Entwicklungen in der Leiharbeit
der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln zu wollen. In diesem Zusammenhang sollen u. a. eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten und die gleiche Entlohnung wie die Stammbeschäftigten nach neun Monaten im Entleihbetrieb festgeschrieben werden. Im Folgenden fragen die Fragesteller die Bundesregierung nach den Entwicklungen in der Leiharbeit, um die Eignung der geplanten Maßnahmen bewerten zu können.
Die Entwicklung der Leiharbeit wird von vielen als problematisch angesehen. Leiharbeitsverhältnisse sind häufig prekär. Leiharbeitskräfte haben durchschnittlich einen niedrigeren Verdienst und ein höheres Arbeitslosigkeitsrisiko als regulär Beschäftigte. Zudem sind Substitutionseffekte zu erkennen; reguläre Beschäftigung wird verdrängt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie hat sich die Zahl der Verleihunternehmen mit Sitz im Inland und im europäischen Ausland in den Jahren 2003 bis 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, die eine unbefristete bzw. befristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland haben (bitte jährlich und differenziert nach Staaten darstellen)?
Wie viele Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2003 bis 2013 tätig (bitte jährlich ausweisen und nach Bund, Ländern und Kreisen bzw. kreisfreien Städten differenzieren)?
In welchen zehn Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die meisten Leiharbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland tätig (sofern möglich, bitte Branche und jahresdurchschnittliche Anzahl der Leiharbeitskräfte nennen)? Für welche dieser Branchen gilt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Tarifvertrag, der Branchenzuschläge für Leiharbeitskräfte regelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Vermittlungen von Arbeitslosen in Leiharbeitsverhältnisse an allen Vermittlungen von Arbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte jährlich ausweisen und nach Bund, Ländern und Kreisen differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach weniger als drei Monaten und mehr als drei Monaten beendet (bitte für den letzten verfügbaren Zeitraum in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und wie lang ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Zeitraum von 2003 bis 2013 länger als neun bzw. 18 Monate in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt waren (bitte sowohl die absolute Zahl als auch den Anteil an allen Leiharbeitskräften nennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer derzeit länger als neun bzw. 18 Monate im selben Entleihbetrieb eingesetzt sind (bitte sowohl die absolute Zahl als auch den Anteil an allen Leiharbeitskräften nennen)?
Wie viele Leiharbeitskräfte würden nach Ansicht der Bundesregierung von den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten Regelungen zur Überlassungshöchstdauer (18 Monate) und zur gleichen Bezahlung wie Stammbeschäftigte (nach neun Monaten im Entleihbetrieb) profitieren, wenn diese umgesetzt würden (bitte in absoluten und relativen Werten angeben)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualifikation von Leiharbeitskräften und über ihre Tätigkeiten in den Entleihbetrieben (bitte nach Ost/West, Geschlecht und Alter differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Substitutions- bzw. Verdrängungseffekte durch den Einsatz von Leiharbeit, und wie bewertet sie diese?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Beschäftigte der Leiharbeitsbranche in den Jahren 2003 bis 2013 im Anschluss an ihr Leiharbeitsverhältnis vom Entleihbetrieb übernommen wurden (bitte nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen differenzieren; bitte jährliche Zahlen angeben sowie nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung angesichts dieser Quoten von einem Klebeeffekt der Leiharbeit gesprochen werden?
Wie viele Beschäftigte der Leiharbeitsbranche konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2013 im Anschluss an ihr Leiharbeitsverhältnis in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eintreten (auch außerhalb des Entleihbetriebes, bitte nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen differenzieren; bitte jährliche Zahlen angeben sowie nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren; bitte nach der vorherigen Arbeitsmarktnähe – zuvor regulär Beschäftigte, zuvor Kurzzeitarbeitslose und zuvor Langzeitarbeitslose – differenzieren)?
Kann angesichts dieser Quoten von einer Brückenfunktion gesprochen werden?
Wie vielen zuvor Arbeitslosen ist im Vergleich zur vorherigen Frage ohne ein vorheriges Leiharbeitsverhältnis der Eintritt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gelungen?
Wie viele der beendeten Leiharbeitsverhältnisse münden in Arbeitslosigkeit (bitte jeweils jährlich seit dem Jahr 2003 darstellen inklusive der aktuellsten verfügbaren Zahlen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren; bitte analog zu Frage 11 auch nach der vorherigen Arbeitsmarktnähe unterscheiden)?
Wie hoch ist der Anteil von zuvor Arbeitslosen bei den Einstellungen in der Leiharbeitsbranche? Wie hoch ist der Anteil von Langzeit- und wie hoch der Anteil von Kurzzeitarbeitslosen (bitte jeweils nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Wie hoch ist das Arbeitslosigkeits- bzw. Entlassungsrisiko von Leiharbeitskräften im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen (bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in der Leiharbeitsbranche? Wie hat sich dieser Anteil in den Jahren 1999 bis 2013 entwickelt (bitte jährlich darstellen, bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften (bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren), und wie hat sich dieser seit dem Jahr 1999 entwickelt (bitte jährlich darstellen, falls möglich; ansonsten bitte vorhandene Daten angeben)?
Wie hat sich im gleichen Zeitraum der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von allen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten entwickelt?
Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erhalten aktuell ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte in absoluten und relativen Werten angeben)?
Wie hoch sind die für diese Aufstockungsleistungen verausgabten Kosten derzeit (bitte nach Bund und Ländern differenzieren)?
Wie viele Kontrollen wurden bei in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Verleihunternehmen mit Sitz im Inland und im europäischen Ausland jeweils in den Jahren 2009 bis 2013 durchgeführt, wie häufig wurden Verstöße festgestellt, und wie viele Bußgelder sowie Freiheitsstrafen wurden verhängt (bitte jeweils beziffern)?
Wie viele Überprüfungen von Verleihfirmen aufgrund eines Verdachts auf Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bzw. die Genehmigungspflicht hat die Bundesagentur für Arbeit jährlich seit dem Jahr 2000 veranlasst?
Wie viele Fälle gab es, in denen die Genehmigung entzogen wurde?
Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldeten ungeförderten Stellen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen und sowohl absolute als auch relative Zahlen benennen sowie nach Bund, Ländern und Kreisen differenzieren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umfang des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecherinnen und Streikbrecher?