Zwei Jahre Erfahrung mit dem novellierten Verbraucherinformationsgesetz und seine Wirkung
der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Roland Claus, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 1. September 2012 ist das novellierte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, von den Behörden Informationen über die Kontrollergebnisse in Restaurants, in Geschäften und bei Lebensmittelherstellern wie Bäckern und Fleischern sowie über Bedarfsgegenstände (z. B. Spielzeug, Kleidung, Elektrogeräte, Kosmetika) und über technische Verbraucherprodukte (z. B. Haushaltsgeräte, Möbel und Handwerkerartikel) abzufragen. Ein Auskunftsrecht direkt gegenüber Unternehmen oder zu Verbraucherdienstleistungen aus den Bereichen Energie, Telekommunikation oder Finanzmärkten sieht das Gesetz bis heute nicht vor. Ziel der Gesetzesnovelle war, die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, ein „Mehr“ an Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, die Auskunftserteilung zu beschleunigen und die Defizite des im Jahr 2008 in Kraft getretenen Ursprungsgesetzes (siehe Evaluationsbericht der Bundesregierung zum VIG, Bundestagsdrucksache 17/1800) zu beseitigen. Sie sollte außerdem die Transparenz erhöhen.
Ob es gelungen ist, das VIG zu einem zukunftweisenden Verbraucherinformationsrecht weiterzuentwickeln, ist fraglich. Der im Dezember 2013 durch die Verbraucherorganisation foodwatch vorgestellte Praxistest in den drei größten deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen fiel ernüchternd aus (http://www.foodwatch.org/de/informieren/aktuelle-nachrichten/ neuer-foodwatch-report-ueberwachung-versagt/): Nur fünf von 54 gestellten Anträgen wurden vollständig, kostenfrei und fristgerecht beantwortet. 85 verschiedene Landkreise und Landesbehörden waren mit ihnen befasst. 24 Anträge musste foodwatch wegen zu hoher Kosten zurücknehmen. Etwa 174 000 Euro hätte der gemeinnützige Verbraucherschutzverband für alle 54 Anträge bezahlen müssen, wenn sie vollständig weiterverfolgt worden wären. Die Unternehmen werden fast immer angehört, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. In vielen Fällen haben Restaurantbetreiber gegen die Veröffentlichung geklagt – und vor Gericht Recht bekommen.
Auch die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen im Internet (so genannter Hygiene-Smiley) wurde gerichtlich gestoppt. Am 17. März 2014 entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 14 L 410.13) und am 28. Mai 2014 das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 5 S 21.14), dass die Rechtsgrundlage des VIG für eine proaktive Veröffentlichung unzureichend sei und die Umsatzeinbußen des klagenden Lebensmittelunternehmens höher bewertet werden müssten.
Damit scheint sich die Beurteilung des Gesetzes durch Experten, Verbraucherverbände und der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 17/8023) zu bestätigen, dass es sich bei diesem Gesetzesvorhaben von Anfang an um reine Symbolpolitik handelte. Das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende Informationen spielte in der Rede der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Deutschen Verbrauchertag am 3. Juni 2013 keine Rolle. Eine Kontrolle des VIG durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in der 17. Wahlperiode abgelehnt. Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden von diesem daher wegen fehlender Zuständigkeit abgewiesen. Zwar hatte das damalige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seit dem 1. September 2012 die Homepage www.vig-wirkt.de geschaltet. Angesichts der negativen Erfahrungen bestehen jedoch Zweifel, ob das Verbraucherinformationsrecht tatsächlich wirkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf umfassende, kostenfreie, verständliche und proaktive Information durch die Behörden zu? Mit welchen Maßnahmen will sie dies in den nächsten zwei Jahren um- und durchsetzen?
In welcher Art, durch welche Institutionen oder Experten und in welchem Umfang hat die Bundesregierung die wissenschaftliche Begleitung des VIG seit dessen Novellierung fortgeführt?
Wird die Bundesregierung das VIG in der 18. Wahlperiode erneut evaluieren? Falls nein, wo und wie erhält sie ihre Erkenntnisse über die Wirkung des Gesetzes in der Praxis? Falls ja, wann und in welcher Form soll dies erfolgen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirkung des novellierten VIG und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei Verbraucheranfragen, und welche Entwicklung stellt sie seit dem 1. September 2012 fest?
a) Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbraucherverbände haben seit dem 1. September 2012 bis Ende August 2014 einen Antrag auf Information gegenüber den Behörden der Bundesregierung unter Berufung auf das VIG gestellt (bitte auflisten nach Behörden, Grund der Nachfrage, Kosten und Zeitrahmen der Beantwortung, positiver oder negativer Informationsherausgabe, Klagen von Unternehmen gegen die Informationsherausgabe, Rückzug des Antrages wegen zu hoher Kosten)?
b) Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbraucherverbände haben seit dem 1. September 2012 bis Ende August 2014 einen Antrag auf Information gegenüber den Behörden der Bundesregierung unter Berufung auf das IFG gestellt (bitte auflisten nach Behörden, Grund der Nachfrage, Kosten und Zeitrahmen der Beantwortung, positiver oder negativer Information, Klagen von Unternehmen gegen die Informationsherausgabe, Rückzug des Antrages wegen zu hoher Kosten)?
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Informationsanträgen nach dem VIG und dem IFG durch Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verbraucherverbände aus den Bundesländern für die Zeit vom 1. September 2012 bis Ende August 2014 vor (bitte nach Bundesländern, Behörden, Grund der Nachfrage, Kosten und Zeitrahmen der Beantwortung, positiver oder negativer Information, Klagen von Unternehmen gegen die Informationsherausgabe, Rückzug des Antrages wegen zu hoher Kosten auflisten)?
Wie erfolgt die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Bundesländern bei der Ausführung des VIG, und wie kontrolliert die Bundesregierung die Anwendung des Gesetzes gemäß Artikel 84 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG)?
Welche Stellung haben nach Kenntnis der Bundesregierung das VIG und das IFG für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Inanspruchnahme ihres Rechts auf umfassende, kostenfreie, verständliche und proaktive Information?
Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, warum das VIG und das IFG durch Verbraucherinnen und Verbraucher ggf. vergleichsweise wenig genutzt werden?
Wie viele Verbraucherbeschwerden sind bei dem bzw. der BfDI seit dem 1. September 2012 bis Ende August 2014 eingegangen, in der sich Verbraucherinnen und Verbraucher über fehlende, mangelhafte, abgelehnte oder zu teure Informationen durch Behörden beschwerten? Welche Bundesbehörden und Themenbereiche waren hiervon in besonderem Maße betroffen? Welchen Problemen sahen sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber? Wie viele Beschwerden und Anfragen mussten aufgrund fehlender Zuständigkeit abgelehnt werden?
Wird die Bundesregierung das VIG zu einem umfassenden Informationsrecht zu allen verbraucherrelevanten Fragen weiterentwickeln, dass somit auch Finanz-, Telekommunikations- und Energiedienstleistungen vom Informationsanspruch erfasst werden (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung der BfDI die Ombudsfunktion für das VIG übertragen (bitte begründen)?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Rechtsauslegung und -anwendung des VIG und des IFG?
Welche Schlussfolgerungen für die Rechtsetzung wird die Bundesregierung aus
a) den Praxistests u. a. von foodwatch vom Dezember 2013 und
b) den Berliner Gerichtsentscheidungen zur Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen im Internet sowie
c) dem 4. Tätigkeitsbericht der BfDI zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013
ziehen?
Welche der Verbesserungsvorschläge der BfDI zum IFG im 4. Tätigkeitsbericht sowie von foodwatch zum VIG im Praxistest wird die Bundesregierung gesetzgeberisch aufgreifen?
Wird die Bundesregierung das gesamte Informationsfreiheitsrecht auf den Prüfstand stellen und ein einheitliches sowie praxistaugliches Informationsfreiheitsgesetz, welches die Verbraucherinformationsrechte, Bürgerinformationsrechte und Umweltinformationsrechte umfasst, in dieser Wahlperiode erarbeiten (bitte begründen)?
Wie hat sich die proaktive Informationsherausgabe zu Verbraucherfragen seit dem 1. September 2012 in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Welche Projekte sind der Bundesregierung diesbezüglich bekannt, und welche dieser Projekte laufen erfolgreich und welche weniger erfolgreich?
Wie kann sich die Bundesregierung eine deutschlandweit einheitliche und bessere proaktive – also die unaufgeforderte und selbstverständliche – Veröffentlichung durch die Behörden in Deutschland vorstellen? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Praxis von Behörden, amtliche Informationen auf Internetseiten privater Anbieter, wie beispielsweise Facebook oder Twitter, bereitzustellen? Will die Bundesregierung dagegen gegebenenfalls vorgehen?