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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Vorhaben der Bundesregierung in der Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsfinanzierung

Abbaupfade zur Umsetzung der Schuldenbremse, Veranschlagung der Mittel für die zweite Programmphase des Hochschulpakts sowie Ausgestaltung der dritten Programmphase, Auswirkungen der vollständigen Übernahme des BAföG durch den Bund für die Bundesländer, Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative, BAföG-Ausgaben 2014 sowie künftige Entwicklung, Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit, Forschungsausgaben u.a. für Klimaforschung, Biodiversität und Umwelttechnologien<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

01.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/233808.08.2014

Vorhaben der Bundesregierung in der Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungsfinanzierung

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Präambel des zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrages für die 18. Wahlperiode erklären die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: „Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Kernanliegen der Koalition.“ In den Haushaltsplänen des Bundes ist dieser Bereich fast ausschließlich im Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2014 wird dieser nach derzeitigen Planungen um rund 1,50 Prozent gegenüber den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnung 2013 ansteigen – dies entspricht etwa der Preissteigerungsrate. Im Jahr 2015 ist eine Steigerung von 8,6 Prozent gegenüber dem Haushaltsplan 2014 (Soll) vorgesehen, die jedoch zu knapp 60 Prozent aus der Übertragung der Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) von den Ländern auf den Bund entsteht. Ob die Bundesländer dieses Geld tatsächlich und langfristig zur Steigerung der Bildungsausgaben verwenden ist noch offen. Ein weiterer nicht unerheblicher Teil des Anstiegs des Haushalts des BMBF ist auf die Kostensteigerungen bei der Stilllegung und dem Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen zurückzuführen. Finanzmittel, die für Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) werden durch die Vereinbarungen im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation einen weiteren deutlichen Aufwuchs erhalten. Gleichzeitig wird die erste Säule des Hochschulpakts 2020, der für den Kapazitätsausbau und die Qualitätsverbesserung der Lehre an den Hochschulen vorgesehen ist, im Jahr 2014 nicht aufgestockt, im Jahr 2015 nach den derzeitigen Haushaltsplanungen sogar gekürzt – um ca. 70 Mio. Euro bzw. knapp 4 Prozent.

Ebenso werden die BAföG-Zuschüsse und -Darlehen an Studierende, gegenüber den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnung von 2013, für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 kaum angehoben, während die Zahl der Studierenden vom Wintersemester 2011/2012 zum Wintersemester 2013/2014 von 2,38 auf 2,61 Millionen angestiegen ist (vgl. Statistisches Bundesamt). Die Erhöhung der Ausgaben für das BAföG im Bundeshaushalt ergibt sich lediglich durch die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund. Dies ist besonders kritisch zu sehen, weil vonseiten der Koalition und der Bundesregierung mehrfach erklärt wurde, dass sie sich für eine Erhöhung der BAföG-Höchstsätze und Freibeträge einsetzen, und dass dies dringend geboten ist (vgl. u. a. Plenarprotokoll 18/15, S. 1153 C). Eine Erhöhung sei stets an der ablehnenden Haltung der Länder gescheitert (vgl. u. a. Plenarprotokoll 18/15, S. 1151 B). Nachdem der Bund nun

für das Jahr 2015 die gesamten Ausgaben für das BAföG übernehmen will, wird die Erhöhung der BAföG-Höchstsätze und Freibeträge auf das Wintersemester 2017/2018 hinausgezögert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber – beispielsweise aus den Konsultationen im Stabilitätsrat –, ob die Bundesländer in ihren Abbaupfaden zur Umsetzung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 den Wegfall der im Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen geregelten Zuschüsse des Bundes in Höhe von knapp 2,57 Mrd. Euro (darunter 715,2 Mio. Euro für die Bildung) sowie den Wegfall der Konsolidierungshilfen nach Artikel 143d Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) zur Umsetzung der so genannten Schuldenbremse in Höhe von 800 Mio. Euro einberechnet haben?

2

Wieso werden die Mittel, auf die sich die Koalition am 26. Mai 2014 für den Bereich Bildung geeinigt hat, als „zusätzliche Bildungsausgaben“ bezeichnet, wenn für diesen Zeitraum in der „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase)“ eine Kürzung der Bundesmittel – der ersten und zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 – in gleicher Höhe bereits vorgesehen ist?

Wie wird dies, wie von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Johanna Wanka, erklärt (vgl. Plenarprotokoll 18/30, S. 2459 C), zu einem Anstieg des Haushaltsvolumens des BMBF beitragen?

3

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Länder die Entlastung durch die vollständige Übernahme des BAföG durch den Bund für zusätzliche Bildungsausgaben aufwenden?

Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, eine Zweckbindung dieser Mittel durchzusetzen?

4

Plant der Bund langfristig mit zusätzlichen Einnahmen aus Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem BAföG anlässlich der vollständigen Übernahme der BAföG-Ausgaben (bitte mit Begründung)?

5

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Darlehensanteil für das Studierenden-BAföG in den Haushalten der einzelnen Bundesländer verbucht?

6

Wieso werden im Referentenentwurf der Bundesregierung für das „Fünfundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ auf Seite 3 bei der Darstellung der Mehrausgaben für den Bund durch die Übernahme der vollen Finanzierung des BAföG für die Jahre 2015 bis 2018 weniger veranschlagt als bei der Entlastung der Bundesländer?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welcher Anteil der Darlehen für das Studierenden-BAföG zurückgezahlt wird?

8

Entstehen den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung durch die vollständige Übertragung der BAföG-Ausgaben auf den Bund langfristig Mindereinnahmen infolge der sich reduzierenden Rückzahlungen von Darlehen?

Wenn ja, in welchem Umfang (bitte mit Begründung)?

9

Sieht die Bundesregierung langfristig eine Mehrbelastung für die Bundesländer, wenn diese – wie von ihr gefordert – die von ihr errechnete Entlastung aus der vollständigen Übertragung der BAföG-Ausgaben auf den Bund zur Finanzierung anderer Bildungsausgaben verwenden (bitte mit Begründung)?

10

Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die langfristige Entlastung der Bundesländer durch die vollständige Übernahme der BAföG-Ausgaben durch den Bund entwickeln, wenn berücksichtigt wird, dass ein Teil der für den Darlehensanteil des Studierenden-BAföG verausgabten Finanzmittel von den Empfängerinnen bzw. Empfänger zurück gezahlt wird?

11

Wie sehen die Vorschläge der Bundesministerin für Bildung und Forschung zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative aus, die sie laut ihrer Rede am 10. April 2014 zur Einbringung des Entwurfs des Einzelplans 30 im Plenum des Deutschen Bundestages an die Bundesländer übermittelt hat?

12

Was meint die Bundesbildungsministerin mit der Formulierung in ihrer Rede am 10. April 2014 zur Entwicklung der Exzellenzinitiative, sie wolle eine „[…] nachhaltige Entwicklung und nicht immer wieder einen neuen Wettbewerb [ …]“?

Bedeutet dies, dass alle oder ein Teil der derzeit geförderten Exzellenzcluster, Graduiertenschulen und Zukunftskonzepte ihre Förderung dauerhaft erhalten sollen und es keine Wettbewerbe mehr um diese Finanzmittel gibt (bitte mit Begründung)?

Wenn ja, würde die Bundesregierung dies als eine Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen im Sinne des Koalitionsvertrages betrachten?

13

Welche „neuen Schritte für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ sollten dies nach Vorstellung der Bundesbildungsministerin sein?

14

a) Warum verweigert die Bundesregierung den Bundesländern weitere Unterstützung zur Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen für die deutlich höhere Zahl an Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die die Kultusministerkonferenz (KMK) im Juli 2012 und nun erneut im Mai 2014 prognostiziert hat (Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz vom 14. Mai 2014)?

Wieso beharrt die Bundesregierung unter diesen Bedingungen im Haushaltsplan 2015 auf der Kürzung der ersten Säule des Hochschulpakts?

Verfügt die Bundesregierung über genauere Zahlen, bzw. sind die Vorausberechnungen der KMK aus Sicht der Bundesregierung fehlerhaft?

b) Wenn nicht, wieso erklärt die Bundesministerin für Bildung und Forschung in ihrer Rede zum Einzelplan 30 am 10. April 2014 im Deutschen Bundestag „Bund und Länder haben es gemeinsam geschafft, dass über den Hochschulpakt die entsprechenden Kapazitäten aufgebaut wurden und jetzt vorhanden sind, sodass diejenigen, die studieren wollen, auch wirklich studieren können.“, wenn gleichzeitig die im Rahmen des Hochschulpakts 2020 geplanten Kapazitäten nicht ausreichen (www. zeit.de), um die zu erwartenden bzw. bereits vorhandenen Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber aufzunehmen?

c) Ist es richtig, dass die Globale Minderausgabe, von ca. 250 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2013, für das Haushaltsjahr 2014 um 160 Mio. angehoben wurde, um die Ausfinanzierung des Hochschulpakts 2020 im Haushalt zu ermöglichen?

Wenn ja, wie plant das BMBF diese zusätzlichen Minderausgaben auf die Haushaltstitel zu verteilen?

Warum steigt die globale Minderausgabe im Entwurf für den Haushaltsplan 2015 gegenüber 2014 weiter an (bitte mit Begründung)?

15

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Rede am 10. April 2014, dass es im Laufe des Ausbaus der Kapazitäten nicht zu „Demos auf der Straße von Eltern, Großeltern und Jugendlichen“ gekommen sei, dass an großen Protestveranstaltungen, beispielsweise an dem so genannten Bildungsstreik von 2009, keine Studierenden sowie ihre Eltern und Großeltern beteiligt waren?

16

Wie soll die Honorierung von Hochschulen gemessen und ausgestaltet werden, die „gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, […]“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages)?

17

Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren überprüft, ob die Bundesländer die Zahlungen des Bundes im Rahmen des Hochschulpaktes zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze verwendet haben bzw. ob die in Artikel 1 Absatz 3 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) genannten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Verbesserung der Qualität der Lehre implementiert wurden?

Wenn ja, wann, wie wurde diese Prüfung durchgeführt, und was waren die Ergebnisse dieser Prüfung?

18

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Kontext aus der Entwicklung, dass seit dem Jahr 2006 die laufenden Ausgaben (Grundmittel) der Hochschulen in Trägerschaft der Länder sich zunehmend auf die Forschung und Entwicklung konzentrieren und gleichzeitig die absoluten durchschnittlichen laufenden Ausgaben (Grundmittel) pro Studierenden seit dem Jahr 2008 kontinuierlich sinken – ohne Berücksichtigung der Inflation (vgl. Statistisches Bundesamt)?

19

Wieso sind die Ausgaben für das BAföG im Haushaltsentwurf für das Jahr 2014, insbesondere für die Studierenden, im Vergleich zu dem Ansatz im Haushaltsjahr 2013 reduziert worden, obwohl die Zahl der Studierenden im Wintersemester 2013/2014 weiter angestiegen ist?

20

Was meint die Bundesbildungsministerin mit ihrer Aussage am 10. April 2014 im Deutschen Bundestag, Bildungsgerechtigkeit sei notwendig, „[…] damit die Menschen das Gefühl haben, dass es im Bildungssystem gerecht zugeht“?

21

Was meint die Bundesministerin für Bildung und Forschung, wenn sie an gleicher Stelle erklärt: „Dieses Gefühl [, dass es im Bildungssystem gerecht zugeht,] haben sie [die Menschen] aber an vielen Stellen nicht“?

22

Sieht die Bundesregierung neben einer möglicherweise gefühlten Ungerechtigkeit im Bildungssystem auch tatsächliche Ungerechtigkeiten?

Wenn ja, welche, und wie hat sie vor, diese zu beseitigen?

23

An welchen Stellen im Bildungssystem haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschen das Gefühl, dass es nicht gerecht zugeht, und wie spiegelt sich dieses mögliche Ungerechtigkeitsgefühl in dem von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des BAföG wider?

24

Sieht die Bundesregierung über diesen Referentenentwurf hinaus weiteren Handlungsbedarf bei der Weitentwicklung des BAföG?

Wenn ja, soll dies noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden (bitte mit Begründung)?

25

Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung, die Anhebung des BAföG zu verstetigen, z. B. regelmäßig im Zuge der BAföG-Berichterstattung (bitte mit Begründung)?

26

Wie stark hätten der BAföG-Höchstsatz und die Freibeträge ansteigen müssen, wenn sie seit der letzten BAföG-Novelle 2010 gemäß dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex angepasst worden wären?

27

Aus welchem Grund senkt die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr die Ausgaben für die Forschung in den Haushaltstiteln „Klimaforschung, Biodiversität und Globalisierte Lebensräume“ sowie in „Umwelttechnologien und Ressourcen“, obwohl die Bundesministerin für Bildung und Forschung in der Pressemitteilung 30/2014 zum dritten Teilbericht des Weltklimarates darauf hinweist, dass diese Forschung „mit Hochdruck fortgeführt werden“ muss?

28

Wieso wurden aus den Haushaltstiteln „Klimaforschung, Biodiversität und Globalisierte Lebensräume“ sowie „Umwelttechnologien und Ressourcen“ im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 einzelne Teilbereiche herausgelöst und in die zwei neuen Haushaltstitel „Gesellschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“ sowie „Küsten-, Meeres- und Polarforschung, Geoforschung“ aufgeteilt?

Sind mit dieser neuen Organisation zusätzliche Kosten, z. B. für Projektträgerleistungen und Programmmanagement, verbunden?

Berlin, den 6. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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