Stellung der Bundesregierung zu dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters Vernor Muñoz
der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Uwe Barth, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen der Bildungsdebatte in der Bundesrepublik Deutschland hat der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz am Mittwoch, dem 21. März 2007, in Genf vor dem Rat für Menschenrechte seinen Bericht zu seinem Deutschlandbesuch vom 13. bis 21. Februar 2006 vorgelegt. Dieser hat schon weit im Vorfeld zu einer breiten Debatte geführt, innerhalb derer sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die Kultusministerkonferenz und Länderminister von Vernor Muñoz distanziert haben.
Die Vorwürfe gegen den Bericht des UN-Sonderberichterstatters sind vielfältig. Die Fraktion der FDP erwartet durch diese Kleine Anfrage eine Klärung der offiziellen Position der Bundesregierung zu den Einschätzungen, den realen Umständen in Deutschland und den politischen Schlussfolgerungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich der UN-Sonderberichterstatter, Vernor Muñoz, in einem nur neun Tage andauernden Besuch einen umfassenden Überblick über die deutsche Bildungslandschaft verschafft haben will?
Welche Stellung ist dem Muñoz-Bericht angesichts der Tatsache einzuräumen, dass selbst in dem Bericht darauf hingewiesen wird, dass in einem derart vorgegebenen Textumfang keine detaillierte Befassung mit allen Bereichen des deutschen Bildungssystems möglich ist, von wem wurde diese Vorgabe gemacht, und handelt es sich hierbei um ein standardisiertes Erhebungs- und Wertungsverfahren?
Hält die Bundesregierung die Darstellung der Zuständigkeiten für Bildung und deren Wirkung für korrekt?
Teilt die Bundesregierung die Meinung des UN-Sonderberichterstatters, dass Defizite in Deutschland vor allem auch wegen der „Vielschichtigkeit der Struktur des Bildungssystems“ bestehen?
Wie wird das in dem Bericht angesprochene stark reglementierte Umfeld der deutschen Schulen beurteilt?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu mehr Selbständigkeit für Schulen vor dem Hintergrund des Hinweises des UN-Berichterstatters, wonach Schulen in Deutschland laut PISA-Index für Schulautonomie über eine geringere Autonomie als der Durchschnitt der anderen OECD-Länder verfügen, und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Grad an Eigenverantwortlichkeit für die Schulen und dem Ergebnis im internationalen PISA-Vergleich?
Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der „Ausgrenzung oder Marginalisierung von Schülern, insbesondere von solchen mit Migrationshintergrund, und von Menschen mit Behinderungen“ und der Gliedrigkeit unseres Bildungssystems?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für ratsam, einheitliche Garantien hinsichtlich der Beachtung des Rechtes auf Bildung in die Verfassungen der Länder und in das Grundgesetz aufzunehmen?
Wie könnten diese Garantien gegebenenfalls die Beteiligung der Väter und Mütter sowie der Schüler an allen Entscheidungen über die Bildungsstrukturen und Modalitäten gewährleisten?
Plant die Bundesregierung eine Studie, in der geprüft wird, ob bzw. wie die Ausbildungs-, Gehalts- und Berufsbedingungen von Lehrern angeglichen werden können?
Plant die Bundesregierung Studien, die eine Klärung der Situation von Kindern von Flüchtlingen, Asylbewerbern oder Kindern, ohne Ausweispapiere an deutschen Schulen zum Inhalt haben?
Wie könnten nach Meinung der Bundesregierung Mechanismen aussehen, die eine Verbesserung des Sammelns und Bearbeitens von Klagen im Zusammenhang mit Verletzungen des Rechtes auf Bildung von Flüchtlingen, Asylbewerbern sowie von Menschen, die keinen rechtlichen Status als Einwanderer haben, zum Ziel haben?
Welche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren unternommen, Menschen mit Behinderungen in das Regelschulsystem einzubinden und welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig noch notwendig?
Wie kann die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen zu Lehrer gefördert werden?
Inwieweit hält die Bundesregierung ein nationales Verzeichnis für sinnvoll, in dem die Zugangsbedingungen zu Schulgebäuden für Menschen mit Behinderungen aufgelistet werden?