[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2238
18. Wahlperiode 28.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2060 –
Mögliche illegale Waffenlieferungen nach Kolumbien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtete am 28. Mai 2014 unter der
Überschrift „Die Kolumbien-Connection“ über deutsche Pistolen des Typs SIG
Sauer SP2022. Diese Waffen seien illegal nach Kolumbien geliefert worden
(
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-waffenexporte-die-
kolumbienconnection-1.1976330). Nach Angaben der „SZ“ wurden die Waffen
ursprünglich an die US-Armee geliefert. Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe den Export der Pistolen nach Kolumbien nicht
genehmigt. Das US-Außenministerium habe eine entsprechende
Endverbleibserklärung abgegeben.
In den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für Rüstungsexporte“
heißt es: „Ein Empfängerland, das entgegen einer abgegebenen
Endverbleibserklärung den Weiterexport von Kriegswaffen oder kriegswaffennahen
sonstigen Rüstungsgütern genehmigt oder einen ungenehmigten derartigen Export
wissentlich nicht verhindert hat oder nicht sanktioniert, wird bis zur Beseitigung
dieser Umstände grundsätzlich von einer Belieferung mit weiteren
Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern ausgeschlossen.“
Die Menschenrechtslage in Kolumbien und der in dem südamerikanischen
Land seit Jahrzehnten andauernde bewaffnete Konflikt verbieten
Waffenexporte dorthin von vornherein. Von 2002 bis zum heutigen Datum wurden in
Kolumbien 791 Gewerkschaftsaktivisten ermordet (
www.bbc.co.uk/mundo/
noticias/2013/05/130430_colombia_sindicalismo_peligros_aw.shtml). Nach
Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind
5,7 Millionen Menschen im eigenen Land auf der Flucht (
www.unhcr.org/
cgibin/texis/vtx/refdaily?pass=463ef21123&id=537ae8e48). Dies ist mitnichten
nur auf die irregulären bewaffneten Kräfte zurückzuführen. Kolumbianische
und internationale Menschenrechtsorganisationen verweisen wiederholt
darauf, dass die Nationalpolizei, die nach dem genannten Medienbericht von den
illegalen Waffenexporten profitiert hat, in Menschenrechtsverletzungen
verwickelt ist (
http://justiciaypazcolombia.com/The-Nation-Elections-and-Peace
und in einem Fallbeispiel:
http://justiciaypazcolombia.com/Policia-tortura-y-
amenaza-con).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
24. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2238 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn Kolumbien verkauft das staatliche Rüstungsunternehmen Indumil zudem
offenbar Pistolen des Typs P99 des deutschen Waffenherstellers Carl Walther
GmbH und produziert sie auch selbst. Weder Ausfuhr noch Herstellung waren
genehmigt. Das Anti-Rüstungsexport-Bündnis „Aktion Aufschrei – Stoppt den
Waffenhandel“ hat in diesem Zusammenhang Anzeige gegen das in Ulm
ansässige Unternehmen erstattet.
Auch für die Walther-Pistolen wurde nach Angaben des BAFA kein
Exportantrag gestellt. Trotzdem verkauft Indumil Pistolen des Typs P99, auf deren
Handgriff die Gravur „Made in Germany“ zu lesen ist. Zudem wird die Waffe
als Eigenproduktion angeboten (
www.juergengraesslin.com/index.php?seite
=Agenturber_Verdacht_Illegarle_Waffenexporte_2014-02-23.htm).
1. Die Ausfuhr welcher Handfeuerwaffen hat die Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren generell genehmigt (bitte nach Jahr und Waffentyp
auflisten)?
In der folgenden Übersicht ist dargestellt, für welche Handfeuerwaffen in den
vergangenen zehn Jahren Genehmigungen für eine endgültige Ausfuhr erteilt
wurden. Die Darstellung erfolgt nach Waffengruppen. Eine elektronische
Auswertung der Genehmigungshistorie nach einzelnen Waffentypen ist nicht
möglich.
Jahr Waffengruppen
2004
Gewehre, ohne Kriegswaffenlisten(KWL)-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Funktionsunfähige Waffen
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/22382005
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
2006
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
2007
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
Drucksache 18/2238 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2008
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
2009
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Funktionsunfähige Waffen
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten
Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/22382010
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Funktionsunfähige Waffen
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür
2011
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Funktionsunfähige Waffen
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür
Drucksache 18/2238 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2012
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Funktionsunfähige Waffen
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten und Bestandteile dafür
Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür
2013
Gewehre, ohne KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Gewehre, mit KWL-Nummer und Bestandteile dafür
Revolver und Pistolen/Bestandteile dafür
Scharfschützengewehre und Bestandteile dafür
Maschinenpistolen und Bestandteile dafür
Maschinengewehre und Bestandteile dafür
Funktionsunfähige Waffen
Jagdgewehre und Bestandteile dafür
Sportpistolen und Sportrevolver/Bestandteile dafür
Sportgewehre und Bestandteile dafür
Halbautomatische Jagdgewehre und Sportgewehre/Bestandteile dafür
Selbstladebüchsen und Bestandteile dafür
Halbautomatische Flinten und Bestandteile dafür
Repetierflinten
Jagdselbstladeflinten und Bestandteile dafür
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/22382. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über in
Deutschland produzierte Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022
gewinnen können, die in Kolumbien von der Nationalpolizei (Policía
Nacional de Colombia) genutzt werden (
www.tagesschau.de/inland/
waffenexport104.html)?
Die Bundesregierung hat die ihr vorliegenden Informationen zu dem
Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Die zuständige
Staatsanwaltschaft hat inzwischen zu dem Sachverhalt Ermittlungen
aufgenommen.
Weitergehend nimmt die Bundesregierung zum Gegenstand laufender
Ermittlungen nicht öffentlich Stellung.
3. Welchen zeitlichen Rahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie der ihr untergeordneten Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gegeben, um den Fall der über die USA
illegal an Kolumbien exportierten Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022
zu überprüfen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das BAFA unmittelbar
nach Bekanntwerden der Vorwürfe zur schnellstmöglichen Prüfung angewiesen.
Nach Abschluss der Auswertung hat das BAFA die vorliegenden Informationen
an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
4. Wie viele Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 aus
deutscher Produktion wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung
nach Kolumbien geliefert oder weitergeliefert, und von wem?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Über welchen Weg gelangten die Waffen nach Erkenntnissen der
Bundesregierung nach Kolumbien?
Falls nicht der komplette Weg nachvollziehbar ist, welche Stationen oder
belieferte Stellen sind bekannt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Über welchen Weg gelangte die Waffe mit der Seriennummer SP0238567
nach Erkenntnissen der Bundesregierung nach Kolumbien?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um den
Lieferweg der deutschen Waffen und speziell der Waffe mit der Seriennummer
SP0238567 nach Kolumbien zu eruieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Drucksache 18/2238 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Ist die Bundesregierung an die US-Regierung oder andere US-
Institutionen herangetreten, um die mutmaßliche Weitergabe der deutschen Waffen
nach Kolumbien aufzuklären (bitte unter Angabe des Datums und der
Form der diesbezüglichen Kontaktaufnahme)?
Was war das Ergebnis der Kontaktaufnahme?
In den laufenden Ermittlungen obliegt die weitere Sachverhaltsaufklärung den
Strafverfolgungsbehörden. Soweit dafür eine Kontaktaufnahme mit der US-
Regierung oder anderen US-Institutionen erforderlich werden sollte, wird dies
in Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden erfolgen.
9. Gehören die Waffen mit der Seriennummer SP0238567 nach
Erkenntnissen der Bundesregierung zu einer Lieferung, die nach der
Endverbleibserklärung mit der Permit-Nummer 10-00658 bzw. 11-00074 in die USA
geliefert wurde?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
10. Gab es ein Reexportersuchen seitens der US-Regierung, sonstiger
staatlicher Einrichtungen oder der US-Armee für die besagten Waffen bzw.
Waffenteile des Herstellers SIG SAUER GmbH & Co. KG?
In den Jahren 2004 bis 2013 wurden keine Anträge für den Reexport von Gütern
der Nummer 0001 des Teil I A der Ausfuhrliste (umfasst u. a. Pistolen und
Pistolenteile) nach Kolumbien gestellt, die zuvor von Deutschland in die USA
exportiert wurden.
11. Auf Basis welcher Informationen aus den USA hat die Bundesregierung
den Endverbleib der SIG-SAUER-Waffen überprüft, hat es Vor-Ort-
Kontrollen gegeben, und wie gestaltete sich der Kontrollvorgang?
Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP für die Kontrolle der Ausfuhr
von Militärtechnologie und Militärgütern und die entsprechenden Regelungen
der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ sehen eine Prüfung des Endverbleibs vor
Genehmigungserteilung vor. Alle vorhandenen Informationen über den
Endverbleib werden umfassend geprüft und bewertet. Genehmigungen für
Rüstungsgüter und -technologie werden nur bei Vorliegen von Endverbleibserklärungen, die
ein Reexportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, genehmigt. Daneben sind
z. B. ergänzende Erläuterungen des Empfängers zum beabsichtigten
Verwendungszweck, technische Unterlagen oder Internationale
Einfuhrbescheinigungen (International Import Certificate) vorzulegen. Sofern Zweifel am
gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt.
Die Prüfung des Endverbleibs vor Erteilung der Ausfuhrgenehmigung
entspricht dem in Europa üblichen System. Es ist als wirksames Kontrollsystem
anerkannt und genießt weltweit hohes Ansehen.
Die Bundesregierung prüft derzeit gleichwohl, ob und gegebenenfalls durch
welche Maßnahmen, einschließlich der möglichen Durchführung sogenannter
Post-shipment-Kontrollen, die Endverbleibsicherung bei Rüstungsexporten
gestärkt werden kann. Hierzu hat es erste Gespräche der betroffenen Ressorts auf
Fachebene gegeben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/223812. Hat die Bundesregierung Überprüfungskriterien, um den Endverbleib von
exportierten Waffen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung im Fall der USA eine
rechtliche Vorrangigkeit eines Importzertifikats gegenüber einer
Endverbleibserklärung?
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Norm fußt diese?
Nach der BAFA-Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente vom 12.
Februar 2002 wird bei der Lieferung von Rüstungsgütern an nicht amtliche Stellen
zwischen einer privaten Endverbleibserklärung und einem Importzertifikat
unterschieden.
Ab einer Wertgrenze von 5 000 bis 125 000 Euro ist bei Lieferungen in EU-/
NATO-Staaten und diesen gleichgestellten Ländern eine private
Endverbleibserklärung ausreichend, über diesem Wert wird zusätzlich ein Importzertifikat
gefordert.
Es besteht keine Vorrangigkeit eines Importzertifikates gegenüber einer privaten
Endverbleibserklärung. Der unterschiedliche Inhalt von Importzertifikat und
privater Endverbleibserklärung ist bedingt durch den unterschiedlichen
Ausstellerhorizont.
14. Unterlagen die fraglichen Pistolen des Typs SIG SAUER einem
Reexportvorbehalt seitens der Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht (bitte detaillierte Begründung)?
Zum konkreten Inhalt von Ausfuhrgenehmigungen eines Unternehmens kann
die Bundesregierung aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten
Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen keine Auskunft erteilen.
Allgemein ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Genehmigungen für die Ausfuhr
von Rüstungsgütern nur bei Vorliegen von Endverbleibserklärungen, die
grundsätzlich ein Reexportverbot mit Erlaubnisvorbehalt enthalten, erteilt werden.
Dies gilt auch für Ausfuhren des Unternehmens SIG Sauer.
15. Wie beurteilte die Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils
die Menschenrechtslage in Kolumbien?
Seit dem Jahr 2009 konnten kontinuierlich Verbesserungen bei der Lage der
Menschenrechte in Kolumbien verzeichnet werden. Insgesamt war in all diesen
Jahren die Menschenrechtslage jedoch weiterhin ernst. Das lag vor allem an den
Aktivitäten von illegalen bewaffneten Gruppen (kriminelle Banden, Guerilla),
die auch in diesem Zeitraum Menschenrechtsverletzungen verübten. Es wurden
jedoch auch Menschenrechtsverletzungen des Militärs registriert, wie die der
sogenannten falsos positivos (extralegale Tötung von als Kombattanten
verkleideten jungen Männern durch das Militär).
Drucksache 18/2238 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode16. Welche Gründe lagen der Versagung von Exportgenehmigungen für
Rüstungsgüter nach Kolumbien in den Jahren 2010, 2011 und 2012
(Rüstungsexportberichte der Bundesregierung 2010 bis 2012) jeweils im
Einzelnen zugrunde (bitte die Gründe der jeweiligen Ausfuhrlistenposition
zuordnen)?
Im Rüstungsexportbericht werden neben der Anzahl von Ablehnungen für
endgültige Ausfuhren und den betroffenen Ausfuhrlistenpositionen (AL-
Positionen) auch Denials nebst AL-Positionen und Ablehnungsgründen in einer
separaten Spalte aufgeführt. Die Denials enthalten neben abgelehnten Anträgen für
endgültige Ausfuhren auch abschlägig beschiedene vorübergehende Ausfuhren,
negativ beschiedene Voranfragen zur Genehmigungsfähigkeit von
Ausfuhrvorhaben und abgelehnte Exportanträge zur Ausfuhr von Kriegswaffen. Im
Ergebnis kann dies in den Rüstungsexportberichten zu inhaltlichen Abweichungen bei
den Aussagen zu „Anzahl der Denials/Gründe/AL-Position“ und den Aussagen
zu „Ablehnungen/endgültige Ausfuhren“ führen.
In der folgenden Tabelle werden daher Ablehnungen für endgültige Ausfuhren
und Denials mit der Zuordnung der entsprechenden Ablehnungsgründe
zusammenfassend und ohne Doppelungen für die Jahre 2010 bis 2012 dargestellt.
* Ein dazugehöriges Denial wurde im Jahr 2012 erstellt (vgl. Rüstungsexportbericht 2012)
17. Handelte es sich bei der Versagung einer Exportgenehmigung nach
Kolumbien im Jahre 2012 innerhalb der AL-Position A 0001 um die
Versagung eines Exportes für Revolver bzw. Pistolen?
Nein.
Jahr abgelehnte AL-Position
(endgültige Ausfuhren und Denials)
Ablehnungsgrund
2010 A0015 Kriterium 2 und 7
Achtung der Menschenrechte; Risiko der
Abzweigung oder Wiederausfuhr unter
unerwünschten Bedingungen
2011 A0016*
A0014
Kriterium 3
innere Lage im Endbestimmungsland
Kriterium 2 und 3
Achtung der Menschenrechte, innere Lage im
Endbestimmungsland
2012 A0001
A0005
Kriterium 2 und 7
Achtung der Menschenrechte; Risiko der
Abzweigung oder Wiederausfuhr unter
unerwünschten Bedingungen
Kriterium 2 und 7
Achtung der Menschenrechte; Risiko der
Abzweigung oder Wiederausfuhr unter
unerwünschten Bedingungen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/223818. Hat die Bundesregierung die USA insgesamt, oder einzelne
Bundesstaaten, Ministerien, Behörden oder sonstige staatliche Einrichtungen wie die
US-Armee von der Belieferung mit weiteren Kriegswaffen und
kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern bereits ausgeschlossen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die USA sind ein NATO-Partner. Entsprechend den Politischen
Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern ist die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
in NATO-Staaten grundsätzlich nicht zu beschränken. Eine Sachlage, die eine
Abweichung vom Grundsatz der regelmäßigen Genehmigungserteilung für
Ausfuhren in ein NATO-Partnerland rechtfertigen würde, besteht nicht.
19. Wird eine solche Sanktion gegenüber den USA im Fall eines
nachgewiesenen Verstoßes geprüft werden, wie die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries,
dies in der Parlamentsdebatte (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll
18. Wahlperiode, 38. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 4. Juni 2014)
zugesagt hat?
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und
Energie, Brigitte Zypries, hat in der Parlamentsdebatte am 4. Juni 2014
ausgeführt, dass der Sachverhalt zunächst noch weiter aufgeklärt werden müsse und
im Anschluss entsprechende Schlussfolgerungen gezogen würden. Auf die
Prüfung von Sanktionen gegenüber den USA wurde in der betreffenden Antwort
nicht eingegangen. Es wird auf den Wortlaut des Plenarprotokolls 18/38 vom
4. Juni 2014, 3303 (B) verwiesen.
20. Vor dem Hintergrund, dass es laut der Antwort der Parlamentarischen
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte
Zypries, vom 20. Juni 2014 eine rechtliche Verpflichtung für deutsche
Rüstungsunternehmen, bei Hinweisen auf Zuwiderhandlung der
Endverbleibserklärung eine Meldung zu erstatten, gibt, wie häufig wurde von
Rüstungsunternehmen bisher zu einem Verstoß gegen die
Endverbleibserklärung Meldung erstattet?
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und
Energie, Brigitte Zypries, hat sich in der in Rede stehenden Antwort auf die
Nachfrage aus der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. Juni 2014 zu
Verpflichtungen von Unternehmen im Rahmen des Antragsverfahrens geäußert.
Auf eine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung von Meldungen bei
nachträglichen Hinweisen wurde dabei nicht hingewiesen. Es wird auf den Wortlaut der
Antwort verwiesen.
Ob und in welchem Umfang entsprechende Meldungen oder Unterlassungen
von Meldungen erfolgt sind, kann in der für die Beantwortung einer Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Dazu bedürfte es
einer umfangreichen Auswertung von Verfahrensakten zurückliegender Jahre.
21. Konnte die Bundesregierung bisher Unterlassungen von Meldungen bei
Rüstungskonzernen feststellen?
Wenn ja, wie wurden diese sanktioniert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Drucksache 18/2238 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Auf welcher rechtlichen Norm fußt – neben den „Politischen Grundsätzen
der Bundesregierung zu Rüstungsexporten“ – eine mögliche
Sanktionierung, und wie kontrolliert das BAFA die Unterlassungen von Meldungen
bei Rüstungskonzernen?
Es wird auf die in Frage 20 Bezug genommene schriftliche Antwort der
Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie,
Brigitte Zypries, vom 20. Juni 2014 verwiesen.
23. Handelt es sich bei den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zu
Rüstungsexporten“ aus Sicht der Bundesregierung um ein verbindliches
Regelwerk?
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 18.
Legislaturperiode festgelegt, dass die „Politischen Grundsätze für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ für das Regierungshandeln verbindlich
sind.
24. Wie oft wurden von Dritten im Verlauf der vergangenen zehn Jahre
entsprechende Verstöße an das BAFA gemeldet (bitte detailliert und nach
Datum auflisten)?
Die Formulierung „entsprechende Verstöße“ ohne weitere konkretisierende
Bezugnahme lässt keine genaue Bestimmung der Zielrichtung der Frage zu. Die
Bundesregierung versteht die Frage als Ergänzungsfrage zu Frage 20. Insoweit
wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
25. Wie oft und in welchen Fällen hat die Bundesregierung im Verlauf der
vergangenen zehn Jahre auf eigene Initiative hin Verstöße bei der Ausfuhr
von Rüstungsgütern recherchiert und ggf. verifiziert und/oder geahndet
(bitte detailliert und nach Datum auflisten)?
Die Bundesregierung geht Hinweisen zu Verstößen gegen
außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen nach und berücksichtigt die Erkenntnisse im Rahmen
ihrer Zuständigkeit in den außenwirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren.
Es erfolgt keine statistische Erfassung entsprechender Vorgänge, die eine
Beantwortung der Frage in dem gewünschten Umfang und Detaillierungsgrad
ermöglichen könnte. Dazu bedürfte es einer umfangreichen Auswertung von
Verfahrensakten der vergangenen zehn Jahre, die in der für die Beantwortung einer
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.
Die Ermittlungen zu strafrechtlich relevanten Verstößen gegen das
Außenwirtschaftsrecht und die Verfolgung derartiger Verstöße obliegen den
Strafverfolgungsbehörden.
26. Wie oft und in welchen Fällen wurden im genannten Zusammenhang
Sanktionen gegen Rüstungsunternehmen erlassen (bitte detailliert nach
Datum und Fall und mit Fallbeschreibung auflisten)?
Es erfolgt keine statistische Erfassung entsprechender Vorgänge, die eine
Beantwortung der Frage in dem gewünschten Umfang und Detaillierungsgrad
ermöglichen könnte. Dazu bedürfte es einer umfangreichen Auswertung von
Verfahrensakten der vergangenen zehn Jahre, die in der für die Beantwortung einer
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2238Fallbezogene Ausführungen könnten darüber hinaus aufgrund des
verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
nicht erfolgen.
27. Würde die Bundesregierung eingedenk der erwähnten exportpolitischen
Grundsätze im Fall des illegalen Weiterverkaufs der in Deutschland
produzierten Waffenteile bzw. Pistolen des Typs SIG SAUER SP2022 nach
Kolumbien die eigenen politischen Grundsätze verletzen, sofern sie keine
Maßnahmen dagegen ergreift?
Die Frage ist hypothetisch. Hypothetische Fragen beantwortet die
Bundesregierung nicht. Im Übrigen beachtet die Bundesregierung die Politischen
Grundsätze.
28. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Lizenzvergabe zur
Produktion und/oder dem Verkauf der Pistolen des Typs P99 des
deutschen Waffenherstellers Carl Walther GmbH an den kolumbianischen
Rüstungsunternehmen Indumil?
Die der Ausfuhr von Gütern und Technologie zugrunde liegenden vertraglichen
Grundlagen, wie zum Beispiel Kaufverträge, aber auch entsprechende
Lizenzverträge, sind nicht Gegenstand gesonderter Genehmigungspflichten. Sie
werden entsprechend von der Bundesregierung auch nicht statistisch erfasst.
Kontrolllücken entstehen hierdurch nicht, da die konkreten Ausfuhren in Erfüllung
dieser Verträge, zum Beispiel die Ausfuhr von Herstellungsausrüstung und
Technologie oder Zulieferung von in der Ausfuhrliste gelisteten Komponenten
für die Produktion im Ausland, genehmigungspflichtig sind.
Von 1993 bis heute wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr dieser Waffen
oder genehmigungspflichtiger Technologie für diese Waffen nach Kolumbien
erteilt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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