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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde

Gründe für die bisherige Unterstellung der BfDI unter das BMI, Nichtumsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie zur Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden, Ultimatum der EU-Kommission, Weisungen des BMI an die BfDI bzw. Behördenmitarbeiter in Konfliktfällen, Bearbeitungsstand des Gesetzentwurfs zur Überführung der BfDI in eine eigenständige oberste Bundesbehörde, Planungstand bzgl. institutioneller Struktur, Standort, interner Organisation, Mitarbeiterstab, Befugnissen, Haushaltsmitteln sowie des Verhältnisses zu den Landesbeauftragten für Datenschutz<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.08.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/235013.08.2014

Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde

der Abgeordnete Jan Korte, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Medienberichten plant die Bundesregierung, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, samt Mitarbeiterstab vom bisher übergeordneten Bundesministerium des Innern (BMI) abzukoppeln und zu einer eigenständigen Bundesbehörde zu erheben (taz.de „Upgrade für die Datenschützerin“, 16. Juli 2014).

Demnach soll der sich momentan noch in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten zum Ziel haben.

Das Bundesdatenschutzgesetz beschreibt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bereits als „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“ (taz a. a. O.).

In der Realität spiegelt sich diesbezüglich ein anderes Bild wider. Auch wenn der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, der BfDI keine Weisungen erteilen kann, hat er die Rechts- und Dienstaufsicht. Dementsprechend könnte er die BfDI jederzeit maßregeln, was ihre eigentlich gewollte Unabhängigkeit zu einem Lippenbekenntnis macht. Auch der Mitarbeiterstab der Datenschutzbehörde untersteht dem BMI. Dies war bereits unter dem ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, ein Problem, dieser bemängelte, dass Mitarbeiter zu hören bekommen hätten, „dass sich zu viel Kritik am Innenministerium nicht gehöre, man sei ja schließlich Teil des Hauses“ (SPIEGEL ONLINE „Regierung will Datenschützer in die Freiheit entlassen“, 12. Juli 2014). Wie problematisch die Unterstellung der Datenschutzbehörde tatsächlich ist, zeigt auch der Fall Reinhard Riegel. Reinhard Riegel war im Jahr 1986 Referatsleiter für die Kontrolle der Geheimdienste und wurde vom damals amtierenden Innenminister Friedrich Zimmermann erst nach der Zusage, der Thematik Datenschutz den Rücken zuzukehren, befördert (SPIEGEL ONLINE a. a. O.).

Eine Umstrukturierung der beiden Behörden, bei gleichzeitiger Stärkung der Datenschutzbehörde, ist jedoch nicht erst, wie von vielen Regierungsmitgliedern gefordert, mit dem Aufkommen des NSA-Skandals nötig geworden. Bereits seit dem Jahr 1995 verlangt die noch gültige EU-Richtlinie zum Datenschutz die Eigenständigkeit der nationalen Datenschutzbehörden. Im Jahr 2010 rügte der Europäische Gerichtshof vor diesem Hintergrund die Nichtumsetzung der Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland. Da es bis zum Jahr 2013 noch immer nicht zu einer Abkopplung der Datenschutzbehörde vom BMI gekommen war, wurde Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, jedoch ohne nennenswerte Ergebnisse (SPIEGEL ONLINE a. a. O.).

Die BfDI forderte bereits bei ihrem Amtsantritt die Schaffung einer unabhängigen Datenschutzbehörde. Des Weiteren verlangt sie mehr Befugnisse gegenüber Privatunternehmen, um gegebenenfalls Sanktionen gegen die Privatwirtschaft aussprechen zu können und ihre Stellung gegenüber den Landesdatenschutzbeauftragten zu stärken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Unabhängigkeit der BfDI und deren Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstab ein, und aus welchen Gründen bestand die Bundesregierung bisher auf der Unterstellung der BfDI unter das BMI?

2

Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus dem im Jahr 2010 vom Europäischen Gerichtshof gesprochenen Urteil C – 518/07, insbesondere aus der Forderung nach einer völligen Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden, und aus welchen Gründen wurde darauf auf Bundesebene bisher nicht reagiert?

3

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die bereits seit dem Jahr 1995 durch die Richtlinie 95/46/EG vorgeschriebene Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde noch nicht umgesetzt?

4

Wie oft wurde die Bundesregierung wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 95/46/EG mit welcher Begründung durch die Europäische Kommission gerügt, und welche Konsequenzen wurden ihr angedroht?

5

Hat die Europäische Kommission der Bundesregierung ein Ultimatum hinsichtlich der Abkopplung der Bundes- und Landesdatenschutzbehörden vom Bundesinnenministerium gestellt?

Wenn ja, wie oft, und bis zu welchem Zeitpunkt?

6

Welche Möglichkeiten hatte die BfDI bisher, Vorhaben des Bundesinnenministers zu kritisieren, auf diese Einfluss zu nehmen oder sie zu blockieren?

7

In welchen Fällen kam es in der Vergangenheit aufgrund inhaltlicher Differenzen und Konflikten zu einer Weisung oder Maßregelung der BfDI bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde durch das BMI?

8

Auf wessen Initiative hin wurde die Abkopplung der BfDI und ihrer Behörde warum zum jetzigen Zeitpunkt angestoßen?

9

Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes?

10

Wann plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf vorzulegen?

11

Welche Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes plant die Bundesregierung wie zu ändern?

12

Welche institutionelle Struktur sieht die Bundesregierung für eine vom BMI abgekoppelte Datenschutzbehörde vor?

13

Wo soll die neue Behörde für den Datenschutz ihren Standort bekommen?

14

Sollen auch die internen Organisationsstrukturen der Datenschutzbehörde verändert werden?

Wenn ja, wie, und mit welcher Begründung?

15

Wie groß ist der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstab der BfDI bisher, und wie setzt er sich zusammen (bitte nach Gesamtanzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufteilung auf die einzelnen Referate und Abteilungen sowie Zuständigkeiten aufschlüsseln)?

16

Wie viel Personal soll der BfDI mit den Neuerungen zur Seite gestellt werden (bitte nach Gesamtzahl des Personals, Personalschlüssel und Qualifikation sowie Zuständigkeiten in den einzelnen Abteilungen, bereits besetzte Stellen und Planstellen in den einzelnen Abteilungen aufschlüsseln)?

17

Werden für die neue Datenschutzbehörde auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI abgezogen?

Wenn ja, wie viele, und aus welchen Abteilungen?

18

Welche neuen Befugnisse fordert die BfDI ein, und welche sieht der neue Gesetzentwurf für sie vor?

19

Welche Weisungsbefugnisse soll die BfDI zukünftig erhalten?

20

Auf welche Art und Weise wird mit welcher Intention die neue Struktur des Datenschutzes das Verhältnis zwischen der BfDI und der Landesbeauftragten für den Datenschutz beeinflussen, und sind zum jetzigen Zeitpunkt Veränderungen in den jeweiligen Zuständigkeiten geplant?

21

Welche Auswirkungen hat die Neukonzeption der Datenschutzbehörde auf die Haushaltsmittel, und wofür werden in welcher Höhe Steigerungen vorgesehen respektive Einsparungen erwartet?

Berlin, den 13. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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