Die Gruppierung Islamischer Staat im Irak und Großsyrien und Maßnahmen der Bundesregierung gegen djihadistische Syrien-Rückkehrer
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juni 2014 eroberten djihadistische Kämpfer der Gruppierung „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG, auch Islamischer Staat im Irak und Syrien – ISIS – bzw. Islamischer Staat im Irak und der Levante – ISIL – sowie nach Umbenennung Ende Juni 2014 Islamischer Staat – IS) die irakische Millionenstadt Mosul sowie große Teile der sunnitischen Siedlungsgebiete des Landes. Dabei konnten sich die sunnitischen Kämpfer auf einen weitverbreiteten Unmut der sunnitischen Bevölkerung mit der sektiererischen und ihr gegenüber diskriminierenden Politik der schiitisch dominierten Regierung von Ministerpräsident Hasan al-Maliki stützen. Am 29. Juni 2014 rief ISIG einen islamischen Staat auf dem von ihren Kämpfern kontrollierten Territorium im Irak sowie Nordsyriens aus. ISIG-Führer Abu Bakr al-Baghdadi ernannte sich zum Kalifen. Im Irak und im syrischen Bürgerkrieg gehen zahlreiche Gräueltaten einschließlich Autobomben- und Selbstmordanschläge auf zivile Ziele, Massaker an Andersgläubigen, Entführungen und selbst Hinrichtungen von Kindern und Kreuzigungen politischer Opponenten auf das Konto der Gruppierung. In den Reihen von ISIG kämpfen neben Irakern und Syrern zahleiche Ausländer. So sollen sich von den nach Angaben der Bundesregierung bislang in den syrischen Bürgerkrieg gezogenen 320 deutschen bzw. aus Deutschland stammenden Djihadisten ein Großteil dem ISIG angeschlossen haben. Am 24. Mai 2014 erschoss der 29-jährige Franzose M. N., der auf Seiten des ISIG in Syrien gekämpft hatte und über Deutschland nach Belgien gereist war, vier Menschen am jüdischen Museum in Brüssel. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizère, sah durch diesen Anschlag die Möglichkeit eines Attentats durch Rückkehrer aus dem syrischen Bürgerkrieg zur „tödlichen Realität“ geworden (www.taz.de/1/archiv/ digitaz/artikel/?ressort=a1&dig=2014%2F06%2F19%2Fa0099&cHash=eb5f 67176ba9954b42182aede1572b96).
Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes des Bundes für das Jahr 2013 warnte der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen vor einem „besonderen Sicherheitsrisiko“ durch nach Deutschland zurückkehrende Syrien-Kämpfer und erklärte, Deutschland sei nicht weit entfernt vom Terrorismus und weiterhin Ziel von Anschlagsplanungen (www.bild.de/politik/inland/ verfassungsschutz/bericht-innenminister-warnt-vor-dschihadisten-36437874. bild.html).
Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2013 heißt es: „Strukturen der ISIG in Deutschland sind nicht bekannt“ (S. 210). Gleichwohl wird zumindest in Einzelfällen gegen mutmaßliche ISIG-Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt. So fand Ende März 2014 eine Polizeirazzia in Berlin, Bonn und Frankfurt statt, bei der drei mutmaßliche ISIG-Anhänger verhaftet wurden. Zwei von ihnen sollen sich zuvor in Syrien aufgehalten und anschließend die Organisation mit Geld und Sachmitteln unterstützt haben. Drei weitere mutmaßliche ISIG-Anhänger, die zum Teil über Kampferfahrung in Syrien verfügten, wurden im April 2014 verhaftet (www.taz.de/!140464/). Im Juni 2014 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen 20-jährigen Deutschen aus Frankfurt am Main, der sich in Syrien der ISIG angeschlossen haben soll, wegen Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Der junge Mann soll sich eine Schusswaffe verschafft, eine Waffenausbildung durchlaufen und sich an Kampfeinsätzen der ISIG beteiligt haben (www.fr-online.de/frankfurt/ salafisten-angeklagt-als-isis-kaempfer,1472798,27600914.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Feststellung im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2013, in Deutschland seien keine ISIG-Strukturen bekannt, angesichts der gegen mutmaßliche ISIG-Mitglieder durchgeführten polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen und Anklageerhebungen durch die Generalbundesanwaltschaft?
a) Bedeutet diese Aussage, dass es in Deutschland keine ISIG-Strukturen gibt oder dass der Verfassungsschutz sie bislang nur nicht ausfindig machen konnte?
b) Was versteht die Bundesregierung unter ISIG-Strukturen, bzw. ist sie der Auffassung, einzelne mutmaßliche ISIG-Mitglieder in Deutschland bildeten noch keine „Struktur“?
Wie viele aus Deutschland in den syrischen Bürgerkrieg gezogene Djihadisten und Djihadistinnen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dort der Gruppierung ISIG angeschlossen (bitte auch angeben, wie viele von ihnen wieder zurückgekehrt oder in Syrien getötet worden)?
Welche Verbindungen zwischen der Salafistenszene in Deutschland und der Gruppierung ISIG bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwieweit sind der Bundesregierung öffentliche Rechtfertigungen oder Distanzierungen von salafistischen Vereinigungen von der Gruppierung ISIG oder deren Taten bekanntgeworden?
Welche Reaktionen aus der djihadistischen, salafistischen und islamistischen Szene in Deutschland erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Ausrufung eines „Islamischen Staates“ durch die Gruppierung ISIG, der Teile des Iraks und Syriens umfassen soll?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die große Attraktivität, die die Gruppierung ISIG vor anderen in Syrien aktiven djihadistischen Gruppierungen bei kampfwilligen Djihadisten aus Europa findet?
Auf welche Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland Kämpfer für die Gruppierung ISIG rekrutiert (z. B. über das Internet, Ansprache im Bekanntenkreis oder in der Moschee etc.)?
Welche Internetseiten, facebook-Accounts, Foren etc. von der Gruppierung ISIG und ihren Unterstützern sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon richten sich direkt – etwa durch die verwendete Sprache – an Leserinnen und Leser in Deutschland bzw. Europa?
Welche konkreten Aufrufe von der Gruppierung ISIG oder einzelnen ISIG-Anhängerinnen und Anhängern zu Gewalttaten in der Bundesrepublik Deutschland oder gegen deutsche Ziele im Ausland sind der Bundesregierung bekannt (bitte benennen, wann, wo, über welches Medium, von wem und mit welchem Inhalt solche Aufrufe verbreitet wurden und für wie authentisch die Bundesregierung solche Drohungen hält)?
Worauf gründet die bei Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2013 getätigte Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, „Deutschland ist nicht weit entfernt vom Terrorismus. Wir sind weiterhin Ziel von Anschlagsplanungen“ (www.bild.de/politik/inland/ verfassungsschutz/bericht-innenminister-warnt- vor-dschihadisten-36437874.bild.html)?
a) Welche konkreten Anschlagsplanungen von Islamisten gegen deutsche Ziele bzw. Ziele in Deutschland sind der Bundesregierung in der Vergangenheit bekannt, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, davon zu sprechen, Deutschland sei „weiterhin“ – also in Fortsetzung bereits erfolgter konkreter Anschlagsplanungen – Ziel solcher Planungen?
b) Welche konkreten aktuellen Anschlagsplanungen von Islamisten gegen deutsche Ziele bzw. Ziele in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, davon zu sprechen, Deutschland sei „weiterhin“ – also auch in der Zukunft – Ziel solcher Planungen?
Inwieweit sind der Bundesregierung Klagen von Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder bekanntgeworden, wonach diese bezüglich der Beobachtung von djihadistischen Syrien-Rückkehrern an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Beobachtung von Syrien-Rückkehrern bzw. der Ausbildung von geschulten Beamten von Polizeien und Geheimdiensten von Bund und Ländern bereitgestellt?
Wenn ja, wann, wie viele und, für welche Behörden?
Was sind die wesentlichen Eckpunkte der vom EU-Innenministerrat vom 5. Juni 2014 angenommenen Strategie für eine sogenannte Deradikalisierungsstrategie bezüglich der djihadistischen Szene?
Teilt die Bundesregierung die geäußerte Vermutung, dass sich djihadistische Syrien-Kämpfer unter den Mittelmeerflüchtlingen befinden könnten, und wenn ja, was macht diese Annahme plausibel angesichts der Tatsache, dass solche zu Anschlägen ausgebildete Kämpfer – insbesondere wenn es sich um EU-Bürger handelt – anstelle des hochriskanten Weges über das Mittelmeer auch einfacher nach Europa gelangen könnten?
Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, eine Wiedereinreise von Syrien-Kämpfern mit deutscher Staatsangehörigkeit oder nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen in die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern?
Inwieweit und durch welche Stellen wird die Möglichkeit überprüft, deutschen Staatsbürgern, die aufgrund ihrer Teilnahme an den Kämpfen in Syrien als „Gefährder“ gelten, eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verwehren?
Inwieweit gibt es bei Innenbehörden von Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – Ländern Überlegungen, sogenannten Gefährdern neben dem Reisepass auch den Personalausweis zu entziehen, um eine damit mögliche Einreise über die Türkei nach Syrien zu verhindern?
a) Wer bzw. welche Behörde hat die Überprüfung einer derartigen Maßnahme angeregt?
b) In welcher Form bzw. von welchen Stellen wird die Möglichkeit einer solchen Maßnahme überprüft, und bis wann wird mit einem Ergebnis dieser Prüfung gerechnet?
c) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Entzug des Personalausweises, und in welcher Form könnten sich die Betroffenen dann ausweisen?
In welchen und wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges nach Syrien reisende Djihadistinnen und Djihadisten an der Ausreise aus Deutschland gehindert (bitte Zeitpunkt und rechtliche Begründung der Ausreiseverweigerung benennen)?
In welchen und wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland wohnhafte djihadistische Syrien-Rückkehrer ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Wiedereinreise gehindert (bitte Zeitpunkt und rechtliche Begründung der Einreiseverweigerung benennen)?
Inwieweit bestehen bei der Bundesregierung Überlegungen, Personen die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, diese wieder zu entziehen, weil sie sich einer als terroristisch eingestuften Organisation angeschlossen haben?
Worauf stützt sich die Aussage einer Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) über eine „dem BMJV bekannt gewordene hohe Zahl von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf Grundlage des § 89a Strafgesetzbuch, die unter anderem die Syrienfälle betreffen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article129292041/CDU-will-deutsche- Dschihadisten-ausbuergern.html) angesichts der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., dass im Jahr 2013 gerade einmal zwei solcher Verfahren gegen sieben Beschuldigte eingeleitet wurden (Bundestagsdrucksache 18/1295)?
Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 89a „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, § 89b „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ und § 91 des Strafgesetzbuchs (StGB) „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg und daran beteiligten djihadistischen Gruppierungen gegen wie viele Personen eingeleitet (bitte nach Rechtsnorm, Zeitpunkt und Stand des Verfahrens aufschlüsseln und angeben, ob zugleich wegen der §§ 129a, 129b StGB gegen die betroffenen Personen ermittelt oder Anklage erhoben wurde)?