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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2283)

Ausstellungszeitpunkt der vorliegenden (Mehrfach-)Haftbefehle, Nachfrage zu den 106 zwischen 2009 und 2012 erlassenen und immer noch offenen (Mehrfach-)Haftbefehlen: Zahl der damit gesuchten Personen, Gewaltdelikte bzw. gewaltbereite Personen, Sichentziehen; Gründe für einen temporären Vollstreckungsverzicht<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.09.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/243328.08.2014

Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2283)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich in unregelmäßigen Abständen nach der Zahl der mit Haftbefehl gesuchten Neonazis. Seit der ersten derartigen Kleinen Anfrage im März 2012 (beantwortet auf Bundestagsdrucksache 17/8997) sind die Erfassungskriterien seitens der Sicherheitsbehörden verbessert worden.

Damit stieg auch die Zahl der erfassten Nazis, die mit Haftbefehl gesucht wurden. Nach Angaben der Bundesregierung hat sich durch die Optimierung der Vorgehensweisen auch der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Übersicht verringert. Das ist aus Sicht der Fragesteller ein positives Ergebnis ihrer Kleinen Anfragen.

Aus der jüngsten Beantwortung ergibt sich, dass zwischen der im Oktober 2013 und der im März 2014 durchgeführten Erfassung zwar die Haftbefehle von 144 Personen erledigt wurden, dafür kamen aber 129 Personen neu hinzu. Die Gesamtzahl betrug im März 2014 253 Personen.

Bedenklich ist aus Sicht der Fragesteller, dass ein beträchtlicher Anteil von 106 Fahndungsausschreibungen (nicht identisch mit der Zahl der gesuchten Personen) schon seit dem Jahr 2012 oder früher gesucht wird. Das könnte darauf hindeuten, dass ein „harter Kern“ von Neonazis kontinuierlich jeglichen Behördenkontakt meidet und möglicherweise bewusst untergetaucht ist. Um die Gefährlichkeit dieser Neonazis einzuschätzen, könnte wiederum eine Aufschlüsselung dieser schon längere Zeit offenen Haftbefehle nach dem zugrunde liegenden Delikt hilfreich sein. Das würde erlauben, zu unterscheiden, ob die betreffende Person „nur“ wegen einer vergleichsweise harmlosen Handlung wie etwa eine Beförderungserschleichung eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten soll oder ob sie wegen einer Gewalttat gesucht wird. Zu diesem Zweck hatten die Fragesteller in ihrer jüngsten Kleinen Anfrage, die auf Bundestagsdrucksache 18/2283 beantwortet wurde, unter Frage 1e gefragt: „Wann sind die Haftbefehle jeweils ausgestellt worden?“ Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort aber nur eine Grobübersicht über Fahndungsausschreibungen aus der Vergangenheit vorgestellt, aus der die jeweiligen Delikte nicht hervorgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wann sind die Haftbefehle gegen die 253 Neonazis, die in der Antwort auf die Kleinen Anfrage zu Frage 1 der genannten Bundestagsdrucksache aufgeführt werden, jeweils erlassen worden (bei Mehrfachhaftbefehlen bitte alle Daten aufführen)?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

3

Auf wie viele Personen beziehen sich die 106 Haftbefehle, die zwischen den Jahren 2009 und 2012 erlassen wurden und immer noch offen sind?

a) Bei wie vielen dieser Personen beruht der Haftbefehl auf einem Gewaltdelikt (dieses bitte für jeden Einzelfall kurz beschreiben), und wie viele Personen aus dieser Teilsumme werden von den Sicherheitsbehörden als gewaltbereit eingeschätzt?

b) Wie viele jener Personen, deren Haftbefehle zwischen den Jahren 2009 und 2012 erlassen wurden und noch offen sind, gelten insgesamt als gewaltbereit?

4

Zu welchen Schlussfolgerungen gelangen die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern sich Neonazis gezielt einem Haftbefehl entziehen?

Inwiefern gibt es über diese Frage einen Austausch zwischen den Behörden, und welche Zahlen kann die Bundesregierung diesbezüglich mitteilen?

5

Aus welchem Grund wird gegenüber manchen gesuchten Neonazis mitunter ein temporärer Vollstreckungsverzicht ausgesprochen (wie aus einer Unterrichtung des Bundesministeriums des Innern an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 2014 ersichtlich), und auf welche der 253 gesuchten Neonazis traf dies mit Stichtag 31. März 2014 zu?

Inwiefern erwägen die zuständigen Sicherheitsbehörden diesbezüglich eine Änderung, um flüchtigen Neonazis nicht die Vollstreckung ihres Haftbefehls zu ersparen?

Berlin, den 28. August 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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