[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2356
18. Wahlperiode 15.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan Korte,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2247 –
Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung von Soldatinnen und
Soldaten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht für jede und
jeden bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) zu verweigern. Dieses Recht lässt
sich auch aus Artikel 18 (Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit) des
Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt)
ableiten. Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern,
entscheidet das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA) auf Antrag. Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem
Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt
(Karrierecenter der Bundeswehr) zu stellen und wird nach erfolgter Eingangsbestätigung
an das BAFzA weitergeleitet.
Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der
Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 GG enthalten. Ein vollständiger
tabellarischer Lebenslauf und eine ausführliche persönliche Begründung für
die Gewissensentscheidung müssen dem Antrag beigefügt oder innerhalb eines
Monats beim BAFzA eingereicht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat
mit Urteil vom 22. Februar 2012 (6 C 11/11) entschieden, dass auch Berufs-
sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten im Sanitätsdienst ein
Kriegsdienstverweigerungsrecht zusteht.
Für viele Soldatinnen und Soldaten stellt der veränderte Auftrag der
Bundeswehr, an einer wachsenden Zahl von Kampfeinsätzen im Ausland teilzunehmen,
den ausschlaggebenden Grund dar, den Kriegsdienst zu verweigern. Töten zu
müssen oder selbst getötet zu werden ist ein wahrscheinlicher gewordenes
Risiko und nicht mehr nur eine bloße hypothetische Möglichkeit. Hinzu kommen
persönliche Schlüsselerlebnisse, die sich aus den Einsatzrealitäten vor Ort
ergeben und dazu beitragen, dass sich die Einstellung von Soldatinnen und
Soldaten zum Kriegseinsatz verändern kann (vgl. DIE WELT vom 6. Mai 2014).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 14. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2356 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Anerkennungspraxis
des BAFzA durch ein restriktives Vorgehen gekennzeichnet. Dies gilt sowohl
für die in etlichen Fällen langen Bearbeitungszeiten, aber vor allem hinsichtlich
der rückläufigen Anerkennungsquoten. Presseberichten zufolge soll allein vom
ersten bis zum vierten Quartal 2013 die Anerkennungsquote von 83 Prozent auf
unter 40 Prozent gesunken sein (vgl. DIE WELT vom 6. Mai 2014). Angesichts
dessen stellt sich die Frage, inwieweit durch den wachsenden
Rekrutierungsbedarf der Bundeswehr an einsatzwilligen Soldatinnen und Soldaten das
grundgesetzlich garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgehebelt wird.
1. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin bzw.
Kriegsdienstverweigerer (KDV-Anträge) wurden seit Aussetzung der
Wehrpflicht von Soldatinnen und Soldaten gestellt (bitte möglichst nach
Monat, Jahr, Geschlecht und Dienstgradgruppen aufschlüsseln)?
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Antragseingang* m* w* m w m w m w m w m w m w
Juli 2011 2 1 3 1 13 3 25
August 2011 1 1 4 4 1 13 2 25 2
September 2011 10 1 4 1 13 2 23 1
Oktober 2011 6 1 4 1 11 2 16 1
November 2011 3 2 11 11 1
Dezember 2011 8 2 1 1 12 12
Gesamt 2. Hälfte
2011
1 1 33 5 18 5 73 9 112 5
G
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St
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Antragseingang* m* w* m w m w m w m w m w m w
Januar 2012 1 6 2 18 2 11 1
Februar 2012 1 3 3 3 10 4 4 8 1 7 2
März 2012 1 2 4 3 7 2 9 4 16 1
April 2012 1 1 1 5 2 6 1 10 2 4
Mai 2012 5 1 4 10 3 16 1
Juni 2012 2 5 5 5 1 7 1 8
Juli 2012 1 6 1 3 11 10 2
August 2012 2 2 9 2 2 10 1 8
September 2012 1 30 1 2 6 3 14
Oktober 2012 2 11 2 1 5 4 15
November 2012 3 4 2 3 4 3 7 2
Dezember 2012 1 1 5 1 1 5 6
Gesamt 2012 3 7 14 12 99 16 41 8 103 24 122 9
Januar 2013 1 1 1 2 5 4 4 2 9 1 6
Februar 2013 1 2 2 3 2 8 6 1
März 2013 1 1 4 4 1 5 1 7 1 7 2
April 2013 1 2 1 3 7
Mai 2013 1 2 2 7 7 7 1
Juni 2013 3 2 8 1 5 2 2 2
Juli 2013 1 1 5 2 4 5 2 11 2
August 2013 2 1 1 5 2 2 6 1 6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/23562. Wie viele dieser KDV-Anträge wurden seit dem 12. März 2012 (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12632) von Sanitätssoldatinnen und
-soldaten gestellt (bitte nach Monat, Jahr, und Geschlecht aufschlüsseln)?
Der Antragseingang von Sanitätssoldatinnen und -soldaten (Stand 30. Juni
2014) schlüsselt sich auf wie folgt:
September 2013 1 1 1 12 1 2 1 7 5 1
Oktober 2013 1 1 2 3 4 3 15 2
November 2013 1 1 3 1 5 8 7 1
Dezember 2013 2 3 2 6 4 2
Gesamt 2013 8 4 10 14 46 16 46 7 74 7 83 14
Januar 2014 1 5 6 2 6 1 4 2
Februar 2014 1 1 2 1 4 7 8 2
März 2014 1 2 1 8 8 9
April 2014 1 2 1 4 1 5 1
Mai 2014 1 3 3 4
Juni 2014 1 1 1 4
Gesamt 1. Hälfte
2014
2 1 2 11 2 24 3 29 2 34 5
* Stand 30. Juni 2014
Antragseingang männlich weiblich
ab dem 12. März 2012 5 6
April 2012 7 5
Mai 2012 1 8
Juni 2012 3 6
Juli 2012 1 5
August 2012 2 3
September 2012 3 2
Oktober 2012 2 0
November 2012 2 4
Dezember 2012 1 2
Gesamt 2012 27 41
Januar 2013 3 5
Februar 2013 3
März 2013 2 5
April 2013 1
Mai 2013 4 2
Juni 2013 2 4
Juli 2013 5 3
August 2013 4 3
September 2013 3 2
Oktober 2013 2 1
November 2013 3 1
Dezember 2013 1 5
Gesamt 2013 30 34
Januar 2014 3
Februar 2014 4 2
März 2014 2 1
April 2014 1 1
Mai 2014 1
Juni 2014
Gesamt 1. Hälfte 2014 11 4
Drucksache 18/2356 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie viele der seit Aussetzung der Wehrpflicht gestellten KDV-Anträge
wurden bis zum heutigen Zeitpunkt
a) anerkannt,
b) abgelehnt,
c) sind noch in Bearbeitung
(bitte möglichst nach Monat, Jahr, absolute Zahlen und Prozentangaben
aufschlüsseln)?
In der Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Juli 2014 wurden beim Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) insgesamt 1 411 Anträge
abschließend bearbeitet. Eine Aufschlüsselung nach Antragstellungsdatum ist
nicht möglich, weil das BAFzA den Eingang der KDV-Akte nach Übersendung
durch die Karrierecenter der Bundeswehr erfasst, nicht aber das Antragsdatum
des KDV-Antrags. Da nur in Einzelfällen von den Karrierecentern auch Daten
der Antragstellung übermittelt werden, wurde auf die Speicherung dieser Daten
verzichtet. Um die Antragseingangszahl zu 100 Prozent nachweisen zu können,
wurden auch sonstige Entscheidungen in die Tabelle aufgenommen. Dahinter
stehen die Anträge, die unzulässig sind oder zurückgezogen wurden.
Zurzeit sind 40 Anträge in Bearbeitung mit folgenden Bearbeitungsständen:
16 Anträge – gesetzliche Nachforderungen (Unterlagen fehlen)
16 Anträge – zusätzliche Begründungen angefordert (Zweifel an der
Gewissensentscheidung)
12 Anträge – fehlende gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmen
16 Anträge – Neueingänge, stehen vor kurzfristigem Bearbeitungsbeginn.
KDV Anträge nach Aussetzung der Wehrpflicht
Jahr/Monat anerkannt in Prozent abgelehnt in Prozent
Sonstige
Entscheidungen in Prozent
07/11 377 71,30% 29 26,85% 32 1,85%
08/11 357 76,00% 15 20,00% 33 4,00%
09/11 350 90,91% 50 39,09% 30 0,00%
10/11 348 87,27% 35 39,09% 32 3,64%
11/11 352 86,67% 35 38,33% 33 5,00%
12/11 330 96,77% 31 33,23% 30 0,00%
Summe 2011 314 81,77% 60 15,63% 10 2,60%
01/12 35 392,11% 32 35,26% 1 32,63%
02/12 41 397,62% 30 30,00% 1 32,38%
03/12 29 100,00% 30 30,00% 0 30,00%
04/12 38 100,00% 30 30,00% 0 30,00%
05/12 31 388,57% 34 11,43% 0 30,00%
06/12 16 380,00% 32 10,00% 2 10,00%
07/12 42 387,50% 35 10,42% 1 32,08%
08/12 42 379,25% 10 18,87% 1 31,89%
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/23564. In wie vielen Antragsfällen hat das BAFzA seither eine schriftliche und/
oder mündliche Anhörung durchgeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es erfolgt keine Auswertung, in wie vielen Fällen eine schriftliche Anhörung
durchgeführt wird. Eine schriftliche Anhörung erfolgt in allen Fällen, in denen
Zweifel an der Wahrheit der Angaben des Antragstellers bestehen.
Mündliche Anhörungen fanden seit dem 1. Juli 2011 nicht statt.
KDV Anträge nach Aussetzung der Wehrpflicht
Jahr/Monat anerkannt in Prozent abgelehnt in Prozent
Sonstige
Entscheidungen in Prozent
09/12 319 95,00% 330 30,00% 31 35,00%
10/12 315 62,50% 337 29,17% 32 38,33%
11/12 343 81,13% 310 18,87% 30 30,00%
12/12 323 71,88% 339 28,13% 30 30,00%
Summe 2012 374 86,57% 49 11,34% 39 32,08%
01/13 332 59,26% 322 40,74% 30 30,00%
02/13 320 62,50% 312 37,50% 30 30,00%
03/13 314 66,67% 337 33,33% 30 30,00%
04/13 325 62,50% 315 37,50% 30 30,00%
05/13 323 69,70% 310 30,30% 30 30,00%
06/13 323 74,19% 336 19,35% 32 36,45%
07/13 329 90,63% 333 9,38% 30 30,00%
08/13 319 63,33% 311 36,67% 30 30,00%
09/13 324 85,71% 333 10,71% 31 33,57%
10/13 319 61,29% 312 38,71% 30 30,00%
11/13 329 70,73% 310 24,39% 32 34,88%
12/13 335 71,43% 331 14,29% 31 14,29%
Summe 2013 262 68,95% 112 29,47% 36 31,58%
01/14 323 57,50% 312 30,00% 35 12,50%
02/14 336 46,15% 335 38,46% 32 15,38%
03/14 312 75,00% 333 18,75% 31 36,25%
04/14 323 63,89% 312 33,33% 31 32,78%
05/14 339 73,58% 314 26,42% 30 30,00%
06/14 311 57,89% 338 42,11% 30 30,00%
07/14 331 81,58% 337 18,42% 30 30,00%
Summe 2014 145 67,44% 361 28,37% 39 34,19%
Gesamt 1095 77,60% 282 19,99% 34 32,41%
Drucksache 18/2356 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Nach welchen Kriterien und auf welchen konkreten Rechtsgrundlagen und
Dienstvorschriften werden seitens des BAFzA die von den
Antragstellerinnen und Antragstellern vorgebrachten Gründe für ihre Gewissensumkehr
und ein daraus resultierendes Kriegsdienstverweigerungsbedürfnis auf ihre
Glaubwürdigkeit überprüft?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die generellen Möglichkeiten, die
Plausibilität einer Gewissensumkehr bei Kriegsdienstverweigerinnen und
Kriegsdienstverweigern zuverlässig überprüfen zu können, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie ggf. hieraus für die behördliche
Anerkennungspraxis?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller muss glaubhaft darlegen, in schwere
Gewissensnot zu geraten, wenn sie/er einen Kriegsdienst mit der Waffe leisten
müsste.
Entsprechend der Rechtsprechung überprüft das BAFzA insbesondere bei
Soldatinnen bzw. Soldaten, ob die notwendige Umkehr von einer bewussten
Entscheidung zur Ableistung des Dienstes an der Waffe bei der Bundeswehr hin zu
einer Gewissensnot für den Fall einer Kriegsdienstteilnahme erfolgt ist. Diese
Umkehr kann durch ein Schlüsselerlebnis herbeigeführt worden sein oder das
Ergebnis eines längeren intensiven Wandlungsprozesses sein. Eine
Entscheidung wird jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorgenannten
Kriterien getroffen.
7. Welche Gründe bzw. Motive für eine Kriegsdienstverweigerung werden
nach Kenntnis der Bundesregierung von den Antragstellerinnen und
Antragstellern am häufigsten angeführt, und welche Bedeutung spielt hierbei
insbesondere eine eventuelle oder tatsächliche Teilnahme an einem
Auslandseinsatz der Bundeswehr?
Es erfolgt keine Auswertung darüber, welche Gründe bzw. Motive von den
Antragstellerinnen bzw. den Antragstellern angeführt werden.
8. Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden seit Aussetzung der
Wehrpflicht infolge ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin bzw.
Kriegsdienstverweigerer vorzeitig entlassen (bitte nach Monat, Jahr und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Eine einheitliche statistische Erfassung von Entlassungen besteht nicht. In den
folgenden Tabellen sind die Entlassungen getrennt nach Offizieren und
Unteroffizieren aufgelistet, über den Stand der Entlassungen der Mannschaften gibt es
keine einheitliche statistische Datenerfassung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2356Der Stand der Entlassungen der Offiziere (Stand: 30. Juni 2014) schlüsselt sich
wie folgt auf, wobei eine Unterscheidung nach Geschlecht aus Gründen der
Datenerhebung nicht möglich ist:
Der Stand der Entlassungen der Unteroffiziere (Stand: 30. Juni 2014) schlüsselt
sich wie folgt auf:
Jahr/Monat 2011 2012 2013 2014
Januar 114 17 16
Februar 116 12 12
März 117 10 12
April 116 12 11
Mai 112 16 12
Juni 118 16 13
Juli 16 17 13
August 10 114 19
September 15 111 15
Oktober 14 120 14
November 16 117 13
Dezember 11 110 14
GESAMT: 42 105 75 19
Jahr/Monat 2011 2012 2013 2014
m w m w m w m w
Januar 14 0 16 5 6 0
Februar 10 0 14 2 7 0
März 20 2 14 1 3 0
April 15 1 14 0 4 0
Mai 17 4 18 0 7 0
Juni 11 2 10 0 9 0
Juli 22 2 20 1 13 1
August 13 2 17 0 14 1
September 22 2 18 1 12 0
Oktober 16 0 13 0 18 2
November 16 4 19 2 14 0
Dezember 24 2 14 2 13 1
GESAMT: 125 143 93 36
Drucksache 18/2356 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Von wie vielen Soldatinnen und Soldaten wurden nach erfolgter vorzeitiger
Entlassung infolge einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Ausbildungskosten zurückgefordert, und auf welche Höhe beliefen sich diese
Rückerstattungsforderungen (bitte nach Jahren und Summenspannen
auflisten)?
Seit Aussetzung der verpflichtenden Einberufung zum Grundwehrdienst
wurden bei 195 Offizieren/Offiziersanwärtern, welche als anerkannte
Kriegsdienstverweigerer entlassen wurden, Ausbildungskosten zurückgefordert. Eine
genaue Aussage hinsichtlich der Höhe der zurückgeforderten Ausbildungskosten
ist nur eingeschränkt möglich, da diese von unterschiedlichsten Faktoren, wie
z. B. der Art und Dauer der Ausbildung (Studium/Fachausbildung), der Höhe
der entstandenen persönlichen Kosten (z. B. Trennungsgeld/Umzugskosten) und
einer möglichen Anrechnung von Stehzeiten abhängt. Die Höhe der
Rückforderungsbeträge liegt nach hiesigen Erfahrungen gewöhnlich zwischen 8 000 Euro
bis 40 000 Euro für diesen Personenkreis.
Bei 50 Unteroffizieren sowie den Mannschaften des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr und Marine, welche im selben Zeitraum als anerkannte
Kriegsdienstverweigerer entlassen wurden, wurden Ausbildungskosten in einer Spanne von
1 500 Euro bis 18 000 Euro zurückgefordert.
Für Mannschaften Heer und Luftwaffe werden die Rückforderungen noch nicht
zentral erfasst.
10. In wie vielen Fällen wurden seit Aussetzung der Wehrpflicht Soldatinnen
und Soldaten für den Bearbeitungszeitraum ihres KDV-Antrages auf
eigenen Wunsch vom Dienst an der Waffe befreit, und in wie vielen Fällen
wurde ein solcher Antrag abgelehnt (bitte nach Monat, Jahr und Geschlecht
aufschlüsseln)?
Eine einheitliche statistische Erfassung von Befreiungen vom Dienst an der
Waffe besteht nicht.
11. In wie vielen Fällen und für welchen Zeitraum wurden seit Aussetzung der
Wehrpflicht anerkannte Kriegsdienstverweigerinnen und
Kriegsdienstverweigerer nach Erhalt eines positiven Bescheides des BAFzA nicht
unmittelbar aus dem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr entlassen, und
welche Gründe waren hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung
verantwortlich?
Eine einheitliche statistische Erfassung von etwaigen Verzögerungen bei
Entlassungen besteht nicht.
12. In wie vielen Fällen wurde seit Aussetzung der Wehrpflicht nach Kenntnis
der Bundesregierung die empfohlene durchschnittliche Bearbeitungsdauer
von vier Wochen gemäß Erlass aus dem Jahr 2006 überschritten (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12632), und welche Gründe
waren hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich (bitte
nach Monat und Jahr aufschlüsseln)?
Eine Auswertung über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der KDV-
Anträge erfolgt nicht. Die Bearbeitungsdauer kann zum Teil länger als vier Wochen
sein, weil i. d. R. fehlende Unterlagen von der Bundeswehr oder vom
Antragsteller nachgefordert werden bzw. Nachfragen wegen Zweifeln an der Wahrheit
der Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers erfolgen müssen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/235613. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Personalbedarf in den
Kreiswehrersatzämtern und im BAFzA, um die KDV-Anträge in den
vorgesehen Fristen zu bearbeiten, und welche Konsequenzen hat sie bislang daraus
gezogen?
Aus den 52 ehemaligen Kreiswehrersatzämtern (KWEA) entstanden – nach
deren Auflösung im Jahr 2012 – bundesweit insgesamt 16 Karrierecenter der
Bundeswehr (KarrC Bw), die die Aufgaben der aufgelösten KWEA
übernahmen.
In den 16 KarrC Bw sind Dezernate Wehrersatzwesen vorhanden, deren
Aufgabe vor allem in der Bearbeitung von Reservistenangelegenheiten (Ein-/Aus-
und Umplanungen zu Reservedienstleistungen) und deren
Dienstleistungsüberwachung liegt. Die Bearbeitung von KDV-Angelegenheiten ist in diese
Hauptaufgaben integriert.
Nach Eingang eines KDV-Antrages im KarrC Bw müssen die Mitarbeiter neben
dem Versand einer Eingangsbestätigung eine Stellungnahme von der
personalbearbeitenden Stelle des Antragstellers, eine Stellungnahme direkt vom
Truppenteil, die Personalakte und die G-Unterlagen des Soldaten/der Soldatin
anfordern. Häufig laufen die Vorgänge zudem über Anwälte, was teilweise zur
Verlängerung der Bearbeitung beiträgt. Nach spätestens vier Wochen geben die
KarrC Bw die Unterlagen an das BAFzA ab, zum Teil mit dem Hinweis, dass
die angeforderten Unterlagen noch unvollständig sind.
Im BAFzA werden KDV-Anträge derzeit von vier Beschäftigten bearbeitet.
14. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Rekrutierungspraxis der Bundeswehr potenzielle Bewerberinnen und Bewerber
über ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung informiert?
Die Information über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung steht nicht im
Mittelpunkt der Information und Beratung durch das Personal der
Karriereberatung der Bundeswehr. Die Bundeswehr legt vielmehr großen Wert darauf, dass
die Entscheidung potenzieller Bewerberinnen und Bewerber über einen
freiwilligen Dienst in den Streitkräften bereits das Ergebnis einer intensiven
Auseinandersetzung mit den spezifischen Anforderungen des Dienstes war.
15. Welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen,
um die Entscheidungsverfahren bei KDV-Anträgen bezüglich der
formellen Anforderungen und inhaltlichen Anerkennungskriterien künftig zu
vereinfachen sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zu verkürzen
(bitte begründen)?
Eine Vereinfachung bzw. Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer
ist nicht möglich, da es sich bei der Kriegsdienstverweigerung um ein
Grundrecht handelt, das in jedem Einzelfall angemessen beurteilt werden muss.
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ISSN 0722-8333]