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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukünftige Nutzung großer Drohnen des Typs Euro Hawk und Global Hawk durch die NATO und die Bundeswehr

NATO-Video zur Nutzung des &quot;Alliance Ground Surveillance System&quot; (AGS) auf Sizilien auch für Einsätze im Innern und Diskussion derartiger Szenarien im Bündnisrahmen, Befehlsgewalt über in Deutschland stationierte AGS-Drohnen, Überfluggenehmigung für &quot;Global Hawk&quot;-Drohnen, neue Erkenntnisse über die mögliche Beteiligung des US-Africa Command (AFRICOM) an Drohneneinsätzen, Prüfung der möglichen rechtswidrigen Nutzung deutscher Luftbeschränkungsgebiete durch US-Drohnen, &quot;EURO HAWK Full Scale Demonstrator&quot;<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.10.2014

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/269825.09.2014

Zukünftige Nutzung großer Drohnen des Typs Euro Hawk und Global Hawk durch die NATO und die Bundeswehr

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein Werbefilm des NATO-Militärbündnisses erläutert die Nutzung der auf Sigonella/Sizilien stationierten bzw. zu stationierenden großen Drohnen des Typs „Global Hawk“ auch gegen Terrorismus und Umweltkatastrophen oder zur Migrationskontrolle („Redefining intelligence with eyes, no arms“, NATO-Channel auf YouTube, 3. September 2014). Auf diese Weise könnten von Sigonella aus Schiffsbewegungen vor Somalia abgesichert oder Prognosen über Flüchtlingsbewegungen erstellt werden. Als weitere Anwendungsgebiete gelten Katastrophen oder Öl-Havarien. Auch humanitäre Missionen könnten von der Spionagedrohne begleitet werden. Die Drohne „Global Hawk“ könne hierzu von allen Teilen der Welt operieren. Die Bundeswehr will weitere „Global Hawk“ kaufen, diese aber im Auftrag der NATO in Schleswig-Holstein stationieren. Sie könnten dann dem „Zentrum Luftoperationen“ oder dem „Nationalen Lageführungszentrum“ der Bundeswehr in Kalkar sowie dem unmittelbar benachbarten Uedem unterstellt werden.

In dem Werbefilm widerspricht die NATO auch einer Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVg (Bundestagsdrucksache 18/2684). So habe es im Rahmen der Übung „Unified Vision“ Durchquerungen auch des deutschen sowie des dänischen Luftraums gegeben. Die Überflüge hätten unter anderem dem Erkenntnisgewinn zur Nutzung militärischer Drohnen und ihrer Integration in den zivilen Luftraum gedient. Auf diese Weise hätte das Militärbündnis gezeigt, was zukünftig normal werden könne: Die Integration großer, nicht nur militärischer Drohnen in den allgemeinen Luftraum. Dann könnten weitere Anwendungsgebiete erschlossen werden, darunter unbemannte Frachtflüge. So würde eine Menge Geld gespart, denn auf die Ausrüstung mit Rettungssystemen für Piloten und Crew könne verzichtet werden.

Auch nach mehreren Monaten haben US-Militärinstitutionen nicht beantwortet, inwiefern das US-Africa Command (AFRICOM), dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein sowie durch die US-Regierung beauftragte Vertragsunternehmen an Einsätzen von US-Drohnen beteiligt sind (Bundestagsdrucksache 18/2684). Die Bundesregierung hatte dem Fragesteller einer Mündlichen Frage, Andrej Hunko, im Juli 2014 bedeutet, eine Antwort sei ihr seitens der USA „innerhalb weniger Wochen in Aussicht“ gestellt worden (Plenarprotokoll 18/45). Im September 2014 lag jedoch immer noch keine Mitteilung hierzu vor, die Bundesregierung stehe aber „in dieser Frage in engem Kontakt mit der US-Regierung“. Es werde „fortgesetzt an die ausstehende Beantwortung des Fragenkatalogs“ erinnert. Aus Sicht der Fragesteller macht sich die Bundesregierung in der Drucksache 18/2698 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAngelegenheit aber unglaubwürdig, wenn wie zu dem Komplex PRISM/NSA-Spionage zwar eine Reihe von „Fragekatalogen“ versandt wurden, diese aber von den USA ignoriert werden.

Auch hinsichtlich der von Anwohnerinnen und Anwohner in Oberbayern berichteten rechtswidrigen Nutzung deutscher Luftbeschränkungsgebiete durch US-Drohnen des Typs „HUNTER“ liegen noch keine Ergebnisse vor. Die Bundesregierung verlässt sich hingegen vorläufig auf eine Zusicherung des US-Militärs, die Verletzungen des Luftraums seien einer „nicht vollumfänglich berücksichtigten Windkorrektur innerhalb der Platzrunde durch den Bediener“ erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/2684). Man stehe dazu „in einem offenen und vertrauensvollen Dialog mit den US-Streitkräften“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Video der NATO zur Nutzung des „Alliance Ground Surveillance System“ (AGS) auf Sizilien auch für Einsätze im Inneren?

2

Welche entsprechenden Anwendungsgebiete werden von der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu anvisiert?

3

Inwiefern werden derartige Szenarien nach Kenntnis der Bundesregierung bei der NATO diskutiert, und wie hat sich die Bundesregierung bislang hierzu positioniert?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Video der NATO hinsichtlich der Übung „Unified Vision 2014“ und der Route von Drohnen des Typs „Global Hawk“ im europäischen Luftraum, wonach es Durchquerungen des deutschen sowie des dänischen Luftraums gegeben habe, dies aber der Darstellung des Bundesverteidigungsministeriums widerspricht, wonach Deutschland nicht überflogen wurde?

5

Inwiefern ist nach jetzigem Stand beabsichtigt, in Deutschland stationierte AGS-Drohnen dem NATO-Kommando in Ramstein zu unterstellen?

6

Inwiefern würden die in Deutschland stationierten AGS-Drohnen nach jetzigem Stand dem „Zentrum Luftoperationen“ bzw. dem „Nationalen Lageführungszentrum“ der Bundeswehr in Kalkar sowie dem unmittelbar benachbarten Uedem unterstellt bzw. entsprechende Aufklärungsdaten dort verarbeitet?

7

Welcher „befragte Staat“ hatte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überfluggenehmigung für Drohnen des Typs „Global Hawk“ im Rahmen des NATO-Manövers „Unified Vision“ verweigert (Bundestagsdrucksache 18/2684)?

8

Inwiefern liegen die durch AFRICOM angeblich „innerhalb weniger Wochen in Aussicht“ gestellten Antworten zu einer möglichen Beteiligung des AFRICOM, dessen Luftstreitkräftekommando in Ramstein sowie von durch die US-Regierung beauftragten Vertragsunternehmen an Einsätzen von Drohnen mittlerweile vor, und welchen wesentlichen Inhalt haben diese (Bundestagsdrucksache 18/2684)?

9

Sofern die Beantwortung weiterhin aussteht, wie kam die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt Dr. Maria Böhmer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko im Juli 2014 zu der Einschätzung, die Bundesregierung rechne mit einer Antwort binnen „weniger Wochen“ (Andrej Hunko, MdB: „Rechnen Sie mit einer konkreten Antwort innerhalb der nächsten Wochen?“, Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: „Ja“; Plenarprotokoll 18/45)?

10

Welcher Zeitraum ist nach Ansicht der Bundesregierung mit „wenige Wochen“ umfasst?

11

Auf welche Weise steht die Bundesregierung „in dieser Frage in engem Kontakt mit der US-Regierung“ (Bundestagsdrucksache 18/2684)?

12

Wann und wem gegenüber wurde jeweils „fortgesetzt an die ausstehende Beantwortung des Fragenkatalogs“ erinnert?

13

Wie haben die Angesprochenen auf Seiten der US-Behörden seit der Übergabe des Fragenkataloges jeweils darauf reagiert?

14

Welche Gründe wurden für die Nichtbeantwortung (mindestens bis September 2014) vorgetragen?

15

Wann soll die Prüfung der „in der Amberger Zeitung vom 26. Februar 2014 erhobenen Vorwürfe“ durch das BMVg zur rechtswidrigen Nutzung deutscher Luftbeschränkungsgebiete durch US-Drohnen des Typs „HUNTER“ in Bayern beendet sein (Bundestagsdrucksache 18/819)?

16

Sofern kein Ende verabredet oder absehbar ist, wann könnten erste Zwischenergebnisse vorliegen?

17

Welche Stellen des US-Militärs sind in die gemeinsame Untersuchung eingebunden?

18

Auf welche Weise sind US-Militärinstitutionen an der Untersuchung beteiligt?

19

Woran bemisst sich die Einschätzung der Bundesregierung, die Untersuchung des womöglich rechtswidrigen Flugbetriebs erfolge „in einem offenen und vertrauensvollen Dialog mit den US-Streitkräften“ (Bundestagsdrucksache 18/819)?

20

Inwiefern hält es die Bundesregierung auch ohne endgültige Klärung für möglich, dass die von Anwohnern mehrmals beobachteten Abweichungen der großen „HUNTER“-Drohnen von genehmigten Flugrouten durch US-Militärs tatsächlich aufgrund einer „nicht vollumfänglich berücksichtigten Windkorrektur innerhalb der Platzrunde durch den Bediener“ erfolgt sein könnten (Bundestagsdrucksache 18/2684)?

21

Inwiefern hält es die Bundesregierung hinsichtlich der Klärung des Vorfalles und der Verhinderung zukünftiger Verstöße für ausreichend, dass die US-Militärinstitutionen „das Bedienerpersonal im Rahmen der Missionsnachbereitung eindringlich auf die Einhaltung der Platzrundeverläufe hingewiesen“ haben (Bundestagsdrucksache 18/2684)?

22

Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum Absturz einer Drohne der ISAF-Truppen in Afghanistan mitteilen, die nach Medienberichten nahe der pakistanischen Grenze zu Boden ging („Stars and Stripes“, 18. September 2014)?

a) Um welche Drohne welcher Streitmacht handelte es sich?

b) Auf welcher Mission befand sich die Drohne?

c) Welche Hinweise zur Absturzursache existieren bislang, und wer ist mit einer Untersuchung befasst?

d) Welche weiteren Abstürze von Drohnen der ISAF-Streitkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Afghanistan oder Pakistan erfolgt?

23

Welche Stellen sind derzeit in die „Entscheidung über das weitere Vorgehen bzw. über die Weiterverwendung des „EURO HAWK Full Scale Demonstrators“ eingebunden (Bundestagsdrucksache 18/819)?

24

Inwiefern ist auch der Generalinspekteur der Bundeswehr hiermit befasst?

25

Welche „technischen und prozessualen“ Fragen müssen geklärt werden, und worin genau besteht deren „Komplexität“ (Bundestagsdrucksache 18/2684)?

Berlin, den 24. September 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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