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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Historische Aufarbeitung der Akten im Bundeskanzleramt

Wissenschaftliche Aufarbeitung der Rolle des Bundeskanzleramtes im Umgang mit der NS-Vergangenheit, Bewertung der Untersuchungen einzelner Ministerien und Bundesbehörden, genereller Umgang mit dem Aktenbestand des Bundeskanzleramtes sowie mit Akten zur NS-Vergangenheit: Archivierung, Zugänglichkeit, wissenschaftliche Nutzung, Übergabe ans Bundesarchiv bzw. Zurückhaltung, Sperrvermerk, Auffindbarkeit bestimmter Unterlagen und Zugänglichkeit für die Historikerkommission<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

21.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/198702.07.2014

Historische Aufarbeitung der Akten im Bundeskanzleramt

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Steinke, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Bundesministerien und Behörden der Bundesrepublik Deutschland ist auch 69 Jahre nach dem Ende des NS-Faschismus in Deutschland nicht abgeschlossen. Erst in den letzten Jahren hat es eine breitere Initiative zur Aufarbeitung der NS-Bezüge in einer Reihe von Bundesministerien und Behörden des Bundes gegeben, die zum Teil spektakuläre Ergebnisse zu Tage gefördert haben. So wurde im Rahmen der Unabhängigen Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt, dass sich bereits im Jahr 1950 eine geheime Armee unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS und der Wehrmacht im Umfeld der Organisation Gehlen und damit des Vorläufers des BND gründete. Kenntnis über diese illegale militärische Struktur muss laut einer aktuellen Studie (Agilolf Keßelring: „Die Organisation Gehlen und die Verteidigung Westdeutschlands. Alte Elitedivisionen und neue Militärstrukturen, 1949–1953“) auch das Bundeskanzleramt gehabt haben.

Auch in anderen Zusammenhängen der Geschichtsaufarbeitung stößt man immer wieder auf die Frage, inwieweit die exekutive Schaltzentrale, das Bundeskanzleramt, von den einzelnen Vorgängen Kenntnis hatte, so bei der Indienstnahme hochrangiger NS-Täter durch die Organisation Gehlen bzw. den BND oder beim Umgang mit der Suche nach Adolf Eichmann.

Zu einer vollständigen Aufarbeitung der personellen und inhaltlichen Verbindungslinien bundesdeutscher Regierungspolitik nach dem Jahr 1949 gehört sicherlich auch in diesem Zusammenhang eine Aufarbeitung der Rolle des Bundeskanzleramtes. Anders als für die meisten Bundesministerien gibt es für das Bundeskanzleramt keine Aufarbeitung seiner historischen Rolle und auch keinen Zugang der Wissenschaft zu entsprechenden Akten aus dieser Zeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat es jemals eine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung der Rolle des Bundeskanzleramtes im Zusammenhang des Umgangs mit der NS-Vergangenheit gegeben?

Wenn ja, wann, und durch wen?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine solche Aufarbeitung?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die bereits abgeschlossenen und die laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen zur NS-Vergangenheit einzelner Bundesministerien und Behörden des Bundes, und sieht sie es nicht auch als eine logische Schlussfolgerung dieser Aufarbeitung an, dass die exekutive Zentrale der Bundesrepublik Deutschland, das Bundeskanzleramt, in eine solche Aufarbeitung mit einzubeziehen ist?

3

Wie gestaltet sich der Umgang mit dem Aktenbestand des Bundeskanzleramtes generell?

Nach welchen Kriterien findet hier eine Archivierung statt, wem sind die Akten zugänglich, und welche Möglichkeit hat die Wissenschaft, diese Akten zu nutzen?

4

In welchen Abständen werden Akten des Bundeskanzleramtes dem Bundesarchiv übergeben, findet eine vollständige Übergabe der jeweiligen Jahrgänge statt, oder nach welchen Kriterien werden Akten vor der Übergabe ans Bundesarchiv zurückgehalten?

5

Wie viele Akten mit Bezug zu Tatbeständen, die personelle und/oder inhaltliche Bezüge zur NS-Vergangenheit aufweisen, befinden sich noch im Bundeskanzleramt (bitte nach Jahrgang und laufenden Metern angeben)?

6

Sind diese Akten für die Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit zugänglich, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Zurückhaltung dieser Akten?

7

Wie viele Akten mit Bezug zu Tatbeständen, die personelle und/oder inhaltliche Bezüge zur NS-Vergangenheit aufweisen, wurden ans Bundesarchiv abgegeben und mit einem Sperrvermerk versehen (bitte nach Jahrgang und laufenden Metern angeben)?

8

Wie begründet sich gegebenenfalls ein solcher Sperrvermerk, und für welche Dauer besitzt er eine Gültigkeit?

9

Finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundeskanzleramt noch Akten zum Vorgang der Gründung einer „Geheimarmee“, wie sie in einer Einzelstudie der Unabhängigen Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des BND der Historiker Agilolf Keßelring vorgelegt hat?

Wenn ja, wie viele, und wurden oder werden sie der Historikerkommission zugänglich gemacht?

10

Finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundeskanzleramt noch Akten zum Vorgang der Suche nach Adolf Eichmann?

Wenn ja, wie viele sind dies, und wurden oder werden sie der Historikerkommission zugänglich gemacht?

11

Finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundeskanzleramt noch Akten zu Vorgängen im Zusammenhang der Zusammenarbeit des BND mit NS-Tätern?

Wenn ja, wie viele, und wurden oder werden sie der Historikerkommission zugänglich gemacht?

12

Finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundeskanzleramt noch Akten zu Vorgängen im Zusammenhang der Zusammenarbeit anderer deutscher Sicherheitsbehörden mit NS-Tätern?

Wenn ja, wie viele, und wurden oder werden sie z. B. der Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder anderen Historikern zugänglich gemacht?

Berlin, den 1. Juli 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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