[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2551
18. Wahlperiode 17.09.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2440 –
Aktueller Stand über die Beteiligung Deutschlands am
Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 1. Januar 2014 ist mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein
Katastrophenschutzverfahren der Union eine neue Rechtsgrundlage zur
gemeinschaftlichen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz in
Kraft getreten. Die Ausgestaltung des gemeinsamen
Katastrophenschutzverfahrens war aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Vorstellungen und
Anforderungen im Katastrophenschutz ein komplexer Prozess. Eine
Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist allerdings insofern sinnvoll, als Katastrophenfälle
nicht vor nationalen Grenzen Halt machen. Ein effektiver Katastrophenschutz
kann jedoch nicht allein zentral gesteuert werden, da es insbesondere
dezentrale Einsatzstrukturen sind, die im Notfall zügig und flexibel auf Bedrohungen
reagieren können. Durch diese Kleine Anfrage möchten die Fragesteller
erfahren, wie der aktuelle Stand der Umsetzung des gemeinsamen
Katastrophenschutzverfahrens der Union im Bereich der gemeinsamen
Bedrohungsszenarien, im Anwendungsbereich und in den Bereichen der spezifischen Ziele, der
Präventionsmaßnahmen und des Trainings durch Deutschland ist. Hierbei
spielt auch eine Rolle, inwiefern der demografische Wandel bei der
zukünftigen Ausgestaltung des Katastrophenschutzes durch Deutschland und auf EU-
Ebene mitbedacht und welche Bedeutung hierbei dem Ehrenamt beigemessen
wird. Ferner ist es zur Beurteilung der Instrumente wichtig zu erfahren, wie oft
das neue Verfahren durch Deutschland in konkreten Katastrophenfällen
Anwendung fand, etwa in Form von Inanspruchnahme des Emergency Response
Coordination Centre (ERCC) der EU, das am 15. Mai 2013 eröffnet wurde und
Hilfsmaßnahmen im Katastrophenschutz zwischen den Mitgliedstaaten
koordiniert. Wichtig ist es auch zu erfahren, ob durch Reibungsverluste zwischen
lokaler und europäischer Ebene eine Verringerung der operativen Kapazitäten
droht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. September 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2551 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Aufbaus
der Europäischen Notfallbewältigungskapazität (sowohl den Stand zum
Beitrag Deutschlands als auch den EU-weiten Stand)?
Die „Europäische Notfallbewältigungskapazität“ gemäß Artikel 11 des seit
1. Januar 2014 in Kraft getretenen Katastrophenschutzverfahrens der Union (im
Folgenden: „EU-Katastrophenschutzverfahren“) befindet sich noch im Aufbau.
Da die Erarbeitung der erforderlichen Durchführungsbestimmungen im
Regelungs- und Verwaltungsausschuss für das EU-Katastrophenschutzverfahren
noch nicht abgeschlossen ist, haben bisher weder Deutschland noch andere
Mitgliedstaaten Ressourcen für die Europäische Notfallkapazität gemeldet.
Derzeit stützt sich die EU-Zusammenarbeit im Rahmen des EU-
Katastrophenschutzverfahrens auf die Module und Experten, die die Mitgliedstaaten zum
Vorläuferinstrument – dem EU-Gemeinschaftsverfahren für den
Katstrophenschutz – gemeldet haben, sowie sonstige Kapazitäten der Mitgliedstaaten, die
auf Anfrage des bei der Europäischen Kommission eingerichteten Zentrums für
die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination
Centre – ERCC) zur Verfügung gestellt werden können. Diese umfassen
folgende Module:
MUSAR Medium Urban Search and Rescue
(Bergungsmodul mit mittelschweren Gerätschaften)
HUSAR Heavy Urban Search and Rescue
(Bergungsmodul mit schweren Gerätschaften)
WP Water Purification (Trinkwasseraufbereitungsmodul)
HCP High Capacity Pumping (Hochleistungspumpenmodul)
FFFH Aerial Forest Firefighting Module using Helicopters
(Waldbrandbekämpfungsmodul mit Hubschraubern)
FFFP Aerial Forest Firefighting Module using Airplanes
(Waldbrandbekämpfungsmodul mit Flugzeugen)
AMP Advanced Medical Post (Erweiterter medizinischer Posten)
AMPS Advanced Medical Post with Surgery
(Erweiterter medizinischer Posten mit OP)
FHOS Field Hospital (Feld-Krankenhaus)
MEVAC Medical Aerial Evacuation of Disaster Victims
(Medizinische Evakuierung über Luftweg)
ETS Emergency Temporary Shelter (Notfallunterkunft)
CBRNDET Chemical, Biological, Radiological and Nuclear Detection
(Modul zur Detektion chem., biolog., radiolog. o. nuklearer
Stoffe)
USARCBRN Search and Rescue in CBRN conditions
(Bergungsgruppe für Einsatz unter CBRN-Bedingungen)
GFFF Ground Forest Fire Fighting
(Bodengebundenes Waldbrandbekämpfungsmodul)
GFFFV Ground Forest Fire Fighting using Vehicles
(Bodengebundenes Waldbrandbekämpfungsmodul mit
Fahrzeugen)
FC Flood Containment (Modul zur Wassergefahrenbekämpfung)
FRMB Flood Rescue Module using Boats
(Modul zur Wasserrettung mit Booten)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2551Deutschland hat folgende Module des Technischen Hilfswerks (THW) an die
EU gemeldet:
Darüber hinaus sind Experten des THW für EU-Expertenteams (EUCPT) sowie
Technical Assistance and Support Teams – TAST (Teams zur technischen
Unterstützung von EUCPT) an die EU gemeldet, die nicht Module im eigentlichen
Sinne sind.
2. Welchen Anteil trägt Deutschland gegenwärtig am freiwilligen Pool von
Bewältigungskapazitäten im Rahmen der Notfallbewältigungskapazität,
und wie sehen zukünftige Planungen aus?
Deutschland hat bislang keine Ressourcen als Beitrag für den freiwilligen Pool
gemeldet, da dessen Konzeption noch nicht abgeschlossen ist (vgl. Antwort zu
Frage 1). Mögliche Ressourcen des THW, deren Meldung zum freiwilligen
Ressourcenpool geprüft wird, umfassen USAR- und HCP-Module, TAST sowie
Experten für europäische Expertenteams.
Darüber hinaus sind derzeit in Zusammenarbeit mit den Ländern Vorbereitungen
im Gange, um die Analytische Task Force (ATF) zur Detektion und Analyse von
chemischen und radiologischen Schadstoffen für den internationalen Einsatz als
EU-Katastrophenschutzmodul zu ertüchtigen.
3. Welche Katastrophenschutzeinsatzmodule werden unter Führung
Deutschlands entwickelt?
Deutschland hat sich aktiv in die Entwicklung der EU-Module eingebracht. Das
betrifft insbesondere die Module, die durch das THW an die EU gemeldet
worden sind. Das THW hat maßgeblich bei der Moduldefinition und der
Ausgestaltung vor allem der Module USAR, WP, HCP, ETS und FC sowie der TAST
mitgearbeitet.
4. An welchen Entwicklungen von Katastrophenschutzeinsatzmodulen unter
Führung anderer EU-Mitgliedstaaten beteiligt sich Deutschland?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Wie ist die Zusammenarbeit mit den Partnerländern konkret ausgestaltet
(Einsatz finanzieller Mittel, Häufigkeit gemeinsamer Treffen,
institutioneller Rahmen etc.)?
Neben der Beteiligung deutscher Experten, insbesondere des THW, in den
jeweiligen Arbeitsgruppen der EU wurden die Module insbesondere im Rahmen
von EU-Projekten entwickelt. Dabei war das THW sowohl Konsortialpartner
MUSAR Medium Urban Search and Rescue
(Bergungsmodul mit mittelschweren Gerätschaften)
HUSAR Heavy Urban Search and Rescue
(Bergungsmodul mit schweren Gerätschaften)
WP Water Purification (Trinkwasseraufbereitungsmodul)
HCP High Capacity Pumping (Hochleistungspumpenmodul)
ETS Emergency Temporary Shelter (Notfallunterkunft)
Drucksache 18/2551 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(vgl. Antwort zu Frage 3) als auch Teilnehmer bei Projekttreffen anderer. EU-
Projekte erfolgen im Wesentlichen im Rahmen einer Vollfinanzierung, so dass
keine zusätzlichen Kosten für die Projektnehmer entstehen.
6. In welchen Abständen kommt es dabei zu gemeinsamen Übungen und
Ausbildungen mit anderen Mitgliedstaaten, um die Interoperabilität zu
gewährleisten (bitte nach Ländern, Anzahl der teilnehmenden
Katastrophenschutzhelfer, Art der Übung und Häufigkeit der Übung auflisten)?
Stabsrahmen- und Feldübungen finden durchschnittlich alle zwei bis drei
Monate statt. Das THW entsendet ehrenamtliche Einsatzkräfte als Teilnehmer, ist
aber auch maßgeblich an der Durchführung dieser Übungen beteiligt.
Übersicht:
Land Übungsart Datum THW Teilnehmer/
Anwesende
Häufigkeit
der Übung
Belgien Stabsrahmenübung 01.02.–
05.02.2014
1 TAST-Expertin als
Teilnehmer, 2 Ehrenamtliche
und 3 Hauptamtliche zur
Durchführung in der
Übungssteuerung
Einmalige
Übung
Deutschland Stabsrahmenübung 30.05.–
04.06.2014
5 Hauptamtliche in der
Übungssteuerung zur
Durchführung
Einmalige
Übung
Frankreich Feldübung November 2014
(genaues Datum
steht nicht fest)
Genaue Personenzahl steht
noch nicht fest. Das THW
wird in der
Übungssteuerung vertreten sein
Einmalige
Übung
Griechenland
Feldübung 01.06.–
04.06.2014
2 TAST-Experten als
Übungsteilnehmer
Einmalige
Übung
Kroatien Stabsrahmenübung 05.04.–
08.04.2014
1 Ehrenamtlicher und
2 Hauptamtliche in der
Übungssteuerung
Einmalige
Übung
Kroatien Feldübung 20.03.–
23.03.2014
2 TAST-Experten als
Übungsteilnehmer;
2 Hauptamtliche und
1 Ehrenamtlicher in der
Übungssteuerung
Einmalige
Übung
Luxemburg Feldübung 26.09.–
29.09.2014
1 TAST-Experte und
1 EUCPT-Experte als
Übungsteilnehmer
6 Hauptamtliche in der
Übungssteuerung
Einmalige
Übung
Montenegro Feldübung 21.10.–
24.10.2014
Mindestens 4 THW
Ehrenamtliche/Hauptamtliche
Einmalige
Übung
Slowenien Stabsrahmenübung 28.11.–
03.12.2014
Genaue Teilnehmer stehen
noch nicht fest. Das THW
wird in der
Übungssteuerung vertreten sein
Einmalige
Übung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2551Darüber hinaus werden von der EU regelmäßig Übungen mit CBRN-Bezug
veranstaltet (i. d. R. einmal pro Jahr). Eine Teilnahme der Analytischen Task Force
(ATF) richtet sich dabei nach der Verfügbarkeit von Einsatzkräften an den
Standorten der ATF und der Mittelverfügbarkeit.
Die ATF hat in den Jahren 2007, 2008 und 2013 an solchen Übungen
teilgenommen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige
Kapazitätslücken im Rahmen der Europäischen Notfallbewältigungskapazität?
Die Bundesregierung verfügt über keine derartigen Erkenntnisse.
8. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass gemeinsame
Notfallbewältigungskapazitäten ungenutzt bleiben könnten, weil die
endgültige Entscheidung über die Entsendung von den Mitgliedstaaten
getroffen wird, in denen die betreffende Bewältigungskapazität registriert
ist?
Die Bundesregierung hält das Recht zur endgültigen Entscheidung eines
Mitgliedstaates über den Einsatz der von ihm zum freiwilligen Pool gemeldeten
Kapazitäten für unverzichtbar. Da ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 11 Absatz 7
des EU-Katastrophenschutzverfahrens den Einsatz der gemeldeten Ressourcen
im Einzelfall nur verweigern darf, wenn er durch Notfälle im eigenen Land,
höhere Gewalt oder – in Ausnahmefällen – sonstige ernste Gründe daran
gehindert wird, schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass zum
freiwilligen Pool gemeldeten Kapazitäten ungenutzt bleiben könnten, als gering ein.
9. Wie plant die Bundesregierung, eine angemessene Sensibilisierung der
Öffentlichkeit angesichts des ehrenamtlichen Systems des
Katastrophenschutzes in Deutschland für die Einsätze im Rahmen der Europäischen
Notfallbewältigungskapazität herzustellen?
Die für eine Entsendung im EU-Katastrophenschutzverfahren vorgesehenen
ehrenamtlichen Einsatzkräfte werden im Rahmen der jeweiligen EU-Lehrgänge
auf ihren Einsatz vorbereitet. Darüber hinaus werden in nationalen
Ausbildungen, u. a. des THW und der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz,
Kenntnisse zum EU-Katastrophenschutzverfahren vermittelt. Die Einsatzkräfte
des THW werden umfassend auf den Auslandseinsatz vorbereitet, und die
Führungskräfte erhalten eine zusätzliche Ausbildung im EU-Verfahren.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Unterstützung der EU zur
Koordination und Zusammenlegung von angemessenen Transportmitteln
im Katastrophenfall?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich die Unterstützung der EU
insbesondere bei der Koordinierung von Lufttransporten bewährt.
Drucksache 18/2551 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass im Rahmen des
EU-Katastrophenschutzverfahrens auch die Nutzung militärischer Mittel
nicht ausgeschlossen wird?
In Übereinstimmung mit Erwägungsgrund 19 des EU-
Katastrophenschutzverfahrens ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Einsatz
militärischer Mittel unter ziviler Führung als letztes Mittel (wenn im Einzelfall zivile
Einsatzmittel zur Bewältigung einer Katastrophe nicht ausreichen) einen Beitrag
zur Katastrophenbewältigung darstellen kann.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz militärischer Mittel
im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens nicht zu Lasten des
zivilen Katastrophenschutzes geschieht (z. B. finanzielle Ausstattung des
Technischen Hilfswerks, Kofinanzierung der Feuerwehren)?
Die Nutzung vorhandener und im Einzelfall verfügbarer militärischer
Kapazitäten als „letztes Mittel“ (vgl. Antwort zu Frage 11) geschieht nicht zu Lasten des
zivilen Katastrophenschutzes. Da im militärischen Bereich keine zusätzlichen
Ressourcen für den zivilen Katastrophenschutz geschaffen oder bereitgehalten
werden, entstehen keine Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung des
THW, der Feuerwehren oder anderer Hilfsorganisationen.
13. Plant die Bundesregierung eine von der EU finanzierte Begutachtung und
Bewertung der Risikomanagementfähigkeit Deutschlands durch einen
anderen EU-Mitgliedstaat (Peer Review) (bitte mit Begründung)?
Konkrete Planungen der Bundesregierung dazu gibt es derzeit nicht. Peer
Reviews werden grundsätzlich als geeignetes Instrument zur Verbesserung
nationaler Verfahren angesehen. Eine konkrete Prüfung der Teilnahme Deutschlands
an Peer Reviews, sei es als Teilnehmer bei der Begutachtung anderer
Mitgliedstaaten oder zur Begutachtung und Bewertung der Risikomanagementfähigkeit
in Deutschland, kann erst bei einer entsprechenden Projektausschreibung durch
die Europäische Kommission erfolgen. Eine solche liegt noch nicht vor.
14. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das am 15. Mai 2013
eingerichtete Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
(Emergency Response Coordination Centre – ERCC) von Mitgliedstaaten
zur Katastrophenschutzhilfe angerufen (bitte nach Art des Hilfegesuchs
und Mitgliedstaaten auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es seit Einrichtung des ERCC folgende
Hilfeleistungsersuchen von Mitgliedstaaten:
2013:
Portugal/August 2013: Hilfeleistungsersuchen Löschflugzeuge
Bulgarien/Oktober 2013: Hilfeleistungsersuchen Material
(z. B. Betten, Decken, Bettwäsche)
2014:
Slowenien/Februar 2014: Hilfeleistungsersuchen Stromerzeuger
Norwegen/Februar 2014: Höhlentaucher
Kroatien/Juni 2014: Material
(Schädlingsbekämpfung nach Hochwasser)
Schweden/August 2014: Löschflugzeuge
Griechenland/August 2014: Löschflugzeuge
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/255115. Wie oft hat Deutschland im Rahmen eines Hilfegesuchs eines
Mitgliedstaates an das ERCC Unterstützung für Katastrophenfälle gegeben (bitte
nach Art des Hilfegesuchs und Mitgliedstaaten auflisten)?
2013:
keine Hilfeleistungsangebote
2014:
Slowenien/Februar 2014: mobile Stromerzeuger
16. Wie oft hat Deutschland das ERCC zur Katastrophenschutzhilfe
angerufen (bitte nach Art des Hilfegesuchs auflisten)?
Deutschland hat das ERCC bisher nicht zur Katastrophenschutzhilfe angerufen.
17. Hatte die Bundesregierung das ERCC zur Katastrophenschutzhilfe beim
Elbe-Hochwasser von Mai bis Juni 2013 angerufen (bitte mit
Begründung)?
Die Bundesregierung hat das ERCC beim Elbe-Hochwasser von Mai bis Juni
2013 nicht angerufen, da nationale Kapazitäten zur Bewältigung im
Wesentlichen ausreichten. Lediglich Sandsäcke wurden benötigt. Diese konnten im
Rahmen bilateraler Hilfeleistungsabkommen von Nachbarstaaten schnell und in
ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden. Eine Abfrage bei
zusätzlichen, weiter entfernten EU-Mitgliedstaaten über das ERCC hätte keinen
Mehrwert dargestellt.
18. Wie sah die Hilfe des ERCC und anderer Mitgliedstaaten in Bezug auf
Frage 17 gegebenenfalls aus?
Bilateral wurden Deutschland rund 1,6 Millionen Sandsäcke von den
Nachbarstaaten Belgien, Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden zur Verfügung
gestellt.
19. In welchem Verfahren ermittelt Deutschland seine nationalen Experten
zur Bereitstellung der von der Europäischen Kommission geschaffenen
Expertenteams im Sinne des Artikels 8 Buchstabe d des Beschlusses
Nr. 1313/2013/EU?
Die Experten werden von den Bundesländern und den entsprechenden
Dienststellen des Bundes nach den benötigten und vorhandenen Expertisen ausgesucht
und nach entsprechender Schulung gegenüber der Kommission benannt.
20. Um welche Art von durch die Mitgliedstaaten zu treffenden
Vorsorgemaßnahmen handelt es sich nach Meinung der Bundesregierung, um die
Unterstützung durch einen Gastgeberstaat im Katastrophenschutzfall zu
ermöglichen?
Die Unterstützung durch den Gastgeberstaat besteht vor allem in der
Organisation der internationalen Hilfeleistung im eigenen Land (z. B. Sichtung und
Verteilung der Hilfsangebote, Festlegung des „point of entry“ für den
Grenzübertritt, Unterstützung bei Zoll- und Einreiseformalitäten, Einrichtung einer
Operationszentrale, Registrierung, Lageeinweisung, Beförderung oder Begleitung
Drucksache 18/2551 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezum Einsatzort, Koordinierung der Tätigkeiten am Einsatzort,
Ausreiseformalitäten) sowie der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Verantwortung
für das Handeln ausländischer Einsatzkräfte, Haftung für Personenschäden der
Einsatzkräfte und Dritter, Standards der Arbeitssicherheit, Anforderungen an
medizinisches Assistenzpersonal sowie Beachtung von Berufsbeschränkungen,
ausländerrechtlichen Bestimmungen, zollrechtlichen Bestimmungen).
Bezüglich der Einzelheiten hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern
die Rahmenempfehlung „Incoming Assistance (Inanspruchnahme und
Organisation internationaler Hilfeleistung für Deutschland)“ erarbeitet (seit 2012 in
Kraft).
21. Wie sieht die Umsetzung von Artikel 10 Absatz 1 (Planung der
Maßnahmen) des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU konkret aus (Art der Treffen,
Häufigkeit, Szenarienauflistung von Katastrophenfällen)?
Die Zusammenarbeit bei der Planung von Maßnahmen zur
Katastrophenbewältigung im Rahmen des Unionsverfahrens erfolgt im zugehörigen Regelungs-
und Verwaltungsausschuss. Dieser kann zur Behandlung spezieller Themen
Expertengruppen einrichten, die nach Bedarf zusammentreten. Die in Artikel 10
Absatz 1 genannten Themen waren seit Inkrafttreten des neuen EU-
Katastrophenschutzverfahrens weder Gegenstand von Tagungen des Regelungs- und
Verwaltungsausschusses, noch wurden entsprechende Expertengruppen
eingerichtet. Vorrangig für die Umsetzung des EU-Katastrophenschutzverfahrens
ist zunächst die Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen (vgl.
Antwort zu Frage 1).
22. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Einrichtung
eines Ausbildungsprogramms für ein Katastrophenschutz- und
Notfallmanagementpersonal, und wie oft wurden hierbei deutsche Experten zur
Weiterbildung und zum Austausch mit anderen EU-
Katastrophenschutzexperten entsannt?
Das EU-Ausbildungsprogramm besteht aus folgenden Kursen, die von
Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten im Auftrag der EU-Kommission auf
der Basis von Ausschreibungen durchgeführt werden:
– Community Mechanism Induction Course – CMI
(Vorbereitender Kurs zur Einführung in das EU-Katastrophenschutzverfahren)
– Technical Experts Course – TEC
(Einführungskurs für Technische Experten)
– Operational Management Course – OPM
(zweiter Basiskurs mit Schwerpunkt auf Drittlandseinsätzen)
– Operational Management Course Refresher – OPMR
(OPM-Wiederholungs- und Vertiefungskurs)
– Security Course (SEC)
(Sicherheitskurs)
– Information Management Course (IMC)
(Informationsmanagementkurs)
– International Coordination Course (ICC)
(Spezialkurs für internationale Koordinierung)
– Assessment Mission Course – AMC
(Erkundungseinsatzkurs)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2551– High Level Coordination Course – HLC
(Erweiterter Koordinierungskurs)
– High Level Coordination Course Refresher – HLCR
(HLC-Wiederholungs- und Vertiefungskurs)
– Head of Team Course (EU-HOT)
(Kurs für Leiter von EU-Teams)
– Staff Management Course – SMC
(Personalmanagementkurs)
– Modules Basics Course – MBC
(Modulgrundlagenkurs)
Das THW führt im derzeitigen Ausbildungszyklus folgende Kurse als
Veranstalter oder Co-Veranstalter durch:
OPM (in Deutschland und Dänemark oder Irland), OPMR (in Deutschland),
AMC (in Bulgarien und Zypern), ICC (in Deutschland), IMC (in Deutschland
oder Dänemark), SEC (in Deutschland oder Dänemark).
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) ist im
derzeitigen Ausbildungszyklus Veranstalter oder Co-Veranstalter folgender
Kurse:
HLC (in Deutschland und den Niederlanden), HOT (in Österreich), HLCR
(in Polen).
Allein vom THW haben bisher mehr als 200 Einsatzkräfte an EU-Kursen
teilgenommen. Weitere Teilnehmer wurden vom BBK (mehr als 30),
Bundesministerien und anderen Bundesbehörden sowie von den Ländern entsandt.
23. Welche Bedeutung wird dem demografischen Wandel bei der deutschen
Bewertung der Vorsorgemaßnahmen, Planung von
Katastrophenschutzmaßnahmen und Ausbildung von Katastrophenschutzpersonal im Rahmen
des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union beigemessen,
und was folgt daraus konkret?
Der demographische Wandel hat aus Sicht der Bundesregierung primär
Auswirkungen auf nationaler Ebene (zu entsprechenden Maßnahmen siehe Antwort
zu Frage 25). Bei der Bereitstellung von Personal für das EU-
Katastrophenschutzverfahren gibt es keine durch den demographischen Wandel bedingten
Schwierigkeiten.
24. Welche Bedeutung wird dem Ehrenamt bei der deutschen Bewertung der
Vorsorgemaßnahmen, Planung von Katastrophenschutzmaßnahmen und
Ausbildung von Katastrophenschutzpersonal im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union beigemessen, und was
folgt daraus konkret?
Die Beteiligung am Katastrophenschutzverfahren der Union erfolgt auf
freiwilliger Basis und in erster Linie mit den in den Mitgliedstaaten für eigene
Zwecke vorgehaltenen Ressourcen. Soweit hier ehrenamtliche Einsatzkräfte in
diesem Rahmen zum Einsatz kommen sollen, bedarf es einer entsprechenden
Vorbereitung, insbesondere durch entsprechende Ausbildung (vgl. hierzu die
Antwort zu Frage 9).
Drucksache 18/2551 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es regional zunehmend bereits zu
wenig ehrenamtlich in Katastrophenschutzorganisationen Tätige gibt, um
vor Ort im Katastrophenfall auch in Zukunft schnell und wirksam Hilfe zu
leisten, und falls ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
konkret dagegen?
Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit des
Katastrophenschutzes ist Aufgabe der für den Katastrophenschutz zuständigen Länder.
Der Bund stützt sich zur Erfüllung seines Zivilschutzauftrages (Schutz der
Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall) auf die vorhandenen
Katastrophenschutzstrukturen der Länder und hat vor diesem Hintergrund einen
Auftrag zur Förderung des Ehrenamtes als Grundlage des Zivil- und
Katastrophenschutzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bund (BBK) ein umfassendes
Forschungsvorhaben zur nachhaltigen Sicherstellung der ehrenamtlichen
Hilfeleistungsstruktur im Bevölkerungsschutz initiiert und für die Projektbegleitung
eine Länderoffene Arbeitsgruppe „Auswirkungen des Demografischen Wandels
auf den Bevölkerungsschutz“, bestehend aus Vertretern der Länder, der im Zivil-
und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und den Kommunalen
Spitzenverbänden eingerichtet.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden der Länderoffenen
Arbeitsgruppe im August 2014 vorgelegt. Die Umsetzung von
Handlungsempfehlungen aus dem Forschungsprojekt wird derzeit im Benehmen mit den Ländern, den
im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen sowie den
Kommunalen Spitzenverbänden geprüft.
26. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder führt sie zur
Verbesserung des inklusiven Katastrophenschutzes aus, um Frauen und
Menschen mit Migrationshintergrund stärker an Organisationen des
Katastrophenschutzes zu binden (Aufklärungskampagnen, Modellprojekte)?
Bestandteil des in der Antwort zu Frage 25 angesprochenen, umfassenden
Forschungsvorhabens „Auswirkungen des Demografischen Wandels auf den
Bevölkerungsschutz“ war auch die Frage nach der Einbindung bisher
unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Frauen und Menschen mit
Migrationshintergrund. Die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem
Forschungsprojekt wird derzeit im Benehmen mit den Ländern, den im Zivil-
und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen sowie den Kommunalen
Spitzenverbänden geprüft.
27. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass die Einführung
neuer Koordinationsmechanismen und -strukturen sowie technischer
Lösungen zur Interoperabilität gerade unter Maßgabe der Kosteneffizienz
nicht zwangsläufig zu einer schnelleren, umfassenderen und effizienteren
Hilfe führt, sondern auch die Gefahr einer effektiven Verringerung der
operativen zugunsten der administrativen Kapazitäten und
Reibungsverluste zwischen den substaatlichen, nationalstaatlichen und europäischen
Koordinationszentren birgt?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene regelmäßig dafür ein,
Parallelbzw. Doppelstrukturen zu vermeiden und technische Lösungen zur
Interoperabilität so zu konzipieren, dass Beeinträchtigungen nationaler Abläufe vermieden
werden. Im neuen EU-Katastrophenschutzverfahren sind keine zusätzlichen
Koordinationsmechanismen vorgesehen. Der Bundesregierung ist nicht
bekannt, dass technische Lösungen zur Interoperabilität bisher zu einer
Verringerung der operativen zugunsten der administrativen Kapazitäten und
Reibungsverlusten zwischen den substaatlichen, nationalstaatlichen und europäischen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2551Koordinationszentren geführt hätten. Eine entsprechende Gefahr schätzt die
Bundesregierung gering ein.
28. Zu wie vielen Unionsverfahren im Rahmen der konsularischen Hilfe für
Unionsbürger bei Katastrophenfällen in Drittländern kam es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Beschlusses über ein
Katastrophenschutzverfahren der Union am 1. Januar 2014 (bitte nach Anzahl,
Drittstaaten und Hilfegesuchen auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es seit dem 1. Januar 2014 nicht zu
einer Aktivierung des EU-Katastrophenschutzverfahrens zur konsularischen
Unterstützung gekommen.
29. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der konsularischen Hilfe
für Unionsbürger zu praktischen Problemen, und wie lassen diese sich
nach Meinung der Bundesregierung künftig vermeiden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
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