Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz in Fußball-Fanszenen
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 21. Juli 2014 berichtete das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“, dass ein renommierter Kölner Fanforscher seit rund 20 Jahren für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeiten soll. Der Politologe habe in den neunziger Jahren im Bereich Rechtsextremismus beim BfV gearbeitet („Fanforscher arbeitet für Nachrichtendienst“. DER SPIEGEL Nr. 30 vom 21. Juli 2014) und sei dort unter anderem mit der Führung des Verbindungsmanns (V-Manns) und Neonazis Michael See, dessen Akte beim BfV wenige Tage nach Auffliegen des NSU-Terrortrios im November 2011 geschreddert wurde, betraut gewesen (vgl. Stefan Aust, Dirk Laabs: „Heimatschutz“. München 2014).
Seit dem Jahr 2011 hat der mutmaßliche Mitarbeiter des BfV diverse Bücher zu Fußball- und Fankultur veröffentlicht und sich in der Fanszene einen guten Ruf erarbeitet, war an diversen wissenschaftlichen Projekten zur Fanforschung beteiligt und ist einer der Mitbegründer des Instituts für Fankultur e. V. an der Universität Würzburg sowie von www.fankultur.com, einer Internetplattform, die Fußballfans zum Verfassen von Blogs einlädt.
Vor dem Hintergrund bekannter Anwerbeversuche von Verfassungsschutzbehörden der Länder in der Ultra-Szene stellt sich die Frage, ob sich das BfV auf diesem Weg Informationen über Organisationsstrukturen von Fußballfans, insbesondere von organisierten Ultras, beschafft. In Fanblogs macht sich diesbezüglich Verunsicherung breit. Im Blog „EricCantona“ schreibt ein Autor: „Herausgestochen ist seinerzeit zum einen, dass er selbst kaum Beiträge verfasste, sondern mehr durch Interviews glänzte, die er im Rahmen dieser Bücher geben durfte. Zum anderen war auffällig, dass er zu einem sehr breiten Spektrum an Teils renommierten und prominenten Personen Kontakte pflegt. Das muss per se nicht verunsichern, ist aber auffällig“ (ericcantona.blogsport.de). Andere fragen, ob das von dem Fanforscher gestartete Netzprojekt fankultur.com vom Verfassungsschutz initiiert worden sei (vgl. www.publikative.org/2014/07/04/nsukomplex-erreicht-ultra-szene/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Treffen die Behauptungen im o. g. „SPIEGEL“-Artikel zu, wonach der Wissenschaftler bis heute ein Beschäftigungsverhältnis beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat?
Steht die Arbeit des Politologen als Wissenschaftler und Autor auf dem Gebiet der Fanforschung und Fankultur im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung beim BfV, und wenn ja, wie stellt sich dieser dar?
Hat das BfV durch diese Arbeit Zugriff auf Informationen über Ultra- und andere Fangruppierungen, Einzelpersonen oder andere Einrichtungen und Institutionen im Fußballzusammenhang (wie z. B. wissenschaftliche Institute und Fachgruppen) erlangt?
Wenn ja, welche, und zu welchem Nutzen?
Sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BfV in öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen Einrichtungen operativ tätig, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und welchen Bereichen aufgrund welcher Gefährdungsanalysen und Lagebildern?
Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Beschäftigte des BfV Informationen, auf die sie im Rahmen einer externen ehrenamtlichen oder entlohnten Mitarbeit an wissenschaftlichen Instituten oder Forschungszusammenschlüssen Zugriff haben, in ihrer Arbeit beim BfV verwenden oder diese mit der Behörde teilen?
Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Beschäftigte des BfV Informationen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erlangen, für ihre ehrenamtliche oder entlohnte Arbeit an wissenschaftlichen Instituten oder Forschungszusammenschlüssen nutzen?
Wie viele Teil- und Vollzeitangestellte des BfV gehen einem Zweitjob nach oder sind selbstständig tätig?
Sind Mitarbeiter des BfV im Falle der Aufnahme einer ehrenamtlichen oder bezahlten Tätigkeit bei privaten oder öffentlichen Unternehmen oder Institutionen dazu verpflichtet, ihre Beschäftigung beim BfV zu verschweigen, und wenn ja, warum?
Wenn nein, fordert das BfV die bei ihm angestellten Wissenschaftler dazu auf, bei externer Mitarbeit an empirischen und soziologischen Forschungsprojekten öffentlicher oder privater Einrichtungen offen mit ihrem Arbeitsverhältnis beim BfV umzugehen, um den Eindruck einer Unterwanderung, Beeinflussung oder Abschöpfung unabhängiger Institute durch den Verfassungsschutz vorzubeugen?
War oder ist das BfV seit dem Jahr 2005 an empirischen Forschungsprojekten zu Ultras und anderen Fußballfans indirekt oder direkt beteiligt, und wenn ja, an welchen (bitte auflisten).
Welche Informationen sammelt das BfV auf welche Art und Weise, zu welchem Zweck, aufgrund welcher Gefährdungslagen oder Lagebilder und auf welcher Rechtsgrundlage über Gruppierungen, Einzelpersonen und Institutionen im Zusammenhang mit der Fußballszene?
Gehört das Einrichten oder Anbieten von Internetforen und Blogs zu den Methoden des BfV, um Informationen über die in diesem Bereich agierende Personen und Gruppen zu gewinnen?
Hat das BfV mittels eines Back-End-Zugriffs auf die Webseite www.fankultur.com Informationen über deren Nutzer, Autoren oder Kommentatoren gesammelt, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, und in welchem Zusammenhang mit dem in der Vorbemerkung genannten BfV-Mitarbeiter?
Hat das BfV öffentlich sichtbare Informationen über die Nutzer, Autoren oder Kommentatoren auf der Webseite www.fankultur.com gesammelt und/oder ausgewertet, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, und in welchem Zusammenhang mit dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten BfV-Mitarbeiter?