[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2993
18. Wahlperiode 28.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2713 –
Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der zivilen Konfliktbearbeitung kommt eine Schlüsselrolle bei der
Friedensförderung und dem Friedenserhalt zu. Maßnahmen der zivilen
Konfliktbearbeitung leisten einen bedeutenden Beitrag zur Verhütung und Eindämmung von
Gewalteskalation. Angesichts der wachsenden Zahl von Krisen, die zu
gewaltförmiger Eskalation führen können oder bereits in Gewalt eskaliert sind, ist der
Beitrag Deutschlands zur zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung
nach Auffassung der Fragesteller beschämend gering. So fließen in den
Haushaltstitel zur „Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten
der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das
Auswärtige Amt“ nicht einmal 3 Prozent der Gesamtmittel ein. Die CDU, CSU
und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Strukturen der
zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung zu stärken und
weiterzuentwickeln. Informationen darüber, ob und was die Bundesregierung dafür konkret
unternimmt, bleibt die Bundesregierung bislang jedoch schuldig.
1. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser
Legislaturperiode ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie geplant, um
die deutschen Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention zu
stärken und weiterzuentwickeln (bitte einzeln nach Organisation,
Initiativen und aufgewendeten Haushaltsmitteln auflisten)?
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 27. November 2013
die besondere Bedeutung der zivilen Krisenprävention hervorgehoben und sich
dazu bekannt, die Strukturen der zivilen Krisenprävention zu stärken und weiter
zu entwickeln.
Die Bundesregierung hat dazu seit Beginn dieser Legislaturperiode u. a.
folgende Maßnahmen ergriffen bzw. geplant: Das existierende Instrumentarium
der einzelnen Ressorts zur Analyse und Früherkennung von Konflikten wird
besser miteinander abgeglichen. Die Förderung des Rechtsstaatsaufbaus in
fragilen und Post-Konflikt-Staaten wird ausgebaut. Zur Förderung von Reformen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Oktober 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2993 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedes Sicherheitssektors wurde innerhalb der Bundesregierung eine
Handlungsanleitung abgestimmt, die als konzeptionelle Grundlage für alle weiteren
Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich dienen wird. Die Bundesregierung
wird die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Polizistinnen und Polizisten
in Friedensmissionen verbessern.
Um eine laufende Abstimmung und strategische Steuerung zu allen Aspekten
der Krisenprävention, des Krisenmanagements und der Stabilisierung fragiler
Staaten auf hoher Ebene sicherzustellen, wird die Bundesregierung künftig die
bereits bestehenden Gremien zu diesem Zweck nutzen.
Ein ressortgemeinsames Ausbildungsseminar zum Thema
„Ressortübergreifende Zusammenarbeit in fragilen Staaten“ wurde erstmalig durchgeführt.
Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) wurde im Jahr 2014
finanziell und personell um jeweils rund 30 Prozent aufgestockt. Die
Bundesregierung unterstreicht damit die hohe und weiter wachsende Bedeutung von
zivilem Personal in internationalen Friedensmissionen.
Die Bundesregierung wird den Trägern des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) bis
2017 pro Jahr voraussichtlich ca. 17 Prozent mehr an finanziellen Mitteln zur
Verfügung stellen und unterstreicht damit die wachsende Bedeutung der
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in der zivilen Konfliktbearbeitung.
2. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser
Legislaturperiode ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie geplant, um
die Stärkung und Weiterentwicklung der Strukturen und Kapazitäten der
zivilen Krisenprävention in der Europäischen Union (EU), den Vereinten
Nationen (VN) und gegebenenfalls weiteren internationalen
Organisationen zu unterstützen (bitte einzeln nach Organisation, Initiativen und
aufgewendeten Haushaltsmitteln auflisten)?
Die Bundesregierung misst der Stärkung multilateraler Strukturen und
Kapazitäten der zivilen Krisenprävention hohe Bedeutung bei.
Sie setzt sich innerhalb der Europäischen Union für die Weiterentwicklung und
Konkretisierung des Umfassenden Ansatzes der EU (comprehensive approach)
und im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) der Europäischen Union für den Ausbau ziviler Fähigkeiten ein. Die
Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, über die Europäische Union und
andere Regionalorganisationen, wie z. B. die Afrikanische Union, Strukturen in
Regionalorganisationen und Partnerländern so zu stärken, dass krisenhaften
Entwicklungen stärker vorgebeugt werden kann und die Partner durch Ausbildung,
Beratung und Ausstattung in die Lage versetzt werden, wirksamer auf Krisen zu
reagieren und diese zu bewältigen. Dazu nutzt sie eine Vielzahl von
Instrumenten.
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv am Überprüfungsprozess der
„Peacekeeping“- und „Peace-building“-Architektur der Vereinten Nationen, die in den
Jahren 2014 und 2015 ansteht. Ziel ist eine Stärkung der friedenserhaltenden und
friedenskonsolidierenden Instrumente der Vereinten Nationen.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser
Legislaturperiode ergriffen oder geplant, um die Krisenfrüherkennungskapazitäten
entsprechend der Empfehlungen des VN-Aktionsplans „Rights Up Front“
in Deutschland und der EU, der Organisation der Vereinten Nationen
(UNO) und anderer internationaler und regionaler Akteure zu verbessern
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2993(bitte nach jeweiliger Organisation bzw. Akteur und unter Bezugnahme der
einzelnen Empfehlungen auflisten)?
Der Aktionsplan des VN-Generalsekretärs „Rights Up Front“ vom November
2013 ist eine VN-interne Strategie, die den Menschenrechtsschutz als zentrales
Element im VN-System kohärent durchsetzen soll. VN-weit wurde dazu
inzwischen ein Arbeitsstab eingerichtet. Die Koordinierung für die Umsetzung des
Aktionsplans liegt beim VN-Generalsekretariat in New York. Auch das Büro
des VN-Menschenrechtsbeauftragten in Genf hat spezielle Verantwortlichkeiten
übernommen (u. a. die Schulung von VN-Personal im Menschenrechtsbereich,
die Koordinierung von Länderanalysen und -strategien im VN-System, die
Entsendung von Menschenrechtsexperten und -expertinnen in Krisenländer, den
Aufbau eines Informationssystems, das Daten zu Menschenrechtsverletzungen
VN-weit zusammenträgt). Diese Maßnahmen befinden sich in der Aufbauphase
und werden von der Bundesregierung politisch unterstützt. Operative
Anforderungen an die Mitgliedsstaaten der VN werden zu gegebener Zeit geprüft.
4. Welche Unterstützungsleistungen zum Aufbau von EU-Instrumenten zur
zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung hat die Bundesregierung
seit Beginn dieser Legislaturperiode geleistet (bitte unter Auflistung der
einzelnen Maßnahmen, der finanziellen und personellen Aufwendungen)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Mit welchen Maßnahmen und welchem finanziellen Volumen wurde die
Förderung der Friedens- und Konfliktforschung durch die Bundesregierung
seit Beginn dieser Legislaturperiode ausgeweitet?
Um seitens der Bundesregierung die Förderung der Friedens- und
Konfliktforschung auszuweiten, wurde das Forschungsfeld im Bundesministerium für
Bildung und Forschung in den Agendaprozess „Zukunft sichern und gestalten –
sozialwissenschaftliche Forschung zu den großen gesellschaftlichen
Herausforderungen“ eingebunden. Auf Grundlage des Agendaprozesses werden derzeit die
thematischen Schwerpunkte für die künftige Förderung des BMBF im Bereich
der Geistes- und Sozialwissenschaften entwickelt. Zu jedem Schwerpunkt
werden Förderbekanntmachungen ausgeschrieben, die sich auch an die Friedens-
und Konfliktforschung richten sollen. Mit dem Anlaufen erster Projekte ist im
Haushaltsjahr 2015 zu rechnen.
6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. durch sie
finanzierte Akteure in welchen Regionen bzw. Staaten seit Beginn dieser
Legislaturperiode ergriffen,
a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure
vorzubeugen,
Krisenprävention und gewaltfreie Konfliktbearbeitung sind wichtige Ziele der
Bundesregierung und zentrale Aufgaben der Vereinten Nationen. Die modernen
Krisen- und Konfliktszenarien, bei denen innerstaatliche Konflikte und die
Probleme fragiler Staaten eine zunehmend größere Rolle spielen, stellen die
Vereinten Nationen vor neue Herausforderungen. Die Bundesregierung unterstützt die
Stärkung der Fähigkeiten der Vereinten Nationen, gewaltsame Konflikte schon
im Vorfeld ihres Entstehens zu verhindern und nach Konflikten im Rahmen
einer effektiven Friedenskonsolidierung ihr Wiederaufflammen zu verhindern.
Drucksache 18/2993 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDaneben unterstützt die Bundesregierung die krisenpräventiven und
friedensschaffenden Instrumente von Regionalorganisationen. So beteiligt sich
Deutschland etwa am Aufbau von Strukturen der „African Peace and Security
Architecture“ (APSA) der Afrikanischen Union (AU) oder fördert den Aufbau von
Konfliktfrühwarnsystemen bei den Organisationen AU, ECOWAS (Economic
Community of West African States), EAC (East African Community) und
SADC (Southern African Development Community).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.
b) um den unbewaffneten Schutz (ziviles Peacekeeping) von durch Gewalt
bedrohten Bevölkerungen zu gewährleisten,
Der Schutz von Zivilisten ist eine Kernaufgabe von Friedensmissionen der
Vereinten Nationen. Um diesen effektiv zu gewährleisten, müssen die dafür
verantwortlichen VN-Kräfte über die notwendigen Mittel verfügen, was auch die
Möglichkeit des Einsatzes von Waffengewalt mit einschließen muss.
Deutschland trägt als viertgrößter Beitragszahler zum Haushalt der Friedensmissionen
maßgeblich zur Finanzierung der VN-Friedensmissionen bei. Der deutsche
Beitragssatz zum VN-Peacekeeping-Haushalt beträgt in den Jahren 2013 bis 2015
7,141 Prozent. Deutschland beteiligt sich zudem aktiv mit zivilem und
militärischem Personal an verschiedenen VN-Friedensmissionen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
c) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden
Bevölkerungsteilen zu fördern,
Dialogprozesse zwischen Konfliktparteien oder zwischen einzelnen
Bevölkerungsteilen erzeugen Vertrauen und sind ein erster Schritt in Richtung
gewaltfreier Konfliktbearbeitung und friedlicher Entwicklung. Ihre Unterstützung ist
deshalb ein wichtiger Bestandteil der krisenpräventiven und
friedenskonsolidierenden Politik der Bundesregierung.
Die inhaltliche Bandbreite von Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung
von Dialogprozessen ist groß. Sie reicht von der Unterstützung von lokalen
Mediatoren, bzw. lokalen Organisationen, die Mediation oder Fazilitation
betreiben, über die Unterstützung staatlicher und internationaler Vermittlungs- und
Dialogbemühungen bis hin zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Gruppen,
die sich für einen Dialog zwischen Konfliktparteien einsetzen. Viele
Dialogprozesse erfordern einen vertraulichen Rahmen und die Zusicherung an die
beteiligten Parteien, über die Einbindung und Unterstützung des Prozesses
Vertraulichkeit zu bewahren.
Die Bundesregierung unterstützt über den Peacebuilding Fund der Vereinten
Nationen Dialogprozesse zwischen verfeindeten Gruppen in West- und
Zentralafrika.
Sie fördert zudem die überregional angelegte Friedens- und
Vermittlungsinitiative der Nichtregierungsorganisation Sant’Egidio e. V. Diese setzt sich dafür ein,
relevante politische, soziale und kulturelle Gruppen aus verschiedenen Staaten
in Mediationsgesprächen zusammen zu bringen und nachhaltigen Dialog zu
etablieren. Schwerpunktländer der von Deutschland im Jahr 2014 geförderten
Aktivitäten von Sant’Egidio waren die Demokratische Republik Kongo, die
Zentralafrikanische Republik, Senegal, Mosambik und Burundi.
In Mali unterstützt die Bundesregierung über die Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) die malische Kommission für Dialog, Wahrheit und
Versöhnung und das im Jahr 2013 neu geschaffene Versöhnungsministerium.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2993Im Jemen unterstützt die Bundesregierung über die Berghof Foundation den
nationalen Dialog, durch den es verschiedenen gesellschaftlich und politisch
relevanten Akteuren ermöglicht wurde, aktiv am Aufbau der zukünftigen
institutionellen, verfassungsrechtlichen und politischen Strukturen mitzuarbeiten.
Im Sudan fördert die Bundesregierung durch die Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) Versöhnungs- und Dialogprozesse auf
zivilgesellschaftlicher Ebene.
Weitere Maßnahmen, die den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw.
rivalisierenden Gruppen der Bevölkerung unterstützen, finden in Peru, Indonesien,
Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Tunesien, Niger, Libanon und Mosambik
statt.
d) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch
zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
Die Bundesregierung unterstützt u. a. über die Träger des Zivilen
Friedensdienstes (ZFD) eine große Anzahl von friedenserhaltenden, deeskalierenden
Maßnahmen in Afrika, Asien, Lateinamerika, im Nahen Osten und westlichen Balkan.
Die Maßnahmen reichen von friedlicher Konfliktbearbeitung mit
Sicherheitskräften über die Stärkung lokaler Friedenskapazitäten bis hin zu
Dialogmaßnahmen in besonders von Gewalt betroffenen Gebieten. Diese Maßnahmen werden
mehrjährig umgesetzt.
7. Welche Aktivitäten haben die Bundesregierung und aus
Bundeshaushaltsmitteln finanzierte Organisationen seit Beginn dieser Legislaturperiode im
Bereich der internationalen Konfliktmediation unternommen (bitte einzeln
unter Angabe der durchführenden Institution bzw. Organisation auflisten)?
Im Rahmen des von der Bundesregierung verfolgten Ansatzes, außenpolitisch
früher, entschiedener und substanzieller zu handeln, hat die Bundesregierung
sich das Ziel gesetzt, ihre Aktivitäten im Bereich Friedensmediation zu
verstärken. Sie hat hierzu die Netzwerkbildung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren
(Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Instituten) ausgebaut
und plant gemeinsam mit diesen spezialisierten Einrichtungen eine Reihe von
Maßnahmen, um die Akteure besser zu vernetzen. Am 25. November 2014 soll
im Auswärtigen Amt eine Konferenz „Deutschland als Vermittler?
Friedensmediation und Mediation Support in der deutschen Außenpolitik“ stattfinden.
Die Konferenz wird vom Auswärtigen Amt zusammen mit spezialisierten
Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Instituten durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen.
8. Für welche Staaten, in denen in den letzten zehn Jahren krisenpräventive
Maßnahmen durchgeführt oder gefördert wurden, wurden gleichzeitig
Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern
vergeben (bitte unter Angabe des Jahres, der jeweiligen zivilen Maßnahmen
und deren personellem und finanziellem Umfang, des Rüstungsgutes, der
Stückzahl und dem Genehmigungswert)?
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2004 krisenpräventive Maßnahmen in
79 Staaten durchgeführt oder gefördert (siehe Anlage). Der personelle und
finanzielle Umfang der einzelnen Maßnahmen wird von der Bundesregierung
statistisch nicht erfasst. Eine detaillierte Auflistung der Genehmigungen zur
Ausfuhr von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern in die jeweiligen Länder
findet sich in den jährlichen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung, zu
finden auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Drucksache 18/2993 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer aktuelle Bericht ist abrufbar unter:
www.bmwi.de/DE/Mediathek/
publikationen,did=641648.html.
Darüber hinaus sind die Rüstungsexportberichte auch als Bundestagsdrucksache
verfügbar.
9. Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zurzeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes im Einsatz, und wie viele
waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren und
durchschnittlicher Entsendedauer aufschlüsseln)?
Derzeit sind 216 Fachkräfte im Zivilen Friedensdienst (ZFD) weltweit im
Einsatz. In den vergangenen zehn Jahren waren jeweils zum Ende des Jahres im
Einsatz:
2005: 122,
2006: 122,
2007: 133,
2008: 171,
2009: 215,
2010: 250,
2011: 264,
2012: 241
und 2013: 221 Fachkräfte im Zivilen Friedensdienst.
Die durchschnittliche Entsendedauer wird statistisch nicht erfasst.
10. Wie viele Friedensfachkräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren durch wie viele Organisationen in Deutschland
ausgebildet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
„Fachkraft im Zivilen Friedensdienst“ ist kein Ausbildungsberuf. Alle ZFD-
Fachkräfte müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie
Berufserfahrung mitbringen. Entsprechend dem Anforderungsprofil der jeweiligen
Einsatzstelle im Partnerland erhalten die Fachkräfte eine fachspezifische
Weiterbildung. Eine statistische Erfassung der Weiterbildungen erfolgt nicht.
Die Vorbereitungskurse für zivile Experten in Friedensmissionen des Zentrums
für internationale Friedenseinsätze (ZIF) hatten seit dem Jahr 2004 folgende
Teilnehmerzahlen:
Jahr Anzahl
2004 181 Personen
2005 199 Personen
2006 179 Personen
2007 185 Personen
2008 262 Personen
2009 230 Personen
2010 284 Personen
2011 228 Personen
2012 407 Personen
2013 350 Personen
2014 (bis 30.9.) 349 Personen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2993Die Zahl der Kursteilnehmer ist nicht mit der Gesamtzahl ausgebildeter ziviler
Experten identisch, da einzelne Teilnehmer an verschiedenen Kursen, z. B. an
Grund- und Aufbaukursen, teilgenommen haben. Die Gesamtzahl der durch das
ZIF vorbereiteten zivilen Experten betrug zum 31. Dezember 2013 1 643
Personen.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand
der Ausbildungskapazitäten und -finanzierung von Friedensfachkräften in
Deutschland?
Zu den Ausbildungskapazitäten des ZIF und des ZFD wird auf die Antworten zu
den Fragen 9 und 10 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse vor.
a) Werden nach Auffassung der Bundesregierung dem Bedarf
entsprechend ausreichend viele Friedensfachkräfte ausgebildet?
Nach Auffassung der Bundesregierung werden dem Bedarf entsprechend
ausreichend viele Friedensfachkräfte ausgebildet bzw. auf ihren Einsatz vorbereitet.
Dies schließt nicht aus, dass neue Situationen und neue Krisenlagen zusätzlichen
besonderen Bedarf generieren, der im Einzelfall nicht sofort gedeckt werden
kann.
b) Können alle Projektstellen zeitnah mit qualifiziertem Personal besetzt
werden, bzw. hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Projekte
aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht fortgesetzt bzw.
Projektmittel nicht abgerufen werden können?
Der überwiegende Teil der Stellen im Zivilen Friedensdienst kann nach
Kenntnis der Bundesregierung zeitnah mit qualifizierten Bewerbern besetzt werden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung können Fälle auftreten, in denen aufgrund
fehlender personeller Kapazitäten (z. B. bei besonders spezialisierten
Stellenprofilen oder an Standorten mit besonders schwierigen Lebensbedingungen)
Projektstellen nicht besetzt werden können. In diesen Fällen werden die frei
werdenden Mittel für dringende Bedarfe in anderen ZFD-Projekten eingesetzt.
c) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Ausbildung und den
Einsatz von Friedensfachkräften dem Bedarf entsprechend zu
gewährleisten, und aufgrund welcher Kriterien ermittelt sie den Bedarf?
Die Kriterien werden von den aufnehmenden Organisationen und deren
jeweiligen Anforderungsprofilen festgelegt. Das von der Bundesregierung
institutionell geförderte ZIF bildet jährlich in mehreren Lehrgängen eine ausreichende
Anzahl von Interessenten der erforderlichen Berufsfelder aus und fort und
nimmt sie in seinen Expertenpool auf für einen möglichen späteren Einsatz in
Reaktion auf konkrete Stellenausschreibungen der aufnehmenden
Organisationen.
Die Bundesregierung fördert die notwendigen vorbereitenden und
einsatzbegleitenden Qualifizierungen von Fachkräften im Zivilen Friedensdienst. Diese
werden von den ZFD-Trägerorganisationen in eigener Verantwortung
bedarfsgerecht gestaltet.
Drucksache 18/2993 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Wie viele Projektanträge von zivilgesellschaftlichen Organisationen für
den Bereich Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung mit
welchem jeweiligen finanziellen und personellen Volumen sind in den letzten
zehn Jahren jährlich in welchen Bundesministerien eingegangen?
a) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
b) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen
Zeitraum bewilligt, wie viele abgelehnt (aufgelistet nach Programmen:
beantragt in Euro, bewilligt in Euro, abgelehnt in Euro)?
c) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?
d) Wie viele der Anträge kamen von deutschen, und wie viele von
ausländischen Organisationen (bitte die Länder auflisten)?
Die Fragen 12 und 12a, 12b und 12d werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Angaben werden von der Bundesregierung statistisch nicht
erfasst.
Zu Frage 12c wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2859 vom 8. Oktober
2014 verwiesen.
13. Aus welchen Haushaltstiteln welcher Ministerien werden Maßnahmen der
zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung der Bundesregierung
finanziert bzw. Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in
diesem Bereich gefördert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2859 vom 8. Oktober 2014
verwiesen.
14. In welcher Weise stellt die Bundesregierung die Anwendung des „Do-
noharm“-Ansatzes, der eine negative Wirkung von Projekten auf bestehende
Konflikte verhindern soll, sicher?
a) Bei welchen Haushaltstiteln, aus denen Projektanträge finanziert
werden, wird die Berücksichtigung des „Do-no-harm“-Ansatzes von der
Bundesregierung überprüft, und in welcher Weise?
b) Bei welchen Haushaltstiteln, aus denen Maßnahmen der
Bundesregierung finanziert werden, wird die Berücksichtigung des „Do-no-harm“-
Ansatzes überprüft, und in welcher Weise?
Die Fragen 14, 14a und 14b werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unternimmt alle Anstrengungen, negative Wirkungen von
Projekten auf bestehende Konflikte zu vermeiden, u. a. durch eine umfassende
Konfliktanalyse vor Beginn eines Projekts. Dies betrifft insbesondere
Maßnahmen, die aus Kapitel 05 01 Titel 687 34 sowie Kapitel 23 01 finanziert werden.
Für Maßnahmen aus Kapitel 23 01 Titel 866 11, 896 11, 896 01, 896 03 ist es
auf der Grundlage des Strategiepapiers „Entwicklung für Frieden und Sicherheit
(2013)“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung verpflichtend, bei der Gestaltung und Umsetzung von Vorhaben eine
„Do-No-Harm“-Überprüfung im Rahmen des „Peace and Conflict Assessment“
durchzuführen. Dies muss sich in den Programmvorschlägen, in der
Berichterstattung und bei Prüfungen widerspiegeln. Das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) führt dazu künftig Stich-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2993proben auf Durchführungsebene durch. Das Monitoring der
Durchführorganisationen nimmt ebenfalls nicht intendierte negative Wirkungen in den Blick.
15. Ist es zutreffend, dass nicht alle Projekte der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Krisen- bzw.
Konfliktregionen den „Do-no-harm“-Ansatz anwenden?
Wenn ja,
a) nach welchen Kriterien wird über die Anwendung bzw.
Nichtanwendung des „Do-no-harm“-Ansatzes entschieden,
b) wie wird die Anwendung des Ansatzes geprüft und evaluiert,
c) gibt es Aus- oder Fortbildungsangebote zum „Do-no-harm“-Ansatz,
und wie viele Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der GIZ nehmen
jährlich daran teil?
Die Fragen 15 und 15a bis 15c werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der „Do-No-Harm Ansatz“ wird in allen Projekten der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Krisen- und Konfliktregionen angewendet.
16. Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und
interkonfessioneller Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung
im Ausland in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte unter Angabe des
Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten die Projekte
jeweils?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Die Fragen 16 und 16a bis 16c werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen folgende Rückmeldungen von
Trägerorganisationen vor:
Im Zivilen Friedensdienst wurden seit dem Jahr 2005 insgesamt 66 Projekte in
den Themenbereichen interkultureller und interkonfessioneller Dialog, Trauma-
und Versöhnungsarbeit in 39 Partnerländern gefördert. In diesen Projekten mit
einem finanziellen Gesamtvolumen von rund 134 Mio. Euro wurden insgesamt
450 Fachkräfte eingesetzt. Für den ZFD wurde im Jahr 2011 eine umfassende
und unabhängige Evaluierung abgeschlossen. Darüber hinaus wurden von den
ZFD-Trägerorganisationen regelmäßig interne und auch externe Evaluierungen
der Projekte vor Ort durchgeführt.
17. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen
Versöhnung, Traumaarbeit (insbesondere für Opfer sexualisierter Gewalt)
und Dialog auszubauen, und was unternimmt sie dafür konkret (bitte mit
Begründung)?
Die Bundesregierung misst Projekten in den Bereichen Versöhnung,
Traumaarbeit und Dialog besondere Bedeutung bei. Das Auswärtige Amt finanziert
daher derzeit entsprechende Maßnahmen u. a. im Jemen, im Irak, in der
Demokratischen Republik Kongo und in Palästina.
Drucksache 18/2993 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer vierte Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von
Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wurde dem
Deutschen Bundestag im Mai 2014 übermittelt (Bundestagsdrucksache 18/1003).
Der Bericht enthält u. a. Details zu deutschen Projekten zum Schutz vor
sexueller Gewalt bzw. zur Unterstützung von Opfern in Höhe von 45,9 Mio. Euro
innerhalb der letzten drei Jahre. Beispielhaft seien an dieser Stelle folgende im
Bericht erwähnte Aktivitäten und Projekte erwähnt, die die Unterstützung
traumatisierter Opferzeugen und die Traumabewältigung zum Gegenstand haben:
– ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Projekt mit medica mondiale in
Afghanistan zur Unterstützung traumatisierter Frauen und Kinder;
– Vorbereitungskurse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle für
die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem
Völkerstrafgesetzbuch, zur Vernehmung traumatisierter Opferzeugen in
Vorbereitung auf Einsätze in Ruanda und in der Demokratischen Republik
Kongo im Rahmen der dort geführten Ermittlungsverfahren;
– ein vom Auswärtigen Amt (AA) in Zusammenarbeit mit Amica e. V.
gefördertes Projekt zur Unterstützung beim Aufbau von Zentren in Libyen, in
denen Betroffene psychosoziale Angebote zur Traumabewältigung in Anspruch
nehmen können. Zusätzlich werden libysche Sozialarbeiterinnen, Ärztinnen
und Ärzte und Psychologinnen im Umgang mit traumatisierten Menschen
und Gewaltopfern geschult.
Das BMZ ist u. a. über den ZFD in zahlreichen Ländern aktiv. Darüber hinaus
ist darauf hinzuweisen, dass das BMZ im Sinne des Ownership-Prinzips
nachfrageorientiert arbeitet. Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit den
Partnerländern werden gemeinsam mit den Regierungen dieser Länder festgelegt.
18. Wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in
Friedensprozessen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte
unter Angabe des Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten die Projekte
jeweils?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Die Fragen 18 und 18a bis 18c werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Angaben werden von der Bundesregierung statistisch nicht
erfasst. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
18/2922 vom 14. Oktober 2014 verwiesen.
19. Wie viele Projekte zum Schutz, zur Aus- und Weiterbildung von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern hat die Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren gefördert (bitte nach Ländern und unter Angabe
von Projektinhalt, der Projektlaufzeit sowie finanziellem und personellem
Volumen auflisten)?
Die Bundesregierung achtet bei der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz
der Menschenrechte darauf, dass ein wesentlicher Anteil der Finanzierungen
dem Schutz sowie der Aus- und Weiterbildung von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zugute kommt. Da sich im Einzelfall
Abgrenzungen zu anderen, verwandten Förderfeldern und Personengruppen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2993nicht immer exakt ziehen lassen, führt die Bundesregierung keine
diesbezügliche Statistik. Eine näherungsweise Auswertung der vom Auswärtigen Amt
geförderten Menschenrechtsprojekte der vergangenen beiden Jahre hat ergeben,
dass im Jahr 2013 zwischen 18 und 25 Prozent und im Jahr 2014 zwischen
19 und 34 Prozent der Projektmittel für die in der Frage genannten Projektziele
aufgewendet wurden. In den Jahren davor dürfte sich der Anteil in einer
ähnlichen Größenordnung bewegt haben.
Seit dem Jahr 2005 wurden insgesamt 20 Projekte des Zivilen Friedensdienstes
im Themenbereich Schutzbegleitung von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern in sechs Partnerländern gefördert. In diesen
Projekten mit einem finanziellen Gesamtvolumen von rund 8,1 Mio. Euro wurden
insgesamt 33 Fachkräfte eingesetzt. Darüber hinausgehende Daten werden von der
Bundesregierung statistisch nicht erfasst.
20. Mit welchen Maßnahmen und nach welchem Verfahren prüft und stellt die
Bundesregierung die Umsetzung der „Leitlinien der EU zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern“ in allen staatlichen Institutionen und in den
von der Bundesregierung geförderten Projekten sicher?
Die deutschen Auslandsvertretungen sind gehalten, die Leitlinien der EU zum
Schutz von Menschenrechtsverteidigern auf ihren Internetseiten zu
veröffentlichen und die Leitlinien in ihrer Menschenrechtsarbeit zu beachten. Eine vom
Auswärtigen Amt erstellte interne Handreichung für Auslandsvertretungen zum
Schutz von Menschenrechtsverteidigern liefert hierzu konkrete Erläuterungen
und Anregungen. Die EU-Leitlinien sind zudem Bestandteil des
menschenrechtlichen Fortbildungsprogramms im Auswärtigen Amt. Seit dem Jahr 2011 ist der
Menschenrechtsansatz in der deutschen Entwicklungspolitik verbindlich. Im
Konzept „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ ist die
gezielte Förderung von Menschenrechtsverteidigern als eine Aufgabe der
deutschen Entwicklungspolitik verankert.
Die Bundesregierung ist zudem in ständigem Austausch mit der
Zivilgesellschaft, um die Umsetzung der Leitlinien zu fördern.
a) In welchem Umfang wurden entsprechend der Leitlinien spezielle
humanitäre Visa für den vorübergehenden Schutz ausgestellt und
Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger
eingerichtet?
Die Leitlinien sehen als Maßnahme zur Unterstützung von
Menschenrechtsverteidigern durch EU-Mitgliedstaaten u. a. die Ausstellung sog. Notvisa vor, ein
Begriff, der dem europäischen und nationalen Aufenthaltsrecht fremd ist. Hierzu
wurden von der EU keine Durchführungsbestimmungen erlassen. Es gibt im
nationalen oder europäischen Recht keine spezielle Kategorie humanitärer Visa für
den vorübergehenden Schutz. Bei Vorliegen der jeweiligen
Erteilungsvoraussetzungen werden Menschenrechtsverteidigern Visa zum kurzfristigen oder
längerfristigen Aufenthalt ausgestellt. Eine dauerhafte Aufnahme aus dem Ausland ist
gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes möglich. Es erfolgt keine separate
statistische Erfassung der an Menschenrechtsverteidiger ausgestellten Visa.
b) Wie viele Asylanträge mit Bezug auf Menschenrechtsarbeit haben
deutsche Botschaften bzw. Vertretungen im Ausland in den letzten
zwei Jahren erhalten, und wie viele davon wurden positiv, wie viele
negativ mit welcher Begründung beschieden (bitte nach Ländern
auflisten)?
Die Stellung eines Asylantrages ist gemäß § 13 des Asylverfahrensgesetzes nur
bei Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. an der Grenze möglich.
Drucksache 18/2993 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBei deutschen Auslandsvertretungen kann die Aufnahme aus dem Ausland
gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes beantragt werden. Das Auswärtige Amt
schlägt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes
dem Bundesministerium des Innern Personen zur Aufnahme vor. Es wird dabei
statistisch nicht erfasst, welche Anträge einen Bezug zur Menschenrechtsarbeit
aufweisen.
21. Welche konkreten Aufgaben hat der Beauftragte für Zivile
Krisenprävention des Auswärtigen Amts, über welche Kapazitäten und Befugnisse
verfügt er, spricht er lediglich Empfehlungen aus oder kann er auch
Maßnahmen einleiten, und wem gegenüber legt er regelmäßige Berichte über seine
Arbeit vor (bitte unter Angabe von konkreten Beispielen aus den letzten
zwei Jahren)?
Die Beauftragte für Zivile Krisenprävention des Auswärtigen Amts ist stets
einer der beiden Beauftragten (entspricht Unterabteilungsleitern in anderen
Ressorts) in der Abteilung Vereinte Nationen und Globale Fragen des
Auswärtigen Amts, mit den Kapazitäten und Befugnissen, die sich aus dieser Funktion
ergeben. Das für die Bearbeitung des Politikfeldes zuständige Referat VN02
arbeitet ihr in dieser Funktion zu, sie kann aber auch andere Arbeitseinheiten des
Auswärtigen Amts um Beiträge bitten. Die Beauftragte ist aufgrund ihrer
Funktion Vorsitzende des Ressortkreises Zivile Krisenprävention, veranlasst also die
Einladungen zu den regelmäßigen Sitzungen und leitet sie. Sie ist außerdem
Gastgeberin der regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen des Beirats zivile
Krisenprävention mit dem Ressortkreis im Auswärtigen Amt. Auch über den Beirat
hinaus gehört der Austausch mit der interessierten Zivilgesellschaft zu den
wichtigsten Aufgaben der Beauftragten. Wegen der großen Bedeutung von
zivilgesellschaftlicher Einbindung und politischer Koordinierung in diesem
Politikfeld entwickelt die Beauftragte Ideen und Maßnahmen gemeinsam mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie etwa seit Mitte des Jahres 2013 im Bereich
Mediation, oder leitet im Ressortkreis die Abstimmung zur Umsetzung des
Koalitionsvertrags in diesem Bereich, z. B. zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für den Einsatz von Justiz- und Polizeipersonal in internationalen
Friedensmissionen.
22. Welche konkreten Aufgaben hat das Krisenreaktionszentrum des
Auswärtigen Amts, über welche Befugnisse verfügt es im Hinblick auf
Krisenreaktionsmaßnahmen, und wem gegenüber legt die Leitung regelmäßige
Berichte über die Arbeit des Krisenreaktionszentrums vor (bitte unter
Angabe von konkreten Beispielen aus den letzten zwei Jahren)?
Das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts (KRZ) ist innerhalb der
Bundesregierung für das operative Management von Krisen im Ausland
zuständig, bei denen deutsche Interessen berührt sind. Dabei geht es einerseits um
Schutz und Beistand für deutsche und europäische Staatsangehörige bis hin zu
deren Evakuierung aus unmittelbarer Gefahr, andererseits aber auch um die
Aufrechterhaltung einer diplomatischen und politischen Präsenz Deutschlands auch
in schwierigem Umfeld. Das Spektrum von Krisenszenarien im Ausland
innerhalb der letzten zwei Jahre umfasste u. a.
● konsularische Großschadensereignisse (z. B. Flugzeugabstürze),
● Terrorbedrohungen und Anschläge (z. B. im Irak, Jemen, Afghanistan),
● Entführungen, Geiselnahmen,
● politische und militärische Krisen (z. B. in Ägypten und Südsudan),
● Naturkatastrophen (z. B. Wirbelsturm Hayan auf den Philippinen),
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2993● technologische Krisen (z. B. Reaktorunfall Fukushima),
● Epidemien (z. B. Ebola).
Das Krisenreaktionszentrum ist ein Stabsreferat im Leitungsbereich des
Auswärtigen Amts und damit unmittelbar der Hausleitung unterstellt. Seine
Aufgaben umfassen neben dem operativen Krisenmanagement auch die Bereiche
Krisenvorsorge, Reise- und Sicherheitshinweise und Bürgerinformation.
23. Über welche Ausstattung (personell, finanziell) verfügen die einzelnen
Bundesministerien, um ressortübergreifend frühzeitig krisenhafte
Entwicklungen zu erkennen (bitte für jedes Bundesministerium einzeln
auflisten)?
Im Auswärtigen Amt befassen sich zahlreiche Mitarbeiter insbesondere der
zuständigen Regionalabteilungen (Länder- und Fachreferate) sowie der Abteilung
Vereinte Nationen und Globale Fragen mit der frühzeitigen Erkennung
krisenhafter Entwicklungen im Rahmen der zivilen Krisenprävention.
In der Politischen Abteilung 3 des Auswärtigen Amts wurde zum 1. Oktober
2014 eine eigene Arbeitseinheit eingerichtet, die sich grundsätzlich mit
Problemen fragiler Staaten sowie mit der politischen Steuerung von
Stabilisierungsprojekten beschäftigen soll. Zu den künftigen Aufgaben dieser Arbeitseinheit
sollen auch die Zusammenführung und Koordinierung von Beiträgen der
Länder- und Fachreferate zur Krisenfrüherkennung sowie deren Abstimmung mit
den übrigen betroffenen Ressorts der Bundesregierung gehören.
Das BMZ verfügt über eine jährlich erstellte Krisenfrühwarnung, die
Partnerländer identifiziert, die von Konflikt, Fragilität und Gewalt geprägt sind und für die
besondere Vorgaben beim entwicklungspolitischen Engagement gelten. Die
Ergebnisse der BMZ-Krisenfrühwarnung werden im Ressortkreis geteilt.
Das BMI verfügt lediglich in den Grundsatzreferaten der Abteilungen B, ÖS und
KM sowie im Referat GII1 über Strukturen für eine Krisenfrüherkennung.
Auch im Bundesministerium der Verteidigung befassen sich Mitarbeiter
vornehmlich der Politischen Abteilung sowie der Abteilung Strategie und Einsatz
mit der frühzeitigen Erkennung krisenhafter Entwicklungen.
Darüber hinaus befasst sich der Ressortkreis Zivile Krisenprävention
regelmäßig mit Fragen der Krisenfrüherkennung.
24. Für welche Staaten bzw. Regionen wurden in den letzten fünf Jahren
aufgrund welcher Kriterien ressortübergreifende Task Forces der
Krisenprävention gebildet?
In den letzten fünf Jahren wurden aufgrund des unmittelbaren und erhöhten
Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bundesregierung Task Forces zu den Ländern
Sudan, Syrien und Jemen sowie für den Sahel gebildet.
a) Welche Ressorts sind daran beteiligt, und wie häufig treten sie
zusammen?
An der Task Force Sudan waren AA, BMZ, BMVg, BMI, BMJ, BMF und
BMWi beteiligt. Die Task Force Sudan wurde im November 2011 aufgelöst.
An der Task Force Syrien sind beteiligt: AA, Bundeskanzleramt, BMVg, BMZ,
BMJ, BMI und BMBF. Die Task Force tritt alle zwei Wochen zusammen.
Drucksache 18/2993 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAn der Task Force Jemen sind beteiligt: AA, BMZ, BMI, Bundeskanzleramt und
BMVg. Die Task Force tritt in unregelmäßigen Abständen und bei Bedarf
zusammen.
An der Task Force Sahel sind beteiligt: AA, BMZ, BMVg, BMU, BND,
Bundeskanzleramt, BMF und BMI. Die Task Force tritt in unregelmäßigen
Abständen bei Bedarf zusammen.
b) In welcher Form sind zivilgesellschaftliche Gruppen bzw. Akteure
beteiligt?
An der Task Force Sudan waren an einzelnen Terminen auf Einladung
wissenschaftliche Einrichtungen beteiligt (Stiftung Wissenschaft und Politik – SWP –,
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik – DIE).
An der Task Force Syrien sind zivilgesellschaftliche Gruppen bzw. Akteure
indirekt über die zuständigen Referate und Ressorts beteiligt, die mit
zivilgesellschaftlichen Gruppen in Kontakt stehen. Eine Sicherheitsüberprüfung ist
Voraussetzung für die Teilnahme an der Task Force, da überwiegend Informationen
der Einstufung VS – Nur für den Dienstgebrauch diskutiert werden.
An der Task Force Jemen sind Durchführungsorganisationen und andere
zivilgesellschaftliche Akteure wie u. a. das Deutsche Rote Kreuz und die Berghof
Foundation beteiligt.
An der Task Force Sahel sind keine zivilgesellschaftlichen Gruppen bzw.
Akteure beteiligt.
c) Welche finanziellen Kapazitäten zur Krisenreaktion stehen den Task
Forces kurzfristig zur Krisenreaktion zur Verfügung?
Die Task Forces verfügen über keine eigenen Haushaltsmittel. Die Umsetzung
beschlossener Maßnahmen erfolgt durch die Fachreferate der jeweils
zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Haushaltsansätze.
d) Was haben die bisherigen Task Forces gemacht, wurde deren Tätigkeit
evaluiert, und mit welchem Ergebnis?
Die Task Forces zu Sudan, Syrien, Jemen und Sahel koordinieren bzw.
koordinierten grundsätzlich die politischen, materiellen, humanitären und
entwicklungspolitischen Maßnahmen Deutschlands sowohl gegenüber ihren jeweiligen
Zielländern als auch im Kontext der internationalen Zusammenarbeit. Diese
Koordinierung ist bzw. war erfolgreich.
Die Leitlinien für fragile Staaten enthalten den Auftrag, das Kernelement der
ressortübergreifenden Task Forces nach Jahresfrist auf Wirksamkeit der
Koordinierung und Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen. Ziel der
Überprüfung ist die Optimierung des Instruments Task Force hinsichtlich seiner
Operationalisierung (Koordinierungsleistung, organisatorische
Rahmenbedingungen etc.). Dazu wurden von AA, BMZ und BMVg gemeinschaftlich
Fragebögen erstellt, die von den an den drei aktuell bestehenden Task Forces
beteiligten Ressorts ausgefüllt wurden. Das grundsätzliche Feedback zu den Task
Forces war durchweg positiv. Unabhängig von der Ressortzugehörigkeit und der
jeweiligen Task Force wird das neue ressortübergreifende Strukturelement als
Bereicherung gesehen. Dies trifft besonders für die gemeinsame Konflikt- und
Lageanalyse, Informationsaustausch und ressortübergreifende Abstimmung zu.
Zufriedenstellend wird die Leistung der Task Forces bei Zielsetzung und
Strategieformulierung bewertet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/299325. Zieht die Bundesregierung eine Expertise aus der Friedens- und
Konfliktforschung bei der Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen
der zivilen Konfliktbearbeitung hinzu, und falls ja, welche Institute, Think
Tanks oder einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden
von welchem Bundesministerium in welcher Form zurate gezogen?
Die Bundesregierung nutzt die Expertise aus der Friedens- und
Konfliktforschung in vielfältiger Weise, u. a. über die im Beirat Zivile Krisenprävention
vertretenen Organisationen und Experten. Darüber hinaus greift die
Bundesregierung auf die Expertise u. a. der Stiftung Wissenschaft und Politik, des
Zentrums für internationale Friedenseinsätze, der Deutschen Gesellschaft für
Auswärtige Politik, des German Institute of Global and Area Studies, des Instituts
für Entwicklung und Frieden, des Bonn International Center for Conversion, der
Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, des Instituts für
Friedensforschung und Sicherheitspolitik und zahlreicher internationaler
Forschungsinstitute zurück, sowohl in Form wissenschaftlicher Publikationen als auch im
Rahmen von Expertengesprächen.
26. Wie oft hat der Ressortkreis zum Aktionsplan Zivile Krisenprävention seit
Beginn dieser Legislaturperiode getagt, wann fanden die Treffen statt, wer
hat daran teilgenommen, und was waren die Themen der Treffen?
Der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ tagte unter Vorsitz des Auswärtigen
Amts seit Beginn der 18. Legislaturperiode dreimal.
Auf einer Sondersitzung am 12. November 2013 befasste sich der Ressortkreis
mit den unterschiedlichen Instrumenten der Krisenfrühwarnung der einzelnen
Ressorts mit dem Ziel einer verstärkten ressortübergreifenden Zusammenarbeit
in der Krisenfrühwarnung.
Am 18. März 2014 standen neben den Haushaltsmitteln des AA für zivile
Krisenprävention in der 18. Legislaturperiode sowie dem Stellenwert der zivilen
Krisenprävention im Koalitionsvertrag die Themen Krisenfrühwarnung,
ressortübergreifende Handlungsanleitung zum Thema Sicherheitssektorreform sowie
Entwicklungen im Unterausschuss und Beirat Zivile Krisenprävention auf der
Tagesordnung.
Die 54. Ressortkreis-Sitzung am 6. Oktober 2014 behandelte die Verbesserung
von Rahmenbedingungen zur Entsendung von Polizisten, Richtern und
Staatsanwälten in internationalen Polizeimissionen, eine verstärkte
ressortübergreifende Zusammenarbeit bezüglich Krisenfrühwarnung sowie die Verabschiedung
der ressortübergreifenden Handlungsanleitung zum Thema
Sicherheitssektorreform. Darüber hinaus wurde über die Ausrichtung eines Workshops zum Thema
„Ressortübergreifende Zusammenarbeit in fragilen Staaten“ am 16./17. Oktober
2014 in Berlin sowie über die Aktivitäten im Beirat Zivile Krisenprävention
informiert.
An allen drei Ressortkreissitzungen nahmen Vertreter des Auswärtigen Amts,
des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bundesministeriums des Innern, des
Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Bundespresseamts und des
Bundeskanzleramts teil.
Drucksache 18/2993 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode27. Für welche Länder hat die Bundesregierung seit Januar 2014
Länderberichte von Menschenrechtsorganisationen erhalten, in welchen Fällen hat
sie aus den Berichten Handlungsbedarf abgeleitet, und worin bestand bzw.
besteht dieser konkret (bitte unter Nennung der jeweiligen Maßnahmen)?
Die Bundesregierung erhält regelmäßig Berichte von
Nichtregierungsorganisationen zu spezifischen Ländersituationen, ohne dass sie hierzu eine Statistik
führt. Diese Informationen fließen, ebenso wie z. B. die Berichte der deutschen
Auslandsvertretungen, in die jeweilige Lagebeurteilung, die Gestaltung der
bilateralen Beziehungen und weitere Aspekte der deutschen Außenpolitik mit ein.
Insbesondere im Kontext des Allgemeinen Staatenüberprüfungsverfahrens vor
dem VN-Menschenrechtsrat sind die von Nichtregierungsorganisationen vorab
erhaltenen Informationen sehr hilfreich und finden oft Eingang in die Beiträge
Deutschlands zur jeweiligen Staatenüberprüfung. Beispiele für weitere
Maßnahmen auf der Grundlage derartiger Informationen sind Gespräche mit den
Autoren der Länderberichte, Weisungen an die deutsche Auslandsvertretung im
betroffenen Land, zu den im Länderbericht aufgeworfenen Fragestellungen zu
berichten, Demarchen bei der Regierung des betroffenen Landes, sowie die
Erörterung der jeweiligen Thematik in den EU-Foren (z. B. in der
Ratsarbeitsgruppe COHOM).
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der
Legislaturperiode in Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur
Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
ergriffen?
Welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen zur Umsetzung der
Teilbereiche
a) Prävention,
b) Vorbereitung von Einsätzen, Ausbildung, Fortbildung und
Weiterbildung,
c) Beteiligung,
d) Schutz,
e) Wiedereingliederung und Wiederaufbau und
f) Strafverfolgung?
Zu den Fragen 28 und 28a bis 28f wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
29. An welchen internationalen multidimensionalen Einsätzen im Rahmen der
VN, EU, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) und NATO beteiligt sich Deutschland derzeit finanziell und/oder
personell, und wie hoch ist der jeweilige zivile und militärische personelle
und finanzielle Anteil (zivile Kräfte unterschieden nach Polizei und
anderen Kräften)?
Deutschland beteiligt sich
1. mit 2 724 Soldatinnen und Soldaten an NATO-geführten Missionen: ISAF/
Afghanistan: 1 707 Soldatinnen und Soldaten, 1 BMVg-Zivilbediensteter,
1 sekundierte Kraft des AA; AFTUR/Türkei: 254; keine zivilen Kräfte
beteiligt; OAE: 180 Soldatinnen und Soldaten, keine zivilen Kräfte.; KFOR/
Kosovo: 763 Soldatinnen und Soldaten,
2. mit 183 Soldatinnen und Soldaten und 25 Polizistinnen und Polizisten an
VN-geführten Missionen: UNAMA (Afghanistan): 2 Soldaten
(unbewaffnete Militärbeobachter); MINURSO (Westsahara): 3 Soldaten (unbewaffnete
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2993Militärbeobachter); UNAMID (Darfur/Sudan): 10 Soldaten, 5 Polizisten;
UNIFIL (Libanon): 148 Soldaten, 1 Zivilbediensteter des BMVg; UNMIL
(Liberia): 5 Polizisten; UNMISS (Südsudan): 14 Soldaten, 7 Polizisten,
4 Experten (Sonderberater); MINUSMA (Mali): 6 Soldaten, 8 Polizisten.
Deutschland trägt 7,141 Prozent der Gesamtkosten des Haushalts für
friedenserhaltende Maßnahmen der Vereinten Nationen. Andere zivile Kräfte als
Polizisten rekrutieren die Vereinten Nationen in der Regel direkt,
3. mit 785 Deutschen an folgenden Missionen im Rahmen der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik der EU: EUNAVFOR Atalanta (510), EUTM
Somalia (5), EUCAP Nestor (12), EUSEC RD Congo (2), EUCAP Sahel
Niger (3), EUTM Mali (110), EUFOR RCA (4), EUBAM Libyen (3),
EUPOL Afghanistan (37), EUPOL COPPS (7), EULEX Kosovo (84),
EUMM Georgien (8). Für eine Aufschlüsselung nach Polizistinnen und
Polizisten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2286 vom 5. August
2014 verwiesen.
Zusätzlich zu den jeweiligen Mehrkosten für deutsches Personal beteiligt
sich Deutschland finanziell über den deutschen Beitrag zu den Gemeinkosten
im Rahmen des ATHENA-Mechanismus an den militärischen Missionen
sowie über den deutschen Beitrag zum GASP-Haushalt an den zivilen
Missionen. Eine statistische Auswertung in der angeforderten Form liegt der
Bundesregierung nicht vor.
4. Deutschland sekundiert gegenwärtig 53 Personen zur OSZE (ausschließlich
Personal in ziviler Funktion). Der Anteil Deutschlands am allgemeinen
Budget der OSZE beträgt 9,35 Prozent, am Budget der Feldmissionen 12,06
Prozent.
30. Wie hat sich das prozentuale Verhältnis zwischen Militär,
nichtpolizeilichem und polizeilichem Personal in den Auslandseinsätzen in den letzten
fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Mission und unter Angabe der
Gesamtzahlen auflisten)?
In VN-Missionen blieb das jeweilige prozentuale Verhältnis im genannten
Zeitraum nahezu konstant. Zum Vergleich: Im Oktober 2009 befanden sich 282
Soldatinnen und Soldaten sowie 19 Polizisten in VN-geführten Missionen.
Die Bundesregierung legt großen Wert auf die zivile Komponente des
Krisenmanagements und auf entsprechendes personelles Engagement im Rahmen der
GSVP. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Im NATO-Rahmen stagniert der zivile Anteil in den letzten fünf Jahren auf
gleichbleibend niedrigem Niveau (unregelmäßige Entsendung von einzelnen
BMVg- bzw. AA-Bediensteten bzw. Sekundierung einzelner politischer
Einsatzberater). Dies liegt insbesondere daran, dass die NATO-Einsätze in der
Regel nicht multidimensional angelegt sind.
Sekundierungen zur OSZE bestehen aktuell nur aus Personal in ziviler Funktion.
In den Jahren 2012 bis 2014 war ein Offizier der Bundeswehr zur OSZE -
Mission Moldau abgestellt.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die zivilen (nichtpolizeilichen), die
polizeilichen und die militärischen Komponenten der laufenden VN- und
EU-Missionen im Hinblick auf
a) deren verhältnismäßige Zusammensetzung,
Drucksache 18/2993 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) die Gewichtung der Aufgabenbereiche (zivil, polizeilich, militärisch)
und
c) die Weisungsbefugnisse bzw. Hierarchien innerhalb der Mission?
Die Fragen 31a bis 31c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zusammensetzung, Gewichtung der Aufgabenbereiche und
Weisungsbefugnisse bzw. Hierarchien innerhalb von GSVP-Missionen richten sich nach
dem entsprechenden Missionsmandat. Dies wird von der Bundesregierung
einvernehmlich mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten in Abhängigkeit der Lage und
Bedürfnisse vor Ort verhandelt und gemeinsam festgelegt.
Dies gilt analog für Mission der Vereinten Nationen, deren Mandat sich aus den
Resolutionen des Sicherheitsrats ergibt. Dieser mandatiert in der Regel den
genauen Umfang der militärischen und polizeilichen Stärke der Mission. Der
Bedarf an zivilem Personal zur Umsetzung der entsprechenden Mandatsaufgaben
wird durch Evaluierung des Sekretariats der Vereinten Nationen ermittelt. Die
Leitung einer Friedensmission der Vereinten Nationen obliegt dem
Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (SRSG). Dem SRSG
untersteht der Oberkommandierende der Streitkräfte der Mission (Force
Commander). Der SRSG ist dem Generalsekretär berichtspflichtig. Diese Struktur
hat sich bewährt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2993Anlage 1
Kleine Anfrage Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2713), Frage 8
Krisenpräventive Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2004 bis 2014 (Stand 10.10.2014)
Drucksache 18/2993 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]