[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3011
18. Wahlperiode 30.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Harald Petzold
(Havelland), Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2682 –
Aktueller Stand des Projekts Deutsche Digitale Bibliothek
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) soll als zentrales Portal Zugang zu
digitalisierten Kulturgütern aus 30 000 Bibliotheken, Museen und Archiven
bieten. Die technische Infrastruktur wurde aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
aufgebaut. Am 31. März 2014 ging die DDB mit einer ersten Vollversion des
Portals online, rund anderthalb Jahre nach dem Start der Beta-Version. Bisher
haben sich 2 200 Einrichtungen bei der DDB registriert, 130 dieser
Einrichtungen haben Daten an die DDB geliefert. Insgesamt sind über 9,2 Millionen
digitale Objekte recherchierbar, davon sind ca. 3,4 Millionen Erschließungsdaten
von Objekten, die auf noch nicht digitalisierte Inhalte in den Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen verweisen (Stand September 2014). Die jährlichen
Zuwendungen von 2,6 Mio. Euro durch Bund und Länder sind bisher nur bis
2015 gesichert. Grundlage für einen Beschluss über eine
Anschlussfinanzierung bildet die im März 2014 vorgenommene Evaluation bei der Deutschen
Nationalbibliothek in Frankfurt am Main, dem technischen Koordinator und
beim Fachinformationszentrum Karlsruhe, dem technischen Betreiber der
DDB. Die bisherigen Mittel umfassen lediglich den Betrieb der technischen
Infrastruktur des Dachportals. Zukünftig sind der technische Betrieb,
Nutzerservice und das Serviceportal, der weitere Ausbau der DDB und die
Langzeitarchivierung finanziell zu sichern. Die eigentliche Digitalisierung soll von
Bibliotheken, Museen und Archiven gegebenenfalls in Kooperation mit privaten
Partnern, wie Google Inc., getragen werden.
Die Angebote der DDB sollen auch der deutsche Beitrag zur europäischen
Plattform Europeana sein.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag im Jahr 2012
die damalige Bundesregierung aufgefordert, ihre Aktivitäten zur
Digitalisierung des Kulturerbes zu intensivieren (Bundestagsdrucksache 17/6315).
Entsprechende Anträge in den Haushaltsverhandlungen wurden jedoch
mehrheitlich abgelehnt. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung zur
DDB und kündigt eine mit Ländern und Kommunen abgestimmte
Digitalisierungstrategie an. In der im August 2014 vorgelegten Digitalen Agenda wieder-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 27. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3011 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeholt die Bundesregierung dieses Bekenntnis und die Absicht, eine
übergreifende Digitalisierungsstrategie zu entwickeln (
www.bmwi.de). Sowohl das
Kompetenznetzwerk DDB als auch der Deutsche Bibliotheksverband
befürworten die zeitnahe Umsetzung einer Digitalisierungstrategie.
1. Plant die Bundesregierung nach Ablauf des bisherigen
Finanzierungsrahmens Ende 2015, die DDB dauerhaft zu finanzieren, und wenn ja, in
welcher Höhe und mit welcher prozentualen Beteiligung des Bundes?
2. Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftig anfallenden Kosten des
Betriebs der technischen Plattform der DDB, der Weiterentwicklung und des
Ausbaus der DDB in technischer und fachlicher Hinsicht, des Betriebs eines
Nutzerservices der DDB und die Kosten für eine Langzeitarchivierung der
Daten ein?
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Empfehlung des Gutachtens zur Zwischenevaluierung DDB, die
DDB in eine Organisationsform mit eigener Rechtspersönlichkeit zu
überführen und das operative Geschäft an einem Standort unter einer
verantwortlichen Leitung zu bündeln?
Hat die DDB inzwischen die Adressdaten der ca. 30 000 Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen erfasst und festgestellt, welche dieser
Einrichtungen ein verbindliches Interesse daran haben, Daten an die DDB zu liefern,
welche digitalen Bestände bei diesen Einrichtungen insgesamt bereits
vorhanden sind und wie sie in die DDB integriert werden können?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DDB ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern. Alle Aktivitäten
der DDB und sämtliche Entscheidungen über Fortentwicklung und
Finanzierungsrahmen werden daher von Bund und Ländern gemeinsam betrieben bzw.
getroffen. Grundlage der Entscheidungen über Fortentwicklung und künftigen
Finanzrahmen wird die Zwischenevaluierung der DDB sein, die auf der
Grundlage des von den Fragestellern angesprochenen Gutachtens von den Gremien der
DDB (Kompetenznetzwerk, Vorstand und Kuratorium), der
Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und der BKM durchgeführt wird. Mit dem Abschluss
des Evaluierungsverfahrens ist nach derzeitigem Sachstand voraussichtlich im
Frühjahr 2015 zu rechnen. Für das Jahr 2016 streben die BKM und die Länder
eine Fortführung der jeweils hälftigen Finanzierung der DDB in der bisherigen
Höhe von 2,6 Mio. Euro an, um die Zwischenevaluierung mit der gebotenen
Sorgfalt durchführen zu können. Dies steht unter dem Vorbehalt der
Haushaltsaufstellung, insbesondere der Etatisierung der Mittel durch den
Haushaltsgesetzgeber.
4. Wie viele der bisher registrierten Einrichtungen sind als Datenlieferanten
aktiv (bitte nach Sparten, Menge und Art der gelieferten Daten
aufschlüsseln), und welchen Anteil der gelieferten Daten machen Erschließungsdaten
aus?
Folgende nach Sparten geordneten Datenlieferanten sind derzeit (Stand: 6.
Oktober 2014) in der DDB aktiv:
Datenlieferanten Anzahl
Archive 37
Bibliotheken 14
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3011Objekte in der Deutschen Digitalen Bibliothek nach Sparten:
Objekte in der Deutschen Digitalen Bibliothek nach Medientyp:
5. Vor dem Hintergrund, dass laut dem Gutachten zur Zwischenevaluierung
DDB derzeit zahlreiche der registrierten Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen auf den Import ihres Materials warten, welche Einrichtungen warten
derzeit, und warum kommt es zu diesen Wartezeiten?
Die Wartezeiten beruhen im Wesentlichen darauf, dass derzeit noch mehr
digitale Bestände zur Verfügung stehen als die DDB kurzfristig verarbeiten kann.
Dies wiederum ist durch das aufwendige technische Mapping- und
Ingestverfahren – Anpassung der Metadaten auf das Datenformat der DDB und Import
der Datenbestände in die DDB – bedingt, das notwendig ist, um die einzelnen
Bestände in die DDB zu integrieren. Dieses ist im Einzelnen in der Antwort zu
Frage 6 beschrieben. Da dieses Verfahren permanent beschleunigt wird, ist
mittelfristig damit zu rechnen, dass die Wartezeiten für interessierte Einrichtungen
deutlich reduziert werden oder gar entfallen können.
Nachdem im dritten Quartal 2014 wegen des bevorstehenden Launchs des
Archivportals D (siehe Antwort zu Frage 13) hauptsächlich Materialien aus der
Archivsparte in die DDB geladen wurden, sieht die Planung für das vierte Quar-
Denkmalpflege 3
Forschungseinrichtungen 16
Mediatheken 4
Museen 76
Spartenübergreifende Einrichtungen 4
gesamt 154
Sparten Anzahl
Archiv 5,39 Mio.
Bibliothek 2,54 Mio.
Mediathek 1,21 Mio.
Forschung 550 000
Museum 190 000
Denkmalpflege 30 000
gesamt 9,91 Mio.
Medientyp Anzahl
Ohne (reine Erschließungsdaten) 5,01 Mio.
Text 2,69 Mio.
Bild 2,19 Mio.
Audio 11 600
Video 1 500
Datenlieferanten Anzahl
Drucksache 18/3011 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetal vor allem die Einspielung von Sammlungen digitaler Objekte aus
Bibliotheken und Museen vor. Aus dem Bibliotheksbereich sind folgende Bestände für
den Ingest bis Ende 2014 vorgesehen:
– Judaica der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main,
– Historische Drucke der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt,
– Digitale Sammlungen der Martin-Opitz-Bibliothek,
– Handschriften, Urkunden und Druckschriften der Universitätsbibliothek
Heidelberg,
– Sammlungen (Bibliotheca Electoralis) der Thüringer Universitäts- und
Landesbibliothek Jena,
– Digitale Sammlungen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt.
Vorbehaltlich des Abschlusses der erforderlichen Vorarbeiten (Mapping,
Datentransformation, Tests etc.) sind ferner vorgesehen:
– Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (dilibri),
– Badische Landesbibliothek Karlsruhe,
– Universitätsbibliothek Leipzig,
– Universität zu Köln, Universitäts- und Stadtbibliothek,
– Universitätsbibliothek Mannheim,
– Bibliothek des Zentralinstituts für Kunstgeschichte,
– Universitätsbibliothek Freiburg im Breisgau,
– Universitätsbibliothek Tübingen.
Aus dem Museumsbereich sind folgende Bestände vorgesehen:
– Goethehaus Frankfurt am Main,
– Schlossmuseum Jever,
– Geomuseum Münster,
– Architekturmuseum Frankfurt am Main,
– Museumsdorf Cloppenburg.
Aus dem Bereich der Denkmalpflege kommt ebenfalls ein Datengeber hinzu:
– Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches
Landesmuseum.
Darüber hinaus sind für diverse bereits in die DDB geladene Sammlungen
Aktualisierungen geplant, mit denen auch eine Erhöhung der nachgewiesenen
Objektzahlen einhergeht.
6. Wie viele der bisher bei der DDB registrierten Einrichtungen verfügen über
die entsprechenden technischen Voraussetzungen, um die technischen
Anforderungen für die zu liefernden Daten entsprechend des gültigen
Kooperationsvertrages (Standardformat) zu erfüllen?
Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da alle gelieferten Daten
zunächst durch die Servicestelle und die Fachstellen der DDB umfangreich
aufbereitet werden müssen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3011Die Aufbereitung der gelieferten Metadaten und Binärdateien erfolgt in
mehreren Schritten: Metadaten, die komplexe Hierarchien aufweisen, werden
gegebenenfalls in Einheiten aufgeteilt, die später je ein digitales Objekt in der DDB
bilden werden. In der sich anschließenden Metadatentransformation findet eine
Datennormalisierung statt, bei der die in einem der von der DDB definierten
Eingangsformate vorliegenden Originalmetadaten nach den vom
konzeptionellen Mapping festgelegten Regeln in das interne Datenformat der DDB (EDM)
überführt werden. Hier finden auch die Anreicherung und Verknüpfung der
Metadaten statt. In die Transformation können über eine PlugIn-Architektur Skripte
zur Qualitätssicherung, Datenbereinigung und statistischen Auswertung, z. B.
zur Abschätzung von Umfang und Dauer von Transformations- und
Ingestvorgängen, eingebunden werden. Im Ingest werden unter anderem die Suchindizes
aufgebaut, eindeutige Identifikatoren für die erzeugten digitalen Objekte
vergeben und die zugehörigen Metadaten und Binärdateien im Archiv abgelegt.
Dieser gesamte Prozess wird im Rahmen des Datenclearings anhand von
Testdaten in der Regel mehrfach durchlaufen, von der Servicestelle und der
verantwortlichen Fachstelle geprüft und nach Absprache mit dem Datenlieferanten
abgenommen. Schließlich werden der Prozess für die Echtdaten im
Produktionssystem durchlaufen und so die Daten im Portal und über die Datenschnittstellen
verfügbar gemacht.
Diese Arbeiten werden allein durch die DDB durchgeführt und können nicht bei
den Einrichtungen erfolgen, weil dort die hierfür notwendigen Kapazitäten und
die Expertise nicht zur Verfügung stehen.
7. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Informationen über Daten
nicht veralten, und welche Möglichkeiten der Datenaktualisierung und
Löschungen von Daten bestehen derzeit bei der DDB?
Es finden regelmäßige Datenaktualisierungen statt (erneut im vierten Quartal
2014, siehe Antwort zu Frage 5). Löschungen werden auf Anforderung der
Einrichtungen vorgenommen und sollen nur im Ausnahmefall erfolgen (nach
Maßgabe rechtlicher Anforderungen etc.). Die Aktualisierung ist ein regulärer
Prozess innerhalb der DDB, der hinsichtlich seiner Performanz permanent optimiert
wird. Eine wesentliche Rolle spielen dabei persistente Identifikatoren
(Merkmale eines Datensatzes, der die Auffindbarkeit ermöglicht) für die
Objektinformationen und automatisiert abrufbare Schnittstellen aufseiten der
Datenprovider.
8. Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die
an die DDB datenliefernden Institutionen und die in der DDB greifbaren
Inhalte spartengerecht zu vermehren, so dass die DDB im Vergleich mit
kommerziellen Anbietern für Nutzer deutlich an Attraktivität gewinnt?
Mit der zunehmenden Zahl von Datenlieferanten wächst das Spektrum an
Werkzeugen und Erfahrung, die in der Folge den Einspielprozess beschleunigen. Die
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen haben ein hohes Interesse an der
Integration von Daten. Erste Beratungen finden in der Regel durch die Fachstellen
oder direkt durch die Servicestelle statt. Die entsprechenden Prozesse werden
kontinuierlich verbessert. In der bisherigen Arbeit der DDB hat sich die
Zusammenarbeit mit so genannten Aggregatoren bewährt, daher sollen die
Datenlieferungen in Zukunft verstärkt über solche Aggregatoren stattfinden und nicht
mehr wir bisher über die einzelnen Einrichtungen. Durch die konsequente
Nutzung von Aggregatorstrukturen, insbesondere für die Einbindung kleinerer und
mittlerer Kultureinrichtungen, kann der Datenfluss in die DDB wesentlich
beschleunigt werden, weil formatspezifische Prozesse ausgelagert werden und die
Drucksache 18/3011 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKomplexität der zu behandelnden Datenformate aufseiten des technischen
Betreibers deutlich sinkt.
9. Wann wird die Bundesregierung eine umfassende Strategie für die
Digitalisierung, Zugänglichmachung und Langzeitarchivierung des kulturellen
Erbes, erarbeitet mit den Ländern, sowie die hierfür notwendigen
rechtlichen Rahmenbedingungen vorstellen, wie in der Digitalen Agenda der
Bundesregierung angekündigt wurde?
Mit der Digitalen Agenda 2014 bis 2017 hat die Bundesregierung beschlossen,
eine übergreifende Strategie und Aktionspläne mit geeigneten technischen
Lösungen und Standards zur Digitalisierung von Kulturgütern (unter anderem
Kino- und Filmdigitalisierung) sowie zur langfristigen Bewahrung von Wissen,
Informationen und Kulturgütern in digitaler Form zu entwickeln und die dafür
notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Für die Behandlung
dieser Punkte wird sich die Bundesregierung an dem durch den
Geltungszeitraum der Agenda gesteckten Rahmen orientieren.
Hinsichtlich der Digitalisierung des nationalen Filmerbes steht die Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereits im unmittelbaren
Austausch mit dem Kinematheksverbund, dem Verband technischer Betriebe für
Film und Fernsehen (VTFF) und der Filmförderungsanstalt (FFA), um eine
umfassende Strategie für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes zu
erarbeiten. Im Mai 2014 fand ein Runder Tisch statt, in welchem hierfür die ersten
Grundlagen erarbeitet wurden. Notwendig ist eine Beteiligung der Länder, da es
sich bei der Digitalisierung des Filmerbes um eine gemeinsame Aufgabe von
Bund und Ländern handelt. Zunächst wird eine Kostenschätzung erstellt, die
voraussichtlich Ende des Jahres 2014 vorliegen wird.
In der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode haben sich die die
Bundesregierung tragenden Parteien darauf verständigt, das Urheberrecht den
Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen und
dabei digitale Nutzungspraktiken zu berücksichtigen. Ziel muss weiterhin ein
gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein.
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung auch die Archivierung und
Online-Nutzung von Beständen von Kultureinrichtungen im Blick.
10. Hat die Bundesregierung mit den Ländern bereits Gespräche geführt und
Absprachen zur Erarbeitung einer nationalen Digitalisierungsstrategie für
das kulturelle Erbe getroffen?
Wenn ja, welche?
Bezüglich der Digitalisierung des Filmerbes wird auf die Antwort zu Frage 9
verwiesen. Im Rahmen der darin genannten Gespräche werden auch
Informationen für die Erarbeitung einer nationalen Digitalisierungsstrategie gewonnen.
11. Plant die Bundesregierung ein eigenes finanzielles Engagement bei der
Digitalisierung des Kulturerbes über die bisherige Förderung durch die
Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) hinaus?
Die Digitalisierung des Kulturerbes ist eine Daueraufgabe, die Bund, Länder
und Kommunen gleichermaßen betrifft. Viele Kultureinrichtungen digitalisieren
im Rahmen ihrer grundsätzlichen Aufgabenerfüllung und der bestehenden
haushalterischen Möglichkeiten. Dies gilt auch für durch den Bund dauerhaft
geförderte Einrichtungen. Daneben engagiert sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln.
Bereits im Jahr 2013 wurden diverse zusätzliche Digitalisierungsprojekte mit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3011einem Gesamtvolumen von 5 Mio. Euro finanziert. Die Abwicklung erfolgte aus
haushaltstechnischen Gründen sowie aufgrund ihres besonderen Sachverstands
über die Deutsche Nationalbibliothek (DNB). Sie hat 3 Mio. Euro an von BKM
ausgewählte Kultureinrichtungen ausgekehrt und 2 Mio. Euro für die
Digitalisierung von Exponaten für das bei ihr angesiedelte virtuelle Museum „Künste im
Exil“ verwendet, das im Herbst letzten Jahres freigeschaltet worden ist.
Die BKM engagiert sich seit dem Jahr 2012 ferner mit zusätzlichen Mitteln für
die Digitalisierung des nationalen Filmerbes. Im Haushaltsjahr 2012 wurden
dem Bundesarchiv 230 000 Euro sowie der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
und die DEFA-Stiftung jeweils 100 000 Euro zur Verfügung gestellt, um Filme
ihrer Bestände zu digitalisieren. Im Jahr 2013 erhielten die Stiftung Deutsche
Kinemathek 200 000 Euro, das Deutsche Filminstitut 100 000 Euro, die DEFA-
Stiftung 250 000 Euro und die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung 250 000 Euro
für die Digitalisierung von Filmen des nationalen Filmerbes aus den Mitteln der
Digitalisierungsoffensive. Für die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen
im Bereich Filmerbe sind im Jahr 2014 weiter Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro
eingeplant.
12. Hat das Kompetenznetzwerk DDB einen Masterplan insbesondere zur
Digitalisierung der Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts und zur
Erarbeitung gemeinsamer Standards für Anwendungen und Langzeitarchivierung
erarbeitet, und in welcher Form wurde das neu beschlossene Gesetz zur
Nutzung verwaister und vergriffener Werke hier einbezogen?
Das 19. und 20 Jahrhundert sind die mit großem Abstand produktionsreichsten
Jahrhunderte im deutschen Publikationsmarkt. Das Gesetz zur Nutzung
verwaister und vergriffener Werke eröffnet hier das Potenzial zur Lizenzierung von
Werken bis zum Erscheinungsjahr 1965 für die Digitalisierung und öffentliche
Bereitstellung. Die Geschäftsstelle der DDB und der technische Projektkoordinator
Deutsche Nationalbibliothek (DNB) waren und sind neben anderen
Einrichtungen und Verbänden in die operative Planung und Umsetzung des Gesetzes
einbezogen, so etwa beim Aufbau der Datenbank beim Deutschen Marken- und
Patentamt (DMPA). Derzeit richtet die DNB zusammen mit den
Verwertungsgesellschaften ein technisches Verfahren ein, das auf den bestehenden
Metadatenstrukturen aufsetzt und die sichere Identifikation von Titeln und Autoren
erlauben wird.
Ein Masterplan für die Digitalisierung der Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts
liegt bislang nicht vor und ist angesichts der großen Mengen und der
Komplexität einer Koordination der Digitalisierungsleistungen auf allen Ebenen des
Föderalismus eine nur mit begrenztem Wert zu leistende Aufgabe. Zu bedenken
ist auch, dass es im Kontext der DDB nicht nur um die Digitalisierung von
Büchern, sondern auch von Archivalien, Museumsobjekten, Tonträgern, Filmen
etc. geht.
Die Sicherung der Langzeitverfügbarkeit digitaler Objekte ist eine
Herausforderung, die unterschiedliche Kompetenzen und in hohem Maße auch sparten- bzw.
objektspezifisches Wissen erfordert. Insofern ist sie nur kooperativ im Verbund
zu leisten. Ein Kompetenznetzwerk, das sich der Koordinationsaufgabe
entsprechender Aktivitäten spartenübergreifend widmet, ist z. B. das Projekt „nestor“,
dessen Geschäftsstelle bei der DNB angesiedelt ist. Insofern besteht für die
DDB kein Bedarf, selbst auf diesem Feld aktiv zu werden.
Drucksache 18/3011 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Welche Nutzergruppen nutzen derzeit die Angebote der DDB, und
welches sind die konkreten Zielgruppen der DDB?
Derzeit wird die DDB sowohl von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen als
auch von der breiten Öffentlichkeit und dem Bildungssektor genutzt. Ein
weiteres wichtiges Segment ist der Bereich Wissenschaft/Forschung. Im Rahmen der
Umsetzung der Ergebnisse des Evaluierungsverfahrens und mit der
zunehmenden Konsolidierung des technischen Standes der DDB und ihrer Inhalte wird die
konkretere Einbindung weiterer Zielgruppen möglich, indem spezielle
Angebote generiert werden können, die sich aus der DDB ableiten. Ein Beispiel dafür
ist das Archivportal D, ein Teilprojekt der DDB, das Ende September 2014 der
Öffentlichkeit übergeben wurde. Weitere Angebote, die allerdings stark von den
zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängen, werden sich insbesondere auf
den Bildungsbereich beziehen.
14. Wie viele Besucher hatte seit der Onlinestellung der Vollversion am
31. März 2014 die Homepage der DDB, und auf welche Staaten verteilen
sich diese Zugriffe?
Vom 31. März bis zum 6. Oktober 2014 wurde die DDB ca. 460 000-mal
besucht, pro Tag durchschnittlich 2 420-mal. Die Anzahl der unterschiedlichen
Benutzer lag in diesem Zeitraum bei durchschnittlich 2 250 pro Tag. Hinzu
kommen seit dem 24. September 2014 die Besucher des Archivportal D. Die
Besucher verteilen sich auf folgende Länder: Deutschland 81 Prozent, Ausland
19 Prozent, davon: USA 6,2 Prozent, Frankreich 1,4 Prozent, Russland 1,1
Prozent, Polen 1,0 Prozent, Italien und Spanien je 0,9 Prozent.
15. Wie viele Dienste nutzen aktuell das API (application programming
interface), und wie viele Anfragen werden hier pro Tag gezählt?
Eine Bestimmung der Anzahl der Dienste, die das API der DDB nutzen, ist nicht
möglich. Die Nutzung des API erfordert zwar die Beantragung eines
Zugriffsschlüssels, ob dieser aber nur aus Interesse, für Versuche oder aber für das
Angebot eines Dienstes genutzt wird, ist nicht verlässlich festzustellen. Im
Zeitraum März bis August 2014 erfolgten pro Tag durchschnittlich 3 534 Zugriffe
über das API (ohne Zugriffe durch Mitarbeiter der DDB-Geschäftsstelle, dem
technischen Koordinator (DNB), dem technischen Betreiber (FIZ Karlsruhe)
und Fraunhofer IAIS als einem der Software-Entwickler), insgesamt also etwas
über 650 000.
Beispiele für bekannte Dienste, die das API der DDB nutzen, sind eine
Anwendung zur kartenbasierten Darstellung und Eingrenzung von Suchtreffern,
grafische Visualisierungen der DDB-Inhalte und ihrer semantischen
Zusammenhänge sowie das Archivportal D, ein durch die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstütztes Vorhaben. Mit dem Archivportal D (www.
archivportal-d.de) werden eine archivspezifische Sicht auf die Inhalte der DDB
und ein übergreifender Nachweis von Materialien aus deutschen Archiven
realisiert. Es stellt eine reine API-Anwendung der DDB dar und nutzt die im
Backendsystem der DDB gespeicherten Inhalte.
16. Wie viele Nutzer der DDB haben sich aktuell für einen API-Key
registrieren lassen?
Insgesamt wurden bisher 146 Zugriffsschlüssel vergeben, darunter auch ca. zehn
für interne Anwendungen, d. h. diese Zugriffsschlüssel wurden an Mitarbeiter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3011von der DDB-Geschäftsstelle, dem technischen Koordinator DNB, dem
technischen Betreiber Fachinformationszentrum (FIZ) Karlsruhe und Fraunhofer IAIS
als einem der Software-Entwickler vergeben.
17. Welche und wie viele Datenlieferanten haben aus rechtlichen Gründen der
Datenweitergabe über das API widersprochen?
Bisher haben nur einige wenige Einrichtungen der Datenwiedergabe über das
API aus rechtlichen Gründen widersprochen. Es sind dies die an die DDB Daten
liefernden Museen aus dem d:CULT Verbund Düsseldorf sowie die Staatlichen
Museen zu Berlin. Diese liefern umfangreiche Metadaten an die DDB, welche
neben den Erschließungsinformationen auch Beschreibungsinformationen
enthalten. Die Rechtslage an den Beschreibungsinformationen ist unklar und durch
die Einrichtungen nicht zu klären, weswegen die Daten nicht mit einer CC0-
Lizenz lizensiert werden können und in der Folge auch nicht über eine nur
bedingungsfrei verfügbare (CC0-lizensierte) datenausgebende API zur Verfügung
gestellt werden können.
18. Plant die Bundesregierung, ein Geschäftsmodell für die API-Nutzung zu
entwickeln, um DDB-Inhalte attraktiv für eine kommerzielle
Nachnutzung zu machen?
Die API öffnet die Daten und Funktionen der DDB für dezentrale
Entwicklungen Dritter. Über die Schnittstelle werden ausschließlich Daten weitergegeben,
die CC0-lizensiert sind, d. h. deren Verwendung keinerlei Einschränkungen
unterliegt. Damit verfolgt die DDB das Ziel, die Daten soweit wie möglich für eine
Nachnutzung zur Verfügung zu stellen und fördert so die Entstehung neuer
Anwendungen auf der Grundlage der Daten in der DDB sowie die Verbreitung der
Kenntnis über Kulturgut aus Deutschland. Inwieweit daraus Geschäftsmodelle
auch für kommerzielle Nachnutzungen abgeleitet werden können, wird im
Rahmen der Fortentwicklung der DDB zu prüfen sein.
19. Wie viele Nutzer haben sich aktuell einen persönlichen DDB-Account
angelegt?
Zurzeit verfügen 490 Nutzer über einen persönlichen DDB-Account.
20. Welchen an der DDB beteiligten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen
wurde die vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie
(SIT) entwickelte Software für Wasserzeichen zur Verfügung gestellt?
Die Software steht allen Einrichtungen zur Verfügung.
21. Wurde die vom Fraunhofer SIT entwickelte Software für Wasserzeichen
in die Software der DDB integriert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Software wurde bisher nicht in die Software der DDB integriert, da die DDB
selbst keine Inhalte hostet, sondern lediglich gering aufgelöste Voransichten, so
genannte Previews, darstellt. Daher ist eine Integration technisch nicht
erforderlich; ein Angebot in hochauflösender Qualität erfolgt grundsätzlich über die an-
Drucksache 18/3011 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebietende Einrichtung. Diese kann die Software für Wasserzeichen unmittelbar
nutzen.
22. Wie will die Bundesregierung die Barrierefreiheit des Angebotes der DDB
sicherstellen, plant sie z. B. Audioprogramme zur Teilhabe für Blinde
finanziell ein, sollen im Rahmen der Digitalisierung schriftlicher Werke
Audiofunktionen bereitgestellt werden, oder werden bei den
audiovisuellen Werken Untertitelung bzw. Gebärdensprache berücksichtigt?
Das DDB-Portal ist von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
(DZB) auf Barrierefreiheit hin untersucht worden. Grundlage der Evaluation
war der aktuelle Anforderungskatalog der dafür einschlägigen BITV 2.0. Im
Ergebnis erhielten alle Bereiche des Portals Bewertungen deutlich über 90 Punkten
und einen Durchschnittswert von 93 Punkten. Das Portal ist damit auch für
blinde und sehbehinderte Nutzer sehr gut geeignet. Darüber hinausgehende
Maßnahmen sind im Rahmen der Evaluierung zu prüfen.
23. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um dem
Optimierungsbedarf, den das Gutachten zur Zwischenevaluierung DDB feststellt,
bei den bisher vorhandenen Suchfunktionen der DDB, gerade im
Vergleich zu kommerziellen Anbietern, nachzukommen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
24. In welcher Art und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, die
Suchmaschinenverfügbarkeit der DDB zu verbessern, und wie sollen
zukünftig soziale Netzwerke besser einbezogen werden, nachdem laut dem
Zwischenbericht der DDB mehr als 60 Prozent der Nutzer über
Suchmaschinen auf die Seiten der DDB kommen und soziale Netzwerke
hingegen kaum eine Rolle spielen?
Die Suchmaschinenverfügbarkeit der DDB ist grundsätzlich gegeben. Das zeigt
sich auch daran, dass ein Großteil der Nutzer der DDB über Suchmaschinen auf
das Portal der DDB gelangt. Es ist vorgesehen, die Suchmaschinenoptimierung
weiter voranzutreiben. Dies erfolgt mit einfach umzusetzenden Maßnahmen
noch 2014, weitere Schritte sind ab Anfang 2015 vorgesehen.
Seit dem zweiten Quartal 2014 ist die DDB in den sozialen Netzwerken aktiv:
Auf Twitter unter @ddbkultur. Im vierten Quartal 2014 startet die DDB
zusätzlich ihre sich bereits in Vorbereitung befindende Facebook-Präsenz.
25. Plant die Bundesregierung die Erstellung einer fundierten
Nutzungsanalyse der DDB?
Vertiefte Nutzungsanalysen der DDB unter Beachtung der strengen
Datenschutzvorgaben sind für die Zukunft vorgesehen. Wie sie ausgestaltet und
realisiert werden können, ist im Rahmen des laufenden Evaluierungsverfahrens zu
klären.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/301126. Plant die Bundesregierung zeitnah den tatsächlichen jährlichen
Finanzierungsbedarf der Digitalisierungsarbeit und Zugänglichmachung der
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zu ermitteln, da die bisher öffentlich
diskutierten Zahlen auf Modellberechnungen des Deutschen
Bibliotheksverbandes (geschätzter Mehrbedarf von 10 Mio. Euro im Jahr) und
Prognosen des Fraunhofer-Instituts (insgesamt geschätzter Bedarf von ca. 30 Mio.
Euro) beruhen?
Die Digitale Agenda 2014 bis 2017 bietet einen geeigneten Rahmen, um eine
allgemeine Prüfung der Aufwände für die Digitalisierung der Bestände von
Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vorzunehmen. Bei dem in der Antwort zu
Frage 9 erwähnten Runden Tisch zum Thema Digitalisierung Filmerbe im Mai
2014 hat die Filmförderungsanstalt (FFA) die Aufgabe übernommen, eine
differenzierte Kostenschätzung zur Ermittlung des notwendigen Kostenrahmens für
die Digitalisierung des nationalen Filmerbes bis Ende des Jahres 2014
einzuholen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
27. Warum steht der aktuell gültige Kooperationsvertrag nicht öffentlich
einsehbar auf den Seiten der DDB, sondern muss bei der Geschäftsstelle
angefordert werden?
Anfang Oktober 2014 wurde der Kooperationsvertrag zeitgleich mit der
Veröffentlichung der Informationsbroschüre „Eine gute Grundlage. Rechtliche
Voraussetzungen der Kooperation mit der Deutschen Digitalen Bibliothek“ auch
zum Download auf der Webseite bereitgestellt.
28. Ist der Kooperationsvertrag kompatibel mit dem Europeana Data
Exchange Agreement, insbesondere im Hinblick auf die Nachnutzbarkeit
von Metadaten durch Dritte auf der Grundlage der Lizenz CC0?
Der Kooperationsvertrag ist mit dem Europeana Data Exchange Agreement
kompatibel. Da die Europeana ausschließlich Daten mit einer CC0-Lizenz
akzeptiert – während die DDB darüber hinausgehend auch Daten zugänglich
macht, die nicht CC0-lizensiert sind –, übergibt die DDB auch ausschließlich
solche Daten.
29. Mit welchen Einrichtungen, Firmen und Personen bestehen derzeit
vertragliche Vereinbarungen mit der DDB zur Einräumung von Rechten
(nach Absatz 2.6 der Kooperationsvereinbarung) zur gewerblichen
Nutzung der Digitalisate und bereitgestellten Derivate?
Da die Einrichtungen ihre Inhalte selbst vermarkten, bestehen seitens der DDB
keine vertraglichen Vereinbarungen zur gewerblichen Nutzung von digitalen
Objekten.
30. Welche Einnahmen sind mit der gewerblichen Nutzung von Objekten der
DDB bereits erzielt worden bzw. welche Einnahmen erwartet die
Bundesregierung für die Zukunft?
Da die DDB bislang nicht kommerziell tätig geworden ist, sind insoweit auch
keine Einnahmen erzielt worden. Welche Einnahmen gegebenenfalls in Zukunft
möglich sein könnten, hängt von der konzeptionellen Fortentwicklung der DDB
ab, die Gegenstand des laufenden Evaluierungsverfahrens ist.
Drucksache 18/3011 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode31. Welche Einrichtungen haben bisher gegenüber der DDB von der (in
Absatz 5.2.2 des Kooperationsvertrages) fixierten Möglichkeit Gebrauch
gemacht, die gewerbliche Nutzung von Digitalisaten und Derivaten zu
untersagen oder von Einzelfallzustimmungen abhängig zu machen?
Der Kooperationsvertrag sieht bisher keine gewerbliche Nutzung von
Digitalisaten oder Derivaten durch die DDB vor. Ziffer 5.2.2. des Vertrages regelt die
der DDB durch den Kooperationspartner/Datenlieferanden einzuräumenden
Rechte an den Metadaten. Der DDB sind diese Daten grundsätzlich CC0-
lizensiert zu überlassen. In wenigen berechtigten Ausnahmefällen (siehe Antwort zu
Frage 17), können die Kooperationspartner/Datenlieferanten diesem Grundsatz
widersprechen.
32. Von welchen Marktpreisen für die Nutzung nach (Absätze 2.3 und 2.6 des
Kooperationsvertrages) geht die Bundesregierung derzeit für übliche
Nutzungsfälle aus und gibt es dazu Preistabellen oder sonstige schriftlich
fixierte Erwartungen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
33. Wie viele Datensätze hat die DDB bereits an die Europeana geliefert im
Vergleich zu anderen europäischen Ländern?
Aus deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen werden derzeit ca.
3,7 Millionen Objekte in der Europeana nachgewiesen. Deutschland belegt
damit nach Frankreich (ca. 3,9 Millionen Objekte) und vor den Niederlanden (ca.
3,5 Millionen), Spanien (ca. 3,0 Millionen) und Schweden (ca. 2,9 Millionen)
den zweiten Platz. Obwohl die DDB seit Längerem technisch in der Lage ist,
Daten an die Europeana zu liefern, kommt bislang nur ein Teil der deutschen
Nachweise über den Weg der DDB zu Europeana. Dies hat unterschiedliche
Gründe:
– Vor allem sollen Duplikate in der Europeana verhindert werden, die durch die
Lieferung von Sammlungen entstehen, die bereits über einen anderen –
sparten- bzw. themenspezifischen Aggregator – dorthin gelangt sind. Deutsche
Einrichtungen liefern schon länger Daten an die Europeana, als die DDB
überhaupt Daten verfügbar hat, und sie sind vertraglich über die
zugrundeliegenden EU-Projekte zur Direktlieferung verpflichtet.
– Ferner hat die Europeana technische Probleme mit der Annahme von
Inhalten aus der DDB, die sich aus der hohen Anzahl der Objekte ergeben, die die
DDB bereitstellt. Hier wird derzeit an einer zügigen Lösung gearbeitet.
34. Welche Partnerschaften oder Drittmitteleinwerbungen, z. B. in Form von
Mäzenen, Sponsoren und privaten Spenden, die bereits in der
Planungsphase der DDB überlegt und vorverhandelt wurden, konnten bisher
abgeschlossen oder eingeworben werden?
Wenn es nicht zu Partnerschaften oder Drittmitteleinwerbung kam, warum
kamen bisher keine Partnerschaften zustande bzw. konnten keine
Drittmittel aquiriert werden?
Konzeption und Aufbau der DDB waren hochkomplexe und schwierige
Aufgaben, die alle Akteure bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gefordert haben.
Derzeit werden die Verantwortlichen zudem durch das laufende
Evaluierungsverfahren zusätzlich belastet. Da die zur Verfügung stehenden
Arbeitskapazitäten auf das Ziel konzentriert werden mussten, die Lauffähigkeit der DDB als
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3011performantes, ausbaufähiges System zu erreichen und zu gewährleisten, konnte
für die Einwerbung von Spenden oder Drittmitteln bislang noch kein Konzept
entwickelt werden.
35. Existiert eine Strategie zur Priorisierung und Abstimmung der
Digitalisierungstätigkeit von öffentlichen Einrichtungen mit privaten
Kooperationspartnern?
Die Möglichkeiten von Kooperationen der DDB und der mit ihr verbundenen
Einrichtungen mit privaten Partnern werden im Rahmen des laufenden
Evaluierungsverfahrens erwogen.
36. Plant die Bundesregierung, Inhalte der E-Book-Plattform libreka.de in die
DDB zu integrieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]