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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft im Rahmen der Marktliberalisierung der Ökostromförderung

Teilnahme von Vertretern zahlreicher benannter Unternehmen und Verbände, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren an Veranstaltungen, Gesprächen etc. der Bundesregierung und deren Vertretung in Gremien von Einrichtungen mit Bundesbeteiligung und Arbeitsgruppen der Bundesministerien, Anteil fossiler und erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, Profitabilität und zukünftige Entwicklung, unterschiedliche Möglichkeiten der Interessenvertretung, Lobbyaktivitäten, -ergebnisse und mögliche Zusammenhänge mit der Regierungsführung, künftige Gesetzesvorhaben für mehr Transparenz von Lobbytätigkeiten<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/207803.07.2014

Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft im Rahmen der Marktliberalisierung der Ökostromförderung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2078 18. Wahlperiode 03.07.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Kontakte der Bundesregierung zur Energiewirtschaft im Rahmen der Marktliberalisierung der Ökostromförderung Die Energiewende ist eine Zukunftsaufgabe. Widerstand gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien kommt aus der fossilen Energiewirtschaft und der Großindustrie: Beide Sektoren sind bekannt für ihre professionelle Lobbyarbeit. Der Einfluss der Lobby auf die Energiepolitik wird in den Medien wie folgt beschrieben: „Besonders fleißig waren die Energieunternehmen. Schließlich ging es für die großen Stromversorger in den Koalitionsverhandlungen um das blanke Überleben.“ Und: „Als etwa in den ersten Fassungen des Koalitionspapiers kein Wort über Hilfen für Kohlekraftwerke auftauchte, wurden von den Konzernen alle Lobbyisten, Gewerkschafter und Geschäftsführer aufgefordert zu intervenieren“ („Im War Room der Demokratie“ vom 2. Dezember 2013, SPIEGEL ONLINE, www.spiegel.de/spiegel/print/d-122760717.html). Die von der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingebrachte Novelle zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (Bundestagsdrucksache 18/1304) als bisher wichtigster regulatorischer Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD) „ein wichtiger erster Schritt für den Neustart der Energiewende“ sein und bedeutet einen Systemwechsel weg von einer staatlichen Förderung hin zu mehr Markt. Beobachtern aus Politik, Wissenschaft sowie von Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz erscheint die Energiepolitik der Großen Koalition vorteilhaft für Großindustrie, fossile Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreiber (Gabriels Energiereform, Wirtschaftsminister schließt die Bürger von der Energiewende aus, 21. Januar 2014, www.greenpeace.de/themen/energiewende/ erneuerbare-energien/gabriels-eeg-reform). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (siehe: Koalitionsvertrag Deutschlands Zukunft gestalten) lese sich wie ein Forderungskatalog der fossilen Energiebranche und wird vielfach als Rückschritt für die Energiewende interpretiert (Braunkohlewirtschaft profitiert von EEG-Reform in Höhe von etwa 870 Millionen Euro im Jahr, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 3. Juni 2014, www.bund.net/fileadmin/ bundnet/pdfs/klima_und_energie/140603_bund_klima_energie_braunkohle_eeg _analyse.pdf). Die EEG-Reform bremse durch verbindliche Ausbaukorridore, Förder-Degression, die schrittweise Pflicht zur Direktvermarktung statt Einspeisevergütung (sog. Marktintegration) und die Einführung einer sog. marktkonformen Ausschreibungsverpflichtung den bisher erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren ab, was zu Lasten dezentraler Energieproduzenten, der Rentabilität von Wind und Sonne gegenüber konventionellen Energieformen und dem Drucksache 18/2078 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Klimaschutz gehe. Die beschlossene (Weiter-)Bevorteilung kapitalkräftiger Großunternehmen im Gesetz zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für strom- und handelsintensive Unternehmen (Industrieprivilegien), die Privilegierung des Energieeigenverbrauchs von bestehenden Industrieanlagen und Kohlekraftwerken, die gegenüber mittleren und kleinen Unternehmen sowie Privathaushalten bei deren gleichzeitiger Belastung von Solarstrom (Sonnensteuer) in den Genuss einer preiswerteren Energieversorgung kommen würden, sind wegen der ungerechten Lastenverteilung bei der Energiewende auch in der Bevölkerung kontrovers (Industrieausnahmen: Branchenliste schafft kaum Eingrenzung, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, 6. Juni 2014, www.foes. de/pdf/2014-05-FOES-Kurzanalyse-Branchen-EEG-Industrieausnahmen.pdf; Meinungen zur Energiewende, Forsa-Befragung, 26. Juni 2014, www.vzbv.de/ cps/rde/xbcr/vzbv/Energiewende_Umfrage_vzbv_2014-07-02.pdf). Die von der Bundesregierung beschlossene Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (Bundestagsdrucksache 18/1580) werde auch den Ausbau von Windenergie weiter hemmen (Experten kritisieren Länderöffnungsklausel, öffentliche Expertenanhörung im Deutschen Bundestag, 21. Mai 2014, www. bundestag.de/mediathek/?action=search&ids=3404835&instance=m187& mask=search&contentArea=details). Auch in anderen energiepolitischen Fragen habe sich die Bundesregierung auf die Seite der fossilen Energiewirtschaft gestellt. Planungen im BMWi zur Einführung von Carbon Capture and Storage (CCS) und die finanzielle Prämierung von Kraftwerksbetreibern für die Bereitstellung auf dem Strommarkt unrentabel gewordenen Stroms aus Kohle und Gas (sog. Kapazitätsmärkte zur Gewährleistung von Systemstabilität) lasse den Verdacht aufkommen, dass die Bundesregierung Ziel verstärkter Lobbyarbeit großer Industrieunternehmen geworden ist. So bezeichnete die Nichtregierungsorganisation LobbyControl – Initiative für Transparenz und Demokratie e. V. die zurückliegenden Koalitionsverhandlungen als „eine der größten Lobbyschlachten der vergangenen Jahre“ (Braunkohle-Lobby schrieb am Koalitionsvertrag mit, DIE WELT, 13. Dezember 2013, www.welt.de/wirtschaft/article 122875634/Braunkohle-Lobby-schrieb-am-Koalitionsvertrag-mit.html). Bereits in der 17. Wahlperiode hatten das Bundeskanzleramt und Verantwortliche der diversen Bundesministerien der Vorgängerregierung von Union und FDP viele persönliche Gesprächstermine mit Interessensvertreterinnen und -vertretern der fossilen Energiewirtschaft (Bundestagsdrucksache 18/140). Treffen mit Interessensvertreterinnen und -vertretern der erneuerbaren Energiewirtschaft waren im Vergleich zu ihrem Beitrag an der heimischen Energieversorgung bisher deutlich unterrepräsentiert. Zum starken Einfluss und zur Arbeitsweise bestimmter Interessensverbände auf den Gesetzgebungsprozess bei energiepolitischen Fragen äußert sich beispielhaft der Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Marco Bülow (SPD) anhand eines von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vorangetriebenen „Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ (Bundestagsdrucksache 17/5750), auch bekannt als CCS-Gesetz, wie folgt: „Interne Papiere diesen Inhalts, die wir nicht elektronisch versendet, sondern nur an die Mitglieder der Arbeitsgruppe ausgeteilt haben, lagen dennoch in Windeseile auf den Tischen der Lobbyisten. Generell gilt: Gleich wie klein die Runde ist, egal wie vertraulich Papiere sind – es scheint, als säßen die einflussreichen Lobbyisten immer mit am Tisch.“ Und: „Es gehört zur Strategie der Lobbyisten, ihren Einfluss als erstes auf die zuständigen Ministerien und auf das Kanzleramt auszuüben. So konnten die Konzerne bereits den Regierungsentwurf beeinflussen.“ Zum weiteren Verlauf des CCS-Gesetzes und der Einflussnahme großer Energieunternehmen, wie Vattenfall Europe Sales GmbH, E.ON Energie Deutschland GmbH, EnBW Energie Baden-Württemberg AG und RWE Vertrieb AG, heißt es: „Als das Umwelt- in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium ein Gesetzentwurf erstellte, lief die Lobbymaschinerie Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2078plötzlich auf Hochtouren. Die ersten Gesprächswünsche, vor allem von Unternehmensvertretern, erreichten zwar auch das Parlament, aber vorerst richtete sich die Aufmerksamkeit auf die zuständigen Ministerien. Der Energielobby ging es darum, möglichst schnell ein Gesetz zu bekommen, das den Betreibern alle Freiheiten lässt, nur geringe Auflagen macht und vor allem den eigenen Kostenbeitrag in Grenzen hält. Hierzu fertigte man einen eigenen Gesetzentwurf für CCS an, den sich das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Verhandlungen mit dem Umweltministerium später zum größten Teil zu Eigen gemacht hat“ (Die Lobby-Republik, Institut für Solidarische Moderne e. V., 2010). Von der Bundesregierung wollen die Fragesteller wissen, ob sie für einen Politikstil mit mehr Bürgerbeteiligung im Interesse des Allgemeinwohls steht, so wie im Koalitionsvertrag genannt: „Wir werden die erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele unter Berücksichtigung einer breiten Bürgerbeteiligung erreicht (…) werden.“ Oder, ob in Sachen Lobbyismus an der politischen (Un-)Kultur der schwarz-gelben Bundesregierung angeknüpft und Vertreterinnen und Vertretern fossiler Energieunternehmen weiterhin ein privilegierter Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gegeben wird. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, sich bei der Beantwortung der Fragen auf den Zeitraum nach der Bundestagswahl 2013 und – wenn nicht anders formuliert – auf die Interessensvertretungen folgender Unternehmen, inklusive ihrer Tochterunternehmen, Unternehmensverbände und unternehmensnahe Vereine (im Folgenden „eingangs genannte Unternehmen und Verbände“) sowie folgender Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure (im Folgenden „eingangs genannte Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure“) zu beziehen: Für den Bereich Energieunternehmen: ● 50Hertz Transmission GmbH ● ALSTOM Deutschland AG ● BP Europa SE ● EnBW Energie Baden-Württemberg AG ● ENERCON GmbH ● E.ON SE ● erdgas mobil GmbH ● EWE AG ● Evonik Industries AG ● ExxonMobil Central Europe Holding GmbH ● Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG ● juwi AG ● RWE AG ● Schaeffler AG ● Deutsche Shell Holding GmbH ● TOTAL Deutschland GmbH ● Vattenfall Europe Sales GmbH ● Verbundnetz Gas AG (VNG) Drucksache 18/2078 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür den Bereich erneuerbare Energien: ● Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. (BEE) ● Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (AEE) ● Bundesverband BioEnergie e. V. (BBE) ● Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE) ● Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ● Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA) ● Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) ● Biogasrat e. V. ● Fachverband Biogas e. V. ● Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe) ● Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB) ● Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID) ● Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) ● Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) ● Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) ● Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e. V. (agr) Für den Bereich Erdgas/Erdöl: ● Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie e. V. (AFM+E) ● Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e. V. (MEW) ● Mineralölwirtschaftsverband e. V. (MWV) ● Bundesverband Freier Tankstellen e. V. (bft) ● Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI) ● Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. (FNB Gas) ● Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) Für den Bereich Kohle: Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. (DEBRIV) Für den Bereich Energietechnik/Energietechnologie: ● Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) ● Bundesverband Neuer Energieanbieter e. V. (bne) ● Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) ● Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) ● Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK) ● Bundesverband Geothermie e. V. (GtV) ● Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ● Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e. V. ● Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) ● Bundesverband Energiespeicher e. V. (BVES) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2078Für den Bereich Stadtwerke/Kommunen: ● Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) ● 8KU Renewables GmbH ● GEODE – Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d’Énergie ● Stadtwerke München GmbH ● Trianel GmbH Für den Bereich energieintensive Industrien ● Energieintensive Industrien in Deutschland ● Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) ● Verein Deutscher Zementwerke e. V. (VDZ) ● Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (BBS) ● Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) ● WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. (WVM) ● Wirtschaftsvereinigung Stahl Für den Bereich Mobilität/Verkehr: ● Allgemeiner Deutscher Auto Club e. V. (ADAC) ● Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC) ● Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) ● Bundesverband Solare Mobilität e. V. (bsm) ● Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e. V. (DWV) ● Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe (MVaK) ● Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) Für den Bereich Energieagenturen/Verbraucherschutz: ● Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ● Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. ● Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) ● Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) Für den Bereich Energieeffizienz: ● Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. (ASUE) ● Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) ● Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. (HEA) ● ENERGIESPARNETZWERK ESN GmbH Für den Bereich Handel/Vertrieb: Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e. V. (EFET Deutschland) Drucksache 18/2078 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür den Bereich Nichtregierungsorganisationen: ● Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) ● Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände (DNR) e. V. ● Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) ● Greenpeace e. V. ● Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) ● WWF Deutschland ● klima-allianz deutschland Für den Bereich andere Akteure: ● Agora Energiewende ● ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE) ● Forum für Zukunftsenergien e. V. ● Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) ● Weltenergierat - Deutschland e. V. ● EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e. V. Angesicht des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären die Fragesteller sich einverstanden, die Beantwortungsfrist auf acht Wochen zu verlängern. Wir fragen die Bundesregierung: 1. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes, nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am 23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? 2. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes, nahmen nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013 bis zur Aufnahme der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD am 23. Oktober 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? 3. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes, nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am 27. November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2078 4. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskanzleramtes, nahmen während der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 zwischen dem 23. Oktober 2013 bis zu dessen Abschluss am 27. November 2013 eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? 5. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes, nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Unternehmen und Verbände teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? 6. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen etc. der Bundesregierung der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundeskanzleramtes, nahmen ab der Regierungsbildung vom 17. Dezember 2013 bis heute eine Vertreterin oder ein Vertreter der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure teil, und wann genau (unter Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, des genauen Datums sowie der Namen des Vertreters bzw. der Vertreterin)? 7. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien war eines der eingangs genannten Unternehmen und Verbände inwiefern und durch welche Personen vertreten und/oder (gegebenenfalls vom Unternehmen/Verband beurlaubt) nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt? 8. In welchen Gremien der Einrichtungen, Gesellschaften etc., an denen der Bund beteiligt ist, bzw. an welchen Arbeitsgruppen der Bundesministerien war eines bzw. einer der eingangs genannten Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren inwiefern und durch welche Personen vertreten und/oder (gegebenenfalls vom Unternehmen/Verband beurlaubt) nach Kenntnis der Bundesregierung beschäftigt? 9. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der fossilen Energien an der Bruttostromerzeugung? 10. Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung? 11. Teil die Bundesregierung die Auffassung, dass die fossile Energiegewinnung durch die Zunahme an erneuerbaren Energien zunehmend an Profitabilität verloren hat? Wie schätzt sie die künftige Entwicklung der Wirtschaftsbereiche fossile Energiegewinnung und erneuerbare Energiegewinnung bis zum Jahr 2030 ein? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sowohl Interessenvertreterinnen und -vertreter fossiler Unternehmen als auch Interessensvertreterinnen und -vertreter erneuerbarer Unternehmen ein gleichrangiger Zugang zu politischen Entscheidungsträgern gewährt werden sollte, und wenn ja, wie erklärt sie sich den privilegierten Zugang ersterer in der 17. Legislaturperiode (Bundestagsdrucksache 18/140)? Drucksache 18/2078 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Teilt die Bundesregierung die folgende Einschätzung über die Gesprächspraxis der Vorgängeradministration auf Grundlage der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/140): „Treffen von Spitzen aus Politik und Wirtschaft gehören zwar zum Regierungsalltag. Allerdings nicht für Vertreter erneuerbarer Energien, die laut der Antwort kein Vier-Augen-Gespräch mit der Kanzlerin hatten“ (siehe: Die Kanzlerin und die Energie-Lobby, Mutti der Mächtigen, taz, 12. Dezember 2013, www.taz.de/!129224/)? Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Aussage, und wie erklärt sich die Bundesregierung die anteilsmäßig geringe Gesprächsdichte mit Vertreterinnen und Vertreter der erneuerbaren Energiebranche? 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Schreiben des ehemaligen Referenten für Energie und Umwelt der Fraktion der SPD, Wolfgang Dirschauer, der sich in seiner Folgebeschäftigung für den Energiekonzern Vattenfall Europe als Leiter des Bereichs Klimapolitik während der Koalitionsverhandlungen am 8. November 2013 an seine ehemaligen Kollegen der SPD-Fraktion richtete, darunter die Verhandlungsführer der sog. Kleinen Runde wie der amtierende Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel und die amtierende Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks (beide SPD), in denen der genannte Cheflobbyist eines der größten Kohlekraftwerksbetreiber und CO2-Emmitenten Deutschlands die SPD-Forderung des Ausbauziels erneuerbarer Energien von 75 Prozent der deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 (siehe: SPD-Regierungsprogramm 2013–2017, S. 36, www.spd.de/linkableblob/96686/data/20130415_regierungsprogramm_ 2013_2017.pdf) als „Wahnsinn“ bezeichnet und nachfragt, ob es bei den Verhandlungen „Opium geregnet“ habe (Überflüssige Kohle, DER SPIEGEL 47/2013, www.spiegel.de/spiegel/print/d-121741499.html)? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das anschließend im Koalitionsvertrag abgeänderte Ausbauziel für erneuerbare Energien von „40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035“ hinsichtlich der Erreichung nationaler Klimaschutzziele und der zuletzt wieder angestiegenen Menge von Kohlestrom? 15. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen der Beschäftigung von regierungsberufenden Parlamentariern bei privaten Energieunternehmen und der Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik? 16. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und Großspenden in einer Gesamthöhe von 150 000 Euro an die regierungsbildenden Parteien CDU und SPD (Bundestagsdrucksache 18/151) während der Koalitionsverhandlungen (Spendeneingang am 18. November 2013) durch den Industriekonzern Evonik Industries AG, einer Ausgründung der großen fossilen Energieunternehmen E.ON AG, RWE AG und den energieintensiven Unternehmen ThyssenKrupp AG und ArcelorMittal S.A., dessen Hauptaktionär die RAG-Stiftung ist, und dessen 100-prozentige Tochter RAG AG wiederum eines der größten Steinkohle-Konzerne und wichtiger Kohle- Kraftwerksbauer in Deutschland ist? 17. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der nationalen Energiepolitik und dem möglichen Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), demzufolge Mitarbeiter des von der ehemaligen Staatsministerin im Kanzleramt unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Hildegard Müller (beide CDU), gelei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2078teten Lobbyvertretung mit Verweis auf ein Positionspapier des Bundesministeriums für für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Leitung des damaligen Bundesministers und aktuellen Bundesministers für besondere Aufgaben, Peter Altmaier (CDU), während der Koalitionsverhandlungen über das Energiekapitel der EEG-Novelle erklärt haben sollen: „Das sind unsere Vorschläge“ (Lobbyismus bei Koalitionsverhandlungen, Die Schlacht um den Strom, www.stern.de/politik/deutschland/lobbyismus- beikoalitionsverhandlungen-die-schlacht-um-den-strom-2072407.html)? 18. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang zwischen ihrer Regierungsführung in der deutschen Energiepolitik und den möglichen Einfluss von Interessenvertreterinnen und -vertretern der zwei größten deutschen Energieunternehmen und Kohlekraftwerksbetreibern und dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfauftrag, demzufolge Großproduzenten von Sonnen- und Windenergie künftig einen „Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten“ (Koalitionsvertrag, S. 55), über den im Folgenden behauptet wird: „Der entscheidende Satz soll auf Drängen der Chefs von RWE und E.ON, Peter Terium und Johannes Teyssen, in den Vertragsentwurf gekommen sein“ (Union und SPD begraben die Energiewende, 22. November 2013, DIE ZEIT, www.zeit.de/wirtschaft/2013-11/energiewende- spdunion)? 19. Inwieweit teilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Frage 18 die Einschätzung, dass die Einführung einer entsprechenden Versorgungssicherheitspflicht für die Erneuerbaren für Großproduzenten von Wind- und Sonnenenergie zum zwangsläufigen Kauf von Kohlestrom bei fossilen Kraftwerksbetreibern führen könnte, und wie hoch wären nach prognostischen Berechnungen der Bundesregierung die zu erwartenden Kosten für Anbieter erneuerbarer Energien pro Kilowattstunde für diese Leistungsabsicherung, die diese unter Zugrundelegung aktueller Preise und EEG- Einspeisevergütungen an die Betreiber von Kohle- oder Gaskraftwerke zu leisten hätten (Kostenaufstellung nach Windkraft – Onshore/Offshore –, Solar und anderen EEG-geförderten Stromerzeugern)? 20. Sieht die Bundesregierung die in den Fragen 14 bis 19 dargestellten Beziehungen von in Regierungsverantwortung stehenden Akteuren beziehungsweise die Bundesregierung berufenden Parteien und Abgeordneten als mögliche Interessenkonflikte? Und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen Beziehungen? 21. Mit welchen künftigen Gesetzesvorhaben gedenkt die Bundesregierung für mehr Transparenz von Lobbytätigkeiten in Parteien und der Bundesregierung zu sorgen? Berlin, den 2. Juli 2014 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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