Umsetzung der Listen terroristischer Organisationen und Personen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die Vereinten Nationen (UN) eine sogenannte Terrorliste eingeführt. Gelder, finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressource der in der Liste aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften sind einzufrieren, ihnen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die gelisteten Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in oder durch die Mitgliedstaaten. Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 „über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus“ hat der Rat der Europäische Union neben der UN-Terrorliste eine eigene darüber hinausgehende Terrorliste beschlossen. Der EU-Ministerrat muss nach dem in der Regel auf Geheimdienstinformationen beruhenden Antrag des Innenministers eines Mitgliedstaates einstimmig entscheiden, wer auf diese Liste kommt. Bis auf die Beschränkung der Reisefreiheit gelten für die darauf Gelisteten dann dieselben Sanktionen wie bei der UN-Liste.
Mit der EU-Terrorliste werden – wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9076 einräumte – „nach dem Gemeinsamen Standpunkt 931 ausschließlich Finanzsanktionen“ gefordert. Dennoch wird nach Kenntnis der Fragesteller eine Listung von deutschen Behörden auch im Asyl- und Ausländerrecht sowie bei der Begründung von Haftbefehlen nach § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) herangezogen.
Der Sonderermittler des Europarates, Dick Marty, beklagte im November 2007 bei Vorstellung seines Berichts, dass auch gänzlich unschuldige Menschen, die aufgrund „vager Verdachtsmomente“ in das Visier des US-Geheimdienstes CIA geraten sind, durch die Terrorlisten von UN und EU mit einer „zivilen Todesstrafe“ belegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In wie vielen und welchen Fällen wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – seit dem Jahr 2012 in der Bundesrepublik Deutschland Gelder oder sonstige Vermögenswerte der auf den EU- und UN-Terrorlisten genannten Organisationen, Körperschaften oder Einzelpersonen eingefroren (bitte einzeln nach Jahren und betroffenen Körperschaften/Organisationen/ Einzelpersonen aufzählen)?
a) Welche und wie viele Körperschaften, Organisationen oder Einzelpersonen waren davon reell betroffen (die Frage bezieht sich darauf, inwieweit tatsächlich Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren wurden und Betroffene nicht bloß gelistet wurden, wie von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/9786 angenommen)?
b) Wie hoch waren die eingefrorenen Gelder oder Vermögenswerte jeweils?
c) Wo wurden diese Gelder oder Vermögenswerte aufgefunden?
d) Wie und durch welche Stelle oder Behörde wurden diese Gelder oder Vermögenswerte festgestellt und einer gelisteten Person, Organisation oder Körperschaft zugeschrieben?
e) In wie vielen und welchen Fällen wurden eingefrorene Gelder oder Vermögenswerte wieder freigegeben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Einleitung von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen in Deutschland ansässige Firmen, Institutionen oder Personen wegen geschäftlicher Beziehungen mit auf den EU- und UN-Terrorlisten genannten Organisationen, Personen oder Körperschaften seit einschließlich dem Jahr 2012?
Welche und wie viele Verstöße gegen § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes im Zusammenhang mit auf den EU- und UN-Terrorlisten genannten Organisationen oder Personen innerhalb des Bundesgebietes sind der Bundesregierung seit einschließlich des Jahres 2012 bekannt (bitte angeben, ob es zur Anklageerhebung, Verurteilung, zum Freispruch oder zur Einstellung kam, und in welchen Fällen zugleich eine Anklage bzw. Verurteilung nach § 129b StGB erfolgte und um welche gelisteten Organisationen/Körperschaften/ Personen es sich handelte)?
In welchen und wie vielen Fällen haben seit einschließlich des Jahres 2012 Einzelpersonen oder Organisationen gegen Maßnahmen deutscher Behörden im Zusammenhang mit der EU-Terrorliste geklagt, und mit welchem Ergebnis?
In welchen und wie vielen Fällen wurde mit welchem Ergebnis vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine Nennung auf der EU-Terrorliste geklagt?
In welchen und wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu Unrecht auf der EU-Terrorliste genannte Personen, Organisationen oder Körperschaften nach ihrer Delistung gemäß Artikel 340 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die finanziellen Einbußen und Demoralisierungen entschädigt?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Möglichkeit, vor dem EuGH gegen eine Aufnahme auf der EU-Terrorliste zu klagen, für ausreichend?
In wie vielen und welchen Fällen führte eine Listung auf der EU- oder UN-Terrorliste auch zur Einleitung statusrechtlicher Maßnahmen im Rahmen des Asyl- und Aufenthaltsrechts (bitte nach Ausweisungsverfügungen, Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnissen, abgelehnten Asylanträgen, Asylwiderrufsentscheidungen, politische Betätigungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz, Maßnahmen zur Überwachung von Ausländern nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes, Ablehnung von Einbürgerungsanträgen aufschlüsseln)?
Inwieweit wirkt die Listung auf einer der genannten Listen ermessensleitend oder -einschränkend bei Entscheidungen von Behörden in asyl-, aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten (bitte soweit bekannt spezifizierende untergesetzliche Maßnahmen und gerichtliche Entscheidungen nennen)?
Welche der auf der EU- oder UN-Terrorliste genannten Organisationen und Körperschaften sind nach Erkenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet aktiv, verfügen hier über Anhängerinnen und Anhänger oder legale Frontorganisationen, und welche der auf diesen Listen genannten Personen sind im Bundesgebiet aufhältig (bitte Organisationen einzeln und Art der Aktivität benennen sowie angeben, ob die aufhältigen Personen sich in Haft befinden)?
In wie vielen und welchen Fällen wurde aufgrund einer Nennung in der UN-Terrorlisten ein Einreiseverbot nach Deutschland verhängt bzw. eine Einreiseerlaubnis verwehrt bzw. Personen ausländischer Herkunft des Bundesgebietes verwiesen?
Welche Modifikationen an der EU-Terrorliste und der Verfahren ihrer Erstellung wurden seit der vom Sonderermittler des Europarates Dick Marty geäußerten Kritik Ende des Jahres 2007 nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vorgenommen?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit mit Hilfe der UN- oder der EU-Terrorlisten die Unterstützung djihadistischer Gruppierungen im Nahen und Mittleren Osten aus der Bundesrepublik Deutschland heraus (jedenfalls mutmaßlich) wirksam behindert oder unterbunden werden konnte, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie viele und welche der auf den Terrorlisten von EU und UN namentlich aufgeführten Einzelpersonen wurden bislang nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer von gezielten Tötungen oder Tötungsversuchen durch die USA?