[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2392
18. Wahlperiode 22.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff,
Harald Ebner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2295 –
Kosten und Auswirkungen der Exportförderung von Agrarprodukten
durch die Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung verfolgt laut eigenen Angaben im Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Ziel, bestehende Exportmärkte zu
pflegen und neue globale Wachstumsmärkte zu erschließen. Diese
Exportorientierung impliziert die Intensivierung der tierischen und pflanzlichen
Produktion in Deutschland, was angesichts des Zustandes der Grundwasserkörper
gerade in viehdichten Regionen eine problematische Entwicklung darstellt.
Des Weiteren geraten durch den Export billiger und in Deutschland schwer
vermarktbarer Schlachtteile die lokalen Märkte in Drittländern unter Druck, was
Ziele der Entwicklungszusammenarbeit konterkariert.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft gehört zu den leistungsstärksten
Branchen in Deutschland. Mit rund 4,5 Millionen Beschäftigten und rund 6
Prozent Anteil an der Bruttowertschöpfung spielt der Sektor insbesondere in den
ländlichen Räumen eine herausragende Rolle. Die Sektoren sind im
internationalen Wettbewerb gut aufgestellt: Durch den Export erlöst die Landwirtschaft
jeden vierten Euro, die Ernährungsindustrie nahezu jeden dritten und die
Landtechnikindustrie 3 von 4 Euro. Die Absatzmöglichkeiten in Deutschland sind
begrenzt, während gleichzeitig die Produktivität steigt. Die Ausfuhren haben
somit eine erhebliche Bedeutung für die deutschen Produzenten und die
Beschäftigten im Agrar- und Ernährungssektor. Gleichzeitig importierte Deutschland für
ca. 74 Mrd. Euro Agrarprodukte womit Deutschland der zweitgrößte
Lebensmittelimporteur der Welt ist. Neben der Bestandssicherung ist zusätzliches
Wachstum zur Sicherung und zur Steigerung von Wertschöpfung, Wohlstand
und Arbeitsplätzen in Deutschland – insbesondere in den ländlichen Räumen –
nur im Export zu erreichen.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2392 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Wie haben sich die deutschen Agrarexporte in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Jahren, Produktgruppen und Empfängern EU/Nicht-EU
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der deutschen Agrarexporte in den letzten zehn Jahren zeigt
die Übersicht in der Anlage. Der Agrarexport insgesamt verzeichnete ein nahezu
stetiges Wachstum, war jedoch im Jahr 2009 ebenfalls von den Folgen der
Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen. Im Jahr 2013 gingen 76 Prozent der Exporte
in die Mitgliedstaaten der EU-27. Fast die Hälfte des Agrarexports entfiel auf
Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs.
2. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlöse aus
Agrarexporten auf Rohstoffe, einfach verarbeitete Basisprodukte (bspw.
Milchpulver) und Veredlungserzeugnisse mit hoher Wertschöpfung?
Für eine solche Gliederung der Warenstruktur wurden aus den Exportwerten
aller Güter der Land- und Ernährungswirtschaft 318 Warengruppen gebildet und
für diese jeweils bestimmt, ob es sich dabei um unverarbeitete Agrarerzeugnisse
wie Getreide, Kartoffeln und frisches Obst und Gemüse handelt, um
Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe (beispielsweise Mehl,
Schlachtkörperhälften, Milchpulver) oder um höher verarbeitete Erzeugnisse (beispielsweise
Backwaren, Wurst, Fertiggerichte). Im Jahr 2012 entfielen auf unverarbeitete
Agrarerzeugnisse rund 11 Prozent, auf Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe
51 Prozent und auf höher verarbeitete Erzeugnisse 38 Prozent des Exportwertes.
3. In welchem Umfang wurden die Agrarexporte in den letzten vier Jahren
durch die Bundesregierung gefördert?
Die Förderung aus dem Titel „Maßnahmen zur Verstärkung der
Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich“ – 10 06-687 01 (bis 2012 –
10 02-687 03) geht aus nachstehender Übersicht hervor:
2010 1,42 Mio. Euro.
2011 1,99 Mio. Euro.
2012 1,96 Mio. Euro.
2013 2,64 Mio. Euro.
Ansatz 2014 3,0 Mio. Euro.
4. Welche wesentlichen Ziele hat die Bundesregierung mit der
Agrarexportförderung in den letzten vier Jahren erreicht?
Die Bundesregierung hat gemäß der Zielsetzung des Exportförderprogramms
für zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen die Türen zu Märkten
geöffnet.
Zur Evaluierung siehe Antwort zu Frage 5.
5. Wie werden die Auswirkungen der Agrarexportförderung evaluiert?
Eine umfassende externe Evaluierung des Exportförderprogramms für die Zeit
vom 14. September 2010 bis 30. Juni 2014 ist eingeleitet. Aufgrund der
Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2014 am 18. Juli 2014 konnte das
haushaltsrechtlich notwendige Vergabeverfahren erst unmittelbar danach eingeleitet wer-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2392den, da erst dann die notwendigen Mittel zur Verfügung standen. Die Vorlage
des Evaluierungsberichtes wird daher in der ersten Hälfte des Jahres 2015
erfolgen.
6. Gibt es Untersuchungen seitens der Bundesregierung, welche Unternehmen
aus dem Landwirtschafts- und dem Ernährungssektor besonders von
Agrarexporten profitieren, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese
Untersuchungen?
Nein.
7. Wie werden die Auswirkungen der deutschen Agrarexporte auf die
Importländer und benachbarte Länder evaluiert, und zu welchen Ergebnissen
kommt die Evaluation insbesondere bei den direkten und indirekten
Auswirkungen auf Entwicklungsländer?
Im Rahmen der Exportförderung werden ausschließlich Maßnahmen gefördert,
bei denen keine negativen Auswirkungen auf fremde Märkte zu erwarten sind.
Kaufkräftige, wachstumsstarke Zukunftsmärkte in Drittländern stehen im
Fokus. Am wenigsten entwickelte Länder sind nicht Ziel der Maßnahmen der
Exportförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL).
8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlöse aus
Agrarexporten von Schlachtnebenprodukten in Entwicklungsländern in den
vergangenen zehn Jahren?
In der folgenden Übersicht ist die Entwicklung der deutschen Exporte von
genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen (einschließlich Lebern)
zusammengestellt, soweit sie im Zolltarif und dem daraus abgeleiteten Warenverzeichnis der
Außenhandelsstatistik von anderem Fleisch getrennt nachgewiesen werden. In
den letzten Jahren belief sich der Exportwert dieser Erzeugnisse auf rund 600 bis
700 Mio. Euro. Nur rund ein Prozent (2013: rund 5,8 Mio. Euro) wurde davon
in eines der am wenigsten entwickelten Länder (LDC’s) exportiert.
Exporte von genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen (Mio. Euro)
2004 2005 2006 2007 2008
Insgesamt 205,5 269,6 266,8 266,5 452,9
darunter in LDC’s – 2,2 2,4 3,7 2,6
LDC’s in Prozent von insg. – 0,8 0,9 1,4 0,6
2009 2010 2011 2012 2013
Insgesamt 458,0 450,6 596,4 717,0 668,0
darunter in LDC’s 3,6 7,9 6,2 7,4 5,8
LDC’s in Prozent von insg. 0,8 1,8 1,0 1,0 0,9
Drucksache 18/2392 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie will die Bundesregierung die Exportkompetenz des BMEL, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, stärken,
und welche Auswirkungen hat dies auf die Schwerpunktsetzung der
Agrarexportförderung?
10. Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um die
koordinierende Funktion des Bundes bei der behördlichen Überprüfung von
Agrarexporten hinsichtlich der Anforderungen des Ziellandes auszubauen?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Stärkung der Exportkompetenz des BMEL wurden im
Zuständigkeitsbereich der Abteilung „Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit“ dem Bundesamt
für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) im Bereich
„Lebensmittelhygiene, Inspektionen, Veterinärangelegenheiten“ zwei zusätzliche
Stellen zugewiesen. Innerhalb dieses Referats wurde eine Arbeitseinheit
eingerichtet, die Aufgaben hauptsächlich im Zusammenhang mit Veterinärfragen beim
Export nach Russland wahrnimmt. Mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2014
wurden dem BVL drei weitere Stellen mit Exportbezug zugewiesen.
Das Referat „Veterinärangelegenheiten beim Export“ des BMEL wird sich
konsolidieren und ab Spätsommer/Herbst 2014 mit vier Referenten (Tierärzten) und
zwei befristeten Abordnungen (Tierärzten) arbeiten.
11. Wird das BMEL einen neuen Exportbeauftragten benennen, und wenn ja,
welche Aufgaben sind mit dieser Position verbunden?
Nein, die formelle Benennung eines Exportbeauftragten des BMEL ist nicht
vorgesehen. Der für die Belange des Exports zuständige Parlamentarische
Staatssekretär ist der Unterzeichner.
12. Welche Rolle spielen Exportfragen im Rahmen des Bilateralen
Kooperationsprogramms?
Das BMEL fördert mit seinem Bilateralen Kooperationsprogramm (BKP) neben
der politischen auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit strategisch
wichtigen Partnerländern im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft. Das BMEL
führt u. a. Projekte in Kooperation mit deutschen Unternehmen der
Agrarwirtschaft durch. Bei den so genannten Wirtschaftskooperationsprojekten steht
neben dem Transfer moderner Technologien die praxisnahe Aus- und
Weiterbildung (Vermittlung von organisatorischem, technischem und
betriebswirtschaftlichem Fachwissen) im Vordergrund. Landwirtschaftliche Fach- und
Führungskräfte im Partnerland werden praktisch (Demonstrationsbetriebe) und
theoretisch (Schulungszentren) weitergebildet. Die Wirtschaftspartner
engagieren sich in den Projekten durch Einbringung von Sachleistungen (Maschinen,
Geräte, Betriebsmittel) und Personalleistungen (Ausbilder, Experten).
Hierdurch können sich der Wirtschaft ggf. auch Möglichkeiten der Erschließung
neuer Absatzmärkte für ihre Produkte ergeben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/239213. Wie haben sich die deutschen Agrarexporte in die Länder entwickelt, mit
denen Projekte im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms
durchgeführt wurden (bitte einen Überblick über die letzten zehn Jahre
geben und nach Ländern aufschlüsseln)?
Eine Übersicht zur Entwicklung deutscher Agrarexporte in Länder des BKP von
2003 bis 2013 ist als Anlage beigefügt.
14. An welchen deutschen Botschaften gibt es einen Agrarattaché?
15. Wann wurden diese Stellen eingerichtet, und welche personellen
Ressourcen (Arbeitskräfte) stehen ihnen zur Verfügung?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Das BMEL besetzt seit über 40 Jahren nach Maßgabe seines politischen
Konzeptes und in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt an folgenden 16
bilateralen Botschaften 18 Stellen, überwiegend Referentenstellen:
Botschaft
– Ankara,
– Bangkok
– Brasilia
– Buenos Aires
– Kiew
– Madrid
– Mexiko
– Moskau
– Neu Delhi
– Paris
– Peking
– Pretoria
– Rabat
– Tokio
– Warschau
– Washington.
Dabei bestehen in Moskau eine Referatsleiter- und eine Referentenstelle; in
Peking wird die zweite Stelle ab 1. Februar 2015 besetzt. Die
Stelleninhaberinnen bzw. Stelleninhaber unterstehen der jeweiligen Botschafterin bzw. dem
jeweiligen Botschafter. An einigen Botschaften ist die Unterstützung durch
weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter unabdingbar.
16. Mit welchen Maßnahmen und Programmen (im Detail) beabsichtigt die
Bundesregierung, die Exportförderung weiter auszubauen?
17. Wie hoch sind die Mittel, die in den geplanten Bundeshaushalt 2015 zur
Förderung des Exports von Agrarprodukten eingestellt sind?
18. Auf welche Titel verteilen sich diese Mittel, und mit welchen Programmen
und Vorhaben sollen sie umgesetzt werden?
Die Fragen 16, 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Drucksache 18/2392 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 sind für Maßnahmen zur
Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich
(Titel 687 01) 3,0 Mio. Euro veranschlagt.
Künftig sollen im Rahmen der Exportförderung folgende Maßnahmen stärker
betont werden:
● Förderung von branchenbezogenen Repräsentanten im Ausland (z. B. für
Pflanzenzucht) mit fachlicher Betreuung durch die entsprechenden
Verbände. Diese Repräsentanten arbeiten für die jeweiligen Branchen, nicht für
einzelne Unternehmen,
● Sektorübergreifende imagefördernde Maßnahmen im Ausland mit deutschen
Organisationen vor Ort, wie den deutschen Auslandsvertretungen, den
Auslandshandelskammern, Goethe-Instituten, den deutschen Tourismuszentralen
u. a. (z. B. Präsentation Deutschlands mit seiner Kultur und seinen Produkten
u. a. im Rahmen von Deutschlandjahren bzw. Jubiläen in den diplomatischen
Beziehungen),
● Präsentationsveranstaltungen mit Verkostungen und Kontaktbörsen (Match-
Making) in einem oder mehreren Auslandsmärkten,
● branchenübergreifende Absatzfördermaßnahmen im Ausland mit deutschen
Firmen anderer Branchen bei Auslandsreisen hochrangiger Vertreter des
BMEL.
19. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das GFFA (Global
Forum for Food and Agriculture)?
Das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) ist eine internationale
Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der globalen Land- und
Ernährungswirtschaft, welche vom BMEL in Kooperation mit dem Senat von Berlin und der
Messe Berlin GmbH veranstaltet wird.
Das Forum bietet Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft
Gelegenheit, sich über ein aktuelles agrarpolitisches Thema im Kontext der
Ernährungssicherung auszutauschen und politisch zu verständigen.
20. Wie hoch sind die Mittel, die in den geplanten Bundeshaushalt 2015 zur
Förderung des GFFA eingestellt sind?
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 sind für die Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung des GFFA 632 000 Euro eingeplant.
21. Wie werden die Mittel, durch die die Bundesregierung das GFFA
unterstützt, verwendet?
Die Bundesregierung (BMEL) ist Veranstalter des GFFA. Mit den hierfür zur
Verfügung gestellten Mitteln werden die Kosten für die Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung des GFFA finanziert.
22. Wer prüft die Rechnungslegung des GFFA, und wie findet diese Prüfung
statt?
Die eingehenden Rechnungen werden im BMEL vom Fachreferat „Osteuropa,
Zentral- und Ostasien, Erweiterung, GFFA“ auf rechnerische und sachliche
Richtigkeit geprüft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/239223. Welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das
russische Importverbot für Schweine und frisches Schweinefleisch für die
deutsche Schweinemast?
Aufgrund des bereits seit dem Jahr 2013 eingetretenen enormen Rückgangs der
Schweinefleischimporte nach Russland spielt dieser Exportmarkt ohnehin bei
weitem nicht mehr eine so große Rolle wie noch im Jahr 2012. Deutsche
Exporteure waren bereits gezwungen, sich neue Absatzmärkte zu erschließen, was
angesichts gut versorgter Märkte kein leichtes Unterfangen war und ist. Zum
Export von Schweinen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
24. Wie viele lebende Schweine wurden in den vergangenen fünf Jahren
jeweils nach Russland exportiert (Schlachtschweine und Zuchttiere)?
Die Zahl der nach Russland exportierten Schweine war in den letzten Jahren
rückläufig (siehe Übersicht). Die Einfuhr von lebenden Zuchtschweinen wurde
wegen des Nachweises von Brucellose bei einer Lieferung von Zuchtschweinen
in die Region Belgorod im Dezember 2011 am 27. April 2012 gesperrt. Die
Sperre wurde am 18. November 2013 unter Auflagen aufgehoben.
Export von lebenden Schweinen nach Russland (Anzahl Tiere)
25. Wie viel Schweinefleisch wurde in den vergangenen fünf Jahren jeweils
nach Russland exportiert?
Der Export von Schweinefleisch erreichte 2010 einen Höchststand mit rund
322 000 t Produktgewicht (siehe Übersicht) und war danach rückläufig. Ein
großer Teil der Exporttonnage entfällt auf Schweinespeck.
Export von Schweinefleisch nach Russland (Tonnen Produktgewicht)
Tierkategorie 2009 2010 2011 2012 2013
Ferkel 40 210 47 040 51 823 23 048 –
Zuchtschweine 941 55 5 109 1 882 –
Schlachtschweine 85 406 59 466 10 354 – –
Zusammen 126 557 106 561 67 286 24 930 –
Quelle: Statistisches Bundesamt
2009 2010 2011 2012 2013 vorl.
Schweinefleisch, frisch, gekühlt 7 072 16 455 14 961 20 561 1 555
Schweinefleisch, gefroren 74 513 116 618 118 014 80 594 90 512
Schlachtnebenerzeugnisse von
Schweinen, genießbar
74 080 65 202 47 876 31 861 16 392
Zubereitungen und Konserven aus
Schweinefleisch
1 557 305 411 565 607
Schweinespeck 114 219 123 450 116 908 108 133 72 766
Schweinefleisch insges. (einschl. Speck) 271 440 322 029 298 169 241 714 181 832
Quelle: Statistisches Bundesamt
Drucksache 18/2392 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Für wie viele Tonnen Schweinefleisch musste ein alternativer Absatz
gefunden werden?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
27. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem russischen
Importverbot für Schweine und Schweinefleisch für ihre Aktivitäten im
Bereich der Agrarexportförderung?
Nach den neuerlichen russischen Importbeschränkungen wird die
Bundesregierung ihre Bemühungen intensivieren, weitere Drittlandsmärkte, vor allem in
Asien, für deutsches Schweinefleisch zu erschließen. Im Vordergrund steht
dabei die Überwindung veterinärrechtlicher Handelshemmnisse. Dies wird jedoch
kurzfristig nicht zu erreichen sein, sondern einen längeren Zeitraum erfordern.
Nach Abschluss von Veterinärzertifikaten werden die Bemühungen durch die
Förderung von Informationsveranstaltungen und Unternehmerreisen ergänzt.
28. Auf welchen globalen Märkten (Regionen und Produktgruppen) sieht die
Bundesregierung mittelfristig das größte Wachstumspotenzial?
Die Bundesregierung sieht ein hohes Wachstumspotenzial für hochpreisige
Lebensmittelspezialitäten sowie für hochwertige Pflanzen- und Tiergenetik in
kaufkräftigen Schwellenländern. Im Vordergrund stehen die BRICS-Staaten
(BRICS = Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika), aber auch weitere
Länder Asiens sowie Mittel- und Südamerikas. Es ist zu erwarten, dass nach
Aufhebung der Importbeschränkungen auch Russland als Mitglied der BRICS-
Gruppe wieder ein attraktiver Markt für deutsche Lebensmittel sein wird.
Drucksache 18/2392 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]