[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2408
18. Wahlperiode 27.08.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2321 –
Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumgehung Barbis
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. Oktober 2008 begannen die Bauarbeiten für die Verlegung der
Bundesstraße 243 zwischen Bad Lauterberg und der Landesgrenze Niedersachsen/
Thüringen im Bereich der Ortsumgehung Barbis (Verkehrseinheit 2). Das
Vorhaben des Bedarfsplans Straße wurde im Bundesverkehrswegeplan in den
Vordringlichen Bedarf eingeordnet und es wurden Kosten in Höhe von 40 Mio.
Euro veranschlagt. Im Oktober 2013 wurde bekannt, dass sich das Vorhaben
durch Kostensteigerungen auf mittlerweile 98 Mio. Euro verteuert hatte
(Bundestagsdrucksache 17/14837).
Als Grund für die Kostensteigerungen gab die Bundesregierung und die
niedersächsische Straßenbauverwaltung auch die Sicherung fossiler Karsthohlräume
an.
Die Aussage überrascht insofern, da die schwierigen Baugrundverhältnisse im
Bereich der Ortsumgehung Barbis allgemein bekannt waren, da sie praktisch
auf gesamter Länge im so genannten Südharzer Zechsteingürtel liegt. Der auch
unter der Bezeichnung Südharzer Gipskarst bekannte Naturraum ist durch
großflächig verkarstetes Gipsgestein geprägt. Die hohe Gesteinslöslichkeit von
Gips in Verbindung mit den hier recht hohen Jahresniederschlägen von 800 mm
haben in geologisch kurzer Zeit eine Landschaft mit extremer
Verkarstungsintensität und vielfältigen Gipskarsterscheinungen geschaffen.
Die benannten geologischen und geohydrologischen Verhältnisse des
Südharzes stellen hohe Anforderungen an die Planung neuer Verkehrswege. Schon
beim Bau der seit dem Jahr 1869 durchgehend befahrbaren Südharzstrecke
Northeim–Nordhausen sahen sich die Bahnbauer mit den schwierigen
Baugrundverhältnissen des Gipskarstes konfrontiert.
Die aus dem Ruder gelaufenen Baukosten der Ortsumgehung Barbis legen
nach Auffassung der Fragesteller den Verdacht nahe, dass die
Baugrunduntersuchungen von der Straßenbauverwaltung nicht mit der nötigen Sorgfalt und
einer ungeeigneten Erkundungsmethode vorgenommen wurden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 25. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2408 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuch der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für
die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat in einem Gutachten über das
Kostenmanagement im Bundesfernstraßenbau vom Frühjahr 2014
festgestellt, dass bei der Baugrunduntersuchung von vielen Straßenprojekten
teils massive Defizite bestehen.
1. Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung bei der
Ortsumgehung Barbis (B 243, Bad Lauterberg–Bad Sachsa) bis zur
Fertigstellung bzw. Kostenfeststellung aus?
Die aktuell genehmigten Kosten betragen 98,351 Mio. Euro.
2. Welche Kostensteigerungen haben sich bisher seit dem Baubeginn im
Oktober 2008 bei der Ortsumgehung Barbis ergeben, und was waren dafür im
Einzelnen die Gründe?
Die Kostensteigerungen belaufen sich auf rund 38 Mio. Euro. Im Wesentlichen
entstanden Mehrkosten aus den im Folgenden genannten Gründen:
● Änderung der Massen bei den Boden- und Felsklassen (Erhöhter Anteil Fels),
● Sicherung und Verdichtung des Erdplanums aufgrund von Karsthohlräumen
mit daraus resultierender Änderung des Bauablaufes,
● Änderung der Schutzeinrichtungen infolge der Anpassung an das aktuell
geltende Regelwerk,
● Änderung der Stahlkonstruktion bei einer Talbrücke sowie Anpassung der
Leitschutzwände,
● erhebliche Mehrlängen des Verkehrsschutzzaunes auf Verlangen der Unteren
Naturschutzbehörde,
● erhöhter Aufwand durch die örtlich andere Lage von Ver- und
Entsorgungsleitungen.
3. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis ergibt sich bei Zugrundelegung der
aktuellen Kostenfortschreibung für die Ortsumgehung Barbis?
Die gesamtwirtschaftliche und verkehrliche Bewertung für die B 243,
Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen–Bad Lauterberg (einschließlich der
Ortsumgehung Barbis) mit Kosten in Höhe von 57 Mrd. Euro (Stand: 1. Januar 2002,
Zeitpunkt der Bewertung zum derzeit gültigen Bedarfsplan 2004) ergab ein
Nutzen-Kosten-Verhältnis von 5,5. Es ist davon auszugehen, dass für das singuläre,
die Kosten des vorgenannten Streckenzuges bestimmende Projekt B 243
Ortsumgehung Barbis, Bad Lauterberg – südlich Bad Sachsa unter
Berücksichtigung aktueller Kosten weiterhin ein Nutzen-Kosten-Verhältnis deutlich größer
als Eins vorliegt.
4. Welcher Anteil der in den Schriftlichen Fragen 54 und 55
(Bundestagsdrucksache 17/14837) genannten Kostensteigerungen entfällt auf die dort
ebenfalls benannten Positionen (Stahlkonstruktion Odertalbrücke, höherer
Anteil Felsgestein, Verfahren zur Sicherung und Verdichtung des
Erdplanums im Bereich fossiler Karsthohlräume)?
Aus der Änderung der Stahlkonstruktion der Odertalbrücke sowie der
Anpassung der Leitschutzwände auf der Brücke resultieren Mehrkosten in Höhe von
6,0 Mio. Euro. Die Änderungen der Massen bei den Boden- und Felsklassen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2408(Erhöhter Anteil Fels) ergaben Mehrkosten in Höhe von 9,8 Mio. Euro. Durch
die Sicherung und Verdichtung des Erdplanums aufgrund von Karsthohlräumen
resultierten Mehrkosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Infolge der durch die
Sicherung und Verdichtung des Erdplanums resultierenden Änderung des
Bauablaufes und der späteren Fertigstellung der Talbrücken entstanden
Kostensteigerungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro.
5. Welchen Kosten wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die niedersächsische Straßenbauverwaltung für die jeweiligen
Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung,
Kostenanschlag, Kostenfeststellung) im Laufe der unterschiedlichen
Planungs- und Projektphasen für die Ortsumgehung Barbis ermittelt (bitte
einzeln benennen)?
Für das Projekt B 243 Ortsumgehung Barbis, Bad Lauterberg–südlich Bad
Sachsa wurden die folgend genannten Kosten ermittelt.
Kosten des Bedarfsplanes 2004 in Höhe von 40,0 Mio. Euro.
Kostenaufstellung zum Vorentwurf vom 18. Mai 2004 in Höhe von 48,7 Mio.
Euro.
Kostenfortschreibung vom 19. Juli 2007 in Höhe von 60,2 Mio. Euro.
Kostenfortschreibung vom 3. März 2010 in Höhe von 78,0 Mio. Euro.
Kostenfortschreibung vom 5. September 2013 in Höhe von 98,4 Mio. Euro.
6. Mit welchem Kostenansatz wurde die Ortsumgehung Barbis erstmals in den
Bundeshaushalt bzw. Straßenbauplan eingestellt?
Die B-243-Ortsumgehung Barbis, Bad Lauterberg–südlich Bad Sachsa wurde
mit Gesamtkosten in Höhe von 60,189 Mio. Euro erstmals in den
Straßenbauplan 2008 aufgenommen.
7. Zu welchen Zeitpunkten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Kostensteigerungen durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung bei der
Ortsumgehung Barbis festgestellt worden?
Die Kosten wurden im Rahmen der Kostenprüfstationen regelmäßig überprüft
und fortgeschrieben. Dies führte zu den in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten
Kostenfortschreibungen.
8. Zu welchen Zeitpunkten hat die niedersächsische Straßenbauverwaltung
das BMVI über Kostenänderungen bei der Ortsumgehung Barbis
informiert, und wie viele Kostenfortschreibungen wurden bisher vorgelegt?
Das BMVI wurde mit der Vorlage der 1. Kostenfortschreibung mit Schreiben
vom 18. September 2007, der 2. Kostenfortschreibung mit Schreiben vom
19. März 2010 und der 3. Kostenfortschreibung mit Schreiben vom 8.
November 2013 über Kostenänderungen informiert.
Drucksache 18/2408 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Sind aus Sicht der Bundesregierung die Informationen über die
entsprechenden Kostensteigerungen durch die niedersächsische
Straßenbauverwaltung rechtzeitig bzw. zeitnah erfolgt?
Ja.
10. Wie wurden die jeweiligen Kostenfortschreibungen für die Ortsumgehung
Barbis durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung begründet?
Die Kostenerhöhungen der 1. Kostenfortschreibung resultieren überwiegend aus
der Erhöhung der Bauwerkspreise und der Erhöhung der Mehrwertsteuer von
16 Prozent auf 19 Prozent.
Die 2. Kostenfortschreibung resultierte aus den allgemeinen
Kostensteigerungen/Baupreisindex, der detaillierten Ausführungsplanung (z. B.
Massenänderungen, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Anpassung der Entwässerung etc.)
und der gestiegenen Rohöl-/Bitumenpreise. Ein weiterer Teil resultiert aus der
verkehrssicherheitsrelevanten Umplanung bedingt durch die Fortschreibung der
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme.
Im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus ist ein Grund der Kostenerhöhung
insbesondere bei der Odertalbrücke, der deutlich höhere Anteil an Felsgestein
und damit verbunden ein erhöhter Aufwand beim Lösen sowie aufwändigere
Verfahren zur Sicherung und Verdichtung des Erdplanums mittels dynamischer
Intensivverdichtung im Bereich vorgefundener fossiler Karsthohlräume.
Ein Großteil der Mehrkosten der 3. Kostenfortschreibung entstand durch eine
Anpassung der Einheitspreise aufgrund der Submissionsergebnisse sowie
aufgrund von Mengenänderungen während der Bauausführung und ist auf die
Folgen der detaillierten Ausführungsplanung zurückzuführen (z. B.
Massenänderungen, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Brückenbau, Mengenmehrung
Verkehrsschutzäune etc.).
11. Waren die Begründungen für die einzelnen Kostenfortschreibungen aus
Sicht der Bundesregierung plausibel?
Wenn nein, was konnte durch die Auftragsverwaltung nicht plausibel
gemacht werden?
12. Konnte das BMVI die Begründungen der Auftragsverwaltung für die
jeweiligen Kostenfortschreibungen hinsichtlich ihrer Richtigkeit und
Vollständigkeit überprüfen?
Wenn nein, an welchen Stellen bestanden Defizite?
13. Konnte das BMVI die Kostenberechnung zur Ortsumgehung Barbis im
Einzelnen nachvollziehen, und war ihr die Basis der Preisermittlung
bekannt?
Wenn nein, welche Kosten- und Mengenansätze der Kostenberechnung
waren nicht überprüfbar?
Die Fragen 11 bis 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Auftragsverwaltung obliegt dem Bund die Aufsicht über die
Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handelns der Auftragsverwaltung
(Artikel 85 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes). Mit dem Gesehenvermerk bestätigt
das BMVI sein Einverständnis, dass das Bauvorhaben auf der Grundlage der
vorgelegten Entwurfsunterlagen aus dem Straßenbauhaushalt finanziert werden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2408kann. Durch den Gesehenvermerk werden die Entwurfsunterlagen als Teil der
Haushaltsunterlage im Sinne von § 24 der Bundeshaushaltsordnung anerkannt.
Die Auftragsverwaltung bleibt dafür verantwortlich, dass die
Entwurfsunterlagen in verkehrlicher, verkehrs- und bautechnischer, finanzieller und rechtlicher
Hinsicht im Einzelnen den geltenden Vorschriften und den Regeln der Technik
entsprechen.
14. Hat das BMVI bei Prüfung der Vorentwurfsunterlagen der Ortsumgehung
Barbis, also auch der Durchsicht der Kostenermittlung und der
Bodenuntersuchung, wesentliche Nachforderungen und Überarbeitungen von
der zuständigen Auftragsverwaltung angefordert?
Wenn ja, in welchen Punkten forderte das BMVI Änderungen bzw.
zusätzliche Untersuchungen/Informationen?
Mit Erteilung des Gesehenvermerkes auf den RE-Entwurf (RE = Richtlinien für
die Entwurfsgestaltung im Straßenbau) mit Schreiben vom 18. August 2004
wurden keine wesentlichen Nachforderungen und Überarbeitungen angefordert.
15. Gab es nach Prüfung der Vorentwurfsunterlagen weiteren
Änderungsbedarf, der in einem Anschreiben zum Gesehenvermerk aufgeführt wurde?
Wenn ja, welcher Änderungsbedarf wurde durch das BMVI gegenüber der
Auftragsverwaltung geltend gemacht?
Nach Erteilung des Gesehenvermerkes auf den RE-Entwurf mit Schreiben vom
18. August 2004 wurde kein Änderungsbedarf geltend gemacht.
16. Welche Rolle haben die risikobehafteten Baugrundverhältnisse des
Südharzer Gipskarstes (Südharzer Zechsteingürtel) bei der Beurteilung der
Vorentwurfsunterlagen durch das BMVI gespielt?
17. Welche Schlüsse hat das BMVI aus dem ingenieurgeologischen Gutachten
des Ingenieurbüros R.-U. Wode vom 27. Januar 2004 (siehe
Planfeststellungbeschluss vom 20. November 2009) gezogen, in dem ausdrücklich
auf die mögliche Erdfallgefährdung durch oberflächennahen Zechstein-
Gips und die Risiken für den Bau der B 243n hingewiesen wurde?
18. Wurde auf Basis dieser Informationen durch das BMVI eine intensivere,
genauere Untersuchung des Baugrundes im Zuge der geplanten
Ortsumgehung Barbis von der Auftragsverwaltung gefordert und zur Bedingung
für die weitere Planung gemacht?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Siehe Antwort zu Frage 11.
19. Welche Erkundungsschritte und welche direkten und indirekten
geologischen Erkundungsmethoden wurden bei der Baugrunduntersuchung der
Ortsumgehung Barbis angewendet?
Im Rahmen eines geologischen Streckengutachtens und Baugrundbeurteilungen
wurden 93 Aufschlussbohrungen (bis 30 m Tiefe), 12 Maschinenschürfe (bis
Drucksache 18/2408 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5 m Tiefe), 70 Kleinrammbohrungen (bis 7 m Tiefe) sowie Ramm- und
Drucksondierungen ausgeführt.
20. Hält die Bundesregierung die von der niedersächsischen
Straßenbauverwaltung vorgenommenen Baugrunduntersuchungen für ein Bauvorhaben
im Gipskarst und den damit verbundenen Risiken (z. B.
Erdfallgefährdung) für angemessen?
Wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung für die im Bauverlauf
aufgefundenen fossilen Karsthohlräume, deren Beseitigung zu höheren
Baukosten führten?
21. Inwieweit hält die Bundesregierung die Qualität und Aussagekraft der von
der niedersächsischen Straßenbauverwaltung veranlassten
Baugrunduntersuchungen bei der Ortsumgehung Barbis für ausreichend?
22. Welches Gefährdungsbild bei der Karst- und Erdfallproblematik ergab
sich auf Basis der im Planungsprozess gewonnenen geologischen und
geohydrologischen Informationen für den Bau der Ortsumgehung Barbis?
Die Fragen 20 bis 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung war es bekannt,
dass es im Planungsgebiet erdfallgefährdete Bereiche gibt. Einzelne
Linienvarianten wurden daher aufgrund der sehr hohen Erdfallgefährdung verworfen.
Eine vollständige Umfahrung der Erdfallgebiete war allerdings nicht möglich.
Die erdfallgefährdeten Gebiete am südwestlichen Harzrand entstehen
überwiegend durch das Vorhandensein wasserlöslicher Gesteine (insbesondere Gips) in
Verbindung mit dem Zustrom saurer Grundwässer aus dem Harz. Der westliche
Bauabschnitt der Ortsumgehung Barbis verläuft bis zum Butterberg jedoch
deutlich oberhalb des Odertals, so dass in diesem Bereich keine sauren Grundwässer
aus dem Harz vorkommen. Auf Karten des Landesamtes für Bergbau, Energie
und Geologie ist dieser Bereich nicht als erdfallgefährdetes Gebiet ausgewiesen.
Bei den fachgerecht nach straßenbautechnischem Regelwerk durchgeführten
geotechnischen Untersuchungen wurden in diesem Bereich weder Erdfälle
erkundet noch befanden sich (wie in Erdfallgebieten üblich) an der
Geländeoberfläche Muldenstrukturen. Danach lagen sowohl nach den vorliegenden
Unterlagen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, noch nach den
geotechnischen Untersuchungen konkrete Hinweise auf eine Erdfallgefährdung
vor.
Bei den im Bereich der Ortsumgehung Barbis angetroffenen Hohlräumen
handelt es sich um fossile Karsthohlräume in Kalksteinen, die mit den
nahegelegenen, oben beschriebenen Erdfallgebieten nicht in Zusammenhang stehen und
auch mit einer fachlich korrekten Baugrunderkundung nicht vorhersehbar waren.
Siehe auch Antwort zu Frage 11.
23. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der Bau von
Verkehrswegen in Karstgebieten, wie dem Südharzer Zechsteingürtel, bei der
Baugrunduntersuchung besondere Sorgfalt und eine hinsichtlich
Methodik und Untersuchungsdichte auf das Gefährdungspotential abgestimmte
Erkundung erfordert?
Die Bundesregierung stimmt der Einschätzung zu, dass bei der Planung, dem
Bau und Betrieb von Verkehrswegen besondere Sorgfalt erforderlich ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/240824. Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die Verantwortung für die bisher
bekannt gewordenen Kostensteigerungen bei der Ortsumgehung Barbis?
Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 11.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
gestiegenen Baukosten beim Bedarfsplanprojekt Ortsumgehung Barbis für weitere
Vorhaben, und wie will sie Kostensteigerungen in diesem Umfang
zukünftig wirksam unterbinden?
Siehe Antworten zu den Fragen 28 bis 30.
26. Welche Konsequenzen haben die mit dem Bau der Ortsumgehung Barbis
gemachten Erfahrungen – insbesondere im Bereich
Baugrunduntersuchung – für die geplante Fortführung der Verlegung der B 243 zwischen
Bad Lauterberg und der Landesgrenze Thüringen, also der
Verkehrseinheit 3 (niedersächsischer Teil der Ortsumgehung Mackenrode) sowie für
die Ortsumgehung Mackenrode in Thüringen, die sich ebenfalls im
Bereich des Südharzer Gipskarstes befinden und für die hinsichtlich der
Erdfallgefährdung vermutlich ähnliche Risiken bestehen?
Im Zuge der Verkehrseinheit 3 wird das sogenannte Gipskarstgebiet bei Bad
Sachsa durchfahren. Zur Risikobeurteilung sind die „Hinweise zum Straßenbau
in Erdfallgebieten“, herausgegeben durch die Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) 2010, zu beachten.
27. Wie will die Bundesregierung Kostensteigerungen durch
Erdfallgefährdung bei der geplanten Verkehrseinheit 3 (Bad Sachsa–Landesgrenze
Niedersachsen/Thüringen) und der Ortsumgehung Mackenrode in Thüringen
ausschließen?
Für die Verkehrseinheit 3 und die Ortsumgehung Mackenrode wurden die der
Planung zugrunde gelegten erforderlichen Untersuchungen unter
Berücksichtigung der Örtlichkeit gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik
durchgeführt.
28. Welche Reformen hält die Bundesregierung für erforderlich, um ein
tatsächlich funktionierendes Kostenmanagement beim Bau von
Bundesfernstraßen zu etablieren?
Das vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
geprüfte Kostenmanagement basiert auf der Anweisung zur Kostenberechnung
von Straßenbaumaßnahmen aus dem Jahr 1985 und den dazu ergangenen
Ergänzungen, die im Wesentlichen 30 Jahre alt sind. Vor dem Hintergrund, dass sich
die Planungs- und Arbeitsprozesse in den vergangenen 30 Jahren massiv in den
Verwaltungen verändert haben, hält die Bundesregierung eine umfassende
Modernisierung des Kostenmanagements – auch mit Blick auf
Effizienzgewinne für erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen zum
Kostenmanagement zwischenzeitlich neu gefasst (siehe auch Antwort zu den
Fragen 29 und 30) und stehen kurz vor ihrer Einführung.
Drucksache 18/2408 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode29. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang
gemachten Reformvorschläge, die der Bundesbeauftragte für die
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung im Gutachten über das
Kostenmanagement im Bundesfernstraßenbau im April 2014 veröffentlicht hat?
30. Beabsichtigt die Bundesregierung einige der dort unterbreiteten
Vorschläge zur Verbesserung des Kostenmanagements umzusetzen?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt viele der im Gutachten des Bundesbeauftragten
für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung gemachten Reformvorschläge.
Bereits berücksichtigt in der Neufassung der Regelungen zum Kostenmanagement
sind zum Beispiel:
● Verbesserung der Kostentransparenz über alle Phasen der Straßenplanung
und Baudurchführung durch die Vorgabe einer einheitlichen Kostenstruktur,
● Bessere Nachvollziehbarkeit der Kostenentwicklung einer
Straßenbaumaßnahme durch ein durchgängiges System der Kostenermittlung und der
Kostenkontrolle von der Planung und Bauvorbereitung bis zur Baudurchführung,
● Bessere Korrekturmöglichkeiten durch rechtzeitiges Erkennen von
Kostenrisiken im Zuge von Planung,
● Verbesserung der Datenbasis für die Anmeldung zum
Bundesverkehrswegeplan,
● Verbesserung der Nachvollziehbarkeit von Kostenfortschreibungen durch die
Einführung von sogenannten strukturierten Begründungen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]