[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2477
18. Wahlperiode 01.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2338 –
Vorhaben der Bundesregierung in der Hochschul-, Wissenschafts- und
Forschungsfinanzierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Präambel des zwischen CDU, CSU und SPD geschlossenen
Koalitionsvertrages für die 18. Wahlperiode erklären die Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner: „Bildung, Wissenschaft und Forschung sind Kernanliegen der
Koalition.“ In den Haushaltsplänen des Bundes ist dieser Bereich fast ausschließlich
im Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2014 wird dieser nach derzeitigen
Planungen um rund 1,50 Prozent gegenüber den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnung
2013 ansteigen – dies entspricht etwa der Preissteigerungsrate. Im Jahr 2015 ist
eine Steigerung von 8,6 Prozent gegenüber dem Haushaltsplan 2014 (Soll)
vorgesehen, die jedoch zu knapp 60 Prozent aus der Übertragung der Ausgaben für
das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) von den Ländern auf den
Bund entsteht. Ob die Bundesländer dieses Geld tatsächlich und langfristig zur
Steigerung der Bildungsausgaben verwenden ist noch offen. Ein weiterer nicht
unerheblicher Teil des Anstiegs des Haushalts des BMBF ist auf die
Kostensteigerungen bei der Stilllegung und dem Rückbau kerntechnischer Versuchs-
und Demonstrationsanlagen zurückzuführen. Finanzmittel, die für Bildung,
Wissenschaft und Forschung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) werden durch die Vereinbarungen im Rahmen des
Paktes für Forschung und Innovation einen weiteren deutlichen Aufwuchs
erhalten. Gleichzeitig wird die erste Säule des Hochschulpakts 2020, der für den
Kapazitätsausbau und die Qualitätsverbesserung der Lehre an den
Hochschulen vorgesehen ist, im Jahr 2014 nicht aufgestockt, im Jahr 2015 nach den
derzeitigen Haushaltsplanungen sogar gekürzt – um ca. 70 Mio. Euro bzw. knapp
4 Prozent.
Ebenso werden die BAföG-Zuschüsse und -Darlehen an Studierende,
gegenüber den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnung von 2013, für die
Haushaltsjahre 2014 und 2015 kaum angehoben, während die Zahl der Studierenden vom
Wintersemester 2011/2012 zum Wintersemester 2013/2014 von 2,38 auf
2,61 Millionen angestiegen ist (vgl. Statistisches Bundesamt). Die Erhöhung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
28. August 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2477 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder Ausgaben für das BAföG im Bundeshaushalt ergibt sich lediglich durch die
vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund. Dies ist
besonders kritisch zu sehen, weil vonseiten der Koalition und der Bundesregierung
mehrfach erklärt wurde, dass sie sich für eine Erhöhung der BAföG-
Höchstsätze und Freibeträge einsetzen, und dass dies dringend geboten ist (vgl. u. a.
Plenarprotokoll 18/15, S. 1153 C). Eine Erhöhung sei stets an der ablehnenden
Haltung der Länder gescheitert (vgl. u. a. Plenarprotokoll 18/15, S. 1151 B).
Nachdem der Bund nun für das Jahr 2015 die gesamten Ausgaben für das
BAföG übernehmen will, wird die Erhöhung der BAföG-Höchstsätze und
Freibeträge auf das Wintersemester 2017/2018 hinausgezögert.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bildung, Wissenschaft und Forschung sind auch in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung Kernanliegen dieser Koalition. Von den 23 Mrd. Euro, die im
Koalitionsvertrag zusätzlich für prioritäre Maßnahmen vorgesehen sind, fließen 9 Mrd.
Euro, also mehr als ein Drittel, in diesen zentralen Zukunftsbereich. Für den
Bildungsbereich sind 6 Mrd. Euro vorgesehen, für den Bereich Forschung 3 Mrd.
Euro.
Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand die Frage, wie diese
zusätzlichen Mittel dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden und wie man
die Länder bei ihren Aufgaben und Herausforderungen im Schul- und
Hochschulbereich entlasten und unterstützen kann. Darauf hat die Bundesregierung
überzeugende Antworten gefunden. Die Entlastung erfolgt insbesondere durch
die vollständige Übernahme des BAföG ab dem Jahr 2015 und die weitere
Finanzierung des Hochschulpaktes. Die zusätzlichen Mittel für den Bereich
Forschung sind insbesondere zur Fortführung des Pakts für Forschung und
Innovation vorgesehen. Die Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Freibeträge
wird im Übrigen bereits zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft treten.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber – beispielsweise aus den
Konsultationen im Stabilitätsrat –, ob die Bundesländer in ihren Abbaupfaden
zur Umsetzung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2020 den Wegfall der im
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
geregelten Zuschüsse des Bundes in Höhe von knapp 2,57 Mrd. Euro
(darunter 715,2 Mio. Euro für die Bildung) sowie den Wegfall der
Konsolidierungshilfen nach Artikel 143d Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) zur
Umsetzung der so genannten Schuldenbremse in Höhe von 800 Mio. Euro
einberechnet haben?
Nach Artikel 143d Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) dürfen die Länder
bis zum 31. Dezember 2019 nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen
Regelungen von den Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 GG abweichen. Die
Haushalte sind dabei nach Satz 4 so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die
Vorgabe aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 GG erfüllt wird. Anders als für den
Bund existiert für die Länder keine Vorgabe zur Festlegung von Abbaupfaden
zur Umsetzung der Schuldenbremse.
Die Länder, die nach Artikel 143d Absatz 2 GG für den Zeitraum 2011 bis 2019
Konsolidierungshilfen erhalten können, müssen als Voraussetzung hierfür
jedoch nach dem Konsolidierungshilfengesetz ihre Finanzierungsdefizite des
Jahres 2010 in gleichen Schritten abbauen. Die Konsolidierungshilfen bleiben
bei der Ermittlung des Finanzierungssaldos unberücksichtigt. Darüber hinaus
haben sich einige Länder eigene Abbaupfade gegeben. Diese sind jedoch nicht
Gegenstand der Erörterungen im Stabilitätsrat.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/24772. Wieso werden die Mittel, auf die sich die Koalition am 26. Mai 2014 für den
Bereich Bildung geeinigt hat, als „zusätzliche Bildungsausgaben“
bezeichnet, wenn für diesen Zeitraum in der „Verwaltungsvereinbarung zwischen
Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über
den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase)“ eine Kürzung der
Bundesmittel – der ersten und zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 – in
gleicher Höhe bereits vorgesehen ist?
Wie wird dies, wie von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Johanna Wanka, erklärt (vgl. Plenarprotokoll 18/30, S. 2459 C), zu
einem Anstieg des Haushaltsvolumens des BMBF beitragen?
Die Mittel für die zweite Programmphase des Hochschulpakts sind auf Basis der
geltenden Vertragslage bedarfsgerecht veranschlagt. Zugleich hat die
Bundesregierung mit den zusätzlichen Milliarden für Bildung Vorsorge für eine
Weiterführung des Hochschulpakts in einer dritten Programmphase ab dem Jahr 2016
getroffen. Die Verhandlungen mit den Ländern über die Ausgestaltung dieser
dritten Programmphase werden derzeit geführt.
3. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Länder die Entlastung
durch die vollständige Übernahme des BAföG durch den Bund für
zusätzliche Bildungsausgaben aufwenden?
Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, eine
Zweckbindung dieser Mittel durchzusetzen?
Mit der Übernahme der Finanzierung des BAföG durch den Bund werden die
Länder jährlich um 1,17 Mrd. Euro entlastet. Laut des am 20. August 2014 im
Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföG-ÄndG)
soll der den Ländern so zusätzlich entstehende Spielraum dem Bildungsbereich,
insbesondere den Hochschulen, zugutekommen. So war es bereits in der
politischen Verständigung zwischen Bund und Ländern am 26. Mai 2014 verabredet
worden. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung auch im
Hinblick auf den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens, dass die Mittel in den
Ländern tatsächlich im Bildungsbereich, insbesondere für Hochschulen,
eingesetzt werden.
4. Plant der Bund langfristig mit zusätzlichen Einnahmen aus Zinsen und
Tilgung für Darlehen nach dem BAföG anlässlich der vollständigen
Übernahme der BAföG-Ausgaben (bitte mit Begründung)?
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf eines 25. BAföG-
Änderungsgesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2015 nach Übernahme aller
Geldleistungen nach dem BAföG durch den Bund den Ländern diejenigen
eingehenden Tilgungsleistungen entsprechend deren bisherigen
Mitfinanzierungsanteil von 35 Prozent weitergeleitet werden, die aus Tilgungsleistungen auf
Darlehensanteile aus der Zeit vor Übernahme der vollen Bundesfinanzierung
stammen. Damit kommt im Verhältnis zum Anteil ihrer
Finanzierungsverpflichtung weder den Ländern ein geringerer noch dem Bund ein größerer Anteil
an Einnahmen aus den Tilgungsleistungen der früheren BAföG-Empfänger zu.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Rückflüsse demjenigen zustehen, der auch
die Darlehensfinanzierung getragen hat.
Drucksache 18/2477 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Darlehensanteil für das
Studierenden-BAföG in den Haushalten der einzelnen Bundesländer
verbucht?
Soweit der Bundesregierung bekannt, wird dies in den Bundesländern
unterschiedlich gehandhabt. So haben der Freistaat Bayern sowie die Freie
Hansestadt Hamburg die entsprechenden Darlehensanteile in den Landeshaushalten
etatisiert. Die Länder Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt finanzieren die
Landesanteile der Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
während das Land Niedersachsen den Darlehensanteil mit Hilfe der
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank finanziert. Es liegt im Ermessen
der Länder, wie sie die jeweiligen Landesanteile der Darlehen finanzieren.
6. Wieso werden im Referentenentwurf der Bundesregierung für das
„Fünfundzwanzigste Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ auf Seite 3 bei der Darstellung der Mehrausgaben für den Bund
durch die Übernahme der vollen Finanzierung des BAföG für die Jahre
2015 bis 2018 weniger veranschlagt als bei der Entlastung der
Bundesländer?
Dies erklärt sich daraus, dass der Bund von der ihm durch § 56 Absatz 1 Satz 2
BAföG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat und weiter Gebrauch
machen wird, die Mittel für die Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG unmittelbar
durch die KfW bereitstellen zu lassen.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welcher Anteil der Darlehen für
das Studierenden-BAföG zurückgezahlt wird?
Wie im Besonderen Teil der Begründung des Regierungsentwurfs eines
25. BAföGÄndG zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe b dargestellt, wird der
Ausfallanteil an allen Darlehensanteilen bei der Studierendenförderung nach
§ 17 Absatz 2 BAföG auf 33,9 Prozent geschätzt. Dementsprechend ist der
Anteil des zu erwartenden tatsächlichen Rückzahlungsvolumens mit 66,1 Prozent
aller nach § 17 Absatz 2 BAföG geleisteten Förderungsbeträge anzusetzen.
8. Entstehen den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die vollständige Übertragung der BAföG-Ausgaben auf den Bund
langfristig Mindereinnahmen infolge der sich reduzierenden Rückzahlungen
von Darlehen?
Wenn ja, in welchem Umfang (bitte mit Begründung)?
Nein. Vergleiche die Antwort zu Frage 4.
9. Sieht die Bundesregierung langfristig eine Mehrbelastung für die
Bundesländer, wenn diese – wie von ihr gefordert – die von ihr errechnete
Entlastung aus der vollständigen Übertragung der BAföG-Ausgaben auf den
Bund zur Finanzierung anderer Bildungsausgaben verwenden (bitte mit
Begründung)?
Nein. Durch die Übernahme der kompletten Finanzierung des BAföG durch den
Bund werden die Länder dauerhaft entlastet, den Ländern wird dadurch eine
langfristige Planung ermöglicht. Mit der Übernahme der vollständigen
Finanzierung des BAföG durch den Bund entfällt zudem eine Quelle künftiger
möglicher Mehrbelastungen für die Länder.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/247710. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die langfristige
Entlastung der Bundesländer durch die vollständige Übernahme der BAföG-
Ausgaben durch den Bund entwickeln, wenn berücksichtigt wird, dass ein
Teil der für den Darlehensanteil des Studierenden-BAföG verausgabten
Finanzmittel von den Empfängerinnen bzw. Empfänger zurück gezahlt
wird?
Der Regierungsentwurf eines 25. BAföGÄndG setzt insoweit eins zu eins den
politischen Grundsatzbeschluss der Regierungsvertreter von Bund und Ländern
vom 26./27. Mai 2014 um und belässt den Ländern den Anteil von 35 Prozent
an allen Rückflüssen aus Tilgungsleistungen früher mit Darlehen nach § 17
Absatz 2 BAföG geförderter Studierender, soweit diese auf vor dem Jahr 2015
geleistete Förderung erfolgen. Vergleiche im Übrigen die Antwort zu Frage 4.
Durch die pauschalierte Auskehrung dieser Beträge entsprechend der nach dem
Regierungsentwurf eines 25. BAföGÄndG geänderten Fassung des § 56
Absatz 2 BAföG wird sich die Planbarkeit der Rückflüsse für die Länder
zugleich noch erhöhen.
11. Wie sehen die Vorschläge der Bundesministerin für Bildung und
Forschung zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative aus, die sie laut
ihrer Rede am 10. April 2014 zur Einbringung des Entwurfs des
Einzelplans 30 im Plenum des Deutschen Bundestages an die Bundesländer
übermittelt hat?
12. Was meint die Bundesbildungsministerin mit der Formulierung in ihrer
Rede am 10. April 2014 zur Entwicklung der Exzellenzinitiative, sie wolle
eine „[…] nachhaltige Entwicklung und nicht immer wieder einen neuen
Wettbewerb [ …]“?
Bedeutet dies, dass alle oder ein Teil der derzeit geförderten
Exzellenzcluster, Graduiertenschulen und Zunkunftskonzepte ihre Förderung
dauerhaft erhalten sollen und es keine Wettbewerbe mehr um diese Finanzmittel
gibt (bitte mit Begründung)?
Wenn ja, würde die Bundesregierung dies als eine Verbesserung der
Grundfinanzierung der Hochschulen im Sinne des Koalitionsvertrages
betrachten?
Die Fragen 11, 12a und 12b werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung geht es darum, die erfolgreichen Entwicklungen,
die mit der Exzellenzinitiative angestoßen wurden, für das Wissenschaftssystem
zu sichern. Die Frage, wie dieses gesichert werden kann, ist Gegenstand von
Gesprächen zwischen Bund und Ländern.
13. Welche „neuen Schritte für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ sollten
dies nach Vorstellung der Bundesbildungsministerin sein?
Durch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen prioritären
Maßnahmen im Bereich Bildung und Forschung erhalten die Länder zusätzliche
finanzielle Spielräume, um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu erhöhen.
Es ist Aufgabe der Hochschulen, diese Mittel für eine substantielle
Weiterentwicklung der Personalstruktur sowie die Etablierung systematischer
Personalentwicklung einzusetzen, um so planbarere und verlässlichere Karrierewege
für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu
schaffen.
Drucksache 18/2477 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. a) Warum verweigert die Bundesregierung den Bundesländern weitere
Unterstützung zur Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen für die
deutlich höhere Zahl an Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber,
die die Kultusministerkonferenz (KMK) im Juli 2012 und nun erneut
im Mai 2014 prognostiziert hat (Pressemitteilung der
Hochschulrektorenkonferenz vom 14. Mai 2014)?
Wieso beharrt die Bundesregierung unter diesen Bedingungen im
Haushaltsplan 2015 auf der Kürzung der ersten Säule des
Hochschulpakts?
Verfügt die Bundesregierung über genauere Zahlen, bzw. sind die
Vorausberechnungen der KMK aus Sicht der Bundesregierung
fehlerhaft?
b) Wenn nicht, wieso erklärt die Bundesministerin für Bildung und
Forschung in ihrer Rede zum Einzelplan 30 am 10. April 2014 im
Deutschen Bundestag „Bund und Länder haben es gemeinsam geschafft,
dass über den Hochschulpakt die entsprechenden Kapazitäten
aufgebaut wurden und jetzt vorhanden sind, sodass diejenigen, die studieren
wollen, auch wirklich studieren können.“, wenn gleichzeitig die im
Rahmen des Hochschulpakts 2020 geplanten Kapazitäten nicht
ausreichen (www. zeit.de), um die zu erwartenden bzw. bereits
vorhandenen Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber aufzunehmen?
c) Ist es richtig, dass die Globale Minderausgabe, von ca. 250 Mio. Euro
im Haushaltsjahr 2013, für das Haushaltsjahr 2014 um 160 Mio.
angehoben wurde, um die Ausfinanzierung des Hochschulpakts 2020 im
Haushalt zu ermöglichen?
Wenn ja, wie plant das BMBF diese zusätzlichen Minderausgaben auf
die Haushaltstitel zu verteilen?
Warum steigt die globale Minderausgabe im Entwurf für den
Haushaltsplan 2015 gegenüber 2014 weiter an (bitte mit Begründung)?
Die Fragen 14a bis 14c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und
Ländern vom 13. Juni 2013 wurden die Vereinbarung über die zweite
Programmphase des Hochschulpakts von 2011 bis 2015 an die KMK-Prognose von
2012 angepasst und damit die Konsequenzen aus der gestiegenen
Studiennachfrage gezogen.
Die Bundesregierung und die Länder haben mit dieser Vereinbarung wegen der
hohen Studiennachfrage eine Erhöhung der Mittel für den Ausbau der
Studienplätze beschlossen. So hat die Bundesregierung ihre über den Hochschulpakt zur
Verfügung gestellten Mittel für die Jahre 2011 bis 2015 um über 2 Mrd. auf
insgesamt 7 Mrd. Euro erhöht. Auch die Länder werden vergleichbare zusätzliche
finanzielle Leistungen erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Die Verhandlungen mit den Ländern über die Ausgestaltung der dritten
Programmphase werden derzeit geführt.
Die Höhe der Globalen Minderausgabe 2014 und 2015 ist Ergebnis der
Aufstellung des Bundeshaushaltes durch die Bundesregierung und der
Beschlussfassung des Bundeshaushaltes 2014 durch den Gesetzgeber. Der Rahmen wird
u. a. durch das Ziel der Haushaltskonsolidierung bestimmt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/247715. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Rede am 10. April 2014, dass es im Laufe des Ausbaus der
Kapazitäten nicht zu „Demos auf der Straße von Eltern, Großeltern und
Jugendlichen“ gekommen sei, dass an großen Protestveranstaltungen,
beispielsweise an dem so genannten Bildungsstreik von 2009, keine
Studierenden sowie ihre Eltern und Großeltern beteiligt waren?
Über die personelle Zusammensetzung einzelner Demonstrationen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
16. Wie soll die Honorierung von Hochschulen gemessen und ausgestaltet
werden, die „gute Lehre und Angebote, die mehr Studierende
qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, […]“ (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages)?
Die Ausgestaltung der dritten Programmphase des Hochschulpakts 2020 ist
derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern.
17. Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren überprüft, ob die
Bundesländer die Zahlungen des Bundes im Rahmen des
Hochschulpaktes zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze verwendet haben bzw. ob
die in Artikel 1 Absatz 3 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung über den
Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) genannten Empfehlungen
des Wissenschaftsrates zur Verbesserung der Qualität der Lehre
implementiert wurden?
Wenn ja, wann, wie wurde diese Prüfung durchgeführt, und was waren die
Ergebnisse dieser Prüfung?
Die Länder berichten jährlich über die Umsetzung des Hochschulpakts und die
Verwendung der hierfür eingesetzten Bundes- und Landesmittel. Eine
Umsetzung der WR-Empfehlungen ist nicht Gegenstand der Verpflichtungen aus
dem Hochschulpakt.
18. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung in diesem Kontext aus der Entwicklung, dass seit dem Jahr 2006 die
laufenden Ausgaben (Grundmittel) der Hochschulen in Trägerschaft der
Länder sich zunehmend auf die Forschung und Entwicklung
konzentrieren und gleichzeitig die absoluten durchschnittlichen laufenden Ausgaben
(Grundmittel) pro Studierenden seit dem Jahr 2008 kontinuierlich sinken –
ohne Berücksichtigung der Inflation (vgl. Statistisches Bundesamt)?
Seit dem Jahr 2006 sind sowohl die laufenden Ausgaben für Lehre und
Forschung als auch die Zahl der Studierenden gestiegen. Von einem
kontinuierlichen Sinken der laufenden Ausgaben je Studierenden kann keine Rede sein, so
liegen die laufenden Ausgaben (Grundmittel) im Jahr 2011 je Studierenden mit
7 240 Euro exakt auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2006. Der Rückgang seit
dem Jahr 2008 ist alleine darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Studierenden
stärker gestiegen ist als die von den Ländern bereitgestellten Grundmittel.
Da die grundmittelfinanzierten Ausgaben für Forschung und Entwicklung über
feststehende Koeffizienten (mit Ausnahme der Kliniken) als Anteil der
gesamten Grundmittel berechnet werden, erfolgt automatisch ein Anstieg der
grundmittelfinanzierten Ausgaben für Forschung und Entwicklung, sobald die
Grundmittel steigen. Deshalb ist es nicht möglich, dass sich im betreffenden Zeitraum
die Grundmittel verstärkt auf Forschung konzentrieren.
Drucksache 18/2477 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Wieso sind die Ausgaben für das BAföG im Haushaltsentwurf für das
Jahr 2014, insbesondere für die Studierenden, im Vergleich zu dem Ansatz
im Haushaltsjahr 2013 reduziert worden, obwohl die Zahl der
Studierenden im Wintersemester 2013/2014 weiter angestiegen ist?
Die titelgenaue Veranschlagung der Haushaltsansätze zur Titelgruppe 50 im
Kapitel 30 02 für das Jahr 2014 beruht – wie in jedem Haushaltsjahr – auf den
Prognosen unabhängiger Experten unter Heranziehung amtlicher Statistiken.
Eine hundertprozentig proportionale Entwicklung der Zahl der mit BAföG
geförderten Studierenden zu der der Studierendenzahlen insgesamt ist
keineswegs zwingend.
20. Was meint die Bundesbildungsministerin mit ihrer Aussage am 10. April
2014 im Deutschen Bundestag, Bildungsgerechtigkeit sei notwendig,
„[…] damit die Menschen das Gefühl haben, dass es im Bildungssystem
gerecht zugeht“?
21. Was meint die Bundesministerin für Bildung und Forschung, wenn sie an
gleicher Stelle erklärt: „Dieses Gefühl [, dass es im Bildungssystem
gerecht zugeht,] haben sie [die Menschen] aber an vielen Stellen nicht“?
22. Sieht die Bundesregierung neben einer möglicherweise gefühlten
Ungerechtigkeit im Bildungssystem auch tatsächliche Ungerechtigkeiten?
Wenn ja, welche, und wie hat sie vor, diese zu beseitigen?
Die Fragen 20 bis 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass alle Kinder, Jugendlichen und
Erwachsenen ihre Chance zum Aufstieg durch Bildung erhalten und wahrnehmen können,
unabhängig von ihrer sozialen bzw. kulturellen Herkunft oder ihrem materiellen
Hintergrund. Der nationale Bildungsbericht vom Juni 2014 zeigt, dass in
Deutschland noch immer fast ein Drittel aller Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren in einer sozialen oder finanziellen Risikolage oder in bildungsfernen
Elternhäusern leben.
Die Verbesserung von Chancengerechtigkeit, Durchlässigkeit und fairen
Aufstiegschancen für alle Teile der Bevölkerung und damit auch der
Bildungsgerechtigkeit ist im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode als zentraler
Aspekt für das Handeln der Bundesregierung formuliert.
Um den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und persönlicher Zukunft
aufzubrechen, benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die ihren
Bildungsweg unter ungünstigen Bedingungen begonnen haben, besondere
Förderung. Dazu hat die Bundesregierung neue Programme aufgelegt: Unter anderem
hat das BMBF mit den Ländern im Oktober 2012 in der KMK ein gemeinsames
Programm zur Weiterentwicklung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und
Leseförderung vereinbart. Mit der Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift
(BISS)“ wird ein fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf den
Weg gebracht, das die sprachliche Bildung von Kindern sowie die in den
Ländern eingeführten Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und
Leseförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich
überprüft und weiterentwickelt. Darüber hinaus unterstützt das Programm die
erforderliche Fort- und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher
sowie der Lehrkräfte in diesem Bereich.
Mit dem vom BMBF initiierten und von der Stiftung Lesen durchgeführten
Programm „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ werden die Sprach- und
Lesefähigkeiten von Kindern durch Lesestartsets und Hilfestellungen für die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2477Eltern gefördert, insbesondere von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern.
Das Mittelvolumen beträgt von 2011 bis 2018 24,7 Mio. Euro.
Seit dem Jahr 2013 unterstützt das BMBF mit dem Programm „Kultur macht
stark. Bündnisse für Bildung“ bundesweit lokale Bündnisse für Bildung. In
solchen Bündnissen schließen sich vor Ort unterschiedliche
zivilgesellschaftliche Akteure zusammen (z. B. Chöre, Musikgruppen, Bibliotheken, Theater-
und Jugendgruppen), um bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche durch
zusätzliche außerschulische Angebote zu fördern – insbesondere im Bereich der
kulturellen Bildung. Das Mittelvolumen für das Jahr 2013 betrug 30 Mio. Euro,
in den vier geplanten Folgejahren ist ein Aufwuchs auf 50 Mio. Euro p. a.
geplant.
Die Programme zeigen Wirkung: die Schulabbrecherquote sank von 2006 bis
2012 von 8,6 Prozent auf 5,9 Prozent. Die sog. PISA-Risikogruppe
(Schülerinnen und Schüler, die unterhalb der Kompetenzstufe 2 bleiben) hat sich im
Bereich der Lesekompetenz zwischen 2000 und 2009 signifikant von rund 23
Prozent auf rund 19 Prozent aller Schüler verringert. Damit liegt Deutschland im
OECD-Durchschnitt. Nach den Ergebnissen der jüngsten internationalen
Grundschulvergleichsuntersuchungen IGLU und TIMSS 2011 liegen
Deutschlands Grundschülerinnen und Grundschüler im Lesen, in Mathematik und in den
Naturwissenschaften im internationalen Vergleich weiterhin im oberen Drittel.
Dabei gelingt es Deutschland besonders gut, die Unterschiede zwischen
leistungsstärkeren und -schwächeren Schülerinnen und Schülern gering zu halten.
Mit der Initiative Bildungsketten unterstützt das BMBF Schülerinnen und
Schüler zudem dabei, den Übergang von der Schule in die Berufswelt besser zu
schaffen. Im Mittelpunkt stehen eine präventive Förderung sowie eine bessere
Berufsorientierung und Begleitung, die bereits während der Schulzeit ansetzen
und die Förderprogramme von Bund und Ländern verzahnen. Ziel ist es,
Jugendliche bereits in der Schulzeit so zu fördern, dass Warteschleifen im
Übergangssystem zu vermeiden sind. Damit trägt diese Initiative ebenfalls entscheidend zu
mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland bei.
Ebenfalls zu mehr Bildungsgerechtigkeit gehören eine gute Kinderbetreuung
und frühe Förderung für alle Kinder. Dafür sind bedarfsgerechte
Betreuungsangebote und deren hohe Qualität notwendig. Durch den Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der seit dem
1. August 2013 gilt, kommen wir einem bedarfsgerechten Angebot an
Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren immer näher. Der
Bund unterstützt diesen Ausbau bisher mit 5,4 Mrd. Euro, um zusätzliche Plätze
in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu
finanzieren. Ab dem Jahr 2015 unterstützt der Bund den dauerhaften Betrieb der neu
geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Mio. Euro. Die Bundesregierung
verstärkt erneut – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das Sondervermögen
„Kinderbetreuungsausbau“ ab dem Jahr 2016 um insgesamt 550 Mio. Euro, um
die Länder beim Kinderbetreuungsausbau U3 weiter zu entlasten. Mit einer
Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird zudem der Länderanteil an der
Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio. Euro zur weiteren
Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betriebskosten für den Ausbau
weiterer Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren u. a. mit dem Ziel
der Sprachförderung. Der entsprechende Gesetzentwurf hat bereits das Kabinett
passiert.
Drucksache 18/2477 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. An welchen Stellen im Bildungssystem haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Menschen das Gefühl, dass es nicht gerecht zugeht, und wie
spiegelt sich dieses mögliche Ungerechtigkeitsgefühl in dem von der
Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des
BAföG wider?
Der Regierungsentwurf eines 25. BAföGÄndG verfolgt erklärtermaßen das
Ziel, aktuelle Entwicklungen in der Lebenswirklichkeit von Auszubildenden
wie auch im Bereich der Ausbildungsangebote an Schulen und Hochschulen
anzupassen. Die dementsprechend vorgesehenen Anpassungen und strukturellen
Änderungen werden dem gerecht. Die Bundesregierung ist überzeugt davon,
dass dies auch die Menschen, seien sie unmittelbar betroffen oder nur
aufmerksame Beobachter der Bildungspolitik des Bundes, ebenso sehen.
24. Sieht die Bundesregierung über diesen Referentenentwurf hinaus weiteren
Handlungsbedarf bei der Weitentwicklung des BAföG?
Wenn ja, soll dies noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden
(bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung sieht über die Regelungen im Gesetzentwurf hinaus nach
derzeitigem Sachstand in dieser Legislaturperiode keinen weiteren
Handlungsbedarf im BAföG.
25. Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung, die Anhebung des BAföG
zu verstetigen, z. B. regelmäßig im Zuge der BAföG-Berichterstattung
(bitte mit Begründung)?
Die Verstetigung der Anhebungen des BAföG aufgrund der grundsätzlich
zweijährlichen Berichterstattungen der Bundesregierung ist in § 35 BAföG
unmittelbar angelegt. Die dort zugleich als Abwägungsmaßstab für ein
Anpassungserfordernis neben der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der
Vermögensbildung sowie den Veränderungen der Lebenshaltungskosten als
weiteres Kriterium vorgegebene finanzwirtschaftliche Entwicklung lässt es nicht zu,
eine Verstetigung im Sinne einer Automatisierung ohne jeweils gesonderte
förderungspolitische Abwägungsentscheidung des Parlaments vorzusehen. Die
Bundesregierung hält dies auch für richtig.
26. Wie stark hätten der BAföG-Höchstsatz und die Freibeträge ansteigen
müssen, wenn sie seit der letzten BAföG-Novelle 2010 gemäß dem vom
Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex angepasst
worden wären?
Wie im Besonderen Teil der Begründung des Regierungsentwurfs eines
25. BAföGÄndG zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a erläutert, berücksichtigt
die vorgesehene Anhebung der Bedarfssätze um jeweils rund 7 Prozent sowohl
die im 20. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG für den Zeitraum 2012
bis 2014 prognostizierte Steigerung der Lebenshaltungskosten um insgesamt
etwa 3,3 Prozent als auch den bis zum vorgesehenen Inkrafttreten im Jahr 2016
noch verstreichenden Zeitraum. Für die Frage einer Anpassung der
Einkommensfreibeträge ist der Verbraucherpreisindex kein geeigneter
Vergleichsmaßstab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/247727. Aus welchem Grund senkt die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 im Vergleich zum
Vorjahr die Ausgaben für die Forschung in den Haushaltstiteln
„Klimaforschung, Biodiversität und Globalisierte Lebensräume“ sowie in
„Umwelttechnologien und Ressourcen“, obwohl die Bundesministerin für Bildung
und Forschung in der Pressemitteilung 30/2014 zum dritten Teilbericht
des Weltklimarates darauf hinweist, dass diese Forschung „mit Hochdruck
fortgeführt werden“ muss?
28. Wieso wurden aus den Haushaltstiteln „Klimaforschung, Biodiversität
und Globalisierte Lebensräume“ sowie „Umwelttechnologien und
Ressourcen“ im Einzelplan 30 des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2013 einzelne Teilbereiche herausgelöst und in die zwei neuen
Haushaltstitel „Gesellschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“ sowie
„Küsten-, Meeres- und Polarforschung, Geoforschung“ aufgeteilt?
Sind mit dieser neuen Organisation zusätzliche Kosten, z. B. für
Projektträgerleistungen und Programmmanagement, verbunden?
Die Fragen 27 und 28 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Haushalt 2014 wurde ein Teil der Ausgaben für „Klimaforschung und
Lebensraum Erde“ und „Umwelttechnologien und Nachhaltigkeit“ in zwei neue
Titel überführt. Insofern sinken die Ansätze der genannten Titel im Vergleich
zum Haushalt 2013 ab. Zusätzliche Kosten, insbesondere für
Projektträgerleistungen und Programmanagement, sind damit nicht verbunden.
Die Haushaltsmittel des BMBF für die Nachhaltigkeitsforschung wurden seit
dem Jahr 2005 von rund 223 Mio. Euro auf 427 Mio. Euro im Jahr 2014 nahezu
verdoppelt. Dies zeigt die Priorität, die das BMBF der Nachhaltigkeitsforschung
einräumt.
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