Sicherstellungen von Asservaten beim verstorbenen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz „Corelli“
der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Dr. André Hahn, Harald Petzold (Havelland), Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 7. April wurde der V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „Corelli“ tot in seiner Wohnung am Stadtrand von Paderborn aufgefunden. Die die Umstände des Todes ermittelnde Polizeibehörde Bielefeld stellte eine ganze Reihe von Asservaten sicher.
Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtete, dass sich später auch die Karlsruher Bundesanwaltschaft in die Ermittlungen eingeschaltet hatte und die Wohnung des ehemaligen V-Manns „Corelli“ durchsuchen ließ. „Die Ermittler stellten unter anderem ein Notebook, mehrere Festplatten sowie Speicherkarten und handschriftliche Notizen sicher. Sie gehen einem schwerwiegenden Verdacht nach: Wusste „Corelli“ doch mehr von der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), als er zu Lebzeiten zugab?
Ausgelöst hatten die neuen Ermittlungen ein weiterer V-Mann. Wenige Wochen vor „Corellis“ Tod hatte er sich beim Hamburger Verfassungsschutz gemeldet und eine CD mit rechtsextremer Propaganda übergeben. Den Datenträger, so sagte er, habe er bereits 2006 erhalten - von „Corelli“. Die Beamten waren alarmiert: Denn laut Begleittext handelte es sich bei der Propaganda-Scheibe um „die erste umfangreiche Bilddaten-CD des Nationalsozialistischen Untergrunds der NSDAP (NSU)“. War damit womöglich die gleichnamige Terrorzelle um die Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeint, die sich 2011 mit anonym verschickten DVDs zu zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen bekannt hatte? Zumindest von der martialischen Bildsprache her erinnert das Cover der Hamburger NSU-CD an die Bekennervideos des Zwickauer Trios: Unten links ist eine halbautomatische Pistole der Marke Glock abgebildet, darüber der Ausschnitt eines Hitler-Fotos, ein „Wolfsangel“-Symbol und der Schriftzug „NSU/NSDAP“ (SPIEGEL ONLINE vom 12. Mai 2014).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Befinden sich alle Asservate, die in der Wohnung des toten V-Manns des BfV, „Corelli“, sichergestellt wurden, beim Bundeskriminalamt (BKA), seit wann verfügt das BKA über diesen Bestand an Asservaten, und um welche Asservate handelt es sich dabei genau (bitte einzeln auflisten)?
Aus welchen Gründen und im Kontext welchen Ermittlungsverfahrens hat das BKA die Wohnung von „Corelli“ am 25. April 2014 durchsucht (bitte Aktenzeichen und Behörde nennen)?
Hat das BKA alle die vom Polizeipräsidium Bielefeld sichergestellten Asservate in ihrem Bestand, und wann genau hat das BKA diese Asservate auf wessen Veranlassung hin erhalten?
Welche Asservate hat das BKA vom Polizeipräsidium Bielefeld erhalten (bitte genau auflisten)?
Hatten die Beamten des BfV, die den verstorbenen „Corelli“ zusammen mit dem Vermieter am 7. April 2014 tot aufgefunden hatten, unmittelbar danach mit der Amtsleitung und/oder ihren Vorgesetzten telefoniert, um sie über den Tod der Topquelle „Corelli“ zu informieren, und hatten sie sich Anweisungen geben lassen, wie sie sich weiter zu verhalten haben – dies auch bezogen auf den Schutz von streng geheimen dienstlichen Informationen auf technischen Geräten oder in den schriftlichen Unterlagen und Dokumenten?
Hatte das BfV – nach Kenntnis der Bundesregierung – nach dem Auffinden des verstorbenen „Corelli“ gegenüber dem Polizeipräsidium Bielefeld oder gegenüber dem BKA Ansprüche auf Diensttelefone, -laptops, -kameras etc. geltend gemacht, um streng geheime Daten und Informationen, die auf diesen Geräten vorhanden waren, zu schützen, und wenn ja, wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit etwaigen Ansprüchen des BfV auf Asservate in der Wohnung des verstorbenen V-Mannes „Corelli“ von Seiten der ermittelnden Polizeibehörden umgegangen?
Hatten die Mitarbeiter des BfV vor Eintreffen der Polizei oder unmittelbar nach Eintreffen der Polizei, dienstliche Geräte und/oder Dokumente sichergestellt?
Und wenn ja, wo befinden sich diese jetzt (bitte nach Asservaten, die im BfV verblieben sind bzw. Zeitraum des Verbleibs beim BfV bis zur Übergabe an das BKA auflisten)?
Wurden anhand der Asservate (Kommunikationsmittel wie Handy und Computer) Verbindungsdaten des „Corelli“ und Kontaktpersonen rekonstruiert?
Und wenn ja, durch welche Behörde?
Und konnte in diesem Zusammenhang auch die Kommunikation zwischen „Corelli“ und seinen Betreuern vom BfV gefunden werden?
Wenn ja, seit wann, und was waren die wesentlichen Ergebnisse der Rekonstruktion?
Warum ist die Auswertung des Mobiltelefons oder der Mobiltelefone durch das BKA erst später geschehen?
Wenn nein, warum ist die Auswertung bis heute nicht erfolgt?
Ist mittlerweile die CD „NSU/NSDAP“ ausgewertet worden, und wenn ja, welche wesentlichen Erkenntnisse konnte man
a) über das genaue Herstellungsdatum bzw. den Herstellungszeitraum der CD,
b) über die wesentlichen Inhalte der CD,
c) über den Anteil, den „Corelli“ an der Erstellung von Dateiordnern, Texten, Fotos etc. hatte,
d) über den Anteil, den „Corelli“ an der Herstellung und Verteilung der CD hatte, gewinnen?
Konnte das BKA auf der CD „NSU/NSDAP“ bisher Textdateien sicherstellen, die einen „Rassenkrieg“ und „Kleingruppen-Konzepte“ propagieren und die „Taten statt Worte“ sowie die Bewaffnung von rechtsextremen Aktivisten fordern, und wenn ja, in welchem Umfang?
Wie weit ist das BKA mit der Auswertung einer zweiten CD gekommen, die im Mai 2014 in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt werden konnte, und welche Erkenntnisse hat man hier gewinnen können?
Welche wesentlichen Erkenntnisse konnte das BKA aus der Auswertung der Speicherkarten ziehen, die bei „Corelli“ in der Wohnung gefunden worden sind?
Welche wesentlichen Erkenntnisse konnte das BKA aus der Auswertung des Laptops ziehen, der bei „Corelli“ in der Wohnung gefunden worden ist?
Welche wesentlichen Erkenntnisse konnte das BKA aus der Auswertung der externen Festplatten gewinnen, die bei „Corelli“ gefunden worden sind?
Welche wesentlichen Erkenntnisse konnte das BKA aus der Auswertung der handschriftlichen Notizen ziehen, die bei „Corelli“ in der Wohnung gefunden worden sind?
Welche juristischen Möglichkeiten sieht der Generalbundesanwalt (GBA), um gegen die Sperrerklärung des Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg vorzugehen, mit der verhindert werden soll, dass der Hamburger V-Mann beim GBA aussagen kann, wurden entsprechende Rechtsbehelfe erhoben oder ist dies beabsichtigt, und wenn nein, weshalb nicht?