[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2378
18. Wahlperiode 20.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2275 –
Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Europa dominieren zwei unterschiedliche Modelle zur Förderung von
haushaltsnahen Dienstleistungen: durch nachwirkende steuerliche Absetzbarkeit
(so z. B. neben Deutschland in Großbritannien) oder mittels Gutscheinsystem
(z. B. Belgien, Frankreich oder Österreich). Eine staatliche Förderung soll
haushaltsnahe Dienstleistungen für Familien attraktiv und besser nutzbar
machen sowie den Bereich der Schwarzarbeit in Privathaushalten eindämmen.
Während ein Gutscheinsystem in der Regel allen Familien zugutekommt,
profitieren von der steuerlichen Absetzbarkeit vor allem Familien mit hohem
Einkommen – so auch in Deutschland. Ebenso existieren in Deutschland
sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen für Beschäftigte in Privathaushalten,
so dass bereits jetzt von einer doppelten Subventionierung gesprochen werden
kann.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, den
haushaltsnahen Dienstleistungsbereich zu fördern: „Wir werden eine
Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter
haushaltsnaher familienunterstützender Dienstleistungen für Familien und ältere
Menschen leicht zu finden und in Anspruch zu nehmen sind.“ Konkrete Planungen
zur Umsetzung des Koalitionsvertrages sind derzeit nicht bekannt. Allerdings
kündigte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ), Manuela Schwesig, in ihrer Vorhabenplanung für das vierte
Quartal 2014 die „Erstellung eines Curriculums zur Qualifizierung in
haushaltsnahen Dienstleistungen“ an. Der Erstellung einer Dienstleistungsplattform wurde
somit seitens der Bundesfamilienministerin eine Qualifizierungsphase
vorgeschoben.
Die Bundesregierung kann bezüglich der haushaltsnahen Dienstleistungen auf
umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen. So wurden seit dem Jahr 2005 18
Publikationen und Studien zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen durch
das BMFSFJ veröffentlicht (
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/
publikationsliste.html?). Noch in der letzten Wahlperiode wurde an der Justus-
Liebig-Universität in Gießen unter der Leitung von Professorin Dr. Uta Meier-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 18. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2378 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGräwe mit der Unterstützung des BMFSFJ ein Kompetenzzentrum mit dem
Titel „Professionalisierung und Qualitätssicherung haushaltsnaher
Dienstleistungen“ (PQHD) eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt durch das BMFSFJ in
Höhe von 200 000 Euro.
Potenzielle Arbeitskräfte für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen
sind nach Ansicht von Thomas Fischer (Leiter des Referates
Chancengleichheit im BMFSFJ – hier am 17. September 2013 auf der Tagung „Cooking,
Caring, Cleaning – Zukunftsperspektiven haushaltsnahe Dienstleistungen in
Deutschland“ des Kompetenzzentrums PQHD in Gießen) in der sogenannten
Stillen Reserve zu finden. Diese bestehe zu großen Teilen aus
nichterwerbstätigen Frauen (35 Prozent ohne abgeschlossene Berufsausbildung) und
geringqualifizierten Personen.
Durch ihr Engagement im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen
möchte die Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie Familie und Pflege sorgen und den beruflichen Wiedereinstieg für
vor allem Frauen erleichtern. Gleichzeitige droht die Entstehung eines neuen
Niedriglohnsektors mit Minijobs und kurzfristigen
Beschäftigungsverhältnissen.
Laut Medienberichten wird die Umsetzung der Dienstleistungsplattform von
der Bundesfamilienministerin gerade in Frage gestellt, der Koalitionspartner
CDU/CSU besteht aber auf die Umsetzung der Plattform (DER TAGESPIEGEL
vom 27. Juli 2014
www.tagesspiegel.de/wirtschaft/plaene-fuer-portal-
gestopptfamilienministerium-will-doch-keine-putzkraefte-vermitteln/10256770.html).
Vor diesem Hintergrund werfen sich zahlreiche Fragen bezüglich des
vorgesehenen Ausbaus der haushaltsnahen Dienstleistungen auf.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Haushaltsnahe Dienstleistungen, ihre Entwicklung, ihre
Beschäftigungspotenziale und Arbeitsbedingungen sowie ihre Nutzung durch Familien und ältere
Menschen beschäftigen die Bundesregierung seit einigen Jahren. In dieser Zeit
hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Angebot und Nachfrage
nach haushaltsnahen Dienstleistungen verbessert.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 18.
Legislaturperiode grundsätzlich festgehalten: „Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen
und existenzsichernd sein. Anderseits müssen Produktivität und Lohnhöhe
korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten
bleibt.“ (S. 48).
Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache
17/240) sprach sich dafür aus, die derzeit im Arbeitsmarkt „Privathaushalt“
anzutreffenden irregulären (teilweise illegalen) Beschäftigungsverhältnisse durch
gezielte Initiativen und veränderte Anreize in reguläre
Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln (S. 195/196).
Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass die verbreitete gering bezahlte
Schwarzarbeit in diesem Bereich und die sich hierin manifestierende geringe
Wertschätzung der Tätigkeiten im Haushalt überwunden werden. Ziel muss es sein, die
haushaltsnahen Dienstleistungen weiter aufzuwerten. Der demografische
Wandel führt auch hier zu einer verstärkten Nachfrage nach Fachkräften.
Die Bundesregierung stärkt zudem die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
Beruf. Haushaltsnahe Dienstleistungen können dafür einen wesentlichen
Beitrag leisten und Eltern mit kleinen Kindern wirksam darin unterstützen, ihre
Idealvorstellung umzusetzen, nach der sich beide Partner gleichermaßen Beruf
und Familie und Haushalt widmen sollten. Bei der Förderung des beruflichen
Wiedereinstiegs nach einer Familienzeit spielen die partnerschaftliche
Beteiligung und die Nutzung familienunterstützender Dienstleistungen eine wichtige
Rolle.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2378Ziel der Bundesregierung ist es, den Zugang zu legalen haushaltsnahen
Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen zu verbessern, Nutzerinnen und
Nutzern Information, Service und Beratung zu bieten und die Etablierung von
Qualitätsstandards in der Branche zu unterstützen.
1. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff der haushaltsnahen
Dienstleistungen?
Eine einheitliche Definition des Begriffs „haushaltsnahe Dienstleistungen“
existiert nicht. Die Abgrenzung der hierzu gerechneten Dienstleistungen ist mitunter
abhängig vom thematischen (familienunterstützende Dienstleistungen,
Eldercare, hauswirtschaftliche Dienste) oder rechtlichen Kontext (Steuerrecht,
Sozialrecht).
In der wissenschaftlichen Betrachtung hat sich jedoch eine Definition etabliert,
bei der unter dem Begriff „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ alle Tätigkeiten
verstanden werden, die
● gewöhnlich von den Haushaltsmitgliedern ohne vertiefte Spezialkenntnisse
erbracht werden können,
● Entlastung im familiären Alltag des Privathaushaltes schaffen und
● von Außenstehenden gegen Entgelt im und für den privaten Haushalt
erbracht werden.
Nicht eingeschlossen sind demnach pädagogische und medizinische (Pflege-)
Leistungen sowie spezialisierte Handwerkerleistungen (vgl. BMFSFJ 2011:
„Machbarkeitsstudie: Haushaltsnahe Dienstleistungen für
Wiedereinsteigerinnen“, S. 3; Rambøll Management Consulting im Auftrag des BMFSF).
2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf nach haushaltsnahen
Dienstleistungen ein (bitte aufschlüsseln nach Haushaltsgrößen und
Haushaltseinkommen)?
12. Welche Einkommensgruppe wird nach Ansicht der Bundesregierung in
welchem Umfang auf welche Dienstleistungen zurückgreifen?
Die Fragen 2 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Branche der haushaltsnahen Dienstleistungen findet sich aufgrund der
fehlenden Wirtschaftszweigklassifikation bisher nicht in den amtlichen Statistiken
als einheitlicher Wirtschaftszweig wieder. Deshalb können keine Angaben auf
Grundlage regelmäßig stattfindender statistischer Erhebungen gemacht werden.
Auf Grundlage des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
im Jahr 2010 an die Prognos AG vergebenen Gutachtens zur „Dynamisierung
des Marktes haushaltsnaher Dienstleistungen“ wird davon ausgegangen, das
rund 12 Prozent aller Haushalte (rund 4,9 Millionen) im Jahr 2010
haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Weitere 11 Prozent haben
in der Vergangenheit schon einmal eine bezahlte Hilfe in Anspruch genommen.
Darüber hinaus kommt für 16 Prozent der Haushalte, die bisher noch keine
Haushaltshilfe in Anspruch genommen haben, die Nutzung einer
haushaltsnahen Dienstleistung in Frage.
Erwartungsgemäß werden haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von
Haushalten mit hohen Einkommen (monatliche Haushaltsnettoeinkommen höher
2 000 Euro) genutzt, während Paare mit Kindern und Alleinerziehende hingegen
Drucksache 18/2378 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodehaushaltsnahe Dienstleistungen nur unterproportional in Anspruch nehmen (vgl.
Rambøll Management Consulting im Auftrag des BMFSFJ, 2011, S. 3).
Dafür ist der wöchentliche Bedarf nach haushaltsnahen Dienstleistungen dem
Prognos-Gutachten zufolge abhängig davon, ob Kinder oder pflegebedürftige
Personen im Haushalt leben. Mit 7,6 bzw. 6,3 Stunden pro Woche fragen solche
Haushalte im größten Umfang haushaltsnahe Unterstützungsangebote nach. Von
jüngeren Paaren ohne Kinder geht hingegen der geringste Bedarf nach
haushaltsnahen Dienstleistungsangeboten aus.
Zum Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen in Abhängigkeit von konkreten
Haushaltsgrößen und Haushaltseinkommen liegen der Bundesregierung keine
exakteren Angaben vor.
Abbildung 1 stellt das Marktpotenzial und die Nutzungsintensität für
haushaltsnahe Dienstleistungen nach sozio-ökonomischen Merkmalen auf Basis des
Prognos-Gutachtens dar.
Dabei ist interessant, dass die höchste Zahlungsbereitschaft
(Dienstleistungspreis) Singles zwischen 40 und 59 Jahren sowie berufstätige Frauen mit Kindern
und Familien mit Kindern unter sechs Jahren haben.
Abbildung 1: Nutzungsintensität und Zahlungsbereitschaft für haushaltsnahe Dienstleistungen nach
ausgewählten sozioökonomischen Merkmalen
Quelle: Prognos (2010).
1.904
601
4.679
9.047
7.300
8.193
4.021
5.821
4.749
1.305
2.436
11.436
11.669
9.322
5.925
6,3
5,1
6,1
3,8
4,3
3,9
3,4
5,5
7,6
1,8
3,5
4,9
3,9
3,9
3,2
8,9
9,9
12,3
8,2
8,0
8,8
12,0
9,8
11,8
9,9
9,5
9,4
11,6
11,6
8,4
-10 -5 0 5 10 15
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
Haushalte mit Personen mit SGB XI-Leistungen
...Vollzeit berufstätig mit Kindern unter 14 Jahren
Berufstätige Frauen (20-59 Jahre): mit Kindern unter 14
Jahren im Haushalt
...ältere Paare (über 60 Jahre)
...ältere Singles (über 60 Jahre)
...40- bis 59-jährige Paarhaushalte ohne Kinder unter 14
Jahren
...40- bis 59-jährige Singles
…Familien mit Kindern von 6 bis 13 Jahren
...Familien mit Kindern unter 6 Jahren
...Jüngere Paare (unter 40 Jahre) ohne Kinder
Lebensphase: Jüngere Singles (unter 40 Jahren)
...3.500 Euro und mehr
… 2000 bis 3499 Euro
… 1250 bis 1999 Euro
Haushaltseinkommen: unter 1250 Euro
Stunden/Woche und Euro
Stunden/Woche in 1.000
Marktpotential (Std./Woche, untere Skala) Nutzungsumfang pro HH (Std./Woche, obere Skala)
Zahlungsbereitschaft (Euro, obere Skala)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2378Am häufigsten werden Dienstleistungen wie Reinigung (11 Prozent häufig,
16 Prozent zumindest selten) oder Fensterputzen (5 Prozent häufig, 15 Prozent
zumindest selten) genutzt.
3. Wann wird die Dienstleistungsplattform ihren Betrieb aufnehmen?
4. Wie soll die von der Bundesregierung angekündigte
Dienstleistungsplattform aufgebaut sein?
5. Welche Dienstleistungen sollen auf der Plattform konkret gebündelt
werden?
6. Was wird die Dienstleistungsplattform ihren Nutzerinnen und Nutzer
konkret bieten?
7. Wer kann Dienstleistungsangebote in die Plattform einstellen?
8. Wird die Dienstleistungsplattform Funktionen der Arbeitsvermittlung
übernehmen?
9. In wie weit unterscheidet sich die Dienstleistungsplattform von
bestehenden regionalen bzw. überregionalen Angeboten, wie z. B. Kleinanzeigen
in lokalen Zeitungen oder bestehenden Internetforen?
10. Tritt die Dienstleistungsplattform in Konkurrenz zu gewerblichen
Anbietern, wie z. B. „Helpling“ der Risikokapitalgesellschaft Rocket Internet
AG?
11. Werden durch die Dienstleistungsplattform nach Ansicht der
Bundesregierung Arbeitsplätze geschaffen, und wenn ja, wie viele, in welchen
Beschäftigungsverhältnissen, und in welchem Entlohnungssektor?
Die Fragen 3 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Dienstleistungsplattform wird derzeit konzipiert. Sie hat das Ziel, den
Überblick über den Dienstleistungsmarkt und den Zugang zu legalen haushaltsnahen
Dienstleistungen für Familien und ältere Menschen zu erleichtern, Nutzerinnen
und Nutzern Information, Service und Beratung zu bieten und die Etablierung
von Qualitätsstandards in der Branche zu unterstützen, nicht jedoch, als
Vermittler von Angeboten aktiv zu sein.
Sie soll Nutzerinnen und Nutzern Orientierung über die verschiedenen
Möglichkeiten geben, haushaltsnahe Dienstleistungen legal in Anspruch zu nehmen und
den legalen Markt dadurch stärken.
13. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung die Förderung von
haushaltsnahen Dienstleistungen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
befördern?
In Deutschland sind es immer noch die Frauen, insbesondere Mütter, die den
Großteil der unbezahlten Hausarbeit selbst tragen und im OECD-Vergleich
(OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) nur ein geringes bezahltes Arbeitszeitvolumen haben. Das Angebot von
haushaltsnahen Dienstleistungen kann zu einer partnerschaftlicheren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
Drucksache 18/2378 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Wer soll mit dem Aufbau der Dienstleistungsplattform betraut werden,
und mit welchen Kosten (Aufbau und laufender Betrieb) rechnet die
Bundesregierung?
Die Dienstleistungsplattform wird derzeit konzipiert. Auf die Antwort zu den
Fragen 3 bis 11 wird verwiesen.
15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass gewerbliche Anbieter,
die sich auf der Dienstleistungsplattform anmelden, die entsprechenden
arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen einhalten?
Die Dienstleistungsplattform wird derzeit konzipiert. Auf die Antwort zu den
Fragen 3 bis 11 wird verwiesen.
16. Welche Aufgaben hat das an der Justus-Liebig-Universität gegründete
Kompetenzzentrum PQHD?
17. Welche Zielsetzung für seine Arbeit hat das Kompetenzzentrum PQHD
formuliert?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des Kompetenzzentrums PQHD ist es, Aktivitäten zum Themenkomplex
„Professionalisierung und Qualitätssicherung haushaltsnaher Dienstleistungen“
zu koordinieren bzw. im Sinne eines interdisziplinären
Wissenschaftsmanagements zu organisieren sowie die Prozesse wissenschaftlich zu begleiten. Seine
Aufgaben umfassen:
● Auftragsvergabe von Expertisen zur Beleuchtung unterschiedlicher
Perspektiven, etwa gleichstellungspolitische, berufspädagogische oder
arbeitsmarktpolitische Aspekte haushaltsnaher Dienstleistungen;
● Bestandsaufnahme von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten in
Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern im Bereich der
haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen und ihre Bewertung sowie
● Entwicklung von Qualifizierungsmodellen für Dienstleistungen im
Privathaushalt, mit denen ein berufspraktisches Profil vermittelt sowie berufliche
Perspektiven geschaffen werden können;
● Initiierung von Fachdialogen „Hauswirtschaft und Privathaushalt“ und
„Dienstleistung und Arbeitsmarkt“ unter anderem mit der Bundesagentur für
Arbeit, der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) und
weiteren Berufs- und Interessenverbänden;
● Durchführung von Fachveranstaltungen und Multiplikatorenseminaren
sowie deren Dokumentation und die Veröffentlichung relevanter Erkenntnisse.
Ein eigener Schwerpunkt wird in der Arbeit des Kompetenzzentrums PQHD
auch auf die Arbeitssituation in den Privathaushalten gelegt – etwa vor dem
Hintergrund des ILO-Übereinkommens 189 über menschenwürdige Arbeit für
Hausangestellte, dem Phänomen der Care-Migration und der anhaltend hohen
Schwarzarbeit in Privathaushalten. Hierbei besteht eine Kooperation mit der
Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/237818. Aus welchem Haushaltstitel des BMFSFJ wurde im Jahr 2013 das
Kompetenzzentrum PQHD mit 200 000 Euro finanziert?
Warum wurden die Mittel aus dem Haushaltstitel dafür aufgewendet?
Wie soll das Kompetenzzentrum langfristig finanziert werden, und wie
viele Mittel werden für das Kompetenzzentrum im Haushalt 2014 und
2015 bereitgestellt?
Das Kompetenzzentrum PQHD erhält eine Zuwendung in Höhe von insgesamt
184 340 Euro aus dem Kapitel 17 02 Titel 68 421 für den Zeitraum Mai 2013
bis Mai 2015. Davon entfallen auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 rund
83 000 Euro bzw. 35 000 Euro. Über eine Verlängerung der Arbeit des
Kompetenzzentrums über Mitte 2015 hinaus ist noch nicht entschieden worden.
Die Arbeit des Kompetenzzentrums PQHD steht im Zusammenhang damit, dass
sich der Erste Gleichstellungsbericht dafür aussprach, „dass die derzeit im
Arbeitsmarkt ,Privathaushalt‘ anzutreffenden irregulären (teilweise illegalen)
Beschäftigungsverhältnisse durch gezielte Initiativen und veränderte Anreize in
reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt und z. B. in
Dienstleistungsagenturen gebündelt werden.“ (Bundestagsdrucksache 17/6240, S. 195/196).
Darüber hinaus dient es der Umsetzung eines Vorhabens aus der
Demografiestrategie der Bundesregierung, die Fortbildung und Qualifikation von Anbietern
haushaltsnaher Dienstleistungen familienorientiert zu verbessern, um
Professionalität und Qualität der Dienstleistung zu sichern. Damit bestand ein erhebliches
Bundesinteresse an einer Förderung des Kompetenzzentrums PQHD.
19. Welche Ergebnisse hatte die Tagung des Kompetenzzentrums PQHD am
17. September 2013 unter dem Namen „Cooking, Caring, Cleaning“, und
wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse?
Die Tagung des Kompetenzzentrums PQHD am 17. September 2013 markierte
den Auftakt seiner Arbeit. In diesem Sinne diente die Tagung in erster Linie dem
Austausch und dem Fachdialog zwischen über 100 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern aus Dienstleistungsunternehmen, hauswirtschaftlichen
Berufsverbänden, Arbeitsagenturen und Jobcentern, Frauenverbänden, Bildungsträgern,
Hochschulen und Forschungsinstituten.
Näheres ist der Tagungsdokumentation unter
http://fss.plone.uni-giessen.de/fss/
fbz/fb09/institute/wdh/wpf/Infos/Downloads/Kick-Off-Doku/file/
Tagungsdokumentation_KickOff2013_PQHD_.pdf zu entnehmen.
Die Bundesregierung begrüßt das Zustandekommen des multidisziplinären
Fachdialogs. Damit wird der Gedanke der Professionalisierung und
Qualitätssicherung in haushaltsnahen Dienstleistungen noch stärker in der Arbeit der am
Fachdialog beteiligten Institutionen verankert und das Ansehen des
Tätigkeitsfeldes im Privathaushalt gesteigert.
20. Welche Studien, Publikationen und Forschungsvorhaben wurden bisher
durch die Bundesregierung zum Thema „haushaltsnahe Dienstleistungen“
seit dem Jahr 2005 in Auftrag gegeben, wer hat diese durchgeführt, mit
welchen Kosten waren diese verbunden, und aus welchem Haushaltstitel
wurden diese Studien bezahlt (bitte einzeln nach Jahren und Studien
aufschlüsseln)?
Drucksache 18/2378 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Welche Ergebnisse haben die Studien geliefert, und wie beurteilt die
Bundesregierung diese (bitte jede Studie einzeln aufführen und beurteilen)?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen des Sachzusammenhang gemeinsam
beantwortet.
Eine komplette Auflistung aller Studien, Publikationen und
Forschungsvorhaben sowie deren Auftragnehmer, Kosten, Jahr und Haushaltstitel, sowie deren
Ergebnisse und Beurteilung durch die Bundesregierung ist in der gewünschten
Form leider nicht möglich.
Hinzu kommen Abgrenzungsschwierigkeiten, welche Studien, Publikationen
und Forschungsvorhaben konkret zum Thema „haushaltsnahe Dienstleistungen“
in Auftrag gegeben wurden: Zum einen wurden unterschiedliche Begriffe
(familienunterstützende/haushaltsnahe/personenbezogene Dienstleistungen)
verwendet, zum anderen enthalten auch Studien oder Publikationen, die nicht explizit
„haushaltsnahe Dienstleistungen“ zum Thema hatten, möglicherweise
interessante Informationen zu diesem Thema, indem sie dies als Teilaspekt eines
anderen Themas behandeln.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Bundes (Ressortforschung)
dienen der Vorbereitung, Unterstützung und Umsetzung politischer
Entscheidungen und bilden eine Brücke zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und
Politik. Ressortforschung zielt auf die Gewinnung wissenschaftlicher
Erkenntnisse ab, die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums
haben oder die Voraussetzung zur Erfüllung der eigenen Fachaufgaben sind.
Diese Erkenntnisse dienen regelmäßig als Grundlage für administrative oder
politische Entscheidungen des Ressorts.
Im Folgenden wird eine Auswahl der wichtigsten Studien und
Forschungsvorhaben tabellarisch dargestellt.
Nach der Einführung des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
(geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten) sowie des § 35a des
Einkommensteuergesetzes (EStG – Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen) durch
das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt haben die
Ressorts der Bundesregierung eine Reihe von Studien und Forschungsvorhaben
zum Sektor der haushaltsnahen Dienstleistungen finanziert. Im Vordergrund
stand dabei zunächst die Frage, wie vorhandene wachsende Bedarfe in aktive
Nachfrage nach legalen Dienstleistungen umgewandelt werden können und wie
damit die in diesem Bereich vermuteten Beschäftigungspotenziale ausgeschöpft
werden können.
Tabelle 1a
Auftragnehmer Titel Jahr Ressort
Kosten in Euro
[Haushaltstitel]
IZA Bonn/ExAkt Berlin Familienunterstützende
Dienstleistungen – Internationale
Benchmarkingstudie
2007 BMFSFJ 14 766,00
[17 02 684 52]
Kurzbeschreibung: Das Gutachten beschreibt die politischen Ansätze in ausgewählten europäischen Ländern
zur Erschließung der Beschäftigungspotenziale im Bereich der familienunterstützenden Dienstleistungen.
Dabei wird herausgearbeitet, dass es auf konkurrenzfähige Preise im Vergleich zur Schattenwirtschaft ankommt.
Die Autoren sprechen sich für die Bündelung von Tätigkeiten in Dienstleistungsagenturen sowie für die
Qualitätssicherung im Wege der Zertifizierung aus.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2378Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden mit dem Gesetz
zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistung
(Familienleistungsgesetz) von 2008 die Regelungen der steuerlichen Förderung nach § 35a
EStG vereinfacht und ausgeweitet (Vereinheitlichung und Erhöhung des
Höchstbetrages, Anwendung auf Pflege- und Betreuungsdienstleistungen).
Der Gesetzentwurf enthielt in der Begründung auch den Auftrag zu prüfen, wie
mit einer besonderen Förderung der Arbeitsaufnahme, Qualifizierung und
Existenzgründung im Bereich hauswirtschaftlicher und personenbezogener
Dienstleistungen die Beschäftigung gesteigert werden kann. Zum anderen sei zu
untersuchen, ob mit einer besonderen Förderung von Gründung, Ausbau, Vernetzung
und Entwicklung von privaten Dienstleistungsagenturen oder
Vermittlungsdiensten die Markttransparenz gefördert und sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in Privathaushalten gebündelt werden kann mit dem Ziel der
Etablierung einer örtlichen Angebotsinfrastruktur.
In den folgenden Jahren widmete sich eine Reihe von Studien und
Forschungsvorhaben der Umsetzung dieser Aufgaben.
Tabelle 1b
Finanzwissenschaftliches
Forschungsinstitut an der
Universität zu Köln
Evaluierung von
Steuervergünstigungen für private Haushalte
2007
(Auftragsvergabe)
BMF Auftragsvolumen
ist grundsätzlich
vertraulich
[08 12 544 01
Forschung,
Untersuchungen und
Ähnliches]
Primäre Empfehlung der Gutachter ist, die begünstigten Leistungen zu überprüfen und hierfür die damalige
lückenhafte empirische Datenlage zu verbessern.
Institut der Wirtschaft
Köln
Familienunterstützende
Dienstleistungen – Marktstrukturen,
Potenziale und Politikoptionen
2008 BMFSFJ 58 696,75
[17 02 684 52]
Familienunterstützende Dienstleistungen können, so das Gutachten, dazu beitragen, den Zeitstress in Familien
zu mindern und die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Hausarbeit in der „Rushhour“ des Lebens zu
verbessern. Nach einer allgemeinen Bestandsaufnahme nimmt das Gutachten eine Abschätzung der Marktpotenziale
familienunterstützender Dienstleistungen anhand vergleichbarer Länder vor. An erster Stelle der
vorgeschlagenen Reformmaßnahmen steht eine Verringerung des Steuer- und Abgabenkeils mittels einer kritischen
Überprüfung des staatlichen Aufgabenkatalogs.
Auftragnehmer Titel Jahr Ressort
Kosten in Euro
[Haushaltstitel]
InterVal GmbH Entwicklung
familienunterstützender Dienstleistungen in Frankreich
und Deutschland
2009 BMFSFJ 14 994,00
[17 02 684 54]
Das Gutachten vergleicht die politischen Ansätze in Deutschland und Frankreich in Bezug auf die
Marktentwicklung bei haushaltsnahen, familienunterstützenden Dienstleistungen. Für Frankreich werden die Faktoren
und Rahmenbedingungen herausgearbeitet, die die Wirksamkeit des französischen Modells fördern. Daraus
leitet sich ein Vier-Säulen-Modell ab, das auf der Schaffung von Markttransparenz, der Sicherung von Qualität,
der Förderung der Nachfrage sowie der Entwicklung der Angebote beruht.
Auftragnehmer Titel Jahr Ressort
Kosten in Euro
[Haushaltstitel]
Drucksache 18/2378 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodePrognos AG Dynamisierung des Marktes
haushaltsnaher Dienstleistungen
2010 BMWi Auftragsvolumen
ist grundsätzlich
vertraulich*
[09 10-544 02
„Forschung,
Untersuchungen und
Ähnliches“]
Das Gutachten analysiert die derzeitigen Marktstrukturen, vorhandene Unternehmenskonzepte sowie das
Nutzungsverhalten in Bezug auf Inanspruchnahme, Bedarf, Potenzial und Preiselastizität von haushaltsnahen
Dienstleistungen. Es untersucht weiter verschiedene Fördermodelle, auch im Vergleich mit den europäischen
Nachbarländern. Empfohlen wurde, die qualitätsbewusste aber preissensiblere (Mittelpreissegment) Nachfrage
durch gezielte steuerliche Anreize zu fördern, den Arbeitskräfteengpass durch Entwicklung eines eigenen
Berufsbildes zu verringern sowie die Anreize zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit zu verstärken. Rechtliche
Hemmnisse bei der Gründung sind ursächlich auf die fehlende Zuordnung zu einer
Wirtschaftszweigsystematik zurückzuführen. Flankierend dazu wurden weitere Maßnahmen wie eine Imagekampagne vorgeschlagen.
Rambøll Management
Consulting
Machbarkeitsstudie
„Haushaltsnahe Dienstleistungen für
Wiedereinsteigerinnen“
2011 BMFSFJ 71 633,84
Ausgehend von dem o. g. Vier-Säulen-Modell zeigt die Machbarkeitsstudie, wie auf der Grundlage
bestehender gesetzlicher Bestimmungen bestehende Infrastrukturen genutzt werden können, um auf lokaler Ebene die
Entwicklung haushaltsnaher Dienstleistungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen.
Exemplarisch wird für berufliche Wiedereinsteigerinnen gezeigt, welche positiven fiskalischen Effekte in
Bezug auf diese Zielgruppe erzielt werden können.
Gesellschaft für
Innovationsforschung und
Beratung, GIB Berlin
Anbieter haushaltsnaher
Dienstleistungen in Deutschland –
Angebotsbedingungen, Strukturen,
Perspektiven
2012 BMFSFJ 70 495,60
[17 02 684 21]
Die GIB Berlin führte eine nicht-repräsentative Befragung von Unternehmen im Bereich der haushaltsnahen
Dienstleistungen durch (Unternehmensentwicklung, Umsätze, Mitarbeiter nach Beschäftigungsform und
Qualifikation etc.). Zentral ergibt sich die Erkenntnis, dass die Bedingungen für die Rekrutierung von
Arbeitskräften in diesem Bereich verbessert werden sollten (Qualifizierung, Verbesserung des Ansehens der Tätigkeiten,
Anreizstrukturen). Das Setzen von Qualitätsstandards, mehr Markttransparenz und Vernetzung sind weitere
Empfehlungen.
IWAK-Zentrum der
Goethe-Universität Frankfurt
am Main
Beschreibung von Auswirkungen
von Minijobs in Privathaushalten
auf Beschäftigungsaufnahme und
Entwicklung von Erwerbsverläufen
2012 BMAS Auftragsvolumen
ist grundsätzlich
vertraulich
[11 01 544 01
Forschung,
Untersuchung und
Ähnliches]
* Für die Offenlegung der Vertragskonditionen gegenüber Dritten, muss das Einverständnis des
Auftragnehmers eingeholt werden. Diese Angaben fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.
Auftragnehmer Titel Jahr Ressort
Kosten in Euro
[Haushaltstitel]
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2378Deutlich ist, dass jetzt stärker die Frage einer förderlichen Infrastruktur auf
lokaler Ebene zur Verbesserung der Markttransparenz sowie die Sicherung von
Qualität durch Standards und Qualifizierung in den Vordergrund rücken.
Im Rahmen der Konzeptionierung des Aktionsprogramms
Mehrgenerationenhäuser II wurden u. a. Empfehlungen aus der Wissenschaft aufgenommen und
das Thema „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ als ein Handlungsschwerpunkt
ausgewählt. Darüber hinaus werden im Rahmen des ESF-Programms
„Perspektive Wiedereinstieg“ seit dem Jahr 2012 Ansätze zu Empfehlungen der
„Machbarkeitsstudie“ implementiert, indem Wiedereinsteigerinnen und
Wiedereinsteiger u. a. für die Nutzung haushaltsnaher Dienstleistungen sensibilisiert und
beraten werden. Professionalisierung, Qualifizierung und Imageverbesserung sind
zudem Empfehlungen, die im Rahmen der Demografiestrategie der
Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode bekräftigt wurden.
Angesichts aktueller Entwicklungen am Markt für haushaltsnahe
Dienstleistungen rücken Qualitätsstandards, Qualität der Arbeit und Qualifizierung stärker in
den Mittelpunkt, aber auch die Verbesserung des Ansehens der Dienstleistungen
sowie deren Erreichbarkeit für Familien und ältere Menschen.
Tabelle 1c
Untersucht wurden die Gründe für die Aufnahme sowie die Rahmenbedingungen einer Beschäftigung im
Privathaushalt im Rahmen eines Minijobs. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es sowohl für Beschäftigte
als auch Privathaushalte Lebenssituationen gibt, in denen sie mit dieser Beschäftigungsform zufrieden sind und
in ihr verbleiben wollen. Es spräche deshalb einiges dafür, Minijobs weiter zu fördern, u. a. nicht zuletzt, um
Schwarzarbeit abzubauen. Für bestimmte Personengruppen sollten jedoch – so eine Handlungsempfehlung –
Entwicklungspotentiale für eine Ausweitung der Beschäftigung sowie Übergänge hin zu gewerblichen
Arbeitgebern aufgezeigt werden.
Auftragnehmer Titel Jahr Ressort
Kosten in Euro
[Haushaltstitel]
Deutsche Gesellschaft für
Hauswirtschaft e.V. (dgh),
Zuwendungsempfänger
Curriculum Qualifizierung für
haushaltsbezogene
Dienstleistungen
2013 BMFSFJ 3 257,00
[17 02 684 21]
Ziel des Projekts der dgh war die Entwicklung eines Rahmen-Curriculums der Qualifizierung für
Dienstleistungen in Privathaushalten. Näheres dazu siehe Antwort zu Frage 26.
IFOK GmbH im
Konsortium mit dem Institut der
deutschen Wirtschaft Köln
und der IW Consult
GmbH, Köln
Professionalisierung
haushaltsnaher Dienstleistungen durch
Entwicklung und Etablierung von
Qualitätsstandards
2014 BMWi 129 714,00
[09 12-544 01
„Forschung,
Untersuchungen und
Ähnliches“]
Das Gutachten soll beleuchten, welche Effekte die Einführung von Qualitätskriterien au f den Markt für
haushaltsnahe Dienstleistungen haben und welche Qualitätskriterien das Kundenvertrauen herstellen können. Es
soll weiter konkrete Ansätze beschreiben, wie der Markt der haushaltsnahen Dienstleistungen, jenseits
staatlicher Regulierung, durch die Einführung von Qualitätsstandards transparenter und einheitlicher werden kann.
Auftragnehmer Titel Jahr Ressort
Kosten in Euro
[Haushaltstitel]
Drucksache 18/2378 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode22. Welche Modelle zur Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen sind
der Bundesregierung im europäischen Vergleich bekannt?
An welchen der bekannten Modelle orientiert sich die Bundesregierung
bei der Entwicklung der Dienstleistungsplattform?
Eine Auswahl von Beispielen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Belgien, Frankreich, Dänemark, Schweden) enthält die Machbarkeitsstudie:
„Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wiedereinsteigerinnen“ (BMFSFJ 2011,
S. 52 bis 54). Weitere aktuelle Informationen zu internationalen Beispielen
können unter anderem der Dokumentation der Fachtagung „Eldercare Services in
Europa – Personen- und haushaltsbezogene Dienstleistungen für ältere
Menschen“ vom 16. September 2013 entnommen werden (
www.beobachtungsstelle-
gesellschaftspolitik.de/uploads/tx_aebgppublications/Dokumentation_PHS_
DE.pdf).
Die Dienstleistungsplattform wird sich an keinem bekannten Modell
orientieren, da die Bedingungen in anderen Ländern nicht auf Deutschland übertragbar
sind.
23. Welche Meinung hat die Bundesregierung zur Förderung von
haushaltsnahen Dienstleistungen mittels Steuerentlastungen?
Wie hoch sind die Mindereinnahmen in Deutschland aufgrund der
steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen?
Wer profitiert nach Meinung der Bundesregierung von diesem Modell?
Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen kann Anreize
zur Stärkung der legalen Nachfrage in den steuerlich begünstigten Bereichen
schaffen.
Für die zweite Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
Rund 2,3 Millionen Steuerpflichtige haben von einer steuerlichen
Berücksichtigung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung profitiert.
24. Welche Meinung hat die Bundesregierung zum „Belgischen Modell“, bei
dem staatliche oder von Unternehmen subventionierte Gutscheine für die
Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen eingelöst werden
können?
Mit welchen Mehrausgaben rechnet die Bundesregierung bei der
Umsetzung dieses Modells?
Wer profitiert nach Meinung der Bundesregierung von diesem Modell?
Der Bundesregierung liegen keine Modellrechnungen für eine Übertragung des
„Belgischen Modells“ auf Deutschland vor.
Ohne das Modell zu bewerten, sieht die Bundesregierung, dass in Belgien mit
einem hohen Subventionsanteil Beschäftigungseffekte erzielt werden und sich
die Förderung auf Dienstleistungen von Unternehmen (sog.
Dienstleistungsagenturen) konzentriert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/237825. Welches Qualifikationsniveau bzw. welche formalen
Berufsqualifikationen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, die
haushaltsnahe Dienstleistungen verrichten, auf?
Dazu liegen der Bundesregierung keine repräsentativen statistischen
Erkenntnisse vor.
Nach einer nichtrepräsentativen Unternehmensbefragung durch die Gesellschaft
für Innovationsforschung und Beratung mbH (GIB Berlin) im Auftrag des
BMFSFJ (2012) haben jedoch 7 Prozent der Beschäftigten in haushaltsnahen
Dienstleistungen (im weiteren Sinne) einen (Fach-)Hochschulabschluss, 11,8
Prozent verfügen über eine Meisterausbildung oder vergleichbare Fortbildung,
62 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und 21,3 Prozent sind
Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Bei den Personen mit
abgeschlossener Berufsausbildung handelt es sich zudem häufig um
Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteiger. Im Bereich der Haushaltsservices (haushaltsnahe
Dienstleistungen im engeren Sinne), so die Studie, sei der Anteil der Personen,
die nach Angaben der Unternehmen beim Beschäftigungsbeginn über eine
Qualifikation speziell für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen verfügen
(z. B. eine Ausbildung oder Umschulung zur Hauswirtschafterin bzw. zum
Hauswirtschafter, oder eine anerkannt Weiterbildung mit ähnlichem Inhalt, z. B.
zum Hausmanager) mit knapp 15 Prozent relativ gering.
26. Wie sollte eine entsprechende Ausbildung ausgestaltet sein, und welche
Inhalte sollte sie aufweisen?
Unterstützt die Bundesregierung eine modularisierte Ausbildungsform für
haushaltsnahe Dienstleistungen, wie sie auf der Tagung des
Kompetenzzentrums am 17. September 2013 vorgestellt wurde, die als Ziel einen
Abschluss unterhalb des Ausbildungsberufes des Hauswirtschafters/der
Hauswirtschafterin hat?
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt es den geregelten dreijährigen
dualen Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin.
Hauswirtschafter organisieren und steuern hauswirtschaftliche Versorgungs- und
Betreuungsleistungen und setzen diese um. Nach § 66 BBiG gibt es darüber hinaus für
Menschen mit Behinderung die geregelte Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum
Fachpraktiker Hauswirtschaft. Ob die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung
der Ausbildungsordnungen den Anforderungen des Arbeitsmarktes in der
Zukunft entspricht, wird derzeit untersucht. Vor dem Hintergrund aktueller
bildungspolitischer Diskussionen ist eine Modularisierung der Ausbildungen nach
BBiG nicht vorgesehen. Im Übrigen ist nach den Regelungen des BBiG generell
kein Abschluss unterhalb des Niveaus eines anerkannten Ausbildungsberufes
vorgesehen.
Das BMFSFJ hat die Entwicklung eines Basis-Curriculums zur Qualifizierung für
haushaltsnahe Dienstleistungen durch die Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh)
im Jahr 2013 gefördert (
http://dghev.de/files/dgh_Curriculum_haushaltsnahe_
Dienstleistungen.pdf). Die ersten Entwicklungsergebnisse wurden auf der
Tagung des Kompetenzzentrums PQHD am 17. September 2013 in Gießen
vorgestellt und diskutiert. Das Curriculum ist kein Ansatz zur Modularisierung des
Ausbildungsberufes der Hauswirtschaft. Anders als es die Fragestellung
vermuten lässt, hat das Curriculum vielmehr auch das Ziel, Unterstützung für eine
mögliche Externenprüfung zum Beruf der Hauswirtschafterin bzw. des
Hauswirtschafters zu geben.
Drucksache 18/2378 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Auf der Grundlage welchen Referenzberufes werden im Ausland
erworbene Qualifikationen im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen
anerkannt (bitte begründen)?
Die Auswahl des deutschen Referenzberufes für die Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen richtet sich nach der jeweiligen im Ausland erworbenen
Qualifikation. So legt z. B. für nicht reglementierte Berufe im dualen System § 4
Absatz 1 Nummer 1 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes fest, dass sich
die Feststellung der Gleichwertigkeit auf vergleichbare Berufe und Niveaus der
Qualifizierung beziehen muss. Bei mehreren in Betracht kommenden
inländischen Referenzberufen legt der Antragsteller oder die Antragstellerin im
Einvernehmen mit der zuständigen Stelle den entsprechenden Referenzberuf für das
Anerkennungsverfahren fest. Insofern kommen für haushaltsnahen
Dienstleistungen mehrere inländische Referenzberufe in Betracht.
28. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung abgesichert werden,
dass die vermittelten Kräfte in Haushalten von Menschen mit Pflegebedarf
tatsächlich Dienstleistungen im Haushalt erbringen und keine Tätigkeiten
der Grundpflege übernehmen?
Für Pflegebedürftige ist entscheidend, dass die Pflege jederzeit sichergestellt ist
und in angemessener Qualität erbracht wird. Wer einen Antrag auf pflegerische
Versorgung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch stellt, hat einen
Anspruch auf Pflegeberatung, um u. a. den Hilfebedarf systematisch zu erfassen und
um Unterstützung im Sinne eines Fallmanagements zu bieten. Pflegebedürftige,
die zur Sicherstellung ihrer Grundpflege Sachleistungen der Pflegeversicherung
in Anspruch nehmen, können diese nur bei zugelassenen ambulanten
Pflegediensten, die einer entsprechenden Qualitätssicherung und -prüfung unterliegen,
abrufen. Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, mit dem sie
die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter
Weise selbst sicherstellen, müssen regelmäßige Beratungseinsätze in der
eigenen Häuslichkeit abrufen (halbjährlich bei den Pflegestufen I und II,
vierteljährlich bei Pflegestufe III). Diese Beratungseinsätze dienen sowohl der Sicherung
der Qualität der häuslichen Pflege als auch der regelmäßigen Hilfestellung und
praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch
nicht die Kriterien einer Pflegestufe erfüllen, können halbjährlich einen
Beratungsbesuch abrufen.
29. Wie viele haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse gab es jährlich in
Deutschland ab dem Jahr 2005 (bitte nach geringfügigen und
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen differenzieren)?
Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen:
Tabelle 2: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Stichtag geringfügig entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse
in Privathaushalten
sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse in
Privathaushalten*
Juni 14 319 945 **
Juni 13 292 495 42 490
Juni 12 271 057 41 289
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2378Quelle: Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See (KBS), Statistik der Bundesagentur für Arbeit
* Zahlen aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit Hinweis:
– bis Dez. 2007 Wirtschaftszweig 95 (WZ 2003) – Private Haushalte mit Hauspersonal
– ab Mrz. 2008 Wirtschaftszweig 97 (WZ 2008) – Private Haushalte mit Hauspersonal
** Angaben liegen noch nicht vor.
Methodische Erläuterungen: Für die Zahl der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse (Tabelle 2) erfolgt die Abgrenzung der
haushaltsnahen Dienstleistungen anhand der Wirtschaftszweigklassifikation. Die
Auswertungen werden für die Wirtschaftsabteilung „Private Haushalte mit
Hauspersonal“ vorgenommen. Die Wirtschaftsabteilung umfasst die Tätigkeit von
Haushalten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber von Hauspersonal. Nicht enthalten
sind: die Erbringung von Dienstleistungen wie Kochen, Gartenpflege usw. durch
Dienstleistungsagenturen oder selbständige Einzelpersonen.
Die Daten zu den geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (Tabelle 2)
basieren auf den im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens gemeldeten
Beschäftigten, es handelt sich folglich um Meldedaten (Quartalswerte) der
Minijobzentrale der Knappschaft-Bahn-See.
Auch das in der Antwort zu Frage 30 angegebene durchschnittliche
Arbeitsentgelt basiert auf diesen Daten. Hierbei ist es nur möglich, das monatliche
Durchschnittsentgelt aus dem Jahreswert zu errechnen. Eine Auswertung für einzelne
Beschäftigungsmonate, die Unterteilung nach Geschlecht und Alter sowie
Zahlen für die Jahre 2013 und 2014 liegen nicht vor.
Bei den Angaben der Minijob-Zentrale handelt es sich um Informationen über
die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale, die nicht unmittelbar mit den
statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit vergleichbar sind.
30. Wie hoch ist aktuell der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst von
haushaltsnah Beschäftigten (bitte nach geringfügigen und
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie nach Geschlecht und
Alter differenzieren)?
Der durchschnittliche Bruttoverdienst einer im Privathaushalt geringfügig
beschäftigten Person lag nach Angaben der Minijob-Zentrale der Knappschaft-
Bahn-See (KBS) bei durchschnittlich 180,62 Euro je Monat 2012
(Quartalsbericht I, 2014).
Juni 11 256 543 39 157
Juni 10 238 882 37 305
Juni 09 207 285 36 056
Juni 08 181 813 34 765
Juni 07 152 552 33 743
Juni 06 132 409 36 083
Juni 05 118 344 31 943
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Stichtag geringfügig entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse
in Privathaushalten
sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse in
Privathaushalten*
Drucksache 18/2378 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAktuellere Angaben liegen noch nicht vor. Die Auswertung des Datenbestandes
und Aktualisierung des berechneten Durchschnittsentgelts erfolgt nach einer ca.
sechsmonatigen Wartezeit zum jeweils dritten Quartal für das Vorjahr.
Tabelle 3 gibt an, welche monatlichen Bruttoarbeitsentgelte
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Azubis) im Privathaushalt im Mittel
(Median) erzielten.
Tabelle 3: Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) nach ausgewählten
Merkmalen – Stichtag: 31. Dezember 2013
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
X) Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen
eingeschränkt. Gleiches gilt damit auch für approximativ ermittelte Medianentgelte (und andere
Verteilungsparameter). Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Daten zu Entgeltverteilungen,
Medianentgelten (oder anderen Verteilungsparametern) in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit
weniger als 1 000 Beschäftigten, oder wenn sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt bzw. oberhalb der
Bemessungsgrenze liegt.
Methodische Erläuterungen: Das im Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete
sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (Tabelle 3) umfasst alle
laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten
werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt.
Weitere methodische Erläuterungen zur Entgeltstatistik sind u. a. in dem Bericht
der Statistik der BA „Beschäftigungsstatistik: Sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelte“ vom November 2010 zu finden (siehe unter
http://statistik.
Insgesamt
mit Angabe zum
Entgelt
Median in €
1 2 3
Insgesamt 20.281.713 20.101.659 2.960
15 - 24 Jahre 1.346.921 1.327.265 2.090
25 - 49 Jahre 12.577.733 12.455.423 2.970
50 - 64 Jahre 6.270.481 6.234.616 3.198
65 und älter 86.485 84.332 2.337
Insgesamt 13.446.034 13.351.689 3.146
15 - 24 Jahre 753.099 741.447 2.192
25 - 49 Jahre 8.350.404 8.294.683 3.141
50 - 64 Jahre 4.280.100 4.254.773 3.394
65 und älter 62.365 60.773 2.446
Insgesamt 6.835.679 6.749.970 2.631
15 - 24 Jahre 593.822 585.818 1.955
25 - 49 Jahre 4.227.329 4.160.740 2.672
50 - 64 Jahre 1.990.381 1.979.843 2.837
65 und älter 24.120 23.559 2.084
Insgesamt 16.727 15.926 1.614
15 - 24 Jahre 381 340 X
25 - 49 Jahre 7.423 7.054 1.661
50 - 64 Jahre 8.318 7.957 1.570
65 und älter 605 575 X
Insgesamt 2.797 2.691 2.051
15 - 24 Jahre 69 61 X
25 - 49 Jahre 1.578 1.520 2.044
50 - 64 Jahre 1.074 1.036 2.089
65 und älter 76 74 X
Insgesamt 13.930 13.235 1.550
15 - 24 Jahre 312 279 X
25 - 49 Jahre 5.845 5.534 1.571
50 - 64 Jahre 7.244 6.921 1.524
65 und älter 529 501 X
Insgesamt
Männer
Frauen
WZ 2008 Insgesamt Alter
Insgesamt
Insgesamt
Männer
Frauen
97 Private Haushalte mit
Hauspersonal
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2378arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Statistische-
Sonderberichte/Statistische-Sonderberichte-Nav.html).
Die Auswertungen zum Entgelt sind auf sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt, weil auf diese Weise
Vergleiche durchgeführt werden können, die in ihrer Aussagekraft nicht durch
unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden
beeinträchtigt sind.
Aus den klassierten Daten der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit
kann der Median als „mittleres Entgelt“ ermittelt werden. Der Median teilt eine
nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große
Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung.
Bei den Angaben der Minijob-Zentrale handelt es sich um Informationen über
die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale, die nicht unmittelbar mit den
statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit vergleichbar sind.
31. In welchem finanziellen Umfang werden derzeit haushaltsnahe
Dienstleistungen erbracht, die im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit stattfinden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang von
Schwarzarbeit im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen?
Zum Umfang von Schwarzarbeit im Bereich der haushaltsnahen
Dienstleistungen liegen der Bundesregierung keine statistisch gesicherten Erkenntnisse vor.
Das Gutachten von Prognos 2010 gibt hierzu lediglich Anhaltspunkte. Demnach
werden schätzungsweise rund zwei Drittel der Leistungen unter Umgehung
steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften erbracht. Frühere
Studien sprachen von 90 bis 95 Prozent (so z. B. IW Köln 2008).
33. Wie viele Fälle von Schwarzarbeit im Bereich der haushaltsnahen
Dienstleistungen werden jährlich aufgedeckt?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Beschäftigten in Privathaushalten
werden aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durch den Betriebsprüfdienst der
Deutschen Rentenversicherung geprüft. Beschäftigungen in Privathaushalten
die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind,
werden turnusmäßig alle vier Jahre geprüft. Die Träger der Rentenversicherung
arbeiten mit den Zollbehörden bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung
und Schwarzarbeit zusammen und machen Beitragsforderungen geltend.
Statistiken, die Beitragsforderungen branchenspezifisch erfassen, werden jedoch
nicht geführt. Die statistischen Auswertungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der Zollverwaltung sehen eine Differenzierung nach haushaltsnahen
Dienstleistungen nicht vor. Die Auswertungen sind möglich für bestimmte
Branchen sowie nach Hauptzollämtern bzw. Bundesfinanzdirektionen.
Inwieweit dabei bei einzelnen Branchen Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich
erbracht wurden, kann diesen Auswertungen nicht entnommen werden.
Drucksache 18/2378 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Gibt es ein spezifisches Konzept der Bundesregierung für die Kontrolle
der Einhaltung des zukünftigen Mindestlohns im Bereich der
haushaltsnahen Dienstleistungen?
Ein spezifisches Konzept zur Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes im
Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ist nicht erforderlich. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung prüft bereits jetzt in allen Branchen die
Einhaltung verschiedener Pflichten. Künftig wird im Rahmen dieser Prüfungen
auch die Einhaltung des Mindestlohnes geprüft. Sofern dabei auch Prüfungen
bei Privathaushalten erforderlich sind, ist zu berücksichtigen, dass die
Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes und nach Artikel 13 des Grundgesetzes
verfassungsrechtlich geschütztes Gut ist. Sofern der Wohnungsinhaber einem
Betreten der Wohnung nicht zustimmt, werden die Prüfbehörden daher auf andere
Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers zurückgreifen, wenn nicht wegen des
konkreten Verdachts einer Straftat ausnahmsweise eine entsprechende
richterliche Anordnung, die das Betreten der Wohnung erlaubt, vorliegt.
35. Wie soll bei der Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen durch
eine Dienstleistungsplattform Schwarzarbeit verhindert werden?
Siehe Antwort zu den Fragen 3 bis 11. Die Dienstleistungsplattform wird derzeit
konzipiert. Sie soll Nutzerinnen und Nutzern Orientierung über die
verschiedenen Möglichkeiten geben, haushaltsnahe Dienstleistungen legal in Anspruch zu
nehmen und den legalen Markt dadurch stärken.
36. In welchem Umfang entgehen dem Bundeshaushalt jährlich
Steuereinnahmen durch die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen
Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnissen?
Die Steuermindereinnahmen durch die steuerliche Absetzbarkeit von
haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a Absatz 2 EStG) und Beschäftigungsverhältnissen
(§35a Absatz 1 EStG) betrugen für das Veranlagungsjahr 2010 nach den
Ergebnissen der jährlichen Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes
rund 300 Mio. Euro bzw. 60 Mio. Euro (zusammen rund 360 Mio. Euro).
Schätzungen im Rahmen des 24. Subventionsberichtes der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/14621, S. 75) gehen für das Jahr 2014 von einem
steuerlichen Abzugsvolumen von rund 410 Mio. Euro (340 Mio. Euro plus
70 Mio. Euro) aus.
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Falle von
geringfügigen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen in einem Privathaushalt
eine „doppelte Subventionierung“ vorliegt (Subventionierung durch
verminderte Sozialabgaben für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in
Privathaushalten sowie die steuerliche Absetzbarkeit von solchen
Beschäftigungsverhältnissen)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung dies?
Der Gesetzgeber hat die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen
Regelungen eingeführt, um die Schwarzarbeit in privaten Haushalten zu bekämpfen.
Zum einen tragen niedrigere Abgabesätze für im Haushalt tätige geringfügig
Beschäftigte sowie die Vereinfachung der Anmeldung eines geringfügig
Beschäftigten durch das Haushaltsscheckverfahren dazu bei, dass mehr
Privathaushalte ihre Haushaltshilfen anmelden. Zum anderen hat der Gesetzgeber
steuerrechtliche Anreize für die Auftraggeber geschaffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]