Vorbereitende Planungen für den G7-Gipfel im Jahr 2015
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Annette Groth, Heike Hänsel, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juni 2015 wird der G7-Gipfel auf Schloss Elmau in Bayern stattfinden. Zuständig für den Gipfel 2015 ist die bayerische Polizei, die ein flächendeckendes Digitalfunknetz erhält (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, 27. Februar 2014).
Die Kosten für den Gipfel sollen nach Angaben der Bayerischen Staatskanzlei weniger hoch ausfallen als im Jahr 2007 in Heiligendamm. Die Staatskanzlei spricht von voraussichtlichen Kosten im „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“. Das hatte auch die im Jahr 2007 zuständige Polizei in Rostock zunächst behauptet. Die tatsächlichen Ausgaben explodierten dann allerdings auf mehr als 100 Mio. Euro: Aufseiten des Bundes 81 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 18/13540); hinzu kamen aufseiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vom Bund gedeckte Mehrkosten für den Polizeieinsatz in Höhe von über 22 Mio. Euro (Landtagsdrucksache 5/2410),
Die Veranstaltung in Elmau ist das erste Gipfeltreffen dieses Gremiums in Deutschland seit dem Treffen im Jahr 2007 in Heiligendamm, das damals noch unter Einschluss Russlands als G8 fungierte.
Die Maßnahmen von Sicherheitsbehörden des Bundes und des damals zuständigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern waren im Jahr 2007 massiv kritisiert worden und haben sich in mehreren Fällen als rechtswidrig herausgestellt.
Bereits im Vorfeld hatte die Bundesanwaltschaft Razzien bei linken Aktivistinnen und Aktivisten durchgeführt und diese mit angeblichem Terrorverdacht begründet. Dieses Vorgehen war vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 für rechtswidrig erklärt worden.
Rund um den Gipfel war ein großräumiges Demonstrationsverbot erklärt worden. Das Verbot eines Sternmarsches wurde im Februar 2012 vom Verwaltungsgericht Schwerin für rechtswidrig erklärt (Az. 1 A 1260/07).
Polizei und Bundeswehr agierten gemeinsam bei der Sicherung und Durchführung des Gipfels. Insgesamt waren nach Angaben der Bundesregierung rund 2 450 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Davon waren 1 100 Soldaten unmittelbar zur Unterstützung für örtliche, Landes- und Bundesbehörden abkommandiert, 1 000 Soldaten sollten die militärischen Liegenschaften in der Region sichern, 350 den Luftraum. Die Bundesregierung hatte den Bundeswehreinsatz seinerzeit als „technisch-logistische Amtshilfe“ bezeichnet. Das Ausmaß dieser „Amtshilfe“ stieß allerdings schon damals auf starke Kritik in der Öffentlichkeit und auch bei den damaligen Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag (DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP). Besonders umstritten waren der Einsatz von Überwachungsflugzeugen der Bundeswehr, die unter anderem Fotos der Camps von Demonstrantinnen und Demonstranten anfertigten und diese der Polizei aushändigten, sowie der Einsatz von Spähpanzern, die gemeinsam mit der Polizei Verkehrsbewegungen beobachteten. 641 Feldjäger waren im Einsatz, davon 272 mit dem Maschinengewehr G 36, die nach Angaben der Bundesregierung auch „mobil“ außerhalb militärischer Anlagen patrouillierten. Bundeswehrfahrzeuge transportierten Polizistinnen und Polizisten an ihre Einsatzorte und versorgten sie dort (vgl. hierzu die Bundestagsdrucksachen 16/5148, 16/6046, 16/6317 und 16/7221 sowie die Auswertung des Einsatzes unter www.ulla-jelpke.de/uploads/Bilanz_1.pdf).
Vor diesem Hintergrund befürchten die Fragestellerinnen und Fragesteller, dass auch im Umfeld des G7-Gipfels im Jahr 2015 erhebliche Eingriffe in die Versammlungsfreiheit und ein massiver Bundeswehreinsatz geplant sein könnten. Da die vorbereitenden Planungen für den Gipfel im Jahr 2007 rund ein Jahr vor seiner Durchführung begonnen hatten, wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller bereits jetzt nach dem Stand der Planungen für das Jahr 2015 erkundigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Bei welchen Besprechungen haben Vertreter von Bundesbehörden oder der Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels erörtert (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder Absichtsbekundungen angeben)?
Bei welchen Besprechungen haben Vertreter von Bundesbehörden oder der Bundesregierung bisher die Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels gemeinsam mit Vertretern des Freistaats Bayern erörtert (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse angeben)?
Bei welchen Besprechungen bayerischer Behörden, bei denen die Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des G7-Gipfels erörtert worden sind, waren Vertreter von Bundesbehörden oder der Bundesregierung anwesend (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse angeben)?
Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Erörterung bzw. Planung der Sicherheitsmaßnahmen?
Wer ist für die Rahmenkonzeption der Sicherheitsarchitektur des Gipfeltreffens verantwortlich, und wer gehört dem Gremium an?
Inwiefern entwickeln das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei eigene Sicherheitskonzepte?
Welche Polizeibehörde und welche Versammlungsbehörde werden formal für den Gipfel zuständig sein?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, die Besondere Aufbauorganisation (BAO) oder sonstige Gremien oder Plattformen gegründet worden oder geplant, die sich hauptsächlich oder teilweise mit den Sicherheitsmaßnahmen befassen (bitte soweit möglich deren Bezeichnungen und Zusammensetzung angeben)?
a) An welchen derartigen Kreisen oder Zusammenschlüssen nehmen jeweils wie viele Vertreter welcher Bundesbehörden teil?
b) Wie viele Besprechungen hat es dabei bisher gegeben (bitte Datum, Kreis der Teilnehmer, Themen der Besprechung sowie etwaige Beschlüsse oder Absichtsbekundungen angeben, soweit nicht bereits in der Antwort zu Frage 1 enthalten)?
In welchem (ungefähren) Rhythmus kommen nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige, im Zusammenhang mit dem Gipfel gegründete Gremien, Arbeitskreise oder die BAO zu Besprechungen zusammen, und inwiefern wird sich dieser Rhythmus nach Einschätzung der Bundesregierung noch verändern?
Inwiefern haben jeweils welche Behörden des Freistaats Bayern gegenüber Bundessicherheitsbehörden sowie der Bundeswehr allgemeinen oder spezifischen Bedarf an Unterstützungsleistungen geäußert (bitte möglichst konkret und ausführlich darstellen), und inwiefern soll diesen Ersuchen entsprochen werden?
Welche spezifischen Beiträge zu den Sicherheitsmaßnahmen hat die Bundesregierung bzw. haben Bundesbehörden bislang durchgeführt oder geplant?
In welchem Rahmen und Umfang wurden dem Freistaat Bayern Unterstützungsmaßnahmen angeboten bzw. in Aussicht gestellt, und welche weiteren Beiträge werden von diesen derzeit erörtert?
Inwiefern und von wem wird im Zusammenhang mit dem Gipfel die Störung des Funk- und Mobilfunkverkehrs, der Einsatz von IMSI-Catchern (IMSI: International Mobile Subscriber Identity) oder stiller SMS (Short Message Service) erwogen?
Welche Sicherheitsmaßnahmen und -überprüfungen hinsichtlich der Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten werden derzeit erwogen?
Beabsichtigt das BKA die Errichtung spezieller Dateien mit personenbezogenen Hinweisen für den G7-Gipfel, oder ist dies bereits erfolgt, und wenn ja, für welchen Zweck, welcher Personenkreis soll aufgrund welcher Kriterien darin gespeichert werden und wie viele Personen sind ggf. bereits darin gespeichert?
Inwiefern sollen sich diese Dateien aus anderen, bereits bestehenden oder ebenfalls noch in Planung befindlichen Dateien speisen?
Welchen Charakter sollen diese Dateien haben, und wie sollen die Schreib- und Zugriffsrechte gestaltet werden?
Entspricht eine der allfällig geplanten Dateien der so genannten Störerdatei, die zum G8-Gipfel in Heiligendamm errichtet wurde?
Inwiefern beabsichtigen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) oder der Bundesnachrichtendienst (BND) die Errichtung spezieller Dateien anlässlich des Gipfels?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Bereitschaft des Freistaats Bayern bzw. der Kommunen im Umfeld des Gipfels, die Einrichtung von Camps von Demonstrantinnen und Demonstranten zu ermöglichen, und inwiefern war dies bereits Diskussionsgegenstand von Treffen, an denen Bundesbehörden teilnahmen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umfang geplanter Sicherheitszonen rund um den Tagungsort (bitte ggf. Örtlichkeiten angeben)?
In welchen Gebieten werden ihrer Kenntnis nach Betretungsverbote erwogen?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der bayerischen Behörden bereits Planungen für die Einrichtung mobiler Gefangenensammelstellen eingeleitet worden, oder war dies Gegenstand von Beratungen bayerischer Behörden mit Bundesbehörden, und wenn ja, wie sollen diese Gefangenensammelstellen beschaffen sein?
Ist dabei mit Käfigen wie im Jahr 2007 in Heiligendamm zu rechnen?
Inwiefern werden seitens der Bundesbehörden selbständig oder in Absprache mit Bayern vorbereitende Planungen hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen getroffen, und welche Angaben über den derzeitigen Planungsstand kann die Bundesregierung machen?
a) Inwiefern bereiten sich die einzelnen Bundessicherheitsbehörden sowie die Bundeswehr auf den Gipfel vor, und wer ist dort jeweils für die Planungen verantwortlich?
b) Inwiefern sind hierzu spezielle Gremien in den jeweiligen Behörden eingerichtet worden?
c) Inwiefern kooperieren die entsprechenden Gremien der jeweiligen Behörden mit denen anderer Bundessicherheitsbehörden, inwiefern gibt es behördenübergreifende Gremien, bzw. wie werden Informationsaustausch und Absprachen untereinander koordiniert?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundeswehr Unterstützungsmaßnamen in einem Umfang durchführen wird, der mit dem aus dem Jahr 2007 vergleichbar ist?
Kann sie insbesondere ausschließen, dass Flugzeuge der Bundeswehr Fotos von Protestcamps anfertigen und diese der Polizei vorlegen wird, dass Spähpanzer Verkehrsbewegungen beobachten und mit Maschinenpistolen bewaffnete Feldjäger außerhalb militärischer Anlagen patrouillieren?
Inwiefern ist der Einsatz von AWACS-Flugzeugen (AWACS = Airborne Warning and Control System) geplant?
Gibt es im Bereich der Bundessicherheitsbehörden und der Bundeswehr Planungen für Urlaubssperren oder -einschränkungen für den Zeitraum des Gipfels bzw. die Zeit davor und wenn ja, für welche Abteilungen bzw. Einheiten?
Mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder im Einsatz wird derzeit im Zusammenhang mit dem Gipfel gerechnet?
Geht die Bundesregierung generell von einer mit der im Jahr 2007 vergleichbaren Größenordnung aus (bitte ggf. begründen)?
Welche Neuanschaffung von Software und Hardware sowie weiteren Materials ist seitens der Bundessicherheitsbehörden und der Bundeswehr anlässlich des Gipfels beabsichtigt?
Inwiefern wird die angekündigte Ausrüstung der bayerischen Polizei mit Digitalfunk über den Haushalt des Bundes finanziert?
Inwiefern gibt es im Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnahmen Absprachen und/oder gemeinsame Gremien mit österreichischen Behörden, und welche Vereinbarungen wurden bislang mit diesen getroffen?
Welche Angaben kann die Bundesregierung derzeit darüber machen, ob von den Schengen-Regelungen zur vorrübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an deutsch-österreichischen oder weiteren Grenzübergängen Gebrauch gemacht wird?
Welche Gremien auf internationaler Ebene beschäftigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Sicherheitsmaßnahmen anlässlich des Gipfels, und was wurde dort bislang vereinbart?
a) Wie setzen sich diese Gremien im Einzelnen zusammen?
b) Inwiefern ist die Gründung solcher (ggf. weiterer) Gremien beabsichtigt?
Inwiefern haben Bundesbehörden des Innern bereits unaufgeforderte Meldungen von Partnerbehörden aus dem Ausland über Protestvorbereitungen erhalten, und welche Schlussfolgerungen ziehen diese daraus?
Inwiefern trifft es zu, dass deutsche Sicherheitskreise vor „linksextremistischen Störaktionen“ gegen das G8-Treffen warnen (FOCUS, 24. Mai 2014), und auf welchen konkreten Erkenntnissen beruhen diese Warnungen ggf.?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob anlässlich des Gipfels gefährdete Objekte identifiziert bzw. markiert werden sollen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob anlässlich des Gipfels eine automatisierte Kfz-Kennzeichenauslesung auf Straßen erfolgen soll bzw. eine solche Maßnahme erwogen wird (bitte ggf. die jeweiligen Straßen und Straßenabschnitte angeben)?
Ist die Annahme der Fragesteller korrekt, dass eine automatisierte Kennzeichenauslesung auf Bundesautobahnen in jedem Fall der Bundesregierung zur Kenntnis kommen muss, auch wenn sie von einer Landespolizei durchgeführt wird?
Welche Infrastrukturmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits begonnen, und inwiefern werden diese über den Bundeshaushalt finanziert?
a) Wo wird nach derzeitigem Planungsstand das Pressezentrum eingerichtet?
b) Inwiefern trifft es zu, dass auch Kasernen in Mittenwald für ein Pressezentrum in Betracht gezogen wurden?
Inwiefern gibt es derzeit schon Schätzungen für die zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Gipfel (wenn möglich, nach Kommunen, dem Freistaat Bayern und dem Bund aufgliedern)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung aus heutiger Sicht zu den Gesamtkosten des G8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 machen (bitte nach Möglichkeit Gesamtkosten des Bundes aufgliedern und Kosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern angeben)?
Welche „regionale und kulturelle Diversität Deutschlands“ soll mit der Wahl Bayerns als Austragungsort des Gipfels zum Ausdruck gebracht werden (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, vom 13. März 2014 an den Abgeordneten Andrej Hunko)?