Treffen der informellen Struktur der sogenannten Gruppe der Sechs+1 in Barcelona und dort behandelte Inhalte
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 26. und 27. Juni 2014 trafen sich die Innenminister der sechs einwohnerstärksten Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Barcelona. Zur heutigen „Gruppe der Sechs“ gehören seit ihrer Gründung im Jahr 2003 die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens an. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) wurde auch Polen im Jahr 2006 Mitglied des informellen Zirkels. Auf Initiative des damaligen deutschen Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, nimmt seit dem Jahr 2007 auch das US-Ministerium für „Heimatschutz“ sowie die US-Generalbundesanwaltschaft an den Treffen teil. Die Zusammenkunft firmiert seitdem als „G6+1“. Auch die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, sowie die Justizkommissarin Viviane Reding sind gewöhnlich zugegen. Bei dem in Rede stehenden Treffen in Barcelona war auch ein hoher Vertreter der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) anwesend.
Zu den Aufgaben der jeweils ausrichtenden Regierung gehört die Gestaltung der Tagesordnung. In diesem Falle war also Spanien hierfür verantwortlich. Die Gruppe ist auch mit geheimdienstlichen Aktivitäten und der Telekommunikationsüberwachung befasst. Dies hatte das Bundesministerium des Innern bestätigt (Bundestagsdrucksache 17/9904).
Inhaltliche Schwerpunkte waren laut einer Mitteilung des spanischen Innenministeriums (25. Juni 2014) diverse „Bedrohungen“; in der Überschrift werden vor allem „Maßnahmen zur Verhinderung irregulärer Migration“ in den Mittelpunkt gestellt. Weitere Themen seien der „jihadistische Terrorismus“ und die „organisierte Kriminalität“. Am Rande der Konferenz habe es diverse „bilaterale Treffen“ des spanischen Innenministers mit seinen italienischen und britischen Amtskolleginnen und Amtskollegen sowie dem US-Generalstaatsanwalt und dem US-Staatssekretär James M. Cole und Alejandro Mayorkas gegeben. Alejandro Mayorkas macht zu den Inhalten des Treffens der „G6+1“ mehr Angaben als die Innenministerien der beteiligten EU-Staaten: Demnach sei es um „Flugsicherheit“ und „Drogenhandel“ gegangen (Readout, 26. Juni 2014). Laut Alejandro Mayorkas hat es auch ein „bilaterales Treffen“ mit dem deutschen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière gegeben.
Vor dem Treffen der „G6+1“ waren Alejandro Mayorkas und der US-Generalbundesanwalt Eric Holder bereits zum „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ nach Athen gereist. Außer „Datenschutzgarantien der US-Regierung“ standen laut einer Mitteilung des US-Justizministeriums (25. Juni 2014) auch „Cybercrime“ und der „strafrechtliche Informationsaustausch“ auf der Agenda. Unter anderem sei es um das Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ und entsprechende Kooperationen der Geheimdienste und Polizeien gegangen. Auch die eigentlich totgesagte EU-Passagierdatensammlung (www.heise.de, 4. Juni 2014) wurde besprochen. Laut US-Staatssekretär Alejandro Mayorkas müssten gegen „ausländischen Terroristen“ jedes verfügbare strafrechtliche und administrative Mittel eingesetzt werden. Insbesondere auf dem Gebiet der Cybersicherheit wünscht sich der Heimatschützer mehr Zusammenarbeit, damit unliebsame Vorfälle im Cyberspace möglichst früh erkannt würden. Über die Agenda des Treffens in Athen drang vor- und nachher nichts nach außen. Das einzige Dokument, aus dem einige Inhalte hervorgehen, ist eine Videoaufzeichnung der abschließenden Pressekonferenz (www.youtube.com/watch?v=ooYx7mC-Dhg). Demnach war die NSA-Affäre für das „EU-USA Ministertreffen“ kein Thema mehr. Nur die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte eine entsprechende Anmerkung gemacht, indem sie ihr Referat mit einem Hinweis auf die gestörten Beziehungen nach den Snowden-Enthüllungen einleitete. Cecilia Malmström traf sich zuvor mit dem US-Staatsekretär. Laut dessen „Readout“ sei dabei die „untrennbare Verknüpfung der Sicherheit der USA mit jener unserer internationalen Partner” thematisiert worden. Mit Cecilia Malmström sprach Alejandro Mayorkas demnach auch über die Sicherheit kritischer Infrastrukturen, Transport und Handel.
Die Treffen der „G6+1“ sind intransparent und deshalb undemokratisch. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die Bundesregierung ihren informellen Charakter sogar hervorgehoben (Bundestagsdrucksache 17/9904): Demgemäß gehe es den Beteiligten darum, sich über „Problemlagen in ihren Ländern“ auszutauschen. Die Bundesregierung bestätigt, „eine Vertiefung der erörterten Themen“ erfolge „in zahlreichen bi- und multilateralen Foren formeller und informeller Art“. Die Fragesteller bleiben daher bei ihrer Auffassung zum Demokratiedefizit des Treffens, da über den konkreten Inhalt, also die Gespräche im Verborgenen, nichts berichtet wird. Der „informelle Gedankenaustausch“ dient der Anbahnung oder Umsetzung konkreter gemeinsamer Initiativen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wo hat das Treffen der „G6+1“ in Barcelona stattgefunden?
Welche Stellen der Bundesregierung waren konkret in die Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung des Treffens eingebunden (bitte auch die Abteilungen und die benötigte Personalstärke angeben)?
Welche weiteren Treffen am Rande der „G6+1“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in zeitlicher Nähe stattgefunden, sofern diese im organisatorischen und/oder inhaltlichen Bezug zum Treffen in Barcelona standen?
Welche Angehörigen anderer Regierungen, EU-Agenturen, sonstiger Institutionen oder „Wissenschaftler und Experten“ nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal an dem Treffen teil, und um welche konkreten Personen handelte es sich dabei (bitte auch deren Zugehörigkeit zu Behörden bzw. anderen Einrichtungen angeben)?
a) Zu welchen Themen waren diese anderen Teilnehmenden eingeladen, und welche Beiträge steuerten diese bei?
b) Welche deutschen Behörden oder sonstigen Stellen nahmen mit welchen Kräften teil, und welchen Abteilungen bzw. Referaten gehören diese an?
Welche Tagesordnung hatte das Treffen (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern die Themen jeweils in groben Zügen skizzieren)?
Nach welchem Verfahren sowie nach welchen Kriterien hat der Vorsitz nach Kenntnis der Bundesregierung festgelegt, an welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen die Europäische Kommission sowie die teilnehmenden US-Behörden anwesend sein dürfen?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis, nach welchen Kriterien die Teilnahme der Europäischen Kommission sowie die Behörden der USA seitens des Vorsitzes zu einzelnen Themen als hilfreich eingeschätzt wurde und sie deshalb hinzugezogen wurden?
An welchen Tagesordnungspunkten oder Arbeitsgruppen haben die USA sowie die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung schließlich mit welchem Personal teilgenommen?
Welche eigenen Beiträge haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu verteilt oder gehalten (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?
Sofern es sich auch um „Sicherheitsthemen mit transatlantischem Bezug“ handelte, was ist damit konkret gemeint (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?
Wie und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ und zur Teilnahme der USA zu äußern?
Wie und mit welchem Inhalt haben die übrigen teilnehmenden Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, sich „zur Themensetzung“ zu äußern?
a) Inwiefern haben die Reaktionen der beiden Regierungen tatsächlich zu einer veränderten Tagesordnung bzw. einer anderen Behandlung der Themen geführt?
b) Inwiefern und mit welchem Inhalt sind diese Themen dann tatsächlich behandelt worden?
Wie wurden die übrigen 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des Treffens über die dort behandelten Themen unterrichtet? Inwiefern haben diese davon Gebrauch gemacht, „Anregungen in Bezug auf dort behandelte Themen“ mitzuteilen (Bundestagsdrucksache 17/9904)?
Welche anfangs nicht auf der Tagesordnung befindlichen, weiteren Inhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Treffen in Barcelona diskutiert (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern in groben Zügen skizzieren)?
Welche Dokumente oder „zur Strukturierung und Eingrenzung der Diskussion“ oder „vorab mit Fragen versehene Gesprächsunterlagen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung verteilt (bitte nicht nur Titel und Untertitel nennen, sondern den Inhalt soweit bekannt in groben Zügen skizzieren)?
Inwieweit wurden auch polizeiliche oder geheimdienstliche Aktivitäten der Telekommunikationsüberwachung adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen?
Inwieweit wurde das Thema „Migration“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen? Auf welche Weise hat sich die FRONTEX hierzu geäußert, und welche Verabredungen für weitere Maßnahmen oder Zusammenarbeitsformen wurden getroffen?
Inwieweit wurde das Thema „jihadistischer Terrorismus“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen?
Inwieweit wurden die Themen „Flugsicherheit“ und „Drogenhandel“ adressiert, und welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen?
Zu welchen Themen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung „bilaterale Treffen“ des spanischen Innenministers mit seinen italienischen und britischen Amtskolleginnen und Amtskollegen sowie dem US-Generalstaatsanwalt und dem US-Staatssekretär James M. Cole und Alejandro Mayorkas gegeben?
Welche wesentlichen Ergebnisse des „G6+1“-Treffens in Barcelona kann die Bundesregierung mitteilen?
Sofern die Bundesregierung zu den Ergebnissen nur auf Statements anderer Teilnehmender verweist (Bundestagsdrucksache 17/11949), inwiefern wird die dort vorgetragene Haltung geteilt?
In welchen Punkten herrschte nach Einschätzung der Bundesregierung beim „Gedankenaustausch“ der „G6+1“-Treffen keine Einigkeit, bzw. zu welchen behandelten Themen können keine konkreten Ergebnisse mitgeteilt werden?
Welche Positionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Teilnehmenden dazu vertreten?
Welchen Inhalt hatte ein „bilaterales Treffen“ des US-Heimatschützers Alejandro Mayorkas mit dem deutschen Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière?
a) Welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen?
b) Welche Verabredungen wurden getroffen?
Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in Barcelona der „Austausch mit den amerikanischen Kollegen über die Überwachungsprogramme der National Security Agency (NSA) fortgeführt“?
a) In welcher Form wurden an wen hierzu Vorschläge oder Forderungen gerichtet?
b) Inwiefern hat der deutsche Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die Auffassung seines Vorgängers (so oder ähnlich) wiederholt, Späh-Programme der NSA dienten einem „edlen Zweck“ oder seien für die Kooperation aus anderen Gründen unentbehrlich, und wie reagierten die übrigen Teilnehmenden (Bundestagsdrucksache 17/14833)?
Welche Themen wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ (oder ähnlich) thematisiert, und wer nahm daran teil?
Wie, wann, und von wem wurden die übrigen 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung über die Ergebnisse des G6-Treffens in Barcelona bzw. des dort vorgenommenen „informellen Gedankenaustauschs“ in Kenntnis gesetzt, und wie reagierten diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen darauf?
Welche weiteren Punkte außer „Datenschutzgarantien der US-Regierung“ standen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Agenda des „EU-USA Ministertreffens über Justiz und Inneres“ in Athen?
Inwieweit und mit welchem Inhalt standen nach Kenntnis der Bundesregierung die Themen „Cybercrime“, „Urheberrechtsverletzungen“, „strafrechtlicher Informationsaustausch“, „ausländische Terroristen“, „ausländische Kämpfer“, EU-PNR oder ein „Ein-/Ausreisesystem“ auf der Agenda? Welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern, und mit welchem Inhalt in Athen auch über die Sicherheit kritischer Infrastrukturen, Transport und Handel gesprochen worden ist? Welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen?
Inwiefern sind nach Einschätzung der Bundesregierung durch das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) und das internationale Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TISA) die Bereiche Justiz und Inneres, insbesondere in den Bereichen „Urheberrechtsverletzungen“, Polizei und Strafverfolgung, erfasst?
a) Auf welche Weise, und mit welchem Ziel (bitte für die einzelnen Maßnahmen darstellen) nehmen welche Behörden der Bundesregierung hierzu an internationalen Verhandlungen teil?
b) Inwiefern und mit welchem Inhalt sind internationale „Freihandelsabkommen“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Athen thematisiert worden, welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen?
Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Verabredungen eines Treffens der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström mit Alejandro Mayorkas am Rande des „EU-USA Ministertreffens über Justiz und Inneres” in Athen bekannt?
a) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde dort die „untrennbare Verknüpfung der Sicherheit der USA mit jener unserer internationalen Partner” thematisiert?
b) Welche Maßnahmen wurden vorgestellt und/oder besprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen