[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2266
18. Wahlperiode 04.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1989 –
Aktivitäten der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung im ersten Halbjahr 2014
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Allein der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung unterstehen nach Kenntnis
der Fragestellerinnen und Fragesteller 18 Unterarbeitsgruppen (Ratsdokument
17559/11):
● EU contact points for tackling cross-border vehicle crime,
● Experts for major sports events, European Network of Protection of Public
Figures (ENPPF),
● Radio communications experts,
● European Network of Law Enforcement Technology Services (ENLETS),
● Liaison Officer’s (LOs) Management Services,
● European Network on Fugitive Active Search Teams (ENFAST),
● European Firearms Experts (EFE),
● EnviCrimeNet,
● Network of police dog professionals in Europe (KYNOPOL),
● European medical and psychological experts’ network for law enforcement
(EMPEN),
● eMOBIDIG,
● EU-CULTNET
sowie die polizeilichen Netzwerke
● AQUAPOL (Schifffahrt),
● TISPOL (Verkehr),
● RAILS (Schienentransporte),
● AIRPOL (Flughäfen) und
● ATLAS (Spezialeinheiten).
Seit einigen Jahren haben sich innerhalb der Europäischen Union (EU)
„gemeinsame Polizeioperationen“ („Joint police operations“, JPO), „gemeinsame Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. Juli 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2266 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZolloperationen“ („Joint customs operations“, JCO) sowie „Joint customs
police operations“ (JCPO) etabliert (Bundestagsdrucksache 17/6856). Sie werden
unter Beteiligung bzw. Verantwortung der Netzwerke TISPOL, AQUAPOL,
RAILPOL, AIRPOL durchgeführt.
1. Welche Unterarbeitsgruppen („Subgroups“) der EU-Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit,
welches Land bzw. welche Länder sind mit deren Leitung („forerunners“) bzw.
Sekretariatsaufgaben betraut, und welche Änderungen ergaben sich hierzu
im ersten Halbjahr 2014?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren derzeit die nachstehend
aufgelisteten 18 Expertengruppen und Netzwerke, welche der Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung thematisch zugeordnet sind.
Nr. Expertengruppe/Netzwerk Leitung/Sekretariatsaufgaben
1 EU contact points for tackling cross-border vehicle
crime
(CARPOL)
Niederlande
Sogenannte „Co-Drivers“: Deutschland, Ungarn,
Schweden
2 Experts for major sports events Belgien
3 European Network of Protection of Public Figures
(ENPPF)
Belgien
4 Radio communications experts (RCEG) Jeweilige Ratspräsidentschaft
Zwei Unterarbeitsgruppen
a) Inter System Interface (ISI) group: Belgien
b) Forerunner group: Niederlande
5 European Network of Law Enforcement
Technology Services (ENLETS)
Frankreich
Kerngruppe: Griechenland, Frankreich, Zypern,
Niederlande Polen, Finnland, Vereinigtes
Königreich
6 Liaison Officersʼ (LOs) Management Services Sogenannte „Forerunners group“: Belgien,
Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich,
Finnland, Schweden
7 European Network on Fugitive Active Search
Teams (ENFAST)
Kerngruppe: Belgien, Deutschland, Ungarn,
Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien,
Vereinigtes Königreich, Europol
8 European Firearms Experts (EFE) Niederlande (Sekretariat)
9 Informal network for countering environmental
crime (EnviCrimeNet)
Niederlande/Europol
10 Network of police dog professionals in Europe
(KYNOPOL)
Ungarn
11 European medical and psychological experts’
network for law enforcement
(EMPEN)
Ungarn
12 European network of airport law enforcement
services
(AIRPOL)
Belgien
13 European network of special intervention units
(ATLAS)
Deutschland
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/22662. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
nach Wissen der Fragestellerinnen und Fragesteller derzeit 18
Unterarbeitsgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014
jeweils stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/14474 beantworten)?
a) Wo wurden diese jeweils abgehalten?
b) Wer hat diese jeweils vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie
die Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte jeweils verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen jeweils auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
jeweils beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Staaten (auch Deutschlands) nahmen jeweils an den
Zusammenkünften teil?
g) Welchen jeweiligen Inhalt hatten die Diskussionen der
Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
jeweils erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
jeweils dessen zentrale Punkte?
Behörden der Bundesregierung beteiligten sich im ersten Halbjahr 2014 an
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von folgenden in der
Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Expertengruppen und Netzwerken der
Arbeitsgruppe Strafverfolgung:
Experts for major sports events, ENPPF, ENLETS, ENFAST, EFE, EnviCrimeNet,
AIRPOL, ATLAS, RAILPOL, AG Railway Accidents, Working Group Crime,
AG Counter Terrorism, AG Public Order, AG Risikoanalyse und e-MOBIDIG.
14 Informal network of law enforcement authorities
and expertise competent in the field of cultural
goods
(CULTNET)
Präsidentschaft koordiniert Aktivitäten und nimmt
bei Treffen den Vorsitz wahr
15 European Traffic Police Network
(TISPOL)
Exekutivausschuss
Aktuelle Zusammensetzung einsehbar unter:
www.tispol.org/about/tispol-executive/
tispolexecutive-committee
16 European network for cross-border cooperation
in the area of law enforcement in the waterborne
transport domain
(AQUAPOL)
Rumänien
17 European network of Railway Police Forces
(RAILPOL)
derzeit Niederlande
18 Electronic mobile identification interoperability
group
(eMOBIDIG)
Vereinigtes Königreich
Nr. Expertengruppe/Netzwerk Leitung/Sekretariatsaufgaben
Drucksache 18/2266 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAn Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünften von
CARPOL, RCEG, LO’s, KYNOPOL, EMPEM, CULTNET, TISPOL und
AQUAPOL haben sich Behörden der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014
nicht beteiligt.
Die Vertretung Deutschlands in TISPOL wird von Nordrhein-Westfalen
wahrgenommen (für verkehrspolizeiliche Angelegenheiten sind die Länder
zuständig), Vertreter der Bundesregierung nehmen an TISPOL-Treffen nicht teil.
Daher beschränken sich die Kenntnisse der Bundesregierung auf Informationen,
die in Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Gremien übermittelt wurden.
Hinsichtlich der Treffen oder sonstigen Zusammenkünfte von TISPOL liegen der
Bundesregierung für das erste Halbjahr 2014 keine Auskünfte vor, die über die auf
der Website von TISPOL verfügbaren Informationen hinausgehen (
www.tispol.
org/system/files/Action%20Plan%202013.pdf).
Das Treffen von CARPOL hat vom 24. bis 25. Juni 2014 in Den Haag bei
Europol stattgefunden. Über die Inhalte der Tagung liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
Im Einzelnen:
„Experts for major sports events“
a) Am 30. April 2014 fand in Brüssel eine Sitzung der Unterarbeitsgruppe
„Experts for major sports events“ statt.
b) Das Sekretariat des Rates in Kooperation mit dem Vorsitz der
Ratspräsidentschaft (in diesem Zeitraum Griechenland) ist für die Vorbereitung,
Tagesordnung sowie die Organisation zuständig.
c) Im Vorfeld bzw. am Tage der Sitzung wurden keine Dokumente verteilt.
d) Die Tagesordnung gemäß Dokument (doc.) CM 2397/14 ENFOPOL ist unter
dem Link
www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/02/20/EU_22066/
imfname_10459817.pdf öffentlich einsehbar.
e) Die Tagesordnung wird im Vorfeld der Sitzung einvernehmlich abgestimmt.
Eine konkrete Einflussnahme fand in diesem Falle nicht statt.
f) Für die Bundesregierung hat an der Sitzung ein Vertreter der Ständigen
Vertretung Deutschlands bei der EU in Brüssel teilgenommen.
g) Siehe Antwort zu 2d, ergänzend:
● zu Tagesordnungspunkt (TOP) 1: Annahme der Tagesordnung mit
Streichung TOP 7 und TOP 8
● zu TOP 2: Informationsaustausch und Abstimmung der Teilnehmerstaaten
der FIFA Fußballweltmeisterschaft 2014 (WM 2014) zu
Sicherheitsmaßnahmen aus Anlass der WM 2014, insbesondere in Bezug auf die
Entsendung von Polizeidelegationen nach Brasilien. Einbindung von Interpol
und FIFA.
● zu TOP 3: Prüfung des Vorschlags zur Aufnahme einer
Musterverwaltungsabsprache im Zusammenhang mit Fußball-Europameisterschaften
oder -Weltmeisterschaften als Anhang in das „Handbuch mit
Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen
zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen
im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die
zumindest einen Mitgliedstaat betreffen“. Darstellung der eingegangenen
Stellungnahmen durch einen Mitgliedstaat. Weitere Befassung im
Rahmen der nächsten „Think Tank“-Sitzung.
● zu TOP 4: Einladung von Vertretern von Europol und Interpol zur
nächsten „Think Tank“-Sitzung zur weiteren Behandlung der Thematik.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2266● zu TOP 5: Vorstellung der geplanten Aktivitäten im Jahr 2014 und
vorläufige Planung für das Jahr 2015.
● zu TOP 6: Darstellung der Vorbereitungen zur „UEFA – EU stadium and
security conference“ durch einen Mitgliedstaat.
● zu TOP 7 und TOP 8: gestrichen
● zu TOP 9: Informationen zur Terminierung weiterer Sitzungen
● zu TOP 10: Erörterung
h) Die Beiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten waren:
● zu TOP 1: Kenntnisnahme
● zu TOP 2: Kenntnisnahme und Darstellung des Sachstands von deutscher
Seite. Deutsche Unterstützung eines abgestimmten Vorgehens.
● zu TOP 3: Kenntnisnahme. Deutschland unterstützt weiterhin das
Vorhaben zur Aufnahme einer Musterverwaltungsabsprache in das
„Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche
Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von
Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von
internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen“.
● zu TOP 4, TOP 5, TOP 6, TOP 9, TOP 10: Kenntnisnahme.
i) Die Mitgliedstaaten vereinbarten zu TOP 2 eine Einbindung von Interpol und
FIFA in Bezug auf die Entsendung einer Polizeidelegation. Zu TOP 3 und
TOP 4 soll eine weitere Prüfung erfolgen.
j) Bei der Sitzung handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
ENPPF – European Network for the Protection of Public Figures
a) Das ENPPF tagte am 8. April 2014 in Brüssel.
b) Dieses Treffen wurde durch die griechische Kontaktstelle des ENPPF
(Vorsitz) vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurden die Agenda (doc. CM 2046/14 ENFOPOL) sowie ein
Fragebogen zu den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und deren Inhalte im
Bereich Personenschutz übersandt. Die ENPPF-Mitglieder waren aufgefordert,
die Antwortbeiträge bis 10. März 2014 an den Vorsitz zu übersenden. Zur
Vorbereitung auf die Sitzung wurde zudem ein Diskussionspapier [
„Discussion paper in relation to the future of the ENPPF and the self-evaluation of
the net-work“ (doc. 7791/14 ENFOPOL 83)] zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Treffens und im Nachgang wurden Präsentationen der
teilnehmenden Staaten verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte (siehe auch doc. CM 2046/
14 ENFOPOL):
● TOP 1: Annahme der Tagesordnung
● TOP 2: Diskussion über die Zukunft des ENPPF und Selbstbewertung des
Netzwerkes (doc. 7791/14 ENFOPOL 83)
● TOP 3: Evaluierung der Aus- und Fortbildungsmethoden und Inhalte der
Personenschutzbehörden – Ergebnisdarstellung zum im Vorfeld
übersandten Fragebogen (Präsentation vom Vorsitz – Griechenland)
● TOP 4: „Unmanned Aerial Vehicles“ (UAV) (Präsentation von
Deutschland und ggf. von den Niederlanden)
Drucksache 18/2266 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● TOP 5: Sicherheitsplanung in Griechenland (Präsentation vom Vorsitz –
Griechenland)
● TOP 6: (ggf.) Schwierigkeiten für die Personenschutzeinheiten beim
Mitführen bzw. Transfer von Waffen bei Flugbewegungen (Präsentation von
der Kommission)
● TOP 7: Sonstiges
e) Im Vorfeld der Tagung wurde die deutsche Kontaktstelle des ENPPF
(Bundeskriminalamt – Abteilung SG) vonseiten des Vorsitzes gebeten, eine
Präsentation zum Thema „UAV“ zu halten. Ergänzende Themenvorschläge
wurden von deutscher Seite nicht eingebracht.
f) Es nahmen Vertreter aus 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter der EU-
Kommission, des Generalsekretariats der EU und von Europol teil. DEU war
mit zwei Mitarbeitern des Bundeskriminalamts vertreten.
g) Die Inhalte und Ergebnisse des Treffens sind im Ratsdokument 8844/14
ENFOPOL 109 veröffentlicht und im Dokument 10611/14 ENFOPOL 167
können die Ergebnisse der Selbstevaluierung des ENPPF eingesehen werden.
h) Siehe Antwort zu Frage g.
i) Siehe Antwort zu Frage g.
j) Siehe Antwort zu Frage g.
ENLETS – European Network of Law Enforcement Technology Services
a) Im ersten Halbjahr 2014 fand ein ENLETS-Treffen am 28./29. April 2014 in
Athen, Griechenland, statt.
b) Das Treffen hat die griechische Präsidentschaft gemeinsam mit der
Kerngruppe aus interessierten Staaten, die sich beim Treffen 2013 gebildet hat
(Niederlande, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Finnland, Polen,
Rumänien, Belgien), vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurde die Präsentation der teilnehmenden Staaten verteilt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
● Eröffnungsrede
● Bericht des Chairman über Besprechungen mit EU-Working Partys
● Vorstellung der EU-Förderprogramme „HORIZON 2020“ und „FCT-8“
● Vorstellung des „The Unmanned Aerial Vehicle (UAV) Pilot Programm on
Border Surveillance“ durch die griechische Polizei
e) Behörden der Bundesregierung hatten keinen Einfluss auf die Tagesordnung.
f) Es nahmen Personen aus 23 Mitgliedsstaaten sowie Mitarbeiter von Europol
teil. Für Deutschland nahm ein Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der
Polizei in Münster teil.
g) Die Inhalte der Diskussionen waren:
● Berichte über „Business Plan“ ENLETS 2014 bis 20120,
Förderprogramm HORIZON 2020 sowie aktuelle Ausschreibungen („Calls“) wie
FCT-8
● Präsentation verschiedener technischer Entwicklungen aus EU-Ländern,
u. a. UAV der griechischen Polizei
h) Diskussionsbeiträge zum „Business Plan“
i) Es wird auf die Antwort zu Frage j verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2266j) Neben einer Diskussion zum „Governance Paper“ fand u. a. ein
Informationsaustausch zur Expertenplattform, Finanzierung, Darstellung von
laufenden Forschungsvorhaben in den Mitgliedstaaten und zu neuen Technologien
statt. Es wurde über die von der EU-Kommission bestätigte Vision und
Aufgabe von ENLETS beschlossen: ENLETS soll zu der führenden
europäischen Plattform zum Informationsaustausch zwischen Nutzern und
Anbietern von Technologie von Strafverfolgungsbehörden ausgebaut werden sowie
den Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität durch Sammlung
der Endnutzerbedarfe, Vorausschau für neue Technologien sowie Austausch
von Best Practices und Informationen unterstützen. Es wurde angeregt,
ENLETS besser zu nutzen, z. B. als Möglichkeit, sich mit anderen
Mitgliedstaaten über Forschungsbedarfe im Bereich der zivilen Sicherheit
auszutauschen.
Eine umfangreiche Diskussion und Information nahm die Vorstellung der
aktuellen Forschungsförderprogramme der EU ein. Die Mitgliedstaaten wurden
ermutigt, falls noch nicht geschehen, internationale Kooperationen
(Endnutzer) zu bilden, um sich an den Forschungen zu neuer Polizeitechnik zu
beteiligen. Deutsche Vertreter haben keinen Vortrag gehalten und sich nur
allgemein an der Diskussion beteiligt. Das nächste Treffen soll unter der
italienischen Ratspräsidentschaft im Herbst 2014 in Rom stattfinden.
ENFAST – European Network of Fugitive Active Search Teams
a) Das ENFAST tagte vom 4. bis 6. Juni 2014 in Wien.
b) Das Treffen wurde durch die österreichische ENFAST Kontaktstelle in
Abstimmung mit der belgischen Kontaktstelle (Vorsitz) vorbereitet.
c) Im Vorfeld wurde eine Einladung nebst Agenda übersandt.
d) Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
● Internationale Zusammenarbeit in Zielfahndungsfällen sowie Statistik
ENFAST
● Sachstand Expertenplattform ENFAST von Europol
● Analytische und operationelle Unterstützung durch Europol
● Sachstand European Most Wanted List bei Europol
● ENFAST Fahndungsaktion Cross Check
● Aus- und Fortbildung – Mitarbeiteraustausch zwischen den ENFAST
Dienststellen
● Vorstellung des deutschen ISEC geförderten ENFAST Projektes 2015 –
2016
● SIENA – Informationskanal
● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten
Zielfahndungsfällen
● Trainingsmaßnahme der Zielfahndung BK Wien in Bosnien und
Herzegowina im Rahmen der Projekte „EU Support to Law Enforcement BiH“ und
EU Projekt „PCC See“
e) Das Bundeskriminalamt referierte zu den Tagesordnungspunkten:
● Vorstellung des deutschen ISEC geförderten ENFAST Projektes 2015 –
2016
● SIENA – Informationskanal
Drucksache 18/2266 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Fallstudien – Präsentation von grenzüberschreitend bearbeiteten
Zielfahndungsfällen
f) An dem Treffen nahmen Mitarbeiter der zentralen ENFAST-
Zielfahndungsdienststellen von Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Österreich,
Schweden, Spanien, Ungarn, dem Vereinigten Königreich sowie von Europol
teil.
g) Hierzu wird auf die Antwort zu Frage d verwiesen.
h) Das Bundeskriminalamt hat zu den nachfolgenden Punkten referiert und
allgemein die Position Deutschlands in Zielfahndungsangelegenheiten
vertreten.
● Vorstellung des deutschen ISEC geförderten ENFAST Projektes 2015 –
2016
● SIENA – Informationskanal
● Fallstudien – Präsentationen von grenzüberschreitend bearbeiteten
Zielfahndungsfällen
i) Es wurden Vereinbarungen und Absprachen zur Weiterentwicklung und
Etablierung von ENFAST getroffen. Hierbei steht die Intensivierung der
Zusammenarbeit mit dem Ziel der Festnahme international gesuchter Straftäter im
Vordergrund.
j) Es handelte sich um ein formales Treffen im Rahmen des ENFAST-
Netzwerks, bei dem die offiziellen Tagungsordnungspunkte erörtert wurden.
EFE – European Firearms Experts
a) Die EFE Sitzung fand vom 22. bis 23. April in Athen statt.
b) Die Sitzungsvorbereitung erfolgte durch das EFE-Sekretariat.
c) Im Vorfeld wurde neben der Einladung und praktischen Informationen zur
Anreise und Unterkunft ein Arbeitsprogramm nebst Zeitplan für die Sitzung
verteilt.
d) Die EFE-Plenarsitzung umfasste neben der Begrüßung und Ansprache durch
den Gastgeber Griechenland Berichte zum Operational Action Plan der
Priorität firearms im aktuellen EU Policy Cycle, Berichte zum Sachstand der
Arbeitsgruppen, die Vorstellung von Fallstudien und Präsentationen zum
INTERPOL-System „iArms“.
e) Die Tagesordnung wurde nicht beeinflusst.
f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter aus 22 EU-
Mitgliedstaaten, der Schweiz, von Europol sowie von der Europäischen
Kommission teil.
g) Die Diskussionen zu den Tagesordnungspunkten erfolgten unter den
Aspekten Bekämpfung der Waffenkriminalität bzw. Waffen und die Sicherheit der
EU-Bürger. Hierzu wurden die Aktivitäten und bisher erzielte Ergebnisse
sowie der Fortgang der Arbeitsgruppen dargestellt, diskutiert und festgelegt.
Ebenso wurden durch die Vorstellung von Fallstudien sowie des Interpol-
Systems „iArms“ allgemein fachliche Informationen vermittelt.
h) Die Rolle Deutschlands besteht in der Teilnahme am Informationsaustausch
und der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen „Assignment of commercial
security staff (Piracy)“ und „Registration/Tracing“.
i) Die Ergebnisse der EFE Plenarsitzung am 23. April sind im Ratsdokument
10758/14 ENFOPOL 178 veröffentlicht.
j) Das Ziel dieser Treffen ist es, Optimierungspotenzial bei der Bekämpfung der
Waffenkriminalität innerhalb der EU zu erkennen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2266EnviCrimeNet – Informal network for countering environmental crime
a) In Zusammenarbeit mit Europol fand vom 7. bis 8. April eine Tagung der
Steuerungsgruppe von EnviCrimNet in Cuijk/Niederlande statt.
b) Hierfür war der Vorsitz von EnviCrimeNet in Zusammenarbeit mit Europol
zuständig.
c) Die Mitglieder der Steuerungsgruppe erhielten eine Einladung und die
Tagesordnung nebst folgenden Bezugsdokumenten:
● Ratsdokumente 9849/13 JAI 407, CM 5581/13; 8101/14 EUROJUST 64
und 17780/13 ENFOCUSTOM 197
● Bedrohungsanalyse zur Umweltkriminalität von Europol (Ratsdokument
15915/13 COSI 123)
● Mitteilung der EU-KOM [COM(2014) 64 vom 7. Februar 2014] zur
Bekämpfung des illegalen Artenhandels
● Declaration der London Conference on the illegal wildlife trade
● Eurojust-News 10/2013
d) folgende Punkte standen auf der Tagesordnung:
● Eröffnung
● Berichtspflichten gegenüber COSI und Zusammenarbeit mit der
Europäischen Kommission
● Europol-Projekt IPEC (Intelligence Project on Environmental Crime)
● Tätigkeitsbericht des Europol-Sekretariats von EnviCrimeNet
● Erörterung von inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen von
EnviCrimeNet
● Konferenz der Europäischen Kommission über Artenschutzkriminalität
am 10. April 2014
● Bericht von Eurojust über Bekämpfungsmaßnahmen
e) Die Tagesordnung wurde nicht beeinflusst.
f) Neben Angehörigen des Bundeskriminalamts nahmen Vertreter von
zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus den Niederlanden, Belgien,
Frankreich, Österreich und Italien sowie von Europol teil.
g) Den größten Raum der Beratungen nahmen die Erörterung der
Berichtspflichten an den COSI einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden
Initiierung des Projects IPEC sowie die inhaltliche und organisatorische
Planung des diesjährigen Annual General Meeting von EnviCrimeNet ein.
Darüber hinaus wurden flankierende Initiativen zur Förderung der
Bekämpfung von Umweltkriminalität seitens der Europäischen Kommission,
Eurojust und der Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit im Hinblick auf
Zusammenarbeits- und Koordinationsaspekte diskutiert.
h) Das Bundeskriminalamt brachte stellvertretend für die polizeilichen
Fachdienststellen in Deutschland entsprechende Positionen zu den anstehenden
Kooperationsmaßnahmen ein.
i) Es wurden insbesondere organisatorische und inhaltliche Aspekte für das
Projekt IPEC (Verantwortlichkeiten, Art und Umfang der Lageerhebung in
den Mitgliedstaaten, Zeitplan) vereinbart. Ferner fanden Absprachen zur
organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung des Jahrestreffens von
EnviCrimeNet in Den Haag bei Europol statt.
j) entfällt
Drucksache 18/2266 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAIRPOL – European network of airport law enforcement services
a) Im 1. Halbjahr 2014 fand eine Sitzung „Airpol Plenary Congress on Soft
Target Protection in the Aviation Sector“ vom 14. bis 15. Mai 2014 in Lissabon/
Portugal statt.
b) Die Tagesordnung wurde von Airpol erstellt.
c) Die gehaltenen Präsentationen wurden den Teilnehmern zur Verfügung
gestellt.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP:
● Introduction to Soft Target,
● Soft Target Protection in the Aviation Sector from an US perspective,
● Threat Analysis in the Field of Soft Target Protection,
● IEDs in body cavities,
● The Case of the 2006 Madrid-Barajas Attack, the Case of the 2007
Glasgow Airport Attack, the Case of 2013 LAX Airport Attack,
● AIRPOL Handbook on Soft Target Protection,
● AIRPOL Working Group Enhanced Security on Airports – „AIRPOL
COPPRA on Airports“,
● Impact of Soft Target Protection on the Airport Operator,
● ECAC Vulnerability Assessments – Landside Security.
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) An dem Kongress nahmen Vertreter von Flughäfen, Luftsicherheitsbehörden,
Polizeibehörden und sonstige Interessenvertreter teil. Für Deutschland
nahmen das BMI und das BKA teil. Eine Teilnehmerliste liegt der
Bundesregierung nicht vor.
g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung.
h) Beiträge von deutscher Seite sind nicht erfolgt.
i) Konkrete Absprachen, Vereinbarungen oder sonstige Ergebnisse wurden
nicht getroffen.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
ATLAS
a bis j) Diesbezüglich wird auf die Vormerkung der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2013
(Bundestagsdrucksache 17/13785) und vom 26. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11237) verwiesen.
Bei den im ATLAS-Verbund mitwirkenden polizeilichen Spezialeinheiten der
Europäischen Union werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten, um im
konkreten Ereignisfall auf konkrete polizeiliche Lagen reagieren zu können. Werden
diese Fähigkeiten (z. B. Technik, Taktiken) bekannt, kann dies den
Gesamteinsatzerfolg sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten Polizeibeamten, als
auch, im Fall einer Geiselnahme von z. B. deutschen Staatsangehörigen im
Ausland, Leib und Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre ein wesentliches
Grund- und Menschenrecht erheblich beeinträchtigt.
Diese erworbenen Fähigkeiten gilt es weiterhin zu erhalten und stetig
auszubauen. Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen ist Erfahrungsaustausch mit
Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend erforderlich. In Bezug auf Er-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2266fahrungsaustausch mit internationalen Partnern können spezielle Fähigkeiten
der jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch den praktizierten
Erfahrungsaustausch werden international vorhandene Ressourcen somit auch für den
Ausbau der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gewinnbringend genutzt. Die
Erfahrung der einzelnen polizeilichen Spezialeinheiten fließt somit in die
Taktiken, Vorgehensweisen und Techniken der im ATLAS-Verbund beteiligten
Spezialeinheiten ein.
Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte wiederum würde die gegenwärtigen
Fähigkeiten und Arbeitsweisen der an ATLAS beteiligten europäischen
Spezialeinheiten insgesamt offenlegen, was eine zukünftige
Aufgabenwahrnehmung unmöglich machen würde. Die polizeilichen Spezialeinheiten des
ATLAS-Verbundes haben den Auftrag, in schwierigsten und komplexen
Gefahren- und Bedrohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen
Gefahr für Leib oder Leben zu befreien. Dabei sind sie mit Tätern konfrontiert,
die äußerst professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester Technik
vorgehen. In diesen extremen Situationen sollen die Spezialeinheiten den Schutz
der Grund- und Menschenrechte wie Leib und Leben gewährleisten. Nach
Auffassung der Bundesregierung wäre auch die nur teilweise Offenlegung der
angefragten Informationen dazu geeignet, diesen Grundrechtsschutz erheblich zu
gefährden. Der Auftrag der polizeilichen Spezialeinheiten wäre somit zukünftig
nicht durchführbar.
Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen
Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in
die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und
spezialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der
künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des
Terrorismus ausschließen.
Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist
die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und
Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem
Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein
Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden
muss.
RAILPOL
Coordination Meeting – 2./3. April 2014 in Winterswijk
a) Im 1. Halbjahr 2014 fand ein Coordination Meeting am 2. und 3. April 2014
in Winterswijk/Niederlande statt.
b) Die Vorbereitung erfolgte durch das niederländische RAILPOL-Sekretariat.
c) Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt. Während des Treffens erfolgte
eine Ausgabe der Teilnehmerliste sowie einer Übersicht über die RAILPOL-
Aktivitäten in 2014.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP:
● Rückblick auf das letzte Coordination Meeting
● Vorbereitung der Strategic Conference in Lissabon
● Planung eines Best-Practise-Seminars
● Förderprogramme
● Kooperation mit der EU
● Planung für das nächste Coordination Meeting
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
Drucksache 18/2266 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodef) Am Coordination-Meeting nahmen die AG-Leiter (Vertreter der
Bahnpolizeien aus den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Italien) sowie die
Leitung von RAILPOL teil.
g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung.
h) Vertreter der Bundespolizei berichteten zu den Arbeitsgruppen Public Order
und Rail Accidents.
i) Die Leiter der Arbeitsgruppen berichteten zu den Aktivitäten der
Arbeitsgruppen und stellten künftige Planungen vor. Es wurden konkrete Planungen
für die Strategic Conference in Lissabon besprochen. Zudem wurde das
nächste Coordination Meeting fixiert.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
Strategic Conference am 7./8. Mai 2014 in Lissabon/Portugal
a) Im 1. Halbjahr 2014 fand eine Strategic Conference am 7. und 8. Mai 2014
in Lissabon/Portugal statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das
niederländische RAILPOL-Sekretariat sowie der portugiesische Gastgeber zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung hat das RAILPOL-Sekretariat die
Einladung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP:
● Präsentation Portugals zu Metalldiebstählen
● Präsentation „Secure Mobile Solutions“
● Vortrag über „Informationsgesteuerte Polizeiarbeit in Europa“
● Präsentation „Transported Asset Protection Association“
● Vorbereitungen und Herausforderungen der italienischen EU-
Ratspräsidentschaft
● Darstellung der Ergebnisse durch die Leiter der RAILPOL-AGs
● Diskussion verschiedener Fragebögen
● Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Vertreter der Bundespolizei nahmen an der Veranstaltung teil. Darüber hinaus
nahmen Vertreter von Polizeibehörden der Länder Niederlande, Belgien,
Österreich, Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Großbritannien, Ungarn, Italien,
Lettland, Rumänien, Slowakei, Spanien, Portugal und der Schweiz teil.
g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung.
h) Vertreter der Bundespolizei stellten Ergebnisse zu dem Fragebogen
„Artikel 26 of Regulation (EU) No 1371/2007 on rail passengers’ rights and
obligations“ vor.
i) Konkrete Absprachen und Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
AG Railway Accidents
a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 20. bis 21. Mai 2014 eine Sitzung der AG
„Railway Accidents and other major incidents“ in Florenz/Italien statt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2266b) Die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation erfolgten durch die
Bundespolizei in Zusammenarbeit mit der italienischen Bahnpolizei.
c) Zur Vorbereitung der Veranstaltung wurden Einladungen, die Tagesordnung
und ein Fragebogen an die Mitgliedsländer von RAILPOL gesandt.
d) Die Arbeitsgruppensitzung hatte folgende Inhalte:
● Die Situation/Ermittlungen in den einzelnen Ländern hinsichtlich
nationaler/europäischer Standards und Vorschriften zur Instandhaltung (insb.
Wartung von festen und hohlen Zugwagenachsen (2008/57/CE, 2001/12/
EC, 2001/14/EC, 2011/14/EC)) sowie damit im Zusammenhang
stehenden Zugunglücke in den Mitgliedsländern (u. a. Viareggio-Zugunglück).
Im Mittelpunkt standen dabei die polizeilichen Ermittlungen und
Erfahrungen geschehener Zugunglücke sowie Erkenntnisse aus der
Gerichtsverhandlung zum Zugunglück in Viareggio in Italien.
● Die Schnittstellen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen mit anderen
Institutionen (National Safety Authority/National Investigation Bodies/
Stakeholders).
● Evaluation des mit der Europäischen Eisenbahnagentur abgestimmten
Vorschlages für ein „Memorandum of Understanding“ zwischen den für
bahnpolizeilichen Aufgaben zuständigen europäischen Polizeien und den
Nationalen Eisenbahnuntersuchungsbehörden (NIB).
● Abgestimmtes Dokument zwischen EUROJUST/JIT-network//RAILPOL
zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im
grenzüberschreitenden Verkehr.
● Auswertung aktueller Eisenbahnunfälle.
e) Die Thematik wurde inhaltlich durch die italienische Bahnpolizei sowie die
Bundespolizei vorbereitet.
f) An der Arbeitsgruppensitzung nahmen Vertreter der Länder Belgien,
Lettland, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Italien und Deutschland
teil.
g) Die Arbeitsgruppensitzung hatte folgende Inhalte:
● Die Situation/Ermittlungen in den einzelnen Ländern hinsichtlich
nationaler/europäischer Standards und Vorschriften zur Instandhaltung (insb.
Wartung von festen und hohlen Zugwagenachsen (2008/57/CE, 2001/12/
EC, 2001/14/EC, 2011/14/EC)) sowie damit im Zusammenhang
stehenden Zugunglücke in den Mitgliedsländern (u. a. Viareggio-Zugunglück).
Im Mittelpunkt standen dabei die polizeilichen Ermittlungen und
Erfahrungen geschehener Zugunglücke sowie Erkenntnisse aus der
Gerichtsverhandlung zum Zugunglück in Viareggio in Italien.
● Die Schnittstellen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen mit anderen
Institutionen (National Safety Authority/National Investigation Bodies/
Stakeholders).
● Evaluation des mit der Europäischen Eisenbahnagentur abgestimmten
Vorschlages für ein „Memorandum of Understanding“ zwischen den für
bahnpolizeilichen Aufgaben zuständigen europäischen Polizeien und den
Nationalen Eisenbahnuntersuchungsbehörden (NIB).
● Abgestimmtes Dokument zwischen EUROJUST/JIT-network//RAILPOL
zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im
grenzüberschreitenden Verkehr.
● Auswertung aktueller Eisenbahnunfälle.
Drucksache 18/2266 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeh) Vertreter der Bundespolizei stellten die Situation und Besonderheiten im
Rahmen polizeilicher Ermittlungen mit Bezug zu nationalen und
europäischen Standards und Vorschriften bei der Instandhaltung von
Eisenbahnfahrzeugen (Zugachsen) dar, sowie entsprechende polizeiliche Ermittlungen bei
ausgewählten Zugunfällen in Deutschland.
Weiterhin stellten die Vertreter der Bundespolizei den Entwurf eines
erarbeiteten und mit EUROJUST abgestimmten Dokumentes zur Einrichtung
gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im grenzüberschreitenden
Verkehr vor. Zudem stellten die deutschen Vertreter das final erarbeitete
Präventionskonzept zum Thema „Risk in Rail für Polizeibeamte im
europäischen Bahnverkehr“ vor.
i) Als Ergebnis der Arbeitsgruppensitzung wurde abgesprochen, die
erarbeiteten Schnittstellen und Besonderheiten sowie EU-Richtlinien und
Verfahrensweisen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen, sowie die Unterschiede in
den einzelnen Mitgliedstaaten herauszuarbeiten und in einem Dokument den
Mitgliedsländern zur Verfügung zu stellen. Dem Entwurf des Dokumentes
zur Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen bei Bahnunfällen im
grenzüberschreitenden Verkehr wurde durch die AG- Mitglieder zugestimmt.
Weitere Abstimmungen mit EUROJUST/JIT-Network folgen.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
Working Group Crime
a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 18. bis 20.März 2014 eine
Zusammenkunft der „Working Group Crime“ von RAILPOL in Riga/Lettland statt.
b) Die Organisation erfolgte durch die Geschäftsstelle von RAILPOL im
Zusammenwirken mit dem gastgebenden Staat Lettland.
c) Im Vorfeld wurden eine Einladung sowie die Tagesordnung an die
Arbeitsgruppenmitglieder versandt.
d) Die Arbeitsgruppensitzung umfasste folgende TOP:
● Genehmigung der Tagesordnung
● Vorstellung neuer Mitglieder
● Überblick über die Aktivitäten von RAILPOL
● Vortrag Lettland über die Organisation der „State Police of Latvia“
● Kurzvorstellung Untergruppe Güter, Aufgabenbereich
Frachtgutdiebstähle mit den Unterpunkten Maßnahmen zur Verhütung von Diebstählen
auf Rangierbahnhöfen, Identifizierung von Maßnahmen zur Entwicklung
von Standards, Neuigkeiten aus den Teilnehmerländern und neue
Phänomene.
● Präsentation über Präventions- und Repressionsmaßnahmen bei Graffiti
● Empfehlungen zur Bekämpfung des Metalldiebstahls
● Aufgabenbereich Kriminalitätsphänomene
● Kreditkartendiebstahl/Ticketdiebstahl
● Evaluation des „7. Rail Action Day“ und Vorbereitung des „8. Rail Action
Day“
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Die Bundesregierung wurde bei der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe
Crime durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam vertreten. Es nahmen zu-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2266dem Vertreter der Bahnpolizeien aus Ungarn, Rumänien, Bulgarien,
Portugal, Spanien, Italien, Frankreich, Groß Britannien, Belgien, den
Niederlanden, Lettland, Schweiz sowie als Gast ein Vertreter aus den USA (Amtrak
Police) teil.
g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung.
h) Vertreter der Bundespolizei stellten den nationalen Sachstand bei der
Bekämpfung des Phänomenbereichs „Transportgutdiebstahl“ dar.
i) Die Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung des „Metalldiebstahls“
wurden fortgeschrieben und abgestimmt.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
AG Counter Terrorism
a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 26. bis 27. Februar 2014 ein Treffen der
AG Counter Terrorism in München statt.
b) Die organisatorische Vorbereitung erfolgte durch die Bundespolizei, die
inhaltliche Vorbereitung und Erstellung der Tagesordnung erfolgte durch die
italienische Bahnpolizei
c) Im Vorfeld wurden die Einladung, die Tagesordnung und die Teilnehmerliste
verteilt.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP:
● Rückblick auf die letzte AG-Sitzung
● Vortrag: Rolle der Bundespolizei bei der Terrorismusbekämpfung in
Deutschland
● Präsentation des ungarischen Counter Terrorism Center
● Erarbeitung: Awareness for Police Officers
● Erarbeitung: Instructions of railway operators
● Planung des 3. Rail Action Days
e) Die Bundespolizei hat den TOP 2 eingebracht.
f) Es nahmen Vertreter der Bahnpolizeien aus den Ländern Deutschland,
Niederlande, Italien, Belgien, Bulgarien, Ungarn, Spanien, Portugal, Schweiz,
Vereinigtes Königreich und USA teil.
g) Die Inhalte orientierten sich an der Tagesordnung.
h) Vertreter der Bundespolizei haben den TOP 2 dargestellt und sich an der
Erarbeitung der Dokumente unter den TOP 4 und 5 beteiligt.
i) Man verständigte sich auf die Durchführung des 3. Rail Action Day. Zudem
wurden die Dokumente unter den TOP 4 und 5 finalisiert.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
AG Public Order
a) Im ersten Halbjahr 2014 fand ein Treffen der AG Public Order vom 8. bis
10. April 2014 in Brüssel statt.
b) Die Vorbereitung erfolgte durch den niederländischen AG-Leiter sowie durch
das belgische AG- Mitglied. Das belgische AG-Mitglied war auch für die
Organisation zuständig.
Drucksache 18/2266 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Im Vorfeld wurden Unterlagen für die Reisevorbereitung (Informationen zu
Anreisewegen sowie zur Hotelunterkunft), die Tagesordnung sowie eine
mehrseitige Information in Vorbereitung der Übung „RAILEX 4“ übersandt.
Vor Ort wurden Übungsunterlagen (gedachter Verlauf, Inhalte, Zeitplan,
Skizzen und Fotos zum Übungsort) übergeben.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP:
● Übergabe der AG-Leitung von den Niederlanden auf Deutschland
● Einweisung in die Übung
● neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen
● Auswertung der RAILPOL „strategic conference“
● Ausblick auf den kommenden Durchlauf
Für die Übung RAILEX 4 standen folgende Übungsinhalte auf dem Plan:
● polizeiliche Maßnahmen bei einem Bahnbetriebsunfall
● Durchführung von Kontrollmaßnahmen bei potentiellen Gefährdern
● Auflösen von Menschenmengen
● Einsatz von Diensthunden
● Trennung gegensätzlich orientierter, gewaltbereiter Gruppierungen am
Beispiel eines Fußballspiels
● Vorführung nichtletaler Zwangsmittel durch Beamte aus Tschechien und
Frankreich
e) Der TOP „Neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen“
wurde im Vorfeld von einem Vertreter der Bundespolizei eingebracht.
f) An der AG-Sitzung nahmen Vertreter aus Belgien, der Schweiz, den
Niederlanden, der Tschechien, der Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Ungarn,
Lettland und Frankreich teil. An der Übung nahmen Einheiten aus den
Niederlanden, Belgien, Frankreich, Tschechien und Deutschland (Bundespolizei) teil.
g) Zu den unter Punkt d aufgeführten Tagesordnungspunkten hatten die
Diskussionen folgende Inhalte:
● Zur Übergabe der AG: keine Diskussion
● Zur Einweisung in die Übung: Diskussion zu möglichen Lösungsansätzen
sowie zur praktischen Durchführung/Einspielung der Übungslagen
● Zum Thema „Neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei
Fußballspielen“ erfolgten lediglich drei Vorträge aus drei Ländern ohne
Diskussion. Die restlichen Vorträge sollten auf der nächsten AG-Sitzung gehalten
werden. Es wurden Nachfragen zum besseren Verständnis gestellt.
● Zu den restlichen Punkten wurden Nachfragen zum besseren Verständnis
gestellt, eine Diskussion war nicht angezeigt.
h) Der deutschen Vertreterin wurde der Vorsitz der AG übertragen. Vertreter der
Bundespolizei beteiligten sich an der Diskussion zu den Lösungsansätzen der
unterschiedlichen Übungslagen. Die Beiträge stützten sich auf eigene
Erfahrungen der AG-Mitglieder. Zum Thema „Neue Taktiken für den polizeilichen
Einsatz bei Fußballspielen“ wurden lediglich Verständnisfragen gestellt. Die
deutschen AG-Mitglieder hatten aus Zeitgründen keine Möglichkeit ihren
vorbereiteten Vortrag zum Thema „Neue Taktiken für den polizeilichen
Einsatz bei Fußballspielen“ zu präsentieren.
i) Es wurde vereinbart, die nächste AG-Sitzung im Oktober 2014 in Genf/
Schweiz durchzuführen. Die Auswertung der Ergebnisse der Übung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2266RAILEX 4 werden für das kommende Treffen erwartet. Es wurde vereinbart,
die RAILEX 5 im Jahr 2015 in Ungarn stattfinden zu lassen. Die deutschen
Vertreter signalisierten Interesse an einer Teilnahme an der Übung.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
AG Risikoanalyse
a) Im ersten Halbjahr 2014 fand vom 29. bis 30. April 2014 eine Sitzung der AG
Risikoanalyse in Gent/Belgien statt.
b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation war der belgische
Vorsitz zuständig.
c) In Vorbereitung der Veranstaltung wurden durch das RAILPOL-Sekretariat
die Einladung sowie Hotelbuchungsunterlagen versandt.
d) Die AG beschäftigte sich mit der Auswertung bahnspezifischer Deliktsfelder.
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Von deutscher Seite nahm die Bundespolizei an der Veranstaltung teil.
Darüber hinaus nahmen Vertreter von Polizeibehörden der Länder Belgien, Italien,
Slowakei, Spanien, Schweiz und Niederlande teil.
g) Es wurden die nationalen Ergebnisse/Erkenntnisse zu bahnspezifischen
Deliktsfeldern vorgestellt und zusammengeführt.
h) Auf die Antwort zu Punkt g wird verwiesen.
i) Es wurden keine konkreten Absprachen und Vereinbarungen getroffen.
j) Bei dem Treffen handelte es sich nicht um einen informellen
Gedankenaustausch.
e-MOBIDIG – Electronic mobile identification interoperability group
a) Im 1. Halbjahr 2014 fand am 25./26. März 2014 eine Sitzung des Gremiums
e-MOBIDIG in London statt.
b) Die Vorbereitung erfolgte durch den Vorsitz (Großbritannien).
c) Die Tagungsdokumente sind unter dem Link
www.e-mobidig.eu/-MOBIDIG-
11th-London-Gatwick-.html öffentlich einsehbar.
d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP:
● Vorstellung der nationalen Systemlösungen aus Großbritannien, Italien
und der Schweiz
● Vorstellung sonstiger Interessengruppen mit Berührungspunkten zu
mobilen Fahndungskomponenten.
● Vorstellungen aus dem Bereich der Industrie
● Bericht über Tetrafunk
● Folgerungen für zukünftige mobile Lösungen im Bereich der Polizei.
e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) An der Sitzung nahmen Vertreter aus Großbritannien, den Niederlanden,
Schweden, Irland, Belgien, der Schweiz, Österreich, Polen, Estland und
Portugal teil. Deutschland wurde durch einen Mitarbeiter der Bundespolizei
vertreten.
g) Der Inhalt der Diskussionen ist unter dem Link
www.e-mobidig.eu/-MOBIDIG-
11th-London-Gatwick-.html öffentlich einsehbar.
Drucksache 18/2266 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeh) Der deutsche Vertreter brachte Erfahrungswerte aus dem Bereich der mobilen
Fahndungskomponenten bei der Bundespolizei sowie weiterführende
Hinweise auf Anwenderakzeptanz und Nutzungsverhalten in die Diskussion ein.
i) Die Ergebnisse sind unter dem Link
www.e-mobidig.eu/-MOBIDIG-11th-
London-Gatwick-.html öffentlich einsehbar.
j) Es fand ein Gedankenaustausch zur Verbesserung der mobilen Technik für
die Nutzung in polizeilichen Anwendungsbereichen statt.
3. Welche „gemeinsamen Zolloperationen“ (JCO), „gemeinsamen
Polizeioperationen“ (JPO) oder „gemeinsamen Zoll- und Polizeioperationen“ (JCPO)
haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Behörden der EU-
Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2014 stattgefunden (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/12427 angeben)?
Im ersten Halbjahr 2014 wurde im Zollbereich auf Vorschlag der Europäischen
Kommission – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – die JCO
„Snake“ durchgeführt: Hauptinteresse OLAFs war der Schutz der finanziellen
Interessen der EU, weil die Mitgliedstaaten die Zölle, die sie erheben, als
traditionelle Eigenmittel an die Europäische Union abführen.
Bei der JCO „Snake“ handelte es sich um eine gemeinsame Kontrolloperation
von OLAF, den Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten sowie der
Zollverwaltung der Volksrepublik China, zur Bekämpfung und Verhinderung der
Einfuhrabgabenverkürzung durch Unterfakturierungen. Die JCO wurde im
Zeitraum vom 17. Februar 2014 bis 17. März 2014 (operative Phase) durchgeführt.
Im Fokus der JCO standen unterfakturierte Lieferungen von Textilien aus der
Volksrepublik China.
Darüber hinaus fand im Zeitraum vom 16. Juni 2014 bis 22. Juni 2014 die JCO
„Athena IV“ statt. Gegenstand dieser JCO waren Kontrollaktionen im Bereich
des grenzüberschreitenden Barmitteltransportes zur Bekämpfung der
international organisierten Geldwäsche.
a) Wer hat diese vorbereitet und war für die Planung sowie die
Organisation zuständig?
OLAF hat die JCO „Snake“ unter Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten geplant
und organisiert.
Die lettische Zollverwaltung hat im Spätherbst 2013 vorgeschlagen, die JCO
„Athena IV“ durchzuführen. Nach Zustimmung der Ratsarbeitsgruppe
Zollzusammenarbeit (CCWP) haben die EU-Mitgliedstaaten die Operation unter
Federführung der lettischen Zollverwaltung durchgeführt. OLAF hat die
Durchführung der Operation unterstützt.
Auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen hat das ZKA die
Durchführung dieser JCOs in der Bundesrepublik Deutschland geleitet.
b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die
Organisation der Operationen mitbestimmt?
Die deutsche Zollverwaltung ist dem Wunsch OLAFs nach Durchführung der
JCO „Snake“ nachgekommen, zumal OLAF die Operation als erforderlich
bezeichnet hatte, um die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen,
und da OLAF Erkenntnisse vorlagen, dass bei der Einfuhr in die EU
insbesondere der Wert von Textilien aus China möglicherweise unzutreffend angemeldet
wird.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2266Die Bundesregierung hat sich – sowohl in den entscheidenden EU-Gremien als
auch in bilateralen Gesprächen mit der Europäischen Kommission –
nachdrücklich und erfolgreich dafür eingesetzt, dass personenbezogene Daten und
Geschäftsdaten nur im Rahmen bestehender Rechtsvorschriften, insbesondere des
Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der
Volksrepublik China über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Amtshilfe im
Zollbereich (ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 19 ff.) übermittelt werden.
Bei der JCO „Athena IV“ hat das ZKA auf Weisung des BMF bei der Erstellung
des Durchführungsplans (sog. Business Case) für diese Kontrolloperationen
mitgewirkt Als Ziel der JCO wurde die Aufdeckung von Verstößen gegen die
Anmeldepflicht von Barmitteln im Wert von 10 000 Euro und mehr im
außergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Flugverkehr als Ansatzpunkt für die
Bekämpfung von Geldwäsche definiert. Darüber hinaus war Ziel dieser JCO,
eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zu
erreichen sowie die Risikoprofile zu aktualisieren.
Die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen zuständigen
Dienststellen haben beide JCOs unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben und
Befugnisse nach spezialgesetzlichen Regelungen geplant und durchgeführt.
c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen
Zollzusammenarbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die Vorbereitung der
Operationen?
OLAF hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, an der Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der JCO mitzuwirken. Darüber hinaus hat
OLAF die Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit (CCWP) über die
Durchführung der JCO „Snake“ unterrichtet.
Die Ratsarbeitsgruppe CCWP hat den Business Case zur JCO „Athena IV“
geprüft und am 11. Februar 2014 angenommen.
d) Wo fanden die Operationen statt?
Die JCO „Snake“ wurde in allen EU-Mitgliedstaaten und in der Volksrepublik
China durchgeführt.
Die JCO „Athena IV“ wurde in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Slowakei)
durchgeführt.
e) Welche Behörden welcher Staaten (auch Deutschlands) bzw.
Einrichtungen oder Einzelpersonen der EU oder sonstiger Institutionen nahmen
an den Operationen teil?
An der JCO „Snake“ haben OLAF, die Zollverwaltungen der EU-
Mitgliedstaaten und die Zollverwaltung der Volksrepublik China teilgenommen.
An der JCO „Athena IV“ haben 27 EU-Mitgliedstaaten (ohne Slowakei)
teilgenommen.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder
(soweit der Bundesregierung bekannt) der Länder nahmen mit welchen
Kapazitäten an den Operationen teil?
Die deutsche Zollverwaltung (Hauptzollämter, Bundesfinanzdirektionen,
Zollkriminalamt) hat die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen im Rahmen ihres
regulären Dienstbetriebes durchgeführt. Andere Stellen waren nicht beteiligt.
Drucksache 18/2266 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeg) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Bundesregierung hat nachdrücklich und wiederholt klargestellt, dass die
JCOs auf einer klaren rechtlichen Grundlage durchgeführt werden müssen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung stets eingefordert, dass die
Kontrollmaßnahmen sachgerecht und verhältnismäßig sein müssen.
h) Wie wurden die Operationen finanziert?
Die JCO „Snake“ und die JCO „Athena IV“ wurden in Teilbereichen von OLAF
finanziert: z. B. die Kommunikationskosten sowie die Reisekosten der
Teilnehmer am Briefing. Andere Kosten haben die teilnehmenden Mitgliedstaaten
getragen.
i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen?
OLAF und die Mitgliedstaaten haben die Ergebnisse der JCO „Snake“ noch
nicht abschließend ausgewertet. Die nationale Auswertung dieser JCO hat
gezeigt, dass es bei den im Rahmen der JCO kontrollierten Waren zu keinen
signifikanten Fällen von Unterfakturierungen in Deutschland gekommen ist.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass einige Wirtschaftsbeteiligte während
der JCO den Ort oder den Mitgliedstaat der Zollabfertigung gewechselt haben.
Dies geschah offensichtlich, weil sie versucht haben, zu ihrem Vorteil etwaige
Lücken in der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten zu finden.
Die Ergebnisse zu der JCO „Athena IV“ liegen noch nicht vor.
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Die JCOs wurden in dem gesetzlich vorgesehenen Rahmen beschlossen.
k) Inwiefern trifft es zu, dass Überlegungen existieren, die JCO zukünftig
als „permanente Struktur“ zu etablieren?
Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender Warenverkehr)
auf EU-Ebene nicht weiter verfolgt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 3k [JCO Warehouse] auf Bundestagsdrucksache 18/274 wird verwiesen.
4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte des
„Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der
inneren Sicherheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
Im ersten Halbjahr 2014 fanden zwei Sitzungen des Ständigen Ausschusses für
die operative Zusammenarbeit (COSI) am 16. April und 18. Juni in den
Räumlichkeiten des Rates der EU in Brüssel statt.
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
Die Vorbereitung obliegt der jeweiligen Präsidentschaft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/2266c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der Treffen,
Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
Im Vorfeld wurde die Tagesordnung verteilt. Es wird auf die Ratsdokumente CM
2206/1/14 Rev1 und 10879/14 verwiesen.
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Staaten (auch Deutschlands) nahmen an den Zusammenkünften
teil?
Teilnehmer sind in der Regel Mitarbeiter der Ministerien der Mitgliedstaaten.
Für Deutschland nehmen regelmäßig ein Vertreter des BMI, Leiter der
Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“, sowie ein Vertreter der Länder
(Bayern) an den Sitzungen teil.
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie
sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher Behörden
erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Über die Inhalte der Diskussionen wurde der Deutsche Bundestag mit den
jeweiligen Drahtberichten (Nr.: 1914, 1915, 2868, 2869, 2870) informiert.
5. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz
und Inneres haben welche Stellen der EU nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt
oder erfolgreich abgeschlossen (bitte die Gründe hierfür angeben)?
Nach wie vor wird das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den
Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei
deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung,
Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich
terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit und der
justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (EU-US-
Datenschutzrahmenabkommen) verhandelt. Verhandlungsführer aufseiten der EU ist die
Europäische Kommission.
Drucksache 18/2266 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz
und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich
abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich
abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür
angeben)?
Am 15. Mai 2014 haben der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière
und sein polnischer Amtskollege Bartlomiej Sienkiewicz das Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz und Zollbehörden
in Zgorzelec (Görlitz) unterzeichnet.
Zudem wurden im ersten Halbjahr 2014 die Verhandlungen über ein Abkommen
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
von Georgien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung
abgeschlossen. Derzeit werden vergleichbare Sicherheitsabkommen mit
Ägypten, Tunesien, Tadschikistan, Mexiko, Marokko und dem Oman verhandelt.
Im ersten Halbjahr 2014 wurden zudem jeweils mit Großbritannien und
Slowenien auf deren Bitte Verhandlungen über ein bilaterales
Geheimschutzabkommen durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen.
Darüber hinaus wurden im ersten Halbjahr 2014 keine Verhandlungen solcher
Abkommen neu aufgenommen. Auch wurden solche Verhandlungen nicht
suspendiert oder verschoben. Im Hinblick auf noch laufende Verhandlungen wird
auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12427) zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
verwiesen.
Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der
Bundesregierung erforderlich?
Der Abschluss dieser Abkommen ist erforderlich um die Zusammenarbeit mit
diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter
fortzuentwickeln.
7. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz
und Inneres haben welche Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der
Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) im ersten Halbjahr 2014 mit
Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche
Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert
oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)?
Im ersten Halbjahr 2014 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine
neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesländer unter
Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der
Ländern (IBP) verhandelt oder abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/2266 8. Welche „Gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“
(GZPZ) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb
der EU, welche weiteren sind im Aufbau begriffen, bzw. welche
Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Vorjahr ergeben?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache 18/498) zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. verwiesen.
9. Welche weiteren Fortschritte sind der Bundesregierung zur Errichtung
eines „trilateralen gemeinsamen Kontaktzentrums für Polizei-,
Grenzschutz- und Zollzusammenarbeit zwischen der Hellenischen Republik und
der Republik Türkei in Koordination mit FRONTEX und EUROPOL“
bekannt (Ratsdokument 8714/1/12 REV 1)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Abkommen über das geplante
trilaterale Zentrum zwischen Bulgarien, Griechenland und der Türkei in
Svilengrad unter den drei beteiligten Ländern abgestimmt, jedoch noch nicht
unterzeichnet. Weiterhin ist das Gebäude auch noch nicht ausreichend renoviert.
10. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte der
„Gemeinsamen Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ haben nach
Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 stattgefunden?
a) Wo wurden diese abgehalten?
b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die
Organisation zuständig?
c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tag der
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt?
d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung?
e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung
beeinflusst?
f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen
welcher Staaten (auch Deutschlands) nahmen an den
Zusammenkünften teil?
g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte
sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen und Vertreter deutscher
Behörden erbracht, und worin bestanden diese?
i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen
Ergebnisse zeitigten die Zusammenkünfte?
j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen
„Gedankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung
dessen zentrale Punkte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Halbjahr 2014 keine
Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der Zentren für Polizei-
und Zollzusammenarbeit statt. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die
Durchführung der jährlichen PCCC-Konferenz seitens der EU-
Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2014 geplant, zu der in aller Regel Vertreter der
Zentren eingeladen werden.
Drucksache 18/2266 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Welche Ländervertreter sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
in anderen polizeilichen und justiziellen Ratsarbeitsgruppen, Gremien
oder Agenturen der EU im Bereich der inneren Sicherheit vertreten, und
welches Bundesland ist gegenwärtig für den Bericht des Ländervertreters
in der Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig?
Die aktuell benannten Ländervertreter in den polizeilichen und justiziellen
Ratsarbeitsgruppen und Gremien der Europäischen Union im Bereich der inneren
Sicherheit sind durch folgende Beschlüsse des Bundesrates festgelegt:
– Bunderatsdrucksache 796/10 vom 17. Dezember 2010
– Bunderatsdrucksache 777/11 vom 16. Dezember 2011
– Bunderatsdrucksache 777/11 (2) vom 10. Februar 2012
– Bunderatsdrucksache 731/12 vom 14. Dezember 2012
– Bunderatsdrucksache 800/13 vom 19. Dezember 2013
– Bunderatsdrucksache 800/13 (2) vom 14. Februar 2014
– Bunderatsdrucksache 800/13 (3) vom 14. März 2014
Die Dokumente der o. g. Beschlüsse sind auf der Internetseite des Bundesrates
zu finden:
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ISSN 0722-8333]