[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2490
18. Wahlperiode 09.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Anton Hofreiter,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2373 –
Erhalt des Yasuní Nationalparks in Ecuador
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. August 2013 erklärte Ecuadors Präsident Rafael Correa die
internationale Yasuní-ITT-Initiative, aufgrund von mangelnder internationaler
Unterstützung, für gescheitert. Er gab bekannt, die ITT-Felder des Yasuní
Nationalparks, ein einzigartiges Stück Regenwald im ecuadorianischen
Amazonasbecken, nun doch für die Ölförderung freizugeben. Bis zu diesem Zeitpunkt
sollte ein beachtlicher Teil des UNESCO-Biosphärenreservats (UNESCO –
Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
unberührt bleiben. Der revolutionäre Vorschlag der Yasuní-ITT-Initiative
bestand darin, auf die Ausbeutung der immensen Ölvorkommen der Ölquellen
Ishpingo, Tambococha und Tiputini (ITT) des Yasuní-Nationalparks dauerhaft
zu verzichten. Im Gegenzug sollte sich die internationale Gemeinschaft dazu
bereit erklären, innerhalb von 13 Jahren die Hälfte der entgangenen
Einnahmen, etwa 3,6 Mrd. US-Dollar, aus der Ölförderung zu kompensieren.
Nachdem sich die Regierung Correa im Jahr 2007 der Yasuní-ITT-Initiative
annahm und der Nationalversammlung der Vereinten Nationen (UNO)
präsentierte, signalisierten viele Länder Unterstützungsbereitschaft – darunter vor
allem auch Deutschland. Im Jahr 2008 beschloss der Deutsche Bundestag
fraktionsübergreifend (Bundestagsdrucksache 16/9758), in den von der UNO
verwalteten Yasuní-Treuhandfonds einzuzahlen. Nach dem
Regierungswechsel im Jahr 2009 zog der damalige Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, jedoch die Unterstützung für die
Initiative zurück. Die Absage stärkte in erster Linie die ecuadorianische Öl-
Lobby und hatte eine verheerende Signalwirkung auf andere potenzielle
Geberländer.
Infolge des jahrelangen Drucks durch die deutsche Zivilgesellschaft und den
Deutschen Bundestag startete das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Oktober 2012 ein bilaterales
Sonderprogramm „zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung des
Biosphärenreservats Yasuní“. Die Yasuní-ITT-Initiative wurde als solche
weiterhin abgelehnt. Nachdem Rafael Correa diese im August 2013 schließlich auf-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 3. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2490 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodekündigte, führten Verstimmungen im deutsch-ecuadorianischen Verhältnis zur
vorzeitigen Beendigung des Sonderprogramms zum Schutz des Yasuní durch
den ecuadorianischen Präsidenten. Dieser kündigte an, die 34,5 Mio. Euro, die
Deutschland in das Schutzprogramm investiert hatte, vollständig
zurückzuzahlen.
In der Folgezeit entwickelte sich eine zivilgesellschaftliche Bewegung in
Ecuador, die weiterhin für den Erhalt des Yasuní Nationalparks kämpft und
die Entscheidung für die Ölbohrungen im Yasuní-ITT mittels eines nationalen
Referendums rückgängig machen will. Landesweiten Meinungsumfragen
zufolge sprachen sich auch nach dem Ende der Yasuní-ITT Initiative noch über
66 Prozent der Bürgerinnen und Bürger gegen die Ölförderung im Yasuní-ITT
aus. Mehr als 72 Prozent wollen darüber hinaus zu dieser Angelegenheit
konsultiert werden (
http://otra-educacion.blogspot.de/2014/04/ecuador-el-
proceso-de-los-yasunidos.html). Das Umweltbündnis YASunidos sammelte
innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Frist von 180 Tagen (Artikel 23
Reglamento de Consultas Populares) rund 760 000 Unterschriften, um ein
Referendum gesetzlich zu erzwingen. Die Verfassung sieht 0,5 Prozent der
Unterschriften der Wahlbevölkerung als gültiges Quorum vor (Artikel 104 der
Constitucion Politica del Ecuador von 2008). Allerdings erklärte der
zuständige Nationale Wahlrat in einem umstrittenen Prüfungsverfahren über die
Hälfte dieser Unterschriften für ungültig. Auf diese Weise gelang es der
ecuadorianischen Regierung bisher, die Einberufung des Referendums zu
umgehen. Sie verwehrt der Bevölkerung somit verfassungsrechtlich verbriefte
Bürgerrechte. Am 22. Mai 2014 bescheinigte das ecuadorianische
Umweltministerium dem staatlichen Erdölkonzern Petroamazonas schließlich eine
sogenannte Umweltlizenz und erteilte die offizielle Erlaubnis für die
Ölbohrungen im Yasuní-ITT. Seitdem können Infrastrukturarbeiten zum Aufbau von
Ölförderanlagen legal stattfinden. Das erste Öl aus den ITT-Feldern soll ab dem
Jahr 2016 gefördert werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich mit dem Vorschlag der Yasuní-ITT-Initiative
intensiv auseinandergesetzt. Die einschlägigen Fragen und Bedenken wurden mit der
ecuadorianischen Regierung ausführlich erörtert. Die Bundesregierung hat
wiederholt bekräftigt, dass sie die umweltpolitischen Ziele der Initiative
ausdrücklich teilt; sie jedoch nicht davon überzeugt war, dass die Yasuní-ITT-Initiative das
richtige Instrument für den Klima- und Waldschutz in Ecuador darstellt und hat
den Ansatz eines Ausgleichs für unterlassene Ölförderung abgelehnt. Die
Bundesregierung hat von Anfang an darauf gesetzt, ein inhaltliches Schutzkonzept
für die Biosphäre Yasuní als Ganzes zu vereinbaren, welches an messbare
Erfolge bei Waldschutz, Schutz der Biodiversität und Stärkung der lokalen Akteure
anknüpft. Das gelingt nicht über die Einzahlung in einen Treuhandfonds, sondern
nur mit konkreten und sichtbaren Programmen mit und für die Menschen, die in
der Region leben und Verantwortung tragen. Ansätze – auch solche mit
Kompensationskomponenten – sind dort gerechtfertigt, wo sie positives Handeln
honorieren und damit vermiedene Entwaldung im Sinne des REDD-
Mechanismus messbar umsetzen. Unter dieser Maßgabe wurde bei den deutsch-
ecuadorianischen Regierungsverhandlungen 2012 das gemeinsame Sonderprogramm zur
nachhaltigen Nutzung des Biosphärenreservats Yasuní vereinbart, das auf beiden
Seiten großen Zuspruch erfahren hat. Die ecuadorianische Regierung kündigte
das Sonderprogramm im August 2013 einseitig auf. Die Bundesregierung hat die
Aufkündigung des Programms mit Bedauern zur Kenntnis genommen und im
Hinblick auf die gemeinsamen Ziele zu Waldschutz und Biodiversitätserhalt
eine Weiterführung des Dialogs mit der ecuadorianischen Regierung angestrebt.
Bei den entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen im Februar 2014
wurde die Fortführung des Sonderprogramms entlang der vereinbarten
Arbeitslinien vereinbart. Damit sind wichtige Impulse für die Fortsetzung der
entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit gesetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/24901. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der
geplanten Ölförderung sowie deren unmittelbaren als auch mittel- bis langfristigen
ökologischen und ökonomischen Folgewirkungen (bitte nach betroffener
Fläche, Ölfördervolumen und erwarteten Einflüssen auf die Umwelt
auflisten)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand der
bereits stattfindenden Ölförderung im Yasuní-Gebiet?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits eingetretene
negative Auswirkungen auf Flora und Fauna durch die bereits getätigten
Ölbohrungen?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die am 22. Mai 2014 vom zuständigen Umweltministerium erteilte Lizenz für
die geplante Ölförderung im Förderblock ITT reiht sich in die Folge der in der
Vergangenheit bereits erteilten Lizenzen und Konzessionen für Ölförderung
innerhalb des Nationalparks Yasuní ein; z. B. begannen Ölbohrungen in
Förderblock 16 innerhalb des Nationalparks Yasuní im Jahr 1985. Zum allgemeinen
Diskussionsgegenstand wurde die Ölförderung im Nationalpark Yasuní erst im
Zusammenhang mit der Yasuní-ITT-Initiative. Umstritten ist in diesem Kontext
die nun geplante Ölförderung in Block 43 innerhalb des Blocks ITT. Dieser
Schritt ist entscheidender Teil des durch den Grundsatzbeschluss vom Oktober
2013 eingeleiteten Genehmigungsverfahrens auf dem Weg zur Förderung des
Öls. Die Lizenz erlaubt der staatlichen Erdölfirma Petroamazonas, mit dem Bau
aller für die Erschließung notwendigen Arbeiten zu beginnen, einschließlich der
Herstellung von Zugangsmöglichkeiten.
Konkret bezieht sich die Genehmigung auf die Fördergebiete Tiputini und
Tambococha. Tiputini liegt außerhalb des geschützten Parkbereichs. Die
Förderung soll hier nach Kenntnissen der Bundesregierung Anfang 2016 beginnen.
Tambococha liegt im geschützten Parkbereich. Nicht in die Genehmigung
einbezogen ist der Bereich Ishpingo, der in der zum Schutz freiwillig isolierter
indigenen Völker markierten „unantastbaren Zone“ im Süden des Blocks liegt
und ca. 50 Prozent der im Block 43 vermuteten Ölvorräte enthält.
Dass die Ölförderung durch die ecuadorianische Regierung weiter
vorangetrieben wird, ist vor dem Hintergrund des Wirtschaftsmodells der Regierung, das zu
einem erheblichen Teil auf Förderung und Export mineralischer Rohstoffe setzt,
und der aus der Ölförderung resultierenden hohen Staatseinnahmen wenig
überraschend. In der Vergangenheit hat die Ölförderung im Osten Ecuadors zu
weitflächiger Abholzung des Regenwaldes und zur teilweisen Verseuchung des
Grundwassers geführt. Auch im Zuge der laufenden Förderung wird die Umwelt
u. a. durch Unfälle in Mitleidenschaft gezogen. Die Auswirkungen sind
gravierend und auch für die Zukunft nicht auszuschließen.
Vor diesem Hintergrund gilt für die Bundesregierung als Teil der internationalen
Verantwortungsgemeinschaft, alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des
Dialogs zu suchen, in denen ein wirkungsvoller Beitrag zu Umweltschutz,
Walderhalt und Partizipation geleistet werden kann. Die langjährige Zusammenarbeit
und das Sonderprogramm Biosphäre Yasuní bieten dafür weiterhin gute
Grundlagen.
4. Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die negativen
Auswirkungen zu bekämpfen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Es liegt in erster Linie
in der Verantwortung der ecuadorianischen Regierung, Maßnahmen zur
Eindämmung negativer Auswirkungen der Ölförderung zu ergreifen.
Drucksache 18/2490 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie informiert sich die Bundesregierung über den Stand der aktuellen
staatlichen Infrastrukturarbeiten zur Ölförderung im Yasuní-ITT?
Mit welchen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist die
Bundesregierung in Kontakt?
6. Wie informiert sich die Bundesregierung, ob und welche Maßnahmen in
Ecuador ergriffen werden, um die in freiwilliger Isolation lebenden
indigenen Völker und das sensible Ökosystem des Yasuní-Nationalparks vor den
negativen Auswirkungen der geplanten Ölbohrungen zu schützen?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung informiert sich durch ihre laufenden Kontakte zur
ecuadorianischen Regierung, zu Nichtregierungsorganisationen (NRO) sowie durch
allgemein zugängliche Berichterstattung z. B. in der Presse.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um angesichts der
bevorstehenden Bohrungen im ITT-Gebiet,
a) möglichen Menschenrechtsverletzungen an den indigenen, in
freiwilliger Isolation lebenden Bevölkerungsgruppen vorzubeugen,
b) die Zerstörung der Artenvielfalt und des Regenwalds zu verhindern?
Die Bundesregierung leistet im Rahmen des Sonderprogramms Yasuní einen
Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen
Entwicklung des Biosphärenreservats Yasuní mit Beteiligung der lokalen Akteure
(indigene und nichtindigene Bevölkerung). Die mit der ecuadorianischen
Regierung im Rahmen des Sonderprogramms vereinbarten Komponenten zielen auf
die Förderung des Managements der Schutzgebiete im Biosphärenreservat, auf
einen Beitrag zur Verringerung der Entwaldung und Walddegradierung sowie
zur Stärkung des nationalen Systems zum Wald-Monitoring und unterstützen
ferner das nationale Programm zu Waldschutz und UN-REDD (United Nations
collaborative initiative on Reducing Emissions from Deforestation and forest
Degradation). Eine weitere Komponente beabsichtigt, einen Beitrag zur
Stärkung der beteiligten Institutionen und lokalen Akteure zu leisten, um sichtbar
zur nachhaltigen Entwicklung des Biosphärenreservats Yasuní beizutragen.
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Scheitern der
Unterschrifteninitiative für ein Referendum über die geplanten Ölbohrungen im
Yasuní-Nationalpark und die für ungültig erklärten Unterschriften durch die
ecuadorianische Wahlbehörde CNE (Consejo Nacional Electoral) und sind
nach ihrer Kenntnis die von der Wahlbehörde angeführten Gründe,
60 Prozent der rund 750 000 Unterschriften für ungültig zu erklären,
stichhaltig und durch die geltenden gesetzlichen Regelungen hinreichend
gedeckt?
Mit dem Ziel, Erdölförderung im Yasuní-ITT-Block zu verhindern, sammelte
das ecuadorianische Umweltbündnis YASunidos bis zum 12. April 2014
insgesamt fast 758 000 Unterschriften. Am 6. Mai 2014 teilte die ecuadorianische
Wahlbehörde (CNE) mit, dass das notwendige Quorum von 584 000 gültigen
Unterschriften (5 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung) nicht erreicht
worden und damit das Referendum gescheitert sei. Die CNE hatte lediglich
359 761 der Unterschriften als gültig anerkannt. Der Ausgang des Referendums
wird in Ecuador kontrovers diskutiert. Er verdeutlicht die komplexe
Gemengelage, in dem sich die innerecuadorianische Diskussion über das auf
Ressourcenextraktion ausgerichtete Entwicklungsmodell bewegt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2490 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Schließung der
Nichtregierungsorganisation Pachamama, die sich für die Rechte
indigener Völker im Amazonas-Gebiet eingesetzt hat?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Schließung nach Kenntnis
der Bundesregierung, und erwartet sie weitere vergleichbare Sanktionen
für regierungskritische Organisationen?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Dekret 016, dass es
Nichtregierungsorganisationen erschwert, sich in politische Themen – wie
zum Beispiel den Schutz des Yasuní Nationalparks – einzumischen?
Wie steht die Bundesregierung dazu, dass mit diesem Dekret
Nichtregierungsorganisationen leicht aufgelöst werden können, wenn sie zu
Themen arbeiten, die für die ecuadorianische Regierung unangenehm
sind, wie zum Beispiel zur Überwachung der Rechte indigener Völker?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die seit 1997 registrierte NRO Pachamama beschäftigte in Quito acht
Mitarbeiter und setzte sich für den Schutz des Regenwaldes und der indigenen
Völker ein.
Nach Kenntnissen der Bundesregierung veranlasste die ecuadorianische
Regierung die Schließung der Stiftung Pachamama aufgrund der Beteiligung einiger
ihrer Mitglieder an einem angeblichen tätlichen Angriff am Rande einer
Verhandlungsrunde zur Erdölförderung am 28. November 2013. Die Regierung
bezog sich dabei auf das im Juni 2013 verabschiedete Präsidialdekret Nr. 16,
das die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen umfassend regelt und
u. a. besagt, dass Nichtregierungsorganisationen sich einzig ihrem
Gründungszweck zu widmen und jeglicher politischer Aktivität, insbesondere der Störung
der öffentlichen Ordnung zu enthalten hätten. Bei Zuwiderhandlungen sieht das
Dekret explizit die Möglichkeit zur Auflösung der Organisation vor.
Im Bestreben, die Rolle des Staates in allen Bereichen des öffentlichen Lebens
zu stärken, wird in Ecuador das zivilgesellschaftliche Engagement durch die
geltende Gesetzgebung, darunter das Präsidialdekret Nr. 16, reglementiert.
Mögliche Auswirkungen hieraus auf Partizipation und Teilhabe der
Zivilgesellschaft an der politischen Willensbildung werden nach Kenntnissen der
Bundesregierung in Ecuador kontrovers diskutiert. Unter dem Eindruck
eingeschränkter Handlungsspielräume und befürchteter Sanktionsmaßnahmen auf Grundlage
von Dekret Nr. 16 ist vor allem bei regierungskritischen Organisationen
inzwischen eine Tendenz zu größerer Zurückhaltung und Selbstbeschränkung zu
beobachten. Eine strikte Auslegung und Anwendung der für
Nichtregierungsorganisationen geltenden gesetzlichen Regelungen kann für die Zukunft nicht
ausgeschlossen werden.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwendung des
Terrorismusgesetztes gegen Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten
und allgemein über die Kriminalisierung von Umweltschützerinnen und
Umweltschützer in Ecuador?
Im Rahmen von Protestaktionen sozialer Gruppen gegen die Rohstoffpolitik der
ecuadorianischen Regierung kam es in der Vergangenheit zur strafrechtlichen
Verfolgung von Einzelpersonen, denen gewalttätige Ausschreitungen
vorgeworfen wurden.
Drucksache 18/2490 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die
Auseinandersetzungen um die geplante Ölförderung im Yasuní-ITT vor Ort, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie hinsichtlich
a) der Wahrung demokratischer Grund- und verfassungsmäßiger
Partizipationsrechte,
b) der Wahrung von Menschenrechten,
c) der Rechte der indigenen Bevölkerung Ecuadors,
d) der Gefährdung der Biodiversität und des Yasuní-Regenwaldes,
e) des internationalen Klimaschutzes?
Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
möglichen Einschränkungen der Bürgerrechte durch die Ablehnung eines
Referendums durch die ecuadorianische Regierung, und wird dies in den
diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Ecuador
Auswirkungen zeitigen?
Falls ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
13. In welchem Umfang und für welche Schwerpunkte stellt die
Bundesregierung derzeit Mittel für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit
mit Ecuador zur Verfügung (bitte nach Jahr, Schwerpunkten, finanziellem
Umfang und Projekten auflisten)?
Zusage im Jahr 2011:
Schwerpunkt Modernisierung des Staates, Dezentralisierung und Stärkung der
autonomen dezentralisierten Regierungen
10 Mio. Euro Gemeindeentwicklung/BdE II (FZ)
795 297 Euro Aufstockung der laufenden Programms Programm
Modernisierung und Dezentralisierung – PROMODE (TZ)
5 Mio. Euro Programm Stärkung von guter Regierungsführung (FZ)
Schwerpunkt Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen (TZ)
1 275 451 Euro Aufstockung des laufenden Programm zum nachhaltigen
Management natürlicher Ressourcen (TZ)
6,5 Mio. Euro Programm Biodiversität, Klimawandel und nachhaltige
Entwicklung (TZ)
10 Mio. Euro Programm Waldschutz (Sociobosque) und REDD (FZ)
Zusage im Jahr 2012:
Schwerpunkt Modernisierung des Staates, Dezentralisierung und Stärkung der
autonomen dezentralisierten Regierungen
300 000 Euro Aufstockung der laufenden Programms Programm
Modernisierung und Dezentralisierung (TZ)
Schwerpunkt Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen
300 000 Euro Programm zum nachhaltigen Management natürlicher
Ressourcen (TZ)
24,5 Mio. Euro Sonderprogramm Biosphärenreservat Yasuní (aus Mittel des
Energie- und Klimafonds des BMUB und des BMZ)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/249014. Wann finden die nächsten Regierungsverhandlungen über die weitere
Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Ecuador statt?
a) Wird die derzeitige Situation Auswirkungen auf diese Verhandlungen
haben?
b) In welchen Bereichen plant die Bundesregierung eine Intensivierung
der Zusammenarbeit?
c) In welchen Bereichen ist eine Beendigung der Zusammenarbeit
möglich?
d) Werden bei den Verhandlungen Menschen- und Partizipationsrechte
thematisiert?
Die nächsten entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen sind für die
zweite Jahreshälfte 2014 vorgesehen. Bei den Verhandlungen werden im
Rahmen des politischen Dialogs auch die Achtung der Menschenrechte,
Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung der lokalen Bevölkerung und der
organisierten Zivilgesellschaft, ebenso wie die Perspektiven der Zusammenarbeit im
Schwerpunkt Umwelt- und Ressourcenschutz thematisiert. Die
Zusammenarbeit konzentriert sich weiterhin auf die mit der ecuadorianischen Regierung
vereinbarten o. g. Schwerpunkte. Eine Beendigung der Zusammenarbeit wird
derzeit in keinem Bereich diskutiert.
15. Wie kommt nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des
Sonderprogramms „zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung des
Biosphärenreservats Yasuní“ bislang voran, nachdem dieses nach
Auseinandersetzung im Februar 2014 wieder aufgenommen wurde?
a) In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Mittel für das
Sonderprogramm zur Verfügung (bitte nach Einzelplänen, Titeln und Jahren
von 2012 bis 2015 auflisten. Für das Jahr 2014: nach derzeitigem
Planungsstand, 2015: nach den dem Kabinettsentwurf für den
Bundeshaushalt 2015 zugrunde liegenden Planungen)?
b) Wie verläuft die Zusammenarbeit mit den ecuadorianischen Stellen
bislang?
c) Wie kommt die Bundesregierung darüber hinaus dem Auftrag des
Deutschen Bundestages nach, sich explizit für den Erhalt des Yasuní-
Biosphärenreservats einzusetzen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9758)
bzw. welche konkreten Maßnahmen zum Erhalt des
Biosphärenreservats unterstützt die Bundesregierung?
d) In welchen Bereichen ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
über das Sonderprogramm hinaus in Ecuador aktiv?
Für das Sonderprogramm Yasuní stellt die Bundesregierung insgesamt 34,5 Mio.
Euro zur Verfügung. Davon stammen 24,5 Mio. Euro aus Sondervermögen
„Energie- und Klimafonds“ (EKF) aus dem Jahr 2012, aufgeteilt auf 13,5 Mio.
Euro (BMZ) und 11 Mio. Euro (BMUB). Weitere 10 Mio. Euro für die
Aufstockung des FZ Programms Waldschutz (Socio Bosque) und REDD stammen
aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) des Jahres 2011 aus Einzelplan 23 des
BMZ und werden zum Sonderprogramms Biosphäre Yasuní hinzugerechnet.
Die Vereinbarung zur Fortsetzung des Sonderprogramms Yasuní bei den
Regierungskonsultationen im Februar 2014 wurde von ecuadorianischer und
deutscher Seite positiv bewertet, da in diesem Rahmen die gemeinsamen Ziele zu
Waldschutz und Biodiversitätserhalt in Ecuador weiter verfolgt werden können.
Im Rahmen des Sonderprogramms Yasuní setzt sich die Zusammenarbeit mit
langjährigen und bewährten Partnern auf Sektorebene auf höchst professionel-
Drucksache 18/2490 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelem Niveau fort. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfügt in Ecuador
über eine hohe Reputation und die Bundesregierung wird von den
ecuadorianischen Partnern als verlässlicher und wichtiger Partner mit hoher Fachexpertise
in den einzelnen Schwerpunkten der Zusammenarbeit anerkannt. Auf dieser
Basis hat die Durchführung des Sonderprogramms Yasuní bereits erfolgreich
begonnen. Zu den Bereichen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird
auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen Nationalregierungen und
der Europäischen Union zusammen, um die friedlichen
zivilgesellschaftlichen Bestrebungen zum Erhalt des Yasuní-Nationalparks zu stärken?
Im Rahmen des Sonderprogramms Yasuní (sowie auch in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit insgesamt) sind Abstimmungen mit anderen Gebern
und multilateralen Akteuren Teil des Auftrags der Bundesregierung. Im Rahmen
des Sonderprogramms wird sichergestellt, dass eine sinnvolle Abstimmung mit
den relevanten Gebern vor Ort erfolgt.
17. Wie steht die Bundesregierung aus heutiger Sicht zum Scheitern der
Yasuní- ITT-Initiative?
a) Wie schätzt die Bundesregierung heute die damalige Entscheidung des
Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dirk Niebel, ein, keine konkreten Mittel für die Yasuní-Initiative
bereit zu stellen?
b) Ist die Bundesregierung heute weiterhin der Auffassung, dass ein
Scheitern der Yasuní-Initiative zu begrüßen ist, um „ganz bewusst
keinen Präzedenzfall [zu schaffen], der in immer neue Forderungen
mündet, finanzielle Mittel zum Unterlassen von
Umweltschädigungen bereitzustellen“ (Bundesminister Dirk Niebel, am 23.
September 2011 in der taz.die tageszeitung
www.taz.de/1/archiv/print-archiv/
printressorts/digi-artikel/?ressort=me&dig=2011%2F09%2F23%2Fa
0103&cHash=9c29e7055c)?
c) Inwiefern sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine
besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die nun
bereits eingetretenen oder befürchteten ökologischen, demokratischen
und menschenrechtlichen Auswirkungen der Ölförderung im Yasuni-
ITT?
Und falls sie dies bejaht, wie möchte die Bundesregierung dieser
gerecht werden?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, hat die
Bundesregierung stets betont, dass Ansätze, auch solche mit
Kompensationskomponenten, dort gerechtfertigt sind, wo sie positives Handeln honorieren und damit
vermiedene Entwaldung im Sinne des REDD-Mechanismus messbar umsetzen.
Daher hat die Bundesregierung mit dem Sonderprogramm Yasuní von Anfang
an darauf gesetzt, ein inhaltliches Schutzkonzept für das Biosphärenreservat als
Ganzes zu vereinbaren, welches an messbare Erfolge bei Waldschutz, Schutz der
Biodiversität und Stärkung der lokalen Akteure anknüpft. Die ecuadorianische
Regierung erkennt an, dass der deutsche Beitrag zum Schutz der Biosphäre
Yasuní im Rahmen des vereinbarten Sonderprogramms wirkungsvoll ist. Eine
nochmalige Diskussion über das instrumentelle Vorgehen nach Beendigung der
ITT-Initiative erübrigt sich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/249018. Wie steht die Bundesregierung zur Förderung weiterer Projekte zum
Schutz der Artenvielfalt durch den Verzicht auf Rohstoffförderung, wie es
beispielsweise im Virunga-Nationalpark in der Demokratischen Republik
Kongo geplant ist?
a) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Ausbeutung fossiler Ressourcen in sensiblen und besonders
schützenswerten Ökosystemen erfolgreich zu verhindern?
b) Inwiefern trägt das Engagement der Bundesregierung dem wichtigen
Klimaschutzbeitrag durch den Verzicht von Rohstoffförderungen an
Orten hoher Biodiversität Rechnung?
Die Bundesregierung steht zu ihren international eingegangenen
Verpflichtungen zum Schutz von Biodiversität und Walderhalt.
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ISSN 0722-8333]