[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2562
18. Wahlperiode 16.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze,
Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2424 –
Bilanz des Bologna-Prozesses in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor 15 Jahren, am 19. Juni 1999, unterzeichneten 29 europäische Staaten eine
gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums, die
sogenannte Bologna-Erklärung. Inzwischen ist die Zahl der Staaten, die sich an
diesem Prozess beteiligen, auf fast 50 angestiegen. Die beteiligten Staaten
proklamierten, sich auf vergleichbare bzw. einheitliche Standards und Regelungen
zu einigen, um Mobilitätshemmnisse für Studierende abzubauen und die
Kooperationen zwischen den Staaten bzw. ihren Bildungseinrichtungen zu
erleichtern.
Nach den damaligen Planungen sollte dieser Prozess im Jahr 2010
weitestgehend abgeschlossen sein. In Deutschland zeigten sich jedoch bei der
Umsetzung der in der Bologna-Erklärung formulierten Ziele immer wieder
Schwierigkeiten. Seit Beginn der Reform werden insbesondere von
Studierenden die starre Studienstruktur („Verschulung“), zu umfangreiche
Leistungsanforderungen, hohe Prüfungsdichte, Probleme bei der Anerkennung von im
Ausland oder an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen, soziale
Selektivität bei den Übergängen vom Bachelor- zum Masterstudium sowie die
unzureichende finanzielle Unterstützung von Studierenden, die einen
Auslandsaufenthalt in ihrem Studium einlegen wollen, kritisiert.
1. a) Welche Probleme identifiziert die Bundesregierung bei der Umsetzung
des Bologna-Prozesses in Deutschland 15 Jahre nach der Bologna-
Erklärung?
b) Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum plant sie, diese
Probleme zu lösen?
Die Fragen 1a und 1b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Europäische Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses hat in
Deutschland einen erheblichen Strukturwandel und eine Internationalisierung
der Hochschulen ausgelöst. Knapp drei Viertel aller Studierenden sind inzwi-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
12. September 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2562 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeschen in einem Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert, 87 Prozent
aller Studiengänge an deutschen Hochschulen sind auf die gestufte
Studienstruktur umgestellt. Immer mehr Deutsche studieren im Ausland mit dem Ziel,
dort einen Hochschulabschluss zu erwerben. Während 1998 noch 46 300
deutsche Studierende im Ausland immatrikuliert waren, waren es 2011 mit 133 800
Studierenden fast dreimal so viele. Die temporäre Mobilität der deutschen
Studierenden (z. B. für ein Auslandssemester oder -jahr) verbleibt trotz der enormen
Steigerung der Studierneigung in Deutschland auf hohem Niveau. Sie liegt bei
circa 30 Prozent und übersteigt damit das gemeinsame europäische
Mobilitätsziel, wonach jeder fünfte Hochschulabsolvent studienbezogene
Auslandserfahrung gesammelt haben soll.
Handlungsbedarf für die Bundesregierung wird vor allem in folgenden drei
Bereichen gesehen: Die Akzeptanz des Bachelor als erster
berufsqualifizierender Abschluss muss weiter gesteigert werden. Hierzu hat die Bundesregierung
angekündigt, die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst des Bundes
künftig stärker an Berufserfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen
Qualifikationen auszurichten und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst
des Bundes auch für Bachelorabsolventinnen und -absolventen in definierten
Fällen öffnen zu wollen. Zweitens ist die Finanzierung von studienbezogenen
Auslandsaufenthalten wichtige Voraussetzung für deren Realisierung. Welche
Maßnahmen die Bundesregierung in diesem Kontext ergreift, stellt die Antwort
zu Frage 5 dar.
Aus Sicht der Bundesregierung existieren drittens insbesondere zwischen dem
Bachelor- und dem Masterstudium derzeit noch unbeabsichtigte
Förderungslücken im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die mit dem geplanten
25. BAföGÄndG geschlossen werden. So sieht der am 20. August 2014 im
Kabinett beschlossene Regierungsentwurf für das 25. BAföG-Änderungsgesetz
(ÄndG) vor, künftig das förderungsrechtlich maßgebliche Ende der
Hochschulausbildung auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abschlussergebnisses
festzusetzen statt auf den Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils. Außerdem wird die
Förderung für Masterstudierende bereits ab vorläufiger Zulassung zum Studium
unter Rückforderungsvorbehalt ermöglicht, also ggf. auch bereits vor dem
Nachweis eines erworbenen Bachelorabschlusses. Bachelorabschlüsse, die in
einem Bachelorstudiengang erworben werden, der vollständig in einen
Staatsexamensstudiengang integriert ist, sollen einer Weiterförderung für das danach
fortgesetzte Staatsexamensstudium künftig nicht mehr entgegenstehen. Zudem
wird ein Anspruch auf Vorabentscheidung über die Förderungsfähigkeit eines
geplanten Masterstudiums dem Grunde nach eingeführt.
Darüber hinausgehende Probleme sind von den Ländern und insbesondere den
Hochschulen zu lösen. Hierzu bestehen konkrete Vorstellungen, wie sie
beispielsweise in den Empfehlungen der 15. Hochschulrektorenkonferenz-
Mitgliederversammlung am 19. November 2013 zur Europäischen Studienreform
dargelegt sind.
Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Reform des deutschen
Hochschulsystems mit zahlreichen Maßnahmen. Hierzu gehören der Hochschulpakt
2020 zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze, der Qualitätspakt Lehre zur
Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität, der Wettbewerb „Aufstieg
durch Bildung: Offene Hochschulen“ für mehr Durchlässigkeit,
Studienfinanzierungsinstrumente (Auslands-BAföG, Bildungskredit und Stipendien), die
Mobilitätsförderung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
und die Alexander von Humboldt-Stiftung sowie die Förderung des Projekts
nexus der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), das die Hochschulen bei der
Umsetzung der Reform, etwa zur Verbesserung der Anerkennung von im
Ausland erbrachten Studienleistungen, unterstützt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/25622. Wie erklärt sich die Bundesregierung die regelmäßigen Proteste und Kritik
gegen die Umsetzung des Bologna-Prozesses und die Unterfinanzierung
der Hochschulen (bundesweit im Jahr 2009, zuletzt in Thüringen, Sachsen-
Anhalt, Hessen sowie Sachsen), und welche Kritikpunkte hält sie für
angemessen?
Die Bundesländer haben mit der Änderung der ländergemeinsamen
Strukturvorgaben vom 4. Februar 2010 umfassend auf die Kritik an der Bologna-
Umsetzung reagiert. Was die Finanzierung der Hochschulen angeht, so liegt diese
im Zuständigkeitsbereich der Länder. Durch die Umsetzung der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen prioritären Maßnahmen im
Bereich Bildung und Forschung erhalten die Länder beträchtliche zusätzliche
finanzielle Spielräume, um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu erhöhen.
3. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulassungsbeschränkungen an
vielen deutschen Hochschulen, die dazu führen, dass sich Tausende
Studienberechtigte jedes Semester für ein Studium einklagen?
Generelle Engpässe bei der Zulassung zu Bachelor- und Masterstudiengängen
können bisher nicht festgestellt werden. Zulassungsbeschränkungen finden sich
beispielsweise im Staatsexamensfach Medizin. Der Kapazitätsausbau der
Hochschulen liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Rahmen des
Hochschulpakts 2020 unterstützt die Bundesregierung die Länder in erheblichem Umfang
bei dieser Aufgabe. So werden allein während der zweiten Phase des
Hochschulpaktes insgesamt 625 000 zusätzliche Studienmöglichkeiten geschaffen. Die
Bundesregierung stellt dafür allein in den Jahren 2011 bis 2015 7 Mrd. Euro zur
Verfügung.
b) Wie viele Anträge auf einstweilige Anordnung von Studienberechtigten
zur Zuweisung gingen in den letzten zehn Jahren bei
Verwaltungsgerichten ein, und in wie vielen Fällen wurde zugunsten des
Studienberechtigten entschieden (bitte auch nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Entsprechende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
c) Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Studienplatzvergabe
durch Gerichte einzudämmen, etwa die Zulassungsregelungen an den
Hochschulen bundesweit zu vereinheitlichen (bitte ausführen)?
Mit dem Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes im Zuge
der Föderalismusreform ist die Bindungswirkung des
Hochschulrahmengesetzes (HRG), in dem auch Vorgaben für die Gesetzgebung der Länder zur
Hochschulzulassung enthalten sind, entfallen. Die Länder sind damit befugt, von auf
Basis der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz seitens des Bundes
(Artikel 74 Absatz 1 Nummer 33 des Grundgesetzes – GG) erlassenen
Regelungen zur Hochschulzulassung abzuweichen (Artikel 125b Absatz 1 GG
i. V. m. Artikel 72 Absatz 3 Nummer 6 GG). Vor diesem Hintergrund erwägt
die Bundesregierung derzeit keine Änderungen zum im HRG bundesseitig
konturierten Zulassungssystem.
Im Übrigen erscheint es zweifelhaft, dass durch Vereinheitlichung der
Zulassungsregelungen Klagen auf Zulassung zu einem Studium in nennenswertem
Umfang vermieden werden könnten.
Drucksache 18/2562 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Wie beurteilt die Bundesregierung die hohen Studienabbruchquoten von
aktuell 28 Prozent bei Bachelorstudiengängen (vgl. DZHW Forum
Hochschule 4/2014), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Studienabbruchquote bei Bachelorstudiengängen lag 2012 bei 28 Prozent.
Der Studienerfolg von Bachelorstudierenden hat sich in einigen Fächern,
insbesondere an Universitäten, im Vergleich zu vorangegangenen Jahrgängen
deutlich verbessert. In den Ingenieurstudiengängen an Universitäten ist die
Abbruchquote beim Absolventenjahrgang 2012 gegenüber 2010 um 12 Prozentpunkte
gesunken und liegt jetzt bei 36 Prozent. Die erstmals ermittelten Abbruchquoten
für Masterstudiengänge liegen mit 11 Prozent bei den Universitäten und 7
Prozent bei den Fachhochschulen noch deutlich darunter (Quelle: Heublein, Ulrich
et al. (2014): Die Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen
Hochschulen. Hannover: DZHW). Die Bundesregierung unterstützt die
Hochschulen mit zahlreichen Maßnahmen wie dem Hochschulpakt 2020 und dem
Qualitätspakt Lehre dabei, mehr Studierende zu einem erfolgreichen Abschluss
zu führen.
5. a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
trotz Auslands-BAföG, Bildungskrediten und Stipendienmöglichkeiten
66 Prozent der Studierenden, die keinen Auslandsaufenthalt während
des Studiums absolvieren, die finanzielle Mehrbelastung als einen
Hauptgrund für ihre Entscheidung gegen einen Auslandsaufenthalt
während des Studiums nennen (20. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerkes e. V.)?
Hinsichtlich der Frage der Finanzierung von individuellen Ausbildungskosten
im Ausland sieht sich die Bundesregierung mit dem konsequent verfolgten
Dreiklang aus BAföG, Bildungskrediten und Stipendienmöglichkeiten weiterhin auf
dem richtigen Weg. Das Auslands-BAföG bietet für BAföG-Empfänger ein
umfangreiches zusätzliches Unterstützungspaket für studienbezogene
Auslandsaufenthalte an. Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden
Studierenden zusätzlich zu den im Inland geltenden BAföG-Bedarfssätzen diverse
Zuschläge zum Bedarf geleistet. Diese umfassen nach geltendem Recht
Reisekostenzuschläge (bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine
Rückfahrt je Fahrt 250 Euro; bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin-
und eine Rückfahrt je Fahrt 500 Euro), die Erstattung von nachweisbar
notwendigen Studiengebühren bis zu 4 600 Euro für maximal ein Jahr (als
Vollzuschuss), eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie für
Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz je nach Land differierende
Auslandszuschläge für höhere Lebenshaltungskosten. Für Studierende in
fortgeschrittenen Studienphasen (z. B. Masterstudiengänge; bei Bachelorstudierenden ab dem
zweiten Studienjahr) besteht zudem die Möglichkeit, einkommensunabhängig
(und ggf. auch ergänzend zum Auslands-BAföG) den zinsgünstigen
Bildungskredit der Bundesregierung für ein Studium an einer Hochschule weltweit sowie
ggf. für ein studienintegriertes Auslandspraktikum zu beantragen. Innerhalb
eines Ausbildungsabschnitts im Ausland können über den Bildungskredit bis zu
24 Monatsraten, d. h. maximal 7 200 Euro, bewilligt werden. Abgerundet wird
das Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte von
Stipendienangeboten – insbesondere des DAAD – für Studierende und Graduierte,
die auf einem leistungsorientierten Auswahlverfahren beruhen. Auch die
Stipendien für besonders begabte Studierende können für die Finanzierung von
Studienaufenthalten im Ausland genutzt werden, zum Teil wird auch eine
zusätzliche Auslandsförderung gewährt.
Die offensichtliche Attraktivität der bestehenden Finanzierungsangebote für ein
Auslandstudium zeigt sich vor allem im starken Anstieg der mit BAföG im Aus-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2562land Geförderten, gerade innerhalb der EU. So stieg die Zahl der innerhalb der
EU mit Auslands-BAföG Geförderten (nach der Öffnung des BAföG auch für
Vollstudien innerhalb der EU im Jahr 2008) zwischen 2007 (damals knapp
15 000 Geförderte im EU-Ausland in 2007) auf über 34 000 Geförderte im EU-
Ausland im Jahr 2013, was weit mehr als eine Verdopplung darstellt.
b) Vor dem Hintergrund, dass die Auslandsmobilitätsquote von
Studierenden mit niedriger Bildungsherkunft mit 9 Prozent besonders gering ist
(vgl. 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes), genügt es
aus der Sicht der Bundesregierung, für diese Studierenden nur das
Beratungsangebot zu verbessern oder plant die Bundesregierung noch
weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Auslandsmobilität?
Aus Sicht der Bundesregierung nutzen Studierende aus bildungsferneren
Schichten bisher noch zu selten die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes
während des Studiums als wichtige Chance, um Kompetenz und Erfahrungen
für den späteren Übergang in den Arbeitsmarkt zu erwerben. Deshalb gilt es,
Studierende aus bildungsfernen Schichten durch noch bessere Beratung und im
Kontext der vielfältigen Fördermöglichkeiten (vgl. Antwort zu Frage 5a) stärker
für einen Auslandsaufenthalt zu motivieren und ihnen noch stärker die Chancen
eines Auslandsaufenthaltes für die Erlangung wichtiger Kompetenzen für ihre
spätere Erwerbstätigkeit nahe zu bringen.
Darüber hinaus sind mit dem am 20. August 2014 im Kabinett beschlossenen
Regierungsentwurf für ein 25. BAföGÄndG weitere Erleichterungen auch im
Bereich der Auslandsförderung geplant. Dazu gehören insbesondere auch
erweiterte Fördermöglichkeiten für Schüler und Schülerinnen an Berufsfach- und
Fachschulen bei der Durchführung von Praktika und Ausbildungen innerhalb
der EU.
c) Wird sich aus der Sicht der Bundesregierung die Verzögerung der
Erhöhung der BAföG-Sätze und -Freibeträge ins Wintersemester 2016/
2017 auf diese Studierenden auswirken?
Mit dem Auslands-BAföG wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein
umfangreiches Unterstützungspaket für studienbezogene Auslandsaufenthalte angeboten
(vgl. Antwort zu Frage 5a). Um persönlichen Besonderheiten und auch
individuell höheren Bedürfnissen im Einzelfall Rechnung zu tragen, kann der
Bildungskredit (vgl. ebenfalls Antwort zu Frage 5a), der aufgrund einer
Bundesgarantie zu einem besonders günstigen Zinssatz angeboten wird, wahlweise in
Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro im Monat auch ergänzend zum
BAföG in Anspruch genommen werden.
6. Wie hoch ist der Anteil der Masterstudiengänge in Deutschland, der für eine
Zulassung einen sogenannten qualifizierten Bachelorabschluss (z. B. eine
Mindestdurchschnittsnote) vorsieht?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder erstellt seit dem
Wintersemester (WS) 2010/2011 jährlich einen Bericht über die Situation in
Masterstudiengängen. Er untersucht die Anzahl der Masterstudienplätze in örtlich
zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen sowie den Anteil der freigebliebenen
Studienplätze. Er enthält keine Angaben zur Art der Zulassungsbeschränkung.
Ausweislich des letzten Berichts für das Wintersemester 2013/2014 unterlagen
1 521 von 5 463 Masterstudiengängen einer örtlichen Zulassungsbeschränkung.
Das entspricht 27,8 Prozent. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Drucksache 18/2562 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode7. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren der Anteil von Masterstudierenden
an den Universitäten, die ihren Bachelorabschluss an einer Fachschule
erworben haben (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass die Fragesteller mit der
Wendung „Fachschule“ tatsächlich „Fachhochschule“ meinten. Dazu liegen
keine Angaben aus der amtlichen Statistik vor. Die HIS GmbH (heute: DZHW)
hat auf Basis einer Befragung von Studierenden im ersten Fachsemester von
Masterstudiengängen im WS 2011/12 festgestellt, dass für die Aufnahme eines
Masterstudiengangs 11 Prozent aller Bachelorabsolventen von einer
Fachhochschule an eine Universität gewechselt haben (Quelle: Scheller et al.: Das
Masterstudium als 2. Phase der gestuften Studienstruktur. HIS 2013).
8. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie hoch der Anteil von Kindern
von Akademikerinnen und Akademikern bzw. von Nichtakademikerinnen
und Nichtakademikern eines Jahrgangs ist, die zu einem Masterstudiengang
zugelassen werden, angesichts dessen, dass der regelmäßig in den
Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes e. V. ermittelte
Bildungstrichter den Zusammenhang von Hochschulzugang und Bildungsabschluss
der Eltern (vgl. HIS 2013) zeigt und mit dem Masterabschluss eine weitere
Stufe innerhalb des Bildungssystems geschaffen wurde, an deren Übergang
Zugangsbeschränkungen für Bildungsteilnehmerinnen und
Bildungsteilnehmer existieren (bitte Zahlen anführen)?
Die 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks kommt zu dem
Ergebnis, dass bei den Bachelorstudierenden an deutschen Universitäten mittlerweile
46 Prozent aus einem nichtakademischen Elternhaus kommen. Bei den
Bachelorstudierenden an Fachhochschulen gilt dies mit 63 Prozent für weit mehr als
die Hälfte der Bachelorstudierenden. Bei den Masterstudierenden an
Universitäten kommen 42 Prozent aus einem nichtakademischen Elternhaus. Bei
Masterstudierenden an Fachhochschulen sind es 55 Prozent.
9. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen plant die Bundesregierung die
hohen Leistungsanforderungen des Bachelors zu senken und die
Studierbarkeit der Studiengänge zu verbessern vor dem Hintergrund, dass die
Deutschen Studentenwerke von einer immer größer werdenden Zahl von
Studierenden berichten, die aufgrund des hohen Zeit- und Leistungsdrucks
des verschulten Bachelor-/Mastersystems ihre psychologischen
Beratungsstellen aufsuchen?
Für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung von Studiengängen sind
die Länder und Hochschulen zuständig. Die Bundesregierung unterstützt mit
einer Reihe von Maßnahmen, allen voran dem Hochschulpakt 2020 und dem
Qualitätspakt Lehre, die Bereitstellung zusätzlicher Studienmöglichkeiten
sowie die Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität an den
Hochschulen. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die fachlichen und
inhaltlichen Leistungsanforderungen in Bachelorstudiengängen grundsätzlich zu
senken. Im Übrigen zeigen Studien wie die 20. Sozialerhebung, dass der
studienbezogene Zeitaufwand in den vergangenen Jahren nicht angestiegen ist.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/256210. a) Was versteht die Bundesregierung unter Employability?
b) Welchen Stellenwert nimmt Employability aus Sicht der
Bundesregierung neben den anderen Bildungszielen (Mündigkeit, Kritikfähigkeit,
Gerechtigkeitssinn etc.) ein?
c) Bietet die kurze Studiendauer der Bachelorstudiengänge nach Ansicht
der Bundesregierung genügend Voraussetzungen für die Vermittlung
von Employability?
Die Fragen 10a bis 10c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Frage der Möglichkeiten der anschließenden Berufseinmündung sollte bei
der Konzeption eines Studienganges mit bedacht werden. Die Bundesregierung
sieht aber keinen Widerspruch zwischen der grundsätzlichen
Beschäftigungsqualifizierung durch ein Studium und dem wissenschaftlichen
Bildungsanspruch. Sie geht vielmehr von einem umfassenden Bildungsauftrag der
Hochschulen aus und verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse der
Bologna-Ministerkonferenz 2012 in Bukarest: Sie qualifizieren die
Hochschulbildung als einen offenen Prozess, in dem Studierenden neben dem Erwerb von
fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in ihrer jeweiligen Disziplin geistige
Unabhängigkeit und Selbstsicherheit gewinnen. Durch das Lernen und Forschen
an Hochschulen sollten Studierende die Fähigkeit erwerben, Situationen
selbstbewusst einzuschätzen und auf der Grundlage kritischen Denkens zu handeln.
In einem System der gestuften Studiengänge ist der Bachelor gemäß der
Strukturvorgaben der KMK der erste berufsqualifizierende Abschluss und führt damit
für die Mehrzahl der Studierenden in eine erste Berufseinmündung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]