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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktueller Stand der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung für Automatenspiele beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Übergangsfrist zur Umsetzung, Evaluierungsmöglichkeiten, Suchtprävention, Jugendschutz und Suchtkrankenhilfe, Geldflüsse des Automatenherstellers Gauselmann an FDP-Tochterunternehmen, Einnahmen der Automatenindustrie und Krankenkassenkosten durch Spielsüchtige, Steuererhöhung für Automatenspiel, Manipulationssicherheit aktueller Geldspielautomaten, Fälle von Geldwäsche, fehlende Auszahlungsquote<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/257018.09.2014

Aktueller Stand der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung für Automatenspiele beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Richard Pitterle, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Vorschlag der Bundesregierung zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wurde am 20. Juni 2014 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung eingereicht. Mit einer Umsetzung in Deutschland ist daher zum Ende dieses Jahres zu rechnen. Dabei existiert eine Reihe von offenen Fragen, die durch die Bundesregierung beantwortet werden müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie verhält sich die Bundesregierung zur vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rössler (FDP), angekündigten Übergangsfrist zur Umsetzung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung von bis zu fünf Jahren nach deren Inkrafttreten?

2

Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen einer Erhebung der Fachstelle für Suchtprävention Berlin (Ausschussdrucksache 17(14)247(2)), die ergeben hat, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Gastronomie unkontrollierten Zugang zu Geldspielgeräten haben?

3

Wäre die Bundesregierung zu Änderungen an der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung bereit, um den Anschein zu vermeiden, dass in irgendeiner Weise ein Zusammenhang zwischen den vom Automatenhersteller Gauselmann an FDP-Tochterunternehmen geflossenen 2,5 Mio. Euro (ARD-Bericht am 10. September 2012) und der im Jahr 2013 durch den damaligen FDP-Bundeswirtschaftsminister vorgelegten Sechsten Verordnung besteht?

4

Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass nach Aussage von Prof. Dr. Michael Adams in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vom 14. März 2012 jeder zweite Euro der Einnahmen der Automatenindustrie von Spielsüchtigen stammt (Ausschussdrucksache 17(14)247(6))?

5

Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass nach Recherchen von Prof. Dr. Michael Adams und Dr. Ingo Fiedler von der Universität Hamburg die Krankenkassenkosten von pathologischen Spielern bei 530 Mio. Euro pro Jahr (2014) liegen (Ausschussdrucksache 17(14)247(6))?

6

Wie verhält sich die Bundesregierung zur Forderung nach einem Verbot von Automaten außerhalb von Spielbanken (Modell Norwegen) oder einem Sperrsystem mit Spielerkarte (Modell Norwegen)?

7

Wie verhält sich die Bundesregierung zur Forderung nach einer höheren Besteuerung für das Automatenspiel?

8

Wie sicher hält die Bundesregierung die aktuellen Geldspielautomaten vor Manipulationen?

9

Ist nach Meinung der Bundesregierung die Einordnung des gewerblichen Glücksspiels ins Gewerberecht (und damit kommunaler Aufsicht) noch gerechtfertigt, nachdem diese Spielform als Glücksspiel innerhalb des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages anerkannt worden ist?

10

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das Automatenspiel zum Zwecke der Geldwäsche benutzt wurde?

11

Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass nach einem Bericht der Internetseite www.automatenmarkt.de vom 25. April 2014 bei einem Meinungsaustausch zwischen dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e. V. (BDWi), der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Fraktion der CDU/CSU und dem Justiziar des Bundesverbandes Automatenunternehmer e. V., Stephan Burger, die Anwesenden die Auffassung vertraten, „dass das Zertifizierungskonzept ein gangbarer Weg sei, um das Image der Branche nachhaltig zu verbessern“ (Quelle: www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html? &tx_ttnews%5Btt_news%5D=14443&cHash=91972082587d9719c908a374e72e9682, 14. August 2014)?

12

Warum wird in der vorliegenden Verordnung keine konkrete Auszahlungsquote für Geldgewinnspielgeräte festgelegt, sondern nur eine indirekte Quote durch Festlegung des zu verbleibenden Kasseninhaltes ohne konkrete Zeitraumdefinierung?

13

Inwiefern ist eine Evaluierung der Auswirkungen der Änderungen der Spielverordnung bis zum 30. Juni 2017 vor dem Hintergrund sinnvoll, dass die Glücksspielautomatenindustrie die „alten“ Geldgewinnspielgeräte bis zum 1. September 2017 weiterführen darf und erst ab diesem Zeitpunkt alle Geräte auf Grundlage der neuen Verordnung funktionieren müssen?

14

Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum 1. September 2017 die bisherigen Geldgewinnspielgeräte freiwillig von den Glückspielautomatenherstellern ausgetauscht werden (bitte begründen)?

15

Warum wird den Herstellern zur Überprüfung der Manipulationssicherheit ihrer bisherigen Geldgewinnspielgeräte eine Übergangszeit von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Verordnung eingeräumt?

16

Inwiefern soll eine personenungebundene Spielerkarte, welche 15 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung eingeführt werden soll, Abhängige und riskant Spielende schützen und Missbrauch vorbeugen?

Berlin, den 18. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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