Referat Rechtsterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Erst in der drittletzten Beweisaufnahmesitzung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 17. Wahlperiode zur Mord- und Anschlagserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wurde den Abgeordneten bekannt, in welcher Abteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) die Suche nach dem im Jahr 1998 abgetauchten Trio angesiedelt war. Der unter dem Namen Egerton auftretende Zeuge des BfV führte in der Sitzung am 13. Mai 2013 aus: „Mit dem Abtauchen ist die Zuständigkeit für diesen Fall, also für die Begleitung der Suche nach den drei Flüchtigen, an unser Terrorismusreferat 22F gewandert.“ (Protokoll der 70. Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 17. Wahlperiode, S. 11).
Alle Abgeordneten des 2. Untersuchungsausschusses waren überrascht, dass es ein solches Referat zum Thema Rechtsterrorismus im BfV zu diesem Zeitpunkt überhaupt gab und dass dessen Existenz und Verantwortung für die „Begleitung der Suche“ nach dem Trio dem 2. Untersuchungsausschuss erst am Ende seiner Arbeit offenbart wurde.
Während rechtsterroristische Strukturen in den Verfassungsschutzberichten immer negiert wurden, gab es im Amt dennoch eine Abteilung zu diesem Thema und auch das Trio wurde offenbar als potenziell rechtsterroristisch eingeschätzt. Die unter dem Namen Dobersalzka aussagende Zeugin der 72. Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages hat als ehemalige Referatsleiterin dieses Referates einige Einblicke in dessen Arbeit gegeben.
Vor dem Hintergrund der zentralen Fragestellung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum NSU, ob, und wenn ja, wo es zu Fehlern staatlicher Behörden bei der Suche nach dem Trio und bei den Ermittlungen zur Mord- und Anschlagserie gekommen ist, verwundert es sehr, dass das zuständige Referat im BfV den Mitgliedern des 2. Untersuchungsausschusses von Seiten der Bundesregierung nicht eher benannt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wann wurde im BfV erstmals ein Referat zum Thema Rechtsterrorismus eingerichtet, wie war es im BfV eingebunden, und welche Veränderungen der Einbindung hat es seit der Gründung des Referats bis heute gegeben?
Wie hat sich die Personalstärke des Referats für Rechtsterrorismus über die Jahre verändert, und wie stellt sich seine Größe im Vergleich zu anderen Referaten, auch des Referats Linksterrorismus, dar?
Was war der Anlass für die Einrichtung eines solchen Referats, und welche Bedeutung hatte es bis zur Enttarnung des NSU innerhalb der Abteilung 2 zum Thema Rechtsextremismus insgesamt?
Gab es innerhalb des BfV und des Arbeitskreises IV der Innenministerkonferenz (IMK) Diskussionen und Forderungen nach einer Einrichtung einer solchen Abteilung, waren dabei besonders profilierte Beteiligte feststellbar, wurden diese Diskussionen schriftlich festgehalten, und in welcher Weise hat das BfV diese Diskussionen und die gegebenenfalls vorhandenen Dokumente bei seinen Überlegungen zu Schlussfolgerungen aus dem NSU-Debakel berücksichtig?
In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann ebenfalls ähnliche Abteilungen für Rechtsterrorismus eingerichtet?
Welche Definition von Rechtsterrorismus lag und liegt der Arbeit des Referats zugrunde, und wie grenzt sich die Definition des Rechtsterrorismus von anderen Phänomenen des gewaltbereiten Rechtsextremismus ab?
Gab es ab 1998 schriftliche Ausarbeitungen, Vermerke, Sprechzettel etc. des Referats 22F zum abgetauchten Trio aus Jena, wie viele solcher Ausarbeitungen gab es gegebenenfalls, und lagen alle diese etwaigen Ausarbeitungen dem NSU-Untersuchungsausschuss vor?
Wie viele Fälle von rechtsterroristischem Verdacht wurden in den Jahren 1998 ff. im Referat 22F im Jahr behandelt?
Wer entschied bzw. entscheidet über die Zuweisung eines Falls an das Referat Rechtsterrorismus, und handelt es sich hierbei um Entscheidungen nach festgelegten Kriterien (z. B. Waffen- oder Sprengstoffbesitz) oder um Einzelfallentscheidungen?
Welche Differenzen zwischen dem Bundesministerium für Inneres (BMI), Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt und BfV gab es hinsichtlich der Definition des Rechtsterrorismus seit dem Jahr 1992, und an welchen konkreten Ereignissen haben sich diese Differenzen festgemacht (bitte einzeln auflisten)?
Wie wurde mit diesen Differenzen praktisch umgegangen, und trifft es zu, dass das BfV eine weitergefasste Definition des Begriffs des Rechtsterrorismus hatte, während das BMI eine sehr eng gefasste Rechtsterrorismusdefinition hatte?
Wie beurteilt die Bundesregierung heute rückblickend diese Auseinandersetzungen zum Begriff Rechtsterrorismus?
Warum wurde seitens der Bundesregierung dem NSU-Untersuchungsausschuss nicht eher ein Hinweis auf das Referat 22F im BfV und dessen Zuständigkeit für die Unterstützung der Suche nach dem Trio gegeben?