[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2482
18. Wahlperiode 05.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Diana Golze,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2382 –
Zwischen Geschlecht – Zur sozialen Lage Transsexueller, Intersexueller und
Transgender
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Verschiedene Untersuchungen belegen, dass Transsexuelle, Intersexuelle und
Transgender stark von Diskriminierungen betroffen sind (
www.lsvd.de/
fileadmin/pics/Dokumente/TSG/Studie_NRW.pdf,
www.non-discrimation.net/
content/media/Trans%20and%20intersex%20people_DE.pdf). Die Probleme
von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern verdichten sich im
Berufsleben. Transsexuelle, die während ihres Berufslebens ihr körperliches
Geschlecht ihrer Geschlechtsidentität anpassen wollen, sind davon besonders
betroffen. Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sowie Vorgesetzte sind mit
dieser Situation häufig überfordert. Viele Transsexuelle beenden deshalb ihr
Arbeitsverhältnis bzw. sie werden gekündigt. Auch Intersexuelle und
Transgender sind mit Diskriminierungen konfrontiert. Auch hier haben
Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sowie Vorgesetzte häufig Probleme damit mit
Menschen umzugehen, die mit ihren körperlichen Merkmalen oder ihrer
Erscheinung nicht in das Schema von nur zwei Geschlechtern passen.
1. Welche Studien zur Diskriminierung von Transsexuellen, Intersexuellen
und Transgendern sind der Bundesregierung bekannt, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und zu welchen Ergebnissen kommt sie?
2. Welche diesbezüglichen Studien hat die Bundesregierung unterstützt
beziehungsweise in Auftrag gegeben?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Deutsche Ethikrat hat im Jahr 2010 ein Bioethik-Forum dem Thema
„Intersexualität – Leben zwischen den Geschlechtern“ gewidmet. Im Dezember
2010 erfolgte im Anschluss daran der Auftrag durch die Bundesregierung, den
Dialog mit den Betroffenen fortzuführen und „ihre Situation und die damit ver-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 3. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2482 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebundenen Herausforderungen umfassend und unter der Einbeziehung der
ärztlichen, therapeutischen, sozialwissenschaftlichen und juristischen Sichtweisen
aufzuarbeiten und dabei klar von Fragen der Transsexualität abzugrenzen“.
Die am 23. März 2012 veröffentlichte Stellungnahme des Deutschen Ethikrates
ist unter Einbeziehung und Anhörung von Expertinnen und Experten sowie
Betroffenenverbänden entstanden und behandelt die spezifische Situation
intersexueller Menschen in Deutschland umfassend. Sie fasst den aktuellen
Forschungsstand zusammen und bezieht die im Literaturverzeichnis aufgelisteten
wissenschaftlichen Abhandlungen, Studien und Veröffentlichungen mit ein.
Abschließend werden Empfehlungen genannt, die aus Sicht des Ethikrats
geeignet sein können, insbesondere minderjährige Intersexuelle vor vorschnellen
Entscheidungen über nicht revidierbare geschlechtsbezogene Eingriffe und
weiteren medizinischen Risiken zu schützen; dazu gehören auch
Gesetzesänderungen, die erforderlich sind, um die Rechte intersexueller Menschen zu wahren
und ihre Diskriminierung in der Rechtsordnung zu beseitigen. Der Vorschlag zur
Änderung des Personenstandsgesetzes dahingehend, dass bei neugeborenen
Kindern eine Festlegung des Geschlechts bei der Eintragung im
Geburtenregister unterbleiben kann, wurde bereits umgesetzt.
Die jetzige Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbart, die zwischenzeitlich erfolgten
personenstandsrechtlichen Änderungen zugunsten intersexueller Menschen zu evaluieren,
gegebenenfalls auszubauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen
Menschen in den Fokus zu nehmen. Mit dieser Zielsetzung wird im September
2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe „Intersexualität/Transsexualität“
unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend eingerichtet.
Außerdem führt das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Auftrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine breit angelegte Online-
Befragung zu „Lebenslagen, Coming-out-Verläufen und
Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen/
transidenten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland“ durch. Der dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorzulegende
Abschlussbericht wird Handlungsbedarfe aufzeigen und als Grundlage zur
Entwicklung von Handreichungen für Politik und Fachpraxis dienen.
Die Bundesregierung hat sich zudem in den Jahren 2010 und 2014 an der Studie
„Menschenrechte fördern! Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle,
trans* und inter* (LSBTI) Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten“
der Dreilinden gGmbH sowie des Deutschen Instituts für Menschenrechte
beteiligt. Darüber hinaus unterstützt das Auswärtige Amt Projekte zur Bekämpfung
der Diskriminierung von LGBTI-Personen in der Welt. Hinsichtlich der
vollständigen Auflistung wird auf die Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen
Amt, Prof. Dr. Maria Böhmer, vom 4. April 2014 auf die Schriftlichen Fragen
27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 18/1041 der Abgeordneten Claudia Roth
(Augsburg) verwiesen.
Im Auftrag und mit Fördermitteln der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle
des Bundes sind im Jahr 2010 die Expertise „Benachteiligung von Trans*
Personen, insbesondere im Arbeitsleben“ – sowie im Jahr 2012 die LesMigraS-
Untersuchung zu Gewaltbetroffenheit und Diskriminierungserfahrungen von
lesbischen, bisexuellen Frauen und transgeschlechtlichen Menschen in
Deutschland entstanden und veröffentlicht worden.
Aufgrund dieser Studien und Expertisen kommt die Bundesregierung zu der
Schlussfolgerung, dass es empirisch gesicherte Hinweise darauf gibt, dass
insbesondere in den sozialen Kontexten Ausbildungs- und Arbeitsplatz, Schule,
Familie und Freizeit ein hoher Aufklärungs- und Unterstützungsbedarf feststell-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2482bar ist. Für die Lebensphase Jugend besteht darüber hinaus ein besonderer
Hilfebedarf, da Jugendliche einerseits zum Großteil noch in emotionaler und
finanzieller Abhängigkeit ihrer Eltern leben, andererseits zeitgleich weitere für das
Jugendalter spezifische Entwicklungsaufgaben zu bewältigen haben.
Jenseits dieser sozialen Fragen sind darüber hinaus die medizinischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen mit Unsicherheiten für die Betroffenen verbunden.
3. Auf welche Materialien und Beratungen können intersexuelle und
transsexuelle Jugendliche, ihre Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte und das
Umfeld zurückgreifen?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat folgende Materialien und
Projekte gefördert bzw. herausgegeben:
● „Mein intersexuelles Kind/weiblich männlich fließend.“ von Clara Morgen,
Transit Buchverlag, August 2013;
● „Intersektionale Beratung von / zu Trans* und Inter*. Ein Ratgeber zu
Transgeschlechtlichkeit, Intergeschlechtlichkeit und Mehrfachdiskriminierung”,
Netzwerk Trans*-Inter*-Sektionalität (TIS), Arn Sauer, Miranda Zodehougan,
Britta Corvin, Gabriel Kohnke, Berlin, September 2013;
● „Inter*-Trans*-Queer-Jugendliche-Online“, Internetportal
www.meingeschlecht.de als bundesweite Vernetzungs- sowie
Informationsplattform für inter*, trans* und genderqueere Jugendliche und ihre
Angehörigen. Ein Projekt der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin, das
unter anderem auf unterstützende (regionale) Anlaufstellen verweist.
Außerdem gibt es inzwischen für intersexuelle und transsexuelle Jugendliche
spezielle Beratungsangebote, die in der oben genannten Expertise der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur „Benachteiligung von Trans*Personen,
insbesondere im Arbeitsleben“ nach Ländern aufgelistet sind.
Für die Thematisierung im Unterricht stehen bundesweit vielfältige Materialien
unterschiedlicher Anbieter zur Verfügung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hält im Bereich
Sexualaufklärung Materialien bereit, die das Thema „Sexuelle Orientierung“
aufgreifen. In der Publikationsreihe „Forum“ ist für 2015 ein Themenheft zur
„Sexuellen Vielfalt“ geplant, das sowohl einen Beitrag zur Intersexualität als
auch zur Transsexualität beinhalten wird.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) stellt zur genannten Thematik
folgende Publikationen zur Verfügung: „Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage
zur Wochenzeitschrift „Das Parlament“ (APuZ) Nr. 20–21/2012
„Geschlechtsidentität“ sowie Nr. 49–50/2014 „Sozialisation“ und „Wie wir begehren“,
Schriftenreihe Band Nr. 1370, 2013, von Carolin Emcke.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie und Transphobie
(IDAHO) am 17. Mai 2014 haben die Schweizerische und die Deutsche
UNESCO-Kommission Unterrichtsmaterialien der UNESCO zur Bekämpfung
von Homophobie und Transphobie in deutscher Sprache veröffentlicht. Die vier
Unterrichtsvorschläge für die Primar- und Sekundarstufe sollen helfen,
Stigmatisierung und Diskriminierung zu thematisieren und Gleichbehandlung und
Toleranz zu fördern. Die Unterrichtsmaterialien stehen unter einer offenen Lizenz
und können somit weiterverbreitet und an den jeweiligen Kontext angepasst
werden (
www.unesco.de/bekaempfung-von-homophobie.html).
Die strukturelle Verankerung von Aus- und Fortbildungsangeboten für
Lehrerinnen und Lehrer sowie die Integration des Themas sexuelle und geschlechtliche
Vielfalt in Aufklärungs- und sexualpädagogische Unterrichtspraxis in Schulen
Drucksache 18/2482 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeliegen in der Zuständigkeit der Kultusministerien der Länder. Der
Bundesregierung liegen hierzu folgende Informationen vor.
In Baden-Württemberg stehen den Jugendlichen sowie ihren
Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die spezialisierten Fachberatungsstellen mit Beratung
und Materialien zur Verfügung.
Für trans- und intersexuelle Jugendliche gibt es in Berlin seit August 2014 das
Portal
www.meingeschlecht.de und speziell für Erziehungsberechtigte das
Angebot des Trans- Kinder-Netz e. V., einer Initiative von Eltern und
Familienangehörigen minderjähriger Trans*Kinder. Erziehungsberechtigten, Lehrkräften
und pädagogischen sowie psychologischen Fachkräften steht die
Veröffentlichung der Landesantidiskriminierungsstelle Berlin „Für mich bin ich o.k.
Transgeschlechtlichkeit als Thema bei Kindern und Jugendlichen“ zur Verfügung.
In Hamburg können sich Jugendliche und deren Sorgeberechtigten am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zu Fragen der Geschlechteridentität beraten
lassen.
Auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter
www.gleichgeschlechtliche-lebensweisen.hessen.de stehen Materialien und
Handreichungen für pädagogisch Tätige zur Verfügung.
In Niedersachsen haben im Jahr 2014 erste Fachtage „Intersexualität“ und
„Transsexualität“ stattgefunden. Ebenfalls in diesem Jahr wurde der
„Landesverband für transgeschlechtliche Selbstbestimmung Niedersachen e. V. (LtSN)“
neu gegründet, der wie der Verein „Intersexuelle Menschen e. V. –
Landesverband Niedersachsen“ vom Land gefördert wird. Am 1. Juli 2014 wurde ebenfalls
mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen die erste Beratungsstelle für
intersexuelle Menschen, Eltern intersexueller Kinder und deren Angehörige in
Emden eröffnet.
In Rheinland-Pfalz stehen für die Thematisierung im Unterricht vielfältige
Materialien unterschiedlicher Anbieter zur Verfügung, die als Empfehlungen
auf dem Bildungsserver abrufbar sind. Für Fachkräfte in Familien- und
Jugendeinrichtungen sowie für alle Interessierten stehen Koordinatorinnen und
Koordinatoren in Mainz, Trier, Kaiserslautern und Koblenz sowie auf Landesebene
als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung. Sie
beantworten Fragen rund um das Thema Homo-, Bi- und Transsexualität, beraten
Familien- und Jugendeinrichtungen in ihren Handlungsmöglichkeiten zur Öffnung
für die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten und Familienformen
und führen Fortbildungen zu Themen, wie Coming-out oder
Regenbogenfamilien, durch.
Im Freistaat Sachsen können intersexuelle und transsexuelle Jugendliche, ihre
Erziehungsberechtigten, Lehrkräfte und das Umfeld auf spezielle Online-
Portale zurückgreifen. Diese Portale sind insbesondere für Schulen und
Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung ihrer Arbeit eingerichtet worden.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen und das
Beratungsangebot?
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es inzwischen eine erfreuliche Vielzahl von
guten Maßnahmen, Beratungs- und Aufklärungsangeboten zugunsten trans- und
intergeschlechtlicher Menschen. In vielen Großstädten gibt es Anlaufstellen, die
auf die Beratung von Schwulen und Lesben fokussiert sind, jedoch
Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender miteinbinden. Vor allem im ländlichen
Raum oder im klein- bis mittelstädtischen Umfeld fehlt es hingegen oftmals an
Angeboten. Vielen lokalen Anlaufstellen mangelt es zudem an Wissen und
Kompetenz bezüglich des Umgangs mit den betroffenen Personengruppen. Da-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2482her müssen spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
flächendeckend ausgebaut und finanziell abgesichert werden.
5. Inwiefern sind Schulen und Lehrkräfte auf transsexuelle und intersexuelle
Jugendliche vorbereitet?
In Ergänzung auf die Antwort zu Frage 3 liegen der Bundesregierung folgende
Informationen aus den Ländern vor.
Im Rahmen der Bildungsplanreform in Baden-Württemberg soll die Toleranz
und Akzeptanz von sexueller Vielfalt künftig im Schulunterricht stärker
verankert werden. Das Thema wird in den neuen Bildungsplänen in der
allgemeinen Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz“ verortet sein.
Eine Vorbereitung von Lehrkräften auf das Thema „trans- und
intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche“ findet in Berlin im Rahmen von Aus- und
Fortbildung zur Antidiskriminierungsarbeit und zur Akzeptanz sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt statt. Die Berliner Ansprechpersonen der Schulen für
sexuelle und geschlechtliche Vielfalt erhalten gezielte Fortbildungen zu
Transidentität. Die Schulen erhalten zudem Materialien zum Thema Mobbing
aufgrund der sexuellen Identität, die Transidentität einschließen.
In den Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sind Heterogenität und
Vielfalt als Zielsetzungen verankert. Die Themen „Sexuelle Orientierung“,
„Sexuelle Identität“ bzw. „Vielfältige Lebensweisen“ werden im übergreifenden
Themenkomplex „Geschlechterbeziehungen und Lebensformen“ unterrichtet.
Auf den Themenseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg wird eine
umfangreiche Materialsammlung zur schulischen Sexualerziehung angeboten,
die von Lehrkräften für ihre unterrichtliche Arbeit, aber auch von Schülerinnen
und Schülern sowie deren Eltern genutzt werden kann.
Die Schulen und Lehrkräfte sind nach dem Bremer Schulgesetz aufgefordert, die
Achtung der Werte anderer Kulturen sowie verschiedener Religionen zu fördern
sowie die Bereitschaft, Minderheiten in ihren Eigenarten zu respektieren und
sich gegen jegliche Diskriminierung zu wenden. Schülerinnen und Schüler
lernen, Toleranz und Respekt gegenüber den Meinungen und Lebensweisen
anderer zu entwickeln und sich sachlich mit ihnen auseinander zu setzen.
In Hamburg erhalten schulische Pädagoginnen und Pädagogen zur Begleitung
von intersexuellen und transsexuellen Jugendlichen Unterstützung vom
Arbeitsbereich Sexualerziehung und Gender des Landesinstitutes für Lehrerbildung
und Schulentwicklung. An der einzelnen Schule steht der schulische
Beratungsdienst bzw. Beratungslehrkräfte sowie Fachkräfte der Regionalen Bildungs- und
Beratungszentren (ReBBZ) und des Beratungs- und Unterstützungszentrums
Berufliche Schulen (BZBS) zur Verfügung.
Die im Vorbereitungsdienst durch Lehrkräfte zu erwerbenden Kompetenzen
sind in Niedersachsen in den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst
(APVO-Lehr) unter dem Punkt „Umgang mit der Vielfalt“ formuliert. In den
niedersächsischen Kerncurricula aller Schulformen ist im Fach Werte und
Normen das Leitthema „Freundschaft, Liebe, Sexualität“ vorgegeben, in dem es
um Fragen nach Moral und Ethik in Bezug auf die Entwicklung von Toleranz
und Sensibilität für unterschiedliche sexuelle Identitäten geht.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (MSW)
unterstützt die Initiative „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“.
Lehrkräfte sind dazu aufgerufen, konsequent gegen homophobe und transphobe
Äußerungen und derartiges Verhalten vorzugehen und dieses innerhalb und
außerhalb des Unterrichts zu thematisieren. Ergänzend dazu ist das vom Minis-
Drucksache 18/2482 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeterium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes
Nordrhein-Westfalen (NRW) geförderte Projekt SchLAu NRW (Schwul
lesbische bi Trans* Aufklärung) auch in der Aufklärungsarbeit zur Thematik Trans*
tätig. 16 Standorte mit insgesamt 160 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern über ganz NRW verteilt, konnten allein im Jahr 2013 insgesamt über
7 400 Teilnehmende erreichen.
Dabei kooperiert SchLAu NRW mit dem Projekt „Schule der Vielfalt“, klärt
darüber hinaus auch Lehrende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Jugendhilfe auf.
Um Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz für LSBTI zu sensibilisieren, setzen sie sich
bereits im Studium und Vorbereitungsdienst verpflichtend mit Themen, wie
Sozialisation, Erziehung, Bildung, Integration, Werteerziehung und
Sexualerziehung, auseinander.
Auch Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte greifen diesen
Themenkomplex in unterschiedlichen Kontexten auf. Derzeit erfolgt die Überarbeitung des
Orientierungsrahmens Schulqualität. Dort werden sexuelle und geschlechtliche
Diversität explizit als Merkmale aufgenommen. Mit dem im Jahr 2009
gegründeten Netzwerk SchLAu steht zudem ein peergroup-gestütztes
Aufklärungsangebot für Schulen zur Verfügung, in dessen Zentrum die Begegnung
mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, inter- und transgeschlechtlichen
Menschen steht.
Für den schulischen Bereich hat das Saarland die Themen Transsexualität und
Intersexualität bereits im Juni 2013 in die überarbeitete Fassung der Richtlinien
zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes aufgenommen.
Die Umsetzung des § 36 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen zur
Familien- und Sexualerziehung schließt ein, Schüler altersgemäß mit den
biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der
Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Daran anknüpfend sind
Voraussetzungen geschaffen worden, dass Schulen und Lehrkräfte auf eine von
Akzeptanz getragene Integration von transsexuellen und intersexuellen
Jugendlichen vorbereitet sind. Zur thematischen Unterstützung gibt es spezielle
Fortbildungsangebote für Lehrkräfte.
In Thüringen finden die in Verordnungen und Erlassen des Freistaats definierten
Ziele der Erziehung, wie Toleranz, Achtung, gegenseitiger Respekt und
Anerkennung der Unterschiedlichkeit von Menschen, insbesondere in
Fortbildungen und hier vor allem in der Beratungslehrerausbildung, in Trainings mit
Schülervertretern und in anderen Beraterausbildungen ihren Niederschlag.
6. Welche Problemlösungen, zum Beispiel beim Toilettengang oder dem
Sportunterricht, sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern präferiert
sie Lösungsansätze?
Wenn ja, welche?
Im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Spitzensport sind dem Bundesminister
des Innern keine spezifischen Probleme transsexueller bzw. intersexueller
Kinder und Jugendlicher bei der Teilnahme am Sportunterricht oder der Nutzung der
schulischen Sportanlagen bekannt.
Die Bundesregierung sieht die auf der UNESCO-Weltsportministerkonferenz
MINEPS V im Mai 2013 verabschiedete Berliner Erklärung als wegweisend für
die Sportpolitik an. Dort wird bekräftigt, dass für jeden Menschen Zugang zum
und Teilhabe am Sport unabhängig von sexueller Identität und sexueller
Orientierung gegeben sein müssen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2482Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verweist hinsichtlich Problemlösung
exemplarisch auf Schweden, wo Toiletten oft geschlechtsneutral sind, und
Kalifornien, wo transsexuellen Schülern gesetzlich die freie Auswahl bei
geschlechtsspezifischen Angeboten erlaubt ist.
Ein der Bundesregierung vorliegendes Berliner Arbeitspapier gibt folgende
Empfehlungen:
Schülerinnen und Schülern sollte gestattet werden, die Toilette zu nutzen, die
ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Grundsätzlich empfiehlt sich das
(zusätzliche) Einrichten von Unisex- oder All-Gender-Toiletten, die allen Schülerinnen
und Schülern zugänglich sind. Eine Alternative könnte, falls gewünscht, eine
Absprache zur Nutzung der jeweiligen Lehrkräftetoilette bzw. der barrierefreien
Toilette sein. Um Bedürfnissen nach Privatsphäre zu entsprechen, sollte in
jedem Fall darauf geachtet werden, dass der Zugang zu Einzelkabinen
gewährleistet ist.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, Berlin, berichtet zudem, dass
Probleme bei der Nutzung von Toiletten häufig in Bezug auf Arbeitsstätten
thematisiert werden. Konkrete Empfehlungen u. a. auch zu diesem Beispiel wurden im
Rahmen der Umsetzung des EU PROGRESS Projektes Trans* in Arbeit der
Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Berlin gemeinsam mit
Schlüsselpersonen aus der Wirtschaft, Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung und
Trans*Organisationen formuliert. Nachzulesen sind diese Empfehlungen
sowohl in einem im Juni 2014 erschienen Reader „Trans* im Job: Erst Tabubruch,
jetzt selbstverständlich? Ein Reader über Transgeschlechtlichkeit als Thema in
der Arbeitswelt“ als auch im Flyer „Trans* in Arbeit. Empfehlungen zur
Verbesserung der Situation transgeschlechtlicher Menschen im Bereich Arbeit und
Beruf.“
7. Welche Studien zur sozialen Situation von Transsexuellen, Intersexuellen
und Transgendern sind der Bundesregierung bekannt?
8. Welche diesbezüglichen Studien hat die Bundesregierung unterstützt
beziehungsweise in Auftrag gegeben?
Zu den Fragen 7 und 8 wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
9. Welche Studien oder Statistiken zur Berufstätigkeit bzw. Arbeitslosigkeit
von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern sind der
Bundesregierung bekannt, wie bewertet sie den Inhalt, welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus, und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus ab?
Eine Situationsanalyse sowie Handlungsempfehlungen zum Abbau von
Diskriminierungen von Trans* im Arbeitsleben finden sich in der bereits in der
Antwort zu den Fragen 1 und 2 ausgewiesenen Studie der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes „Benachteiligungen von Trans* Personen, insbesondere im
Arbeitsleben“.
Drucksache 18/2482 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Mit welchen Problemen sind aus Sicht der Bundesregierung
Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender im Berufsleben konfrontiert?
Viele Transsexuelle und Transgender leben ihr gewähltes Geschlecht aus
beruflichen Gründen nicht und sowohl trans- als auch intergeschlechtliche Menschen
haben Angst vor Diskriminierungen. Betroffene berichten häufig von Mobbing,
Beschimpfungen, Spott und Belästigungen. Auch die Geschlechtertrennung am
Arbeitsplatz führt zu Problemen, beispielsweise bei der Toilettennutzung. Auf
Seiten von Vorgesetzten, des Teams und dem weiteren Umfeld bestehen oft
Unsicherheiten. Es fehlt an Informationen und Erfahrungen, um mit dem Thema
Trans* angemessen umzugehen.
11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen besonderen Bedarf, auf die
Bedürfnisse von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern
einzugehen?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
12. Inwiefern sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für
Arbeit und des Jobcenters geschult, um Transsexuelle, Intersexuelle und
Transgender speziell zu unterstützen und zu fördern?
Gibt es eine zielgruppenspezifische Herangehensweise?
Unterscheidet sich die Betreuung dieses Personenkreises zwischen der
Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte zu der Fragestellung mit, sie setze sich
als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt nachhaltig für die Förderung von
gesellschaftlicher Diversität ein. Ein diskriminierungsfreier und
wertschätzender Umgang wird sowohl im internen Dienstbetrieb als auch im Bereich der
Betreuung und Vermittlung angestrebt. Im Rahmen des Diversity Managements
werden daher neben Maßnahmen zur Förderung der vielfältigen und
unterschiedlichen Potenziale der Beschäftigten der BA auch Angebote zur
Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen verschiedener
Bevölkerungsgruppen umgesetzt.
Zu den nachgefragten Themenstellungen bietet die BA keine speziellen
Schulungen an. Gleichwohl verfügt sie über mehrere Bildungsangebote, in denen die
Beschäftigten auch für die erwähnten Fragestellungen sensibilisiert werden:
– rechtskreisübergreifendes verpflichtendes Bildungsangebot „Lernprogramm
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“
– rechtskreisübergreifendes Bildungsangebot „Lernprogramm Diversity“
– rechtskreisübergreifendes Seminarangebot für Führungskräfte „Diversity
Management“
– spezielle Seminare im Rechtskreis SGB II und SGB III für Vermittlerinnen
und Vermittler sowie Beraterinnen und Berater, Integrationsfachkräfte,
Fallmanagerinnen und Fallmanager, wie Diversity für Vermittlung und Beratung
(SGB III), Handlungsfeld „Diversity“ (SGB II), Psychologie für die
Beratungs- und Vermittlungsarbeit (SGB III), Psychosoziale Beratung (SGB II).
Für die Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft kann die Frage nicht
beantwortet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/248213. Welche speziellen Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt von
Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern sind der
Bundesregierung bekannt?
Das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der BA sieht keine speziellen
Programme für diese Personengruppe vor. Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales und die BA verfolgen in der Arbeitsmarktpolitik bewusst keinen
zielgruppenorientierten, sondern einen auf die individuelle Situation und die
daraus abgeleiteten Bedürfnisse ausgerichteten Ansatz.
In Baden-Württemberg und Berlin gibt es spezialisierte Angebote, die darauf
zielen, Schlüsselpersonen aus den Bereichen Arbeit und Beruf zum
diskriminierungsfreien Umgang mit transgeschlechtlichen Personen zu befähigen.
Sensibilisierungsworkshops werden ferner auch durch Organisationen wie TransInter-
Queer e. V. durchgeführt.
14. Welche Materialen und Beratungsangebote zum Umgang mit
Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern für Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber, Vorgesetzte und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sind der
Bundesregierung bekannt, und wie schätzt sie das Informationsangebot
ein?
15. Welche speziellen Materialien und Beratungsangebote zum Umgang mit
Transsexuellen in der Situation der Anpassung des körperlichen
Geschlechts an die Geschlechtsidentität für Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber, Vorgesetzte sowie Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sind der
Bundesregierung bekannt, und wie schätzt sie das Angebot ein?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um die Situation von transgeschlechtlichen Menschen bei der Jobsuche und
im Betrieb zu verbessern, spielen Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und
Sensibilisierung eine entscheidende Rolle. An dieser Stelle hat das durch das
PROGRESS Programm der Europäischen Union finanziell unterstützte Projekt
Trans* in Arbeit angesetzt, das von der Landesstelle für Gleichbehandlung –
gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
in Berlin entwickelt und umgesetzt worden ist. Dabei handelt es sich um ein
Projekt, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im
Rahmen der EU PROGRESS Ausschreibung im Herbst 2012 vorgeschlagen
wurde.
Im Rahmen der Umsetzung entstanden zahlreiche und spezifische
Informationsmaterialien rund um das Thema Trans* und Arbeit, die passgenau für
Personalverantwortliche, Personal- bzw. Betriebsrätinnen und -räte, die Kollegenschaft
und Vorgesetzte sowie Arbeitgeber generell entwickelt wurden. Darüber hinaus
wurden auch Materialien entwickelt, die sich direkt an Trans*Menschen richten.
16. Welche speziellen Materialien und Schulungsangebote hat die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Transsexuelle, Intersexuelle und
Transgender sowie ihr Umfeld bezogen auf das Berufsleben entwickelt
oder gefördert?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
Drucksache 18/2482 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die sich gegen die
Diskriminierung von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern
richten, welche Aktivitäten hat sie in diesem Bereich, insbesondere
bezüglich der Diskriminierung im Erwerbsbereich, unternommen?
Grundsätzlich sind Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender gegen
Diskriminierung, vor allem im Erwerbsbereich, durch das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter den Merkmalen „Geschlecht“ bzw. „sexuelle
Identität“ geschützt. Aktivitäten zur Förderung von Diversity im Arbeitsleben sollen
zudem zu einer Gleichstellung und zum Abbau von Diskriminierung gegenüber
Transsexuellen, Intersexuellen und Transgendern beitragen. Nach
Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojektes „Coming-out – und dann…?!“
Ende 2015, wird es möglich sein, spezifische Handlungsbedarfe zu
identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln, um trans* Jugendliche und junge
Erwachsene in ihrem Coming-out in Bildungs- und Ausbildungskontexten zu
unterstützen.
Das bundesweit agierende Jugendnetzwerk Lambda e. V. vertritt die Interessen
junger Lesben, Schwuler, Bisexueller und Transgender in der Öffentlichkeit und
wird seit 1990 regelmäßig aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans gefördert.
Lambda e. V. bietet für Jugendliche die In & Out-Jugendberatung an, in der die
Jugendlichen in einer Peer-to-Peer-Beratung Unterstützung bei Themen wie
Coming-out, Partnerschaft und Diskriminierung erhalten.
Im neuen Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ des BMFSFJ wird die Förderung von
Modellprojekten im Themenfeld „Homophobie und Transphobie“ vorgesehen.
Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Akzeptanz
gleichgeschlechtlicher, trans- und intergeschlechtlicher Lebensweisen beitragen, Vorurteile
gegen diese Gruppen abbauen helfen und sich gegen Diskriminierung und
Gewalt aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller
Orientierung richten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Rahmen der
Projektförderung von März 2013 bis März 2014 den 1. Wissenschaftskongress der
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld „Gleich-Geschlechtliche Erfahrungswelten –
1. LSBTI-Wissenschaftskongress“ mit einem Fördervolumen von 285 753 Euro
gefördert. Der Kongress fand vom 28. bis 30. November 2013 in Berlin statt und
zielte darauf, den wissenschaftlichen Austausch zu fördern,
Forschungsergebnisse in die Breite zu tragen und Diskussionen sowie Vernetzungen anzuregen,
um so Impulse für Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Aufklärung
zu setzen. In mehreren Sektionen wurden relevante Themen aus den Bereichen
Politik und Recht, Geschichte und Psychologie, soziale Bewegungen und Kultur
sowie Kunst und Medien in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten
aufgegriffen.
Des Weiteren wurden historische Forschungsarbeiten, wie zur Verfolgung von
gleichgeschlechtlichen Lebensweisen im Nationalsozialismus, aber auch
„queere“ Perspektiven in Forschung und Bildung präsentiert. Insgesamt hat der
Kongress, der über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzeichnete, ein
breites Spektrum wissenschaftlicher Projekte zu sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt vorgestellt, neue Forschungserkenntnisse vermittelt und
Forschungslücken identifiziert und damit wichtige Impulse für Wissenschaft und Forschung
sowie Bildung und Aufklärung gegeben.
Die Vorträge und weiteren Ergebnisse des Kongresses werden in einem
Dokumentationsband zusammengefasst und so der Forschung für weitere
wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung gestellt. Die Publikation „Forschung im
Queerformat. Aktuelle Beiträge der LSBTI*-, Queer- und
Geschlechterforschung“, herausgegeben von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, soll
voraussichtlich im September 2014 veröffentlicht werden.
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ISSN 0722-8333]