[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2469
18. Wahlperiode 03.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2078 –
Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft im Rahmen der
Marktliberalisierung der Ökostromförderung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Energiewende ist eine Zukunftsaufgabe. Widerstand gegen den Ausbau der
erneuerbaren Energien kommt aus der fossilen Energiewirtschaft und der
Großindustrie: Beide Sektoren sind bekannt für ihre professionelle
Lobbyarbeit. Der Einfluss der Lobby auf die Energiepolitik wird in den Medien wie
folgt beschrieben: „Besonders fleißig waren die Energieunternehmen.
Schließlich ging es für die großen Stromversorger in den Koalitionsverhandlungen um
das blanke Überleben.“ Und: „Als etwa in den ersten Fassungen des
Koalitionspapiers kein Wort über Hilfen für Kohlekraftwerke auftauchte, wurden
von den Konzernen alle Lobbyisten, Gewerkschafter und Geschäftsführer
aufgefordert zu intervenieren“ („Im War Room der Demokratie“ vom 2. Dezember
2013, SPIEGEL ONLINE,
www.spiegel.de/spiegel/print/d-122760717.html).
Die von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) eingebrachte Novelle zur grundlegenden
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (Bundestagsdrucksache
18/1304) als bisher wichtigster regulatorischer Rahmen für den Ausbau der
erneuerbaren Energien soll laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel (SPD) „ein wichtiger erster Schritt für den Neustart der
Energiewende“ sein und bedeutet einen Systemwechsel weg von einer staatlichen
Förderung hin zu mehr Markt.
Beobachtern aus Politik, Wissenschaft sowie von Umwelt-, Klima- und
Verbraucherschutz erscheint die Energiepolitik der Großen Koalition vorteilhaft
für Großindustrie, fossile Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreiber
(Gabriels Energiereform, Wirtschaftsminister schließt die Bürger von der
Energiewende aus, 21. Januar 2014,
www.greenpeace.de/themen/energiewende/
erneuerbare-energien/gabriels-eeg-reform). Der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD (siehe: Koalitionsvertrag Deutschlands Zukunft
gestalten) lese sich wie ein Forderungskatalog der fossilen Energiebranche und
wird vielfach als Rückschritt für die Energiewende interpretiert
(Braunkohlewirtschaft profitiert von EEG-Reform in Höhe von etwa 870 Millionen Euro
im Jahr, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 3. Juni 2014,
www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/140603_bund_
klima_energie_braunkohle_eeg _analyse.pdf). Die EEG-Reform bremse durch Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
1. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2469 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeverbindliche Ausbaukorridore, Förder-Degression, die schrittweise Pflicht zur
Direktvermarktung statt Einspeisevergütung (sog. Marktintegration) und die
Einführung einer sog. marktkonformen Ausschreibungsverpflichtung den
bisher erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren ab, was zu Lasten dezentraler
Energieproduzenten, der Rentabilität von Wind und Sonne gegenüber
konventionellen Energieformen und dem Klimaschutz gehe. Die beschlossene (Weiter-)
Bevorteilung kapitalkräftiger Großunternehmen im Gesetz zur Reform der
Besonderen Ausgleichsregelung für strom- und handelsintensive Unternehmen
(Industrieprivilegien), die Privilegierung des Energieeigenverbrauchs von
bestehenden Industrieanlagen und Kohlekraftwerken, die gegenüber mittleren
und kleinen Unternehmen sowie Privathaushalten bei deren gleichzeitiger
Belastung von Solarstrom (Sonnensteuer) in den Genuss einer preiswerteren
Energieversorgung kommen würden, sind wegen der ungerechten
Lastenverteilung bei der Energiewende auch in der Bevölkerung kontrovers
(Industrieausnahmen: Branchenliste schafft kaum Eingrenzung, Forum Ökologisch-
Soziale Marktwirtschaft, 6. Juni 2014,
www.foes.de/pdf/2014-05-FOES-
Kurzanalyse-Branchen-EEG-Industrieausnahmen.pdf; Meinungen zur
Energiewende, Forsa-Befragung, 26. Juni 2014,
www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/
Energiewende_Umfrage_vzbv_2014-07-02.pdf). Die von der Bundesregierung
beschlossene Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von
Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
(Bundestagsdrucksache 18/1580) werde auch den Ausbau von Windenergie weiter
hemmen (Experten kritisieren Länderöffnungsklausel, öffentliche
Expertenanhörung im Deutschen Bundestag, 21. Mai 2014,
www.bundestag.de/mediathek/
?action=search&ids=3404835&instance=m187&mask=search&contentArea=
details). Auch in anderen energiepolitischen Fragen habe sich die
Bundesregierung auf die Seite der fossilen Energiewirtschaft gestellt. Planungen im BMWi
zur Einführung von Carbon Capture and Storage (CCS) und die finanzielle
Prämierung von Kraftwerksbetreibern für die Bereitstellung auf dem Strommarkt
unrentabel gewordenen Stroms aus Kohle und Gas (sog. Kapazitätsmärkte zur
Gewährleistung von Systemstabilität) lasse den Verdacht aufkommen, dass die
Bundesregierung Ziel verstärkter Lobbyarbeit großer Industrieunternehmen
geworden ist. So bezeichnete die Nichtregierungsorganisation LobbyControl –
Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. die zurückliegenden
Koalitionsverhandlungen als „eine der größten Lobbyschlachten der vergangenen
Jahre“ (Braunkohle-Lobby schrieb am Koalitionsvertrag mit, DIE WELT,
13. Dezember 2013,
www.welt.de/wirtschaft/article 122875634/Braunkohle-
Lobby-schrieb-am-Koalitionsvertrag-mit.html). Bereits in der 17. Wahlperiode
hatten das Bundeskanzleramt und Verantwortliche der diversen
Bundesministerien der Vorgängerregierung von Union und FDP viele persönliche
Gesprächstermine mit Interessensvertreterinnen und -vertretern der fossilen
Energiewirtschaft (Bundestagsdrucksache 18/140). Treffen mit
Interessensvertreterinnen und -vertretern der erneuerbaren Energiewirtschaft waren im Vergleich
zu ihrem Beitrag an der heimischen Energieversorgung bisher deutlich
unterrepräsentiert. Zum starken Einfluss und zur Arbeitsweise bestimmter
Interessensverbände auf den Gesetzgebungsprozess bei energiepolitischen Fragen
äußert sich beispielhaft der Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker
Marco Bülow (SPD) anhand eines von der schwarz-gelben Vorgängerregierung
vorangetriebenen „Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von
Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von
Kohlendioxid“ (Bundestagsdrucksache 17/5750), auch bekannt als CCS-
Gesetz, wie folgt: „Interne Papiere diesen Inhalts, die wir nicht elektronisch
versendet, sondern nur an die Mitglieder der Arbeitsgruppe ausgeteilt haben,
lagen dennoch in Windeseile auf den Tischen der Lobbyisten. Generell gilt:
Gleich wie klein die Runde ist, egal wie vertraulich Papiere sind – es scheint,
als säßen die einflussreichen Lobbyisten immer mit am Tisch.“ Und: „Es
gehört zur Strategie der Lobbyisten, ihren Einfluss als erstes auf die zuständigen
Ministerien und auf das Kanzleramt auszuüben. So konnten die Konzerne
bereits den Regierungsentwurf beeinflussen.“ Zum weiteren Verlauf des CCS-
Gesetzes und der Einflussnahme großer Energieunternehmen, wie Vattenfall
Europe Sales GmbH, E.ON Energie Deutschland GmbH, EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und RWE Vertrieb AG, heißt es: „Als das Umwelt- in
Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium ein Gesetzentwurf erstellte, lief
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2469die Lobbymaschinerie plötzlich auf Hochtouren. Die ersten
Gesprächswünsche, vor allem von Unternehmensvertretern, erreichten zwar auch das
Parlament, aber vorerst richtete sich die Aufmerksamkeit auf die zuständigen
Ministerien. Der Energielobby ging es darum, möglichst schnell ein Gesetz zu
bekommen, das den Betreibern alle Freiheiten lässt, nur geringe Auflagen macht
und vor allem den eigenen Kostenbeitrag in Grenzen hält. Hierzu fertigte man
einen eigenen Gesetzentwurf für CCS an, den sich das
Bundeswirtschaftsministerium in seinen Verhandlungen mit dem Umweltministerium später zum
größten Teil zu Eigen gemacht hat“ (Die Lobby-Republik, Institut für
Solidarische Moderne e. V., 2010).
Von der Bundesregierung wollen die Fragesteller wissen, ob sie für einen
Politikstil mit mehr Bürgerbeteiligung im Interesse des Allgemeinwohls steht, so
wie im Koalitionsvertrag genannt: „Wir werden die erneuerbaren Energien so
ausbauen, dass die Ausbauziele unter Berücksichtigung einer breiten
Bürgerbeteiligung erreicht (…) werden.“ Oder, ob in Sachen Lobbyismus an der
politischen (Un-)Kultur der schwarz-gelben Bundesregierung angeknüpft und
Vertreterinnen und Vertretern fossiler Energieunternehmen weiterhin ein
privilegierter Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gegeben wird.
Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, sich bei der Beantwortung der
Fragen auf den Zeitraum nach der Bundestagswahl 2013 und – wenn nicht
anders formuliert – auf die Interessensvertretungen folgender Unternehmen,
inklusive ihrer Tochterunternehmen, Unternehmensverbände und
unternehmensnahe Vereine (im Folgenden „eingangs genannte Unternehmen und Verbände“)
sowie folgender Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure (im
Folgenden „eingangs genannte Nichtregierungsorganisationen und andere
Akteure“) zu beziehen:
Für den Bereich Energieunternehmen:
● 50Hertz Transmission GmbH
● ALSTOM Deutschland AG
● BP Europa SE
● EnBW Energie Baden-Württemberg AG
● ENERCON GmbH
● E.ON SE
● erdgas mobil GmbH
● EWE AG
● Evonik Industries AG
● ExxonMobil Central Europe Holding GmbH
● Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG
● juwi AG
● RWE AG
● Schaeffler AG
● Deutsche Shell Holding GmbH
● TOTAL Deutschland GmbH
● Vattenfall Europe Sales GmbH
● Verbundnetz Gas AG (VNG)
Für den Bereich erneuerbare Energien:
● Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. (BEE)
● Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (AEE)
● Bundesverband BioEnergie e. V. (BBE)
Drucksache 18/2469 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE)
● Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
● Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA)
● Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW)
● Biogasrat e. V. + dezentrale energien
● Fachverband Biogas e. V.
● Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
● Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB)
● Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID)
● Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP)
● Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV)
● Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
● Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e. V. (agr)
Für den Bereich Erdgas/Erdöl:
● Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie e. V. (AFM+E)
● Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V. (MEW)
● Mineralölwirtschaftsverband e. V. (MWV)
● Bundesverband Freier Tankstellen e. V. (bft)
● Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI)
● Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas)
● Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
Für den Bereich Kohle:
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. (DEBRIV)
Für den Bereich Energietechnik/Energietechnologie:
● Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
● Bundesverband Neuer Energieanbieter e. V. (bne)
● Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA)
● Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI)
● Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK)
● Bundesverband Geothermie e. V. (GtV)
● Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.
● Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e. V.
● Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE)
● Bundesverband Energiespeicher e. V. (BVES)
Für den Bereich Stadtwerke/Kommunen:
● Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
● 8KU Renewables GmbH
● GEODE – Groupement Européen des entreprises et Organismes de
Distribution d’Énergie
● Stadtwerke München GmbH
● Trianel GmbH
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2469Für den Bereich energieintensive Industrien
● Energieintensive Industrien in Deutschland
● Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK)
● Verein Deutscher Zementwerke e. V. (VDZ)
● Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (BBS)
● Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
● WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WVM)
● Wirtschaftsvereinigung Stahl
Für den Bereich Mobilität/Verkehr:
● Allgemeiner Deutscher Auto Club e. V. (ADAC)
● Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
● Bundesverband eMobilität e. V. (BEM)
● Bundesverband Solare Mobilität e. V. (bsm)
● Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e. V. (DWV)
● Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK)
● Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD)
Für den Bereich Energieagenturen/Verbraucherschutz:
● Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
● Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands
(eaD) e. V.
● Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
● Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)
Für den Bereich Energieeffizienz:
● Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen
Energieverbrauch e. V. (ASUE)
● Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)
● Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. (HEA)
● ENERGIESPARNETZWERK ESN GmbH
Für den Bereich Handel/Vertrieb:
Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e. V. (EFET Deutschland)
Für den Bereich Nichtregierungsorganisationen:
● Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
● Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und
Umweltschutzverbände (DNR) e. V.
● Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
● Greenpeace e. V.
● Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)
● WWF Deutschland
● klima-allianz deutschland
Drucksache 18/2469 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür den Bereich andere Akteure:
● Agora Energiewende
● ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE)
● Forum für Zukunftsenergien e. V.
● Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)
● Weltenergierat - Deutschland e. V.
● EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare
Energien e. V.
Angesicht des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären die Fragesteller sich
einverstanden, die Beantwortungsfrist auf acht Wochen zu verlängern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Anknüpfend an die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beziehungen von
Geschäftsbanken und Investmentbanken zur Bundesregierung“
(Bundestagsdrucksache 17/11456) und ihre Beantwortung (Bundestagsdrucksache 17/12332),
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beziehungen der Automobil-,
Luftfahrt- und Bauindustrie zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache
17/14550) und ihre Beantwortung (Bundestagsdrucksache 17/14698) sowie die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beziehungen der Energiewirtschaft
zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/11) und ihre Beantwortung
(Bundestagsdrucksache 18/140) enthält die vorliegende Kleine Anfrage einen
Fragenkatalog zu den seit der Bundestagswahl 2013 bestehenden Kontakten der
Bundesregierung zu ausgewählten Unternehmen der Energiewirtschaft und der
Industrie sowie deren Tochterunternehmen (nachstehend „Unternehmen“
genannt), zu Unternehmensverbänden und unternehmensnahen Vereinen
(nachstehend „Verbände“ genannt) sowie zu Nichtregierungsorganisationen und so
genannten anderen Akteuren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zu der Kleinen
Anfrage eine Ressortabfrage durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der
zwischen der Bundestagswahl vom 22. September 2013 und dem 3. Juli 2014
stattgefundenen „Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche etc.“ nebst allen
jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann allerdings nicht
gewährleistet werden, insbesondere bedingt durch das Ausscheiden von Mitgliedern aus
der Bundesregierung im Zuge des Regierungswechsels vom 17. Dezember
2013. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen
auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen.
Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen
und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der
Bundesministerien in jeder Wahlperiode Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren.
Die Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt und das BMWi, steht
grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem energiepolitischen,
energiewirtschaftlichen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich im
ständigen Austausch. Darunter fallen Termine mit Vertretern u. a. von Unternehmen,
Forschungsinstitutionen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Gewerkschaften und
Verbänden. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B.
Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Einzelgespräche nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern) besteht nicht und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von
Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu persönlichen Kontakten mit Vertreterinnen und
Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2469anderen Akteuren gekommen ist. Inwieweit dies tatsächlich der Fall war, kann
aus den o. g. Gründen nicht nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang
ist zudem darauf hinzuweisen, dass Lücken bei der Beantwortung u. a. dadurch
nicht ausgeschlossen werden können, dass Vertreterinnen und Vertreter der
genannten Unternehmen und Verbände sowie Nichtregierungsorganisationen
und anderen Akteure z. B. auch als Gast oder Beauftragte eines Dritten an einer
Gremiensitzung oder einer Veranstaltung ohne Teilnehmerliste teilgenommen
haben können und bei dieser Gelegenheit mit Mitgliedern der Bundesregierung
in Kontakt getreten sein können. Die Angaben zu den Gesprächspartnern richten
sich zudem nach der Anmeldung bei Terminvereinbarung, kurzfristige
Änderungen der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nicht mehr in
jedem Einzelfall nachvollzogen werden.
Unterhalb der Leitungsebene gab es aufgabenbedingt seit der Bundestagswahl
2013 vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des
Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen und Verbänden der
Energiewirtschaft und Industrie sowie zu Nichtregierungsorganisationen und
anderen Akteuren. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese
Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit z. B.
wegen Personalwechsel auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von
Einzelterminen des Bundeskanzleramtes und der Ressorts unterhalb der Leitungsebene
erfolgt daher nicht.
Soweit sich die Fragen 1 bis 8 der Kleinen Anfrage auch auf die Arbeitsebene
beziehen sollten, ist aus Sicht der Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung
zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem
Schutz von Grundrechten der betroffenen Beschäftigten, insbesondere deren
Recht auf informationelle Selbstbestimmung, eine namentliche Nennung nicht
durchgängig möglich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem
sämtliche persönlichen oder personenbezogenen Daten unterfallen, hat als
Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2
Absatz 1 des Grundgesetzes – GG – i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG; vgl.
BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 118, 168 [184]; 128, 1 [43, 44]). Einschränkungen dieses
Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Bei der
Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches
Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (vgl.
auch BVerfGE 67, 100 [144]; 77, 1 [47]).
Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der Arbeitsebene überhaupt
Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt der namentlichen
Nennung der Beschäftigten im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte
Aussagekraft zu. Insoweit kann – bezogen auf die Arbeitsebene – insbesondere
zu den in den Fragen 1 bis 8 angesprochenen „Veranstaltungen, Sitzungen,
Einzelgesprächen etc.“, „Gremien“ bzw. „Arbeitsgruppen“ eine Nennung lediglich
in anonymisierter Form erfolgen. Diese Personen werden deshalb als „Vertreter“
der jeweiligen Institution bezeichnet.
Die Bundesregierung führt zu Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen
etc. nur Vertreterinnen und Vertreter der von den Fragestellerinnen und
Fragstellern genannten Unternehmen und Verbände, Nichtregierungsorganisationen und
anderen Akteure auf. Soweit an dem Termin Vertreter weiterer, von der
Fragestellung nicht umfasster Unternehmen, Verbände etc. teilgenommen haben,
werden diese mangels Bezug zur Frage nicht genannt. Soweit bei den Fragen 1 bis 6
nur ein Vertreter eines Unternehmens oder eines Verbandes, einer
Nichtregierungsorganisation oder eines anderen Akteurs aufgeführt wird, bedeutet dies
somit nicht notwendigerweise, dass es sich um ein „Vier-Augen-Gespräch“
gehandelt hat.
Drucksache 18/2469 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung versteht die Fragen 1 bis 8 nach der durch das
Parlamentssekretariat vermittelten Rücksprache mit den Fragestellern vom 21. Juli 2014
dahingehend, dass es um Kontakte der Bundesregierung im Rahmen der
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht. Die Nennung eines
Gesprächs bedeutet gleichzeitig nicht zwingend, dass dieses aus Anlass der EEG-
Novelle geführt wurde. Auf dieser Grundlage wird wie folgt Stellung
genommen.
1. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundeskanzleramtes, nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur
Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am
23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten
Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der
entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des
Vertreters bzw. der Vertreterin)?
Für den genannten Zeitraum konnten keine Veranstaltungen, Sitzungen oder
Einzelgespräche mit den genannten Unternehmen und Verbänden ermittelt
werden.
2. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundeskanzleramtes, nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur
Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am
23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten
Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau
(unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen
Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
Für den genannten Zeitraum konnten keine Veranstaltungen, Sitzungen oder
Einzelgespräche mit den genannten Nichtregierungsorganisationen und anderen
Akteuren ermittelt werden.
3. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundeskanzleramtes, nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der
Bundestagswahl 2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am
27. November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs
genannten Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der
entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen
des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Unternehmen und Verbände
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Gespräch St Stefan Kapferer 14.10.2013 Herr Stephan Kohler (dena)
Gespräch St Stefan Kapferer 21.11.2013 Herr Dr. Harald Binder (BVES)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/24694. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundeskanzleramtes, nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der
Bundestagswahl 2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am
27. November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs
genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau
(unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums
sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
Für den genannten Zeitraum konnten keine Veranstaltungen, Sitzungen oder
Einzelgespräche mit den genannten Nichtregierungsorganisationen und anderen
Akteuren ermittelt werden.
5. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes,
nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine
Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und
Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden
Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der
Vertreterin)?
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Unternehmen und Verbände
Bundeskanzleramt
Gespräch BM Peter Altmaier 20.01.2014 Herr Oliver Bell (WVM/Norsk Hydro ASA)
Gespräch BK’in Dr. Angela Merkel mit
Vorstandsvorsitzenden europäischer
Energiekonzerne (unter Teilnahme BM Peter Altmaier,
BM Sigmar Gabriel, BM’in Dr. Barbara
Hendricks)
12.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG),
Herr Dr. Johannes Teyssen (E.ON SE)
Gespräch BM Peter Altmaier 21.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG)
Abendessen BK’in Dr. Angela Merkel im
Rahmen der Deutsch-Italienischen
Regierungskonsultationen mit Unternehmensvertretern
17.03.2014 Herr Peter Terium (RWE AG)
Gespräch BM Peter Altmaier 19.03.2014 Herr Dr. Utz Tillmann (VCI)
Mittagessen BK’in Dr. Angela Merkel mit dem
kanadischen Premierminister Harper und
Unternehmensvertretern
27.03.2014 Herr Hans-Dieter Kettwig (ENERCON
GmbH)
Gespräch BM Peter Altmaier 16.06.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW)
Abendessen BK’in Dr. Angela Merkel mit einer
Unternehmerdelegation des World Economic
Forum (unter Teilnahme von BM Peter Altmaier)
18.06.2014 Herr Peter Terium (RWE AG),
Herr Robert Dudley (BP plc)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gespräch St Rainer Baake 22.01.2014 Herr Dr. Matthias Dümpelmann (8KU)
Gespräch St Rainer Baake 23.01.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW),
Herr Dr. Hermann Falk (BEE),
Herr Hans-Joachim Reck (VKU)
Gespräch St Stefan Kapferer 23.01.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW)
Drucksache 18/2469 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGespräch BM Sigmar Gabriel und St Rainer
Baake mit Energieproduzenten
28.01.2014 Herr Helmut Lamp (BBE),
Herr Ewald Woste (BDEW),
Herr Dr.-Ing. Fritz Brickwedde (BEE),
Herr Dr. Günther Häckl (BSW),
Frau Sylvia Pilarsky-Grosch (BWE),
Herr Dr. Leonhard Birnbaum (E.ON SE),
Herr Dr. Frank Mastiaux (EnBW),
Herr Hans-Dieter Kettwig (ENERCON
GmbH),
Herr Peter Terium (RWE AG),
Herr Dr. Florian Bieberbach (Stadtwerke
München),
Herr Jens Eckhoff (Stiftung Offshore-
Windenergie),
Herr Andreas Feicht (VKU),
Vertreter vom vzbv,
Herr Sven Becker (Trianel GmbH),
Herr Dr. Werner Brinker (EWE AG),
Herr Fred Jung (juwi AG)
Gespräch St Rainer Baake 31.01.2014 Herr Boris Schucht (50Hertz Transmission
GmbH)
sowie weitere Vertreter der 50Hertz
Transmission GmbH
Gespräch BM Sigmar Gabriel 31.01.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW)
sowie weitere Vertreter des BDEW
Gespräch PSt Uwe Beckmeyer 03.02.2014 Herr Ronny Meyer (OWIA),
Herr Jörg Kuhbier (Stiftung Offshore-
Windenergie)
Gespräch BM Sigmar Gabriel, St Rainer Baake,
St Stefan Kapferer und PSt Uwe Beckmeyer mit
energieintensiven Unternehmen und Verbänden
11.02.2014 Herr Andreas Kern (BBS),
Herr Dr. Jörg Rothermel (Energieintensive
Industrien in Deutschland),
Herr Dr. Utz Tillmann (VCI),
Herr Dr. Reinhold Festge (VDMA),
Herr Gerhard Hirth (vdz),
Herr Martin Kneer (WVM),
Herr Klaus Mittelbach (ZVEI)
Gespräch St Stefan Kapferer 11.02.2014 Herr Dr. Utz Tillmann (VCI),
Herr Norbert Theihs (VCI)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 13.02.2014 Herr Ivo Gönner (VKU),
Herr Hans-Joachim Reck (VKU)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 13.02.2014 Herr Dr. Johannes Teyssen (E.ON SE),
Herr Dr. Leonhard Birnbaum (E.ON SE)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 14.02.2014 Herr Patrick Kron (Alstom S.A.),
Herr Alf Henryk Wulf (Alstom Deutschland
AG) und weitere Vertreter der Alstom
Deutschland AG
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Unternehmen und Verbände
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2469Gespräch St Stefan Kapferer 14.02.2014 Herr Dr.-Ing. Dr.-Ing. e.h. Volker Schwich
(VIK),
Frau Dr. Annette Loske (VIK),
Frau Barbara Minderjahn (VIK)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 16.02.2014 Herr Stephan Kohler (dena)
Gespräch PSt Uwe Beckmeyer 16.02.2014 Herr Ronny Meyer (OWIA),
Herr Jörg Kuhbier (Stiftung Offshore-
Windenergie)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 17.02.2014 Herr Carsten Müller (DENEFF),
Herr Christian Noll (DENEFF)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 18.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG),
Herr Peter Heinacher (RWE AG),
Herr Alexander Nolden (RWE AG)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 18.02.2014 Herr Dr. Karl-Ludwig Kley (VCI),
Herr Dr. Utz Tillmann (VCI),
Herr Norbert Theihs (VCI)
Gespräch St Rainer Baake 18.02.2014 Herr Dr. Ingo Luge (E.ON SE),
Herr Michael Schmidt (BP Europa SE),
Vertreter der RWE Power AG,
Herr Dr. Utz Tillmann (VCI)
Gespräch St Rainer Baake 18.02.2014 Herr Peter Terium (RWE)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 27.02.2014 Herr Dr. Frank Mastiaux (EnBW AG)
Gespräch PSt’in Brigitte Zypries 05.03.2014 Herr Hans-Joachim Reck (VKU)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 14.03.2014 Herr Ewald Woste (BDEW)
Gespräch BM Sigmar Gabriel und St Rainer
Baake mit Energiekonzernen und Stadtwerken
14.03.2014 Herr Ewald Woste (BDEW)
sowie weitere Vertreter des BDEW,
Herr Dr. Frank Mastiaux (EnBW AG),
Herr Dr. Bernd-Michael Zinow (EnBW AG),
Herr Peter Terium (RWE AG),
Herr Dr. Florian Bieberbach (Stadtwerke
München),
Herr Christoph Dany (Stadtwerke
München),
Herr Tuomo J. Hatakka (Vattenfall GmbH)
sowie weitere Vertreter der Vattenfall GmbH
Gespräch BM Sigmar Gabriel mit Vertretern
erneuerbarer Energien
18.03.2014 Herr Daniel Hölder (BBE),
Herr Dr. Hermann Falk (BEE)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 19.03.2014 Herr Dr. Peter Blauwhoff (Shell Deutschland
GmbH/MWV),
Herr Dr. Klaus Picard (MWV)
Gespräch St Rainer Baake 20.03.2014 Herr Eberhard Schomburg (E.ON SE),
Herr Fred Schulz (E.ON SE),
Herr Mike Winkel (E.ON SE),
sowie weiterer Vertreter von E.ON SE
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Unternehmen und Verbände
Drucksache 18/2469 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGespräch BM Sigmar Gabriel 08.04.2014 Herr Dr. Karl-Ludwig Kley (VCI),
Herr Hans Jürgen Kerkhoff
(Wirtschaftsvereinigung Stahl)
Gespräch BM Sigmar Gabriel am Rande der
Hannover Messe 2014
09.04.2014 Herr Dr. Reinhold Festge (VDMA),
Herr Dr. Hannes Hesse (VDMA),
Herr Friedhelm Loh (ZVEI),
Herr Dr. Klaus Mittelbach (ZVEI)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 08.05.2014 Herr Prof. Klaus Mangold (Alstom S.A.)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 09.05.2014 Frau Elisabeth Möller (Alstom Deutschland
AG),
Herr Kai Müller (Alstom Deutschland AG),
Herr Thomas Ueckert (Alstom Deutschland
AG)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 02.06.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 19.06.2014 Herr Ivo Gönner (VKU),
Herr Hans-Joachim Reck (VKU),
Herr Michael Wübbels (VKU)
Gespräch BM Sigmar Gabriel 25.06.2014 Herr Stephan Kohler (dena)
Auswärtiges Amt
Gespräch BM Dr. Frank-Walter Steinmeier 10.03.2014 Herr Peter Terium (RWE AG)
Gespräch St Stephan Steinlein 18.06.2014 Herr Iain Conn (BP plc)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gespräch PSt Ulrich Kelber 11.02.2014 Frau Sylvia Pilarsky-Grosch (BWE)
Gespräch PSt Ulrich Kelber und St Gerd Billen 06.03.2014 Vertreter des vzbv
Gespräch PSt Ulrich Kelber 04.04.2014 Herr Hans-Joachim Reck (VKU)
Gespräch PSt Ulrich Kelber 08.04.2014 Vertreter der 50Hertz Transmission GmbH
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Gespräch St Jochen Flasbarth mit
Verbändevertretern
29.01.2014 Vertreter des BEE
Gespräch St Jochen Flasbarth 04.02.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW)
Gespräch St Jochen Flasbarth 04.02.2014 Herr Stephan Kohler (dena)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 12.02.2014 Herr Dr. Johannes Teyssen (E.ON SE)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 17.02.2014 Herr Stephan Kohler (dena)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 21.02.2014 Herr Peter Terium (RWE AG)
Gespräch St Jochen Flasbarth 07.03.2014 Herr Reinhard Schultz (Biogasrat)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks mit
Verbändevertretern
10.03.2014 Herr Dr. Karl-Ludwig Kley (VCI),
Herr Dr. Utz Tillmann (VCI),
Herr Norbert Theihs (VCI)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 11.03.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW)
Gespräch PSt Florian Pronold und PSt’in Rita
Schwarzelühr-Sutter mit Verbändevertretern
11.03.2014 Herr Hans-Joachim Reck (VKU)
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Unternehmen und Verbände
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/24696. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes,
nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine
Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten
Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der
entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen
des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
Gespräch PSt’in Rita Schwarzelühr-Sutter mit
Verbändevertretern
01.04.2014 Frau Hildegard Müller (BDEW)
Gespräch PSt Florian Pronold mit
Vereinsvertretern
21.05.2014 Herr Christian Noll (DENEFF)
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Nichtregierungsorganisationen und anderen
Akteure
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Abteilungsklausur St Rainer Baake mit
Forschungseinrichtungen
14. und
15.01.2014
Herr Dr. Patrick Graichen sowie weiterer
Vertreter der Agora Energiewende
Gespräch St Rainer Baake 29.01.2014 Herr Dr. Patrick Graichen (Agora
Energiewende)
Gespräch BM Sigmar Gabriel, St Rainer Baake
und PSt Uwe Beckmeyer mit Umweltverbänden
13.02.2014 Herr Prof. Dr. Hubert Weiger (BUND) sowie
weiterer Vertreter des BUND,
Herr Jürgen Resch (DUH),
Herr Dr. Peter Ahmels (DUH),
Herr Leif Miller (DNR),
Herr Dr. Helmut Röscheisen (DNR),
Herr Roland Hipp sowie weiterer Vertreter
von Greenpeace,
Herr Olaf Tschimpke sowie weiterer
Vertreter des NABU,
Herr Eberhard Brandes sowie weiterer
Vertreter von WWF Deutschland
Gespräch BM Sigmar Gabriel 18.02.2014 Herr Prof. Dr. Hubert Weiger (BUND)
Gespräch St Rainer Baake 27.02.2014 Frau Antje von Broock (BUND),
Herr Stefan Krug (Greenpeace),
Vertreter von WWF Deutschland
Gespräch BM Sigmar Gabriel und
St Rainer Baake
03.06.2014 Herr Dr. Patrick Graichen sowie weiterer
Vertreter der Agora Energiewende
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Gespräch PSt Ulrich Kelber 27.05.2014 Vertreter von Greenpeace
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Gespräch St Jochen Flasbarth 20.01.2014 Vertreter des NABU
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 05.02.2014 Herr Olaf Tschimpke (NABU),
Herr Leif Miller (NABU)
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Unternehmen und Verbände
Drucksache 18/2469 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der
Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien
war eines der eingangs genannten Unternehmen und Verbände inwiefern
und durch welche Personen vertreten und/oder (gegebenenfalls vom
Unternehmen/Verband beurlaubt) nach Kenntnis der Bundesregierung
beschäftigt?
Die Beteiligungsberichte des Bundes sind jeweils auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) abrufbar. Der aktuelle Beteiligungsbericht des
Bundes für das Jahr 2012 ist abrufbar unter:
www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_
Beteiligungspolitik/Beteiligungen_des_Bundes/Beteiligungsbericht-Anlage-
2013.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Die wichtigsten Beteiligungen sind
dort unter den Buchstaben B bis J auf den Seiten 21 bis 144 im Einzelnen
beschrieben. Die Mitglieder der Überwachungsorgane werden auf den Seiten 205
bis 251 (Anhang IV. „Auflistung der aktuellen Mitglieder der
Überwachungsorgane der Beteiligungen aus den Abschnitten B bis J“) namentlich aufgeführt.
Teilweise haben sich bei den Vertretungen in den Gremien personelle
Änderungen ergeben. Allerdings ist ein inhaltlicher Bezug zur EEG-Novelle nicht
gegeben.
Im Hinblick auf die Arbeitsgruppen der Bundesministerien werden nur solche
aufgeführt, die im Zeitraum seit der Bundestagswahl am 22. September 2013
eine Sitzung zur Novellierung des EEG abgehalten haben. Damit verbunden
werden nur die bei diesen Sitzungen vertretenen o. g. Unternehmen und
Verbände bzw. Teilnehmer aufgeführt.
In dem genannten Zeitraum tagte lediglich die Plattform Erneuerbare Energien
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), die
aus einem Steuerungskreis und drei Arbeitsgruppen bestand. An den Sitzungen
vom 7. und 8. November 2013 haben Vertreter der 50Hertz Transmission
GmbH, von BBE (Daniel Hölder), BDEW, BEE, BNE, BSW, BWE, E.ON SE,
EWE Naturwatt GmbH, Fachverband Biogas, Vattenfall Europe AG, VDMA
(Gerd-Dieter Krieger), VKU und vzbv teilgenommen.
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 17.02.2014 Herr Prof. Dr. Hartmut Vogtmann (DNR)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 18.02.2014 Herr Prof. Dr. Hubert Weiger (BUND)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 10.03.2014 Vertreter der geea
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks mit
Verbändevertretern
10.03.2014 Herr Klaus Brunsmeier (BUND),
Herr Olaf Brandt (BUND),
Herr Prof. Dr. Kai Niebert (DNR),
Herr Dr. Helmut Röscheisen (DNR),
Herr Roland Hipp (Greenpeace),
Vertreter des NABU
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 18.03.2014 Herr Eberhard Brandes (WWF
Deutschland),
Herr Christoph Heinrich (WWF
Deutschland)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 19.03.2014 Herr Jürgen Resch (DUH)
Gespräch BM’in Dr. Barbara Hendricks 24.06.2014 Frau Brigitte Behrens (Greenpeace)
Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgespräche
etc. der Bundesregierung, insbesondere BMWi
und BKAmt (nur Leitungsebene)
Datum Vertreter bzw. Vertreterinnen der o. g.
Nichtregierungsorganisationen und anderen
Akteure
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2469 8. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der
Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien
war eines bzw. einer der eingangs genannten
Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren inwiefern und durch welche Personen
vertreten und/oder (gegebenenfalls vom Unternehmen/Verband beurlaubt)
nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt?
Die Beteiligungsberichte des Bundes sind jeweils auf der Internetseite des BMF
abrufbar. Der aktuelle Beteiligungsbericht des Bundes für das Jahr 2012 ist abrufbar
unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungen_des_
Bundes/Beteiligungsbericht-Anlage-2013.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Die wichtigsten Beteiligungen sind dort unter den Buchstaben B bis J auf den
Seiten 21 bis 144 im Einzelnen beschrieben. Die Mitglieder der
Überwachungsorgane werden auf den Seiten 205 bis 251 (Anhang IV. „Auflistung der aktuellen
Mitglieder der Überwachungsorgane der Beteiligungen aus den Abschnitten B
bis J“) namentlich aufgeführt. Teilweise haben sich bei den Vertretungen in den
Gremien personelle Änderungen ergeben. Allerdings ist ein inhaltlicher Bezug
zur EEG-Novelle nicht gegeben.
Im Hinblick auf die Arbeitsgruppen der Bundesministerien werden nur solche
aufgeführt, die im Zeitraum seit der Bundestagswahl am 22. September 2013
eine Sitzung zur Novellierung des EEG abgehalten haben. Damit verbunden
werden nur die bei diesen Sitzungen vertretenen o. g.
Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteure bzw. Teilnehmer aufgeführt.
In dem genannten Zeitraum tagte lediglich die Plattform Erneuerbare Energien
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie),
die aus einem Steuerungskreis und drei Arbeitsgruppen bestand. An den
Sitzungen vom 7. und 8. November 2013 haben Vertreter von Agora Energiewende
(Dr. Patrick Graichen sowie weiterer Vertreter), DUH und NABU
teilgenommen.
9. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der
fossilen Energien an der Bruttostromerzeugung?
Der Anteil der fossilen Energieträger an der Bruttostromerzeugung lag nach
Angaben der AG Energiebilanzen 2013 bei 56,5 Prozent. Die Werte für das Jahr
2013 sind noch vorläufig. Die Daten der AG Energiebilanzen sind öffentlich
unter folgendem Link zugänglich:
www.ag-energiebilanzen.de.
10. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der
erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung?
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung lag nach
Angaben der AG Energiebilanzen 2013 bei 24,2 Prozent. Die Werte für das Jahr
2013 sind noch vorläufig. Die Daten der AG Energiebilanzen sind öffentlich
unter folgendem Link zugänglich:
www.ag-energiebilanzen.de.
Drucksache 18/2469 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Teil die Bundesregierung die Auffassung, dass die fossile
Energiegewinnung durch die Zunahme an erneuerbaren Energien zunehmend an
Profitabilität verloren hat?
Wie schätzt sie die künftige Entwicklung der Wirtschaftsbereiche fossile
Energiegewinnung und erneuerbare Energiegewinnung bis zum Jahr 2030
ein?
Die Profitabilität der fossilen Stromerzeugung unterliegt einer Vielzahl von
Einflussfaktoren (darunter der Anteil erneuerbarer Energien, das
Wirtschaftswachstum, die Entwicklung des Binnenmarkts der Europäischen Union, die
Brennstoff- und CO2-Preise, die Stromgroßhandelspreise sowie die resultierenden
Volllaststunden). Diese Faktoren beeinflussen die Profitabilität der
unterschiedlichen fossilen Stromerzeuger unterschiedlich stark. Es ist davon auszugehen,
dass ein sich durch den Ausbau der erneuerbaren Energien wandelnder
Strommarkt auch neue Herausforderungen für konventionelle Stromerzeuger bedingt.
Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Prognosen zur künftigen
Entwicklung einzelner Wirtschaftsbereiche ab und macht sich auch die Ergebnisse
externer Prognosen generell nicht zu eigen.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sowohl
Interessenvertreterinnen und -vertreter fossiler Unternehmen als auch
Interessensvertreterinnen und -vertreter erneuerbarer Unternehmen ein gleichrangiger
Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gewährt werden sollte, und
wenn ja, wie erklärt sie sich den privilegierten Zugang ersterer in der
17. Legislaturperiode (Bundestagsdrucksache 18/140)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass allen Interessenvertreterinnen und
-vertretern in angemessenem Umfang Zugang zu politischen
Entscheidungsträgern gewährt werden sollte und gewährt diesen auch. Einen privilegierten
Zugang einzelner Interessenvertreter oder Interessenvertreterinnen in der
17. Legislaturperiode kann die Bundesregierung nicht feststellen.
13. Teilt die Bundesregierung die folgende Einschätzung über die
Gesprächspraxis der Vorgängeradministration auf Grundlage der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/140):
„Treffen von Spitzen aus Politik und Wirtschaft gehören zwar zum
Regierungsalltag. Allerdings nicht für Vertreter erneuerbarer Energien, die laut
der Antwort kein Vier-Augen-Gespräch mit der Kanzlerin hatten“ (siehe:
Die Kanzlerin und die Energie-Lobby, Mutti der Mächtigen, taz, 12.
Dezember 2013,
www.taz.de/!129224/)?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Aussage, und
wie erklärt sich die Bundesregierung die anteilsmäßig geringe
Gesprächsdichte mit Vertreterinnen und Vertreter der erneuerbaren Energiebranche?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 1 bis 8 und 12 verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Schreiben des ehemaligen
Referenten für Energie und Umwelt der Fraktion der SPD, Wolfgang
Dirschauer, der sich in seiner Folgebeschäftigung für den Energiekonzern
Vattenfall Europe als Leiter des Bereichs Klimapolitik während der
Koalitionsverhandlungen am 8. November 2013 an seine ehemaligen
Kollegen der SPD-Fraktion richtete, darunter die Verhandlungsführer der sog.
Kleinen Runde wie der amtierende Bundesminister für Wirtschaft und
Energie Sigmar Gabriel und die amtierende Bundesministerin für Umwelt,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2469Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks (beide
SPD), in denen der genannte Cheflobbyist eines der größten
Kohlekraftwerksbetreiber und CO2-Emmitenten Deutschlands die SPD-
Forderung des Ausbauziels erneuerbarer Energien von 75 Prozent der
deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 (siehe: SPD-
Regierungsprogramm 2013–2017, S. 36,
www.spd.de/linkableblob/96686/data/20130415_
regierungsprogramm_2013_2017.pdf) als „Wahnsinn“ bezeichnet und
nachfragt, ob es bei den Verhandlungen „Opium geregnet“ habe
(Überflüssige Kohle, DER SPIEGEL 47/2013,
www.spiegel.de/spiegel/print/
d-121741499.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das
anschließend im Koalitionsvertrag abgeänderte Ausbauziel für erneuerbare
Energien von „40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr
2035“ hinsichtlich der Erreichung nationaler Klimaschutzziele und der
zuletzt wieder angestiegenen Menge von Kohlestrom?
Koalitionsverhandlungen liegen in der Verantwortung der Parteien. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Unabhängig davon
bewertet die Bundesregierung die Ausbauziele für erneuerbare Energien als
ambitionierte Fortsetzung der Energiewende. Mit dem gewählten Pfad wird den
Zielen der Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sowie Klima- und
Umweltverträglichkeit angemessen Rechnung getragen.
15. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen der
Beschäftigung von regierungsberufenden Parlamentariern bei privaten
Energieunternehmen und der Regierungsführung in der nationalen
Energiepolitik?
Die Bundesregierung sieht keinen möglichen Zusammenhang zwischen einer
etwaigen Beschäftigung von Parlamentariern bei privaten Unternehmen und der
Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik.
16. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen
ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und
Großspenden in einer Gesamthöhe von 150 000 Euro an die regierungsbildenden
Parteien CDU und SPD (Bundestagsdrucksache 18/151) während der
Koalitionsverhandlungen (Spendeneingang am 18. November 2013) durch
den Industriekonzern Evonik Industries AG, einer Ausgründung der
großen fossilen Energieunternehmen E.ON AG, RWE AG und den
energieintensiven Unternehmen ThyssenKrupp AG und ArcelorMittal S.A.,
dessen Hauptaktionär die RAG-Stiftung ist, und dessen 100-prozentige
Tochter RAG AG wiederum eines der größten Steinkohle-Konzerne und
wichtiger Kohle-Kraftwerksbauer in Deutschland ist?
Die Bundesregierung hat keine über die auf Bundestagsdrucksache 18/151
hinausgehenden Erkenntnisse über die genannten Spenden. Ein Zusammenhang
mit der Regierungsführung ist weder erkennbar noch wird der Eindruck, der in
der Fragestellung zum Ausdruck kommt, geteilt.
17. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen
ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und dem
möglichen Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern des
Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW),
demzufolge Mitarbeiter des von der ehemaligen Staatsministerin im
Kanzleramt unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Hildegard Müller (beide
CDU), geleiteten Lobbyvertretung mit Verweis auf ein Positionspapier des
Bundesministeriums für für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Drucksache 18/2469 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeunter Leitung des damaligen Bundesministers und aktuellen
Bundesministers für besondere Aufgaben, Peter Altmaier (CDU), während der
Koalitionsverhandlungen über das Energiekapitel der EEG-Novelle erklärt
haben sollen: „Das sind unsere Vorschläge“ (Lobbyismus bei
Koalitionsverhandlungen, Die Schlacht um den Strom,
www.stern.de/politik/
deutschland/lobbyismus-bei-koalitionsverhandlungen-die-schlacht-um-
den-strom-2072407.html)?
Koalitionsverhandlungen liegen in der Verantwortung der Parteien. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen sieht sie
keinen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen
Energiepolitik und der erwähnten Aussage.
18. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen
ihrer Regierungsführung in der deutschen Energiepolitik und den
möglichen Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern der zwei
größten deutschen Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreibern
und dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfauftrag, demzufolge
Großproduzenten von Sonnen- und Windenergie künftig einen
„Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag
zur Versorgungssicherheit zu leisten“ (Koalitionsvertrag, S. 55), über den
im Folgenden behauptet wird: „Der entscheidende Satz soll auf Drängen
der Chefs von RWE und E.ON, Peter Terium und Johannes Teyssen, in den
Vertragsentwurf gekommen sein“ (Union und SPD begraben die
Energiewende, 22. November 2013, Die Zeit,
www.zeit.de/wirtschaft/2013-11/
energiewende-spd-union)?
Koalitionsverhandlungen liegen in der Verantwortung der Parteien. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen sieht sie
keinen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen
Energiepolitik und der erwähnten Aussage.
19. Inwieweit teilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 18 die
Einschätzung, dass die Einführung einer entsprechenden
Versorgungssicherheitspflicht für die Erneuerbaren für Großproduzenten von Wind-
und Sonnenenergie zum zwangsläufigen Kauf von Kohlestrom bei
fossilen Kraftwerksbetreibern führen könnte, und wie hoch wären nach
prognostischen Berechnungen der Bundesregierung die zu erwartenden
Kosten für Anbieter erneuerbarer Energien pro Kilowattstunde für diese
Leistungsabsicherung, die diese unter Zugrundelegung aktueller Preise und
EEG-Einspeisevergütungen an die Betreiber von Kohle- oder
Gaskraftwerke zu leisten hätten (Kostenaufstellung nach Windkraft – Onshore/
Offshore –, Solar und anderen EEG-geförderten Stromerzeugern)?
Die Bundesregierung strebt ein tragfähiges Strommarktdesign für die
Energiewende an, das alle Marktakteure entsprechend ihren Fähigkeiten und
Eigenschaften so einbindet, dass die Stromversorgung bei Ausbau der erneuerbaren
Energien sicher und kosteneffizient gewährleistet werden kann. Zu diesem
Zweck hat die Bundesregierung zu Beginn der Legislaturperiode das EEG
reformiert und die verpflichtende Direktvermarktung für erneuerbare Energien
eingeführt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag
vorgesehene Pilotvorhaben zur „virtuellen Grundlastfähigkeit“ der erneuerbaren
Energien durchführen und in seinen Wirkungen prüfen. Abschätzungen zu den
Kosten liegen der Bundesregierung gegenwärtig nicht vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/246920. Sieht die Bundesregierung die in den Fragen 14 bis 19 dargestellten
Beziehungen von in Regierungsverantwortung stehenden Akteuren
beziehungsweise die Bundesregierung berufenden Parteien und Abgeordneten als
mögliche Interessenkonflikte?
Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen
Beziehungen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu
den Fragen 14 bis 19 verwiesen. Interessenkonflikte sind weder erkennbar noch
wird der Eindruck, der in der Fragestellung zum Ausdruck kommt, geteilt. Die
Bundesregierung wird weiterhin die Belange aller Kreise, soweit sie von einer
Entscheidung betroffen sind, gleichermaßen bei der Entscheidungsfindung
berücksichtigen. Insbesondere wird sie vor einem Beschluss über einen Entwurf
einer Gesetzes- oder Verordnungsvorlage grundsätzlich die Verbände und
Fachkreise gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO) – bei Verordnungen in Verbindung mit § 62 Absatz 2 Satz 1 GGO –
beteiligen, wenn ihre Belange berührt sind.
21. Mit welchen künftigen Gesetzesvorhaben gedenkt die Bundesregierung
für mehr Transparenz von Lobbytätigkeiten in Parteien und der
Bundesregierung zu sorgen?
Derzeit plant die Bundesregierung keine gesetzliche Regelung in diesem
Bereich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]