[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2386
18. Wahlperiode 21.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2289 –
Vorbereitende Planungen für den G7-Gipfel im Jahr 2015
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juni 2015 wird der G7-Gipfel auf Schloss Elmau in Bayern stattfinden.
Zuständig für den Gipfel 2015 ist die bayerische Polizei, die ein flächendeckendes
Digitalfunknetz erhält (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr, 27. Februar 2014).
Die Kosten für den Gipfel sollen nach Angaben der Bayerischen Staatskanzlei
weniger hoch ausfallen als im Jahr 2007 in Heiligendamm. Die Staatskanzlei
spricht von voraussichtlichen Kosten im „niedrigen zweistelligen
Millionenbetrag“. Das hatte auch die im Jahr 2007 zuständige Polizei in Rostock zunächst
behauptet. Die tatsächlichen Ausgaben explodierten dann allerdings auf mehr
als 100 Mio. Euro: Aufseiten des Bundes 81 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache
18/13540); hinzu kamen aufseiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
nicht vom Bund gedeckte Mehrkosten für den Polizeieinsatz in Höhe von über
22 Mio. Euro (Landtagsdrucksache 5/2410).
Die Veranstaltung in Elmau ist das erste Gipfeltreffen dieses Gremiums in
Deutschland seit dem Treffen im Jahr 2007 in Heiligendamm, das damals noch
unter Einschluss Russlands als G8 fungierte.
Die Maßnahmen von Sicherheitsbehörden des Bundes und des damals
zuständigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern waren im Jahr 2007 massiv
kritisiert worden und haben sich in mehreren Fällen als rechtswidrig
herausgestellt.
Bereits im Vorfeld hatte die Bundesanwaltschaft Razzien bei linken
Aktivistinnen und Aktivisten durchgeführt und diese mit angeblichem Terrorverdacht
begründet. Dieses Vorgehen war vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
20. Dezember 2007 für rechtswidrig erklärt worden.
Rund um den Gipfel war ein großräumiges Demonstrationsverbot erklärt
worden. Das Verbot eines Sternmarsches wurde im Februar 2012 vom
Verwaltungsgericht Schwerin für rechtswidrig erklärt (Az. 1 A 1260/07).
Polizei und Bundeswehr agierten gemeinsam bei der Sicherung und
Durchführung des Gipfels. Insgesamt waren nach Angaben der Bundesregierung rund Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. August 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2386 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2 450 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Davon waren 1 100 Soldaten
unmittelbar zur Unterstützung für örtliche, Landes- und Bundesbehörden
abkommandiert, 1 000 Soldaten sollten die militärischen Liegenschaften in der
Region sichern, 350 den Luftraum. Die Bundesregierung hatte den
Bundeswehreinsatz seinerzeit als „technisch-logistische Amtshilfe“ bezeichnet. Das
Ausmaß dieser „Amtshilfe“ stieß allerdings schon damals auf starke Kritik in
der Öffentlichkeit und auch bei den damaligen Oppositionsfraktionen im
Deutschen Bundestag (DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP).
Besonders umstritten waren der Einsatz von Überwachungsflugzeugen der
Bundeswehr, die unter anderem Fotos der Camps von Demonstrantinnen und
Demonstranten anfertigten und diese der Polizei aushändigten, sowie der Einsatz
von Spähpanzern, die gemeinsam mit der Polizei Verkehrsbewegungen
beobachteten. 641 Feldjäger waren im Einsatz, davon 272 mit dem
Maschinengewehr G 36, die nach Angaben der Bundesregierung auch „mobil“ außerhalb
militärischer Anlagen patrouillierten. Bundeswehrfahrzeuge transportierten
Polizistinnen und Polizisten an ihre Einsatzorte und versorgten sie dort (vgl.
hierzu die Bundestagsdrucksachen 16/5148, 16/6046, 16/6317 und 16/7221
sowie die Auswertung des Einsatzes unter
www.ulla-jelpke.de/uploads/
Bilanz_1.pdf).
Vor diesem Hintergrund befürchten die Fragestellerinnen und Fragesteller, dass
auch im Umfeld des G7-Gipfels im Jahr 2015 erhebliche Eingriffe in die
Versammlungsfreiheit und ein massiver Bundeswehreinsatz geplant sein könnten.
Da die vorbereitenden Planungen für den Gipfel im Jahr 2007 rund ein Jahr vor
seiner Durchführung begonnen hatten, wollen sich die Fragestellerinnen und
Fragesteller bereits jetzt nach dem Stand der Planungen für das Jahr 2015
erkundigen.
1. Bei welchen Besprechungen haben Vertreter von Bundesbehörden oder der
Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-
Gipfels erörtert (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung
sowie etwaige Beschlüsse oder Absichtsbekundungen angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
2. Bei welchen Besprechungen haben Vertreter von Bundesbehörden oder der
Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-
Gipfels gemeinsam mit Vertretern des Freistaats Bayern erörtert (bitte Datum,
Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse
angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
3. Bei welchen Besprechungen bayerischer Behörden, bei denen die
Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels erörtert worden sind, waren
Vertreter von Bundesbehörden oder der Bundesregierung anwesend (bitte
Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige
Beschlüsse angeben)?
Datum: 29. Januar 2014
Teilnehmer: BK-Amt, AA, BPA, BMI, BKA
Thema: Erörterung von Organisation-, Protokoll- und Sicherheitsbelangen
Datum: 5. März 2014
Teilnehmer: Bundeswehr (BW), Polizei Bayern
Thema: Unterstützungsmöglichkeiten durch die BW im Rahmen des G7-Gipfels
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2386Datum: 5. März 2014
Teilnehmer: BK-Amt, AA, BPA, BMI, BKA
Thema: Erörterung von Organisation-, Protokoll- und Sicherheitsbelangen
Datum: 10. März 2014
Teilnehmer: BPA, Polizei Bayern
Thema: Gewährleistung der Medienberichterstattung zum Gipfel unter
Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheit
Datum: 10. April 2014
Teilnehmer: BPA, Landespolizei Bayern
Thema: Gewährleistung der Medienberichterstattung zum Gipfel unter
Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheit
Datum: 5. bis 7. Mai 2014
Teilnehmer: BKA, BPOL
Thema: Ersteinweisung der für die Koordinierung der Unterstützungsleistungen
der BPOL zuständigen Beamten in die Örtlichkeit Schloss Elmau und
Umgebung
Datum: 6. Mai 2014
Teilnehmer: BPA, BKA
Thema: Gewährleistung der Medienberichterstattung zum Gipfel unter
Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheit
Datum: 6. bis 8. Mai 2014
Teilnehmer: BfV, Verfassungsschutzbehörden der Länder
Thema: Vorstellung der geplanten Konzeption der anlässlich des G7-Gipfels
eingerichteten Arbeitsgruppe des BfV
Datum: 8. Mai 2014
Teilnehmer: BPOL, BKA
Thema: erste Skizzierung des geplanten Einsatzes durch die Teilnehmer,
Erläuterung der geplanten Lagedarstellung sowie Erörterung der Entsendung von
Verbindungskräften
Datum: 15. Mai 2014
Teilnehmer: BPOL, StMI Bayern
Thema: gegenseitige Unterrichtung bei relevanten Erkenntnissen
Datum: 16. Mai 2014
Teilnehmer: BK-Amt, AA, BPA, BMI, BKA, Landespolizei Bayern
Thema: Erörterung von Organisation-, Protokoll- und Sicherheitsbelangen
Datum: 3. Juni 2014
Teilnehmer: BKA, BfV
Thema: Erläuterung der geplanten Informationssammelstelle des BKA sowie
Skizzierung der geplanten Lagedarstellung
Datum: 12. Juni 2014
Teilnehmer: BfV, LfV Bayern, LfV Baden-Württemberg
Thema: erstes Koordinierungstreffen
Datum: 16. Juni 2014
Teilnehmer: BPOL, AA (nur teilweise), BMI, BKA, StMI Bayern, Polizei
Bayern
Thema: Austausch über Erkenntnisse und Überlegungen zu logistischen und
organisatorischen Fragen sowie Sicherheitsmaßnahmen
Drucksache 18/2386 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDatum: 9. Juli 2014
Teilnehmer: AA, BMI, BPA, BKA, BPOL
Thema: Vorstellung der Bauplanung und des Flächenmanagements
Datum: 10. Juli 2014
Teilnehmer: BKA, BPA, Polizei Bayern
Thema: Erörterung des Transfers von Medienvertretern zu den
Veranstaltungsorten
Datum: 15. Juli 2014
Teilnehmer: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Gesundheits- und
Naturschutzamt), BKA
Thema: Erhebung von Auflagen und Beschränkungen der Behörden im Bereich
der Örtlichkeit Schloss Elmau und Umgebung
Datum: 16. Juli 2014
Teilnehmer: BPOL, BKA
Thema: Erörterung von Durchsuchungsmaßnahmen in der Sicherheitszone des
BKA
Datum: 16./17. Juli 2014
Teilnehmer: BPOLP, BMI, Polizei Bayern
Thema: Austausch zum Stand der jeweiligen Planungsüberlegungen
Datum: 17. Juli 2014
Teilnehmer: Betreiber Flughafen München, BKA, AA
Thema: Sicherheitsabläufe am Flughafen München
Datum: 31. Juli 2014
Teilnehmer: BPOL, BKA
Thema: Erörterung von Durchsuchungsmaßnahmen in der Sicherheitszone des
BKA
Datum: 31. Juli 2014
Teilnehmer: AA, BKA, BPOL, THW, Polizei Bayern
Thema: Flächenmanagement
Datum: 12. August 2014
Teilnehmer: BKA, BPOL
Thema: technische Sicherung des Zuständigkeitsbereiches des BKA
4. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Erörterung bzw.
Planung der Sicherheitsmaßnahmen?
Dem BKA obliegt gemäß § 5 BKAG der erforderliche Personenschutz und der
Schutz für die Aufenthaltsräume der Mitglieder der Verfassungsorgane des
Bundes sowie der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten. Mit dieser
Aufgabe ist beim Bundeskriminalamt die Abteilung Sicherungsgruppe (SG)
betraut. Ein Vorbereitungsstab hat im Rahmen einer „Besonderen
Aufbauorganisation“ (BAO) die Planungen der Sicherheitsmaßnahmen gemäß § 5 BKAG
aufgenommen. Die Abteilung Staatsschutz (ST) plant derzeit anlässlich des G7-
Gipfels die Einrichtung einer BAO, um die Abwehr von Gefahren bzw. im
Anschlagsfall ohne zeitliche Verzögerung die Strafverfolgung gemäß §§ 4, 4a
BKAG sicherzustellen, sowie einer Informationssammelstelle. Die Planungen
des BKA orientieren sich an den bisherigen Erfahrungen zu vergleichbaren
Anlässen und sollen bis Ende des Jahres 2014 weitgehend abgeschlossen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2386Die Planungen zu Sicherheitsmaßnahmen der BPOL auf Grundlage der gemäß
BPolG zugewiesenen Aufgaben befinden sich im Status fortgeschrittener
Überlegungen.
5. Wer ist für die Rahmenkonzeption der Sicherheitsarchitektur des
Gipfeltreffens verantwortlich, und wer gehört dem Gremium an?
Grundsätzlich obliegt die Gesamtplanung und Gesamteinsatzleitung der
Sicherheitsmaßnahmen der Polizei Bayerns.
BKA und BPOL planen ihre Sicherheitsmaßnahmen auf der Grundlage der
jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Inwiefern entwickeln das Bundeskriminalamt (BKA) und die
Bundespolizei eigene Sicherheitskonzepte?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
7. Welche Polizeibehörde und welche Versammlungsbehörde werden formal
für den Gipfel zuständig sein?
Die Polizei Bayerns, das BKA und die Bundespolizei. Als
Versammlungsbehörden sind das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen für den Landkreis Garmisch-
Partenkirchen und das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München für das
Stadtgebiet München zuständig.
8. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern
Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, die Besondere Aufbauorganisation (BAO) oder
sonstige Gremien oder Plattformen gegründet worden oder geplant, die sich
hauptsächlich oder teilweise mit den Sicherheitsmaßnahmen befassen (bitte
soweit möglich deren Bezeichnungen und Zusammensetzung angeben)?
a) An welchen derartigen Kreisen oder Zusammenschlüssen nehmen
jeweils wie viele Vertreter welcher Bundesbehörden teil?
b) Wie viele Besprechungen hat es dabei bisher gegeben (bitte Datum,
Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige
Beschlüsse oder Absichtsbekundungen angeben, soweit nicht bereits in der
Antwort zu Frage 1 enthalten)?
Die bayerische Polizei hat anlässlich des Gipfeltreffens einen zentralen
Vorbereitungsstab gebildet. Mitarbeiter des BKA und der BPOL nehmen lediglich an
anlassbezogenen Besprechungen teil. Zusätzlich hat die bayerische Polizei eine
Informationssammelstelle eingerichtet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
9. In welchem (ungefähren) Rhythmus kommen nach Kenntnis der
Bundesregierung etwaige, im Zusammenhang mit dem Gipfel gegründete Gremien,
Arbeitskreise oder die BAO zu Besprechungen zusammen, und inwiefern
wird sich dieser Rhythmus nach Einschätzung der Bundesregierung noch
verändern?
Im Rahmen einer wöchentlichen Lagebesprechung des Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums-Links (GETZ-Links) wird die Thematik
Drucksache 18/2386 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeG7-Gipfel 2015 seit Juli 2014 als fester Tagesordnungspunkt „Veranstaltungen/
Ereignisse i. Z. m. dem G7-Gipfel 2015 in Deutschland“ in der Tagesordnung
aufgerufen.
Darüber hinaus wird seit März 2014 im GETZ ein Analyseprojekt bezüglich der
Strategien der gewaltbereiten linken Szene bei Großveranstaltungen von
bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung im Hinblick auf den G7-Gipfel
2015 in Deutschland durchgeführt.
Für darüber hinaus gehende Besprechungen anlässlich des G7-Gipfels existiert
derzeit kein fester Rhythmus. Erfahrungsgemäß wird die
Besprechungshäufigkeit mit näher rückendem Gipfel anlassbezogen zunehmen.
10. Inwiefern haben jeweils welche Behörden des Freistaats Bayern
gegenüber Bundessicherheitsbehörden sowie der Bundeswehr allgemeinen oder
spezifischen Bedarf an Unterstützungsleistungen geäußert (bitte
möglichst konkret und ausführlich darstellen), und inwiefern soll diesen
Ersuchen entsprochen werden?
Zurzeit liegt dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein Antrag auf
Unterstützungsleistung im Rahmen der Amtshilfe vor, der noch nicht
abschließend bearbeitet und entschieden ist.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu
stattgefundenen und geplanten Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im
Inland (Stand: zweites Quartal 2014, Bundestagsdrucksache 18/2267 vom
4. August 2014, Anlage 1, Nummer 6) sowie auf die Antwort zu Frage 3 wird
verwiesen.
Das BKA unterstützt das bayerische Landeskriminalamt (BLKA) bisher auf
dessen Bitte im Bereich der offenen Internetauswertung. Darüber hinaus wickelt
die Abteilung ST des BKA als Zentralstelle den staatsschutzbezogenen
Auslandsschriftverkehr für das BLKA ab.
Das BfV hat dem LfV Bayern zugesagt, während der aktuellen Phase zur
Bewältigung des G7-Gipfels unterstützend einen Verbindungsbeamten nach Bayern zu
entsenden.
Den zuständigen Behörden im Freistaat Bayern wurde im Rahmen des THW-
Gesetzes (THW = Technisches Hilfswerk) und der Einsatzoptionen des THW
eine Unterstützung angeboten. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.
Konkrete Maßnahmen zeichnen sich bis jetzt in der Zusammenarbeit mit der
Fliegergruppe der BPOL ab, sind jedoch noch nicht finalisiert. Die Aufgaben
des THW umfassen aktuell die Versorgung der Einsatzkräfte mit Verpflegung,
die Ausleuchtung von Hubschrauberlandeplätzen, die Gestellung von
Notstromaggregaten für den Fall eines Stromausfalles und die Sicherstellung der
Kommunikationsverbindung auf ausgewählten Strecken.
11. Welche spezifischen Beiträge zu den Sicherheitsmaßnahmen hat die
Bundesregierung bzw. haben Bundesbehörden bislang durchgeführt oder
geplant?
In welchem Rahmen und Umfang wurden dem Freistaat Bayern
Unterstützungsmaßnahmen angeboten bzw. in Aussicht gestellt, und welche
weiteren Beiträge werden von diesen derzeit erörtert?
Die Bundesbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet und unterstützen den
Freistaat Bayern im Rahmen der Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 des
Grundgesetzes auf Antrag. Dabei angefragte Unterstützungsleistungen werden vor
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2386deren Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit und technisch-organisatorische
Leistbarkeit weder in Aussicht gestellt noch angeboten.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Inwiefern und von wem wird im Zusammenhang mit dem Gipfel die
Störung des Funk- und Mobilfunkverkehrs, der Einsatz von IMSI-Catchern
(IMSI: International Mobile Subscriber Identity) oder stiller SMS (Short
Message Service) erwogen?
Das BfV darf zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben gemäß § 9 Absatz 4
i. V. m. § 8a Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten
Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer (sog. IMSI-
Catcher) einsetzen. Ferner ist das BfV sowohl technisch als auch rechtlich in der
Lage, sogenannte Stille SMS an Mobiltelefone zu versenden. Entsprechend der
gesetzlichen Voraussetzungen handelt es sich bei beiden Befugnissen um
personenbezogene Maßnahmen, deren Anwendung von den Umständen des
Einzelfalls abhängig ist.
In Zusammenhang mit dem im Jahr 2015 stattfindenden G7-Gipfel ist derzeit
nicht bekannt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zum Einsatz dieser
Befugnisse erfüllt sein werden und der fachliche Bedarf für das BfV bestehen wird.
13. Welche Sicherheitsmaßnahmen und -überprüfungen hinsichtlich der
Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten werden derzeit
erwogen?
Für noch festzulegende Zugangsregelungen zu Sicherheitsbereichen ist ein
Ausweissystem mit einer Überprüfung von Personendaten im Vorfeld mit
Einverständnis der Betroffenen vorgesehen.
14. Beabsichtigt das BKA die Errichtung spezieller Dateien mit
personenbezogenen Hinweisen für den G7-Gipfel, oder ist dies bereits erfolgt, und
wenn ja, für welchen Zweck, welcher Personenkreis soll aufgrund welcher
Kriterien darin gespeichert werden und wie viele Personen sind ggf.
bereits darin gespeichert?
Inwiefern sollen sich diese Dateien aus anderen, bereits bestehenden oder
ebenfalls noch in Planung befindlichen Dateien speisen?
Welchen Charakter sollen diese Dateien haben, und wie sollen die
Schreib- und Zugriffsrechte gestaltet werden?
Entspricht eine der allfällig geplanten Dateien der so genannten
Störerdatei, die zum G8-Gipfel in Heiligendamm errichtet wurde?
Inwiefern beabsichtigen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der
Militärische Abschirmdienst (MAD) oder der Bundesnachrichtendienst
(BND) die Errichtung spezieller Dateien anlässlich des Gipfels?
Der Bundesregierung sind keine Planungen für die Errichtung von speziellen
Dateien bekannt.
15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Bereitschaft des
Freistaats Bayern bzw. der Kommunen im Umfeld des Gipfels, die
Einrichtung von Camps von Demonstrantinnen und Demonstranten zu ermög-
Drucksache 18/2386 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelichen, und inwiefern war dies bereits Diskussionsgegenstand von Treffen,
an denen Bundesbehörden teilnahmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
16. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umfang geplanter
Sicherheitszonen rund um den Tagungsort (bitte ggf. Örtlichkeiten
angeben)?
In welchen Gebieten werden ihrer Kenntnis nach Betretungsverbote
erwogen?
Das BKA ist für die Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der Aufenthaltsräume
der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie der Gäste dieser
Verfassungsorgane aus anderen Staaten zuständig. Dabei handelt es sich um die
voraussichtliche Veranstaltungsörtlichkeit Schloss Elmau in Bayern sowie um
deren unmittelbaren Nahbereich. Dieser Bereich wird nach aktueller Planung
Zugangsbeschränkungen unterliegen. Die weiteren Bereiche um das Schloss
Elmau liegen im Zuständigkeitsbereich der bayerischen Polizeibehörden.
17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der bayerischen
Behörden bereits Planungen für die Einrichtung mobiler
Gefangenensammelstellen eingeleitet worden, oder war dies Gegenstand von Beratungen
bayerischer Behörden mit Bundesbehörden, und wenn ja, wie sollen diese
Gefangenensammelstellen beschaffen sein?
Ist dabei mit Käfigen wie im Jahr 2007 in Heiligendamm zu rechnen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Inwiefern werden seitens der Bundesbehörden selbständig oder in
Absprache mit Bayern vorbereitende Planungen hinsichtlich der
Sicherheitsmaßnahmen getroffen, und welche Angaben über den derzeitigen
Planungsstand kann die Bundesregierung machen?
Der Standortälteste (StOÄ) München prüft, einen existierenden Militärischen
Bereich in München zum Militärischen Sicherheitsbereich zu erklären.
Gegenwärtig prüft der StOÄ Mittenwald, ob ein existierender Militärischer Bereich zu
einem Militärischen Sicherheitsbereich erklärt werden soll. In Absprache mit
dem Freistaat Bayern erfolgen zurzeit keine Planungen hinsichtlich
Sicherheitsmaßnahmen durch die Bundeswehr.
a) Inwiefern bereiten sich die einzelnen Bundessicherheitsbehörden
sowie die Bundeswehr auf den Gipfel vor, und wer ist dort jeweils für die
Planungen verantwortlich?
Das BMVg hat am 3. Mai 2014 eine Weisung zur Hilfeleistung durch die
Bundeswehr zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des G7-Gipfels
erlassen. Im nachgeordneten Bereich des BMVg wurde diese Weisung umgesetzt.
Für die Planungen sind im Geschäftsbereich BMVg verantwortlich:
– das BMVg selbst,
– das Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB),
– das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw),
– das Landeskommando Bayern (LKdo BY).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2386Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
b) Inwiefern sind hierzu spezielle Gremien in den jeweiligen Behörden
eingerichtet worden?
Spezielle Gremien zur Einsatzplanung wurden nicht eingerichtet. Die
Vorbereitung liegt bei den sachlich zuständigen Arbeitsbereichen.
Im BMVg, KdoSKB und im KdoTerrAufgBw werden die Aufgaben im
Rahmen der aufbauorganisatorisch festgelegten Gliederung wahrgenommen. Im
LKdo BY ist ein Vorbereitungsstab G7-Gipfel ablauforganisatorisch
eingerichtet worden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
c) Inwiefern kooperieren die entsprechenden Gremien der jeweiligen
Behörden mit denen anderer Bundessicherheitsbehörden, inwiefern gibt
es behördenübergreifende Gremien, bzw. wie werden
Informationsaustausch und Absprachen untereinander koordiniert?
Eine Zusammenarbeit des BMVg mit Bundessicherheitsbehörden hat bislang
nicht stattgefunden. Zeitnah zum G7-Gipfel werden regionale
Sicherheitskoordinierungsbesprechungen durchgeführt. Einzelheiten hierzu stehen zurzeit noch
nicht fest.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundeswehr
Unterstützungsmaßnamen in einem Umfang durchführen wird, der mit dem aus
dem Jahr 2007 vergleichbar ist?
Kann sie insbesondere ausschließen, dass Flugzeuge der Bundeswehr
Fotos von Protestcamps anfertigen und diese der Polizei vorlegen wird, dass
Spähpanzer Verkehrsbewegungen beobachten und mit Maschinenpistolen
bewaffnete Feldjäger außerhalb militärischer Anlagen patrouillieren?
Ein Einsatz der Bundeswehr erfolgt nur im Rahmen der durch das Grundgesetz
zulässigen Möglichkeiten. Der Umfang der Unterstützung der Bundeswehr für
den G7-Gipfel 2015 ist noch nicht festgelegt.
20. Inwiefern ist der Einsatz von AWACS-Flugzeugen (AWACS = Airborne
Warning and Control System) geplant?
Bislang ist kein Einsatz von AWACS-Flugzeugen geplant.
21. Gibt es im Bereich der Bundessicherheitsbehörden und der Bundeswehr
Planungen für Urlaubssperren oder -einschränkungen für den Zeitraum
des Gipfels bzw. die Zeit davor und wenn ja, für welche Abteilungen bzw.
Einheiten?
Das Landeskommando Bayern plant für seinen Stab eine Urlaubssperre von
Mitte Mai bis 7. Juni 2015.
Für Mitarbeiter der Abteilung SG des BKA ist für den Zeitraum unmittelbar vor
bzw. während des G7-Gipfels eine Urlaubssperre geplant. Die BPOL hat
urlaubsbeschränkende Maßnahmen für unmittelbar vom Einsatz betroffene Kräfte
Drucksache 18/2386 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeund die Alltagsorganisation festgelegt. Das BfV erwägt die Einrichtung von
befristeten Urlaubssperren. Zeitraum und betroffene Organisationseinheiten sind
noch nicht festgelegt.
22. Mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder im
Einsatz wird derzeit im Zusammenhang mit dem Gipfel gerechnet?
Geht die Bundesregierung generell von einer mit der im Jahr 2007
vergleichbaren Größenordnung aus (bitte ggf. begründen)?
Da die Einsatzvorbereitungen nicht abgeschlossen sind, ist hierzu auch noch
keine Aussage möglich.
23. Welche Neuanschaffung von Software und Hardware sowie weiteren
Materials ist seitens der Bundessicherheitsbehörden und der Bundeswehr
anlässlich des Gipfels beabsichtigt?
Es wird die Beschaffung von Soft- und Hardware für den Zugang im Rahmen
der Akkreditierung geprüft.
24. Inwiefern wird die angekündigte Ausrüstung der bayerischen Polizei mit
Digitalfunk über den Haushalt des Bundes finanziert?
Der Bund hat mit den Ländern Verwaltungsvereinbarungen zur Beschaffung von
Endgeräten für die Bereitschaftspolizeien zum Betrieb im digitalen Sprech- und
Datenfunksystem BOS getroffen.
Für die bayerische Bereitschaftspolizei erfolgte durch den Bund eine Zusage zur
Übernahme der Kosten in Höhe von 5 436 623,26 Euro. Gleichfalls sagte der
Bund eine Kostenbeteiligung für eine externe Beratung bei der Erstellung der
technischen Leistungsbeschreibung und der Durchführung des
Vergabeverfahrens zu.
Mit Stand zum 1. August 2014 hat der Freistaat Bayern 1 424 937,13 Euro in
Anspruch genommen.
25. Inwiefern gibt es im Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnahmen
Absprachen und/oder gemeinsame Gremien mit österreichischen Behörden,
und welche Vereinbarungen wurden bislang mit diesen getroffen?
Aufgrund der Nähe des Veranstaltungsortes zum Nachbarland Österreich
bestehen Berührungspunkte zur Republik Österreich. Aus diesem Grund fand am
27. Juni 2014 ein erstes Gespräch der BPOL mit einem Vertreter der
Landespolizeidirektion Tirol statt. Das erste Treffen diente ausschließlich dem
Informationsaustausch unter Berücksichtigung der grenzpolizeilichen Aufgaben der
BPOL. Vereinbarungen wurden bisher nicht getroffen.
26. Welche Angaben kann die Bundesregierung derzeit darüber machen, ob
von den Schengen-Regelungen zur vorrübergehenden Wiedereinführung
von Grenzkontrollen an deutsch-österreichischen oder weiteren
Grenzübergängen Gebrauch gemacht wird?
Ob und bejahendenfalls inwieweit eine vorübergehende Wiedereinführung von
Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nach Artikel 23 ff. der Verordnung (EG)
Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) anlässlich dieses Ereignisses in Be-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2386tracht kommt, wird in zeitlichem Zusammenhang mit dem betreffenden Ereignis
zu entscheiden sein.
27. Welche Gremien auf internationaler Ebene beschäftigen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung mit den Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des
Gipfels, und was wurde dort bislang vereinbart?
a) Wie setzen sich diese Gremien im Einzelnen zusammen?
b) Inwiefern ist die Gründung solcher (ggf. weiterer) Gremien
beabsichtigt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob sich internationale Gremien mit
Sicherheitsmaßnahmen anlässlich Gipfels beschäftigen.
28. Inwiefern haben Bundesbehörden des Innern bereits unaufgeforderte
Meldungen von Partnerbehörden aus dem Ausland über Protestvorbereitungen
erhalten, und welche Schlussfolgerungen ziehen diese daraus?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob unaufgeforderte Meldungen
ausländischer Partnerbehörden bei Bundesbehörden eingegangen sind.
29. Inwiefern trifft es zu, dass deutsche Sicherheitskreise vor
„linksextremistischen Störaktionen“ gegen das G8-Treffen warnen (FOCUS, 24. Mai
2014), und auf welchen konkreten Erkenntnissen beruhen diese
Warnungen ggf.?
Die in der Anfrage aufgeführte „Warnung“, die im Nachrichtenmagazin „FOCUS“
vom 24. Mai 2014 erwähnt ist, geht auf ein VS-NfD eingestuftes
„Verfassungsschutz aktuell“ des LfV Baden-Württemberg vom April 2014 zurück. Der
Adressatenkreis ist nicht bekannt. In dieser Publikation wird auf eine im Internet
eingestellte Pressemitteilung des linksextremistischen 3A-Bündnisses
hingewiesen.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob anlässlich des
Gipfels gefährdete Objekte identifiziert bzw. markiert werden sollen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob anlässlich des Gipfels gefährdete
Objekte identifiziert bzw. markiert werden sollen.
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob anlässlich des
Gipfels eine automatisierte Kfz-Kennzeichenauslesung auf Straßen
erfolgen soll bzw. eine solche Maßnahme erwogen wird (bitte ggf. die
jeweiligen Straßen und Straßenabschnitte angeben)?
Ist die Annahme der Fragesteller korrekt, dass eine automatisierte
Kennzeichenauslesung auf Bundesautobahnen in jedem Fall der
Bundesregierung zur Kenntnis kommen muss, auch wenn sie von einer Landespolizei
durchgeführt wird?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob anlässlich des Gipfels eine
automatisierte Kfz-Kennzeichenauslesung auf Straßen erfolgen soll und erwägt eine
solche Maßnahme auch nicht.
Drucksache 18/2386 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDa die grundsätzliche Zuständigkeit für die Durchführung einer automatischen
Kennzeichenauslesung bei den Ländern liegt, ist eine verpflichtende
Inkenntnissetzung der Bundesregierung über derartige Maßnahmen auch nicht vorgesehen.
32. Welche Infrastrukturmaßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits begonnen, und inwiefern werden diese über den
Bundeshaushalt finanziert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
a) Wo wird nach derzeitigem Planungsstand das Pressezentrum
eingerichtet?
Nach derzeitigem Stand ist die Eissporthalle Garmisch-Partenkirchen als
Pressezentrum vorgesehen. Pressekonferenzen sollen unmittelbar beim Schloss Elmau
stattfinden.
b) Inwiefern trifft es zu, dass auch Kasernen in Mittenwald für ein
Pressezentrum in Betracht gezogen wurden?
Das trifft nicht zu.
33. Inwiefern gibt es derzeit schon Schätzungen für die zu erwartenden
Kosten im Zusammenhang mit dem Gipfel (wenn möglich, nach Kommunen,
dem Freistaat Bayern und dem Bund aufgliedern)?
Im Entwurf des Einzelplans 05 für das Haushaltsjahr 2015 wurden für das AA
Mittel zur Deckung der im Rahmen der G7-Präsidentschaft anfallenden Kosten,
u. a. für den Gipfel („Kosten aus Anlass der deutschenG7/G8-Präsidentschaft
2015, sofern das Auswärtige Amt maßgebenden Einfluss auf die Ausführung
hat“) eingestellt. Diese stehen unter dem Vorbehalt des parlamentarischen
Haushaltsverfahrens.
Dem BMVg liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Kostenschätzungen für den
Bereich der Bundeswehr vor.
Im Einzelplan 06 sind eigens für den G7-Gipfel in Elmau keine zusätzlichen
Mittel etatisiert. Im Haushaltsjahr 2014 werden BKA und BPOL die anfallenden
Kosten aus dem laufenden Haushalt bestreiten. Um die erwarteten zusätzlichen
Kosten für die gesamte zwölfmonatige G7-Präsidentschaft zu decken, sind im
Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2015 für den Einzelplan 06 einmalig
zusätzliche Mittel vorgesehen. Die zusätzlichen Mittel stehen unter dem
Vorbehalt des parlamentarischen Haushaltsverfahrens.
Die Kostenschätzungen für das BPA spiegeln sich für dieses Jahr im Haushalt
2014 mit der Veranschlagung von 2 Mio. Euro bei Kapitel 04 03 Titel 54 01
wider. Für das Jahr 2015 ist bisher kein Haushalt beschlossen worden. Die der
Veranstaltung zugrunde liegenden Schätzungen gehen davon aus, dass sich die
Kosten voraussichtlich auf dem Niveau des G8-Gipfels des Jahres 2007
bewegen werden.
34. Welche Angaben kann die Bundesregierung aus heutiger Sicht zu den
Gesamtkosten des G8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 machen (bitte
nach Möglichkeit Gesamtkosten des Bundes aufgliedern und Kosten des
Landes Mecklenburg-Vorpommern angeben)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2386Die Ausgaben des Bundes, einschließlich der ihm nachgeordneten Behörden
beliefen sich auf rund 81 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 16/13540) und die des
Landes Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 23,5 Mio. Euro (Landesdrucksache
5/2410).
Die Kosten der Sicherheitsbehörden des Bundes für Einsätze im originären
Aufgabenbereich wurden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und in
der Regel nicht einsatzbezogen gesondert erfasst.
Die ausweisbaren Kosten des Bundes gliederten sich wie folgt auf:
● pauschale Abgeltung für besondere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern – 22,5 Mio. Euro,
● einsatzbedingte Mehrkosten für die Bundespolizei – 15,1 Mio. Euro,
● einsatzbedingte Mehrkosten für das BKA – 3,6 Mio. Euro,
● Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr – 13,9 Mio. Euro,
● Aufwendungen des Technischen Hilfswerkes – 0,74 Mio. Euro,
● Einsatz der Zollverwaltung – 1,1 Mio. Euro,
● Kosten für die Medienbetreuung – 14,2 Mio. Euro.
Es wird auf die Drucksache 16/6046 vom 11. Juli 2007 „Einsatz der Bundeswehr
im Inneren anlässlich des G8-Gipfels“ verwiesen.
35. Welche „regionale und kulturelle Diversität Deutschlands“ soll mit der
Wahl Bayerns als Austragungsort des Gipfels zum Ausdruck gebracht
werden (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, vom 13. März 2014 an den
Abgeordneten Andrej Hunko)?
Deutschland zeichnet sich durch die Vielfalt seiner Regionen aus. Ein G7-Gipfel
bietet die Möglichkeit, sich den anreisenden Gästen sowie – durch die hohe
mediale Aufmerksamkeit, die einem G7-Gipfel zu Teil wird – der interessierten
Weltöffentlichkeit in seiner Diversität zu präsentieren. Im Jahr 2007 fiel die
Entscheidung für Heiligendamm an der deutschen Ostseeküste als Austragungsort
des Gipfels. Im Jahr 2015 wird sich die Alpenregion präsentieren können.
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ISSN 0722-8333]