[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2730
18. Wahlperiode 07.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2475 –
Anhaltend geringer Abfluss von Klimaschutzfördermitteln in die neuen
Bundesländer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert seit 2008
Klimaschutzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung
erneuerbarer Energien. Sie bietet Verbrauchern, der Wirtschaft, Kommunen
sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen Förderprogramme für verfügbare
klimafreundliche Technologien und zukunftsweisende
Klimaschutztechnologien.
Seit Beginn der NKI sind Projektanzahl und Mittelabfluss in Bezug auf die
Verteilung auf ostdeutsche und westdeutsche Kommunen extrem unterschiedlich.
Im zusammenfassenden Bericht des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu den Ergebnissen der Evaluierung des
Integrierten Energie- und Klimaprogramms (Meseberger Beschlüsse) sowie der
Nationalen Klimaschutzinitiative zur 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 28. März
2012 findet sich auf Seite 12 ein Diagramm „Kommunalrichtlinie: Verteilung
der bewilligten Mittel auf die Bundesländer 2008–2011“. Das Förderprogramm
Kommunalrichtlinie war innerhalb der NKI stets das größte Förderprogramm.
Aus dem Diagramm ergibt sich rechnerisch, dass nur 7 Prozent der im Zeitraum
von 2008 bis 2011 verteilten Fördermittel in Höhe von 128 Mio. Euro im
Rahmen des NKI-Förderprogramms Kommunalrichtlinie in die neuen Bundesländer
(einschließlich Berlin) flossen, die restlichen 93 Prozent dementsprechend in die
alten Bundesländer (ohne Berlin). Unter der Grafik steht der Satz „Das BMU hat
Maßnahmen ergriffen, um die Förderung in den ostdeutschen Bundesländern
weiter auszubauen“.
Im aktuellen Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) an den Ausschuss unter dem Titel „Klimaschutz
braucht Initiative“ vom 5. Juni 2014 fehlen leider die jeweiligen Zahlenwerte an
vergleichbaren Diagrammen über die Mittelverteilung im Zeitraum von 2008
bis 2013. Die Diagrammbalken lassen jedoch erahnen, dass sich die Situation
kaum geändert hat. Dies bestätigt auch ein ausnahmsweise mit Zahlen
versehenes Diagramm auf Seite 5 unter der Überschrift „Kommunalrichtlinie – Anzahl Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 2. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2730 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder bewilligten Projekte nach Bundesländern (2008–2013)“, aus dem sich
rechnerisch ergibt, dass im betrachteten Zeitraum lediglich 6,9 Prozent der Projekte
der NKI-Kommunalrichtlinie in den neuen Bundesländern (einschließlich
Berlin) angesiedelt waren. Die Aussicht auf das Jahr 2014 des BMUB-Berichts
(Anträge nach Bundesländern, Säulendiagramm ohne jeweilige Zahlenwerte)
lässt vermuten, dass sich an der Situation auch in diesem Jahr nichts
Wesentliches ändern wird.
Da der Anteil der ostdeutschen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung bei
zirka 17 Prozent liegt, scheint eine Zuweisung/Inanspruchnahme der Mittel
bzw. die Projektanzahl mit einem Ostanteil in Höhe von lediglich zirka 7
Prozent des Gesamtvolumens (Kommunalrichtlinie 2008 bis 2013) rund
zweieinhalb Mal geringer zu sein, als sie bei einer den Bevölkerungsanteilen
entsprechenden Verteilung wäre. Ähnliche Schieflagen finden sich offensichtlich bei
den anderen Förderprogrammen innerhalb der NKI, soweit dies aus den
Säulendiagrammen des BMUB-Berichts ablesbar ist. Zu fragen ist darum, aus welchen
Gründen sich diese im hohen Maße unakzeptable Verteilung ergibt und welche
Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um diesen Zustand zu beenden.
1. Wie verteilt sich die Verwendung der Fördermittel der NKI in den einzelnen
Jahren von 2008 bis 2013 sowie insgesamt im Zeitraum von 2008 bis 2013
nach Bundesländern (in Mio. Euro), und welchen prozentualen Anteil
haben daran jeweils die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin)?
Die abgeflossenen Fördermittel der NKI in den Jahren 2008 bis 2013 verteilen
sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt (Angaben in Tsd. Euro gerundet):
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt 9,3 Prozent.
2. Wie verteilt sich innerhalb der NKI die Verwendung der Fördermittel nach
Bundesländern, aufgeschlüsselt nach den Förderprogrammen
a) Einzelprojekte (Bereiche Wirtschaft, Kommune, Verbraucher, Bildung)
Mit der „Information zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche
Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung“ (Klimaschutz-
Einzelprojekte) werden Projekte zu Beratung, Information, Kapazitätsaufbau,
Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Qualifizierung in den Handlungsfeldern Wirtschaft,
Kommunen, Verbraucher und Bildung gefördert. Ziel der Förderung sind Pro-
2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt
Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 152 5.849 5.442 6.480 11.603 14.244 43.771 15,51
Bayern 29 8.348 7.783 7.279 9.557 12.311 45.306 16,05
Berlin 0 871 664 906 724 503 3.668 1,30
Brandenburg 124 1.173 807 826 1.201 1.236 5.367 1,90
Bremen 0 90 243 37 140 208 718 0,25
Hamburg 0 399 245 541 1.423 2.040 4.648 1,65
Hessen 40 3.379 1.335 2.410 4.019 8.685 19.868 7,04
Mecklenburg-Vorpommern 0 748 700 1.287 1.397 1.001 5.132 1,82
Niedersachsen 96 6.735 5.525 7.146 9.976 15.199 44.677 15,83
Nordrhein-Westfalen 144 8.997 5.460 10.992 14.979 18.945 59.518 21,09
Rheinland-Pfalz 20 2.800 2.718 2.432 3.775 6.477 18.222 6,46
Saarland 57 397 321 468 473 1.371 3.087 1,09
Sachsen 0 1.623 149 636 1.430 1.097 4.935 1,75
Sachsen-Anhalt 17 1.205 789 618 1.121 563 4.314 1,53
Schleswig-Holstein 22 1.843 1.052 2.318 5.153 5.806 16.194 5,74
Thüringen 7 902 230 666 180 789 2.774 0,98
Gesamt 708 45.360 33.464 45.042 67.151 90.474 282.198 100,00
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2730jekte, die mittel- und langfristig zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen.
Alle Klimaschutz-Einzelprojekte sollen eine bundesweite Ausstrahlung
entfalten. Eine sinnvolle Aufstellung der Verwendung der geflossenen Fördermittel
nach Bundesländern ist nicht möglich. So ist beispielsweise die Wirkung von
Kampagnen oder Internetseiten nicht nach Bundesländern darstellbar. Eine
Auflistung der Standorte der Zuwendungsempfänger bzw. Projektkoordinatoren
wäre grundsätzlich möglich, bietet jedoch keine Aussage darüber, in welchen
Bundesländern die Klimaschutz-Einzelprojekte wirken.
b) Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)
Die abgeflossenen Fördermittel der „Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen
der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) in den Jahren 2008
bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt (Angaben in
Tsd. Euro gerundet):
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt 6 Prozent.
c) Richtlinie dieselelektrische Hybridbusse
Die abgeflossenen Fördermittel der „Richtlinien zur Förderung der Anschaffung
von dieselelektrischen Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr“ (Hybridbus-
Richtlinie) in den Jahren 2008 bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen
Bundesländer wie folgt (Angaben in Tsd. Euro gerundet):
2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 126 1.607 2.640 4.405 6.604 8.950 24.333 15,13
Bayern 4 2.403 6.039 4.703 5.381 5.346 23.875 14,85
Berlin 0 147 282 214 192 109 944 0,59
Brandenburg 124 532 720 452 643 835 3.305 2,06
Bremen 0 24 89 37 122 170 443 0,28
Hamburg 0 0 0 41 60 108 209 0,13
Hessen 0 521 563 1.935 2.621 5.888 11.528 7,17
Mecklenburg-Vorpommern 0 154 312 452 609 894 2.421 1,51
Niedersachsen 42 2.175 3.329 4.577 6.733 9.986 26.842 16,69
Nordrhein-Westfalen 70 3.074 3.726 7.430 9.270 12.710 36.282 22,56
Rheinland-Pfalz 0 1.047 2.092 1.856 2.986 5.721 13.703 8,52
Saarland 57 260 304 461 469 1.029 2.581 1,60
Sachsen 0 75 46 263 243 197 824 0,51
Sachsen-Anhalt 0 130 192 176 353 281 1.132 0,70
Schleswig-Holstein 0 278 687 2.029 4.109 4.285 11.387 7,08
Thüringen 0 166 202 139 150 363 1.020 0,63
Gesamt 423 12.592 21.225 29.169 40.545 56.872 160.825 100,00
(entspricht auch Gesamt
2008 - 2013) 2013 Anteil in %
Bayern 169 18,51
Hamburg 744 81,49
Gesamt 913 100,00
Drucksache 18/2730 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen
Die abgeflossenen Fördermittel der „Richtlinien zur Förderung von KWK-
Anlagen bis 20 kWel“ (Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen) in den Jahren
2008 bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt (Angaben
in Tsd. Euro gerundet):
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt 15,9 Prozent.
e) Impulsprogramm gewerbliche Kälteanlagen
Die abgeflossenen Fördermittel der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
an Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen“ (Impulsprogramm für
Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen) in den Jahren 2008 bis 2013
verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt (Angaben in Tsd. Euro
gerundet):
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt 8,6 Prozent.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 27 4.207 289 25 216 635 5.398 13,07
Bayern 25 5.713 328 22 231 884 7.204 17,44
Berlin 0 724 27 0 19 139 909 2,20
Brandenburg 0 571 37 0 43 100 750 1,82
Bremen 0 66 9 0 3 38 115 0,28
Hamburg 0 399 15 0 14 34 461 1,12
Hessen 40 2.858 176 7 126 311 3.518 8,52
Mecklenburg-Vorpommern 0 594 79 0 6 71 751 1,82
Niedersachsen 54 4.560 236 15 197 795 5.856 14,18
Nordrhein-Westfalen 74 5.923 337 72 291 1.279 7.976 19,31
Rheinland-Pfalz 20 1.553 94 0 75 290 2.031 4,92
Saarland 0 138 16 7 4 59 224 0,54
Sachsen 0 1.548 29 0 42 233 1.853 4,49
Sachsen-Anhalt 17 1.075 65 5 45 172 1.379 3,34
Schleswig-Holstein 22 1.565 70 0 72 224 1.954 4,73
Thüringen 7 737 28 0 30 120 921 2,23
Gesamt 286 32.231 1.835 154 1.414 5.382 41.301 100,00
(entspricht auch Gesamt
2008 - 2013)
2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 35 2.514 1.926 3.159 4.273 11.907 19,44
Bayern 232 1.354 2.163 2.460 4.734 10.943 17,87
Berlin 0 355 535 0 255 1.146 1,87
Brandenburg 70 49 66 88 302 575 0,94
Bremen 0 145 0 0 0 145 0,24
Hamburg 0 230 500 999 1.155 2.884 4,71
Hessen 0 596 468 737 1.705 3.505 5,72
Mecklenburg-Vorpommern 0 309 278 242 36 864 1,41
Niedersachsen 0 1.875 2.288 2.314 4.052 10.530 17,19
Nordrhein-Westfalen 0 1.397 3.360 2.901 3.774 11.431 18,66
Rheinland-Pfalz 200 532 568 672 464 2.435 3,98
Saarland 0 0 0 0 282 282 0,46
Sachsen 0 73 80 73 666 892 1,46
Sachsen-Anhalt 0 533 308 0 110 950 1,55
Schleswig-Holstein 0 295 290 947 394 1.924 3,14
Thüringen 0 0 527 0 306 832 1,36
Gesamt 537 10.257 13.357 14.590 22.507 61.247 100,00
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2730f) Richtlinie Landwirtschaft und Gartenbau
Die abgeflossenen Fördermittel der „Richtlinie für ein Bundesprogramm zur
Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“
(Richtlinie Landwirtschaft und Gartenbau) in den Jahren 2008 bis 2013 verteilen
sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt (Angaben in Tsd. Euro gerundet):
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt 5,2 Prozent.
g) Modellprojekte Gebäude,
in den einzelnen Jahren von 2008 bis 2013 sowie insgesamt im Zeitraum
von 2008 bis 2013 nach Bundesländern (in Mio. Euro), und welchen
prozentualen Anteil haben daran jeweils die neuen Bundesländer
(einschließlich Berlin)?
Modellprojekte Gebäude – Maßnahmen im Gebäudebestand/Denkmalschutz
Dargestellt sind die jeweils gewährten Gesamtförderbeträge (inklusive
genutztem Verfügungsrahmen) bis einschließlich 2015. Der Mittelabfluss richtet sich
nach Projektfortschritt und Haushaltsrahmen. Die Bewilligung von Projekten
erfolgte in 2011 (einjährig) und 2012 (Laufzeit 2012 bis 2015) (Angaben in Tsd.
Euro gerundet):
(entspricht auch Gesamt
2008 - 2013)
2010 2011 2012 2013 Gesamt Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 0 124 74 216 414 5,40
Bayern 62 391 671 1.179 2.301 29,99
Hessen 0 0 23 781 805 10,49
Mecklenburg-Vorpommern 0 236 164 0 400 5,21
Niedersachsen 86 74 713 366 1.238 16,13
Nordrhein-Westfalen 0 31 1.131 1.182 2.343 30,54
Rheinland-Pfalz 0 8 0 3 11 0,14
Schleswig-Holstein 0 0 0 160 160 2,09
Gesamt 147 863 2.777 3.886 7.673 100,00
2011 2012 Gesamt Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 0 1.518 1.518 21,14
Bayern 0 636 636 8,86
Berlin 157 147 304 4,23
Brandenburg 308 272 580 8,08
Bremen 0 0 0,00
Hamburg 0 0 0 0,00
Hessen 0 0 0 0,00
Mecklenburg-Vorpommern 321 376 697 9,71
Niedersachsen 192 0 192 2,67
Nordrhein-Westfalen 99 986 1.085 15,11
Rheinland-Pfalz 0 0 0 0,00
Saarland 0 0 0 0,00
Sachsen 294 998 1.292 17,99
Sachsen-Anhalt 129 723 852 11,86
Schleswig-Holstein 0 25 25 0,35
Thüringen 0 0 0 0,00
Gesamt 1.500 5.681 7.181 100,00
Drucksache 18/2730 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn den Jahren 2011 bis 2013 sind rund 4 264 Tsd. Euro an Projektmitteln
geflossen.
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt insgesamt
rund 51,9 Prozent.
Modellprojekte Gebäude – Effizienzhaus Plus
Die Förderung der Modellprojekte begann nach ersten Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit in 2011 erst in 2012. Eine Aufteilung der Projekte auf 2012 und
2013 konnte nicht erfolgen, da die Förderperiode mehrere Jahre umfasst,
Verfügungsrahmen bis einschließlich 2014. Eine Bewilligung von Projekten über
2013 hinaus ist aus der NKI nicht vorgesehen. Die jeweils gewährten
Gesamtförderbeträge für die Modellprojekte Gebäude – Effizienzhaus Plus verteilen
sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt (Angaben in Tsd. Euro gerundet):
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 27,8
Prozent.
(entspricht auch Gesamt
2008 - 2013)
2012 / 2013 Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 32 1,49
Bayern 178 8,30
Berlin 366 17,07
Brandenburg 156 7,28
Bremen 15 0,70
Hamburg 350 16,32
Hessen 512 23,88
Mecklenburg-Vorpommern 0 0,00
Niedersachsen 19 0,89
Nordrhein-Westfalen 400 18,66
Rheinland-Pfalz 42 1,96
Saarland 0 0,00
Sachsen 74 3,45
Sachsen-Anhalt 0 0,00
Schleswig-Holstein 0 0,00
Thüringen 0 0,00
Gesamt 2.144 100,00
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/27303. Wie verteilt sich die Anzahl der bewilligten Projekte der NKI in den
einzelnen Jahren von 2008 bis 2013 sowie insgesamt im Zeitraum von 2008 bis
2013 nach Bundesländern, und welchen prozentualen Anteil haben daran
jeweils die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin)?
4. Wie verteilt sich innerhalb der NKI die Anzahl der bewilligten Projekte
nach Bundesländern, aufgeschlüsselt nach den Förderprogrammen
a) Einzelprojekte (Bereiche Wirtschaft, Kommune, Verbraucher, Bildung)
b) Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)
c) Richtlinie dieselelektrische Hybridbusse
d) Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen
e) Impulsprogramm gewerbliche Kälteanlagen
f) Richtlinie Landwirtschaft und Gartenbau
g) Modellprojekte Gebäude,
in den einzelnen Jahren von 2008 bis 2013 sowie insgesamt im Zeitraum
von 2008 bis 2013 nach Bundesländern, und welchen prozentualen Anteil
haben daran jeweils die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu Frage 4a
Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
Zu Frage 4b
Die Anzahl der bewilligten Anträge der Kommunalrichtlinie in den Jahren 2008
bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 6,5
Prozent.
2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 15 96 36 241 316 543 1.247 20,35
Bayern 6 97 40 180 182 385 890 14,52
Berlin 0 6 6 5 4 20 41 0,67
Brandenburg 1 10 3 31 20 42 107 1,75
Bremen 0 3 0 1 2 9 15 0,24
Hamburg 0 0 1 2 1 1 5 0,08
Hessen 2 33 31 96 108 156 426 6,95
Mecklenburg-Vorpommern 1 10 5 24 22 26 88 1,44
Niedersachsen 7 129 39 231 261 349 1.016 16,58
Nordrhein-Westfalen 6 151 57 170 214 408 1.006 16,42
Rheinland-Pfalz 1 44 19 112 157 227 560 9,14
Saarland 2 15 6 15 15 33 86 1,40
Sachsen 1 2 5 3 14 14 39 0,64
Sachsen-Anhalt 1 5 3 15 9 28 61 1,00
Schleswig-Holstein 1 28 22 119 115 192 477 7,78
Thüringen 0 5 4 18 14 23 64 1,04
Gesamt 44 634 277 1.263 1.454 2.456 6.128 100,00
Drucksache 18/2730 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu Frage 4c
Die Anzahl der bewilligten Anträge der Hybridbus-Richtlinie in den Jahren
2008 bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Zu Frage 4d
Die Anzahl der bewilligten Anträge des Impulsprogramms für Mini-KWK-
Anlagen in den Jahren 2008 bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer
wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 15,6
Prozent.
2013 Anteil in
Prozent
Bayern 1 16,67
Hamburg 4 66,67
Niedersachsen 1 16,67
Gesamt 6 100,00
2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt
Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 70 739 2 1 344 324 1.480 12,82
Bayern 106 1.110 4 2 406 426 2.054 17,79
Berlin 8 134 0 0 54 79 275 2,38
Brandenburg 7 75 1 0 47 63 193 1,67
Bremen 0 17 1 0 10 15 43 0,37
Hamburg 5 51 0 0 17 13 86 0,75
Hessen 58 518 3 0 186 190 955 8,27
Mecklenburg-Vorpommern 7 86 1 0 29 26 149 1,29
Niedersachsen 120 695 4 1 304 325 1.449 12,55
Nordrhein-Westfalen 155 996 1 2 568 639 2.361 20,45
Rheinland-Pfalz 30 267 1 0 147 156 601 5,21
Saarland 3 32 0 0 25 32 92 0,80
Sachsen 19 266 0 0 101 135 521 4,51
Sachsen-Anhalt 41 183 1 0 67 92 384 3,33
Schleswig-Holstein 32 367 1 0 101 118 619 5,36
Thüringen 12 148 0 0 48 73 281 2,43
Gesamt 673 5.684 20 6 2.454 2.706 11.543 100,00
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2730Zu Frage 4e
Die Anzahl der bewilligten Anträge des Impulsprogramms für
Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen in den Jahren 2008 bis 2013
verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 9,1
Prozent.
Zu Frage 4f
Die Anzahl der bewilligten Anträge der Richtlinie Landwirtschaft und
Gartenbau in den Jahren 2008 bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer
wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 1,2
Prozent.
2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt
Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 1 22 17 30 53 123 19,68
Bayern 2 14 19 20 55 110 17,60
Berlin 0 3 5 0 3 11 1,76
Brandenburg 1 1 2 1 5 10 1,60
Bremen 0 2 0 0 0 2 0,32
Hamburg 0 3 4 10 14 31 4,96
Hessen 0 5 6 7 26 44 7,04
Mecklenburg-Vorpommern 0 2 3 2 1 8 1,28
Niedersachsen 0 17 18 18 37 90 14,40
Nordrhein-Westfalen 0 14 27 26 51 118 18,88
Rheinland-Pfalz 1 7 4 7 9 28 4,48
Saarland 0 0 0 7 3 10 1,60
Sachsen 0 2 2 2 7 13 2,08
Sachsen-Anhalt 0 3 3 0 1 7 1,12
Schleswig-Holstein 0 3 4 0 5 12 1,92
Thüringen 0 0 4 0 4 8 1,28
Gesamt 5 98 118 130 274 625 100,00
2010 2011 2012 2013 Gesamt
Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 2 3 3 3 11 12,64
Bayern 6 3 9 10 28 32,18
Hessen 0 0 3 2 5 5,75
Mecklenburg-Vorpommern 0 1 0 0 1 1,15
Niedersachsen 2 1 5 3 11 12,64
Nordrhein-Westfalen 0 1 13 10 24 27,59
Rheinland-Pfalz 0 1 0 1 2 2,30
Schleswig-Holstein 0 0 1 4 5 5,75
Gesamt 10 10 34 33 87 100,00
Drucksache 18/2730 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu Frage 4g
Modellprojekte Gebäude – Maßnahmen im Gebäudebestand/Denkmalschutz
Die Anzahl der bewilligten Anträge im Modellprojekte Gebäude – Maßnahmen
im Gebäudebestand/Denkmalschutz in den Jahren 2008 bis 2013 verteilen sich
auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 60,6
Prozent.
2011 2012 Gesamt Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 0 4 4 12,12
Bayern 0 2 2 6,06
Berlin 1 1 2 6,06
Brandenburg 2 2 4 12,12
Bremen 0 0 0 0,00
Hamburg 0 0 0 0,00
Hessen 0 0 0 0,00
Mecklenburg-Vorpommern 2 1 3 9,09
Niedersachsen 2 0 2 6,06
Nordrhein-Westfalen 1 3 4 12,12
Rheinland-Pfalz 0 0 0 0,00
Saarland 0 0 0 0,00
Sachsen 3 4 7 21,21
Sachsen-Anhalt 1 3 4 12,12
Schleswig-Holstein 0 1 1 3,03
Thüringen 0 0 0 0,00
Gesamt 12 21 33 100,00
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2730Modellprojekte Gebäude – Effizienzhaus Plus
Die Anzahl der bewilligten Anträge im Modellprojekte Gebäude –
Effizienzhaus Plus in den Jahren 2008 bis 2013 verteilen sich auf die einzelnen
Bundesländer wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 21,6
Prozent.
5. Wie verteilt sich die Anzahl der beantragten Projekte der NKI für 2014 nach
Bundesländern, und welchen prozentualen Anteil haben daran jeweils die
neuen Bundesländer (einschließlich Berlin)?
6. Wie verteilt sich innerhalb der NKI die Verteilung der Anträge für 2014
nach Bundesländern, aufgeschlüsselt nach den Förderprogrammen
a) Einzelprojekte (Bereiche Wirtschaft, Kommune, Verbraucher, Bildung)
b) Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)
c) Richtlinie dieselelektrische Hybridbusse
d) Impulsprogramm Mini-KWK-Anlagen
e) Impulsprogramm gewerbliche Kälteanlagen
f) Richtlinie Landwirtschaft und Gartenbau
g) Modellprojekte Gebäude,
und welchen prozentualen Anteil haben daran jeweils die neuen
Bundesländer (einschließlich Berlin)?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
2012 / 2013 Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 3 8,11
Bayern 6 16,22
Berlin 5 13,51
Brandenburg 2 5,41
Bremen 2 5,41
Hamburg 1 2,70
Hessen 7 18,92
Mecklenburg-Vorpommern 0 0,00
Niedersachsen 2 5,41
Nordrhein-Westfalen 7 18,92
Rheinland-Pfalz 1 2,70
Saarland 0 0,00
Sachsen 1 2,70
Sachsen-Anhalt 0 0,00
Schleswig-Holstein 0 0,00
Thüringen 0 0,00
Gesamt 37 100,00
Drucksache 18/2730 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu Frage 6a
Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
Zu Frage 6b
Die Anzahl der eingegangenen Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie im
Jahr 2014 (Stichtag 31. August 2014) verteilt sich auf die einzelnen
Bundesländer wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 10,1
Prozent.
Zu Frage 6c
Im Rahmen der Richtlinie für dieselelektrische Hybridbusse konnten aufgrund
der begrenzten Gültigkeit der ersten Förderrichtlinie bis 31. Dezember 2013 im
Jahr 2014 keine neuen Anträge eingereicht werden. Noch laufende Projekte
werden zu Ende geführt.
2014 Anteil in
Prozent
Baden-Württemberg 239 16,16
Bayern 244 16,50
Berlin 15 1,01
Brandenburg 42 2,84
Bremen 10 0,68
Hamburg 19 1,28
Hessen 116 7,84
Mecklenburg-Vorpommern 20 1,35
Niedersachsen 209 14,13
Nordrhein-Westfalen 311 21,03
Rheinland-Pfalz 91 6,15
Saarland 16 1,08
Sachsen 28 1,89
Sachsen-Anhalt 15 1,01
Schleswig-Holstein 74 5,00
Thüringen 30 2,03
Gesamt 1.479 100,00
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2730Zu Frage 6d
Die Anzahl der eingegangenen Anträge im Rahmen des Impulsprogramms für
Mini-KWK-Anlagen im Jahr 2014 (Stichtag 31. August 2014) verteilt sich auf
die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 16,9
Prozent.
Zu Frage 6e
Die Anzahl der eingegangenen Anträge im Rahmen des Impulsprogramms für
Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen im Jahr 2014 (Stichtag
31. August 2014) verteilt sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Der Anteil der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) beträgt rund 11,7
Prozent.
2014 Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 306 12,70
Bayern 377 15,65
Berlin 55 2,28
Brandenburg 75 3,11
Bremen 27 1,12
Hamburg 11 0,46
Hessen 155 6,43
Mecklenburg-Vorpommern 41 1,70
Niedersachsen 376 15,61
Nordrhein-Westfalen 503 20,88
Rheinland-Pfalz 133 5,52
Saarland 14 0,58
Sachsen 100 4,15
Sachsen-Anhalt 68 2,82
Schleswig-Holstein 100 4,15
Thüringen 68 2,82
Gesamt 2.409 100,00
2014 Anteil in
Prozent
Baden-Würtemberg 59 19,16
Bayern 74 24,03
Berlin 5 1,62
Brandenburg 3 0,97
Bremen 0 0,00
Hamburg 5 1,62
Hessen 21 6,82
Mecklenburg-Vorpommern 3 0,97
Niedersachsen 31 10,06
Nordrhein-Westfalen 51 16,56
Rheinland-Pfalz 9 2,92
Saarland 2 0,65
Sachsen 6 1,95
Sachsen-Anhalt 7 2,27
Schleswig-Holstein 20 6,49
Thüringen 12 3,90
Gesamt 308 100,00
Drucksache 18/2730 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZu Frage 6f
Im Rahmen der Richtlinie Landwirtschaft und Gartenbau konnten im Jahr 2014
keine neuen Anträge eingereicht werden. Noch laufende Projekte werden zu
Ende geführt.
Zu Frage 6g
Im Rahmen der Modellprojekte Gebäude konnten im Jahr 2014 keine neuen
Anträge eingereicht werden. Noch laufende Projekte werden zu Ende geführt.
7. Wie viele Stellen für Klimaschutzmanagement wurden aus NKI-Mitteln in
folgenden Städten geschaffen: Frankfurt/Main, München, Köln,
Düsseldorf, Stuttgart, Hannover, Hamburg, Berlin, Rostock, Schwerin, Halle,
Leipzig, Dresden, Magdeburg?
Insgesamt wurden in den Städten Frankfurt/Main, München, Köln, Düsseldorf,
Stuttgart, Hannover, Hamburg, Berlin, Rostock, Schwerin, Halle, Leipzig,
Dresden und Magdeburg 29 Stellen für Klimaschutzmanagement aus NKI-
Mitteln geschaffen. Die Stellen verteilen sich auf die einzelnen Städte wie folgt:
8. Wie bewertet die Bundesregierung die deutlich geringere Anzahl der NKI-
Projekte in den neuen Bundesländern sowie den entsprechend geringeren
Mittelabfluss innerhalb der NKI an Verbraucher, Wirtschaft, Kommunen
sowie soziale und kulturelle Einrichtungen in Ostdeutschland?
Die unterschiedliche Verteilung der bewilligten Anträge auf die Bundesländer in
den einzelnen Programmen hat verschiedene Ursachen. Diese sind hinsichtlich
der einzelnen Förderprogramme zu differenzieren und dabei regionale sowie
strukturelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. So ist beispielsweise
Voraussetzung für die Förderung von KWK-Anlagen, dass diese nicht in Gebieten mit
einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen. Auch ist zu
berücksichtigen, ob bereits Förderprogramme der Länder bestehen. So stellt bei-
Stadt Stellen
Frankfurt am Main 2
München 10
Köln 0
Düsseldorf 0
Stuttgart 0
Hannover 7
- Landeshauptstadt Hannover 3
- Region Hannover 3
- Ev.-Luth. Landeskirche Hannove 1
Hamburg 2
Berlin 5
Rostock 2
Schwerin 0
Halle 1
Leipzig 0
Dresden 0
Magdeburg 0
Gesamt 29
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2730spielsweise der Freistaat Sachsen selbst Mittel für die Beschaffungsförderung
von Hybridbussen zur Verfügung. Da eine Doppelförderung nach EU-Recht
ausgeschlossen ist, konnten beantragte Projekte im Rahmen der Hybridbus-
Richtlinie nicht bewilligt und somit nicht aus Mitteln der NKI gefördert werden.
Grundsätzlich ist die Bundesregierung bestrebt, die Anzahl der bewilligten
Anträge in den neuen Bundesländern zu erhöhen. Hierfür wurden bereits
Maßnahmen ergriffen. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10a, 11 und 13
verwiesen. Dort sind die Maßnahmen beispielhaft beschrieben.
9. Hat die Bundesregierung eigene Untersuchungen angestellt oder
Untersuchungen in Auftrag gegeben, um die Ursachen für diese Entwicklung zu
ergründen?
Die Entwicklung der Antragszahlen der verschiedenen Programme wird im
Rahmen der Weiterentwicklung der NKI kontinuierlich ausgewertet. Dabei
werden auch Hemmnisse bezogen auf die einzelnen Förderprogramme erörtert und
Verbesserungsmöglichkeiten gesucht.
10. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung
insgesamt und in Bezug auf die einzelnen Förderprogramme hinsichtlich
a) der Bekanntheit der NKI bei Behörden, Verbrauchern, Wirtschaft,
Kommunen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen in
Ostdeutschland,
Zum Bekanntheitsgrad der NKI bei Behörden, Verbrauchern, Wirtschaft,
Kommunen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen in Ostdeutschland liegen
der Bundesregierung keine Daten vor. Die Bundesregierung ergreift aber
kontinuierlich Maßnahmen, den Bekanntheitsgrad der NKI und ihrer
Förderprogramme zu erhöhen. Hierzu dienen neben der Internetseite der NKI
Veröffentlichungen und Veranstaltungen zu den einzelnen Programmen. Für den
kommunalen Klimaschutz besteht mit den Service- und Kompetenzzentrum:
Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMUB ein umfassendes Beratungs-
und Informationsangebot. Im ersten Halbjahr 2014 wurde beispielsweise in
Sachsen und Brandenburg das Beratungsangebot des SK:KK deutlich stärker
genutzt als im ersten Halbjahr 2013, was auf einen steigenden Bekanntheitsgrad
schließen lässt.
b) des Interesses an Klimaschutzmaßnahmen bei Behörden,
Verbrauchern, Wirtschaft, Kommunen sowie sozialen und kulturellen
Einrichtungen in Ostdeutschland,
Das Interesse an Klimaschutzmaßnahmen bei Behörden, Verbrauchern,
Wirtschaft, Kommunen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen in
Ostdeutschland wird bezogen auf die einzelnen Förderprogramme der NKI nicht spezifisch
erhoben. Grundsätzlich geht die Bundesregierung von einem hohen Interesse
aus. Dies lässt sich auch aus den Ergebnissen der repräsentativen
Bevölkerungsumfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland 2012“ schließen.
c) des Erfahrungshorizonts in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen bei
Behörden, Verbrauchern, Wirtschaft, Kommunen sowie sozialen und
kulturellen Einrichtungen in Ostdeutschland,
Zum Grad des Erfahrungshorizontes in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen bei
Behörden, Verbrauchern, Wirtschaft, Kommunen sowie sozialen und kulturellen
Einrichtungen in Ostdeutschland liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden mit verschiedenen
Drucksache 18/2730 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFörderschwerpunkten der Aufbau von Wissen zum Klimaschutz und der
Erfahrungsaustausch der Kommunen untereinander aktiv gefördert. Die
Förderschwerpunkte „Einstiegsberatung“ und „Erstellung von Klimaschutzkonzepten“
unterstützen Kommunen durch externen Sachverstand. Im Rahmen des
Impulsprogramms für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen sind
Beratungsmaßnahmen ebenfalls förderfähig.
d) einer ggf. fehlenden Kofinanzierung oder personeller Engpässe zur
Bearbeitung entsprechender Anträge bei Behörden, Verbrauchern,
Wirtschaft, Kommunen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen
in Ostdeutschland,
Es liegen keine Erkenntnisse vor, in welchem Umfang fehlende Eigenmittel
bzw. personelle Engpässe bei Behörden, Verbrauchern, Wirtschaft, Kommunen
sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen in Ostdeutschland ursächlich sind
für die Antragstellung bei den einzelnen Förderprogrammen der NKI. Nicht
zuletzt unterscheiden sich die einzelnen Programme in ihrer Antragsberechtigung,
im Antragsverfahren und hinsichtlich der Förderhöhe erheblich. Im Rahmen der
Kommunalrichtlinie werden Kommunen mit dem Förderschwerpunkt
„Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ bei der Schaffung einer
Personalstelle für den Klimaschutz finanziell unterstützt. Ebenso besteht für
finanzschwache Kommunen die Möglichkeit erhöhter Förderquoten (bis zu 95 Prozent
Förderung) für die Förderschwerpunkte „Klimaschutzmanagement“ und
„Klimaschutzkonzepte“.
e) anderer möglicher Ursachen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, um die
NKI-Projektanzahl in Ostdeutschland und den Mittelabfluss in die neuen
Bundesländer spürbar anzuheben?
Die Bundesregierung begleitet die Kommunalrichtlinie seit dem Jahr 2008 mit
verschiedenen Maßnahmen zur Information und Beratung. Dazu gehören unter
anderem das SK:KK, verschiedene Publikationen sowie verschiedene
Veranstaltungsformate. Darüber hinaus findet zweimal im Jahr ein informeller Bund-
Länder-Austausch zur Kommunalrichtlinie statt, bei der die länderspezifischen
Fragestellungen zur Förderung des kommunalen Klimaschutzes besprochen
werden.
Seit dem Jahr 2012 hat das SK:KK seine Aktivitäten zu Information und
Beratung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit in den neuen Bundesländern weiter
intensiviert. Rund ein Drittel aller Veranstaltungen, auf denen das SK:KK mit einem
Vortrag oder einem Informationsstand über die Kommunalrichtlinie informiert,
findet in den neuen Bundesländern statt. Im Jahr 2013 sind neue Maßnahmen zur
verstärkten Öffentlichkeitsarbeit in kleinen Kommunen und in den neuen
Bundesländern vom SK:KK durchgeführt worden. So wurde nach der Novellierung
der Kommunalrichtlinie erstmalig ein postalischer Infobrief an alle Kommunen
unter 50 000 Einwohner versendet. Dieser enthielt verschiedene Materialien zur
Kommunalrichtlinie. Außerdem wurde im Jahr 2013 erstmalig eine
Informationstour zur Kommunalrichtlinie durchgeführt, mit verschiedenen Terminen in
den neuen Bundesländern.
Im Jahr 2014 werden die oben beschriebenen Maßnahmen weiter geführt und
verstärkt. So fand Anfang 2014 im Rahmen der Weiterentwicklung der NKI ein
Workshop zum Thema „Kommunaler Klimaschutz in den neuen
Bundesländern/alten Bundesländern“ statt, an dem Experten aus Praxis (z. B. Regional-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2730manager, Bürgermeister) und Wissenschaft teilnahmen. Die Ergebnisse dieses
Workshops sind bei der Novellierung der Kommunalrichtlinie berücksichtigt
worden und werden auch in die weitere Entwicklung der Kommunalrichtlinie
einfließen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
Unterschiede in der Antragsstellung im Rahmen der Kommunalrichtlinie
zwischen den alten und den neuen Bundesländern sind auf vielfältige Ursachen
zurückzuführen und sind nicht innerhalb weniger Jahre abzubauen. Insofern ist
hier ein längerer Zeitraum zu betrachten.
13. Welche Maßnahmen sind in Planung, um die NKI-Projektanzahl in
Ostdeutschland und den Mittelabfluss in die neuen Bundesländer spürbar
anzuheben?
Es ist geplant, begleitend zur Kommunalrichtlinie die in der Antwort zu Frage 11
geschilderten Aktivitäten weiter fortzusetzen. Dazu gehören insbesondere:
Mailings an ausgewählte Multiplikatoren (Kommunale Spitzenverbände,
Regionalverbände, Architektenkammern, Soziale Stadt, Lokale Agenda 21) mit
Informationen zu den Veranstaltungs- und Beratungsangeboten des SK:KK. Die
Informationstour, durch die Kommunen über Fördermöglichkeiten im
kommunalen Klimaschutz informiert werden, wird künftig in allen neuen
Bundesländern angeboten, während sie in den alten Bundesländern aufgrund der höheren
Antragszahlen in der Kommunalrichtlinie nur in ausgewählten Bundesländern
stattfindet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]