Aktueller Stand über die Beteiligung Deutschlands am Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2014 ist mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union eine neue Rechtsgrundlage zur gemeinschaftlichen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz in Kraft getreten. Die Ausgestaltung des gemeinsamen Katastrophenschutzverfahrens war aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Vorstellungen und Anforderungen im Katastrophenschutz ein komplexer Prozess. Eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist allerdings insofern sinnvoll, als Katastrophenfälle nicht vor nationalen Grenzen Halt machen. Ein effektiver Katastrophenschutz kann jedoch nicht allein zentral gesteuert werden, da es insbesondere dezentrale Einsatzstrukturen sind, die im Notfall zügig und flexibel auf Bedrohungen reagieren können.
Durch diese Kleine Anfrage möchten die Fragesteller erfahren, wie der aktuelle Stand der Umsetzung des gemeinsamen Katastrophenschutzverfahrens der Union im Bereich der gemeinsamen Bedrohungsszenarien, im Anwendungsbereich und in den Bereichen der spezifischen Ziele, der Präventionsmaßnahmen und des Trainings durch Deutschland ist. Hierbei spielt auch eine Rolle, inwiefern der demografische Wandel bei der zukünftigen Ausgestaltung des Katastrophenschutzes durch Deutschland und auf EU-Ebene mitbedacht und welche Bedeutung hierbei dem Ehrenamt beigemessen wird. Ferner ist es zur Beurteilung der Instrumente wichtig zu erfahren, wie oft das neue Verfahren durch Deutschland in konkreten Katastrophenfällen Anwendung fand, etwa in Form von Inanspruchnahme des Emergency Response Coordination Centre (ERCC) der EU, das am 15. Mai 2013 eröffnet wurde und Hilfsmaßnahmen im Katastrophenschutz zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert. Wichtig ist es auch zu erfahren, ob durch Reibungsverluste zwischen lokaler und europäischer Ebene eine Verringerung der operativen Kapazitäten droht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Aufbaus der Europäischen Notfallbewältigungskapazität (sowohl den Stand zum Beitrag Deutschlands als auch den EU-weiten Stand)?
Welchen Anteil trägt Deutschland gegenwärtig am freiwilligen Pool von Bewältigungskapazitäten im Rahmen der Notfallbewältigungskapazität, und wie sehen zukünftige Planungen aus?
Welche Katastrophenschutzeinsatzmodule werden unter Führung Deutschlands entwickelt?
An welchen Entwicklungen von Katastrophenschutzeinsatzmodulen unter Führung anderer EU-Mitgliedstaaten beteiligt sich Deutschland?
Wie ist die Zusammenarbeit mit den Partnerländern konkret ausgestaltet (Einsatz finanzieller Mittel, Häufigkeit gemeinsamer Treffen, institutioneller Rahmen etc.)?
In welchen Abständen kommt es dabei zu gemeinsamen Übungen und Ausbildungen mit anderen Mitgliedstaaten, um die Interoperabilität zu gewährleisten (bitte nach Ländern, Anzahl der teilnehmenden Katastrophenschutzhelfer, Art der Übung und Häufigkeit der Übung auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Kapazitätslücken im Rahmen der Europäischen Notfallbewältigungskapazität?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass gemeinsame Notfallbewältigungskapazitäten ungenutzt bleiben könnten, weil die endgültige Entscheidung über die Entsendung von den Mitgliedstaaten getroffen wird, in denen die betreffende Bewältigungskapazität registriert ist?
Wie plant die Bundesregierung, eine angemessene Sensibilisierung der Öffentlichkeit angesichts des ehrenamtlichen Systems des Katastrophenschutzes in Deutschland für die Einsätze im Rahmen der Europäischen Notfallbewältigungskapazität herzustellen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Unterstützung der EU zur Koordination und Zusammenlegung von angemessenen Transportmitteln im Katastrophenfall?
Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens auch die Nutzung militärischer Mittel nicht ausgeschlossen wird?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz militärischer Mittel im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens nicht zu Lasten des zivilen Katastrophenschutzes geschieht (z. B. finanzielle Ausstattung des Technischen Hilfswerks, Kofinanzierung der Feuerwehren)?
Plant die Bundesregierung eine von der EU finanzierte Begutachtung und Bewertung der Risikomanagementfähigkeit Deutschlands durch einen anderen EU-Mitgliedstaat (Peer Review) (bitte mit Begründung)?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das am 15. Mai 2013 eingerichtete Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre – ERCC) von Mitgliedstaaten zur Katastrophenschutzhilfe angerufen (bitte nach Art des Hilfegesuchs und Mitgliedstaaten auflisten)?
Wie oft hat Deutschland im Rahmen eines Hilfegesuchs eines Mitgliedstaates an das ERCC Unterstützung für Katastrophenfälle gegeben (bitte nach Art des Hilfegesuchs und Mitgliedstaaten auflisten)?
Wie oft hat Deutschland das ERCC zur Katastrophenschutzhilfe angerufen (bitte nach Art des Hilfegesuchs auflisten)?
Hat die Bundesregierung das ERCC zur Katastrophenschutzhilfe beim Elbe-Hochwasser von Mai bis Juni 2013 angerufen (bitte mit Begründung)?
Wie sah die Hilfe des ERCC und anderer Mitgliedstaaten in Bezug auf Frage 17 gegebenenfalls aus?
In welchem Verfahren ermittelt Deutschland seine nationalen Experten zur Bereitstellung der von der Europäischen Kommission geschaffenen Expertenteams im Sinne des Artikels 8 Buchstabe d des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU?
Um welche Art von durch die Mitgliedstaaten zu treffenden Vorsorgemaßnahmen handelt es sich nach Meinung der Bundesregierung, um die Unterstützung durch einen Gastgeberstaat im Katastrophenschutzfall zu ermöglichen?
Wie sieht die Umsetzung von Artikel 10 Absatz 1 (Planung der Maßnahmen) des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU konkret aus (Art der Treffen, Häufigkeit, Szenarienauflistung von Katastrophenfällen)?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Einrichtung eines Ausbildungsprogramms für ein Katastrophenschutz- und Notfallmanagementpersonal, und wie oft wurden hierbei deutsche Experten zur Weiterbildung und zum Austausch mit anderen EU-Katastrophenschutzexperten entsandt?
Welche Bedeutung wird dem demografischen Wandel bei der deutschen Bewertung der Vorsorgemaßnahmen, Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen und Ausbildung von Katastrophenschutzpersonal im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union beigemessen, und was folgt daraus konkret?
Welche Bedeutung wird dem Ehrenamt bei der deutschen Bewertung der Vorsorgemaßnahmen, Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen und Ausbildung von Katastrophenschutzpersonal im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union beigemessen, und was folgt daraus konkret?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es regional zunehmend bereits zu wenig ehrenamtlich in Katastrophenschutzorganisationen Tätige gibt, um vor Ort im Katastrophenfall auch in Zukunft schnell und wirksam Hilfe zu leisten, und falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret dagegen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder führt sie zur Verbesserung des inklusiven Katastrophenschutzes aus, um Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund stärker an Organisationen des Katastrophenschutzes zu binden (Aufklärungskampagnen, Modellprojekte)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass die Einführung neuer Koordinationsmechanismen und -strukturen sowie technischer Lösungen zur Interoperabilität gerade unter Maßgabe der Kosteneffizienz nicht zwangsläufig zu einer schnelleren, umfassenderen und effizienteren Hilfe führt, sondern auch die Gefahr einer effektiven Verringerung der operativen zugunsten der administrativen Kapazitäten und Reibungsverluste zwischen den substaatlichen, nationalstaatlichen und europäischen Koordinationszentren birgt?
Zu wie vielen Unionsverfahren im Rahmen der konsularischen Hilfe für Unionsbürger bei Katastrophenfällen in Drittländern kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Beschlusses über ein Katastrophenschutzverfahren der Union am 1. Januar 2014 (bitte nach Anzahl, Drittstaaten und Hilfegesuchen auflisten)?
Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der konsularischen Hilfe für Unionsbürger zu praktischen Problemen, und wie lassen diese sich nach Meinung der Bundesregierung künftig vermeiden?