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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit - International Services

Zulassung eines Drittmittelgeschäfts für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) über ihren Bereich &quot;International Services&quot; (IS), Rechtsform der GIZ IS, konkrete Ziele, Prüfkriterien für Auftragsangebote, Genehmigungsverfahren für Projekte, Vereinbarkeit mit dem entwicklungs- und außenpolitischen Gesamtkonzept der Bundesregierung, durchgeführte Programme der GIZ IS, Überprüfung und Ergebnis der Geschäfte, Projekte in Simbabwe<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

08.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/259723.09.2014

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – International Services

der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Annette Groth, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist zu 100 Prozent in Bundeshand und führt mit einem Gesamtumsatz von über 2 Mrd. Euro pro Jahr und über 16 000 Beschäftigten weltweit im Bereich der „Technischen Zusammenarbeit“ (TZ) Projekte der staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch. Als privatrechtlich organisiertes Unternehmen kann die GIZ, mit Zustimmung der Bundesregierung auch im Auftrag Dritter (bspw. private Unternehmen und Stiftungen, Staaten, Organisationen der Vereinten Nationen – UN, die Europäische Union – EU, die Behörde der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung – USAID, Weltbank etc.) unmittelbar über ihre kommerzielle Sparte „International Services“ (GIZ IS) tätig werden. An diesen Projekten ist die Bundesregierung finanziell nicht beteiligt und übernimmt deshalb offiziell keine Mitverantwortung für diese Vorhaben. Im Arbeitsalltag sind die Grenzen zwischen GIZ-Kerngeschäft und GIZ IS jedoch fließend. Deshalb und durch die Genehmigung solcher Drittmittelgeschäfte und ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der GIZ ist die Bundesregierung durchaus in einer Mitverantwortung für dieses GIZ-Geschäftsfeld. So wird auch betont, „Projekte, die von der GIZ IS durchgeführt werden, müssen mit der entwicklungspolitischen sowie dem außenpolitischen Gesamtkonzept der Bundesregierung vereinbar sein und bedürfen der vorherigen Zustimmung des BMZ [ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] und des Auswärtigen Amts (AA)“ (s. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/12793).

Medienberichte haben in jüngster Zeit immer wieder Zweifel an der (entwicklungs-)politischen und unternehmerischen Sinnhaftigkeit der GIZ IS aufkommen lassen. Mehrfach wurde berichtet, dass dieser Geschäftsbereich finanziell angeschlagen sei. So hieß es: „Für den Dienstleister [...] werden laut einem Bericht aus dem Aufsichtsrat 2014 rote Zahlen in Millionenhöhe prognostiziert – das dritte Jahr in Folge.“ (vgl. DER SPIEGEL 14/2014, S. 49). Durch den Zwang, gewinnbringend arbeiten zu müssen, besteht eine grundsätzliche Offenheit gegenüber vielen – eventuell auch fragwürdigen – Auftraggebern, um an lukrative Geschäfte zu kommen. So heißt es auf der Website der GIZ IS: „Wir bieten internationalen Institutionen (Europäische Union, Weltbank, Vereinte Nationen und anderen), Regierungen weltweit, Stiftungen und international agierenden Unternehmen die Möglichkeit, uns direkt zu beauftragen.“ (vgl. www.giz.de/international-services/de/html/39.html). So ist derzeit Saudi-Arabien einer der größten nationalen Auftraggeber der GIZ IS, nachdem das Land schon über die GIZ bei der Polizeiausbildung unterstützt wird (vgl. www.imi-online.de/2013/02/09/die-giz-im-dienste-der-sicherheit/). Auch wenn dort seitens der GIZ IS derzeit mit der Ausbildung von Berufsschullehrern ein rein ziviles Projekt durchgeführt wird, so stellt sich angesichts der menschenrechtlichen Lage und des Umstandes, dass gerade die autoritär regierten Golf-Monarchien, wie allen voran Saudi-Arabien, weltweit terroristischen Kräften mutmaßlich den Rücken stärken, die Frage, ob die Kooperation mit solch einem Land überhaupt ein entwicklungspolitisches Interesse verfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche politischen Erwägungen im Sinne der Erfüllung des entwicklungspolitischen Gesamtauftrags der GIZ hat die Bundesregierung dazu bewogen, der GIZ ein Drittmittelgeschäft mit wachsender Bedeutung über den Geschäftsbereich „International Services“ (IS) zu genehmigen, und welchen über das staatlich ODA-finanzierte Kerngeschäft (ODA: Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) hinausgehenden entwicklungspolitischen Nutzen, und welche Wirkungen verspricht sich die Bundesregierung hierdurch?

2

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem GIZ-Geschäftsfeld IS?

3

Warum reicht es der Bundesregierung nicht aus, die GIZ auf das Kerngeschäft als staatliche Durchführungsorganisation der deutschen ODA-finanzierten Entwicklungszusammenarbeit und damit in erster Linie der Armutsbekämpfung zu beschränken?

4

Über welche Mechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass „Projekte, die von der GIZ IS durchgeführt werden, […] mit der entwicklungspolitischen sowie dem außenpolitischen Gesamtkonzept der Bundesregierung vereinbar“ sind (s. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/12793)?

5

Welches ist die Rechtsform der GIZ IS, und in welchem rechtlichen Verhältnis stehen GIZ und GIZ IS?

Ist die GIZ IS ein rechtlich eigenständiges Gebilde und somit eine Art Subunternehmen der GIZ?

Falls zwei rechtlich getrennte Strukturen bestehen, wie sehen die Abstimmungsprozesse zwischen den zwei Strukturen (Aufteilung der Zuständigkeiten, Abstimmung auf Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiterebene etc.) aus?

Falls die GIZ IS keine rechtliche Eigenständigkeit besitzt, wie werden rechtlich und im Arbeitsalltag (Trennung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungsstrukturen, Absprachen etc.) die zwei Geschäftsbereiche voneinander getrennt?

6

In welchem Verhältnis stehen GIZ-Kerngeschäft, GIZ IS, Kofinanzierungswesen und PPP-Geschäfte (PPP: Public-Private-Partnership bzw. öffentlichprivate Partnerschaft) zueinander, bzw. wie werden diese voneinander abgegrenzt?

Gibt es in den einzelnen Ländern und/oder in der GIZ-Zentrale eine zentrale Anlaufstelle, über die Drittmittelgeschäfte und Kofinanzierungen aktiv eingeworben und dann auch die vertraglichen Verhandlungen für künftige GIZ IS-Geschäfte geführt werden?

Wurden oder werden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der GIZ (Auslandsmitarbeiterinnen und Auslandsmitarbeiter – AMA –, Abteilungsund/oder Projektleiterinnen und Projektleiter etc.) zur Akquise von Drittmittelgeschäften und Kofinanzierungen für den Geschäftsbereich GIZ IS eingesetzt?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ODA-finanzierte AMA der GIZ in ihrer regulären Arbeitszeit Akquise und Monitoring für Drittmittel- und Kofinanzierungsgeschäfte u. a. auch für die GIZ IS betreiben?

Wenn nein, inwiefern steht das im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielen des BMZ?

Trifft es zu, dass AMA, Abteilungs- und/oder Projektleiterinnen bzw. Projektleiter der GIZ jährliche Akquisitionsziele planen müssen?

Trifft es zu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ Boni für erfolgreich abgeschlossene Drittmittel- und Kofinanzierungsgeschäfte erhalten?

Wenn ja, bis zu welcher Höhe (in Euro) werden Boni gezahlt, und wie viel machte das in den letzten zehn Jahren jeweils als Gesamtsumme aus (bitte pro Jahr für die Jahre 2004 bis 2013 auflisten)?

Wenn ja, inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass solche Zusatzgeschäfte stets zur Erreichung entwicklungspolitischer Ziele abgeschlossen werden und nicht etwa rein finanzielle Erwägungen (für die GIZ und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) hierbei eine Rolle spielen?

Aus welchen Töpfen werden etwaige Boni gezahlt?

7

Welche Programme und Projekte hat die GIZ IS (vormals GTZ IS) in den letzten zehn Jahren (2005 bis 2014) durchgeführt?

Wer waren die Auftraggeber (bitte tabellarische Auflistung)?

Über welche Prozesse kam es jeweils zur Akquise neuer Aufträge? Haben sich die Auftraggeber von sich aus an die GIZ IS gewandt („Nachfrageorientierung“), haben sie die Programme bzw. Projekte öffentlich ausgeschrieben, und/oder hat die GIZ IS die Programm- bzw. Projektvorschläge von sich aus eingereicht?

Wie hoch waren die jeweiligen finanziellen Programm- bzw. Projektvolumina?

Liegen zu allen Programmen und Projekten vor Auftragsannahme Baseline-Studien vor, die die Vorhaben auf ihre entwicklungspolitische Sinnhaftigkeit überprüft haben? Wenn ja, welches waren und sind die angelegten Kriterien, und welche Akteure wurden und werden als Stakeholder in diese Studien einbezogen?

Welche Programme bzw. Projekte verliefen erfolgreich im Sinne einer positiven entwicklungspolitischen Wirkung mit welchen konkreten Ergebnissen (bitte Evaluierungen beifügen)?

Welche Programme bzw. Projekte haben ihre intendierte Wirkung eher verfehlt oder zu einem Großteil nicht erreicht, und warum (bitte Evaluierungen beifügen)?

8

Mittels welcher konkreter Kriterien prüft die GIZ IS Auftragsangebote (bitte Kriterienkatalog anhängen)?

9

Über welche Genehmigungsprozesse wurden und werden GIZ IS-Projekte seitens der Bundesregierung (insbesondere seitens des BMZ und/oder des AA) geprüft und genehmigt?

Welche GIZ IS-Projekte innerhalb der letzten fünf Jahre (2010 bis 2014) wurden wann den jeweils zuständigen Bundesministerien zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt (bitte auflisten)?

Bei welchem genauen Verhandlungsstand mit den potentiellen externen Auftraggeberinnen und Auftraggebern der GIZ IS wurden oder werden in der Regel die potentiellen Projekte den jeweils zuständigen Bundesministerien zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt?

Von welcher Abteilung und welchem Referat innerhalb des BMZ und/oder des AA werden die eingereichten Anträge für GIZ IS-Projekte geprüft und genehmigt?

Wer genau zeichnet in den jeweiligen Bundesministerien verantwortlich für die Genehmigung?

Wie viele potentielle GIZ IS-Projekte haben BMZ und/oder AA mit welchen Begründungen abgelehnt (bitte eingereichte Projekte und die jeweiligen Begründungen der Ablehnung auflisten)?

10

Inwiefern gibt oder gab es Programme bzw. Projekte der GIZ IS, für die die GIZ in ihrem Kerngeschäft durch Bundeshaushaltsmittel seitens der Bundesregierung nie einen Auftrag bekommen hätte, weil sie nicht den entwicklungspolitischen Auftragsrichtlinien der Bundesregierung entsprachen oder entsprechen (falls es solche Projekte gab, bitte Liste dieser Projekte anhängen)?

11

Hat die GIZ IS von sich aus Aufträge, die ihr angeboten wurden, ausgeschlagen?

Wenn ja, welche Auftragsangebote waren dies, und warum wurden diese ausgeschlagen (bitte genaue Gründe auflisten)?

12

Welche entwicklungspolitischen Ziele und intendierten Wirkungen verfolgt das an den Unternehmer Pezold in Simbabwe vergebene PPP-Projekt, und was und welche Maßnahmen werden hier genau finanziert (falls schon Evaluationsberichte vorliegen, bitte beifügen)?

13

In welchem Geschäftsfeld der GIZ (ODA-finanziertes Kerngeschäft oder GIZ IS) liegt das durch Australien in Simbabwe durchgeführte Kofinanzirungsprojekt im Wassersektor, und welche Maßnahmen werden hier genau mit welchen intendierten entwicklungspolitischen Wirkungen durchgeführt (falls schon Evaluationsberichte vorliegen, bitte beifügen)?

14

Inwiefern treffen die Medienberichte zu, dass die GIZ IS schon in den Jahren 2012 und 2013 und laut einer internen Prognose auch im Jahr 2014 im dritten Jahr in Folge Verluste machen wird (vgl. u. a. DER SPIEGEL, 14/ 2014, S. 49)?

15

Wurden die Geschäfte der GIZ IS in den letzten fünf Jahren (2009 bis 2014) internen oder externen Prüfungen oder Audits unterzogen?

Wenn ja, von wem (bitte Prüfberichte und -ergebnisse anhängen)? Wenn nein, warum nicht?

16

Liegen bereits Ergebnisse des bei der BostonConsultingGroup extern in Auftrag gegebenen Gutachtens (vgl. DER SPIEGEL, 14/2014, S. 49) vor?

Wenn ja, welche (bitte anhängen), und welche Konsequenzen zieht die GIZ daraus?

Wenn nein, wann werden diese erwartet (bitte nachliefern)?

17

Wie fängt die GIZ IS entstandene Verluste auf?

Wie werden diese verbucht?

18

Was macht die GIZ IS mit etwaigen Gewinnen aus ihren Drittmittelgeschäften?

19

Wurden in der Vergangenheit die Rücklagen der GIZ zum Ausgleich der Verluste des Geschäftsbereichs GIZ IS genutzt, bzw. ist vorgesehen, dass die GIZ-Rücklagen auch für die GIZ IS im Zweifel zur Verfügung stehen?

20

Übernehmen in letzter Instanz die Bundesregierung, der Bundeshaushalt und damit der Steuerzahler die Verluste der GIZ IS?

Wenn ja, wie ist dies zu rechtfertigen?

Wenn nein, wer übernimmt die Verluste dann?

Ist ein solcher Fall schon eingetreten, bzw. ist die Übernahme der Verluste durch Bundeshaushaltsmittel grundsätzlich vorgesehen oder ausgeschlossen?

21

Unterliegen die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ IS der Besteuerung in Deutschland und/oder im Einsatzland?

Oder bleiben diese entsprechend der Steuerpraxis der GIZ bis Ende 2013 unbesteuert?

Berlin, den 22. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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