Einstellung des Aussteigerprogramms HATIF durch den Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Anfang September 2014 sein Aussteigerprogramm „HATIF“, das sich an gewaltbereite Islamisten richtete, eingestellt. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, begründete diesen Schritt im „Deutschlandradio“ (10. September 2014) damit, „als Nachrichtendienst sind wir eigentlich nicht der richtige Ansprechpartner für diese Aussteigerprogramme“. Es seien auch nur „relativ wenige Personen“ erreicht worden. Der Präsident verwies des Weiteren auf die seit Januar 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestehende „Beratungsstelle Radikalisierung“.
Die Fragesteller begrüßen die Einsicht des BfV, dass er nicht der richtige Ansprechpartner für Aussteigerprogramme sei.
Da der Präsident des BfV den Plural verwendete, erwarten die Fragesteller, dass der Verfassungsschutz nun auch seine Aussteigerprogramme für Neonazis sowie sogenannte Linksextremisten einstellt. Es erschließt sich nicht, wieso der Inlandsgeheimdienst in diesen Bereichen eine höhere Kompetenz haben sollte. Zudem ist auch dort die Resonanz sehr gering: Seit 2010 hat das BfV im Phänomenbereich Rechtsextremismus ganze 14 (erfolgreiche) Aussteiger betreut, im Phänomenbereich Linksextremismus gab es seit dessen Einrichtung im Jahr 2012 einen einzigen Aussteiger (vgl. Bundestagsdrucksache 18/572 und die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/815). Zivilgesellschaftliche Organisationen waren bei rechtsextremen Aussteigern wesentlich erfolgreicher, allein beim Programm von EXIT Deutschland wurden zwischen den Jahren 2000 und 2012 insgesamt 434 Aussteiger registriert. Aussteiger aus linken politischen Zusammenhängen sind nach Kenntnis der Fragesteller ohnehin nicht auf behördliche Unterstützungen angewiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele, als ernsthaft eingestufte, Kontaktaufnahmen wurden im Rahmen des HATIF-Programms registriert (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
a) Wie viele ausstiegswillige Personen haben dabei selbst angerufen?
b) Wie viele Angehörige von (mutmaßlich) radikalisierten Personen haben angerufen?
Wie viele Personen sind letztlich mit Hilfe des Verfassungsschutzes erfolgreich aus dem islamistischen Spektrum ausgestiegen (bitte ggf. angeben, welchen Organisationen diese angehörten)?
Aufgrund welcher Annahmen war das BfV bei Einrichtung des Programms davon ausgegangen, er sei in dieser Angelegenheit der richtige Ansprechpartner?
Welche Erfahrungen, Überlegungen oder andere Informationen haben dazu geführt, dass das BfV sich (jetzt) nicht mehr als richtiger Ansprechpartner betrachtet?
Beabsichtigt das BfV, auch die Aussteigerprogamme für Neonazis und sogenannte Linksextremisten einzustellen?
Wenn ja, inwiefern ist beabsichtigt, die Programme ganz oder teilweise an andere Bundesbehörden oder Nichtregierungsorganisationen (welche) zu übertragen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass der Inlandsgeheimdienst diesbezüglich der richtige Ansprechpartner sei?
Wie wird, angesichts der Tatsache, dass etwa unter denjenigen Djihadisten, die aus Deutschland zwecks Teilnahme an Kämpfen in den Nahen Osten reisen, zahlreiche deutsche Staatsbürger sind, begründet, dass ausgerechnet das BAMF eine Beratungsstelle für diesen Personenkreis bzw. dessen Angehörige unterhält?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim BAMF in dieser Beratungsstelle eingebunden, und über welche einschlägigen Qualifikationen verfügen diese?
b) Wie viele als ernsthaft eingestufte Kontaktaufnahmen hat die Beratungsstelle seit Beginn im Januar 2012 verzeichnet?
c) Wie viele ausstiegswillige Personen haben dabei selbst angerufen?
d) Wie viele Angehörige von (mutmaßlich) radikalisierten Personen haben angerufen?
e) Wie viele erfolgreiche Aussteiger aus welchen Organisationen sind letztlich registriert worden (bitte sämtliche Angaben nach Jahren unterteilen)?
Wie genau war die bisherige Arbeit von HATIF konzipiert, welche konkreten Beratungs- und Unterstützungsangebote wurden gemacht, und in welchem Umfang sind diese wahrgenommen worden?
Wie ist die Arbeit der Beratungsstelle beim BAMF konzipiert, welche konkreten Beratungs- und Unterstützungsangebote werden dort gemacht, und in welchem Umfang sind diese bislang wahrgenommen worden?
Welche Kosten sind in der Vergangenheit (jährlich) durch HATIF entstanden und welche Kosten durch die Beratungsstelle beim BAMF?
Mit welchen nichtstaatlichen Beratungsstellen für radikalisierte Djihadisten oder besorgte Angehörige arbeitet die Beratungsstelle beim BAMF zusammen?
a) Wer ist jeweils Träger dieser Stellen?
b) Inwiefern liegen der Bundesregierung konkrete Zahlen darüber vor, wie viele erfolgreiche Aussteiger bei diesen nichtstaatlichen Stellen in den letzten fünf Jahren jeweils registriert werden konnten?
Welche Landesbehörden für Verfassungsschutz unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung mit HATIF vergleichbare Programme, und welche konkreten Erfahrungen machen diese (bitte soweit möglich Angaben zur bisherigen Zahl erfolgreicher Aussteiger machen)?
Inwiefern und in welcher Höhe werden solche nichtstaatlichen Stellen vom BAMF, anderen Bundesbehörden bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern gefördert?
Inwiefern werden bei den bereits bestehenden oder den geplanten Beratungseinrichtungen muslimische Gemeinden oder deren Vertreter konzeptionell und praktisch eingebunden?
a) Welche Projekte werden gemeinsam mit muslimischen Gemeinden durchgeführt oder geplant?
b) Welche Finanzmittel stehen hierfür zur Verfügung?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Resonanz (wenn möglich, bitte konkrete Zahlen mitteilen)?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung solcher Beratungsstellen auszuweiten?
Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung unternehmen bzw. fördern, um durch Überzeugungsarbeit die Rekrutierung von Sympathisanten oder Mitgliedern für Organisationen, wie den „Islamischen Staat“, zu erschweren und Ausstiegswillige sowie besorgte Angehörige zu unterstützen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den besonderen Unterstützungsbedarf für Personen, die aus djihadistischen Organisationen aussteigen wollen?
Welche Erkenntnisse hat sie über etwaige Gefährdungen solcher Personen seitens ihrer (ehemaligen) Gesinnungsgenossen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den soziostrukturellen Hintergrund jener aus Deutschland stammenden Djihadisten, die sich bislang terroristischen Gruppierungen im Nahen Osten angeschlossen haben (bitte soweit möglich Angaben zu Einkommensverhältnissen, Lebensalter, schulische und berufliche Qualifikationen, Berufsbiografien und anderen relevanten Faktoren machen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aussteiger- und Deradikalisierungs- oder Präventionsprogramme in anderen EU-Staaten (bitte soweit möglich nach den jeweiligen EU-Ländern aufgliedern)?
a) Welche ggf. unterschiedlichen Konzeptionen werden dort jeweils verfolgt?
b) Inwiefern sind bei den Programmen staatliche Behörden oder Nichtregierungsorganisationen federführend?
c) Welche Erfolge wurden damit bislang jeweils erreicht, welcher Optimierungsbedarf wird gesehen, und auf welche allfälligen Bedenken hinsichtlich einer Beeinträchtigung von Grundrechten stoßen diese Programme?
d) Welche gemeinsamen Anstrengungen gibt es in der Europäischen Kommission hinsichtlich solcher Programme, und welchen Stand der Umsetzung haben diese?