[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2774
18. Wahlperiode 07.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Tom Koenigs,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/2566 –
Deutsche Beteiligung an von den Vereinten Nationen geführten
Friedensmissionen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben sich in den
zurückliegenden Wochen für ein verstärktes Engagement Deutschlands im Rahmen der
Vereinten Nationen (VN) ausgesprochen. Der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, sagte Ende Januar 2014 vor Vertreterinnen
und Vertretern der VN anlässlich der konstituierenden Sitzung des Scientific
Advisory Board des Generalsekretärs der VN: „Unser Engagement in und für
die Vereinten Nationen ist und bleibt Kernbestand deutscher Außenpolitik. […]
Ich bin der Überzeugung: Deutschland muss sich auch in Zukunft nicht nur
finanziell, sondern auch vor Ort und personell engagieren.“
Die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, hat während
ihres Antrittsbesuches in den USA im Juni 2014 den VN ein stärkeres
Engagement der Bundeswehr bei Friedensmissionen in Aussicht gestellt. Dem
stellvertretenden VN-Generalsekretär Jan Eliasson signalisierte sie, dass dies vor
allem für technologische Fähigkeiten und Führungspositionen gelte (vgl.
Süddeutsche Zeitung vom 17. Juni 2014).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es mit Blick auf die
Vereinten Nationen u. a.:
„Zur Erfüllung ihrer friedenswahrenden Aufgaben benötigen die Vereinten
Nationen eine angemessene Ausstattung für ihre Friedensmissionen
(Peacekeeping) und der politischen Missionen der Weltorganisation, damit effektive
multilaterale Friedenspolitik betrieben werden kann.“
Deutschland verpflichtete sich im Jahr 1998 verbindlich, an VN-Einsätzen
mitzuwirken und im Bedarfsfall benötigte deutsche Soldatinnen und Soldaten im
Rahmen des Stand-By Arrangement Systems der Vereinten Nationen (UNSAS)
zur Verfügung zu stellen. Aktuell befinden sich 3 618 Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr in Auslandseinsätzen (Stand: 4. September 2014 –
Bericht 34/14 des Bundesministeriums der Verteidigung über die Lage in den Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2774 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEinsatzgebieten der Bundeswehr), davon allerdings nur mit 168 Soldatinnen
und Soldaten und sieben Militärexpertinnen und Militärexperten, sowie 19
Polizistinnen und Polizisten in VN-geführten Friedensmissionen (Stand: 30. Juni
2014 –
www.un.org/en/peacekeeping/resources/statistics/contributors.shtml).
1. Welchen Beitrag plant die Bundesregierung zu leisten, um die im
Koalitionsantrag angekündigte „angemessene Ausstattung“ der VN „zur
Erfüllung ihrer friedenswahrenden Aufgaben“ zu gewährleisten (bitte detailliert
nach derzeitigen und zusätzlich geplanten Beiträgen jeweils mit
Planungsstand aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung trägt derzeit als viertgrößter Beitragszahler zum Haushalt
für Friedensmissionen der VN maßgeblich zu deren Finanzierung bei. Der
deutsche Beitragssatz im VN-Haushalt beträgt derzeit 7,141 Prozent. Dies entspricht
für das Haushaltsjahr 2014/2015 der VN ca. 510 Mio. Dollar für
friedenserhaltende Maßnahmen (eine genaue Aufstellung nach Missionen erfolgt in der
nachfolgenden Tabelle). Deutschland beteiligt sich zudem aktiv mit militärischem
Personal sowie Polizei in VN-Friedensmissionen.
Derzeit befinden sich ca. 175 Soldatinnen und Soldaten sowie ca. 20
Polizistinnen und Polizisten in VN-geführten Missionen.
Deutschland unterstützt zudem den VN-internen Prozess zur Verbesserung der
Ausstattung der Kontingente der Friedensmissionen (vor allem im Bereich des
Sanitätswesens und der Nutzung moderner Technologien) und begrüßt die
verstärkten Überprüfungen in den Friedensmissionen durch Inspekteure des VN-
Sekretariats.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung auch im Bereich des zivilen
Krisenmanagements. Diese Maßnahmen ergänzen und unterfüttern die
militärische Beteiligung an internationalen Friedensmissionen, im Sinne des
Aktionsplans der Bundesregierung „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung“.
Deutschland ist beispielsweise aktiv am Aufbau und der Verbesserung der
Zivilpolizei in den Palästinensischen Gebieten beteiligt und engagiert sich in
Ostafrika beim Aufbau von Polizeibehörden. Darüber hinaus fördert die
Bundesregierung Trainingskurse am Kofi Annan International Peacekeeping Training
Center (KAIPTC) in Accra, Ghana und der École de Maintien de la Paix (EMP)
in Bamako, Mali zur Vorbereitung westafrikanischer Polizeikräfte auf den
Einsatz in internationalen VN-Friedensmissionen. Die Vermittlung unseres
Verständnisses von Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte ist
dabei immer integraler Bestandteil der Ausbildung.
Die Bundesregierung plant, ihre finanzielle und personelle Unterstützung für die
VN auch weiterhin in gleicher Weise aufrecht zu erhalten. Soweit die
Unterstützung den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Sinne des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes beinhaltet, ist die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages
erforderlich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/27742. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass alle VN-Mitglieder mit
Unterzeichnung der VN-Charta grundsätzlich zur Unterstützung von VN-
Missionen verpflichtet sind, wie dies u. a. in Artikel 2 der Charta der Vereinten
Nationen festgelegt ist?
Die Charta der VN ruft die Mitgliedstaaten zur grundsätzlichen Unterstützung
auf, wobei für personelle Beiträge im Bereich der VN-Friedensmissionen das
Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Die VN-Missionen selbst sind in der VN-Charta
nicht genannt, sondern haben sich erst später als Instrument zur
Friedenssicherung und -konsolidierung herausgebildet.
a) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Hauptpersonalsteller von VN-Missionen die vergleichsweise geringen personellen
Beiträge Deutschlands (und anderer europäischer Staaten) zu VN-
Missionen?
Der VN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat mehrfach (zuletzt bei seinem
Deutschlandbesuch im Februar 2014) ebenso wie der stellvertretende VN-
Generalsekretär Jan Eliasson gegenüber der Bundesministerin der Verteidigung
Dr. Ursula von der Leyen und dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-
Walter Steinmeier bei ihren Besuchen in New York im Juni und September 2014
ausdrücklich die wichtigen Beiträge Deutschlands für die VN anerkannt. Dabei
hat der VN-Generalsekretär große Wertschätzung, nicht nur für Deutschlands
finanzielle Beiträge unterstrichen, sondern auch für das personelle Engagement,
einschließlich der militärischen Ausstattung für die VN.
FEM Resolutionen der
VN-GV
Gesamtsumme Deutscher
Pflichtbeitrag
UNDOF (Golanhöhen) A/RES/68/260 B 69.114.400,00$ 4.935.459,31$
UNIFIL (Libanon) A/RES/68/292 549.322.600,00$ 39.227.126,87$
MINURSO (Westsahara) A/RES/68/296 58.126.500,00$ 4.150.813,37$
UNFICYP (Zypern) A/RES/68/286 62.531.500,00$ 4.465.374,42$
UNMIK (Kosovo) A/RES/68/290 46.325.400,00$ 3.308.096,82$
MONUSCO (DR Kongo) A/RES/68/287 1.506.067.900,00$ 107.548.308,74$
UNOCI (Cote d'Ivoire) A/RES/68/285 532.091.100,00$ 37.996.625,45$
UNMIL (Liberia) A/RES/68/291 460.613.200,00$ 32.892.388,62$
MINUSTAH (Haiti) A/RES/68/289 539.109.400,00$ 38.497.802,26$
UNAMID (Darfur) geschätzt * A/RES/68/297 1.279.308.400,00$ 91.355.412,84$
AMISOM/UNSOA (Somalia) A/RES/68/298 528.207.800,00$ 37.719.319,00$
UNISFA (Abyei) A/RES/68/258 B 343.815.800,00$ 24.551.886,28$
UNMISS (Südsudan) geschätzt * A/RES/68/293 1.161.786.800,00$ 82.963.195,39$
MINUSMA (Mali) A/RES/68/259 B 895.534.000,00$ 63.950.082,94$
MINUSCA (Zentralafr. Republik) geschätzt * A/RES/68/299 625.952.800,00$ 44.699.289,49$
Stand 22.09.2014 8.657.907.600,00$ 509.611.809,37$
Gesamthaushalt Friedenserhaltende Maßnahmen 01.07.2014-30.06.2015
* Geschätzt, da Haushaltsverhandlungen hierzu noch nicht abgeschlossen, Entscheidung im Dezember 2014.
Drucksache 18/2774 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wird der erhebliche deutsche Finanzbeitrag (derzeit 7,1 Prozent des
jährlichen Budgets der VN für friedenserhaltende Missionen) als
ausreichendes Äquivalent angesehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
c) Welche Vorteile hätten ein stärkeres deutsches Engagement bei der VN-
Friedenssicherung für die globale kollektive Sicherheit für deutsche und
europäische Sicherheitsinteressen?
Für die Bundesregierung ist das Engagement in den VN ein elementarer
Bestandteil ihrer Außen- und Sicherheitspolitik. Die VN sind die einzige
internationale Organisation mit universeller Mitgliedschaft, die auf einem
völkerrechtlichen Vertrag beruht und durch den Sicherheitsrat für alle Mitgliedstaaten
bindende Beschlüsse fassen kann. Nicht nur bei der Bedrohung von Frieden und
Sicherheit, sondern auch bei der Bewältigung humanitärer Katastrophen spielen
die VN eine entscheidende Rolle. Entsprechend wird die Bundesregierung die
VN auch weiterhin unterstützen und – wo immer möglich – stärken.
d) Was sind die Gründe für die vergleichsweise geringen personellen
deutschen Beiträge zur VN-Friedenssicherung?
Jeder Mitgliedstaat ist aufgerufen, die VN nach den ihm zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen. VN-Missionen bedürfen
finanzieller Ausstattung, Personal (Militär, Polizei, zivile Experten), aber auch
Schlüsselfähigkeiten (Lufttransport, Schiffe etc.). Deutschland stellt – anders als die
großen Truppensteller u. a. aus Asien – im Regelfall keine quantitativ großen
Personalbeiträge, sondern leistet eher, neben der hohen finanziellen
Unterstützung, qualitativ hochwertige Beiträge, die andere Mitgliedstaaten häufig nicht
leisten können. Dazu gehören z. B. maritime Kapazitäten vor der Küste des
Libanon oder die Lufttransportkapazitäten in der Aufbauphase der Mission
MINUSMA in Mali. Zudem stellt Deutschland qualifiziertes Personal für die
Leitungsstäbe, als Militärbeobachter oder für die militärische/polizeiliche
Ausbildung.
3. Welches Personal in welchem Umfang hat Deutschland aktuell im Rahmen
des UNSAS für etwaige Anfragen durch die VN gemeldet (bitte nach
gemeldeter Fähigkeit, Dienstgrad, möglichem Einsatzbereich, möglicher
Einsatzdauer aufschlüsseln)?
Wie hoch ist hinsichtlich des gemeldeten Personals jeweils der Anteil an
Frauen?
Die Anzeige deutscher Beiträge im Rahmen des UNSAS bezieht sich im Kern auf
Fähigkeiten, nicht auf individuelles Personal. Die angezeigten Fähigkeiten
betreffen Lufttransport, Landtransport, medizinische Unterstützung,
Pionierunterstützung, Kommunikation, Schutzkräfte, Marinekräfte (Seeüberwachung,
Minensuche/Minenjagd, Aufklärung), Militärbeobachter (bis zu 20), Militärpolizei/
Feldjäger (bis zu 25), Personalunterstützung für Stabsaufgaben sowie u. a. zivile
Minenräumer.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
4. Plant die Bundesregierung die Bereitstellung von zivilem und polizeilichem
Personal für VN-Friedensmissionen zu erhöhen, und wenn ja, in welchem
Umfang (bitte jeweils einzeln nach gemeldeter Fähigkeit, möglichem
Einsatzbereich und möglicher Einsatzdauer aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2774Wenn nein, wie lässt sich dies mit der im Koalitionsvertrag geäußerten
Absicht, die „rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen
für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in Friedensmissionen [zu]
verbessern“, vereinbaren?
Der Einsatz von zivilem und polizeilichem Personal richtet sich nach dem
Bedarf der VN und, hinsichtlich des Einsatzes von Polizistinnen und Polizisten,
u. a. auch nach deren Verfügbarkeit. Der Bedarf – auch hinsichtlich einer
etwaigen Erhöhung des Unterstützungsumfangs – wird in jedem Einzelfall seitens
des Bundes und der Länder geprüft. Es gibt derzeit keine konkrete Anfrage der
VN an Deutschland, und es bestehen auch keine konkreten Planungen,
zusätzliche Polizistinnen oder Polizisten in VN-Friedensmissionen zu entsenden.
Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung des Auftrags aus dem
Koalitionsvertrag. Hierzu finden Ressortabstimmungen sowie Gespräche des Bundes
mit den Ländern statt. Eine Unvereinbarkeit zwischen der hier wiedergegeben
Position und dem Koalitionsvertrag besteht nicht.
5. Welche Ausrüstung und welches Material hat Deutschland in welchem
Umfang und für welchen Einsatzzeitraum im Rahmen von UNSAS für
Anfragen seitens der VN gemeldet (bitte detailliert aufzeigen)?
Die Anzeige deutscher Beiträge im Rahmen des UNSAS bezieht sich im Kern auf
Fähigkeiten. Ausrüstung und Material sind gegenüber den VN nicht spezifiziert
worden.
6. Wie lauten die genauen Bestimmungen des am 24. Juli 1998 geschlossenen
Memorandum of Understanding (MoU) zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den VN zur Meldung von Truppenkontingenten, Material
und Ausrüstung im Rahmen von UNSAS, und ist es seitdem zu einer
Anpassung des MoU gekommen?
Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und warum?
Wie lauten die genauen Bestimmungen der getroffenen Zusatzvereinbarung
zum UNSAS vom 1. November 2000, und welche militärischen Beiträge in
welchem Umfang wurden hier im Einzelnen festgehalten?
Bei dem am 24. Juli 1998 geschlossenen MoU zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den VN handelt es sich um eine Standardvereinbarung
zwischen den VN und den jeweiligen Mitgliedstaaten. Diese stellt zunächst
lediglich die grundsätzliche Bereitschaft fest, Ressourcen für VN-Friedensmissionen
zur Verfügung zu stellen. Ob und wann die angezeigten Kapazitäten tatsächlich
zum Einsatz kommen, obliegt (nach § 3 des MoU) der nationalen Entscheidung
des betroffenen Mitgliedstaates. Die grundsätzlich für die VN bereitgestellten
Ressourcen werden in einem Anhang zum MoU aufgelistet. Im Jahr 1998
wurden zunächst zivile Kapazitäten gemeldet; in der Zusatzvereinbarung vom Jahr
2000 wurde die Liste durch militärische Kapazitäten ergänzt.
Die zivilen Kapazitäten umfassen: zwei Stress Intervention Teams à vier
Personen für jeweils acht Tage; zwei Minenräumexperten-Teams à fünf Personen für
jeweils 28 Tage sowie ein Team medizinischer Erstausstatter à zehn Personen
für 35 Tage.
Das MoU vom 1. November 2000 folgt den hier beschriebenen Grundsätzen. Das
MoU benennt militärische Beiträge, die die Bundesregierung den VN für den
Einsatz in VN-Friedensmissionen unter den vereinbarten Voraussetzungen zur
Verfügung stellen wird. Der Vereinbarung entsprechend bleibt die endgültige
Entscheidung zur Entsendung deutscher Beiträge eine nationale Entscheidung.
Drucksache 18/2774 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Rahmen des MoU wurden Umfänge vereinbart für Militärbeobachter (bis zu
20 Personen) und Feldjäger/Militärpolizei (bis zu 25 Personen). Darüber hinaus
wurden keine Umfänge, sondern Kapazitäten (Fähigkeiten) militärischer
Beiträge vereinbart. Dies betrifft die Fähigkeiten Lufttransport, Landtransport,
Medizinische Unterstützung, Pionierunterstützung, Kommunikation, Schutzkräfte,
Marinefähigkeiten (Seeraumüberwachung, Minensuche/Minenjagd,
Luftaufklärung) und personelle Unterstützung für Stabsaufgaben.
7. Inwiefern hält die Bundesregierung die im Rahmen von UNSAS
gemeldeten Einsatzkräfte sowohl quantitativ als auch mit Blick auf die gemeldeten
Fähigkeiten für ausreichend, und plant die Bundesregierung, diesen
Kräfteansatz anzuheben?
Die Anzeige deutscher Beiträge im Rahmen von UNSAS erfolgte im Jahr 2000.
Die Bundesregierung prüft, ob die angezeigten Beiträge mit Blick auf die mit der
Neuausrichtung der Bundeswehr einhergehenden veränderten strukturellen
Gegebenheiten anzupassen sind.
a) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
b) Wenn nein, wie lässt sich dieses mit den Ankündigungen vereinbaren,
VN-Friedensmissionen stärker unterstützen zu wollen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
8. Inwiefern hält es die Bundesregierung für problematisch, dass mit Blick auf
die Entsendung von Truppenkontingenten für geplante VN-Missionen nach
wie vor das Prinzip der Freiwilligkeit der Mitgliedstaaten gilt, auch wenn
diese über UNSAS Personal sowie Ausrüstung und Material für die VN als
verfügbar gemeldet haben, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang für eine Reform des UNSAS ein?
Über die Entsendung von Truppenkontingenten in VN-Missionen entscheiden
die Mitgliedstaaten der VN in nationaler Souveränität. Trotz der grundsätzlich
im Rahmen des UNSAS angezeigten Bereitschaft zur Bereitstellung von
Ressourcen bedarf auch deren tatsächliche Verfügbarmachung einer gesonderten
Entscheidung auf Ebene des jeweiligen VN-Mitgliedstaates. Eine Reform des
UNSAS wird von der Bundesregierung derzeit nicht verfolgt.
9. Welche konkreten Vorschläge zur größeren Handlungsfähigkeit der VN bei
der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von VN-Friedensmissionen
hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2006 innerhalb des Special
Committee on Peacekeeping Operations (C34) der VN-Generalversammlung
gemacht?
Deutschland hat sich, in enger Abstimmung mit den EU-Partnern, für effektive
Friedensmissionen eingesetzt, damit diese ihre oft breit gefächerten Mandate
bestmöglich umsetzen können. Deutschland hat dabei immer ein besonderes
Augenmerk auf den Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere von Frauen und
Kindern, in bewaffneten Konflikten gelegt sowie die Berücksichtigung einer
Genderperspektive in Friedensmissionen gefordert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/277410. Wie schnell sind über UNSAS gemeldetes Personal sowie Ausrüstung und
Material für eine potentielle VN-geführte Mission verlegbar und de facto
verfügbar, und inwiefern hält die Bundesregierung diese Zeiten für
angemessen?
Welche Probleme hat es hier in der Vergangenheit gegeben (bitte für jede
Mission einzeln aufschlüsseln)?
Bei der Umsetzung der im Rahmen des UNSAS angezeigten Fähigkeiten sind
die gegenüber den VN benannten Reaktionszeiten maßgeblich.
Im Einzelnen:
Lufttransport Reaktionszeit: 30 Tage
Landtransport 30 Tage
Medizinische Unterstützung 30 Tage
Pionierunterstützung 30 Tage
Kommunikation 30 Tage
Schutzkräfte 30 Tage
Marinekräfte 30 Tage
Militärbeobachter 30 Tage
Militärpolizei/Feldjäger 15 Tage
Personalunterstützung für Stabsaufgaben 15 Tage
Es gab nach Aktenlage zwei Anfragen der VN an Deutschland mit Bezug auf die
im Rahmen des UNSAS angezeigten Fähigkeiten.
– Eine Anfrage nach Hubschrauberkräften (2002).
– Eine Anfrage nach Transporteinheit und Hubschrauberkräften (2007).
In beiden Fällen hat Deutschland die angefragten Fähigkeiten aufgrund der
Bindung in anderen Einsätzen, insbesondere Afghanistan, nicht zur Verfügung
stellen können.
11. Wie viele Anfragen haben die VN seit dem Jahr 2006 an die
Bundesrepublik Deutschland gerichtet, in denen es um die Unterstützung mit Personal
(zivil, polizeilich und militärisch), Material oder Ausrüstung für VN-
geführte Missionen ging (bitte nach Jahr, Mission, Gegenstand und Umfang
der Anfrage aufschlüsseln)?
a) In welchen Fällen hat die Bundesregierung einer Anfrage der VN auf
Unterstützung nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen, und
warum (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
b) Wurden sämtliche Anfragen an die Bundesregierung im Rahmen von
UNSAS gestellt, oder wurde und wird zusätzlich auf andere
Möglichkeiten zurückgegriffen, um Personal, Material und sonstige
Ressourcen seitens der VN bei der Bundesrepublik Deutschland anzufragen?
Wenn ja, welche sind das?
Die Antwort zu den Fragen 11, 11a und 11b werden wegen des inhaltlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Internationales ziviles Personal rekrutiert das Sekretariat der VN unmittelbar
über die bei den VN bestehenden Personallisten. Bei zusätzlichen konkreten
Anfragen, die unmittelbar an Deutschland gerichtet werden, wird geprüft, ob das
Drucksache 18/2774 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeZentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) geeignete Kandidaten
benennen kann, die dem Sekretariat der VN vorgeschlagen werden können.
Die Generierung von Polizei- und Militärkräften sowie Material für
Friedensmissionen der VN erfolgt auf unterschiedliche Weise und in der Regel nicht über
UNSAS. Ausgangspunkt sind Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, mit denen
die jeweilige Mission eingerichtet wird. Sie enthalten üblicherweise einen
generellen Aufruf an die Mitgliedstaaten, sich mit Personal und Material zu
beteiligen. Daneben gibt es formelle Einzelanfragen der VN zu Polizei- und
Militärkräften sowie Material für bestehende Missionen, die meist an mehrere
Mitgliedstaaten, darunter ggf. auch Deutschland gerichtet werden. Das Sekretariat
der VN richtet meist informelle Vorabanfragen an Mitgliedstaaten, um zu
prüfen, ob die gewünschten Kapazitäten grundsätzlich zur Verfügung stehen. Den
VN ist in der Regel allgemein bekannt, über welche Fähigkeiten, für die Bedarf
in VN-Friedensmissionen besteht, die VN-Mitgliedstaaten grundsätzlich
verfügen. Deutschland hat die Anfragen zur Fortsetzung der Beteiligung an den
Missionen UNAMID, UNMISS, UNIFIL, MINUSMA (mandatspflichtig) sowie
UNAMA, UNMIL, MINURSO (nicht mandatspflichtig) positiv beantwortet.
Zwei kurzfristigen Einzelpersonalanfragen für die Mission in der
Demokratischen Republik Kongo MONUSCO wurde nicht entsprochen, da hierfür ein
Bundestagsmandat erforderlich gewesen wäre.
12. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf der Ebene der Europäischen
Union für den Aufbau einer Standby-Truppe ein, die im Bedarfsfall für
Friedensmissionen der VN militärische Kräfte sowie Ausrüstung und
Material zur Verfügung stellen könnte?
a) Hat es hierzu bereits Gespräche zwischen der Europäischen Union
(EU), ihren Mitgliedstaaten und den VN gegeben, und wenn ja, wann,
und mit welchen Ergebnissen?
b) Wäre es aus Sicht der Bundesregierung vertretbar, militärisches
Personal im Rahmen einer EU-Standby-Truppe dem Kommando einer
VN-Friedensmission zu unterstellen, und wenn ja, unter welchen
Bedingungen?
Wenn nein, warum nicht?
c) Gibt es ähnliche Überlegungen für die zivile und polizeiliche
Personalbereitstellung?
aa) Wenn ja, welche?
bb) Wenn nein, warum nicht?
Die Antworten zu den Fragen 12, 12a bis 12c werden wegen des inhaltlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Zusammenarbeit der EU und den VN im Krisenmanagement basiert in erster
Linie auf Komplementarität und der konkreten Zusammenarbeit in
Krisengebieten, wie etwa in Mali zwischen den Missionen der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) EUTM Mali und EUCAP Sahel Mali
und der VN-Mission MINUSMA oder in der Zentralafrikanischen Republik, wo
die militärische EU-Überbrückungsmission EUFOR RCA den Aufwuchs der
VN-Mission MINUSCA unterstützt.
Auf Arbeitsebene findet zwischen den VN- und EU-
Krisenmanagementstrukturen ein nahezu täglicher Austausch zur Zusammenarbeit in einer Reihe von
Krisengebieten statt. Mit dem EU-VN Steering Committee existiert ein Gremium,
das sich regelmäßig auf hoher Beamtenebene trifft, um die EU-VN
Zusammenarbeit zu stärken und die Unterstützung der friedenserhaltenden Maßnahmen der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2774VN durch Instrumente der GSVP weiter auszubauen. Dieses Ziel wird von der
Bundesregierung aktiv unterstützt.
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wird in den
nächsten Monaten zudem Verhandlungen mit den VN für einen Rahmenvertrag
für die Zusammenarbeit im Krisenmanagement eröffnen. Ziel dieses
Rahmenvertrages ist es, die konkrete Zusammenarbeit strukturell und vor Ort weiter zu
stärken. Die konkreten Inhalte des Rahmenvertrages werden Gegenstand dieser
Verhandlungen sein. Eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Standby-
Truppe der EU für VN-Friedensmissionen wird derzeit nicht diskutiert. Der
Einsatz bereits existierender Krisenmanagementinstrumente der EU, wie etwa der
schnellen Eingreiftruppen (EU Battlegroups), ist im Rahmen von VN-
Operationen grundsätzlich möglich und bedürfte im konkreten Fall einer entsprechenden
politischen Entscheidung. Militärische GSVP-Missionen werden stets im
Rahmen von Resolutionen des VN-Sicherheitsrates tätig, eine direkte Unterstellung
unter ein VN-Kommando erfolgt dabei nicht.
Die Zusammenarbeit ziviler und polizeilicher GSVP-Missionen mit den VN
erfolgt im selben Rahmen wie die der militärischen Missionen.
13. Welche Stellen der Bundesregierung sind im Falle einer Anfrage seitens
der VN bei der Entscheidung über die Bereitstellung von Personal,
Material oder Ausrüstung beteiligt, und wie viel Zeit benötigt die
Bundesregierung für die Beantwortung einer Anfrage der VN?
Einzelanfragen des Sekretariats der VN werden von der Ständigen Vertretung
New York an das Auswärtige Amt weitergeleitet, das diese mit dem
Bundesministerium der Verteidigung oder dem Bundesministerium des Innern prüft.
Die Beantwortung erfolgt in der Regel innerhalb von maximal 14 Tagen.
14. Stellt das Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der
Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland
(Parlamentsbeteiligungsgesetz) nach Auffassung der Bundesregierung eine
Beeinträchtigung für die effektive deutsche Beteiligung an VN-geführten
Friedensmissionen dar?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte detailliert darstellen)?
b) Wenn ja, wurden vergangene oder laufende Missionen bereits durch
die Mechanismen der Parlamentsbeteiligung beeinträchtigt, und wenn
ja, inwiefern (bitte konkret nach Mission und jeweilig aufgetretenen
Problemen aufschlüsseln)?
Die Antwort zu den Fragen 14, 14a und 14b werden wegen des inhaltlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Deutsche Bundestag hat bisher allen Beschlussvorschlägen der
Bundesregierung zur Beteiligung bzw. Fortsetzung der Beteiligung deutscher
Streitkräfte an mandatierungspflichtigen VN-geführten Missionen zugestimmt.
Einzelanfragen des Sekretariats der VN nach zusätzlicher Bereitstellung von
Personal und Material kann die Bundesregierung dann entsprechen, wenn sie von
einem bestehenden Mandat gedeckt sind. Falls die zusätzliche Bereitstellung
von Personal und Material ein gesondertes Bundestagsmandat erfordern würde,
wird von Fall zu Fall geprüft, ob eine Bundestagsbefassung und -entscheidung
angemessen und verhältnismäßig ist, um solchen Anfragen des Sekretariats der
VN entsprechen zu können. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz hat sich bislang
grundsätzlich bewährt. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Deutsche Bun-
Drucksache 18/2774 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedestag eine Kommission eingesetzt hat, um zu prüfen, wie auch mit Blick auf die
Zusammenarbeit mit den VN die Parlamentsrechte gesichert werden können.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um – unter
uneingeschränkter Wahrung der Parlamentsbeteiligung – die effektive deutsche
Beteiligung an VN-geführten Friedensmissionen zu gewährleisten?
Sofern eine entsprechende politische Entscheidung getroffen wird, ist eine
effektive deutsche Beteiligung an VN-geführten Friedensmissionen auf der
Grundlage der aktuellen Entscheidungsverfahren und rechtlichen Vorgaben
gewährleistet. Die Bundesregierung prüft im Rahmen der regulären
Verlängerungen der Bundestagsmandate für die Fortsetzung der Beteiligung deutscher
Streitkräfte an VN-geführten Missionen, ob diese ggf. dem Bedarf der Mission
angepasst oder flexibilisiert werden sollten. Auch bei zukünftigen neuen
Bundestagsmandaten ist das Ziel der Bundesregierung eine bedarfsgerechte und
zugleich hinreichend flexible Formulierung.
16. Welche militärischen und zivilen Fähigkeiten sowie welches Material und
welche Ausrüstung werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens
der VN derzeit besonders benötigt und angefragt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht in den Friedensmissionen der VN
besonderer Bedarf bei sog. Schlüsselfähigkeiten, etwa in den Bereichen
Logistik, Kommunikation, Aufklärung, Transport, Bau kritischer Infrastruktur/
Pionierfähigkeiten und Bereitstellung von Anfangsbefähigungen.
a) Inwieweit ist das notwendige Personal der Bundeswehr hinreichend
für VN-Einsätze ausgebildet?
Das in VN-Einsätze entsandte Personal der Bundeswehr wird gut vorbereitet
und ausgebildet. Dazu tragen die am VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr
und an der Führungsakademie der Bundeswehr durchgeführten VN-
Ausbildungen maßgeblich bei.
b) Welche spezifischen Fähigkeiten benötigen Bundeswehrangehörige,
Polizistinnen bzw. Polizisten und Zivilexpertinnen bzw. Zivilexperten
für VN-Missionen?
Personal, das in VN-Missionen entsandt wird, sollte mit den besonderen
Rahmenbedingungen der VN-Friedenssicherung vertraut sein. Dazu zählen die
Kenntnis des jeweiligen Mandates, die Sensibilisierung für die jeweiligen
politischen Rahmenbedingungen, ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, die
Fähigkeit zum Handeln unter unerwarteten Bedingungen und die Fähigkeit zur
Zusammenarbeit im multinationalen Kontext.
Deutsche Polizeivollzugsbeamte (PVB) werden im Rahmen der Mandate der
VN in Friedensmissionen tätig. Die Hauptaufgaben der zivil-polizeilichen
Komponente in VN Missionen liegen in der Förderung und dem Schutz von
Menschenrechten sowie dem Wiederaufbau des staatlichen Sicherheitssektors. Der
Schwerpunkt der Aufgaben der PVB liegt im Monitoring, in der Beratung und
dem Training der Polizisten des Gastlandes. Hierzu bringen die PVB
insbesondere die spezifischen Fähigkeiten, die sie in den Heimatbehörden erworben
haben im Einsatzland unter Berücksichtigung der besonderen
Rahmenbedingungen des Gastlandes ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2774c) Inwiefern verfügt die Bundeswehr über Material und Ausrüstung, die
für laufende und etwaige geplante VN-Missionen von besonderem
Interesse sind?
Die Bundeswehr verfügt über Material und Ausrüstung, die für das gesamte
potenzielle Einsatzspektrum geeignet sind.
17. Welche Kapazitäten in welchem Umfang und mit welcher
Durchhaltefähigkeit könnte die Bundeswehr derzeit jeweils in den Bereichen Land-
und Lufttransport, sanitätsdienstliche Unterstützung, Fernmelde- und
anteilige Sicherungselemente, Pionierfähigkeiten, Marinekomponenten zur
Aufklärung, Überwachung und Minenabwehr, Militärbeobachter,
Feldjäger sowie Personal zur Unterstützung von Stabsarbeit auf Anfrage der
VN zur Verfügung stellen, und inwiefern wäre hier jeweils ausreichend
einsatzbereites Material und einsatzbereite Ausrüstung verfügbar (bitte
aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr verfügt grundsätzlich über die im Rahmen des UNSAS
angezeigten Fähigkeiten. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Darüber
hinaus bereitzustellende Fähigkeiten für VN-Missionen unterliegen einer
Prüfung im Einzelfall. Zu berücksichtigen ist dabei jeweils die Bindung von
Personal und Material in anderen, bereits stattfindenden Einsätzen.
18. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, deutsche
Polizistinnen und Polizisten sowie sonstiges deutsches ziviles Personal wurden seit
dem Jahr 2006 im VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in
Hammelburg auf einen Einsatz im Rahmen von VN-geführten Missionen
vorbereitet (bitte nach Jahr, Zugehörigkeit zu Streitkräften, Polizei oder sonstiger
ziviler Einrichtung aufschlüsseln)?
Aus technischen Gründen können für den Zeitraum zwischen 2006 und 2009
keine belastbaren Zahlen mehr ermittelt werden. Die verwendeten Angaben sind
Annäherungswerte aufgrund der noch vorhandenen Datenbestände. Insgesamt
ist eine nahezu gleichbleibende Anzahl an Teilnehmern über die Jahre des
Betrachtungszeitraumes (2006 bis 2014) zu verzeichnen.
Es werden keine deutschen PVB für ihren Einsatz in VN-Friedensmissionen in
Hammelburg vorbereitet.
Militärisches
Personal
als Military Observer und
Military Liaison Officer
insgesamt 618 deutsche und ca.
270 internationale Teilnehmer
Polizei im Zusammenwirken mit
Bundespolizeiakademie
Lübeck und Hochschule
der Polizei BW, Landesamt
für Aus- und Fortbildung,
NRW
Ausbildung integriert für VN-
und EU-Missionen
(keine unmittelbare
Vorbereitung auf VN-Missionen)
Ziviles Personal Im Zusammenwirken mit
ZIF
insgesamt 860
(Ausbildung integriert für
VN-/EU-/OSZE-Missionen)
Drucksache 18/2774 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche Lehrgänge, Schulungen und sonstigen Vorbereitungen werden
jeweils für militärisches, polizeiliches und sonstiges ziviles Personal in
welchem zeitlichen Umfang durchgeführt?
Deutsche PVB, die für einen Friedenseinsatz vorgesehen sind, durchlaufen
obligatorisch sowohl ein zweiwöchiges Basisseminar, als auch ein
Vorbereitungsseminar für das konkrete Einsatzgebiet, in das sie entsandt werden sollen. Beim
Vorbereitungsseminar variiert die Dauer je nach Einsatzgebiet zwischen fünf
Tagen bis hin zu vier Wochen. Nach Abschluss des Einsatzes ist die Teilnahme
an einem Nachbereitungsseminar (fünf Tage) ebenfalls obligatorisch. Darüber
hinaus können die PVB weitere Trainings wahrnehmen, die zu einer
intensiveren Vorbereitung auf den Einsatz in Friedensmissionen beitragen (z. B.
„Mentoring and Advising“, „Women, Peace and Security“). Diese sind jedoch nicht
obligatorisch.
Das Curriculum des Basisseminars wurde durch die VN standardisiert und die
in Deutschland durchgeführten Seminare, die nach den vorgegebenen VN-
Standards durchgeführt werden sind durch die VN zertifiziert.
Durch das VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr werden nachstehende
Lehrgänge, Schulungen und sonstige Vorbereitungen für Einsätze im Rahmen
von VN, EU, OSZE und NATO durchgeführt. Für die Ausbildung kann hier
keine eindeutige Trennung zwischen VN-Einsätzen und anderen Einsätzen
durchgeführt werden. Die Spezifika der Organisationen (VN, EU, OSZE, NATO)
werden jeweils in der Ausbildung berücksichtigt.
VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr:
Lehrgänge/Schulungen/Ausbildung zur Einsatzvorbereitung
Teilnehmer/Zielgruppe Thematik Häufigkeit Anmerkungen/Details/Dauer
Militärisches Personal
(bis zu 8 000
Teilnehmer im Jahr)
Military Experts On
Mission – Military
Observers (MEoM-
MilObs)
3× im Jahr
(davon 1× nur deutsche
Teilnehmer, 2×
internationale Teilnehmer)
1× 6 Wochen (nur deutsche
Teilnehmer; Anteil UN Military
Observer Course im Ausland);
2× 9 Wochen
– Modul Grundlagen (mit
Einsatzführungskommando);
nur deutsche Teilnehmer
– Modul Ergänzende
Sanitätsausbildung; nur deutsche
Teilnehmer
– Modul Erweiterte
Sanitätsausbildung; nur deutsche
Teilnehmer
– Modul Englisch für MEoM;
nur deutsche Teilnehmer
– Modul UN Military
Observer Course; deutsche und
internationale Teilnehmer
Military Experts on
Mission – Partnering,
Mentoring and Advising
(MEoM-PMA)
4× im Jahr
(davon 1× internationale
Teilnehmer)
– Modul A (2Wochen in
Englisch)
– Modul B (3 Wochen mit
ressortübergreifendem Anteil
mit ZIF und Bundespolizei
und militärfachlichem
Anteil)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2774Englisch für
Multinationale Stäbe
bis zu 3× im Jahr zwei Wochen
Englisch für
Patrouillenführer
bis zu 4× im Jahr zwei Wochen mit
Unterstützung US-Army
Ausbildung „Train the
Trainer for Peace
Support Operations“
bis zu 3× im Jahr – Ausbildungsunterstützung
für NATO Partner Nationen
– Ausbildungsunterstützung
für UN Department of
Peacekeeping Operations
– Ausbildungsunterstützung
deutsche-binationale
Vereinbarungen (z. B. Georgien,
Mongolei, Äthiopien)
Ausbildung der
Ausbilder EAKK1
bis zu 4× im Jahr 2 Wochen (entfällt ab 2015)
Auffrischungsausbildung EAKK
bis zu 6× im Jahr 2 Wochen zur
Aufrechterhaltung der Einsatzbefähigung für
Stabs-/Unterstützungspersonal
(entfällt ab 2015)
Systembetreuer mobile
Überwachungstechnik
(Feldlagerschutz)
bis zu 2× im Jahr 2 Wochen
Systembetreuer
Rundumbeobachtungsanlage
(Feldlagerschutz)
bis zu 2× im Jahr 2 Wochen
Systembetreuer
Bodensensorüberwachung
(Feldlagerschutz)
bis zu 2× im Jahr 1 Woche
Systembetreuer
Schützendetektionsanlagen
(Feldlagerschutz)
bis zu 2× im Jahr 1 Woche
Leichenhygienische
Maßnahmen
3× im Jahr 1 Woche mit Unterstützung
Theo-Remmertz-Akademie
Münnerstadt
Fortbildung für MEoM –
Militärische
Unterstützung
Sicherheitssektorreform (SSR)
bis zu 2× im Jahr 1 Woche
Fortbildung für MEoM –
Militärische
Unterstützung „Disarmament,
Demobilization,
Reintegration (DDR)“
bis zu 2× im Jahr 1 Woche
Fortbildung für MEoM –
Protection of Civilians
(POC)
bis zu 2× im Jahr 1 Woche
Teilnehmer/Zielgruppe Thematik Häufigkeit Anmerkungen/Details/Dauer1 Einsatzvorbereitende Ausbildung im Rahmen von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung.
Drucksache 18/2774 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMilitärisches und
ziviles Personal
(Kooperationsausbildungen) in
Summe bis zu 30
Soldaten bei Gesamtumfang
160 im Jahr
Women, Peace and
Security
bis zu 4× im Jahr 1 Woche in Zusammenarbeit
mit ZIF und
Landespolizeiakademie Baden Württemberg
Mentoring bis zu 4× im Jahr 1 Woche in Zusammenarbeit
mit ZIF und
Bundespolizeiakademie (BPolAk) Lübeck
Polizei
Bis zu 250 Polizisten im
Jahr
EUPOL AFG
German Police Project
Team (GPPT)
bis zu 8× im Jahr 1 Woche als Abschluss der
Ausbildung der BPolAk
Lübeck (+ 2 Wochen)
Zivilpersonal
Bis zu 650 Teilnehmer
im Jahr
Safety and Security für
Journalisten
bis zu 6× im Jahr 1 Woche in Kooperation
mit der Berufsgenossenschaft
Energie, Textil, Elektro,
Medienerzeugnisse
Safety and Security für
Personal der GIZ
bis zu 4× im Jahr 1 Woche
Safety and Security für
Personal des ZIF
bis zu 4× im Jahr 1 Woche
Safety and Security für
Personal NGOs
bis zu 5× im Jahr 1 Woche für NGOs (World
Vision, Diakonie, Robert Bosch
Stiftung, Mercator)
Safety and Security für
Personal unterstützender
Firmen der Bundeswehr
bis zu 2× im Jahr 1 Woche für Personal Thales,
Airbus Defence Industries,
Mobilitätszentrum Bundeswehr
etc. (Personal, das im Rahmen
der Bundeswehr-Einsätze z. B.
Instandsetzung im Ausland
aktiv ist)
Hostile Environment
Awareness Training
(HEAT) EU
bis zu 10× im Jahr 1 Woche für Personal des
diplomatischen Dienstes der EU
EEAS Brüssel
Hostile Environment
Awareness Training
(HEAT) OSCE
bis zu 1× im Jahr 1 Woche für Personal der OSZE
Wien
Hostile Environment
Awareness Training
(HEAT) OPCW
bis zu 4× im Jahr 1 Woche für Personal der
OPCW2 Den Haag
Ausbildungsunterstützung für (GICHD)
Geneva International
Centre for Humanitarian
Demining
bis zu 2× im Jahr 2 Wochen für Multiplikatoren
(Train the Trainer)
Teilnehmer/Zielgruppe Thematik Häufigkeit Anmerkungen/Details/Dauer2 Organization for the Prohibition of Chemical Weapons.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2774b) Wie häufig erfolgt eine Auffrischung der Ausbildungsinhalte?
Erfahrungen aus der permanenten Einsatzauswertung werden anlassbezogen in
Aktualisierungen der Ausbildungsinhalte einbezogen. Darüber hinaus werden
die Ausbildungsinhalte regelmäßig zweimal pro Jahr auf Aktualität untersucht
und ggf. angepasst.
Die Ausbildungsinhalte aller Trainings werden regelmäßig auf Relevanz und
Aktualität evaluiert und entsprechend aktualisiert und angepasst.
c) Wann, und in welchem Umfang erfolgt ggf. eine Einsatznachbereitung
durch das VN-Ausbildungszentrum oder sonstige Stellen der
Bundeswehr?
Am VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr erfolgt derzeit keine
Einsatznachbereitung. Für Military Experts on Mission im Rahmen der VN führt das
Einsatzführungskommando der Bundeswehr entsprechende Seminare durch.
Für Personal im Rahmen weiterer Kontingente werden Nachbereitungsseminare
durch die jeweiligen Leitkommandos/Leitverbände durchgeführt.
19. Welche Kriterien sind seit dem Jahr 2006 für die Entscheidung der
Entsendung von Soldatinnen und Soldaten sowie Polizistinnen und Polizisten
und sonstigem zivilen Personal in VN-geführte Missionen
ausschlaggebend?
Ob die Bundesregierung die Beteiligung an einer VN-Mission anstrebt, wird auf
politischer Ebene entschieden und durch das Kabinett beschlossen.
Grundlegend hierfür ist die Frage, ob Deutschland über Fähigkeiten verfügt, die die
Mission für eine erfolgreiche Umsetzung ihres Mandats benötigt, und ob eine
Beteiligung sich sinnvoll in das gesamtpolitische Engagement Deutschlands in dem
Einsatzland und der Region einpasst. Soweit es sich um einen Einsatz
bewaffneter Streitkräfte im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes handelt, ist
außerdem die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich.
Voraussetzung für den Einsatz von deutschen Polizeivollzugsbeamten in VN
Friedenseinsätzen ist ein erreichbares und nachvollziehbares Ziel mit klarer
Missionsstrategie und umsetzbaren Maßnahmen, insbesondere jedoch der
Einsatz in einem sicheren Umfeld, eine zivile Befehlsstruktur sowie das Prinzip der
Freiwilligkeit.
20. Bei welchen VN-geführten Missionen erwägt die Bundesregierung,
entweder zusätzlich personelle und materielle Kapazitäten einzubringen oder
überhaupt eine Beteiligung zu realisieren, und wie wird dies im Einzelnen
begründet?
Derzeit gibt es keine Überlegungen der Bundesregierung, dem Deutschen
Bundestag eine Beteiligung an VN-geführten Missionen zur Entscheidung
vorzuschlagen, bei denen Deutschland bisher nicht engagiert ist. Sollten sich die VN
mit einer konkreten Anfrage an die Bundesrepublik Deutschland wenden, wird
diese entsprechend geprüft werden.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
a) So die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement im Rahmen
laufender VN-geführter Missionen für ausreichend hält, wie stimmt dies
dann mit den Äußerungen u. a. der Bundesministerin der Verteidigung,
Dr. Ursula von der Leyen, überein, die in einem Interview mit der
Deutschen Welle sagte: „Und ja, wir würden gerne der Bitte der Ver-
Drucksache 18/2774 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeinten Nationen nachkommen und stärker in Führungspositionen
reingehen, also eine Friedensmission in Afrika leiten.“ (Vgl. Deutsche
Welle, Interview vom 20. Juni 2014)?
Die Bundesregierung prüft regelmäßig Möglichkeiten der Beteiligung an
internationalen Friedenseinsätzen auf der Grundlage eines von den VN artikulierten
Bedarfs. Dies beinhaltet auch die potentielle Beteiligung an VN-Missionen
einschließlich der Übernahme von Führungsverantwortung
b) Aus welchen Gründen sprach sich die Bundesministerin der
Verteidigung für ein stärkeres deutsches Engagement im Rahmen von VN-
geführten Missionen in Afrika aus, welche sicherheitspolitischen
Begründungen liegen dieser Aussage zugrunde, und welche Relevanz hat
dies für ein etwaiges Engagement für VN-Missionen jenseits des
afrikanischen Kontinents?
Beteiligungen an VN-geführten Missionen erfolgen auf der Grundlage von
Entscheidungen im Einzelfall. Bei der Frage, an welchen VN-geführten Missionen
sich Deutschland beteiligen soll, ist für die Bundesregierung auch die
Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage maßgeblich. Die meisten der VN-geführten
Missionen befinden sich derzeit in Afrika. Frieden, Sicherheit und Entwicklung
in Afrika sind auch für die Stabilität Europas von Bedeutung. Das Engagement
der Bundesregierung in Friedensmissionen außerhalb Afrikas bleibt ebenfalls
wichtig.
c) Welche konkreten Maßnahmen wurden unternommen oder werden
geplant, um diese Ankündigungen umzusetzen (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
Die deutsche Beteiligung an den VN-geführten Missionen in Afrika wird
kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. In Afrika beteiligt sich
Deutschland derzeit an den VN-Missionen UNMISS (Südsudan), UNAMID (Darfur,
Sudan), UNMIL (Liberia), MINUSMA (Mali) und an MINURSO (Westsahara).
d) Auf welche konkrete Mission oder Region in Afrika bezog sich die
Bundesministerin der Verteidigung mit dieser Ankündigung?
Die Bundesministerin der Verteidigung hat eine generelle Prüfung angekündigt,
wie die Bundesrepublik Deutschland zukünftig einer Bitte der VN nach einem
Engagement an Friedensmissionen noch besser nachkommen kann.
21. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben der
VN, ein schnell verlegbares Missionshauptquartier (RDMHQ)
aufzubauen?
Der Bundesregierung sind keine aktuellen Vorhaben der VN zum Aufbau eines
schnell verlegbaren Missionshauptquartiers (RDMHQ) bekannt.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 21c verwiesen.
a) Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
geforderte Zielgröße mit Blick auf ein ziviles und militärisches Personal?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2774b) In welcher Form beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an der
finanziellen und personellen Ausstattung des RDMHQ?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
c) Welche Pläne verfolgen die VN nach Kenntnis der Bundesregierung
mit Blick auf die Einsatzbereitschaft des RDMHQ, welche Position
vertritt die Bundesregierung diesbezüglich, und welche
Anstrengungen unternimmt sie entsprechend?
Die Einrichtung eines Nukleus-RDMHQ wurde im Wesentlichen zwischen
1997 und 2000 in den VN verfolgt. Neben der Identifizierung von VN-Personal
für einen temporären Einsatz im RDMHQ zum Aufbau einer neuen Mission
sollte auch Personal der Mitgliedstaaten im Vorfeld ausgewählt und gemeldet
werden. Im geringen Umfang waren Dienstposten vorgesehen, die jedoch
innerhalb der VN-Organisation nicht gewonnen werden konnten. Im Rahmen von
UNSAS wurde die Idee in anderer Form weiterverfolgt. Derzeit können aus dem
VN-Sekretariat bis zu 15 Offiziere für die Aufbauphase einer Mission
vorübergehend in ein neues Force Headquarters abgestellt werden.
d) Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, den VN unter Beachtung
der Parlamentsbeteiligung eine eigene ständige Truppe zu
unterstellen?
Diese Frage stellt sich für die Bundesregierung nicht, da keine entsprechenden
Vorschläge vorliegen.
e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den VN unter
Beachtung der Parlamentsbeteiligung eine eigene ständige Truppe zu
unterstellen (bitte begründen)?
Für den Fall, dass entsprechende Konzepte auf Seiten der VN entwickelt werden
sollten, wäre durch die Bundesregierung zu prüfen, ob unter Beachtung der
Parlamentsbeteiligung eine Form der Kräftegenerierung analog dem im Rahmen
von EU (EU Battle Groups) oder NATO (NATO Response Force) praktizierten
Verfahren möglich ist. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass die für Einsätze
verfügbaren militärischen Ressourcen jeweils nur einmal verfügbar sind und nicht
mehrfach assigniert werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]