BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Wirkungen des "Ersten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes" vom 21. Juni 2005 (G-SIG: 16011872)

Änderungen bei der Begrenzung rentenberücksichtigungsfähigen Einkommens aus DDR-Zeiten: Anzahl der Personen: jetzt völlig oder teilweise ohne Rentenbeschränkung, weiterhin rentenbeschränkt, durch neu aufgenommene Begrenzungen bei Zusatz- und Sonderversorgungen Betroffene nach Tätigkeitsbereichen, betroffene Witwen oder Erben; durchschnittlicher Betrag der Rentenerhöhung, Gesamtkosten (nach neuen Bundesländern), Angabe zur Altersstruktur und sozialen Struktur <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.04.2007

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/473119. 03. 2007

Wirkungen des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes“ vom 21. Juni 2005

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 21. Juni 2005 wurden für eine Reihe von Betroffenen die bisherigen Begrenzungen ihres in der DDR erzielten berücksichtigungsfähigen Einkommens für die Rentenberechnung aufgehoben (§ 6 Abs. 2 und 3 AAÜG – Anspruchs- und Anwartschaftsüberprüfungsgesetz).

Entsprechend Artikel 1 Abs. 1 des o. g. Gesetzes hat der Versorgungsträger der Deutschen Rentenversicherung durch Befragungen der Betroffenen ermittelt, wer für welche Zeiträume weiterhin von den Begrenzungen betroffen sein wird.

Mit dem Gesetz wurden auch Teilnehmer der ehemaligen Zusatzversorgung der DDR neu in die Begrenzungen aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele bisher Betroffene unterliegen nach diesem Gesetz nicht mehr Rentenkürzungen, wie viele sind davon völlig befreit und wie viele weiter von Kürzungen für Teilzeiträume betroffen?

2

Wie hoch ist der durchschnittliche Betrag der Rentenerhöhung (wenn Untergliederung möglich, bitte angeben)?

3

Welche Gesamtkosten entstehen jährlich durch die Aufhebung der Begrenzungen (wenn möglich, nach den neuen Bundesländern aufgegliedert)?

4

Wie viele Betroffene unterliegen weiterhin Rentenkürzungen nach § 6 Abs. 2 AAÜG (wenn möglich, mit Angaben zum durchschnittlichen Zeitraum innerhalb der Erwerbsbiografie, für den die weitere Begrenzung gilt)?

5

Wie viele von den betroffenen Anspruchsberechtigten sind Witwen oder Erben?

6

Wie hoch ist die Zahl der neu in die Begrenzungen aufgenommenen Anspruchsberechtigten aus Zusatz- und Sonderversorgungen (bitte mit Untergliederung nach Tätigkeitsbereichen)?

7

Welche Angaben sind zur Altersstruktur und zur sozialen Struktur der Betroffenen möglich?

Berlin, den 19. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen