Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung
der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der zivilen Konfliktbearbeitung kommt eine Schlüsselrolle bei der Friedensförderung und dem Friedenserhalt zu. Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung leisten einen bedeutenden Beitrag zur Verhütung und Eindämmung von Gewalteskalation. Angesichts der wachsenden Zahl von Krisen, die zu gewaltförmiger Eskalation führen können oder bereits in Gewalt eskaliert sind, ist der Beitrag Deutschlands zur zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung nach Auffassung der Fragesteller beschämend gering. So fließen in den Haushaltstitel zur „Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt“ nicht einmal 3 Prozent der Gesamtmittel ein. Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Strukturen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung zu stärken und weiterzuentwickeln.
Informationen darüber, ob und was die Bundesregierung dafür konkret unternimmt, bleibt die Bundesregierung bislang jedoch schuldig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie geplant, um die deutschen Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention zu stärken und weiterzuentwickeln (bitte einzeln nach Organisation, Initiativen und aufgewendeten Haushaltsmitteln auflisten)?
Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen bzw. fortgesetzt, und welche hat sie geplant, um die Stärkung und Weiterentwicklung der Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention in der Europäischen Union (EU), den Vereinten Nationen (VN) und gegebenenfalls weiteren internationalen Organisationen zu unterstützen (bitte einzeln nach Organisation, Initiativen und aufgewendeten Haushaltsmitteln auflisten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen oder geplant, um die Krisenfrüherkennungskapazitäten entsprechend der Empfehlungen des VN-Aktionsplans „Rights Up Front“ in Deutschland und der EU, der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) und anderer internationaler und regionaler Akteure zu verbessern (bitte nach jeweiliger Organisation bzw. Akteur und unter Bezugnahme der einzelnen Empfehlungen auflisten)?
Welche Unterstützungsleistungen zum Aufbau von EU-Instrumenten zur zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung hat die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode geleistet (bitte unter Auflistung der einzelnen Maßnahmen, der finanziellen und personellen Aufwendungen)?
Mit welchen Maßnahmen und welchem finanziellen Volumen wurde die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung durch die Bundesregierung seit Beginn dieser Legislaturperiode ausgeweitet?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. durch sie finanzierte Akteure in welchen Regionen bzw. Staaten seit Beginn dieser Legislaturperiode ergriffen,
a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeugen,
b) um den unbewaffneten Schutz (ziviles Peacekeeping) von durch Gewalt bedrohten Bevölkerungen zu gewährleisten,
c) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern,
d) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
Welche Aktivitäten haben die Bundesregierung und aus Bundeshaushaltsmitteln finanzierte Organisationen seit Beginn dieser Legislaturperiode im Bereich der internationalen Konfliktmediation unternommen (bitte einzeln unter Angabe der durchführenden Institution bzw. Organisation auflisten)?
Für welche Staaten, in denen in den letzten zehn Jahren krisenpräventive Maßnahmen durchgeführt oder gefördert wurden, wurden gleichzeitig Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern vergeben (bitte unter Angabe des Jahres, der jeweiligen zivilen Maßnahmen und deren personellem und finanziellem Umfang, des Rüstungsgutes, der Stückzahl und dem Genehmigungswert)?
Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes im Einsatz, und wie viele waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren und durchschnittlicher Entsendedauer aufschlüsseln)?
Wie viele Friedensfachkräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch wie viele Organisationen in Deutschland ausgebildet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand der Ausbildungskapazitäten und -finanzierung von Friedensfachkräften in Deutschland?
a) Werden nach Auffassung der Bundesregierung dem Bedarf entsprechend ausreichend viele Friedensfachkräfte ausgebildet?
b) Können alle Projektstellen zeitnah mit qualifiziertem Personal besetzt werden, bzw. hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Projekte aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht fortgesetzt bzw. Projektmittel nicht abgerufen werden können?
c) Was unternimmt die Bundesregierung, um die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften dem Bedarf entsprechend zu gewährleisten, und aufgrund welcher Kriterien ermittelt sie den Bedarf?
Wie viele Projektanträge von zivilgesellschaftlichen Organisationen für den Bereich Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung mit welchem jeweiligen finanziellen und personellen Volumen sind in den letzten zehn Jahren jährlich in welchen Bundesministerien eingegangen?
a) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
b) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen Zeitraum bewilligt, wie viele abgelehnt (aufgelistet nach Programmen: beantragt in Euro, bewilligt in Euro, abgelehnt in Euro)?
c) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?
d) Wie viele der Anträge kamen von deutschen, und wie viele von ausländischen Organisationen (bitte die Länder auflisten)?
Aus welchen Haushaltstiteln welcher Ministerien werden Maßnahmen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung der Bundesregierung finanziert bzw. Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in diesem Bereich gefördert?
In welcher Weise stellt die Bundesregierung die Anwendung des „Do-noharm“-Ansatzes, der eine negative Wirkung von Projekten auf bestehende Konflikte verhindern soll, sicher?
a) Bei welchen Haushaltstiteln, aus denen Projektanträge finanziert werden, wird die Berücksichtigung des „Do-no-harm“-Ansatzes von der Bundesregierung überprüft, und in welcher Weise?
b) Bei welchen Haushaltstiteln, aus denen Maßnahmen der Bundesregierung finanziert werden, wird die Berücksichtigung des „Do-no-harm“-Ansatzes überprüft, und in welcher Weise?
Ist es zutreffend, dass nicht alle Projekte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Krisen- bzw. Konfliktregionen den „Do-no-harm“-Ansatz anwenden?
Wenn ja,
a) nach welchen Kriterien wird über die Anwendung bzw. Nichtanwendung des „Do-no-harm“-Ansatzes entschieden,
b) wie wird die Anwendung des Ansatzes geprüft und evaluiert,
c) gibt es Aus- oder Fortbildungsangebote zum „Do-no-harm“-Ansatz, und wie viele Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der GIZ nehmen jährlich daran teil?
Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und interkonfessioneller Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung im Ausland in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten die Projekte jeweils?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen Versöhnung, Traumaarbeit (insbesondere für Opfer sexualisierter Gewalt) und Dialog auszubauen, und was unternimmt sie dafür konkret (bitte mit Begründung)?
Wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten die Projekte jeweils?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Wie viele Projekte zum Schutz, zur Aus- und Weiterbildung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte nach Ländern und unter Angabe von Projektinhalt, der Projektlaufzeit sowie finanziellem und personellem Volumen auflisten)?
Mit welchen Maßnahmen und nach welchem Verfahren prüft und stellt die Bundesregierung die Umsetzung der „Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ in allen staatlichen Institutionen und in den von der Bundesregierung geförderten Projekten sicher?
a) In welchem Umfang wurden entsprechend der Leitlinien spezielle humanitäre Visa für den vorübergehenden Schutz ausgestellt und Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger eingerichtet?
b) Wie viele Asylanträge mit Bezug auf Menschenrechtsarbeit haben deutsche Botschaften bzw. Vertretungen im Ausland in den letzten zwei Jahren erhalten, und wie viele davon wurden positiv, wie viele negativ mit welcher Begründung beschieden (bitte nach Ländern auflisten)?
Welche konkreten Aufgaben hat der Beauftragte für Zivile Krisenprävention des Auswärtigen Amts, über welche Kapazitäten und Befugnisse verfügt er, spricht er lediglich Empfehlungen aus oder kann er auch Maßnahmen einleiten, und wem gegenüber legt er regelmäßige Berichte über seine Arbeit vor (bitte unter Angabe von konkreten Beispielen aus den letzten zwei Jahren)?
Welche konkreten Aufgaben hat das Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amts, über welche Befugnisse verfügt es im Hinblick auf Krisenreaktionsmaßnahmen, und wem gegenüber legt die Leitung regelmäßige Berichte über die Arbeit des Krisenreaktionszentrums vor (bitte unter Angabe von konkreten Beispielen aus den letzten zwei Jahren)?
Über welche Ausstattung (personell, finanziell) verfügen die einzelnen Bundesministerien, um ressortübergreifend frühzeitig krisenhafte Entwicklungen zu erkennen (bitte für jedes Bundesministerium einzeln auflisten)?
Für welche Staaten bzw. Regionen wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund welcher Kriterien ressortübergreifende Task Forces der Krisenprävention gebildet?
a) Welche Ressorts sind daran beteiligt, und wie häufig treten sie zusammen?
b) In welcher Form sind zivilgesellschaftliche Gruppen bzw. Akteure beteiligt?
c) Welche finanziellen Kapazitäten zur Krisenreaktion stehen den Task Forces kurzfristig zur Krisenreaktion zur Verfügung?
d) Was haben die bisherigen Task Forces gemacht, wurde deren Tätigkeit evaluiert, und mit welchem Ergebnis?
Zieht die Bundesregierung eine Expertise aus der Friedens- und Konfliktforschung bei der Planung, Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung hinzu, und falls ja, welche Institute, Think Tanks oder einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden von welchem Bundesministerium in welcher Form zurate gezogen?
Wie oft hat der Ressortkreis zum Aktionsplan Zivile Krisenprävention seit Beginn dieser Legislaturperiode getagt, wann fanden die Treffen statt, wer hat daran teilgenommen, und was waren die Themen der Treffen?
Für welche Länder hat die Bundesregierung seit Januar 2014 Länderberichte von Menschenrechtsorganisationen erhalten, in welchen Fällen hat sie aus den Berichten Handlungsbedarf abgeleitet, und worin bestand bzw. besteht dieser konkret (bitte unter Nennung der jeweiligen Maßnahmen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode in Umsetzung des Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ergriffen?
Welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen zur Umsetzung der Teilbereiche
a) Prävention,
b) Vorbereitung von Einsätzen, Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung,
c) Beteiligung,
d) Schutz,
e) Wiedereingliederung und Wiederaufbau und
f) Strafverfolgung?
An welchen internationalen multidimensionalen Einsätzen im Rahmen der VN, EU, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und NATO beteiligt sich Deutschland derzeit finanziell und/oder personell, und wie hoch ist der jeweilige zivile und militärische personelle und finanzielle Anteil (zivile Kräfte unterschieden nach Polizei und anderen Kräften)?
Wie hat sich das prozentuale Verhältnis zwischen Militär, nichtpolizeilichem und polizeilichem Personal in den Auslandseinsätzen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Mission und unter Angabe der Gesamtzahlen auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die zivilen (nichtpolizeilichen), die polizeilichen und die militärischen Komponenten der laufenden VN- und EU-Missionen im Hinblick auf
a) deren verhältnismäßige Zusammensetzung,
b) die Gewichtung der Aufgabenbereiche (zivil, polizeilich, militärisch) und
c) die Weisungsbefugnisse bzw. Hierarchien innerhalb der Mission?