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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und den Binnenmarktfreiheiten der EU (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2519)

Unionskonformität deutschen Rechts: Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW, Gesetzgebungsbefugnis, Verfassungsmäßigkeit und Einordnung des Verfahrens, Initiative für ein entsprechendes Bundesgesetz, Ermöglichung rechtlichen Gehörs vor dem EuGH<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/254312.09.2014

Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und den Binnenmarktfreiheiten der Europäischen Union (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2519)

der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der – nach erbetener Fristverlängerung – erteilten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2519 – Das Verhältnis von vergabespezifischen Mindestlöhnen und den Binnenmarktfreiheiten der Europäischen Union – vom 11. September 2014 heißt es zu Frage 3 unter anderem: „Im Verfahren C-549/13 wurde nicht Stellung genommen.“

Dazu erläutert die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 6 unter anderem: „Die Bundesregierung verteidigt in den Verfahren vor den Europäischen Gerichten grundsätzlich die Unionsrechtskonformität des deutschen Rechts – sowohl des Bundesrechts als auch des Landesrechts – und wird das auch in Zukunft tun. […] Das gilt vor allem dann, wenn die Länder nach übereinstimmender Auffassung der Bundesregierung in einem Bereich ihrer Gesetzgebungsbefugnis betroffen sind und der Bund kein Recht zur Gesetzgebung hat. Im Fall C-529/13 bestanden insofern Zweifel an der Einordnung des Verfahrens. Daher hat die Bundesregierung von einer Stellungnahme abgesehen.“

Die Antwort ist nicht nachvollziehbar, da sie von der Bundesregierung mit keinem Wort – trotz Fristverlängerung – im Einzelnen erläutert wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW)“ vom 10. Januar 2012 ohne Gesetzgebungsbefugnis des Landes Nordrhein-Westfalen und damit verfassungswidrig erlassen wurde?

2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass entgegen der offenkundigen Auffassung des Landes Nordrhein-Westfalen dem Bund insoweit ein ausschließliches Recht zur Gesetzgebung zusteht?

3

Hat die Bundesregierung die Absicht, im Sinne der gesetzgeberischen Intentionen des Landes Nordrhein-Westfalen nunmehr selbst ein entsprechendes Bundesgesetz zu initiieren?

4

Sollte die Bundesregierung in der Gesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen zum TVgG-NRW keinen Verfassungsverstoß sehen, was sonst ist mit der Formulierung gemeint, dass „im Fall C-549 Zweifel an der Einordnung des Verfahrens“ bestanden? Welches „Verfahren“ ist gemeint, und unter welchen Gesichtspunkt bestanden bei welchem Mitglied der Bundesregierung unter welchem Gesichtspunkt „Zweifel“ an welcher Einordnung?

5

Hat die Bundesregierung auf die mehrfach geäußerte Bitte des Landesministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (zuletzt mit Schreiben vom April 2014) reagiert, nach Veröffentlichung der eingegangenen Schriftsätze und Stellungnahmen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) entsprechend dem Grundsatz der Bundestreue eine mündliche Verhandlung zu beantragen, um es dem Land Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen, rechtliches Gehör in dem Verfahren vor dem EuGH zu erhalten und so seine Legislativinteressen wahrzunehmen?

Falls nein, mit welcher dem Land Nordrhein-Westfalen in welcher Form übermittelten Begründung ist das unterblieben?

Berlin, den 11. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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