[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2687
18. Wahlperiode 29.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Katharina
Dröge, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2405 –
Haltung der Bundesregierung zu den TTIP-Verhandlungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, äußerte
sich in den vergangenen Wochen wiederholt kritisch zu den Verhandlungen über
ein „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) zwischen der
Europäischen Union (EU) und den USA.
Bezüglich der Enttarnung bislang zweier Spione beim
Bundesnachrichtendienst und im Bundesministerium der Verteidigung sagte er: „Ich kann aber die
Befürchtungen verstehen. Viele sagen: Wenn sich Washington auch beim
Freihandelsabkommen so wie in Sachen NSA verhält, kann nicht viel dabei
herauskommen. Diese Sorgen müssen wir den Leuten nehmen – indem wir die
Verhandlungen möglichst transparent führen und zu guten
Verhandlungsergebnissen kommen. Allerdings müssen die Amerikaner auch verstehen: Wir brauchen
für ein solches Abkommen ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung
in Deutschland. Und die läuft uns im Moment wegen der Spionageaffäre
davon.“ (Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2).
Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen
Bundestages, sagte zu diesem Themenkomplex: „Deswegen mein Rat: Jetzt mal
eine Zäsur bei den Verhandlungen und mal über Datenschutz und
Datensicherheit mit den Amerikanern sprechen […].“ (Deutschlandfunk vom 12. Juli
2014).
Der Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte zu der Frage, ob die nationalen
Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über TTIP
mitentscheiden sollen: „Wir brauchen eine breite demokratische Legitimation. Die
nationalen Parlamente werden am Ende entscheiden. Die Bundesregierung wird
nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag
hat.“ (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19).
Zu der Frage, ob Schiedsgerichte zum Investorenschutz in TTIP verankert
werden sollen, sagte Heiko Maas: „Ich sage ganz klar: Die Schiedsgerichte werden
wir nicht brauchen. Da ist die Position der Bundesregierung eindeutig und das
haben wir der Kommission auch so mitgeteilt. Wir halten Schiedsgerichte
zwischen OECD-Staaten für überflüssig.“ (ebd.).Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
25. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2687 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUnd zudem: „Ich finde es richtig, bestimmte Bereiche beim
Freihandelsabkommen auszuklammern. Das betrifft etwa den Bereich der kommunalen
Daseinsvorsorge: Wird jetzt unsere Wasserversorgung privatisiert? Oder die
Müllabfuhr? Natürlich nicht. Über diese Bereiche wollen wir gar nicht erst verhandeln.
Wir lassen uns nicht verbieten, solche Betriebe in kommunaler Verantwortung
zu betreiben.“ (ebd.).
1. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse
der letzten TTIP-Verhandlungsrunde?
Die Bundesregierung verweist auf die Berichte der Europäischen Kommission
sowie eigene Berichte zu den TTIP-Verhandlungsrunden, die dem Deutschen
Bundestag übermittelt wurden und aus denen die wichtigsten Ergebnisse der
jeweiligen TTIP-Verhandlungsrunden hervorgehen.
2. Wurde in der Verhandlungsrunde auf Basis konkreter, schriftlicher Texte
verhandelt?
Wenn ja, zu welchen Themen?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag darüber in den oben
genannten Berichten ausführlich informiert.
3. Wurden in die Verhandlungsrunde von dem US-amerikanischen
Verhandlungsführer Positionen eingebracht, die nach Ansicht der Bundesregierung
zu einer Absenkung von Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits-
und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte führen könnten,
und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung diese Gefahr?
Die Bundesregierung verhandelt nicht mit den US-Verhandlungsführern und
verweist auf den oben genannten Verhandlungsbericht der Europäischen
Kommission. Die Bundesregierung vertritt grundsätzlich in allen Verhandlungen
über Freihandelsabkommen die Position, dass diese nicht zu einer Absenkung
von Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits-, Datenschutzstandards
sowie der Verbraucherrechte führen dürfen. Dieses Ziel ist auch im TTIP-
Verhandlungsmandat verankert.
Datenschutz und Datensicherheit
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung die derzeitigen Verhandlungen zu
TTIP von den Spionagevorwürfen, die sich unter anderem auch gegen US-
amerikanische Geheimdienste richten, betroffen (vgl. Heiko Maas in
Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2, siehe Vorbemerkung)?
Inhaltlich sieht die Bundesregierung die derzeitigen Verhandlungen zu TTIP
von den Spionagevorwürfen gegen US-amerikanische Geheimdienste nicht
betroffen, da nachrichtendienstliche Zusammenarbeit und Spionageabwehr
nicht Gegenstand von Freihandelsabkommen sind.
5. Welche Konsequenzen sollte die Europäische Kommission nach Meinung
der Bundesregierung aus diesen Spionagevorwürfen bezüglich der weiteren
TTIP-Verhandlungen ziehen?
Es liegt im Ermessen der Europäischen Kommission, die o. g.
Spionagevorwürfe zu bewerten. Ein Bezug zu den im EU-Mandat definierten Inhalten der
TTIP-Verhandlungen besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/26876. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bestehenden
Vorschlägen angesichts der im Raum stehenden Spionagevorwürfe, eine Zäsur
bei den Verhandlungen zu TTIP zu machen und zunächst über Datenschutz
und Datensicherheit zu sprechen?
Die geheimdienstliche Tätigkeit der Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten
von Amerika sowie die Zusammenarbeit Deutschlands und der EU mit den USA
in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit sind nicht Gegenstand der
TTIP-Verhandlungen. Diese Themen werden in laufenden
Verhandlungsprozessen sowohl bilateral als auch auf Ebene der Europäischen Union mit den USA
intensiv verfolgt. Die Bundesregierung lehnt eine Unterbrechung der TTIP-
Verhandlungen ab.
7. Welche Initiativen hat die Bundesregierung, insbesondere vor dem
Hintergrund dieser im Raum stehenden Spionagevorwürfe, unternommen, um
Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit rechtssicher in die
Verhandlungen zu TTIP einfließen zu lassen?
Die Bundesregierung sieht sich mit der Europäischen Kommission darin einig,
dass Datenschutzfragen nicht Gegenstand der Verhandlungen über die TTIP sein
sollen. Dementsprechend darf das geltende wie das künftige Datenschutzniveau
in der EU durch das Freihandelsabkommen nicht abgesenkt werden. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass Datenschutzfragen weiterhin im Rahmen
eines EU-US-Datenschutzrahmenabkommens und des Safe-Harbor-
Mechanismus sowie bei der Fortentwicklung des EU-Datenschutzrechts zu erörtern sind.
Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen ist sicherzustellen, dass die Geltung der
EU-Datenschutzbestimmungen im transatlantischen Verhältnis durch TTIP
nicht beeinträchtigt wird (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
18/1056)
8. Hält die Bundesregierung es auch weiterhin vor dem Hintergrund dieser im
Raum stehenden Spionagevorwürfe nicht für notwendig, sich gegenüber
der Europäischen Kommission für eine Aussetzung und Nachverhandlung
der bestehenden transatlantischen Datenaustausch-Abkommen (z. B. Safe-
Harbour) auszusprechen?
Die Bundesregierung hat sich wiederholt für eine Verbesserung bestehender
Datenaustausch-Abkommen und insbesondere des Safe-Harbor-Modells
ausgesprochen. So hat sie die Empfehlungen der Europäischen Kommission von
November 2013 (Ratsdok. 17069/13) zur Verbesserung des Safe-Harbor-
Modells von Beginn an unterstützt und sich für Nachverhandlungen eingesetzt, die
gegenwärtig noch durch die Kommission geführt werden. An dieser Position hat
sich nichts geändert.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesjustizminister Heiko
Maas, dass die gesellschaftliche Zustimmung zu einem
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA in Deutschland derzeit „davon läuft“
(vgl. Heiko Maas in Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2014, S. 2, siehe
Vorbemerkung)?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass ein so breit gefächertes Abkommen
wie TTIP von einem intensiven Dialog mit der Gesellschaft begleitet werden
muss, um verständliche Ängste und Befürchtungen auszuräumen und zu
bestmöglichen Verhandlungslösungen zu kommen. Sofern es überhaupt einen
Gradmesser für „gesellschaftliche Zustimmung“ zu einem noch nicht existierenden
Abkommen gibt, sind der Bundesregierung belastbare Umfrageergebnisse nicht
bekannt.
Drucksache 18/2687 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Mit welchen Maßnahmen jenseits des bereits eingerichteten TTIP-
Beirats will die Bundesregierung eine Zunahme dieser gesellschaftlichen
Zustimmung fördern?
Wie bei allen von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen zu
Freihandelsabkommen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) als Federführer in der Bundesregierung auch bei TTIP seit Beginn der
Verhandlung alle wirtschaftlich und gesellschaftlich repräsentativen Verbände
und Gruppen zu Fachgesprächen eingeladen. Der Bundesminister für Wirtschaft
und Energie Sigmar Gabriel hat zudem einen TTIP-Beirat zum Austausch mit
Vertretern aus Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kultur,
Wirtschaftsverbänden und Kirchen gegründet. Stellungnahmen und Positionspapiere
aller Verbände, Gewerkschaften und anderer Interessengruppen fließen
gleichermaßen in die Meinungsbildung und Positionierung der Bundesregierung zu
TTIP ein. Die Bundesregierung plant verhandlungsbegleitend weitere
Informations- und Diskussionsveranstaltungen.
Die Bundesregierung setzt sich für eine möglichst transparente
Verhandlungsführung durch die Europäische Kommission ein und befürwortet die Initiativen
der Europäischen Kommission sowie des US-Handelsbeauftragten zur
Einbindung der Zivilgesellschaft im Rahmen des „Civil Society Dialogue“, in dessen
Rahmen Zivilgesellschaft und Verbände regelmäßig über den
Verhandlungsstand informiert werden und ihre Positionen in die Verhandlungen einbringen
können. Die Bundesregierung tritt außerdem dafür ein, das Verhandlungsmandat
zu veröffentlichen. Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss kam aber bisher
noch nicht zustande, da die nötige Einstimmigkeit nicht vorliegt.
b) Plant die Bundesregierung insbesondere, eine von der Europäischen
Kommission angeregte Werbekampagne zu diesem Zweck
durchzuführen?
Die Bundesregierung informiert faktenbasiert über die Verhandlungen und zielt
auf größtmögliche Transparenz ab. Der Bundesregierung ist von der
Europäischen Kommission keine Werbekampagne vorgeschlagen worden.
Demokratische Legitimation
10. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, eine „breite demokratische
Legitimation“ (vgl. Heiko Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe Vorbemerkung) für die etwaige
Zustimmung zu TTIP herzustellen?
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verleiht der
Europäischen Union die ausschließliche Zuständigkeit für die gemeinsame EU-
Handelspolitik. Die Europäische Kommission handelt aufgrund eines Mandats,
das alle EU-Mitgliedstaaten im Rat gemeinsam beschlossen haben. Die
Mitgliedstaaten sind über den Handelspolitischen Ausschuss nach Artikel 207
Absatz 3 AEUV in das Verfahren eingebunden, werden dort regelmäßig über den
Stand der Verhandlungen unterrichtet und erhalten Gelegenheit zur
Stellungnahme. Die Bundesregierung unterrichtet wiederum den Deutschen Bundestag
gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und
Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)
schriftlich und im Rahmen von Expertenbefragungen durch einzelne
Bundestagsausschüsse auch mündlich fortwährend und umfassend über den Stand der
Verhandlungen. Sämtliche einschlägigen Berichte und Dokumente werden den
Bundestagsmitgliedern seit Beginn der Verhandlungen übermittelt und können
von ihnen ausgewertet werden. Damit sind demokratische Legitimation und
Einbeziehung der Öffentlichkeit gewährleistet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2687a) Auf welcher rechtlichen Grundlage geht die Bundesregierung davon
aus, dass es sich bei TTIP um ein so genanntes gemischtes Abkommen
handelt, das durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat ratifiziert
werden muss?
Die Frage, ob es sich um ein Gemischtes Abkommen handelt, kann abschließend
erst anhand des ausverhandelten Vertragstextes beurteilt werden. Die
Bundesregierung geht jedoch wegen des umfassenden Regelungsansatzes davon aus,
dass es sich bei TTIP um ein gemischtes Abkommen handeln wird, das sowohl
von der EU als auch von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. Hierfür
spricht auch bereits die Mandatserteilung, die durch den Rat und parallel die im
Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten erfolgt ist.
b) Welche Teile des geplanten Abkommens sprechen insbesondere dafür?
In welcher Verhandlungsphase kann und soll nach Ansicht der
Bundesregierung der Deutsche Bundestag sich mit konkreten
Verhandlungsständen befassen?
Die Verhandlungen sind noch nicht so weit fortgeschritten, dass absehbar ist,
welche Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten genau erfasst sein werden.
Die Regelungen zum Investitionsschutz, die Gegenstand des
Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission waren, würden in jedem Fall dazu
führen, dass es sich um ein Gemischtes Abkommen handelt. Es liegt im Ermessen
des Deutschen Bundestages zu entscheiden, wann er sich mit konkreten
Verhandlungsständen befassen kann und sollte. Dies ist grundsätzlich während des
gesamten Verfahrens möglich.
c) Wird sich die Bundesregierung für weitere Konsultationsverfahren,
wie es gerade für den Bereich des Investorenschutzes durchgeführt
wurde, im Europäischen Rat einsetzen?
Die Bundesregierung hält Konsultationen so wie das gerade für den
Investitionsschutz durchgeführte Verfahren grundsätzlich für ein sinnvolles Instrument der
Beteiligung Dritter an der Positionsbestimmung der EU und unterstützt dieses
Instrument. Es liegt im Ermessen der Europäischen Kommission,
gegebenenfalls weitere Konsultationsverfahren zu initiieren.
d) Welche Teile des geplanten Abkommens sprechen nach seinem
jetzigen Stand dafür, dass bei einer erforderlichen Ratifikation in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Zustimmung des
Bundesrates zu dem Ratifikationsgesetz erforderlich wäre?
Auch die Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrates kann endgültig erst
anhand des verhandelten Textes geprüft werden.
e) Inwieweit – bitte konkrete Angaben zu Häufigkeit und Umfang –
wurden die Bundesländer im Rahmen des „Lindauer Abkommens“ oder
auf andere Weise in die Verhandlungen zu TTIP von der
Bundesregierung einbezogen, insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche
Zustimmungspflichtigkeit des Ratifikationsgesetzes im Bundesrat?
Die Bundesregierung informiert den Bundesrat und durch diesen die Länder
laufend über die Verhandlungen zu TTIP gemäß dem Gesetz über die
Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
(EUZBLG). Eine zusätzliche Beteiligung der Länder nach der „Lindauer
Absprache“ ist nicht vorgesehen.
Drucksache 18/2687 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Könnten nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche
Bedenken gegen die Abstimmung von TTIP als EU-only-Abkommen bestehen?
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Abschluss von TTIP als EU-only-
Abkommen könnten sich nur dann ergeben, wenn das Abkommen Regelungen
enthält, die nicht in die Kompetenz der Europäischen Union fallen und daher ein
gemischtes Abkommen geschlossen werden muss. Im Fall eines Gemischten
Abkommens bedarf es in den Mitgliedstaaten einer Ratifikation nach Maßgabe
der jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. In Deutschland richten sich
die Voraussetzungen für die Ratifizierung nach den Vorgaben des Artikels 59
Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Danach bedürfen Verträge, welche sich auf
Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder
Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines sog.
Vertragsgesetzes.
12. Sieht die Bundesregierung konkret die Möglichkeit, in Deutschland oder
gar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Volksentscheid
über die Frage der Zustimmung zu TTIP herbeizuführen?
Was spräche nach Ansicht der Bundesregierung dafür, und was dagegen?
Nein. Ein Volksentscheid ist weder im Grundgesetz, abgesehen von dem
Sonderfall der Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 GG, noch auf
europäischer Ebene nach dem Unionsrecht vorgesehen. (s. Antwort zu Frage 5 der
Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2100).
Schiedsgerichtsbarkeit
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass
Bundesjustizminister Heiko Maas ebenso wie sein Kabinettskollege Sigmar
Gabriel Schiedsgerichte und Schiedsgerichtsbarkeit im Investorenschutz
zwischen OECD-Staaten (OECD: Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) für „überflüssig“ halten (vgl. Heiko
Maas in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014,
S. 19, siehe Vorbemerkung)?
14. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Europäische
Kommission dazu zu bewegen, dem Verhandlungspartner dies zu
verdeutlichen, und wie beabsichtigt sie, ihre Auffassung gegebenenfalls gegen die
Kommission durchzusetzen?
Zur Beantwortung der Fragen 13 und 14 wird auf die Antwort auf die
Schriftliche Frage 3 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache
18/1921 vom 26. Juni 2014 verwiesen:
„Zur Frage der Einbeziehung von Investitionsschutz einschließlich Investor-
Staat-Schiedsverfahren in das Abkommen hat die Bundesregierung sich von
Anfang an kritisch geäußert. Diese Position hat sie auch in den zuständigen
Ratsgremien geäußert. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für die
Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-
Schiedsverfahren (ISDS) in das Abkommen, da EU-Investoren in den USA
hinreichenden Schutz vor nationalen Gerichten haben. Diese Position hat die
Bundesregierung schon in den Beratungen über das Verhandlungsmandat zum TTIP
vertreten. Über eine eventuelle Einbeziehung dieses Bereichs in das Abkommen
soll – gemäß dem Verhandlungsmandat – nach Vorlage des
Verhandlungsergebnisses und Evaluierung durch die Mitgliedstaaten entschieden werden. Die
Europäische Kommission hat die zunehmenden Bedenken in der europäischen
Öffentlichkeit gegen ein Investitionsschutzkapitel mit ISDS aufgegriffen und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2687führt derzeit zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Schiedsverfahren im
Rahmen des TTIP eine dreimonatige öffentliche Konsultation durch. Die
Verhandlungen zum Investitionsschutz wurden für diesen Zeitraum ausgesetzt. Die
Europäische Kommission will nach Abschluss der Konsultation die Ergebnisse
auswerten und dann ihre Verhandlungsposition mit den Mitgliedstaaten
abstimmen.“
15. Wie will die Bundesregierung darüber hinaus gewährleisten, dass
Schiedsgerichtsbarkeit im Investitionsschutz nicht Bestandteil von TTIP
wird?
a) Welche Position hat die Bundesregierung dazu in den zuständigen
Arbeitsgruppen des Rates eingenommen, und welche die anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
b) Welche Drahtberichte (bitte detailliert auflisten) oder andere
Unterrichtungen der Bundesregierung belegen, dass die Bundesregierung in
diesen Arbeitsgruppen eine zu den Investitionsschutz-
Schiedsgerichten kritische Position eingenommen hat?
c) Welche sonstigen Dokumente bzw. Einlassungen können diese
Haltung der Bundesregierung belegen?
Die Bundesregierung hat sich schon vor Mandatserteilung kritisch zur
Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-
Schiedsverfahren geäußert, da sie angesichts des hinreichenden Schutzes von Investoren
vor nationalen Gerichten in OECD-Staaten (OECD – Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) keine Notwendigkeit für eine
Einbeziehung sieht. Die Bundesregierung hatte sich daher ganz wesentlich für
die in Nummer 22 des Mandats vorgesehene Bestimmung eingesetzt, wonach
über eine eventuelle Einbeziehung dieses Bereichs in das Abkommen erst nach
Vorlage des Verhandlungsergebnisses und Evaluierung durch die
Mitgliedstaaten entschieden werden soll. In einer eigenen Protokollerklärung zu
Randnummer 23 des Mandats hat sie zudem ihr Verständnis dahingehend ausgedrückt,
dass „bei den anstehenden Verhandlungen ein möglichst weitgehender
Ausschluss von Investor-Staat Schiedsverfahren vor Erschöpfung des nationalen
Rechtswegs angestrebt wird“.
Angesichts dieser verbindlichen Festlegungen im Mandat ist es nicht
erforderlich, dass die Bundesregierung ihren Standpunkt in jeder Arbeitsgruppensitzung
bekräftigt. Gleichwohl macht die Bundesregierung in den Sitzungen regelmäßig
ihre dargelegte Haltung deutlich, dass eine Einbeziehung von Investitionsschutz
und Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht erforderlich ist.
Die Bundesregierung hat für ihre Position, ein Investitionsschutzkapitel im
TTIP möglichst zu vermeiden, derzeit keine Mehrheit. Viele Mitgliedstaaten
wünschen einen völkerrechtlich geregelten Investitionsschutz im Verhältnis zu
den USA.
16. Ist für die Bundesregierung die Aufnahme eines
Schiedsgerichtsverfahrens in TTIP für sich ein Grund, das gesamte Abkommen im Europäischen
Rat abzulehnen?
Die Bundesregierung bleibt der Auffassung, Bestimmungen zum
Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren in Abkommen mit
OECD-Staaten aufgrund der dort bestehenden Rechtschutzmöglichkeiten
grundsätzlich als nicht erforderlich anzusehen. Aktuell wertet die Europäische
Kommission die Ergebnisse ihrer dreimonatigen öffentlichen Konsultation zu
Investitionsschutzkapiteln mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit aus. Dieser
Drucksache 18/2687 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBewertung sowie der darüber zu führenden Diskussion soll nicht vorgegriffen
werden. Im Übrigen setzt sich die Bundesregierung in allen Verhandlungen über
Handelsabkommen dafür ein, dass allgemeine und angemessene Regelungen
zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen
rechtsstaatlich zustande kommen, erhalten und geschützt bleiben.
Nach dem Mandat für die TTIP-Verhandlungen wird die endgültige
Entscheidung über die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen und Investor-
Staat-Schiedsverfahren im speziellen und eine Gesamtbewertung des
Abkommens erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses und Evaluierung durch die
Mitgliedstaaten erfolgen.
17. In welchem Stadium befindet sich derzeit der Rechtsstreit zwischen der
Vattenfall Europe AG und der Bundesregierung aufgrund der 13.
Atomgesetznovelle?
Die Bundesregierung hat jüngst ihre Klageerwiderung eingereicht.
18. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung bislang in diesem
Verfahren aufgewendet, inklusive der Kosten für die Bereitstellung von
Personal in den Bundesbehörden, und mit welchen Gesamtkosten rechnet die
Bundesregierung im günstigsten beziehungsweise ungünstigsten Fall?
Auf Grundlage der Haushaltspläne wurden bisher Ausgaben in Höhe von
2,94 Mio. Euro getätigt. Da die Bundesministerien keine Kosten-Leistungs-
Rechnung durchführen, die eine konkrete Zuordnung von Personalaufwand zu
dem Verfahren erlauben würde, können die Kosten für die Bereitstellung von
Personal der Bundesministerien nicht angegeben werden. Hinsichtlich der
Gesamtkosten wird ein Bericht an den Haushaltsausschuss vorbereitet.
19. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Schiedsgerichtsverfahren
zwischen der Vattenfall Europe AG und der Bundesregierung grundsätzlich
vor dem Hintergrund, dass ein Investorenschutz in OECD-Staaten über die
nationalen Gerichte gewährleistet ist (vgl. Heiko Maas in Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe
Vorbemerkung)?
Am Energie-Charta-Vertrag, gemäß dessen Bestimmungen das Verfahren
geführt wird, sind nicht nur OECD-Staaten beteiligt.
Ausnahmen
20. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass „bestimmte Bereiche
beim Freihandelsabkommen aus[ge]klammer[t]“ werden (vgl. Heiko Maas
in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 15. Juni 2014, S. 19, siehe
Vorbemerkung)?
a) Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch das beschlossene
Verhandlungsmandat hinreichend sichergestellt, dass Bereiche der
kommunalen Daseinsvorsorge nicht Bestandteil der Verhandlungen zu TTIP
sind?
Wenn ja, auf welche Passagen im Verhandlungsmandat stützt sich diese
Ansicht?
Ja, die Sonderstellung der Daseinsvorsorge ist im Verhandlungsmandat
ausdrücklich erwähnt. Darin heißt es: „Die hohe Qualität der öffentlichen Versor-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2687gung in der EU sollte im Einklang mit dem AEUV, insbesondere dem Protokoll
Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse, und unter Berücksichtigung der
Verpflichtungen der EU in diesem Bereich, einschließlich des GATS-
Abkommens, gewahrt werden.“ Und: „Dienstleistungen gemäß Artikel I Absatz 3 des
GATS-Abkommens, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, sind
von den Verhandlungen ausgeschlossen.“ Es wird angestrebt, als Ausnahme von
Verpflichtungen den Vorbehalt aufzunehmen, der auch im GATS-Abkommen
enthalten ist.
b) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Bereiche der
kommunalen Daseinsvorsorge (wie die Wasser- und
Energieversorgung oder das Gesundheitswesen) verhandelt oder gibt es
nichtveröffentlichte Verhandlungsdokumente, die sich auf Bereiche der
öffentlichen Daseinsvorsorge beziehen?
Zur Daseinsvorsorge enthält das von der EU an die USA übermittelte
Dienstleistungsangebot eine Ausnahmeregelung. Soweit der Bundesregierung bekannt ist,
wurde über Eingriffe in die kommunale Daseinsvorsorge weder verhandelt,
noch gibt es Verhandlungsdokumente dazu.
c) In welcher Weise und mit welchem Resultat hat die Bundesregierung
auf die Europäische Kommission eingewirkt, um öffentliche
Dienstleistungen und die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im
Bereich des Vergaberechts bzw. der öffentlichen Beschaffung aus den
Verhandlungen auszuklammern?
Die Bundesregierung strebt in den TTIP-Verhandlungen an, für die genannten
Bereiche die gleichen Ausnahmeregelungen im Dienstleistungskapitel zu
verankern wie in den bisherigen Abkommen. Die Bundesregierung hat dies gegenüber
der Kommission mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ferner hat die
Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission deutlich gemacht, dass
Verpflichtungen nach TTIP im Bereich der öffentlichen Beschaffung nicht über die
nach dem geltenden EU-Vergaberecht bestehenden Verpflichtungen
hinausgehen sollen. Das gilt insbesondere auch für Konzessionen im Bereich der
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ausdrücklich vom
Anwendungsbereich der neuen EU-Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen
ausgenommen sind. Die Europäische Kommission hat zugesichert, dass sie auch
bei den Verhandlungen über TTIP die Grenzen des EU-Vergaberechts einhalten
und sicherstellen will, dass kommunale Entscheidungen über die
Wasserversorgung respektiert werden.
d) In welcher Weise ist die von der Bundesregierung angestrebte
Ausnahme für die kommunale Daseinsvorsorge und die Verhinderung von
Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen im
Vergaberecht im Verhandlungsvorschlag der Europäischen
Kommission für den Dienstleistungssektor für die Verhandlungsrunde im Juli
2014 realisiert worden?
Im EU-Angebot zum Dienstleistungssektor ist die Ausnahme für Leistungen der
Daseinsvorsorge enthalten. Das Angebot enthält – genauso wie alle anderen
Handelsabkommen der EU – keine Verpflichtungen für Kommunen, öffentliche
Dienstleistungen an Dritte zu vergeben, anstatt sie selbst oder durch kommunale
Unternehmen zu erbringen.
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in dem genannten
Verhandlungsvorschlag Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge
wie Krankenhäuser, Umweltdienstleistungen, Strom, Gas, Wasser etc.
Drucksache 18/2687 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeaufgelistet sind, und wie ist dies mit der Aussage der Bundesregierung
zu vereinbaren, dass über diese Bereiche gar nicht verhandelt wird?
Die im EU-Angebot zum Dienstleistungssektor enthaltene Listung von
Vorbehalten zur Vermeidung der Übernahme von Marktöffnungsverpflichtungen dient
der Transparenz und ist zur Klarstellung über das Ausmaß der Verpflichtungen
sinnvoll und notwendig.
f) Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die verhandlungsführende
Europäische Kommission in der letzten Verhandlungsrunde gegenüber
der amerikanischen Verhandlungsgruppe deutlich gemacht, dass die
kommunale Daseinsvorsorge nicht Bestandteil ihres
Verhandlungsmandates ist, und gibt es dazu nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Protokollnotiz?
Die besondere Rolle von Leistungen der Daseinsvorsorge ist im
Verhandlungsmandat enthalten. In den Verhandlungen mit den USA muss dieses Thema zur
Sprache gebracht werden, um dies abzusichern. Darüber hinaus wird auf die
bereits genannten Berichte über die Ergebnisse der letzten Verhandlungsrunde
verwiesen, die dem Deutschen Bundestag vorliegen.
g) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig auf die Europäische
Kommission einzuwirken, dass bei den bereits laufenden
Verhandlungen über Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung, kommunale
Dienstleistungen ausgeschlossen werden und über den bestehenden
Status quo hinaus auch weiterhin Rekommunalisierungen möglich sein
werden?
Die Bundesregierung ist in Verhandlungen über Handelsabkommen beständig in
Kontakt mit der Europäischen Kommission, um die deutschen Anliegen zu
übermitteln und zu erläutern. Dies gilt auch für die angesprochenen Bereiche.
h) Müssten nach Ansicht der Bundesregierung der Bereich der
kommunalen Daseinsvorsorge und der Regulierungen über die wirtschaftliche
Betätigung der Kommunen im Vergaberecht genauso ausdrücklich aus
dem Verhandlungsauftrag der Europäischen Kommission
ausgenommen werden, wie es für den Bereich der audiovisuellen Medien
geschehen ist?
aa) Wenn nein, warum nicht?
bb) Wenn ja, wie könnte dies in der jetzigen Verhandlungsphase
geschehen?
Nein, weil die Verhandlungspartner der EU keine oder ggf. abweichende
Vorstellungen darüber haben, was zur Daseinsvorsorge gehört. Dies muss in
Verhandlungen erläutert werden. Regulierungen dazu, wann Kommunen sich
wirtschaftlich betätigen dürfen, werden durch Handelsabkommen ohnehin nicht
getroffen. Verhandlungen zum öffentlichen Auftragswesen zielen in erster Linie
darauf, dass im Falle von Ausschreibungen Anbieter aus den Partnerstaaten zu
gleichen Bedingungen wie inländische Anbieter am Verfahren teilnehmen
können.
i) Wird die Bundesregierung einem Freihandelsabkommen zwischen den
USA und der EU zustimmen, wenn Bereiche der öffentlichen
Daseinsvorsorge beinhaltet sind?
Im Abkommen wird wie bisher in anderen Abkommen in einem Annex zum
Dienstleistungskapitel eine Ausnahme für den Bereich der Daseinsvorsorge
angestrebt, um klarzustellen, dass in diesem Bereich keine Verpflichtungen
übernommen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2687Transparenz
21. Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der jüngsten
Äußerungen (siehe Vorbemerkung) des Bundesjustizministers Heiko Maas der
Ansicht, dass die bisherige Transparenz der Verhandlungen demokratischen
Ansprüchen an ein internationales Abkommen genügt?
Internationale Verhandlungen über Handelsabkommen können aus
nachvollziehbaren Gründen niemals vollständig transparent sein. Dies verlangt das
Demokratieprinzip auch nicht. Die Mitgliedstaaten und die interessierte
Öffentlichkeit sollten jedoch informiert sein, über welche Themen mit welcher
Zielrichtung verhandelt wird.
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten zwar bisher im
Handelspolitischen Ausschuss regelmäßig über den Stand der Verhandlungen
unterrichtet und ihre eigenen Positionspapiere vorgelegt; viele dieser Papiere sind
mittlerweile auch auf den Internetseiten der Europäischen Kommission
veröffentlicht. Die ersten gemeinsamen Textentwürfe mit der US-Seite sind aber derzeit
nur in Leseräumen zugänglich, da die USA einer Übermittlung an die EU-
Mitgliedstaaten noch nicht zugestimmt haben. Die Bundesregierung fordert
insoweit nachdrücklich, dass sich die Europäische Kommission für eine
Übermittlung dieser Texte an die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament
einsetzt, damit diese die Texte bewerten und ihre Positionierung rechtzeitig
abstimmen können. Dabei wäre allerdings Vertraulichkeit zu gewährleisten. Am
11. Juni 2014 hat die Bundesregierung zudem in einer gemeinsamen Initiative
mit Frankreich von EU-Handelskommissar Karel De Gucht die Übermittlung
aller konsolidierten Verhandlungstexte an die Mitgliedstaaten gefordert, an
denen die Delegationen bereits gearbeitet haben. Die Bundesregierung setzt sich
des Weiteren dafür ein, dass auch das EU-Verhandlungsmandat veröffentlicht
wird. Einige Mitgliedstaaten lehnen dies jedoch ab.
Die Bundesregierung stellt diese Transparenzforderungen regelmäßig sowohl
bei ihren Einlassungen gegenüber der Europäischen Kommission und ihren
einschlägigen Ausschüssen als auch bei bilateralen Gesprächen mit den USA.
22. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass aktuelle TTIP-
Verhandlungstexte wiederholt geleakt wurden, bevor diese den Abgeordneten
des Deutschen Bundestages zur Verfügung standen?
Komplexe Vertragsverhandlungen durchlaufen viele Zwischenphasen.
Vorläufige Verhandlungstexte spiegeln keine Verhandlungsergebnisse, sondern nur
Zwischenstände wider. Veröffentlichungen dieser vertraulichen Texte führen
daher zwangsläufig zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen sowohl durch
die Öffentlichkeit als auch insbesondere durch die Medien und können den
Verhandlungsprozess insgesamt belasten. Darüber hinaus bewirken solche
Vorgänge, dass die Verhandlungspartner ihre Transparenzbemühungen auf das
gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß reduzieren.
23. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine
unzureichende Transparenz und mangelnde Beteiligung der Zivilgesellschaft
maßgeblich dazu beigetragen hat, dass andere, vergleichbare internationale
Abkommen, wie beispielsweise das Anti Counterfeiting Trade Agreement
(ACTA), in der Vergangenheit nicht zustande kamen?
Ja.
Drucksache 18/2687 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Europäische
Kommission bei den derzeit in Verhandlung befindlichen TTIP die gleichen
Fehler wie bei ACTA wiederholt und dies letztendlich auch zum Scheitern
von TTIP führen könnte?
Nein, denn die Europäische Kommission gewährt bei den Verhandlungen der
TTIP ein bei Freihandelsverhandlungen bislang unerreichtes Maß an
Transparenz und Informationen über die Verhandlungsinhalte für die Öffentlichkeit.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich bislang
mehrere hunderttausend Europäerinnen und Europäer gegenüber der
Europäischen Kommission gegen TTIP ausgesprochen haben?
Die Bundesregierung bewertet diesen Umstand als Ausdruck der Sorgen vieler
Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen.
Allerdings sehen auch viele EU-Mitgliedstaaten in der Vertiefung der
transatlantischen Handelsbeziehungen neue Chancen für ihre wirtschaftliche
Entwicklung. Die TTIP-Verhandlungen werden dort überwiegend positiv bewertet.
Aufgrund der besonderen Bedenken und Sorgen, die deutsche Bürgerinnen und
Bürger jedoch mit den Verhandlungen assoziieren, sieht die Bundesregierung
die Notwendigkeit, für mehr Aufklärung, Information und Transparenz über den
Verhandlungsprozess zu sorgen. Sie verweist regelmäßig auf die zahlreichen
Informationen über TTIP, die sie, die Europäische Kommission und der US-
Handelsbeauftragte der transatlantischen Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Die
Mitglieder des Deutschen Bundestages verfügen seit Verhandlungsbeginn über
alle vertraulichen Verhandlungsdokumente und Berichte, die der
Bundesregierung vorliegen. Das in der Bundesregierung für die TTIP-Verhandlungen
federführende BMWi hat einen TTIP-Beirat aus 22 Spitzenvertretern von
Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Kirchen, Sozial-, Umwelt- und
Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs eingerichtet. Das Gremium berät über die
fortlaufenden Verhandlungen zur TTIP und trägt zur deutschen Positionierung
bei. Weiterhin hat das BMWi in den zurückliegenden Monaten Anhörungen der
Gewerkschaften und der Wirtschaftsverbände durchgeführt sowie
Informationsgespräche und Veranstaltungen für Nichtregierungsorganisationen, Verbänden,
Gewerkschaften sowie Parlamentariern durchgeführt. Zudem berichtet die
Bundesregierung in Ausschusssitzungen, bei Anhörungen, Fragestunden sowie in
den Fraktionen über den Stand der Verhandlungen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]