[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2365
18. Wahlperiode 18.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2249 –
Entwicklung der Kaiserschnittrate
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entbindung durch Kaiserschnitt erhält vielen Frauen und Kindern Leben
und Gesundheit. Allerdings sollten Kaiserschnitte aus medizinischen Gründen
vorgenommen werden. Denn – auch wenn die Risiken des Kaiserschnitts in den
letzten Jahrzehnten weiter gesunken sind – eine Geburt per Kaiserschnitt bleibt
im Vergleich zur Vaginalgeburt mit gesundheitlichen Belastungen und Risiken
für Mutter und Kind verbunden und kann sich negativ auf mögliche weitere
Geburten der betreffenden Frau auswirken (
https://kaiserschnitt.faktencheck-
gesundheit.de/).
Mit einer Kaiserschnittrate von aktuell circa 31,9 Prozent nimmt Deutschland
international einen vorderen Platz ein, während die skandinavischen Länder
Finnland und Schweden lediglich eine Quote von 16,2 Prozent aufweisen
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
„Wirtschaftliche Lage der Hebammen und Entbindungspfleger“,
Bundestagsdrucksache 18/900, S. 10).
Zudem gibt es innerhalb Deutschlands starke regionale Unterschiede bei der
Höhe der Kaiserschnittrate, die medizinisch nicht erklärbar sind. In Dresden
liegt die Kaiserschnittrate bei 16,9 Prozent, im Kreis Landau in der Pfalz bei
50,7 Prozent (
https://kaiserschnitt.faktencheck-gesundheit.de/interaktive-karten/;
www.welt.de/gesundheit/article112807960/Wann-Babys-per-OP-zur-Welt-
kommen-sollten.html). Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe e. V. (DGGG) geht sogar davon aus, dass „nur zehn Prozent der
Kaiserschnitte“ aufgrund „einer tatsächlichen Gefährdung von Mutter oder Kind“
erfolgen (
www.welt.de/gesundheit/article123432872/Wo-die-Spontangeburt-
zur-exotischen-Ausnahme-wird.html).
Handlungsbedarf sehe Prof. Dr. Petra Kolip u. a. bei den medizinischen
Leitlinien, die „häufig keine ausreichende Orientierung für die Geburtshelferinnen
und -helfer bieten, da sie entweder veraltet, zu unkonkret oder gar nicht
vorhanden sind“ (
https://kaiserschnitt.faktencheck-gesundheit.de/fileadmin/
daten_fcg/Downloads/Pressebereich/FCKS/Report_Faktencheck_Kaiserschnitt_
2012.pdf). Um dem Trend in der Versorgungsrealität hin zu mehr
Kaiserschnitten entgegenzusteuern, werden „eine Weiterentwicklung der Evidenz und die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. August 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2365 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodekonsequente Orientierung an evidenzbasierten Leitlinien“ und die
„Erarbeitung einer S3-Leitlinie für besondere Konstellationen wie bspw.
Beckenendlagen“ etc. empfohlen (ebd., S. 88).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gründe für die Entwicklung der Kaiserschnittgeburten in den letzten Jahren
sind vielschichtig und werden nach wie vor in der medizinischen Fachwelt
intensiv diskutiert. Die von den Fragestellern zitierte Studie „Faktencheck
Gesundheit Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und regionale Verteilung“ der
Bertelsmann Stiftung von November 2012 unterlegt eine Reihe von Hypothesen
zu den potentiellen Ursachen und Hintergründen des Anstiegs der
Kaiserschnittrate in Deutschland mit statistischen Daten und Umfrageergebnissen. Nach
Erkenntnissen dieser Studie scheint insbesondere eine Veränderung der
Risikoeinschätzung bei den relativen Indikationen zu diesen Entwicklungen der
Kaiserschnittraten beizutragen. Die Studie kann dazu beitragen, die Diskussionen
über Ursachen für die Zunahme der Kaiserschnittraten in den Fachkreisen weiter
zu strukturieren und zu intensivieren und gleichzeitig ein erhöhtes
Problembewusstsein zu schaffen. Nach wie vor ist die Frage, wann in die Vorgänge der
Schwangerschaft und Geburt mit Interventionen eingegriffen werden sollte,
Gegenstand intensiver Diskussionen innerhalb der Berufsgruppen und zwischen
den Berufsgruppen. Die Bundesregierung unterstützt diesen
Diskussionsprozess, weist jedoch darauf hin, dass dieser vorrangig innerhalb der Fachwelt zu
führen ist. Aus Sicht der Bundesregierung ist die allgemeine Diskussion um eine
Beeinflussung der Kaiserschnittraten insbesondere auch vor dem Hintergrund
der Qualitätssicherung zu führen, d. h. es ist entscheidend, dass etwaige
Interventionen zur Senkung der Kaiserschnittraten nicht zu einer erhöhten
Gefährdung von Mutter und Kind führen dürfen. Grundsätzlich ist die Entscheidung
zum Einsatz medizinischer Maßnahmen individuell gemeinsam zwischen der
Hebamme bzw. dem Arzt oder der Ärztin und der werdenden Mutter unter
Abwägung der gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind auf der Grundlage
der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu treffen.
Internationale Situation
1. Wie hoch waren die Geburtenrate, die Säuglingssterblichkeit sowie die
Lebenserwartung in Deutschland und nach Kenntnis der Bundesregierung in
den EU-Ländern sowie Norwegen, den USA und Neuseeland in den Jahren
1995, 2000, 2005, 2010 und 2012?
Allgemein ist zu internationalen Vergleichen anzumerken, dass Datenerhebung
und -aufbereitung nicht in allen Ländern nach derselben Methodik erfolgen, was
die Vergleichbarkeit einschränkt. Verfügbare Datenquellen sind die European
Health for all Database der World Health Organization (WHO) und die
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Health
Data. Vergleicht man die Daten der WHO und der OECD, sind zum Teil geringe
Unterschiede in den Zahlen zu finden. Daher werden die beiden Datenquellen
getrennt berichtet. Es wird auf die folgenden Tabellen verwiesen:
Drucksache 18/2365 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaiserschnittraten
in den EU-Ländern sowie in Norwegen, den USA und Neuseeland in den
Jahren 1995, 2000, 2005, 2010 und 2012?
Soweit der Bundesregierung hierzu Daten vorliegen, wird auf die nachstehende
Tabelle verwiesen:
Kaiserschnittrate in %
1995 2000 2005 2010 2012
Deutschland 17,6 21,5 27,6 31,9 31,9
Belgien – – 19,3 19,7 –
Bulgarien 10,0 13,5 22,0 31,0 –
Dänemark – – – – –
Estland – 14,5 18,9 20,3 –
Finnland – 15,7 15,9 14,9 –
Frankreich – 17,9 19,9 21,0 –
Griechenland – – – – –
Irland 13,4 20,1 24,3 26,6 –
Italien – – 39,1 38,8 –
Kroatien – – – – 20,2
Lettland 10,4 15,0 20,3 23,6 –
Litauen 10,1 12,8 18,3 21,4 –
Luxemburg – 19,9 24,2 25,8 –
Malta 18,2 22,8 30,2 31,2 –
Niederlande 9,6 11,9 13,6 15,6 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2365Quellen: Deutschland: Statistisches Bundesamt 2013; Norwegen, USA und Neuseeland: OECD, Health at
a Glance 2011) (*); übrige Länder: WHO European Health for all Database
Eine Übersicht über die Entwicklung der Kaiserschnittraten in den Jahren 2000,
2005 und 2011 geben auch die nachfolgenden beiden Graphiken der OECD aus
dem Jahr 2013:
Österreich – 16,7 23,8 28,2 –
Polen – – – 26,0 –
Portugal – – – – –
Rumänien – – – 33,8 –
Schweden – – 16,8 16,4 –
Slowakei – – – – –
Slowenien 9,2 11,0 15,5 19,1 –
Spanien – – 25,0 24,9 –
Tschechische Republik 11,2 12,9 17,1 22,5 –
Ungarn – – 28,0 32,7 –
Vereinigtes Königreich – – 21,0 23,8 –
Zypern – – 6,9 11,4 –
Norwegen 12,8 (1990)* 13,7* – 17,1 (2008)* –
USA 22,7 (1990)* 22,9* 32,3 (2008)*
Neuseeland 12,1 (1990)* 20,2* – 24,0 (2009)* –
Kaiserschnittrate in %
1995 2000 2005 2010 2012
Drucksache 18/2365 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFür das Jahr 2012 liegen der Bundesregierung über die Angaben in der Tabelle
hinaus keine Daten zu den EU-Ländern, Norwegen, den USA und Neuseeland
vor.
3. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die niedrigeren
Kaiserschnittraten in den skandinavischen Ländern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In internationalen
Vergleichen (OECD 2011, EURO-PERISTAT 2013) werden die niedrigen Kai-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2365serschnittraten in den skandinavischen Ländern berichtet, ohne mögliche
Ursachen zu benennen.
4. Welche Kenntnisse aus anderen Ländern über ähnlich regionale
Differenzen bei den Kaiserschnittraten wie in Deutschland und gegebenenfalls auch
über deren Gründe liegen der Bundesregierung vor?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren regionale Differenzen der
Kaiserschnittraten auch in anderen Ländern. So wurden in den USA zwischen
verschiedenen geographischen Regionen Unterschiede von 200 bis 300 Prozent in
den Raten von primären Kaiserschnitten gefunden. Erklärt werden diese mit
unterschiedlichen Entscheidungen von Geburtshelfern und einem Mangel an
Leitlinien zur klinischen Entscheidungsfindung.
5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die von der World Health
Organization (WHO) im Jahr 1985 formulierte Empfehlung, der zufolge es
„keinerlei Rechtfertigung für eine Kaiserschnittrate über 10 bis 15 Prozent“ gibt
(
www.hebammenfuerdeutschland.de, WHO-Empfehlungen zur normalen
Geburt – 1995), derzeit noch im Kraft?
Falls nein, wann und aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die WHO von dieser Aussage Abstand genommen?
Die Empfehlung der WHO ist 30 Jahre alt. Sie wird derzeit überarbeitet. Ein
Expertentreffen zur Aktualisierung der Empfehlung ist für Oktober 2014 geplant.
Situation in Deutschland
6. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die höhere
Kaiserschnittrate in Deutschland, und kann die Bundesregierung ausschließen,
dass sie mit durch die Fallpauschalen in Krankenhäusern gegebenenfalls
gesetzten Anreize zur Mengenausweitung zu tun hat?
Die Studie „Faktencheck Gesundheit Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und
regionale Verteilung“ kommt zu der Erkenntnis, dass wichtigster Einflussfaktor
für die Entwicklung der Kaiserschnittrate eine Veränderung der
Risikobewertung bei den relativen Indikationen durch die Geburtshelfer ist. Die
Kaiserschnittrate sei weniger dadurch beeinflusst, dass die für einen Kaiserschnitt
relevanten Risikofaktoren regional unterschiedlich auftreten. Stattdessen würde
der Entscheidungsspielraum bei den relativen Indikationen von den
Geburtshelfern in den Kliniken regional unterschiedlich bewertet. Für die veränderte
Risikobewertung wird in der Studie unter anderem eine defensiver ausgerichtete
Geburtshilfe, haftungsrechtliche Entwicklungen, Veränderungen in der
Klinikorganisation und die abnehmende Erfahrung der Geburtshelfer in der Betreuung
komplizierter Spontangeburten verantwortlich gemacht.
Hinsichtlich der Frage nach möglichen betriebswirtschaftlichen Anreizen zur
Durchführung von Kaiserschnitten ist Folgendes festzustellen: Auf der
Grundlage des Fallpauschalenkatalogs 2014 beträgt die Vergütung eines
Krankenhauses für eine primäre Sectio ohne Komplikationen bundesdurchschnittlich rund
2600 Euro und für eine vaginale Geburt ohne Komplikation rund 1 700 Euro.
Diese Vergütungen spiegeln den unterschiedlichen Aufwand wider, der bei
einem Kaiserschnitt (Bereitstellung eines sterilen Operationssaals, Anästhesie,
Operationsvorbereitungen, Operation durch zwei Ärzte, zwei
Operationsschwestern, Kinderarzt meist hinzugezogen, postoperative Überwachung etc.)
deutlich höher ist als bei vaginaler Entbindung (Betreuung durch Hebamme,
ggf. Hinzuziehen des Arztes zur letzten Phase der Geburt). Wegen der höheren
Drucksache 18/2365 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKosten ist nicht davon auszugehen, dass Krankenhäuser durch Kaiserschnitt
trotz einer höheren Vergütung gegenüber vaginalen Entbindungen grundsätzlich
höhere Deckungsbeiträge erzielen.
Die Bundesregierung teilt aufgrund der Datenlage die Einschätzung von Prof.
Dr. Petra Kolip, dass ein unterschiedliches Verhalten bei relativen Indikationen
ein wichtiger Einflussfaktor für die regionalen Unterschiede in der
Kaiserschnittrate ist.
7. Liegen der Bundesregierung Zahlen der auf Wunsch durchgeführten
Kaiserschnitte vor?
In der Studie „Faktencheck Gesundheit Kaiserschnittgeburten“ wird eine Rate
an „Wunschkaiserschnitten“ von 1,9 Prozent ermittelt und konstatiert, dass sich
diese Rate mit den Ergebnissen unterschiedlicher Studien decke, nach denen der
Anteil der „Wunschkaiserschnitte“ in Deutschland bei maximal 2 bis 3 Prozent
liege.
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Petra Kolip u. a.,
dass „nur zehn Prozent der Kaiserschnitte“ aufgrund „einer tatsächlichen
Gefährdung von Mutter oder Kind“ vorgenommen werden?
Wenn nein, aufgrund welcher wissenschaftlicher Untersuchungen kommt
sie zu ihrer Einschätzung?
Bei den Gründen für eine Kaiserschnittentbindung unterscheidet die
Geburtshilfe zwischen absoluten und relativen Indikationen. Von einer absoluten
Indikation ist dann zu sprechen, wenn „der Geburtshelfer aus zwingenden
geburtsmedizinischen Gründen, namentlich zur Rettung von Leben und Gesundheit des
Kindes und/oder der Mutter, nur zu diesem Entbindungsweg raten kann.
Beispiele dafür sind Querlage, absolutes Missverhältnis zwischen kindlichem Kopf
und mütterlichem Becken, […] Placenta praevia und Eklampsie“ (DGGG,
August 2010). Bei sogenannten relativen Indikationen besteht hingegen ein
Entscheidungsspielraum, d. h. es ist abzuwägen, welcher Geburtsmodus für Mutter
und Kind mit den geringeren Risiken verbunden ist. Zu den häufigsten relativen
Indikationen zählen vorangegangener Kaiserschnitt, pathologisches CTG (CTG
= Cardiotocography), protrahierte Geburt, Geburtsstillstand, mütterliche
Erschöpfung, Beckenendlage des Kindes, fetale Makrosomie und
Mehrlingsschwangerschaften.
Nach Angaben des „Faktencheck Gesundheit Kaiserschnittgeburten –
Entwicklung und regionale Verteilung“ der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2012
entfallen auf absolute Indikationen zusammen weniger als 10 Prozent aller
Kaiserschnittentbindungen, ca. 90 Prozent entfallen auf relative Indikationen.
Bei relativen Indikationen ist die Entscheidung aufgrund einer Risikoabwägung
zu treffen. Weiterhin ist auch die Unterscheidung in primäre und sekundäre
Kaiserschnitte von Bedeutung. Primäre Kaiserschnitte werden vor Beginn der
Geburt durchgeführt, wenn vorab erkennbar ist, dass eine vaginale Entbindung
nicht möglich oder mit zu großen Risiken verbunden wäre. Sekundäre
Kaiserschnitte werden hingegen erst nach Beginn der Geburt vorgenommen, d. h. im
allgemeinen dann, wenn aufgrund einer Notfallsituation oder des
Geburtsverlaufs ein Kaiserschnitt aus mütterlicher oder kindlicher Indikation erforderlich
ist. Bei einer Notfallsituation ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich eine
„tatsächliche Gefährdungssituation“ entwickelt hat. Primäre und sekundäre
Kaiserschnitte machen nach Angaben der Studie „Faktencheck Gesundheit
Kaiserschnittgeburten“ jeweils etwa die Hälfte der Kaiserschnitte aus.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2365 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Petra Kolip u. a.,
dass die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehende
Kaiserschnittrate Resultat des regional unterschiedlichen und teilweise
großzügigen Ausschöpfens der „Entscheidungsspielräume bei ‚weichen‘
Kaiserschnitt-Indikationen“ ist (wenn nein, bitte mit Bezug auf
wissenschaftliche Untersuchungen begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Passage zu
verstehen, die Punkt 2.2 der Leitlinie „Absolute und relative Indikationen zur
Sectio caesarea“ der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe e. V. (DGGG) vom August 2010 entnommen ist: „Als Sectio auf
Wunsch (auch ‚Sectio kraft Vereinbarung‘ oder ‚Gefälligkeitssectio‘
genannt) bleibt hiernach begrifflich nur der Fall, in dem keine medizinische
Indikation ersichtlich ist. In Betracht kommen die Fälle, in denen aus
beruflichen oder terminlichen Gründen Zeit und Ort der Entbindung im
Voraus fest bestimmbar sein sollen (z. B. Tag der Jahrtausendwende oder
Geburt unter einem günstigen Horoskop) oder die Teilnahme des Partners
gewünscht wird, der zeitlich nicht frei verfügbar ist“ (
www.awmf.org/
uploads/)?
Evidenzbasierte medizinische Leitlinien werden von den zuständigen
medizinischen Fachgesellschaften auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse der
evidenzbasierten Medizin in einem methodisch gesicherten Verfahren der
Konsensbildung – in Zusammenarbeit von klinischen Experten und Methodikern sowie
unter Beteiligung von Patientenvertretern und unter Berücksichtigung von
Alltagsbedingungen – entwickelt. Die maßgeblichen medizinischen
Fachgesellschaften haben sich insbesondere für diese Leitlinienarbeit in der
Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF)
zusammengeschlossen, die u. a. eine Koordinierungsfunktion für die
Leitlinienentwicklung übernimmt. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der
Bundesregierung, diese medizinischen Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften
zu bewerten.
11. Seit wann und warum überarbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die
DGGG die Leitlinie „Absolute und relative Indikationen zur Sectio
caesarea“ vom August 2010?
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die genannte Leitlinie der
DGGG in überarbeiteter Form wieder zur Verfügung stehen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Alternative zur in Frage 10
genannten Leitlinie?
Falls eine solche existiert, enthält diese ebenfalls zu prüfende
Voraussetzungen (wie sie die genannte und in Überarbeitung befindliche Leitlinie in
Punkt 3.5.1 enthält), unter denen eine Sectio auf Wunsch durchzuführen
ist?
Falls keine solche alternative Leitlinie existiert, woran können oder sollten
sich Gynäkologinnen und Gynäkologen bei der Entscheidung über die Art
der Geburt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell orientieren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Drucksache 18/2365 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Sind die Leitlinien in ihrer aktuellen Fassung nach Einschätzung der
Bundesregierung geeignet, die Kaiserschnittrate zu senken?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
14. Welche juristischen Aspekte bzw. welche juristischen Entwicklungen in
der „Rechtsprechung und Rechtslehre“ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die DGGG nach dem Jahr 1996 dazu veranlasst, ihren bis dahin
eingenommenen Standpunkt zu ändern, dass jede Sectio „neben der
Einwilligung der Schwangeren einer ausreichenden medizinischen
Indikation“ bedarf (DGGG: Absolute und relative Indikationen zur Sectio
ceasarea, Stand: August 2010, S. 9, siehe dazu auch Prof. Dr. Petra Kolip,
S. 94)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. Verfügt die Bundesregierung über Hinweise oder Erkenntnisse, dass sich
die von Prof. Dr. Petra Kolip u. a. beschriebene Situation, dass „die
Nachfrage der Schwangeren nach einer individuellen 1:1-Betreuung während
Schwangerschaft und Geburt das derzeitige Angebot der Hebammen
übersteigt“ (ebd., S. 85), inzwischen verbessert hat?
Wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten zur Nachfrage von
Schwangeren nach einer individuellen 1:1-Betreuung während Schwangerschaft
und Geburt oder zum derzeitige Angebot dieser Leistungen durch Hebammen
vor. Allerdings hat das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
beauftragte und im Jahr 2012 veröffentliche Gutachten des IGES-Instituts zur
„Versorgungs- und Vergütungssituation in der freiberuflichen Geburtshilfe“ auch die
Auslastung der befragten Hebammen in den einzelnen Leistungsbereichen
untersucht (das Gutachten ist auf der Internetseite des BMG abrufbar). Danach
gaben rund 69 Prozent (n=355) der befragten Hebammen, die freiberufliche
Geburtshilfe durchführen, an, dass sie im Jahr 2010 im Bereich der Beleggeburten
in 1:1-Betreuung deutlich mehr Anfragen erhielten, als sie annehmen konnten.
Dem Gutachten ist allerdings nicht zu entnehmen, ob die Hebammen, die
Beleggeburten in 1:1-Betreuung durchführen, die Frauen auch während der
Schwangerschaft betreut haben. Wie sich die Situation bezüglich Beleggeburten in 1:1-
Betreuung seit dem Jahr 2010 entwickelt hat, ist dem BMG nicht bekannt.
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren der Anteil der Geburten die unter einer 1:1-Betreuung durch
Hebammen stattfanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Anteil der Geburten unter
einer 1:1-Betreuung durch Hebammen vor.
Im Rahmen der externen Qualitätssicherung für Krankenhäuser wird jedoch
erhoben, wie die Ausstattung des Entbindungsteams in der Geburtshilfe ist. Aus
der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der bei den Entbindungen in
Krankenhäusern anwesenden Hebammen ersichtlich. Danach ist bei rund 99 Prozent der
Entbindungen eine Hebamme anwesend.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2365Quelle: Qualitätsreport des AQUA-Instituts (Basisauswertung) für 2009 bis 2013.
Archivseite der BQS unter BQS-Institut für Qualität & Patientensicherheit, Bundesauswertung
(2003 bis 2007).
17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Petra Kolip u. a.,
dass „eine früh einsetzende Betreuung durch Hebammen die
Kaiserschnittrate leicht verringert“ (ebd., S. 89)?
Wenn nein, worauf basiert die Einschätzung der Bundesregierung?
Der Bundesregierung liegen – über die Studie „Faktencheck Gesundheit
Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und regionale Verteilung“ hinaus – keine
Erkenntnisse hierzu vor. In der Studie wird folgender statistischer Zusammenhang
auf Grundlage der Routinedaten einer einzelnen Krankenkasse, der BARMER
GEK, für 68 347 Versicherte dargestellt: Die Kaiserschnittrate bei Frauen mit
mindestens einer vorgeburtlichen Betreuung durch eine Hebamme liegt den
Daten zufolge mit 32,2 Prozent leicht unter der Rate der Frauen, die keine
vorgeburtliche Hebammenbetreuung in Anspruch genommen haben (34,0 Prozent).
Dies betrifft insbesondere Frauen, die bis zu 40 Hebammenleistungen in
Anspruch genommen haben. Frauen, die 40 bis über 75 Hebammenleistungen in
der Schwangerenbetreuung in Anspruch nehmen, weisen höhere
Kaiserschnittraten auf (zwischen 34,7 und 40,2 Prozent). Zudem wird die Tendenz
festgestellt, dass die Kaiserschnittrate eher höher liegt, je später die
Hebammenbetreuung einsetzt. Über die Ursachen dieser statistischen Zusammenhänge liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, insofern können auch keine
Rückschlüsse aufgrund der Auswertung von Routinedaten einer Krankenkasse über
Ursachen und Wirkungen gezogen werden.
18. Teilt die Bundesregierung die Erkenntnis von Prof. Dr. Petra Kolip u. a.,
dass bei „Frauen, die eine Beleghebamme vor der Geburt wählen und von
dieser bei der Geburt ausschließlich in einem 1:1-Verhältnis betreut
werden“, „eine um zwei Prozentpunkte geringere Kaiserschnittrate zu
beobachten“ ist (ebd., S. 85), wenn nein, bitte begründen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 17 verwiesen.
Hebamme (%)
davon
Klinikhebamme (%)
davon externe
Hebamme (%)
2013 99,2 88,8 11,2
2012 99,5 88,3 11,7
2011 99,4 87,6 12,4
2010 99,4 87,2 12,8
2009 99,3 86,8 13,2
2008 99,1 86,4 13,6
2007 98,9 85,9 13,0
2006 98,9 85,9 13,0
2005 99,05 86,90 12,15
2004 99,05 87,85 11,20
2003 98,98 89,29 9,69
Drucksache 18/2365 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeHandlungsbedarf in Deutschland
19. Sieht die Bundesregierung in Deutschland generell Forschungsbedarf zum
Thema Kaiserschnittraten?
Wenn ja, welchen Fragen sollte die Forschung nachgehen?
Mit den vorliegenden Studien, wie u. a. dem Gutachten des IGES-Instituts zur
„Versorgungs- und Vergütungssituation in der freiberuflichen Geburtshilfe“, den
AQUA-Qualitätsreports und dem „Faktencheck Gesundheit
Kaiserschnittgeburten – Entwicklung und regionale Verteilung“, liegt der Bundesregierung aktuell
eine gute Datengrundlage zur Einschätzung eines etwaigen politischen
Handlungsbedarfs vor. Dies schließt nicht aus, dass es zukünftig Forschungsbedarf
geben kann.
20. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um in
Deutschland die Kaiserschnittrate zu senken?
Welche Akteure sollten nach Ansicht der Bundesregierung auf welche
Weise tätig werden?
21. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Deutschland mit
Blick auf die niedrigeren Kaiserschnittraten in skandinavischen Ländern?
Welche Akteure sollten nach Ansicht der Bundesregierung auf welche
Weise tätig werden?
22. Sieht die Bundesregierung in Deutschland einen Handlungsbedarf, wie er
von Prof. Dr. Petra Kolip und anderen an der Studie Beteiligten formuliert
wurde, denen zufolge Maßnahmen erforderlich sind, um „die Zahl der
Kaiserschnittgeburten zukünftig auf das medizinisch notwendige Maß zu
beschränken“ (ebd., S. 87)?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Thema Kaiserschnitt-Entbindungen ist bereits Gegenstand intensiver
Erörterungen in der Fachwissenschaft, der Politik und der Öffentlichkeit. Das Thema
wurde beispielsweise in den Fachgesellschaften, bei Fachtagungen, in der
interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ und im Rahmen
des Gesundheitsziele-Prozesses aufgegriffen. In diese Diskussionen sind
wesentliche Akteure aus der Fachwissenschaft, der Selbstverwaltung, den Ländern
und dem Bund aktiv eingebunden. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind
sich die zuständigen Akteure und Institutionen der Bedeutung der Thematik
bewusst und diskutieren Lösungsansätze.
In erster Linie ist es die Aufgabe der an der Geburtshilfe beteiligten
Berufsgruppen sicherzustellen, dass ihr Handeln dem aktuellen Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse entspricht und die Leistungen zur Geburtshilfe in der
fachlich gebotenen Qualität angeboten werden. Dazu gehört auch die sachgerechte
Indikationsstellung für einen Kaiserschnitt.
Im Übrigen gehört es zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA), die verpflichtenden Maßnahmen sowie die qualitativen Anforderungen
an die Qualitätssicherung zu bestimmen. Der G-BA entwickelt dabei auch die
Kriterien, mit denen die Qualität der Versorgung prozess- und ergebnisorientiert
gemessen werden kann. So ist in die externe Qualitätssicherung auch der
Leistungsbereich der Geburtshilfe einschließlich die Indikationsstellung zur
operativen Entbindung einbezogen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2365Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus intensiv für Maßnahmen zur
Sicherstellung der Hebammenversorgung ein (siehe Antwort zu Frage 25).
Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung der Hebammen und Entbindungspfleger
fallen in die Zuständigkeit der Länder; diesbezüglicher etwaiger
Handlungsbedarf ist dort zu prüfen.
23. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Petra Kolip u. a.,
dass die „Leitlinien dringend (weiter-)entwickelt werden müssen“, um
Geburtshelferinnen und -helfern mehr Sicherheit zu geben (ebd., S. 88)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung stellen medizinische Leitlinien
wichtige, auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellte Handlungsleitfäden
für Ärztinnen und Ärzte dar. Die Erstellung einer aktuellen hochrangigen
Leitlinie zur Geburtshilfe ist daher aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich zu
begrüßen. Deswegen hat das BMG angeboten, die Erarbeitung einer ersten
hochwertigen interdisziplinären Leitlinie zur Geburtshilfe im Rahmen der
AWMF mittels eines Auftrags an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
(IQWiG) zur Ermittlung des vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes
zusätzlich zu unterstützen. Die Verantwortung für medizinische Leitlinien liegt
jedoch bei den zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
24. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der
Leitlinienentwicklung?
Wen sieht die Bundesregierung hier als verantwortliche Akteure?
Welche Schritte haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung andere Akteure seit Erscheinen der Studie unternommen,
damit die Empfehlungen der Studie umgesetzt werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 bis 23 verwiesen.
25. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Prof. Dr. Petra Kolip
u. a. zu, dass „eine Stabilisierung der Rolle der Hebammen in der
Geburtsbegleitung“ eine sinnvolle Maßnahme ist (ebd., S. 8)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand in dieser
Frage?
Wen sieht die Bundesregierung hier als verantwortliche Akteure?
Welche Schritte haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung andere Akteure seit Erscheinen der Studie unternommen,
damit die Empfehlungen der Studie umgesetzt werden?
Nach Ansicht der Bundesregierung leisten Hebammen einen wesentlichen
Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, Mütter und Familien. Im
vergangenen Jahr wurde durch das BMG daher eine interministerielle
Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ eingerichtet, die Vorschläge zur
Sicherstellung der Hebammenversorgung intensiv erörtert hat. Der
Abschlussbericht dieser Arbeitsgruppe liegt seit dem 29. April 2014 vor (
www.bmg.bund.de/
fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Bericht/Abschlussbericht_IMAG-
Gesamt.pdf). Das BMG setzt sich auf Grundlage der Erkenntnisse der
Arbeitsgruppe für die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Sicherstellung der
Hebammenversorgung ein.
So wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der
Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) bereits
Maßnahmen zur finanziellen Entlastung freiberuflich tätiger Hebammen beschlos-
Drucksache 18/2365 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesen. Im GKV-FQWG wurden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen,
damit ab dem 1. Juli 2014 ein befristeter Vergütungszuschlag für
Geburtshilfeleistungen gezahlt werden kann, bei denen typischerweise deutlich weniger
Geburten als im Durchschnitt betreut werden können. Dies sind geburtshilfliche
Beleghebammenleistungen mit 1:1-Betreuung ohne Schichtdienst sowie
Geburtshilfeleistungen bei Hausgeburten oder in Geburtshäusern. Für Geburten ab
dem 1. Juli 2015 werden die Vergütungszuschläge durch einen
Sicherstellungszuschlag zur Haftpflichtprämie abgelöst. Den Sicherstellungszuschlag erhalten
Hebammen, die Leistungen zur Geburtshilfe erbringen und die notwendigen
Qualitätsanforderungen erfüllen, auf Antrag vom GKV-Spitzenverband, wenn
sie aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Prämie wirtschaftlich
überfordert sind. Die Höhe des Sicherstellungszuschlags soll von der Anzahl der
betreuten Geburten, der Anzahl der haftpflichtversicherten Monate für Hebammen
mit Geburtshilfe ohne Vorschäden und der Höhe der jeweiligen
Haftpflichtprämie abhängig gemacht werden.
Zudem prüft das BMG derzeit gemeinsam mit den Ressorts der
Bundesregierung sowie Kranken- und Pflegeversicherungen intensiv, ob und wie mit einem
Verzicht auf Regress im Kranken- und Pflegebereich der weitere Anstieg der
Haftpflichtprämien für Hebammen wirkungsvoll begrenzt werden kann.
Die Interministerielle Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ hat zur
Verbesserung der Datenlage eine Erweiterung der GKV-Statistik angeregt. Dem
ist die Bundesregierung gefolgt und hat die gesetzlichen Krankenkassen
verpflichtet, ab dem Jahr 2015 die außerklinischen Geburten, die über die GKV
abgerechnet werden, differenziert nach dem Ort der Geburt (außerklinische Geburt
in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung, außerklinische Geburt in einer von
Hebammen geleiteten Einrichtung und Hausgeburt) in der GKV-Statistik (KG2)
zu erfassen.
Im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird auf die
Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen.
26. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Verbesserung der Möglichkeit, während der Ausbildung zur Hebamme oder
zum Geburtspfleger bzw. zur Geburtsmedizinerin oder zum
Geburtsmediziner in realen Geburtssituationen oder an Simulatorpuppen die Betreuung
der vaginalen Geburt in Risikokonstellationen zu erlernen?
Welche Schritte haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung andere Akteure seit Erscheinen der Studie unternommen,
damit die Empfehlungen der Studie umgesetzt werden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Hebammengesetz (HebG)
und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und
Entbindungspfleger (HebAPrV) ausreichend Gelegenheit geben, die Schülerinnen und
Schüler auf die Betreuung vaginaler Geburten in Risikokonstellationen
vorzubereiten. Nach § 5 HebG, der die Ausbildungszielbeschreibung beinhaltet,
müssen die Schülerinnen und Schüler durch die Ausbildung in die Lage versetzt
werden, „Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen“. Zur
Umsetzung des Ausbildungsziels gibt die HebAPrV im theoretischen und
praktischen Unterricht im zweiten Ausbildungsjahr im Fach „3. Praktische
Geburtshilfe“ u. a. die „Überwachung der Risikogeburt, apparative Überwachung,
Blutgasanalyse“ vor. Während der praktischen Ausbildung, die zum Erwerb der zur
Berufsausübung notwendigen Handlungskompetenzen von besonderer
Bedeutung ist, haben die Schülerinnen und Schüler mindestens 30 Entbindungen selbst
durchzuführen, sind an der „Vorbereitung von und Assistenz bei
geburtshilflichen Eingriffen und Risikofällen sowie aktive Teilnahme an mindestens einer
Beckenendlagengeburt“ zu beteiligen und haben gefährdete Entbindende zu
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2365überwachen und zu pflegen. Unter anderem zur Sicherung dieser praktischen
Ausbildung setzt die staatliche Anerkennung von Hebammenschulen voraus,
dass sie mit Krankenhäusern verbunden sind, die die Durchführung der
praktischen Ausbildung gewährleisten können. Die vorgegebenen Ausbildungsinhalte
ermöglichen es nach Auffassung der Bundesregierung bereits heute, während
der Hebammenausbildung auf das Pro und Contra von vaginaler Geburt im
Vergleich zur Kaiserschnittgeburt einzugehen.
Für den Vollzug der bundesrechtlichen Vorgaben zur Ausbildung sind die
Länder zuständig. Sie haben insbesondere die Curricula zu verantworten, in denen
eine Präzisierung der Ausbildungsinhalte erfolgt. Das gilt gleichermaßen für die
Fort- und Weiterbildung der Hebammen und Entbindungspfleger.
Im Medizinstudium zählt die Frauenheilkunde, Geburtshilfe zu den Fächern, in
denen ein Leistungsnachweis als Voraussetzung für die Zulassung zum Zweiten
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erbracht werden muss. Darüber hinaus werden
die notwendigen Kompetenzen zur Betreuung vaginaler Geburten im Rahmen
der Facharztweiterbildung erworben. Für diese sind die Ärztekammern
zuständig.
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ISSN 0722-8333]