[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2078
18. Wahlperiode 03.07.2014Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft im Rahmen der
Marktliberalisierung der Ökostromförderung
Die Energiewende ist eine Zukunftsaufgabe. Widerstand gegen den Ausbau der
erneuerbaren Energien kommt aus der fossilen Energiewirtschaft und der
Großindustrie: Beide Sektoren sind bekannt für ihre professionelle Lobbyarbeit. Der
Einfluss der Lobby auf die Energiepolitik wird in den Medien wie folgt
beschrieben: „Besonders fleißig waren die Energieunternehmen. Schließlich ging es für
die großen Stromversorger in den Koalitionsverhandlungen um das blanke
Überleben.“ Und: „Als etwa in den ersten Fassungen des Koalitionspapiers kein
Wort über Hilfen für Kohlekraftwerke auftauchte, wurden von den Konzernen
alle Lobbyisten, Gewerkschafter und Geschäftsführer aufgefordert zu
intervenieren“ („Im War Room der Demokratie“ vom 2. Dezember 2013, SPIEGEL
ONLINE,
www.spiegel.de/spiegel/print/d-122760717.html). Die von der
Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWi) eingebrachte Novelle zur grundlegenden Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (Bundestagsdrucksache 18/1304) als bisher
wichtigster regulatorischer Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien
soll laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD)
„ein wichtiger erster Schritt für den Neustart der Energiewende“ sein und
bedeutet einen Systemwechsel weg von einer staatlichen Förderung hin zu mehr
Markt.
Beobachtern aus Politik, Wissenschaft sowie von Umwelt-, Klima- und
Verbraucherschutz erscheint die Energiepolitik der Großen Koalition vorteilhaft für
Großindustrie, fossile Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreiber
(Gabriels Energiereform, Wirtschaftsminister schließt die Bürger von der
Energiewende aus, 21. Januar 2014,
www.greenpeace.de/themen/energiewende/
erneuerbare-energien/gabriels-eeg-reform). Der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD (siehe: Koalitionsvertrag Deutschlands Zukunft gestalten)
lese sich wie ein Forderungskatalog der fossilen Energiebranche und wird
vielfach als Rückschritt für die Energiewende interpretiert (Braunkohlewirtschaft
profitiert von EEG-Reform in Höhe von etwa 870 Millionen Euro im Jahr, Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 3. Juni 2014,
www.bund.net/fileadmin/
bundnet/pdfs/klima_und_energie/140603_bund_klima_energie_braunkohle_eeg
_analyse.pdf). Die EEG-Reform bremse durch verbindliche Ausbaukorridore,
Förder-Degression, die schrittweise Pflicht zur Direktvermarktung statt
Einspeisevergütung (sog. Marktintegration) und die Einführung einer sog.
marktkonformen Ausschreibungsverpflichtung den bisher erfolgreichen Ausbau der
Erneuerbaren ab, was zu Lasten dezentraler Energieproduzenten, der
Rentabilität von Wind und Sonne gegenüber konventionellen Energieformen und dem
Drucksache 18/2078 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Klimaschutz gehe. Die beschlossene (Weiter-)Bevorteilung kapitalkräftiger
Großunternehmen im Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung
für strom- und handelsintensive Unternehmen (Industrieprivilegien), die
Privilegierung des Energieeigenverbrauchs von bestehenden Industrieanlagen und
Kohlekraftwerken, die gegenüber mittleren und kleinen Unternehmen sowie
Privathaushalten bei deren gleichzeitiger Belastung von Solarstrom
(Sonnensteuer) in den Genuss einer preiswerteren Energieversorgung kommen würden,
sind wegen der ungerechten Lastenverteilung bei der Energiewende auch in der
Bevölkerung kontrovers (Industrieausnahmen: Branchenliste schafft kaum
Eingrenzung, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, 6. Juni 2014,
www.foes.
de/pdf/2014-05-FOES-Kurzanalyse-Branchen-EEG-Industrieausnahmen.pdf;
Meinungen zur Energiewende, Forsa-Befragung, 26. Juni 2014,
www.vzbv.de/
cps/rde/xbcr/vzbv/Energiewende_Umfrage_vzbv_2014-07-02.pdf). Die von der
Bundesregierung beschlossene Einführung einer Länderöffnungsklausel zur
Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen
Nutzungen (Bundestagsdrucksache 18/1580) werde auch den Ausbau von
Windenergie weiter hemmen (Experten kritisieren Länderöffnungsklausel,
öffentliche Expertenanhörung im Deutschen Bundestag, 21. Mai 2014, www.
bundestag.de/mediathek/?action=search&ids=3404835&instance=m187&
mask=search&contentArea=details). Auch in anderen energiepolitischen
Fragen habe sich die Bundesregierung auf die Seite der fossilen Energiewirtschaft
gestellt. Planungen im BMWi zur Einführung von Carbon Capture and Storage
(CCS) und die finanzielle Prämierung von Kraftwerksbetreibern für die
Bereitstellung auf dem Strommarkt unrentabel gewordenen Stroms aus Kohle und Gas
(sog. Kapazitätsmärkte zur Gewährleistung von Systemstabilität) lasse den
Verdacht aufkommen, dass die Bundesregierung Ziel verstärkter Lobbyarbeit
großer Industrieunternehmen geworden ist. So bezeichnete die
Nichtregierungsorganisation LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. die
zurückliegenden Koalitionsverhandlungen als „eine der größten
Lobbyschlachten der vergangenen Jahre“ (Braunkohle-Lobby schrieb am
Koalitionsvertrag mit, DIE WELT, 13. Dezember 2013,
www.welt.de/wirtschaft/article
122875634/Braunkohle-Lobby-schrieb-am-Koalitionsvertrag-mit.html). Bereits
in der 17. Wahlperiode hatten das Bundeskanzleramt und Verantwortliche der
diversen Bundesministerien der Vorgängerregierung von Union und FDP viele
persönliche Gesprächstermine mit Interessensvertreterinnen und -vertretern der
fossilen Energiewirtschaft (Bundestagsdrucksache 18/140). Treffen mit
Interessensvertreterinnen und -vertretern der erneuerbaren Energiewirtschaft waren im
Vergleich zu ihrem Beitrag an der heimischen Energieversorgung bisher
deutlich unterrepräsentiert. Zum starken Einfluss und zur Arbeitsweise bestimmter
Interessensverbände auf den Gesetzgebungsprozess bei energiepolitischen
Fragen äußert sich beispielhaft der Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker
Marco Bülow (SPD) anhand eines von der schwarz-gelben Vorgängerregierung
vorangetriebenen „Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von
Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von
Kohlendioxid“ (Bundestagsdrucksache 17/5750), auch bekannt als CCS-Gesetz,
wie folgt: „Interne Papiere diesen Inhalts, die wir nicht elektronisch versendet,
sondern nur an die Mitglieder der Arbeitsgruppe ausgeteilt haben, lagen
dennoch in Windeseile auf den Tischen der Lobbyisten. Generell gilt: Gleich wie
klein die Runde ist, egal wie vertraulich Papiere sind – es scheint, als säßen die
einflussreichen Lobbyisten immer mit am Tisch.“ Und: „Es gehört zur Strategie
der Lobbyisten, ihren Einfluss als erstes auf die zuständigen Ministerien und auf
das Kanzleramt auszuüben. So konnten die Konzerne bereits den
Regierungsentwurf beeinflussen.“ Zum weiteren Verlauf des CCS-Gesetzes und der
Einflussnahme großer Energieunternehmen, wie Vattenfall Europe Sales GmbH,
E.ON Energie Deutschland GmbH, EnBW Energie Baden-Württemberg AG
und RWE Vertrieb AG, heißt es: „Als das Umwelt- in Abstimmung mit dem
Wirtschaftsministerium ein Gesetzentwurf erstellte, lief die Lobbymaschinerie
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2078plötzlich auf Hochtouren. Die ersten Gesprächswünsche, vor allem von
Unternehmensvertretern, erreichten zwar auch das Parlament, aber vorerst richtete
sich die Aufmerksamkeit auf die zuständigen Ministerien. Der Energielobby
ging es darum, möglichst schnell ein Gesetz zu bekommen, das den Betreibern
alle Freiheiten lässt, nur geringe Auflagen macht und vor allem den eigenen
Kostenbeitrag in Grenzen hält. Hierzu fertigte man einen eigenen Gesetzentwurf
für CCS an, den sich das Bundeswirtschaftsministerium in seinen
Verhandlungen mit dem Umweltministerium später zum größten Teil zu Eigen gemacht hat“
(Die Lobby-Republik, Institut für Solidarische Moderne e. V., 2010).
Von der Bundesregierung wollen die Fragesteller wissen, ob sie für einen
Politikstil mit mehr Bürgerbeteiligung im Interesse des Allgemeinwohls steht, so
wie im Koalitionsvertrag genannt: „Wir werden die erneuerbaren Energien so
ausbauen, dass die Ausbauziele unter Berücksichtigung einer breiten
Bürgerbeteiligung erreicht (…) werden.“ Oder, ob in Sachen Lobbyismus an der
politischen (Un-)Kultur der schwarz-gelben Bundesregierung angeknüpft und
Vertreterinnen und Vertretern fossiler Energieunternehmen weiterhin ein privilegierter
Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gegeben wird.
Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, sich bei der Beantwortung der
Fragen auf den Zeitraum nach der Bundestagswahl 2013 und – wenn nicht anders
formuliert – auf die Interessensvertretungen folgender Unternehmen, inklusive
ihrer Tochterunternehmen, Unternehmensverbände und unternehmensnahe
Vereine (im Folgenden „eingangs genannte Unternehmen und Verbände“) sowie
folgender Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure (im Folgenden
„eingangs genannte Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure“) zu
beziehen:
Für den Bereich Energieunternehmen:
● 50Hertz Transmission GmbH
● ALSTOM Deutschland AG
● BP Europa SE
● EnBW Energie Baden-Württemberg AG
● ENERCON GmbH
● E.ON SE
● erdgas mobil GmbH
● EWE AG
● Evonik Industries AG
● ExxonMobil Central Europe Holding GmbH
● Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG
● juwi AG
● RWE AG
● Schaeffler AG
● Deutsche Shell Holding GmbH
● TOTAL Deutschland GmbH
● Vattenfall Europe Sales GmbH
● Verbundnetz Gas AG (VNG)
Drucksache 18/2078 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür den Bereich erneuerbare Energien:
● Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. (BEE)
● Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (AEE)
● Bundesverband BioEnergie e. V. (BBE)
● Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE)
● Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE
● Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA)
● Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW)
● Biogasrat e. V.
● Fachverband Biogas e. V.
● Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
● Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB)
● Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID)
● Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP)
● Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV)
● Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
● Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e. V. (agr)
Für den Bereich Erdgas/Erdöl:
● Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie e. V. (AFM+E)
● Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V. (MEW)
● Mineralölwirtschaftsverband e. V. (MWV)
● Bundesverband Freier Tankstellen e. V. (bft)
● Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI)
● Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas)
● Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
Für den Bereich Kohle:
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. (DEBRIV)
Für den Bereich Energietechnik/Energietechnologie:
● Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)
● Bundesverband Neuer Energieanbieter e. V. (bne)
● Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA)
● Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI)
● Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK)
● Bundesverband Geothermie e. V. (GtV)
● Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.
● Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e. V.
● Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE)
● Bundesverband Energiespeicher e. V. (BVES)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2078Für den Bereich Stadtwerke/Kommunen:
● Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
● 8KU Renewables GmbH
● GEODE – Groupement Européen des entreprises et Organismes de
Distribution d’Énergie
● Stadtwerke München GmbH
● Trianel GmbH
Für den Bereich energieintensive Industrien
● Energieintensive Industrien in Deutschland
● Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK)
● Verein Deutscher Zementwerke e. V. (VDZ)
● Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (BBS)
● Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
● WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WVM)
● Wirtschaftsvereinigung Stahl
Für den Bereich Mobilität/Verkehr:
● Allgemeiner Deutscher Auto Club e. V. (ADAC)
● Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
● Bundesverband eMobilität e. V. (BEM)
● Bundesverband Solare Mobilität e. V. (bsm)
● Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e. V. (DWV)
● Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK)
● Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD)
Für den Bereich Energieagenturen/Verbraucherschutz:
● Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
● Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD)
e. V.
● Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
● Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)
Für den Bereich Energieeffizienz:
● Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen
Energieverbrauch e. V. (ASUE)
● Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)
● Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. (HEA)
● ENERGIESPARNETZWERK ESN GmbH
Für den Bereich Handel/Vertrieb:
Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e. V. (EFET Deutschland)
Drucksache 18/2078 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür den Bereich Nichtregierungsorganisationen:
● Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
● Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und
Umweltschutzverbände (DNR) e. V.
● Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
● Greenpeace e. V.
● Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)
● WWF Deutschland
● klima-allianz deutschland
Für den Bereich andere Akteure:
● Agora Energiewende
● ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE)
● Forum für Zukunftsenergien e. V.
● Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)
● Weltenergierat - Deutschland e. V.
● EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare
Energien e. V.
Angesicht des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären die Fragesteller sich
einverstanden, die Beantwortungsfrist auf acht Wochen zu verlängern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes,
nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur
Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am
23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten
Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der
entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des
Vertreters bzw. der Vertreterin)?
2. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes,
nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur
Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am
23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten
Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau
(unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums
sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
3. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes,
nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl
2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am 27.
November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten
Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der
entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des
Vertreters bzw. der Vertreterin)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2078 4. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des
Bundeskanzleramtes, nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der
Bundestagswahl 2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am
27. November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs
genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau
(unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums
sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
5. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes,
nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine
Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und
Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden
Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw.
der Vertreterin)?
6. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der
Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes,
nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine
Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten
Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der
entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen
des Vertreters bzw. der Vertreterin)?
7. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der
Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien
war eines der eingangs genannten Unternehmen und Verbände inwiefern
und durch welche Personen vertreten und/oder (gegebenenfalls vom
Unternehmen/Verband beurlaubt) nach Kenntnis der Bundesregierung
beschäftigt?
8. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der
Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien
war eines bzw. einer der eingangs genannten
Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren inwiefern und durch welche Personen
vertreten und/oder (gegebenenfalls vom Unternehmen/Verband beurlaubt) nach
Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt?
9. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der
fossilen Energien an der Bruttostromerzeugung?
10. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der
erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung?
11. Teil die Bundesregierung die Auffassung, dass die fossile
Energiegewinnung durch die Zunahme an erneuerbaren Energien zunehmend an
Profitabilität verloren hat?
Wie schätzt sie die künftige Entwicklung der Wirtschaftsbereiche fossile
Energiegewinnung und erneuerbare Energiegewinnung bis zum Jahr 2030
ein?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sowohl
Interessenvertreterinnen und -vertreter fossiler Unternehmen als auch
Interessensvertreterinnen und -vertreter erneuerbarer Unternehmen ein gleichrangiger Zugang zu
politischen Entscheidungsträgern gewährt werden sollte, und wenn ja, wie
erklärt sie sich den privilegierten Zugang ersterer in der 17.
Legislaturperiode (Bundestagsdrucksache 18/140)?
Drucksache 18/2078 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Teilt die Bundesregierung die folgende Einschätzung über die
Gesprächspraxis der Vorgängeradministration auf Grundlage der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/140): „Treffen
von Spitzen aus Politik und Wirtschaft gehören zwar zum Regierungsalltag.
Allerdings nicht für Vertreter erneuerbarer Energien, die laut der Antwort
kein Vier-Augen-Gespräch mit der Kanzlerin hatten“ (siehe: Die Kanzlerin
und die Energie-Lobby, Mutti der Mächtigen, taz, 12. Dezember 2013,
www.taz.de/!129224/)?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Aussage, und
wie erklärt sich die Bundesregierung die anteilsmäßig geringe
Gesprächsdichte mit Vertreterinnen und Vertreter der erneuerbaren Energiebranche?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Schreiben des ehemaligen
Referenten für Energie und Umwelt der Fraktion der SPD, Wolfgang
Dirschauer, der sich in seiner Folgebeschäftigung für den Energiekonzern
Vattenfall Europe als Leiter des Bereichs Klimapolitik während der
Koalitionsverhandlungen am 8. November 2013 an seine ehemaligen Kollegen
der SPD-Fraktion richtete, darunter die Verhandlungsführer der sog.
Kleinen Runde wie der amtierende Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel und die amtierende Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks (beide SPD), in
denen der genannte Cheflobbyist eines der größten
Kohlekraftwerksbetreiber und CO2-Emmitenten Deutschlands die SPD-Forderung des
Ausbauziels erneuerbarer Energien von 75 Prozent der deutschen Stromerzeugung
bis zum Jahr 2030 (siehe: SPD-Regierungsprogramm 2013–2017, S. 36,
www.spd.de/linkableblob/96686/data/20130415_regierungsprogramm_
2013_2017.pdf) als „Wahnsinn“ bezeichnet und nachfragt, ob es bei den
Verhandlungen „Opium geregnet“ habe (Überflüssige Kohle, DER
SPIEGEL 47/2013,
www.spiegel.de/spiegel/print/d-121741499.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das
anschließend im Koalitionsvertrag abgeänderte Ausbauziel für erneuerbare
Energien von „40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035“
hinsichtlich der Erreichung nationaler Klimaschutzziele und der zuletzt
wieder angestiegenen Menge von Kohlestrom?
15. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen der
Beschäftigung von regierungsberufenden Parlamentariern bei privaten
Energieunternehmen und der Regierungsführung in der nationalen
Energiepolitik?
16. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer
Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und Großspenden in
einer Gesamthöhe von 150 000 Euro an die regierungsbildenden Parteien
CDU und SPD (Bundestagsdrucksache 18/151) während der
Koalitionsverhandlungen (Spendeneingang am 18. November 2013) durch den
Industriekonzern Evonik Industries AG, einer Ausgründung der großen fossilen
Energieunternehmen E.ON AG, RWE AG und den energieintensiven
Unternehmen ThyssenKrupp AG und ArcelorMittal S.A., dessen Hauptaktionär
die RAG-Stiftung ist, und dessen 100-prozentige Tochter RAG AG
wiederum eines der größten Steinkohle-Konzerne und wichtiger Kohle-
Kraftwerksbauer in Deutschland ist?
17. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer
Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und dem möglichen
Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern des Bundesverbandes
der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), demzufolge
Mitarbeiter des von der ehemaligen Staatsministerin im Kanzleramt unter
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Hildegard Müller (beide CDU), gelei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2078teten Lobbyvertretung mit Verweis auf ein Positionspapier des
Bundesministeriums für für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Leitung
des damaligen Bundesministers und aktuellen Bundesministers für
besondere Aufgaben, Peter Altmaier (CDU), während der
Koalitionsverhandlungen über das Energiekapitel der EEG-Novelle erklärt haben sollen: „Das
sind unsere Vorschläge“ (Lobbyismus bei Koalitionsverhandlungen, Die
Schlacht um den Strom,
www.stern.de/politik/deutschland/lobbyismus-
beikoalitionsverhandlungen-die-schlacht-um-den-strom-2072407.html)?
18. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer
Regierungsführung in der deutschen Energiepolitik und den möglichen
Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern der zwei größten
deutschen Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreibern und dem im
Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfauftrag, demzufolge Großproduzenten
von Sonnen- und Windenergie künftig einen „Grundlastanteil ihrer
Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur
Versorgungssicherheit zu leisten“ (Koalitionsvertrag, S. 55), über den im Folgenden
behauptet wird: „Der entscheidende Satz soll auf Drängen der Chefs von RWE
und E.ON, Peter Terium und Johannes Teyssen, in den Vertragsentwurf
gekommen sein“ (Union und SPD begraben die Energiewende, 22. November
2013, DIE ZEIT,
www.zeit.de/wirtschaft/2013-11/energiewende-
spdunion)?
19. Inwieweit teilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 18 die
Einschätzung, dass die Einführung einer entsprechenden
Versorgungssicherheitspflicht für die Erneuerbaren für Großproduzenten von Wind- und
Sonnenenergie zum zwangsläufigen Kauf von Kohlestrom bei fossilen
Kraftwerksbetreibern führen könnte, und wie hoch wären nach
prognostischen Berechnungen der Bundesregierung die zu erwartenden Kosten für
Anbieter erneuerbarer Energien pro Kilowattstunde für diese
Leistungsabsicherung, die diese unter Zugrundelegung aktueller Preise und EEG-
Einspeisevergütungen an die Betreiber von Kohle- oder Gaskraftwerke zu
leisten hätten (Kostenaufstellung nach Windkraft – Onshore/Offshore –, Solar
und anderen EEG-geförderten Stromerzeugern)?
20. Sieht die Bundesregierung die in den Fragen 14 bis 19 dargestellten
Beziehungen von in Regierungsverantwortung stehenden Akteuren
beziehungsweise die Bundesregierung berufenden Parteien und Abgeordneten als
mögliche Interessenkonflikte?
Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen
Beziehungen?
21. Mit welchen künftigen Gesetzesvorhaben gedenkt die Bundesregierung für
mehr Transparenz von Lobbytätigkeiten in Parteien und der
Bundesregierung zu sorgen?
Berlin, den 2. Juli 2014
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]