Mögliche illegale Waffenlieferungen nach Kolumbien
der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtete am 28. Mai 2014 unter der Überschrift „Die Kolumbien-Connection“ über deutsche Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022. Diese Waffen seien illegal nach Kolumbien geliefert worden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-waffenexporte-die-kolumbien-connection-1.1976330). Nach Angaben der „SZ“ wurden die Waffen ursprünglich an die US-Armee geliefert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe den Export der Pistolen nach Kolumbien nicht genehmigt. Das US-Außenministerium habe eine entsprechende Endverbleibserklärung abgegeben.
In den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für Rüstungsexporte“ heißt es: „Ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen Endverbleibserklärung den Weiterexport von Kriegswaffen oder kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern genehmigt oder einen ungenehmigten derartigen Export wissentlich nicht verhindert hat oder nicht sanktioniert, wird bis zur Beseitigung dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen.“
Die Menschenrechtslage in Kolumbien und der in dem südamerikanischen Land seit Jahrzehnten andauernde bewaffnete Konflikt verbieten Waffenexporte dorthin von vornherein. Von 2002 bis zum heutigen Datum wurden in Kolumbien 791 Gewerkschaftsaktivisten ermordet (www.bbc.co.uk/mundo/noticias/2013/05/130430_colombia_sindicalismo_peligros_aw.shtml). Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind 5,7 Millionen Menschen im eigenen Land auf der Flucht (www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/refdaily? pass=463ef21123&id=537ae8e48). Dies ist mitnichten nur auf die irregulären bewaffneten Kräfte zurückzuführen. Kolumbianische und internationale Menschenrechtsorganisationen verweisen wiederholt darauf, dass die Nationalpolizei, die nach dem genannten Medienbericht von den illegalen Waffenexporten profitiert hat, in Menschenrechtsverletzungen verwickelt ist (http://justiciaypazcolombia.com/The-Nation-Elections-and-Peace und in einem Fallbeispiel: http://justiciaypazcolombia.com/Policia-tortura-y-amenaza-con).
In Kolumbien verkauft das staatliche Rüstungsunternehmen Indumil zudem offenbar Pistolen des Typs P99 des deutschen Waffenherstellers Carl Walther GmbH und produziert sie auch selbst. Weder Ausfuhr noch Herstellung waren genehmigt. Das Anti-Rüstungsexport-Bündnis „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ hat in diesem Zusammenhang Anzeige gegen das in Ulm ansässige Unternehmen erstattet.
Auch für die Walther-Pistolen wurde nach Angaben des BAFA kein Exportantrag gestellt. Trotzdem verkauft Indumil Pistolen des Typs P99, auf deren Handgriff die Gravur „Made in Germany“ zu lesen ist. Zudem wird die Waffe als Eigenproduktion angeboten (www.juergengraesslin.com/index.php?seite=Agenturber_Verdacht_Illegarle_Waffenexporte_2014-02-23.htm).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Die Ausfuhr welcher Handfeuerwaffen hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren generell genehmigt (bitte nach Jahr und Waffentyp auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über in Deutschland produzierte Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 gewinnen können, die in Kolumbien von der Nationalpolizei (Policía Nacional de Colombia) genutzt werden (www.tagesschau.de/inland/waffenexport104.html)?
Welchen zeitlichen Rahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der ihr untergeordneten Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gegeben, um den Fall der über die USA illegal an Kolumbien exportierten Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 zu überprüfen?
Wie viele Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 aus deutscher Produktion wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach Kolumbien geliefert oder weitergeliefert, und von wem?
Über welchen Weg gelangten die Waffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach Kolumbien?
Falls nicht der komplette Weg nachvollziehbar ist, welche Stationen oder belieferte Stellen sind bekannt?
Über welchen Weg gelangte die Waffe mit der Seriennummer SP0238567 nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach Kolumbien?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um den Lieferweg der deutschen Waffen und speziell der Waffe mit der Seriennummer SP0238567 nach Kolumbien zu eruieren?
Ist die Bundesregierung an die US-Regierung oder andere US-Institutionen herangetreten, um die mutmaßliche Weitergabe der deutschen Waffen nach Kolumbien aufzuklären (bitte unter Angabe des Datums und der Form der diesbezüglichen Kontaktaufnahme)?
Was war das Ergebnis der Kontaktaufnahme?
Gehören die Waffen mit der Seriennummer SP0238567 nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu einer Lieferung, die nach der Endverbleibserklärung mit der Permit-Nummer 10-00658 bzw. 11-00074 in die USA geliefert wurde?
Gab es ein Reexportersuchen seitens der US-Regierung, sonstiger staatlicher Einrichtungen oder der US-Armee für die besagten Waffen bzw. Waffenteile des Herstellers SIG SAUER GmbH & Co. KG?
Auf Basis welcher Informationen aus den USA hat die Bundesregierung den Endverbleib der SIG-SAUER-Waffen überprüft, hat es Vor-Ort-Kontrollen gegeben, und wie gestaltete sich der Kontrollvorgang?
Hat die Bundesregierung Überprüfungskriterien, um den Endverbleib von exportierten Waffen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung im Fall der USA eine rechtliche Vorrangigkeit eines Importzertifikats gegenüber einer Endverbleibserklärung?
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Norm fußt diese?
Unterlagen die fraglichen Pistolen des Typs SIG SAUER einem Reexportvorbehalt seitens der Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht (bitte detaillierte Begründung)?
Wie beurteilte die Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils die Menschenrechtslage in Kolumbien?
Welche Gründe lagen der Versagung von Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Kolumbien in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (Rüstungsexportberichte der Bundesregierung 2010 bis 2012) jeweils im Einzelnen zugrunde (bitte die Gründe der jeweiligen Ausfuhrlistenposition zuordnen)?
Handelte es sich bei der Versagung einer Exportgenehmigung nach Kolumbien im Jahre 2012 innerhalb der AL-Position A 0001 um die Versagung eines Exportes für Revolver bzw. Pistolen?
Hat die Bundesregierung die USA insgesamt, oder einzelne Bundesstaaten, Ministerien, Behörden oder sonstige staatliche Einrichtungen wie die US-Armee von der Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern bereits ausgeschlossen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird eine solche Sanktion gegenüber den USA im Fall eines nachgewiesenen Verstoßes geprüft werden, wie die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, dies in der Parlamentsdebatte (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 18. Wahlperiode, 38. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014) zugesagt hat?
Vor dem Hintergrund, dass es laut der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, vom 20. Juni 2014 eine rechtliche Verpflichtung für deutsche Rüstungsunternehmen gibt, bei Hinweisen auf Zuwiderhandlung der Endverbleibserklärung eine Meldung zu erstatten, wie häufig wurde von Rüstungsunternehmen bisher zu einem Verstoß gegen die Endverbleibserklärung Meldung erstattet?
Konnte die Bundesregierung bisher Unterlassungen von Meldungen bei Rüstungskonzernen feststellen?
Wenn ja, wie wurden diese sanktioniert?
Auf welcher rechtlichen Norm fußt – neben den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten“ – eine mögliche Sanktionierung, und wie kontrolliert das BAFA die Unterlassungen von Meldungen bei Rüstungskonzernen?
Handelt es sich bei den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten“ aus Sicht der Bundesregierung um ein verbindliches Regelwerk?
Wie oft wurden von Dritten im Verlauf der vergangenen zehn Jahre entsprechende Verstöße an das BAFA gemeldet (bitte detailliert und nach Datum auflisten)?
Wie oft und in welchen Fällen hat die Bundesregierung im Verlauf der vergangenen zehn Jahre auf eigene Initiative hin Verstöße bei der Ausfuhr von Rüstungsgütern recherchiert und ggf. verifiziert und/oder geahndet (bitte detailliert und nach Datum auflisten)?
Wie oft und in welchen Fällen wurden im genannten Zusammenhang Sanktionen gegen Rüstungsunternehmen erlassen (bitte detailliert nach Datum und Fall und mit Fallbeschreibung auflisten)?
Würde die Bundesregierung eingedenk der erwähnten exportpolitischen Grundsätze im Fall des illegalen Weiterverkaufs der in Deutschland produzierten Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 nach Kolumbien die eigenen politischen Grundsätze verletzen, sofern sie keine Maßnahmen dagegen ergreift?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lizenzvergabe zur Produktion und/oder dem Verkauf der Pistolen des Typs P99 des deutschen Waffenherstellers Carl Walther GmbH an den kolumbianischen Rüstungsunternehmen Indumil?