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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Durchsetzung von Fluggastrechten

Beschwerden beim Luftfahrt-Bundesamt seit Einführung der Fluggastrechte-Verordnung, eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren, Widerspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide sowie aufgehobene Bescheide bei Erfolg des Verfahrens, verwaltungsgerichtliche Verfahren von Seiten der Luftfahrtunternehmen, &quot;Vor-Ort-Kontrollen&quot; an Flughäfen, Vernetzung/Zusammenarbeit mit anderen europäischen Durchsetzungsbehörden, Auswirkung des Beitritts der Luftfahrtverbände zur SÖP auf Schlichtungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Schlichtungen seit Einführung des Schlichtungsgesetzes<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

07.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/219622.07.2014

Durchsetzung von Fluggastrechten

der Abgeordneten Markus Tressel, Renate Künast, Nicole Maisch, Katja Keul, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Durchsetzung der Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates obliegt nach Deutschem Recht dem Luftfahrt-Bundesamt. Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält für die Rechtsdurchsetzung keine konkreten Vorgaben, sondern lediglich die Maßgabe, dass Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.

Die Europäische Kommission hat bei der Bundesregierung in der Vergangenheit bereits zweimal eine effektivere Durchsetzung von Fahrgastrechten im Luftverkehr angemahnt, zuletzt mit Bericht vom 11. April 2011 (KOM(2011) 174, Ratsdok. 9066/11).

Eine besondere Notwendigkeit für ein ordnungspolitisches Einschreiten ergibt sich unter anderem daraus, dass sich die privatrechtliche Durchsetzung von (Ausgleichs-)Forderungen durch betroffene Reisende aufgrund der international agierenden Fluggesellschaften und der unklaren Rechtslage als überaus schwierig erwiesen hat. Im Jahr 2012 und der ersten Jahreshälfte 2013 wurden insgesamt 2 548 Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Luftfahrtbundesamt eingeleitet. Dies hatte 118 Bußgeldbescheide zur Folge (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14459, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 6).

Um die Durchsetzung privater Ansprüche zu erleichtern und niedrigschwelliger zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag im März 2013 das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr verabschiedet. Hiermit wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Ansprüche von Fluggästen – sofern sie von den Luftfahrtunternehmen nicht binnen zwei Monaten erfüllt werden – auch im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens reguliert werden können. Die beiden großen Luftfahrtverbände BDL (Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V.) und BARIG (Board of Airline Representatives in Germany e. V.) haben sich daraufhin der bereits bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) angeschlossen. Der Gesetzentwurf unterwirft aber auch Luftfahrtunternehmen der Schlichtung, die sich nicht auf freiwilliger Basis beteiligen wollen. Sie unterfallen einer behördlichen Schlichtung beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Drucksache 18/2196 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Beschwerden hat das Luftfahrt-Bundesamt seit Einführung der Fluggastrechte-Verordnung erhalten (bitte einzeln nach Jahr und Grund auflisten)?

2

Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren hat das Luftfahrt-Bundesamt im gesamten Jahr 2012 sowie in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2013 wegen Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung eingeleitet (bitte einzeln nach Airline und Jahr auflisten oder für den Fall datenschutzrechtlicher Bedenken bitte nach deutschen, EU- und Non-EU-Fluggesellschaften und Jahr tabellarisch auflisten)?

3

Wie viele Widerspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide wurden seit Einführung der Fluggastrechte-Verordnung durchgeführt (bitte einzeln nach Jahr und Grund auflisten)?

4

Wie viele Bußgeldbescheide des Luftfahrt-Bundesamtes wurden seit Einführung der Fluggastrechte-Verordnung aufgrund eines erfolgreichen Widerspruchsverfahrens aufgehoben (bitte einzeln nach Jahr und Grund auflisten)?

5

Wie viele verwaltungsgerichtliche Verfahren wurden von Seiten der Luftfahrtunternehmen angestrengt (bitte tabellarisch nach deutschen und ausländischen Airlines unter Nennung des Aktenzeichens aufführen)?

6

Wie viele Planstellen hält das Luftfahrt-Bundesamt derzeit für die Aufgaben der Durchsetzung der Fluggastrechte vor?

7

Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ wurden im Jahr 2013 bis heute an Flughäfen durchgeführt (bitte einzeln unter Angabe von Ort und Zeit auflisten)?

8

Wird die Informationssituation durch die Luftfahrtunternehmen dokumentiert und evaluiert (wenn ja, bitte Beifügung der Kontrollbericht o. Ä.)?

9

Wie stellt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Durchsetzungsbehörden sicher?

Welche Vernetzungstätigkeit findet diesbezüglich statt (bitte ausführliche Beschreibung, ggf. unter Nennung von konkreten Terminen, Veranstaltungen o. Ä.)?

10

Wie wirkt sich der Beitritt der Luftfahrtverbände BDL, BDF (Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e. V.) und BARIG zur söp nach Kenntnis der Bundesregierung bislang aus?

a) Wie viele Schlichtungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem geführt worden (bitte einzeln unter Nennung von Verfahrensdauer, Ausgang des Verfahrens aufführen – Entschädigungszahlung ja/nein)?

b) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zivilrechtlich geführten Schadensersatzklagen seit der Tätigkeit der Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr rückläufig?

c) Ist durch die Bundesregierung eine erste Evaluation des Schlichtungsgesetzes für den Flugverkehr vorgesehen?

11

Wie wirkt sich der Beitritt der großen Luftfahrtverbände zur Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr auf die beim Luftfahrtbundesamt anhängigen Ordnungswidrigkeitsverfahren aus?

a) Wie viele Verfahren ruhten im Jahr 2013 (oder ruhen derzeit) wegen gleichzeitig stattfindendem Schlichtungsverfahren?

b) Ist die Anzahl der Beschwerden beim Luftfahrt-Bundesamt seit Beginn der Schlichtungsstätigkeit der söp rückläufig?

c) Wurden Bußgelder der Höhe nach angepasst, weil bezüglich des gleichen incidents Ausgleichszahlungen infolge eines Schlichtungsverfahrens geleistet wurden?

d) Meldet die söp ermittelte missbräuchliche Praktiken der Airlines an das Luftfahrt-Bundesamt (wenn ja, bitte einzeln nach Grund, Zeitpunkt und weiterem Verfahrensgang aufschlüsseln)?

e) Findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Luftfahrt-Bundesamt und söp statt (wenn ja, bitte nach Ort, Datum und Art des Austausches auflisten)?

12

Wie viele Fälle wurden durch die beim BMJV angesiedelte Schlichtungsstelle seit Einführung des Schlichtungsgesetzes geschlichtet (bitte einzeln nach Grund und Zeitpunkt aufführen)?

13

Wie viele Planstellen werden im BMJV für die Tätigkeit der Schlichtung vorgehalten?

14

Welche Kosten sind dem Bund durch die behördliche Schlichtung bislang entstanden, bzw. inwiefern werden die Kosten für die behördliche Schlichtung durch die Verfahrensbeteiligten kompensiert?

Berlin, den 22. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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