Lage von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Tunesien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Infolge des Bürgerkriegs in Libyen ab Februar 2011 und der Bombardierungen durch das Militär der NATO-Staaten flohen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus den Staaten südlich der Sahara sowie Flüchtlinge aus diesen Staaten, die zumeist auf ihrer Flucht in die Europäische Union (EU) in Libyen gestrandet waren. Ein Teil dieser Gruppe, zeitweise bis zu 6 000 Menschen, fanden Aufnahme im Lager Choucha in der Nähe des tunesischen Ortes Ben Guerdane. Das Lager wurde durch die UN-Flüchtlingshilfsorganisation UNHCR geführt. Die UNHCR führte dort auch Verfahren zur Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention durch und bemühte sich um eine Umsiedlung (resettlement) der anerkannten Flüchtlinge in Aufnahmestaaten in Europa und Nordamerika.
Für internationale Schlagzeilen sorgte das Camp, als dort im Mai 2011 vier Menschen bei einem Brand der Zelte starben. Der Brand stand im Zusammenhang mit pogromartigen Angriffen aus der lokalen Bevölkerung auf das Camp. Das tunesische Militär schützte das Camp nicht, sondern beteiligte sich an den Angriffen auf seine Bewohner.
Das Camp sollte schließlich geschlossen werden, nachdem Ende 2011 keine Flüchtlinge mehr in das Resettlement-Programm aufgenommen wurden. Dies wurde von Campbewohnerinnen und Campbewohnern und ihren zivilgesellschaftlichen Unterstützerinnen und Unterstützern kritisiert, weil neben anerkannten Flüchtlingen auch weiterhin eine Reihe von Menschen dort lebten, die zwar kein Anerkennungsverfahren durchlaufen hatten oder abgelehnt worden waren, die aber nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren konnten oder wollten. Als begleitende Maßnahme zur Schließung des Camps wurde deshalb unter Beteiligung der UNHCR und der Hilfswerke „Islamic Relief“ und des Roten Halbmondes ein Programm der „Lokalen Integration“ in Ben Guerdane, Medenine und Zarzis aufgelegt. Dieses Programm hat drei Bestandteile: die Implementierung eines gesetzlichen Flüchtlingsschutzes in Tunesien gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, die Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit und die Förderung von Akzeptanz für Flüchtlinge in der Mehrheitsgesellschaft, die von rassistischen Ressentiments gegen „schwarze“ Afrikaner geprägt ist. Mit dem Programm endeten auch die Bemühungen der UNHCR um ein Resettlement der Choucha-Flüchtlinge, an dem sich auch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2012 beteiligt hatte.
Nach der Darstellung eines Berichts von Mitgliedern des Netzwerks „Afrique-Europe-Interact“, die im Januar dieses Jahres eine Recherchereise nach Tunesien unternommen haben, ist die „lokale Integration“ weitgehend gescheitert (www.afrique-europe-interact.net/index.php?article_id=1140&clang=0). Zu dem damaligen Zeitpunkt befanden sich mindestens 200 Menschen, darunter ein großer Teil „verletzlicher Personen“ (Frauen, Kinder, alte und kranke Menschen), in dem Camp, das ohne jegliche Versorgung ist. Viele der Choucha-Flüchtlinge, v. a. jüngere Männer zur Arbeitssuche, pendeln zudem zwischen Camp und den naheliegenden Städten. Auf dem Gelände sei in naher Zukunft im Rahmen eines Abkommens zwischen Tunesien und Libyen eine „free trade zone“ geplant. Spätestens wenn dieser Plan umgesetzt werde, solle Choucha geräumt werden. Unter den Campinsassen seien etwa hundert anerkannte Flüchtlinge und ebenso viele abgelehnte, darüber hinaus Migrantinnen und Migranten und Schutzsuchende, die nach einem gescheiterten Überfahrtsversuch nach Italien in Tunesien gestrandet seien. Trotz der drohenden Räumung des Campgeländes und der ohnehin extrem schwierigen Lebensbedingungen in der Wüste kehrten immer mehr der ehemaligen Choucha-Bewohnerinnen und Choucha-Bewohner dorthin zurück. Als Hauptgründe schildert der Bericht das Scheitern der Bemühungen innerhalb der „Lokalen Integration“, die Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten in eine existenzsichernde Beschäftigung oder Selbständigkeit zu vermitteln, den deutlichen Anstieg der Miet- und sonstigen Lebenshaltungskosten, die mit den Beihilfen von 120 Dinar/Monat nicht zu bewältigen seien, vor allem aber die zunehmende Angst vor rassistischen Angriffen und dem fehlenden Schutz durch die Polizei. Keiner der Personen, auf die das Programm ziele, habe bislang eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Tunesien erhalten. Im Ergebnis dieser Entwicklungen wird die Befürchtung geäußert, dass die betroffenen Menschen in den nächsten Monaten versuchen werden, die lebensgefährliche Fahrt über das Mittelmeer Richtung Italien zu versuchen.
Den Fragestellern liegt ein aktueller Bericht vor, nach dem die tunesische Küstenwache Boote mit Flüchtlingen und Migranten, die in Richtung Italien abgelegt haben, abfange und nach Tunesien (Zarzis) zurückbringe. Von dort würden sie nach Medenine in die Obhut des Tunesischen Roten Kreuzes gebracht und aufgeteilt: Menschen aus Herkunftsländern wie Syrien, Palästina oder Somalia kämen in eine Unterkunft des Roten Kreuzes und der UNHCR, sie könnten dort einen Antrag auf Feststellung ihrer Flüchtlingseigenschaft stellen. Ihnen werde dann die Möglichkeit geboten, in Tunesien am Programm der „Lokalen Integration“ teilzunehmen. Menschen, die aus als „sicher“ eingestuften Ländern kämen, wie beispielsweise Ghana oder Nigeria, würden in einer anderen Unterkunft untergebracht. Sie erhielten weder humanitäre Hilfe noch real die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Im Rahmen entsprechender Programme der International Organisation on Migration (IOM, eine UN-Agentur) könnten sie sich bei ihrer Rückkehr in ihre Herkunftsländer unterstützen lassen. Unter denjenigen, die auf See abgefangen würden, befänden sich auch Personen aus dem Camp Choucha; einer von ihnen sei für zwei Monate als „illegaler Migrant“ in einem Gefängnis in Quardia.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele der von der UNHCR registrierten Flüchtlinge sind seit dem Jahr 2011 im Rahmen eines Resettlements in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden, und sind für das Jahr 2014 noch weitere Aufnahmen geplant?
Wenn ja, wie viele und nach welchen Kriterien?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wurden die im Rahmen des Resettlements aufgenommenen Flüchtlinge zu ihren Erfahrungen und Eindrücken in Choucha und Tunesien befragt, und inwieweit gingen die Ergebnisse dieser Befragungen in die Einschätzung zur asylrelevanten Lage in Tunesien ein?
In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an der Durchführung des eingangs beschriebenen Programms zur „Lokalen Integration“, welche Evaluationen, Auswertungen, Berichte etc. sind ihr dazu bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit finanziellen Beiträgen an dem Programm zur „Lokalen Integration“ beteiligt?
Wie lange wird das Programm zur „Lokalen Integration“ noch durch die UNHCR finanziert, und bis wann läuft die Unterstützung durch die Bundesregierung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung der ehemaligen Bewohner des Camps Choucha nach seiner offiziellen Schließung (einmalige und regelmäßige Zahlungen, Zahl der Leistungsempfänger etc.)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Umfang, zur Inanspruchnahme und zum Erfolg der unterschiedlichen Maßnahmen des Programms, die die selbständige Existenzsicherung der Programmteilnehmer zum Ziel haben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Umständen, unter denen die ehemaligen Bewohner des Camps Choucha in Tunesien ihren Lebensunterhalt bestreiten, insbesondere zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu den typischen Tätigkeitsfeldern und Verdienstmöglichkeiten (bitte zum Vergleich den durchschnittlichen Verdienst in Tunesien angeben)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Bemühungen innerhalb des Programms zur „Lokalen Integration“, mit Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen in der tunesischen Bevölkerung und insbesondere beim Lehr- und Krankenhauspersonal für einen würdigen und nichtrassistischen Umgang mit den subsaharischen Flüchtlingen und Migranten zu werben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Problem rassistischer Übergriffe auf Flüchtlinge und Migranten in Tunesien und zu Vorwürfen, die Polizei schütze sie nicht vor solchen Angriffen und greife auch bei anderen strafrechtlich relevanten Vorfällen (Lohnprellerei, Beleidigung etc.) nicht ein, so dass die Betroffenen sich außerhalb ihrer eigenen Comunity ungeschützt fühlen?
Ist das UNHCR-Programm zur „Lokalen Integration“ in Süd-Tunesien Teil des Regionalen Schutzprogramms (regional protection programme, RPP) der EU in Ägypten, Libyen und Tunesien, und wie sind ggf. Institutionen der Europäischen Union mit diesem Programm verbunden?
Welche weiteren Bestandteile hat das Regionale Schutzprogramm der EU in Ägypten, Libyen und Tunesien (unterstützte Projekte und Programme, Zielgruppen etc.) nach Kenntnis der Bundesregierung, und an welchen ist sie beteiligt?
Welche Projekte existieren in Bezug auf Tunesien im Rahmen des Gesamtansatzes zu Migration und Mobilität (GAMM) der EU und im Rahmen der „Task Force Mediterranean“, und an welchen dieser Projekte und Maßnahmen ist die Bundesrepublik Deutschland in welcher Form beteiligt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl syrischer Flüchtlinge in Ägypten, Libyen und Tunesien (bitte jeweils einzeln angeben), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit Libyen und Tunesien von syrischen Flüchtlingen lediglich als Transitstaaten für eine Flucht in die EU genutzt werden, die Flüchtlinge dann aber wegen fehlender (legaler) Weiterreisemöglichkeiten dort Opfer krimineller Schleuserbanden werden?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen oder sind in Planung, um insbesondere syrischen Flüchtlingen auf dem Transit durch Libyen oder Tunesien eine ungefährliche Einreise in die EU zu ermöglichen oder sie vor Ort zu unterstützen?
Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, mit denen italienischen Stellen in Kooperation mit tunesischen Stellen versuchen, die Ausfahrt von Flüchtlingsbooten aus tunesischen Gewässern zu verhindern?
Was ist der Bundesregierung über den Umgang der tunesischen Behörden mit Flüchtlingen und Migranten bekannt, die beim Versuch der Ausfahrt aus tunesischen Gewässern abgefangen wurden?
Wie ist der Zugang zu internationalem Schutz in Tunesien bislang geregelt, und welche Änderungen sind diesbezüglich angekündigt?
Wie ist der Umgang mit Migranten, denen eine illegale Einreise bzw. ein illegaler Aufenthalt vorgeworfen wird, und inwieweit werden in den gesetzlichen Regelungen und in der Praxis der Behörden Asylsuchende von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wegen Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsregelungen ausgenommen?