Einrichtung eines EU-Systems zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und Verarbeitung von Fluggastdaten
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben den Rat und das Europäische Parlament aufgefordert, eine europäische Fluggastdatendatensammlung zu PNR-Daten (Passenger Name Records) einzurichten. Eine entsprechende Mitteilung findet sich in den Schlussfolgerungen des außerordentlichen Gipfeltreffens vom 31. August 2014. „Arbeiten“ hierzu sollten noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit der Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“, die etwa in Syrien oder dem Irak in islamistischen Gruppen an kriegerischen Handlungen beteiligt sind. Die Fluggastdatensammlung soll helfen, verdächtige Reisebewegungen von „ausländischen Kämpfern“ aufzuspüren und sie zu verfolgen. Der neuerliche Vorstoß für ein EU-PNR-System ist Teil eines „Aktionsplans gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“, der bei einem informellen EU-Ministertreffen in Mailand zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und den Niederlanden vereinbart worden war (Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2210). Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) für heimliche Fahndungen sowie „gezielte Grenzkontrollen“.
Die eigene Vorratsdatenspeicherung und Verarbeitung von Passagierdaten steht seit langem auf der Tagesordnung von EU-Ratsarbeitsgruppen. Zuerst hatte die Europäische Kommission im Jahr 2007 einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates zur „Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken“ vorgelegt. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon musste der Vorschlag jedoch zunächst rechtlich neu gefasst werden. Das Europäische Parlament hatte bereits damals den unzureichenden Schutz personenbezogener Daten moniert. Anfang des Jahres 2011 legte die Europäische Kommission schließlich mit einem Richtlinienvorschlag nach (KOM(2011) 32 endgültig). Demnach sollen vor jedem Flug alle in Buchungs- und Abfertigungssystemen anfallende persönliche Daten der Reisenden an die Grenzbehörden des Ziellandes übermittelt werden. Verarbeitet würden ausführliche Kontaktangaben, die Reiseroute, ausstellendes Reisebüro, Kreditkartenangaben oder Essenswünsche. Ähnliche Daten werden bereits jetzt in den sogenannten Advanced Passenger Information (API) zwischen Fluggesellschaften und Grenzbehörden getauscht. Diese sind allerdings weniger umfangreich. Sollte eine EU-PNR-Richtlinie verabschiedet werden, würden die API-Systeme integriert.
Drucksache 18/2614 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie PNR-Informationen sollen nach Willen der Europäischen Kommission mindestens fünf Jahre gespeichert werden. Im neuen Vorschlag ist von einer Maskierung die Rede, allerdings wird nirgends ein Verfahren hierzu bestimmt. Nach einer „offenen“ Speicherfrist von 30 Tagen würden die Daten „anonymisiert“, könnten aber jederzeit wieder hergestellt werden. Die Daten sollen an eine Zentralstelle übermittelt werden, wo sie von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgerufen werden können. Nach derzeitigem Stand könnte die neue PNR-Datensammlung bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen angesiedelt werden. Das PNR-System soll aber dezentral aufgebaut sein. Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben hierfür bereits Systeme errichtet, die dann vernetzt würden. Ohne dass die Einführung eines EU-PNR-Systems überhaupt vom Parlament beraten worden ist, finanziert die Europäische Kommission entsprechende Vorbereitungen (NoPNR.org vom 5. Februar 2014).
Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatten den Richtlinienentwurf wegen zu hoher Kosten, aber auch aus Datenschutzgründen kritisiert. Auch der deutsche Bundesrat hatte sich entsprechend geäußert (Bundesratsdrucksache 73/1/11): Der Richtlinienvorschlag setze falsche Akzente, der Mehrwert einer anlassunabhängigen Speicherung von PNR-Daten sei nicht nachgewiesen. Die Speicherfristen seien unverhältnismäßig lang, die Möglichkeiten zur „Re-Identifizierung“ (nach „Anonymisierung“) müsse „auf das unabweisbar erforderliche Maß begrenzt werden“. Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung verlangt der Bundesrat eine „umfassende verfassungsrechtliche Prüfung des Fluggastdatenkonzepts“. Denn Daten würden „ohne Anlass“ gespeichert, also „ohne Anknüpfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten“. Dies stelle einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Achtung des Privatlebens dar. Es sei laut dem Bundesrat zudem nicht ersichtlich, wieso die bereits zulässige Verwendung von „API-Daten“ für die dargestellten Zwecke nicht ausreichend sein soll. Auch könne das SIS für die beschriebenen Zwecke genutzt werden.
Strittig war bislang, ob die neue Datensammlung auch EU-interne Flüge einbeziehen sollte. Auch die Zweckbestimmung könnte rigoros erweitert werden: Großbritannien, Österreich und Litauen forderten eine allgemeine Nutzung für „Einwanderungszwecke“. Schließlich wurde vorgeschlagen, es den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union freizustellen, ob sie die Erfassung von PNR-Daten bei innereuropäischen Flügen anordnen. Zur Debatte steht auch, den Tausch von PNR-Daten nur auf bestimmte Flüge („targeted flights“) zu beschränken. Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union lehnen dies aber ab, auch die Europäische Kommission hatte dagegen protestiert. Bei der Speicherdauer wurde nachverhandelt: Laut einer Pressemitteilung des Rates (Ratsdokument 9179/1/12 REV 1) sei „eine Reihe von Mitgliedstaaten“ der Auffassung, dass die erste, „offene“ Speicherfrist von 30 Tagen „aus operativer Sicht zu kurz ist“. Daher sei diese Frist auf zwei Jahre zu verlängern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt auf die Einführung einer europäischen Fluggastdatendatensammlung zu PNR-Daten (Passenger Name Records) gedrängt?
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt dagegen ausgesprochen?
Wie hat sich die Haltung der Bundesregierung zur Einrichtung einer europäischen Fluggastdatendatensammlung seit den Vorschlägen der Europäischen Kommission von 2007 bzw. 2011 geändert?
Welchen Mehrwert hätte die anlasslose Sammlung und Verarbeitung von Daten in einer europäischen Fluggastdatendatensammlung aus Sicht der Bundesregierung?
Inwiefern teilt die Bundesregierung das Bedürfnis nach Dringlichkeit, wie es vom Rat in der Formulierung, „Arbeiten“ zu einer europäischen Fluggastdatendatensammlung sollten noch vor Jahresende abgeschlossen werden, ausgedrückt wurde?
Auf welche Weise könnten PNR-Daten aus Sicht der Bundesregierung „im Terrorismus-Bereich“ der „Feststellung von Reisebewegungen von – zum Teil bislang unbekannten – Personen“ dienen, ohne die Daten per Data Mining mit anderen Informationssystemen abzugleichen (Bundestagsdrucksache 18/1630)?
a) Auf welche Weise soll mit den PNR-Daten „aufgehellt“ werden, ob diese „bislang unbekannten Personen“ in „Terrorcamps“ reisen bzw. dort ihre Zeit verbrachten?
b) Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung für ein „hohes Datenschutzniveau“ eines künftigen EU-PNR-Systems eingesetzt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (1 BvR 256/08 vom 2. März 2010) hinsichtlich einer europäischen Fluggastdatendatensammlung?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Sammlung und Verarbeitung von Daten in einer europäischen Fluggastdatendatensammlung für einen geringen, mittleren oder schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Achtung des Privatlebens?
Welche aktuellen Kostenschätzungen sind der Bundesregierung zu einer europäischen Fluggastdatendatensammlung bekannt, und inwieweit hält sie diese für realistisch?
Wer soll die Kosten aus Sicht der Bundesregierung übernehmen, und welche Anstrengungen zur Klärung der Kostenfrage hat sie hierzu auf EU-Ebene unternommen?
Welche deutschen Systeme zur Fluggastdatendatensammlung sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorhanden, und welche Grenzbehörden bzw. Fluggesellschaften verarbeiten entsprechende Daten?
Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung für nicht ausreichend, wenn weiterhin lediglich API zwischen Fluggesellschaften und Grenzbehörden getauscht werden?
Welche in Buchungs- und Abfertigungssystemen anfallenden persönlichen Daten von Reisenden sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des EU-Fluggastdatenabkommens an die Grenzbehörden des Ziellandes übermittelt werden?
Welche Speicherfristen einer europäischen Fluggastdatendatensammlung hält die Bundesregierung für erforderlich, und wie begründet sie dies?
Warum konnte die Bundesregierung „ihre Kernforderung, die Speicherfrist zu verkürzen“ (Bundestagsdrucksache 18/2070), nicht durchsetzen, bzw. welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gegen ihre Vorschläge gestimmt?
Auf welche Weise könnten Daten in einer europäischen Fluggastdatendatensammlung bzw. einem deutschen Teilsystem nach Einschätzung der Bundesregierung „anonymisiert“ werden, und welche technischen Anwendungen existieren hierzu?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates, Möglichkeiten zur „Re-Identifizierung“ (nach „Anonymisierung“) müssten „auf das unabweisbar erforderliche Maß begrenzt werden“?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates nach einer „umfassende[n] verfassungsrechtliche[n] Prüfung des Fluggastdatenkonzepts“, und welche Anstrengungen zu einer Umsetzung hat sie dazu unternommen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel-29-Gruppe) „Statement on the ruling of the Court of Justice of the European Union“ vom 1. August 2014, nach dem jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu unterbleiben hat („national data retention laws and practices should ensure that there is no bulk retention of all kinds of data“), und wie wird sie sich dazu positionieren?
Wie steht die Bundesregierung zur Einschätzung des Bundesrates, statt einer europäischen Fluggastdatendatensammlung könne auch das SIS für die beschriebenen Zwecke genutzt werden?
Wie positioniert(e) sich die Bundesregierung zur Forderung einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach einer Nutzung einer europäischen Fluggastdatendatensammlung auch für „Einwanderungszwecke“, und was ist aus ihrer Sicht darunter zu verstehen?
Nach welcher Maßgabe sollten Polizeibehörden aus Sicht der Bundesregierung eine europäische Fluggastdatendatensammlung auch zur Verfolgung von Straftaten nutzen dürfen?
Auf welche Weise kann eine europäische Fluggastdatendatensammlung aus Sicht der Bundesregierung bei der Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ helfen?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Rates, der einen „Zustrom“ („flow“) von „ausländischen Kämpfern“ nach Europa annimmt?
Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung zum „Aktionsplan gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“ davon spricht, es seien auch „gezielte Grenzkontrollen“ geplant (Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2210)?
Wie ist es zu verstehen, wenn die Bundesregierung von einer „stärker koordinierten Nutzung vorhandener Instrumente des Informationsaustauschs“ spricht (Schriftliche Frage 24 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2210), und wie ist dies hinsichtlich des EU-PNR-Systems zu verstehen, bzw. mit welchen Instrumenten soll dieses dann „koordiniert“ werden?
Inwiefern haben Bundesbehörden erwogen, von der im Herbst wirksam werdenden „Notfallklausel“ zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen Gebrauch zu machen, die von Deutschland durchgesetzt worden war und Schengen-Staaten ermächtigt, ihre Binnengrenzen für bis zu einem halben Jahr wieder zu kontrollieren und diese Maßnahme sogar mehrmals zu verlängern, wenn deren innere Sicherheit „massiv bedroht ist aufgrund von erheblichen Defiziten beim Schutz der Schengen-Außengrenzen“ (Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 8. Oktober 2013)?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Regierung Italiens EU-Verträge verletzt oder möglicherweise verletzt, da sie angeblich nicht von allen ankommenden Geflüchteten Fingerabdrücke abnimmt und diese wie vorgeschrieben im System der europäischen Datenbank EURODAC speichert (AP 4. Juli 2014, DIE WELT vom 2. September 2014), Italien damit aus deutscher Sicht also einen Anlass liefern könnte, einen Schengen-Staat darzustellen, der „trotz EU-Hilfe seine Außengrenzen nicht mehr schützen kann“ und die innere Sicherheit Deutschlands dadurch also „massiv bedroht“ sein könnte (bitte auch darstellen, was der italienischen Regierung hierzu bereits seitens der deutschen Regierung beispielsweise in Vorbereitung der Operation „Frontex Plus“ vorgetragen wurde)?
Inwiefern sollten in eine europäischen Fluggastdatendatensammlung nach Ansicht der Bundesregierung auch EU-interne Flüge einbezogen werden?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, es den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union freizustellen, ob sie die Erfassung von PNR-Daten bei innereuropäischen Flügen anordnen?
Wie positioniert(e) sich die Bundesregierung zum Vorschlag, den Tausch von PNR-Daten nur auf bestimmte Flüge („targeted flights“) zu beschränken?
Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich von Meldungen, dass die aus Europa kommenden PNR-Daten auch vom US-Militärgeheimdienst NSA genutzt werden (Bundestagsdrucksache 18/168), und welche Zahlen sind ihr hierzu bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission, wonach es bislang keine guten Gründe für die Einrichtung eines Systems für „intelligente Grenzen“ („smart borders“) gäbe (Posting auf Statewatch vom 5. September 2014, www.statewatch.org/news/2014/sep/eu-council-2014-07-28-12034-frontiers-wp-op-smart-borders-jpo-us-borders.pdf), und wie wird sie sich hierzu weiter positionieren?
Auch wenn die Treffen der sogenannten Gruppe der Sechs+1 dem „informellen Gedankenaustausch“ dienen, entsprechend keine Protokolle geführt werden und keinerlei Mitschriften existieren (Bundestagsdrucksache 18/2472), inwiefern ist den teilnehmenden deutschen Behörden wenigstens in Bruchstücken erinnerlich, worüber in Barcelona beim Tagesordnungspunkt „Verpflichtungen zu effektiven Grenzkontrollen und Asylverfahren“ konkret gesprochen wurde, und auf welche Weise sich die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) hierzu geäußert hat?
a) Inwieweit ist den teilnehmenden deutschen Behörden auch ohne Protokolle oder Mitschriften wenigstens in Bruchstücken erinnerlich, mit welchen Inhalten das Thema „jihadistischer Terrorismus“ präsentiert wurde und welche Maßnahmen vorgestellt und/oder besprochen wurden?
b) Auf welche Weise soll nach Vorstellung der teilnehmenden Staatssekretärin eine „Stärkung des Außengrenzenschutzes“ hierbei helfen?
c) Auf welche „mögliche Prüfungen beim Schengen-Informationssystem“ mit „Blick auf Ausreiseverhinderungen“ hat die Staatssekretärin verwiesen?
d) Auf welche Weise wurde „ferner“ das Thema „Foreign fighters“ angesprochen, und was ist den teilnehmenden deutschen Behörden hierzu wenigstens in Bruchstücken erinnerlich?
e) Auf welche Weise wurde „ferner“ das Thema „Smart borders“ angesprochen, bzw. was ist den teilnehmenden deutschen Behörden hierzu wenigstens in Bruchstücken erinnerlich?
Über welche „rechtlichen Möglichkeiten der Ausreiseverhinderung“ hatte der stellvertretende US-Heimatschutzminister Alejandro Mayorkas die Bundesregierung „unterrichtet“ (Bundestagsdrucksache 18/2472)?
a) Welche „Überlegungen zur Verhinderung von Ausreisen und der Überwachung von Wiedereinreisen“ hatte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bei dem Treffen „dargestellt“?
b) Über welche weiteren „Möglichkeiten zur besseren Kontrolle bei Flugreisen“ haben sich die Minister ausgetauscht (sofern auch hierzu keine Mitschriften existieren, was ist dem teilnehmenden deutschen Minister wenigstens erinnerlich)?
Worüber haben Angehörige der Bundespolizei bei dem Treffen der „AG Counter Terrorism“ des Netzwerks von EU-Bahnpolizeien RAILPOL bei einem Treffen in München zur „Rolle der Bundespolizei bei der Terrorismusbekämpfung in Deutschland“ konkret vorgetragen?
a) Wann soll der „3. Rail Action Day“ stattfinden, welche Zielsetzung wird damit verfolgt, und wie wird sich die Bundespolizei daran beteiligen?
b) Wann und wo soll die „Übung neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen“ der „AG Public Order“ stattfinden, bzw. hat diese bereits stattgefunden, welche Zielsetzung wird damit verfolgt, und wie wird sich die Bundespolizei daran beteiligen?
c) Wo wurde im Rahmen der Übung RAILEX 4 die „Durchführung von Kontrollmaßnahmen bei potentiellen Gefährdern“, das „Auflösen von Menschenmengen“ sowie eine „Trennung gegensätzlich orientierter, gewaltbereiter Gruppierungen am Bsp. eines Fußballspiels“ trainiert, und wer hat diese einzelnen Inhalte vorbereitet?
d) Welche konkreten Maßnahmen werden in der nun auf Oktober 2014 verschobenen Präsentation der Bundespolizei „Neue Taktiken für den polizeilichen Einsatz bei Fußballspielen“ vorgestellt?
Was ist der Bundesregierung über Folgetreffen eines „PNR-Workshops“ bzw. ähnlicher Veranstaltungen bekannt (Bundestagsdrucksache 18/1630)?
Inwiefern hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile eine „Liste von Kontaktstellen der Mitgliedstaaten“ bereitgestellt (Bundestagsdrucksache 18/1630)?
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Kräften an der Operation „Aerodromos“ teilgenommen, die von der griechischen Ratspräsidentschaft zusammen mit der europäischen Polizeibehörde Europol ausgeführt wurden (Pressemitteilung Europol vom 2. Juni 2014)?
Welche wesentlichen Ergebnisse wurden aus Sicht der Bundesregierung in „Aerodromos“ erzielt, und wie wird sie sich zur Fortführung oder sogar Ausweitung derartiger Maßnahmen positionieren?
Inwiefern haben auch Bundesbehörden den Austausch mit anderen Ländern über unerwünschte Personen intensiviert, wie es kürzlich zu Irland und Großbritannien bekannt geworden war (www.thejournal.ie/ireland-ukterrorist-watch-list-syria-iraq-jihadists-1648567-Sep2014), um die Betroffenen dann unter anderem mit Reiseverboten zu belegen?
Was ist der Bundesregierung über neuere Anstrengungen der Europäischen Kommission bekannt, einen Gesetzgebungsvorschlag für ein „unilaterales Instrument“ zur Weitergabe von PNR-Daten an Drittstaaten vorzulegen (Bundestagsdrucksache 18/1630)?
Inwiefern fordert die Regierung von Mexiko nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die Übermittlung von PNR-Daten, und inwiefern ist diese „konkrete sanktionsbewehrte Datenanforderung“ tatsächlich bis zum 30. September 2014 umzusetzen (Bundestagsdrucksache 18/1630)?