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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Drohnen der Bundeswehr in der Ukraine

Prüfung der Möglichkeiten zur Unterstützung der OSZE-Beobachtungsmission in der Ostukraine, Einsatz von Bundeswehr-Drohnen, Gespräche mit ukrainischen Stellen und mit Rüstungskonzernen, &quot;Erkundungsteam&quot; der Bundeswehr, Steuerung der Drohnen, Fähigkeiten der eingesetzten Sensorik, Beschaffung und Nutzung von &quot;Camcopter&quot;-Drohnen durch die OSZE, Position Russlands, Verzicht der Bundeswehr auf den &quot;Camcopter&quot;-Kauf, Zulassungsfähigkeit, &quot;Fähigkeitslücke&quot; bei der Marine, Beschaffung von VTOL- oder sogenannten Tilt Wing-Drohnen<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

27.10.2014

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/269725.09.2014

Drohnen der Bundeswehr in der Ukraine

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeswehr will die Beobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ostukraine mit eigenen Drohnen unterstützen (www.bundeswehr.de vom 16. September 2014). Zur Überwachung der Waffenruhe könnte die von der Bundeswehr seit langem genutzte Drohne „LUNA“ („Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung“) eingesetzt werden. Ein 14-köpfiges „Erkundungsteam“ der Bundeswehr soll nach Angaben der Bundeswehr in die Ukraine aufbrechen, um gemeinsam mit einem französischen Team entsprechende Möglichkeiten auszuloten; aus Frankreich seien ebenfalls Drohnenexperten bzw. -expertinnen angereist. Der Militärblog „Augen geradeaus“ spricht hingegen davon, dass die Bundeswehr größere Drohnen des Typs „Heron“ einsetzen könnte (24. September 2014). Eine Quelle für die Information wird nicht genannt. Auch sei unklar, ob es sich dabei um Drohnen handelt, die derzeit in Afghanistan fliegen.

Der Verlegung von Drohnen waren nach Angaben der Bundeswehr Gespräche zwischen Bundeskanzleramt, Auswärtigem Amt, Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), den „französischen Partnern“ und der OSZE vorausgegangen. In Deutschland würden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Unterstützung der OSZE-Mission geprüft. Inwiefern dies auch den Einsatz der Drohnen umfasst, erläutert die Meldung nicht.

Vorher war bekannt geworden, dass die OSZE selbst unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen wird. Nach Angaben der „WIENER ZEITUNG“ (2. September 2014) handelt es sich dabei um „Camcopter S-100“ der Firma Schiebel aus Österreich. Der Lieferung war eine Ausschreibung vorausgegangen, die im Juli 2014 endete. Der Vertrag wurde schließlich am 13. August 2014 unterschrieben. Um wie viele Drohnen es sich handelt und welche Kosten entstehen, teilten die Firma Schiebel und die OSZE aber nicht mit. Die „Camcopter“ sollen ab Oktober 2014 einsatzbereit sein. Russlands Außenminister Sergej Lawrow hatte den Drohneneinsatz in der Ostukraine laut staatlichen Agenturen grundsätzlich gutgeheißen. Damals war aber noch nicht von Drohnen der Bundeswehr die Rede (www.german.ruvr.ru, 18. August 2014).

Auch die deutsche Marine hatte seit 2008 geplant, bis zu sechs „Camcopter“ anzuschaffen. Letztes Jahr hatte sich die Bundeswehr aber angeblich endgültig von dem Plan verabschiedet (Bundestagsdrucksache 18/2684). Nach unbestätigten Berichten (www.gorizontrostov.ru/en/bpla1.html) will auch das russische Militär „Camcopter“ kaufen; angeblich soll das Gerät von russischen Firmen in Lizenz produziert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Auf welche Weise kam der Vorschlag zustande, die Beobachtungsmission der OSZE in der Ostukraine mit Drohnen der Bundeswehr zu unterstützen, und wer hatte ihn wo zuerst eingebracht?

2

Wie haben sich die „französischen Partner“ und die OSZE hierzu positioniert, und welche Einschränkungen wurden von ihnen gemacht?

3

Wie viele Drohnen der Bundeswehr sollen in der Ukraine operieren, wo würden sie stationiert, und wer wäre für ihren Flug (einschließlich Starts und Landungen) verantwortlich?

4

Wie würden sich die Bundeswehr-Drohnen von jenen Drohnen unterscheiden (etwa durch Ort von Stationierung und Einsatz, Einsatzziele, Steuerung durch zivile oder militärische Behörden), die von der OSZE selbst beschafft werden?

5

Unter welchem Hoheitszeichen könnten die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr aus Sicht der Bundesregierung operieren?

6

Von wo und von wem würden die Drohnen der OSZE sowie der Bundeswehr nach jetzigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung gesteuert?

7

Wie soll die Integration der Bundeswehr-Drohnen in den ukrainischen Luftraum erfolgen, und welche Abteilungen der Flugsicherung sind dann nach Kenntnis der Bundesregierung verantwortlich?

8

Welche Gespräche haben hierzu wann und mit welchen ukrainischen Ministerien stattgefunden (bitte auch benennen, ob nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der Nationalgarde, der nach Presseberichten Rechtsradikale angehören, oder Angehörige rechtsradikaler Gruppen anderer Ministerien anwesend waren)?

9

Inwiefern und zu welchem Zweck waren auch Angehörige der Rüstungskonzerne EMT und Airbus Space & Defence bei den Gesprächen anwesend?

10

Wurde bei den Gesprächen auch erwähnt, dass die „LUNA“-Drohnen bei der Bundeswehr signifikant hohe Absturzraten aufweisen (FAZ, 22. Juni 2013)?

11

Wurde bei den Gesprächen auch erwähnt, dass alle bei der Bundeswehr eingesetzten „Heron“-Drohnen in Afghanistan bereits Totalschäden erlitten haben und ersetzt werden mussten (www.welt.de, 11. November 2013)?

12

Wie haben die ukrainischen Behörden auf die Mitteilungen zu hohen Absturzraten der Drohnen reagiert, und welche Vorkehrungen oder Verabredungen zur Vermeidung von Personenschäden wurden getroffen?

13

Inwiefern sollen die Drohnen für den Einsatz in der Ukraine auch mit Sensorik des Fraunhofer-Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ausgerüstet werden?

14

Inwieweit und mit welchen Funktionalitäten wird auch Technik zur sog. Bewegtzielerkennung und Mustererkennung eingesetzt?

15

Inwieweit können mit den Anwendungen auch Personen oder Fahrzeuge markiert und dann verfolgt („getrackt“) werden?

16

Inwieweit können Flug- oder Fahrzeuge des ukrainischen oder russischen Militärs mithilfe des Systems zur Mustererkennung automatisch erkannt oder bestimmten Kategorien zugeordnet werden?

17

Welche weiteren Systeme der bildgebenden Sensorik werden an die Drohnen montiert?

18

Welche sonstigen Sensoren werden in die Drohnen (auch zeitweise) eingerüstet, und um welche Anwendungen welcher Hersteller handelt es sich genau?

19

Wo könnten aus Sicht der Bundesregierung von den Bundeswehr-Drohnen erhobene Informationen verarbeitet werden?

20

Welchen Einheiten gehörte das 14-köpfige „Erkundungsteam“ der Bundeswehr an, und inwiefern fanden sich darunter Luftfahrzeugfernführerinnen bzw. Luftfahrzeugfernführer?

21

Auf welche Weise arbeiten die Bundeswehrangehörigen mit französischen „Drohnen-Experten“ zusammen?

22

Inwiefern gehören zur Prüfung der „Möglichkeiten“ zur Unterstützung der OSZE-Mission auch rechtliche Aspekte zur Nutzung der Drohnen?

23

Inwiefern könnten die Bundeswehr-Drohnen aus Sicht der Bundesregierung in Abstimmung mit den OSZE-Drohnen operieren?

24

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Drohnen des Typs „Camcopter“ von der OSZE beschafft werden und welche Kosten dafür entstehen?

25

Von welchen Einheiten werden die OSZE-Drohnen des Typs „Camcopter“ nach Kenntnis der Bundesregierung gesteuert, und in welchen Lagezentren werden erhobene Informationen verarbeitet?

26

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass auch das russische Militär „Camcopter“ kaufen und/oder die Geräte von russischen Firmen in Lizenz produzieren lassen will?

27

Was ist der Bundesregierung aus eigenen Gesprächen mit ukrainischen oder russischen Behörden zur Position Russlands hinsichtlich der Nutzung von Drohnen durch die OSZE in der Ostukraine bekannt?

28

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des russischen Außenministers Sergej Lawrow, der den OSZE-Drohneneinsatz in der Ostukraine laut staatlichen Agenturen grundsätzlich gutgeheißen hatte?

29

Inwiefern ist hier aus Sicht der Bundesregierung auch der Einsatz von Bundeswehr-Drohnen gemeint?

30

Sofern dies aus ihrer Sicht hiervon nicht abgedeckt ist, inwiefern legt die Bundesregierung auf die russische Haltung hierzu Wert?

31

Aus welchem Grund hat sich die Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2013 endgültig von dem Plan verabschiedet, selbst „Camcopter“ zu beschaffen (Bundestagsdrucksache 18/2684)?

32

Welche „Aktivitäten“ hatte die Marine bis dahin zur Beschaffung der „Camcopter S-100“ entfaltet?

33

Welchen Stückpreis hatte der Hersteller für die „Camcopter“ angegeben, und welche weiteren Produkte oder Dienstleistungen hätten davon erfasst werden sollen?

34

Inwiefern hat das BMVg Risiken hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit der „Camcopter“ gesehen, und worin bestanden diese?

35

Welche Schritte zur Prüfung der Zulassungsfähigkeit der „Camcopter“ hatte das BMVg bereits unternommen?

36

Inwiefern existiert aus Sicht der Bundesregierung überhaupt eine „Fähigkeitslücke“ bei der Marine, die demnach durch senkrecht startende VTOL-Drohnen abgedeckt werden müsste?

37

Inwiefern ist die Bundeswehr dennoch weiterhin daran interessiert, senkrechtstartende VTOL-Drohnen oder sogenannte Tilt-Wing-Drohnen zu beschaffen?

38

Mit welchen Aktivitäten sind die Teilstreitkräfte des Bundes im Rahmen dieser Beschaffung befasst?

Berlin, den 24. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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