[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2429
18. Wahlperiode 29.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2228 –
Maßnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Union gegen
„ausländische Kämpfer“ und „Rückkehrer“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit letztem Jahr befassen sich die Innenministerien der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) vermehrt mit dem Phänomen der „ausländischen
Kämpfer“ bzw. „foreign fighters“. Gemeint sind Personen, die in Länder wie
Syrien, Somalia oder Pakistan ausreisen, um dort an Kampfhandlungen
teilzunehmen. Erwartet wird, dass viele der Kämpfer gut ausgebildet und
„radikalisiert“ nach Europa und auch Deutschland zurückkehren würden, um dann
Anschläge zu begehen. Belastbare Zahlen zu dieser Vermutung gibt es nicht.
Dennoch werden bereits umfangreiche Vorkehrungen getroffen, die vielfach
mit Grundrechtseinschränkungen einhergehen. So wird das Schengener
Informationssystem für immer mehr heimliche Fahndungen genutzt
(Bundestagsdrucksache 18/2070, vgl. Pressemitteilung des Abgeordneten Andrej Hunko,
10. Juli 2014). Auf diese Weise sollen „ausländische Kämpfer“ aufgespürt
werden, ohne dass hierzu überhaupt eine Legaldefinition vorliegen würde. Die
Polizeiagentur Europol hat mittlerweile einen sogenannten Focal Point zur
Thematik eingerichtet und richtet regelmäßige Konferenzen aus. Deutschland,
Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark
und die Niederlanden haben nach Medienberichten nun einen weiteren
„Aktionsplan“ verabschiedet (DIE WELT, 8. Juli 2014). Das Maßnahmenpaket
basiert auf Vorschlägen des „EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“
und wurde am Rande der EU-Innenministerkonferenz in Mailand
verabschiedet. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, spricht davon,
dass Rechtsänderungen vorgenommen werden müssten, „was natürlich ein
komplizierter Vorgang ist“. Einzelheiten des Aktionsplans seien aber
„vertraulich“. Diese Heimlichtuerei kann aus Sicht der Fragesteller nicht hingenommen
werden, denn auf diese Weise lassen sich auch die angedeuteten
„Rechtsänderungen“ nicht demokratisch begleiten und gegebenenfalls kritisieren.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. August 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2429 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitigen EU-Maßnahmen in den
Bereichen Prävention, Ermittlung und Aufspüren von Reisebewegungen,
strafrechtliche Reaktion und Zusammenarbeit mit Drittländern?
Die Bundesregierung begrüßt es, dass angesichts der Problematik der sog. foreign
fighters auch auf EU-Ebene alle Möglichkeiten der Prävention und der
Eindämmung der Gefährdung durch zurückkehrende sog. foreign fighters ausgelotet und
geprüft werden.
2. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung hinsichtlich des Phänomens
„ausländischer Kämpfer“ und „Rückkehrer“?
Die Bundesregierung setzt die ihr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu
Gebote stehenden Möglichkeiten ein, um Ausreisen zu verhindern und
Wiedereinreisen rechtzeitig zu erkennen. In ihrer bilateralen Zusammenarbeit setzt
die Bundesregierung auf einen intensiven Informationsaustausch zwischen den
Sicherheitsbehörden. Auch auf EU-Ebene sieht die Bundesregierung es als
prioritär an, die vorhandenen Möglichkeiten des Informationsaustausches
bestmöglich zu nutzen.
3. Welche konkreten „neue[n] Maßnahmen im Rahmen bestehender
gesetzlicher Regelungen oder ggf. auch neue gesetzliche Regelungen“ gegen
„ausländische Kämpfer“ werden, wie auf Bundestagsdrucksache 18/2070
angedeutet, auf EU-Ebene „intensiv diskutiert“ (bitte die Maßnahmen und
die ggf. betroffenen und zu ändernden gesetzlichen Regelungen benennen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 vom
21. Juli 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 verwiesen. Ein neuer
Sachstand hat sich seither nicht ergeben.
4. Inwiefern konnte sich die Bundesregierung mit der Befürwortung einer
„Prüfung der entsprechenden Vorschläge“ durchsetzen, um welche
Prüfungen handelt es sich dabei konkret, und wer ist damit beauftragt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Welche über die Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 18/2210 vom Juli 2014 hinausgehenden Erläuterungen kann die
Bundesregierung zum „Aktionsplan gegen die Bedrohung durch
zurückkehrende Dschihadisten“ machen?
a) Auf welche Weise könnte mehr Gebrauch von „gezielte[n]
Grenzkontrollen“ gemacht werden, und um welche Grenzen handelt es sich dabei?
b) Auf welche Weise könnte der „Austausch von Informationen über
ausländische Kämpfer zwischen den nationalen Behörden“ ausgestaltet
werden, und um welche Behörden handelt es sich hier nach Vorstellung
der EU-Innenminister bzw. des Bundesministeriums des Innern?
c) Auf welche Weise könnte „die praktische Zusammenarbeit“ verbessert
werden, und welche Behörden bzw. Zusammenarbeitsformen sind
gemeint bzw. aus Sicht der Bundesregierung denkbar?
d) Auf welche Weise wird für die Maßnahmen „auch auf EU-Ebene
geworben“?
e) Welche „Bemühungen zur Ausweitung dieses Ansatzes auf die gesamte
EU“ werden die italienische Ratspräsidentschaft, die Europäische Kom-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2429missarin für Inneres sowie der „EU-Koordinator für die
Terrorismusbekämpfung“ unternehmen?
Die Fragen 5 und 5a bis 5e werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse der laufenden, sorgfältig
unter fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erfolgenden Prüfungen zur
Umsetzung der in der Antwort auf die Schriftliche Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 18/2210 formulierten Ziele die notwendigen Maßnahmen und
Entscheidungen treffen. Dies gilt auch für mögliche Schritte auf EU-Ebene unter
Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips.
f) Welchen „Änderungsbedarf am Schengener Grenzkodex oder
nachgeordneter Vorschriften“ hält die Bundesregierung für nötig, möglich oder
wahrscheinlich?
Die Durchführung von Grenzkontrollen richtet sich nach der schengenweit
unmittelbar anzuwendenden Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener
Grenzkodex). Das Initiativ-/Vorschlagsrecht zu dieser Verordnung obliegt der
Europäischen Kommission. Ob und inwieweit Änderungen beim Schengener
Grenzkodex notwendig sind, ist derzeit Gegenstand der andauernden Prüfung des
Bundesministeriums des Innern.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen
des „EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“, die dieser in enger
Abstimmung mit der Kommission und dem Auswärtigen Dienst gemacht
hat (
www.statewatch.org/news/2014/may/eu-council-coter-syrian-fighters-
9280-14.pdf) und in Ratsarbeitsgruppen sowie gegenüber den EU-
Innenministern vorgetragen hat?
Üblicherweise nimmt die Bundesregierung die Vielzahl von Vorschlägen, die
der Koordinator des Rates für Terrorismusbekämpfung im Zuge seiner
halbjährlichen Diskussionspapiere, Berichte und thematischen Ausarbeitungen,
beispielsweise zur Problematik der sog. foreign fighters, in den Rat einbringt,
lediglich zur Kenntnis. Sie begrüßt es, dass der Koordinator Impulse für die
Arbeiten des Rates setzt, bewertet seine Vorschläge jedoch nicht einzeln oder zieht
Schlussfolgerungen aus ihnen und führt auch keine ressortabgestimmten
Positionen der Bundesregierung herbei, solange diese Vorschläge nicht formal,
beispielsweise durch Aufnahme in den Text von Ratsschlussfolgerungen, in die
Entscheidungsprozesse des Rates eingebracht werden.
7. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EU-
Innenministerkonferenz zur Schaffung eines „Beratungsteams für
strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ positioniert, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ausführungen des „Koordinators für die
Terrorismusbekämpfung“ hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu
gemacht, und wie beteiligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Landesbehörden an der Umsetzung?
8. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EU-
Innenministerkonferenz zur Schaffung eines „EU-Webportals, auf dem
Möglichkeiten für humanitäre Freiwilligenarbeit in Verbindung mit Syrien
innerhalb der EU und innerhalb der Region aufgelistet, veröffentlicht und
koordiniert werden“ positioniert, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus
den Ausführungen des „Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“
hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu gemacht, und wie betei-
Drucksache 18/2429 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung auch
Landesbehörden an der Umsetzung?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bundesregierung ist bislang
nichts zum Stand der Umsetzung dieses Vorschlags bekannt.
9. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EU-
Innenministerkonferenz zur verstärkten Inanspruchnahme von
Ausschreibungen im SIS II nach Artikel 36 des Schengener Grenzkodex, einer
verstärkten Nutzung der INTERPOL-Datenbanken sowie der neuen Europol-
Kontaktstelle „Travellers“ positioniert, welche Schlussfolgerungen zieht
sie aus den Ausführungen des „Koordinators für die
Terrorismusbekämpfung“ hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu gemacht, und wie
beteiligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Landesbehörden an der Umsetzung?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bundesregierung ist bislang
nichts zum Stand der Umsetzung des Vorschlags einer verstärkten Nutzung
Interpols bekannt. Zu Europol wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Die verstärkte Nutzung des Artikels 36 SIS II-Ratsbeschluss bei der Problematik
der sog. foreign fighters, welche v. a. von Frankreich in der Ratsarbeitsgruppe
Terrorismus und in der Ratsarbeitsgruppe SIS/Sirene in Anknüpfung an das
Aufgreifen der Thematik durch den Koordinator beworben wurde, wird von der
Bundesregierung unterstützt.
10. Wie hat sich die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen und bei der EU-
Innenministerkonferenz zur Forderung nach „verstärkten Bemühungen,
nationale Reiseüberwachungssysteme zu vernetzen und die einschlägigen
rechtlichen Fragen zu klären, um sicherzustellen, dass alle verfügbaren
Daten systematisch mit bestehenden Überwachungslisten abgeglichen
werden können“ (Ratsdok. 9280/14) positioniert, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ausführungen des „Koordinators für die
Terrorismusbekämpfung“ hierzu, welche eigenen Vorschläge wurden hierzu
gemacht, und wie beteiligen sich Bundesbehörden und nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Landesbehörden an der Umsetzung?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 16
verwiesen. Der Bundesregierung ist bislang nichts zum Stand der Umsetzung dieses
Vorschlags bekannt.
11. Auf welche Weise nutzen Bundesbehörden das zwischen der EU und den
USA begonnene „Programm zum Aufspüren der Finanzierung des
Terrorismus“ (TFTP) hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“, und inwiefern hat
sich hierzu in den letzten Jahren eine Zu- oder Abnahme der Nutzung
ergeben?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens
wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im
Ausland (Islamischer Staat im Irak und Großsyrien) gemäß den §§ 129a, b des
Strafgesetzbuchs (StGB) bislang eine Anfrage nach den Bestimmungen des
Artikels 10 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den
Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und
deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2429die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
(SWIFT-Abkommen) gestellt und um eine Recherche im TFTP gebeten. Die
Anfrage wurde im Jahr 2014 gestellt.
a) Inwiefern trifft es nach Beurteilung der Bundesregierung zu oder nicht
zu, dass die im Rahmen des TFTP gelieferten sachdienlichen Hinweise
die Ermittlungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union „im
Bereich der mit Syrien verbundenen Terrorismusbekämpfung“
vorangebracht haben?
Für die in der Antwort zu Frage 11 angeführte Ermittlung trifft dies nicht zu. Zu
Ermittlungen in anderen EU-Mitgliedstaaten kann die Bundesregierung
diesbezüglich keine Aussagen treffen.
b) Auf welche Art und Weise soll nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Zusammenarbeit und Koordinierung“ mit den Golfstaaten verstärkt
werden?
Da eine Zusammenarbeit mit den Golfstaaten unter den rechtlichen
Voraussetzungen des SWIFT-Abkommens nicht möglich ist, kann die Bundesregierung
hierzu keine Aussage treffen.
12. Wann und wo hat sich die Arbeitsgruppe Belgiens, Dänemarks,
Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Irlands, der Niederlande,
Schwedens, Spaniens und Italiens zu Maßnahmen gegen „ausländischen
Kämpfern“ getroffen, und welche Themen waren Gegenstand des
„Erfahrungsaustauschs“ (Bundestagsdrucksache 18/2070)?
Auf Initiative Belgiens trafen sich die Innenminister der vorrangig betroffenen
EU-Mitgliedstaaten – zumeist am Rande von EU-Ratstagungen – am 7. Juni
2013 in Luxemburg, am 7. Oktober 2013 in Luxemburg, am 4. Dezember 2013
in Brüssel, am 8. Mai 2014 in Brüssel, am 5. Juni 2014 in Luxemburg und am
8. Juli 2014 in Mailand.
Gegenstand der Treffen waren v. a. die Gefährdungslage sowie der Austausch
über mögliche zu prüfende Maßnahmen, wie präventiv gegen die Problematik
der sog. foreign fighters vorgegangen werden kann und wie die Gefährdung
durch zurückkehrende sog. foreign fighters eingedämmt werden kann. Bei dem
Treffen im Dezember 2013 ging es auch um die Zusammenarbeit mit den USA,
Kanada und Australien und bei dem Treffen im Mai 2014 um die Möglichkeiten
der Zusammenarbeit mit der Türkei, Jordanien, Marokko und Tunesien.
13. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung, wie
vom „Koordinator für die Terrorismusbekämpfung“ berichtet, bereits
„spezifische Projekte betreffend ausländische Kämpfer ins Leben
gerufen“?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat Großbritannien einen sog. workstream
im Rahmen der Arbeiten des Rates übernommen, bei dem es darum geht, einen
Erfahrungsaustausch über strategische Regierungskommunikation anzustoßen.
Dabei geht es nach dem Verständnis der Bundesregierung darum, beispielsweise
Gegenbotschaften zu der im Internet durch islamistische Seiten betriebenen
Glorifizierung der Kampfbeteiligung als sog. foreign fighters in Syrien zu
entwickeln und zu kommunizieren.
Auch Frankreich betätigt sich im Rahmen eines sog. „workstream“ und wirbt bei
den EU-Mitgliedstaaten um die verstärkte Nutzung des Artikels 36 SIS II-
Ratsbeschluss.
Drucksache 18/2429 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bezeichnung „workstream“ wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vom
Koordinator des Rates für Terrorismusbekämpfung eingeführt und bedeutet,
dass sich ein EU-Mitgliedstaat im Hinblick auf einen ausgewählten Aspekt der
vielschichtigen Problematik der sog. foreign fighters besonders aktiv zeigt, im
Rahmen der Ratsarbeitsgruppensitzungen Diskussionen anstößt, nationale
Expertise einbringt, damit den Erfahrungsaustausch voranbringt sowie ggf. parallel
Seminare zum Thema organisiert oder Projekte initiiert.
a) Auf welche Weise, mit welchen Behörden und mit welcher Zielsetzung
ist Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
von Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen des Rates hinsichtlich
„ausländischer Kämpfer“ federführend aktiv?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
b) Inwiefern sind von den Vorhaben anderer Mitgliedstaaten sowie
Deutschlands auch Unterstützerinnen und Unterstützer „ausländischer
Kämpfer“ erfasst?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, inwiefern von den
Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten auch „Unterstützerinnen und Unterstützern
ausländischer Kämpfer“ erfasst sind.
Im Hinblick auf nationale Maßnahmen ist festzustellen, dass die
Bundesregierung die ihr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu Gebote stehenden
Möglichkeiten ebenso einsetzt, um Ausreisen von Unterstützerinnen und
Unterstützern zu verhindern und deren Wiedereinreisen zu erkennen.
14. Welche eigenen, neuen Projekte (auch des Zolls und der Geheimdienste)
hat die Bundesregierung zu „ausländischen Kämpfern“ begonnen?
Die Bundesregierung hat bislang keine neuen Projekte in Projektstruktur zur
Bearbeitung der Problematik sog. foreign fighters entworfen.
a) Welche Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
Landesbehörden nehmen an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem
Vorsitz Nordrhein-Westfalens zum Thema „Foreign Fighters“ teil
(Bundestagsdrucksache 18/2070)?
An der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen
sowie das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für
Verfassungsschutz teil.
b) Welche Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
Landesbehörden nehmen an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Einrichtung
eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerks Salafismus“ teil?
An der Arbeitsgruppe „Einrichtung eines länderübergreifenden
Präventionsnetzwerks Salafismus“ unter Federführung des Landes Hessen nehmen die
Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie das Bundesministerium des
Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz teil.
c) Auf welche Weise soll die Arbeitsgruppe bisherige Anstrengungen
aufgreifen, und um welche handelt es sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 14e wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2429d) Auf welche Weise ist die „Arbeitsgruppe Deradikalisierung“ im
„Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem Phänomen
„ausländischer Kämpfer“ befasst?
Die Arbeitsgruppe (AG) Deradikalisierung ist mit dem Ziel gegründet worden,
die Gewaltbereitschaft mittels Deradikalisierungsmaßnahmen einzudämmen.
Alle diesbezüglichen Maßnahmen – seien es grundsätzliche Fragen zu
Radikalisierungsverläufen (auch virtueller Natur), Gesprächskonzepte, Abhaltung
themenbezogener Workshops oder Präventionsmaßnahmen im Regionalbereich
(etc.) – haben umfassenden Charakter und sind somit auch auf derzeit agierende
„ausländische Kämpfer“ im Rahmen des Syrien-Konfliktes anwendbar.
e) Auf welche Weise ist die „die Forschungsstelle Terrorismus“ des
Bundeskriminalamtes (BKA) mit dem Phänomen „ausländischer
Kämpfer“ befasst?
Die Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/Extremismus des BKA
beobachtet aus wissenschaftlicher Sicht fortlaufend die Thematik „ausreisende
Kämpfer“ im Rahmen der phänomenologischen Informationssammlung und
-bewertung.
Die Forschungs- und Beratungsstelle berät die GTAZ-AG Deradikalisierung im
Hinblick auf die Erhebung und Analyse der Radikalisierungshintergründe und
-verläufe aller bisher aus Deutschland nach Syrien Ausgereisten bzgl.
empirischer und analytischer Zugänge.
Die Beratungsleistung wird entsprechend den Anforderungen der für die
Bearbeitung der Gremienbeschlusslage federführend zuständigen Stelle des
Bundesamts für Verfassungssschutz in der AG Deradikalisierung erbracht.
Des Weiteren berät die Stelle die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Einrichtung
eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerks Salafismus“. Außerdem
unterstützt sie bei deren Ist-Stand-Erhebung zu Präventions- und
Interventionsmaßnahmen im Bereich Salafismus.
15. Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Workstreams“
und „Sub Workstreams“ der Ratsarbeitsgruppe „Schengen“ zur Nutzung
des Artikel 36 im SIS II, und wer hat derzeit den jeweiligen Vorsitz
übernommen?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
16. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung, wie
vom „Koordinator für die Terrorismusbekämpfung“ berichtet, bereits
„gesonderte Systeme zur Überwachung von Reisedaten“ eingerichtet, um
Personen ermitteln zu können, „die vor ihrer Abreise, während ihres
Aufenthalts in Konfliktgebieten und nach ihrer Rückkehr aus
Konfliktgebieten eine Gefahr darstellen“?
a) Um welche Systeme oder Verfahren handelt es sich dabei?
b) Welche 15 Mitgliedstaaten haben bereits „Mittel zur Einrichtung von
PNR-Zentralstellen erhalten“?
Die Fragen 16, 16a und 16b werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Bulgarien, Estland, Spanien, Frankreich,
Lettland, Litauen, Ungarn, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien,
Slowenien, Finnland und Schweden Mittel aus dem ISEC-Finanzprogramm der
Drucksache 18/2429 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEuropäischen Kommission für PNR-bezogene Projekte erhalten haben und dass
ein Teil dieser EU-Mitgliedstaaten auch dabei ist, nationale PNR-Gesetzgebung
für eigene nationale PNR-Systeme vorzubereiten.
c) Inwiefern werden von Bundesbehörden vorab übermittelte
Fluggastdaten (API) „systematisch mit den nationalen oder multilateralen
Kontrolllisten abgeglichen“, und inwiefern hat dieses Verfahren in den
letzten Jahren zu- oder abgenommen?
In Umsetzung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 (ABl.
EU Nr. L 261 S. 24) über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen,
Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln, wurde § 31a in das
Bundespolizeigesetz (BPolG) aufgenommen. Von Fluggesellschaften aufgrund
dieser Vorschrift übermittelte Daten werden mit europäischen und nationalen
polizeilichen Fahndungsdateien abgeglichen. Die Übermittlungspflicht betrifft
Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste über die Schengen-Außengrenzen in das
Bundesgebiet befördern, sofern dies nach § 31a BPolG angeordnet wurde. Die
Anzahl der Flugstrecken, für die eine solche Anordnung erfolgt ist, ist nahezu
konstant.
17. Welche Themen standen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der
Tagesordnung des informellen Treffens des Ständigen Ausschusses für die
innere Sicherheit (COSI) mit dem Ausschuss nach Artikel 36 EU-Vertrag
(CATS) zum „Post-Stockholm Programm“ und der „Strategie für die
Innere Sicherheit“ am 22. Juli 2014 in Italien, und inwiefern wurde dort auch
die Thematik „ausländischer Kämpfer“ behandelt?
Es standen folgende Themen auf der Tagesordnung: Die künftige Rolle des
COSI, erste orientierende Ideen für eine neue Strategie der Inneren Sicherheit
und Infiltration der legalen Wirtschaft durch OK-Gruppen v. a. im Bereich der
öffentlichen Beschaffung. Das Thema „ausländische Kämpfer“ stand nicht auf
der Tagesordnung. Im Rahmen der Behandlung des Tagesordnungspunktes
„Erste orientierende Ideen für eine Aktualisierung der Strategie der Inneren
Sicherheit“ wurde von der Europäischen Kommission, Deutschland und
weiteren EU-Mitgliedstaaten lediglich darauf hingewiesen, dass das Thema
„ausländische Kämpfer“ wichtig sei.
18. Inwiefern wird der „Focal Point Travellers“ bei Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile durch die Mitgliedstaaten oder andere
Beteiligte genutzt (Bundestagsdrucksache 18/2070)?
a) Welche Mitgliedstaaten oder andere Einrichtungen nehmen am „Focal
Point Travellers“ teil?
b) Auf welche Weise bringen sich welche Bundesbehörden dort ein?
Die Fragen 18, 18a und 18b werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Fraktion DIE LINKE. auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2070 wird verwiesen. Es hat
sich zwischenzeitlich kein neuer Sachstand ergeben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2429c) Welche Ergebnisse zeitigte das „außerordentliche High-Level-Expert
Meeting bei Europol“ am 19. Juni 2014 zur Zielrichtung der „Focal
Points“ sowie zur „Einbindung von möglichen Drittstaaten“?
Im Rahmen des außerordentlichen High-Level-Expert Meetings bei Europol am
19. Juni 2014 wurden der Zweck, die Ziele sowie die Produkte und
Serviceleistungen des Focal Points näher erläutert und die Beteiligung der Mitgliedstaaten
sowie die unmittelbare Assoziierung der Drittstaaten Norwegen, Schweiz und
Australien und weiteren Partnern (Eurojust und US Customs and Border
Protection) diskutiert.
d) Welche Tagesordnung hatte das „Operational Meeting bei Europol“ im
Rahmen des „Focal Point Travellers“, und welche Verabredungen
wurden getroffen?
Die Tagesordnung umfasste einen Lagebericht Europols,
Arbeitsgruppensitzungen, einen Lagebericht aus Perspektive der Türkei und Fallbericht und Vortrag
zu Ermittlungen durch Mazedonien. Es wurden keine Verabredungen getroffen.
e) Wie viele Informationen „über die Anwerbung von verdächtigen
Personen und die Ermöglichung ihrer Reisebewegungen“ werden im
„Focal Point Travellers“ nach Kenntnis der Bundesregierung „gesammelt,
analysiert und ausgetauscht“, und wie viele Datensätze stammen von
deutschen Behörden?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zum Gesamtinformationsbestand
des Focal Point „Travellers“ bei Europol vor. Sie hat auch keine Erkenntnisse,
wie viele Daten aus Deutschland bereits durch Europol in den „Focal Point
Traveller“ eingespeist wurden.
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass europäische
„ausländische Kämpfer“ über das Programm für visumfreies Reisen in die USA
einreisen könnten, ohne dabei durch eigene Maßnahmen von US-
Behörden aufgespürt zu werden?
Die Bundesregierung bewertet aus grundsätzlichen Erwägungen keine
Maßnahmen anderer Staaten und daraus resultierende Risiken.
20. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die „Initiative des
künftigen italienischen Vorsitzes, Ad-hoc-Teams für die Erfassung und
den Austausch terrorismusbezogener Informationen verstärkt
einzusetzen“, und inwieweit unterstützt sie diese?
Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse einer niederländischen
Studie bekannt, die Möglichkeiten des Informationsaustausches auf EU-
Ebene geprüft hat?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht die Initiative des italienischen
Ratsvorsitzes darin, bei den EU-Mitgliedstaaten dafür zu werben, das in den
„Empfehlungen des Rates zur Einsetzung multinationaler Ad-hoc-Gruppen für die
Erfassung und den Austausch von Informationen über Terroristen“ aus dem Jahr
2002 näher beschriebene Instrument von Ad-hoc-Teams stärker zu nutzen. Der
Text dieser Empfehlungen kann mit der Ratsdok. 5715/02 auf der Seite des
Rates der Europäischen Union (
www.consilium.europa.eu) aufgerufen werden.
Aus Sicht der Bundesregierung bestehen bereits ausreichend vorhandene,
alternative Möglichkeiten der multilateralen Kooperation, zum Beispiel im Rahmen
von Europol oder der Police Working Group on Terrorism.
Drucksache 18/2429 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Bundesregierung ist eine Studie der Niederlande bekannt, die den
Informationsaustausch in der EU näher im Hinblick auf die Erfordernisse der
Terrorismusbekämpfung untersucht hat. Aus grundsätzlichen Erwägungen trifft die
Bundesregierung jedoch weder Aussagen zu Arbeitsprodukten anderer Staaten
noch bewertet sie diese.
21. Inwiefern ist der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) nach Kenntnis
der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“
befasst?
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) beschäftigt sich mit dem Phänomen
„ausländischer Kämpfer“ als Teilaspekt der gesamten Außenbeziehungen der
EU. Er tut dies komplementär zu den Aktivitäten der Mitgliedsstaaten. Nach
Kenntnis der Bundesregierung sieht der EAD seine Aufgabe primär darin, den
Dialog mit relevanten Drittstaaten, v. a. der Türkei und den Ländern des
Maghreb, des Nahen und Mittleren Ostens zu fördern und bei ihnen das Bewusstsein
für das Problem zu steigern. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen.
22. Welche Vorhaben hat der EAD nach Kenntnis der Bundesregierung mit
der Türkei, Jordanien, Tunesien, Algerien, dem Irak, Katar und Saudi-
Arabien anvisiert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der EAD mit den relevanten Behörden
aller genannten Länder bereits Gespräche zum Phänomen der „ausländischen
Kämpfer“ geführt. Dabei ging es teils um den Informationsaustausch, teils um
das Ausloten von Möglichkeiten, die betroffenen Staaten beim Umgang mit dem
Phänomen zu unterstützen. Überlegungen des EAD richten sich nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit auf Vorhaben im Bereich der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit, etwa hinsichtlich Grenzkontrollen und
Rechtsstaatlichkeit.
23. Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-
Lagezentren INTCEN und EUMS INT mit dem Phänomen „ausländischer
Kämpfer“ befasst, und welche Aufträge zur Bereitstellung welcher
Leistungen (etwa Berichte, Konferenzen) in welcher Frequenz haben diese
erhalten?
Das Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse der Europäischen Union
(INTCEN) und das Intelligence Directorate des EU Military Staff (EUMS INT)
sind Teil der Krisenmanagementstrukturen des EAD in Brüssel und der Hohen
Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik unterstellt. Sie erstellen
nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig und bedarfsbezogen Analysen
und Lagebilder, die in erster Linie der Unterrichtung der politischen
Entscheidungsträger auf EU-Ebene dienen.
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über die Frequenz der
Aufträge zur Erstellung von Analyseprodukten zur Problematik der sog. foreign
fighters. Der EAD handelt selbständig bei seinen Anforderungen an die
innerhalb seiner Organisationshoheit befindlichen Einheiten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/242924. Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung der COSI mit
dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst?
Der COSI hat sich in den Jahren 2013 und 2014 mehrfach in seinen Sitzungen
mit der Thematik der sog. foreign fighters befasst. Die Tagesordnungspunkte
waren durchweg informatorischer Natur und umfassten die Vorstellung von
Berichten und Empfehlungen des Koordinators des Rates für
Terrorismusbekämpfung und von Europol.
25. Auf welche Weise könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die
EU-Agentur Eurojust hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ tätig werden,
und welche entsprechenden Maßnahmen sind ihr bereits bekannt?
Der allgemeine Zuständigkeitsbereich von Eurojust erstreckt sich gemäß
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses des Rates vom 28. Februar 2002
über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der
schweren Kriminalität (2002/187/JI), zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom
16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust (2009/426/JI – ABl. L 138/14
vom 4. 6. 2009) auf die Kriminalitätsformen und Straftaten, die zum jeweiligen
Zeitpunkt in die Zuständigkeit von Europol fallen.
Dazu gehören terroristische Straftaten (Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses des
Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol;
2009/371/JI).
Im Rahmen dieser Zuständigkeit kann Eurojust informierend, beratend und
koordinierend tätig werden sowie gegebenenfalls Sach- und finanzielle Mittel zur
Verfügung stellen (vgl. insbesondere Artikel 3, 6, 7 und 9 ff. des Eurojust-
Beschlusses).
Eurojust entwickelte auf Grundlage der Beiträge und Empfehlungen der
nationalen Terrorismuskorrespondenten Konzept und Inhalt des Terrorism
Convictions Monitor (TCM). Darin wird seit dem Jahr 2008 vierteljährlich ein
Überblick über justizielle Entwicklungen in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang
mit Terrorismus gegeben und es werden ausgewählte Fälle aus juristischer
Perspektive beleuchtet.
Der TCM stützt sich auf Informationen, die in Anwendung des Beschlusses
2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 an Eurojust übermittelt werden,
sowie auf öffentlich zugängliche Quellen.
Eurojust leistete einen Beitrag zum EU-Terrorism Situation and Trend Report
(TE-SAT-Bericht) von Europol durch quantitative und qualitative Analysen von
Gerichtsurteilen im Bereich Terrorismus und einen Überblick über die
Änderungen der Terrorismusgesetze in den Mitgliedstaaten.
Am 20. Juni 2013 fand ein taktisches Treffen von Eurojust unter dem Thema
„(Aspiring) Foreign Fighters in Syria“ statt. Auf Grundlage dieses Treffens und
eines in Vorbereitung für dieses Treffen angelegten Fragebogens verfasste
Eurojust im November 2013 einen Bericht, der u. a. verschiedene Empfehlungen zur
Verbesserung der Kooperation und Koordination in diesem Bereich aussprach
und auch an den EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung weitergeleitet
wurde.
Eurojust war darüber hinaus beim JI-Rat am 5. Dezember 2013 eingeladen, im
Rahmen dessen das Thema „Fight against terrorism: Foreign fighters and
returnees from a counter-terrorism perspective, in particular with regard to Syria“
diskutiert wurde.
Drucksache 18/2429 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Worin bestand nach Kenntnis der Bundesregierung der „Austausch
über erfolgreiche Vorgehensweisen, Lehren und Herausforderungen“
eines „weiteren taktischen Treffen[s] von Eurojust am 5. Juni 2014“?
Das taktische Treffen am 5. Juni 2014 trug das Thema „Current trends in the EU
counter-terrorism framework: foreign fighters in Syria – Judicial cooperation
with third States in this field“. Ziel war die Diskussion und der
Informationsaustausch über die Durchführung von Ermittlungen und Verfolgungsmaßnahmen in
diesem Bereich.
b) Aus welchem Grund werden die Länder Albanien, Bosnien und
Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Montenegro, Norwegen, Serbien und die Türkei zur Teilnahme an derartigen
Eurojust-Treffen eingeladen (Ratsdok. 9280/1/14)?
c) Aus welchem Grund werden auch US-Behörden eingeladen (Ratsdok.
9280/1/14), um welche handelt es sich dabei, und worin besteht nach
Ansicht der Bundesregierung ein Mehrwert der Teilnahme der USA?
Die Fragen 25b und 25c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist grundsätzlich nicht unüblich, Drittstaaten zur Teilnahme an taktischen
Treffen von Eurojust einzuladen, wenn gemeinsame Belange berührt sind und
die Zusammenarbeit verstärkt werden soll. Im Bereich der
Terrorismusbekämpfung gilt dies insbesondere für die USA, aber auch für andere Staaten.
26. Welche deutschen Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung an
der „Städtekonferenz zu ausländischen Kämpfern“ teilgenommen, die im
Januar 2014 sowie im Mai 2014 in Berlin von dem Aufklärungsnetzwerk
gegen Radikalisierung (RAN) und der Europäischen Kommission
organisiert worden war, welche Tagesordnungspunkte wurden behandelt, und
welche Absprachen getroffen?
An der „Städtekonferenz zu ausländischen Kämpfern“ im Januar 2014 in Den
Haag nahmen neben dem Bundesministerium des Innern Vertreter der Polizei
aus Berlin, Bonn und Frankfurt sowie das hessische Innenministerium teil. Auf
der Veranstaltung im Mai 2014 war das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge vertreten.
Hinsichtlich der Inhalte der Veranstaltung im Januar 2014 wird auf die im
Internet auf
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/networks/
radicalisation_awareness_network/cities-conference/index_en.htm erhältlichen
Dokumente „Conference Paper“ und „Conference Report“ verwiesen.
Im Mai 2014 fand ein Erfahrungsaustausch statt, der sich v. a. auch der
Familien- und Angehörigenberatung widmete. Es wurden verschiedene Projekte aus
den EU-Mitgliedstaaten präsentiert, u. a. das Modell der Beratungsstelle
„Radikalisierung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
27. Welche Ergebnisse zeitigte nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Konferenz des „Koordinators für die Terrorismusbekämpfung“ mit dem
Europäischen Auswärtigen Dienst und der Kommission unter dem Titel
„European transnational fighters in Syria“ bei Europol in Den Haag, zu der auch
die Regierung Algeriens, Ägyptens, Jordaniens, des Libanons, Marokkos,
Tunesiens, Libyens, der Türkei und des Irak eingeladen worden waren?
a) Welche „mögliche[n] Bereiche einer Zusammenarbeit“ wurden
„erkundet“?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2429b) Welche entsprechenden Ergebnisse zeitigte ein Folgetreffen im Juni
2014 in Rabat, und wer nahm daran teil?
Zu einer Veranstaltung bei Europol in Den Haag liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass Ende des
Jahres eine Konferenz mit den Mittelmeerländern in Rabat stattfinden soll, zu
denen die Maghrebländer sowie Jordanien, Libanon und die Türkei eingeladen
sein sollen.
Näheres dazu ist bisher nicht bekannt.
28. Was ist der Bundesregierung über Initiativen des US-
Generalbundesanwaltes Eric Holder bekannt, der nach Medienberichten verstärkte
Einsätze verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler vorschlägt (EU Observer,
9. Juli 2014)?
Die Bundesregierung hat über die diesbezügliche Presseberichterstattung hinaus
keine Erkenntnisse.
29. Was ist der Bundesregierung über Tagesordnung, Inhalt, Ergebnisse und
Teilnehmende des „EU-USA-Workshop[s] zur Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung“ bekannt, der am 22. Mai 2014 in Athen stattfand, und
laut dem „Koordinator für die Terrorismusbekämpfung“ das Aufspüren
von „Finanzströme[n] für in Syrien agierende Extremisten und/oder
Terrororganisationen“ behandelte?
a) Welche Behörden welcher US-Ministerien nahmen daran teil?
b) Inwiefern wurden auf der Konferenz auch US-Initiativen zu einem
gemeinsamen Aktionsplan mit der EU zu Finanzströmen am Horn von
Afrika behandelt, und worum handelt es sich dabei?
c) Wann und wo ist ein weiteres entsprechendes Treffen geplant?
Am Workshop EU-USA zur Terrorismusfinanzierung am 22. Mai 2014 in Athen
war seitens der EU der EAD, die Europäische Kommission und der EU-AT-
Koordinator vertreten. Die USA waren mit einer 10-köpfigen Delegation aus
Mitarbeitern des Außenministeriums, des Finanzministeriums, der US-Financial
Intelligence Unit (FIU) und des FBI vertreten. Das Treffen diente dem
Meinungsaustausch zur Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung am
Horn von Afrika. Über ein weiteres geplantes Treffen ist der Bundesregierung
nichts bekannt.
30. Inwiefern hatte ein Besuch des Europol-Präsidenten in den USA nach
Kenntnis der Bundesregierung auch das Thema „ausländische Kämpfer“
zum Inhalt, und was wurde bei den Gesprächen behandelt (Europol, 2. Mai
2014)?
a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Ergebnisse von Treffen
mit dem Heimatschutzminister, dem FBI-Direktor, dem
stellvertretenden Justizminister, einem Berater Barack Obamas sowie dem US
Secret Service bekannt?
b) Inwieweit trifft es zu, dass US-Behörden angehalten sind, sich an
entsprechenden Europol-Projekten zu beteiligen („Director Wainwright
[…] announced Europol’s plans for a new operational project on
foreign fighters, which he encouraged the US authorities to join in order
to increase information exchange and get a better picture of the pheno-
Drucksache 18/2429 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemenon“), und um welche Behörden und Projekte handelt es sich dabei
jeweils?
Die Fragen 30, 30a und 30b werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Von den in der Fragestellung skizzierten Aktivitäten von Europol, die Europol
im Rahmen seines Mandates unternimmt, hat die Bundesregierung keine
weitergehende Kenntnis.
c) Auf welche Weise könnte das Abkommen Europols mit dem US-
Grenzschutz hierbei genutzt werden, und wie wird sich die
Bundesregierung hierzu positionieren?
Hierzu kann die Bundesregierung weder eine Aussage treffen noch gibt es eine
Position der Bundesregierung zu dieser Frage.
31. Was ist der Bundesregierung über besondere Verabredungen der EU und
der Türkei zum Phänomen „ausländischer Kämpfer“ bekannt?
Besondere Verabredungen der EU und der Türkei sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
a) Worin bestand das „Angebot zu gemeinsamen Arbeiten im Bereich der
Luftfahrtsicherheit“?
Konkrete Angebote der EU gegenüber der Türkei zu gemeinsamen Arbeiten im
Bereich der Luftfahrtsicherheit sind der Bundesregierung nicht bekannt.
b) Auf welche Weise soll die Türkei durch eine „bessere Verarbeitung von
erweiterten Fluggastdaten im Zusammenhang mit Reisebewegungen
durch Einrichtung von PNR-Zentralstellen“ unterstützt werden?
c) Mit welchen Behörden bzw. PNR-verarbeitenden Stellen in der EU
sollen die türkischen Behörden dabei kooperieren?
Derzeit besteht ein EU-PNR-System nicht. Die weitere Entwicklung der EU-
PNR-Richtlinie ist derzeit nicht absehbar, weil sie aller Voraussicht nach erst im
Herbst 2014 weiter im Europäischen Parlament beraten werden wird. Der Juni-
ER hat die „strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative
Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (sog. PSP)
festgelegt. Hierzu ist der Absatz zum neuen Aspekt „Foreign Fighters“ zu
erwähnen: „Verhütung von Radikalisierung und Extremismus und Maßnahmen
zur Behandlung des Phänomens ausländischer Kämpfer, auch durch die
wirksame Nutzung der bestehenden Instrumente für EU-weite Ausschreibungen zur
Fahndung und die Entwicklung von Instrumenten wie dem EU-weiten System
der Fluggastdatensätze (PNR)“.
d) Auf welche Weise könnte die EU nach Einschätzung der
Bundesregierung durch die tunesischen Behörden „beim Schutz der Grenze zu
Libyen“ unterstützt werden?
Die zivile Grenzberatungsmission EUBAM Libyen hat die Aufgabe, die
libyschen Behörden durch Beratung und Ausbildung bei der Ausarbeitung und
Umsetzung einer Strategie für integrierten Grenzschutz zu unterstützen. Aufgrund
der Sicherheitslage befindet sich das Missionspersonal derzeit nicht in Tripolis.
Im Kreis der Europäischen Union laufen die Verhandlungen über das weitere
Vorgehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/242932. Welche Anstrengungen unternimmt die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ zur Beachtung der
Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung, und worin bestehen einzelne
Maßnahmen?
Alle Maßnahmen der EU hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ werden unter
strikter Wahrung von Rechtstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte
durchgeführt.
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung des Begriffs des „
(gewaltbereiten) Extremismus“ im Rahmen der „EU-Strategie zur Bekämpfung
von Radikalisierung und Rekrutierung zum Terrorismus“?
Aus Sicht der Bundesregierung wird der Begriff Extremismus in der
überarbeiteten Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für
den Terrorismus sachgerecht verwendet.
a) Wie ist der Begriff aus ihrer Sicht definiert?
Die Bundesregierung zählt zum Extremismus diejenigen Aktivitäten oder
Bestrebungen, bei denen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von
ihnen verfolgten Ziele oder die von ihnen zur Erreichung dieser Ziele
befürworteten Mittel und Wege ganz oder teilweise mit der freiheitlich demokratischen
Grundordnung in Widerspruch stehen. Dieses Begriffsverständnis gilt für die
Bundesregierung auch für die Verwendung von Extremismus in der Strategie der
EU zur Bekämpfung von Radikalisierung und Anwerbung für den Terrorismus.
b) Sofern angeführt wird, der „(gewaltbereite) Extremismus“ könne eine
Vorstufe des Terrorismus darstellen, auf welche belastbaren
Untersuchungen bezieht sich die Bundesregierung dabei?
Die Bundesregierung stützt ihr Verständnis der Tatsache, dass in der
Entwicklung zum Terrorismus der Extremismus, wenn auch nicht zwingend so doch
häufig, eine Vorstufe darstellt, auf die über Jahrzehnte in einer Vielzahl von
Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen.
c) Inwiefern trifft es – wie den Fragestellenden bekannt – zu, dass die
deutsche Delegation den eigentlich größtenteils gestrichenen Begriff
des „Extremismus“ wieder in die „EU-Strategie zur Bekämpfung von
Radikalisierung und Rekrutierung zum Terrorismus“
hineinzuschreiben beabsichtigt (bitte hierzu die entsprechenden Stellen oder
wenigstens Themenbereiche nennen)?
Es trifft zu, dass sich Deutschland wie auch weitere EU-Mitgliedstaaten im Zuge
der Überarbeitung der Strategie der EU zur Bekämpfung von Radikalisierung
und Anwerbung für den Terrorismus dafür ausgesprochen hat, den Begriff des
Extremismus nicht gänzlich zu streichen.
Im Hinblick auf die erfragten Textstellen, an denen der Begriff
Extremismus Verwendung findet, wird darauf hingewiesen, dass der Text der
Strategie mit der Ratsdok. 9956/14 auf der Seite des Rates der Europäischen Union
(
www.consilium.europa.eu) aufgerufen werden kann.
Drucksache 18/2429 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Wie viele aus Deutschland stammende Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Monaten Januar 2013 bis Juli 2014 von
Deutschland aus nach Syrien gereist?
Derzeit liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse zu mehr als 400 Personen
aus Deutschland vor, die seit Ausbruch der Kampfhandlungen in Syrien im Jahr
2011 in Richtung Syrien ausgereist sind. Genaue Angaben zu Ausreisen im
Zeitraum Januar 2013 bis Juli 2014 sind nicht möglich, da nicht zu allen Personen
ein konkretes Ausreisedatum bekannt ist.
a) Wie viele Personen wurden im fraglichen Zeitraum auf welche Weise
an der Ausreise gehindert?
Der Bundesregierung liegen derzeit zu 30 Personen Erkenntnisse vor, dass sie
durch den Erlass einer Ausreiseuntersagung an der Ausreise gehindert werden
konnten.
b) In wie vielen Fällen lag ein internationaler Haftbefehl und in wie vielen
Fällen ein EU-Haftbefehl vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen aus
Deutschland ausgereist sind, zu denen ein internationaler Haftbefehl oder ein EU-
Haftbefehl zum Zeitpunkt der Ausreise vorlag.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]