[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3054
18. Wahlperiode 05.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2719 –
Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union (EU) hatte schon im Jahr 2013 mit Tunesien vereinbart,
die dortige Regierung bei einer „Sicherheitssektorreform“ zu unterstützen
(Fragestunde im Deutschen Bundestag am 20. März 2013, Plenarprotokoll
17/230). Hierzu war eine Gruppe von „Experten“ für eine Bestandsaufnahme
nach Tunesien gereist. Danach sollten konkrete Maßnahmen beraten werden.
Auch die Bundesregierung hat mit Tunesien eine
„Transformationspartnerschaft zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses“ vereinbart. Die
Kooperation begann mit Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei „im Bereich
Flughäfen und maritime Sicherheit“, das Bundeskriminalamt (BKA) führte
Workshops zu „Tatortarbeit“, „Rauschgiftkriminalität“, Internetauswertung
und Personenschutz durch. Noch unter der Regierung Ben Ali lieferte das
Bundesministerium des Innern die polizeiliche Analysesoftware „i2 Analystʼs
Notebook“ der Firma IBM. Der deutsche Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV), beriet tunesische Partnerbehörden zur
„Terrorismusabwehr“. Seit Frühjahr 2012 besteht nach Angaben der Bundesregierung
„auf tunesische Anfrage hin“ ein Kooperationsprojekt „Nachrichtendienste im
demokratischen Rechtsstaat“. Zuständig ist die Fachhochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung, allerdings ist auch der deutsche
Auslandsgeheimdienst, der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Auch die deutschen
Bundesländer helfen Tunesien mit Kooperationen. Hessen und das BKA hatten
polizeiliche Maßnahmen bei Demonstrationen und Fußballspielen gelehrt.
In Tunesien, aber auch in Ägypten hat das BKA Lehrgänge zur polizeilichen
Auswertung des Internets durchgeführt (Bundestagsdrucksache 17/12971). Die
Maßnahmen richteten sich offiziell gegen „Terrorismus“. Nach Ansicht der
Fragesteller ist dies aber ein politischer, dehnbarer Begriff. Die durch das BKA
erlangten Kenntnisse könnten auch zur Niederschlagung von digitalem Dissens
genutzt worden sein. Unter anderem könnten die Fähigkeiten auch beim
Verfolgen unliebsamer Fußballfans geholfen haben, deren Webseiten nach einem
Beschluss des Innenministeriums überwacht werden sollten (Egypt
Independent, 14. März 2013). Auch Journalistinnen bzw. Journalisten und die
politische Opposition im Allgemeinen, darunter die „Muslimbrüder“, werden
verfolgt und teilweise qualvoll getötet (beispielsweise bei mutmaßlichem Flucht-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. November 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3054 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeversuch aus einem Gefangenentransport, AFP, 20. August 2013). Kürzlich
wurde bekannt, dass die ägyptische Polizei immer noch offene Quellen im
Internet nutzt, um Homosexuelle zu jagen, zu demütigen, zu misshandeln und
einzusperren (
www.cairoscene.com, 31. August 2014). Schon lange sind
digitale Aktivistinnen bzw. Aktivisten in Ägypten einem hohen Risiko ausgesetzt.
Die Repression von Militär und Polizei gipfelte im Mord an dem Blogger
Chaled Mohammed Said, der nach schweren Folterungen starb (Human Rights
Watch, 24. Juni 2010). Es ist unklar, inwiefern die deutschen Lehrgänge „Open
Source Internetauswertung“ dem mittlerweile aufgelösten
Staatssicherheitsdienst bei der Verhaftung des bekannten Bloggers geholfen hat. Zahlreiche
weitere Blogger sind in Haft und sehen sich schweren Anklagen gegenüber.
Trotzdem hatte die Bundesregierung ein Abkommen zur
Polizeizusammenarbeit mit Ägypten verhandelt (Bundestagsdrucksache 17/14474). Ziel sei die
„Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und
Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Kriminalität, des
Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder
schweren Unglücksfällen“. Von der „ägyptischen Seite“ seien nach Angaben
der Bundesregierung auf einen deutschen Entwurf bereits „Gegenvorschläge“
eingegangen (Bundestagsdrucksache 17/14577). Weil die Situation aber
„instabil“ geworden war, wollte die Bundesregierung „die politische Lage in
Ägypten vor einem Abschluss daher genau evaluieren“. Das Innenministerium
Ägyptens habe inzwischen um Klärung bestimmter Begrifflichkeiten ersucht.
Laut einer neueren Antwort der Bundesregierung wurden die Verhandlungen
zu dem Abkommen aber nicht suspendiert (Bundestagsdrucksache 18/2266).
Auch mit Tunesien würde ein „vergleichbares“ Sicherheitsabkommen
verhandelt. Der Abschluss solcher Abkommen sei erforderlich, „um die
Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken
und weiter fortzuentwickeln“.
Unter dem Titel „Euromed Police III“ finanziert auch die EU Vorhaben zur
Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien (
www.euromedpolice3.eu).
Zu den Zielen gehören die Bekämpfung von „Cyberkriminalität und neuen
kriminellen Bedrohungen” sowie das Aufspüren auffälliger Finanzströme. „Euromed
Police“ soll die Polizeibehörden der adressierten Staaten stärker an die Strukturen
der EU und ihrer Mitgliedstaaten heranführen. Hierzu gehört auch die
Polizeiagentur Europol. Das gesamte Projekt richtet sich an Angehörige von Polizeien,
quasi-militärischen Gendarmerien, Spezialeinheiten sowie auf
Finanzermittlungen und Computerkriminalität spezialisierte Abteilungen.
1. Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung derzeit für erforderlich,
die Zusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien im Polizei-, Zoll- und
Sicherheitsbereich „zu stärken und weiter fortzuentwickeln“?
Ägypten bietet aufgrund der geographischen Lage zwischen den Krisenherden
Libyen, Gaza und der direkten Grenze zu Israel einen Anlaufpunkt für radikale
Islamisten. Durch den Wegfall von libyschen Grenzkontrollen werden Waffen,
die unkontrolliert in Libyen zirkulieren, in den Sinai transportiert und von dort
sowohl gegen die ägyptischen Sicherheitskräfte als auch gegen Israel eingesetzt.
Wie der Anschlag in Taba im Februar 2014 zeigt, schrecken die Terroristen auf
dem Sinai auch nicht davor zurück, westliche Touristen im Land anzugreifen.
Inzwischen orientieren sich extremistische Gruppen in Ägypten teilweise am IS
(Islamischer Staat) und veröffentlichen Videos, die die Enthauptung
mutmaßlicher israelischer Spione in Ägypten zeigen. Auch der blutige Anschlag im
Nordsinai gegen Angehörige des Militärs am 24. Oktober 2014 zeigt die hohe
Bereitschaft und Fähigkeit terroristischer Gruppen auf dem Sinai.
Tunesien ist im Rahmen seines Demokratisierungsprozesses vielfältigen
Herausforderungen ausgesetzt; ein Resultat der geostrategischen Lage und der
Instabilitäten im Nachgang zum sogenannten Arabischen Frühling. In der
Gebirgsregion an der Grenze zu Algerien haben sich Terroristen aus Algerien
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3054mit Extremisten der Ansar al-Scharia Tunesien zusammengetan, um Anschläge
vor allem gegen staatliche Repräsentanten und die Streit- und Sicherheitskräfte
zu verüben. Libyen ist inzwischen ein weitgehend rechtsfreier Raum, in dem
terroristische Gruppen und Waffen im Überfluss vorhanden sind, die
insbesondere auch Tunesien bedrohen, das seine lange Wüstengrenze kaum zu schützen
vermag. Aus Tunesien stammen überproportional viele IS-Freiwillige, die zum
Teil über Libyen aus- und einreisen, wo sie teilweise auch ausgebildet werden.
Von Libyen aus werden u. a. von tunesischen Extremisten Anschläge in
Tunesien geplant, die sich auch gegen westliche Interessen richten können. Die
misslungenen Anschläge in Sousse und Monastir vom 30. Oktober 2013 (u. a. gegen
touristische Ziele) belegen die diesbezüglichen Gefahren. Gerade der
vergleichsweise erfolgreiche Demokratisierungsprozess und die Vielzahl
westlicher Interessen/Ziele vor Ort machen Tunesien zu einem präferierten Ziel
extremistischer Anschlagsvorhaben.
2. Welche gegenwärtigen Anstrengungen der EU sind der Bundesregierung zu
Ägypten und Tunesien bekannt, um die Regierungen bei einer
„Sicherheitssektorreform“ oder ähnlichen Maßnahmen für Polizeien, Geheimdienste
oder Zollbehörden zu unterstützen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Union (EU) beabsichtigt,
ab dem Jahr 2016 ein Projekt zum Thema Terrorismusbekämpfung in der Region
Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments („Instrument
contributing to Stability and Peace“ (IcSP)) durchzuführen. Genaue Inhalte oder
begünstigte Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt. Derzeit führt ein
dänisches Konsortium eine Studie zur Entwicklung des Projekts durch. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
3. Wann begannen bzw. beginnen die EU-Vorhaben nach Kenntnis der
Bundesregierung, und welche Behörden welcher Länder nehmen mit
welchen Aufgaben daran teil?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche weiteren EU-Vorhaben sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2014 oder 2015 beginnen, und welche Behörden welcher
Länder nehmen mit welchen Aufgaben daran teil?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
5. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung derzeit im Rahmen einer
„Transformationspartnerschaft zur Unterstützung des
Demokratisierungsprozesses“ in Tunesien aktiv?
Im Rahmen der Deutsch-Tunesischen Transformationspartnerschaft (TP) ist die
Bundesregierung derzeit mit zahlreichen Vorhaben in den Bereichen
Demokratisierung, Rechtsstaatsaufbau, Dezentralisierung und Berufsbildung aktiv.
Ein Hauptaugenmerk lag in diesem Jahr v. a. auf den in Tunesien durchgeführten
Wahlen.
Drucksache 18/3054 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Inwieweit wird von dieser „Transformationspartnerschaft“ auch der
Sicherheitssektor angesprochen, und um welche Behörden handelt es sich dabei?
Im Rahmen der TP werden zur Zeit drei Vorhaben im Bereich
Sicherheitssektorreform in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) gefördert.
Die Bundespolizei unterstützt die tunesischen Grenzbehörden im Bereich
Küstenwache, maritime Sicherheit und Seenotrettung sowie Grenzkontrolle,
Dokumenten- und Urkundensicherheit. Das Bundeskriminalamt bildet
Spürhunde im Bereich Sprengstoff aus und es wurden 2 700 Schutzwesten für den
Einsatz von Polizei und Nationalgarde innerhalb des Landes geliefert.
7. Welche wesentlichen Gründe kann die Bundesregierung zur Notwendigkeit
einer „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung
und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren
Kriminalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen“ hinsichtlich der Regierung in
Tunesien mitteilen?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein Unterstützungsbedarf der
tunesischen Sicherheitsbehörden bei ihrer Entwicklung zu rechtsstaatlichen und
professionell arbeitenden Behörden. Tunesien ist als Nachbar Europas bei der
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität von strategischer Bedeutung.
Dies gilt insbesondere in den kriminalpolizeilichen Deliktsbereichen
internationaler islamistischer Terrorismus, Kfz-Kriminalität und Schleusungskriminalität.
Die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der technischen Hilfe bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen hat als wesentliches Ziel die
Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe.
8. Inwiefern trifft es zu, dass auch mit Tunesien ein Sicherheitsabkommen
verhandelt wird, welchen Inhalt hat dieses, wann wurde ein Entwurf welchen
tunesischen Behörden gegenüber vorgestellt, und wie haben diese darauf
reagiert?
Das von der Bundesregierung verhandelte Abkommen zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik
über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich enthält Regelungen über die
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren und organisierten
Kriminalität und des Terrorismus sowie über die Zusammenarbeit im Bereich der
Migration und des Katastrophenschutzes.
Das Sicherheitsabkommen wird nach Abschluss der Verhandlungen dem
Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden.
9. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine operative
Zusammenarbeit mit Tunesien „durch aufeinander abgestimmte polizeiliche
Maßnahmen mit Hilfe personeller/materieller Unterstützung“ ausgestaltet
werden (Bundestagsdrucksache 17/14577)?
Die Bestimmung im Entwurf für das Sicherheitsabkommen betrifft die
Zusammenarbeit im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren. Art und Umfang der
Zusammenarbeit sind in jedem Einzelfall gesondert zu bestimmen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/305410. Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen
Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des BKA, des
BfV und des BND wurden seit 2013 mit welchen tunesischen Behörden
abgehalten, und welche weiteren sind geplant?
Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA)
Im Hinblick auf die Kooperationsformate zwischen BPOL und BKA mit den
tunesischen Behörden wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die
quartalsmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und
Zolleinsätzen im Ausland (Bundestagsdrucksachen 17/13209, 17/14453, 18/154,
18/676, 18/1321, 18/2286, 18/2986) verwiesen. Ausbildungsmaßnahmen der
Bundespolizei erfolgen zugunsten der tunesischen Nationalgarde bzw. der
tunesischen Grenzpolizei. Die Maßnahmen des BKA im Bereich Ausbildungshilfe
erfolgen zugunsten der Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN).
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Im Sinne der Anfrage werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit den
tunesischen Behörden seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht
durchgeführt. Eine Zusammenarbeit findet lediglich einzelfallbezogen im Rahmen
des gesetzlichen Auftrages statt.
Bundesnachrichtendienst (BND)
Am 15. und 16. Mai 2013 wurde in Tunis das Seminar „Nachrichtendienste im
demokratischen Rechtsstaat – Legitimation, Organisation und Kontrolle“ unter
Leitung des tunesischen Staatsministers für Regierungsführung und
Korruptionsbekämpfung durchgeführt. Die deutsche Beteiligung bestand aus
Angehörigen der Fachhochschule des Bundes bzw. des Bundesnachrichtendiensts. Auf
tunesischer Seite waren Vertreter aus Regierung und Verwaltung sowie
Teilnehmer des öffentlichen Lebens und der Medien zugegen.
Die Beantwortung der Frage 10 kann aus Gründen des Staatswohls nicht
vollständig offen erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des
Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Partnerdiensten und damit
einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die
vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede
Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der
Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie
Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendiensten. Angaben zu Art und
Umfang des Informationsaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten
können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des
Bundesnachrichtendiensts zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, das
unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den
Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können.
Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die
Antwort zu dieser Frage teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/3054 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Welchen Inhalt haben bzw. hatten die Maßnahmen zur polizeilichen
Auswertung des Internets und der „Nachrichtendienste im demokratischen
Rechtsstaat“?
Wie auf Bundestagsdrucksache 17/12981 berichtet, führte das BKA im Jahr
2010 in Tunesien und Ägypten jeweils einen Lehrgang zum Thema „Open
Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“ durch.
Die inhaltsgleichen Lehrgänge umfassten neben der Organisation der
Sicherheitsbehörden und der Kooperationsforen zur Terrorismusbekämpfung in
Deutschland, grundlegende Möglichkeiten und Methodik der Internetrecherche
sowie den Umgang mit offen zugänglicher Software und Internetservices.
Im Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ stand die
rechtsstaatliche Reform der tunesischen Nachrichtendienste und damit
einhergehend die Stärkung von Rechtssicherheit im Verwaltungsvollzug im Fokus.
12. Welchen Inhalt hatten Workshops in Tunesien im Bereich
„grenzpolizeiliche Auswertung und Analyse“ sowie „Terrorismusbekämpfung“, und
welche Behörden beider Seiten nahmen daran teil?
Ein Lehrgang zur „grenzpolizeilichen Auswertung und Analyse“ in Tunesien ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
Das BKA führte in diesem Jahr zugunsten der DGSN einen Lehrgang zum
Thema „Terrorismusbekämpfung“ durch, der folgende Inhalte umfasste:
● Deutsche Sicherheitsbehörden, Deutsches Ermittlungs-/Strafverfahren;
● dortige Lage;
● Radikalisierung/Deradikalisierung;
● Telekommunikationsüberwachung;
● Vernehmung nach rechtstaatlichen Grundsätzen;
● Observation und sonstige akustische und visuelle Überwachung;
● Terrorismus im Internet;
● Aktenführung;
● Datenverarbeitung;
● Ermittlungsverfahren nach einem Großschadensereignis.
13. Welche Aufgaben hatte die Fachhochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung im Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen
Rechtsstaat“ übernommen?
Die Abteilung BND des Fachbereichs Nachrichtendienste an der
Fachhochschule des Bundes hat im in der Frage bezeichneten Projekt verschiedene
Informationsseminare durchgeführt, deren Schwerpunkt der Aspekt „demokratisches
Rechtssystem“ bildete.
14. Was ist der Bundesregierung über weitere Maßnahmen der
Bereitschaftspolizeien der Bundesländer in Tunesien bekannt, wann fanden diese statt,
bzw. wann sollen diese stattfinden, und welche tunesischen Behörden
werden adressiert?
Über weitere Maßnahmen der Bereitschaftspolizeien der Länder in Tunesien
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/305415. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung derzeit im Rahmen einer
Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten aktiv?
Derzeit werden keine Unterstützungsmaßnahmen im Polizeibereich
durchgeführt.
16. Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen
Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des BKA, des
BfV und des BND wurden seit dem Jahr 2013 mit welchen ägyptischen
Behörden abgehalten, und welche weiteren sind geplant?
BPOL und BKA
Die Bundespolizei plant derzeit die Durchführung von Schulungen im Bereich
der Bekämpfung der Urkundenkriminalität bei gleichzeitiger
schulungsbegleitender Ausstattungshilfe. Das BKA hat vom 7. bis 14. Juni 2013 eine
Informationserhebungsreise durchgeführt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 17 verwiesen.
BfV
Im Sinne der Anfrage werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit den
ägyptischen Behörden seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht
durchgeführt. Eine Zusammenarbeit findet lediglich einzelfallbezogen im Rahmen
des gesetzlichen Auftrages statt.
BND
Die Beantwortung der Frage 16 kann nicht vollständig in offener Form erfolgen.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 10 verwiesen.*
17. Welchen Inhalt haben bzw. hatten die Maßnahmen, und wer wurde
hiervon adressiert?
BPOL und BKA
Im Rahmen der Informationserhebungsreise des BKA wurden lediglich
informatorische Gespräche mit Personen bzw. ägyptischen Behörden geführt, ohne
hieraus folgend zukünftige Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe zu
generieren. Im Rahmen der Informationserhebungsreise wurden Gespräche mit
Vertretern der folgenden Behörden geführt:
● Military Intelligence (DMT – militärischer Nachrichtendienst)
● Kriminalpolizei
● National Security Sector (NSS)
● Hostage Rescue Force (HRF)
● Central Security Forces (CSF)
Darüber hinaus fand ein Austausch mit dem ehemaligen Präsidentenberater
Dr. Essam Haddad sowie dem ehemaligen Präsidenten der Polizeiakademie
Dr. Ahmed Mansour statt.
Darüber hinaus wird auf den Antwort zu Frage 16 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/3054 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBND
Die Beantwortung der Frage 17 kann nicht vollständig in offener Form erfolgen.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 10 verwiesen.*
18. Was ist der Bundesregierung über weitere Maßnahmen der
Bereitschaftspolizeien der Bundesländer in Ägypten bekannt, wann fanden diese statt,
bzw. wann sollen diese stattfinden, und welche ägyptischen Behörden
werden adressiert?
Über weitere Maßnahmen der Bereitschaftspolizeien der Länder in Ägypten
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Inwieweit haben sich Bundesbehörden in den Jahren 2013 oder 2014
mit ägyptischen Behörden zu dem Phänomen „Schwarzer Block“ oder
„Ultras“ ausgetauscht, und welche Stellen beider Seiten nahmen auf
welche Weise daran teil?
Bundesbehörden haben sich in den Jahren 2013 oder 2014 nicht mit ägyptischen
Behörden zu dem Phänomen „Schwarzer Block“ oder „Ultras“ ausgetauscht.
20. Welchen Stand hat die Verhandlung eines Abkommens zur
Polizeizusammenarbeit mit Ägypten?
Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
21. Wann wurden die Verhandlungen suspendiert bzw. wieder aufgenommen,
und welche Gründe wurden der ägyptischen Regierung hierzu jeweils
übermittelt?
Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen sieht die Bundesregierung von
näheren Angaben zum Verhandlungsprozess ab.
22. Welche wesentlichen Gründe kann die Bundesregierung zur
Notwendigkeit einer „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung,
Verhütung und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren
Kriminalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen“ hinsichtlich der Regierung
in Ägypten mitteilen?
Ägypten verfügt nicht über die notwendige Ausrüstung, um die speziellen
Herausforderungen des Anti-Terrorkampfes erfolgreich zu bewältigen. Die
Sicherheitskräfte befinden sich noch in einem Lern- und Anpassungsprozess.
Dies wird angesichts zahlreicher Angriffe auf Polizei- und
Militärkontrollpunkte nicht nur auf dem Sinai (wie z. B. in Farafra am 19. Juli 2014 ca. 300 km
südwestlich von Kairo bei dem über 20 Soldaten ums Leben kamen), sondern
auch vor dem Hintergrund des verheerenden Anschlags auf ägyptische Soldaten
am 24. Oktober 2014 deutlich. Schlechte Ausbildung und Ausrüstung sowie
Unkenntnis über Handlungsoptionen und Grundsätze rechtsstaatlichen Handels
sind häufig Ursache für Fehlverhalten, das durch eine Verbesserung der
Zusammenarbeit eingedämmt werden kann.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/305423. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine operative
Zusammenarbeit mit Ägypten „durch aufeinander abgestimmte polizeiliche
Maßnahmen mit Hilfe personeller/materieller Unterstützung“ ausgestaltet
werden (Bundestagsdrucksache 17/14577)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
24. Worin bestanden die von der ägyptischen Seite versandten
„Gegenvorschläge“ zu dem deutschen Vorschlag eines Abkommens, und wie hat die
Bundesregierung hierauf reagiert?
25. Um Klärung welcher „bestimmter Begrifflichkeiten“ hatte die ägyptische
Regierung ersucht?
26. Wie steht die Bundesregierung gegenwärtig zu einem Abschluss des
Abkommens, und inwiefern wird sie die „politische Lage in Ägypten vor
einem Abschluss daher genau evaluieren“?
Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
27. Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Ausbaus einer
Kooperation mit Ägypten auch die Verfolgung regierungskritischer
Bloggerinnen bzw. Blogger und Aktivistinnen bzw. Aktivisten angesprochen,
und wie haben die ägyptischen Behörden darauf jeweils reagiert?
Im Rahmen der bilateralen politischen und diplomatischen Kontakte spricht die
Bundesregierung regelmäßig mit der ägyptischen Regierung über
Menschenrechtsfälle, darunter auch Fälle von verfolgten Bloggern und Aktivisten.
28. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die von ihren Behörden
gelehrten Fähigkeiten zur Ausforschung von Aktivitäten im Internet durch
ägyptische Behörden zur Verfolgung von Homosexuellen oder
Andersdenkenden genutzt werden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
29. Sofern die Bundesregierung darauf verweist, in ihren „Schulungen,
Seminaren und Hospitationen“ würde den Teilnehmenden stets „die Wahrung
der Menschenrechte, rechtsstaatliches Handeln und die volle gerichtliche
Überprüfbarkeit jedes polizeilichen Agierens vermittelt“, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus deren offenbar fortgesetzter Missachtung durch
die ägyptische Polizei?
Die Maßnahmen der Bundesregierung unterliegen der Evaluierung. Dies
umfasst die fortlaufende Prüfung, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der
Ausstattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland
bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird.
Bei Kenntnis eines Missbrauchs des vermittelten Wissens oder der zur
Verfügung gestellten Ausstattung wird eine Neubewertung hinsichtlich der
zukünftigen Unterstützungsleistungen vorgenommen, was im Ergebnis zur Aussetzung
bestimmter Maßnahmen führen kann.
Drucksache 18/3054 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. Welche Staaten wollen sich nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut
Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der EU
im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „SEAHORSE Mediterraneo“
zusammenschließen?
Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung wurde die Projektgruppe geschlossen. Die Zusammenarbeit
soll zukünftig im Rahmen des Europäischen Grenzüberwachungsnetzwerks
EUROSUR erfolgen. Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen
Union vom 10. Oktober 2014 zu „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der
Migrationsströme“ betonen unter anderem die Notwendigkeit der
Zusammenarbeit mit den Ländern Nordafrikas am Netzwerk „Seahorse Mediterraneo“.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu
Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/254, auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu
Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/13462 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember
2012 zu den Fragen 10 bis 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu
liegen der Bundesregierung nicht vor.
31. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern
sich auch Algerien, Tunesien und Ägypten an „SEAHORSE
Mediterraneo“ beteiligen und hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare
Einrichtungen schaffen wollen (Bundestagsdrucksache 18/254)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung welches Personal der
EU-Polizeimission EUBAM Libyen nach Tunesien evakuiert, und an
welchen Orten sind diese genau tätig (Bundestagsdrucksache 18/2466)?
Die zuletzt noch in Tripolis tätigen Angehörigen von EUBAM Libyen wurden
am 31. Juli 2014 nach Tunis verlegt. Bereits am 16. Juli 2014 wurde die vor Ort
befindliche deutsche Polizistin auf dem Landweg über Tunesien evakuiert. Ein
weiterer deutscher Polizist war im Zeitraum der Evakuierung der EU Mission im
Heimaturlaub. Beide Polizeivollzugsbeamten nehmen seit dem Zeitpunkt der
Evakuierung ihre Tätigkeit für die Mission grundsätzlich aus Deutschland wahr.
Der deutsche Leiter der Border Police and Immigration Unit der EUBAM
Libyen unterstützt im Rahmen einer Dienstreise vom 4. bis 10. Oktober 2014
die EU-Mission EUCAP (EU Capacity Building Mission) Sahel Niger. Zweck
der Dienstreise ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den
libyschen und den nigerianischen Grenzbehörden.
33. Welche See-, Luft- und Landgrenzen Libyens befinden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit außerhalb staatlicher Kontrolle, und welche
Auswirkungen hat der militärische Ausnahmezustand einiger Provinzen auf
die Situation in Tunesien?
In Libyen existiert zurzeit kein staatliches Gewaltmonopol. Die Land-, Luft- und
Seegrenzen sind deshalb weitestgehend außerhalb staatlicher Kontrolle. Der
militärische Ausnahmezustand in einigen Provinzen hat nach Einschätzung der
Bundesregierung keine erkennbaren Auswirkungen auf Tunesien.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/305434. Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über weitere „über die
allgemeine Medienkenntnis hinausgehenden Informationen“ zu einer
Vereinbarung Libyens, Tunesiens und Algeriens vom 8. Januar 2013 zur
gemeinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer
Aufrüstung (Bundestagsdrucksache 18/2466)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
35. Was ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Boote, die zur
Fluchthilfe über das Mittelmeer genutzt wurden, nach Erreichen
europäischer Küsten zu den Herkunftsländern zurückgebracht werden, um
diese erneut für Überfahrten von Geflüchteten zu nutzen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden lediglich aus Ägypten mehrmals
genutzte Boote eingesetzt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die „5+5-
Staaten“ (fünf Maghrebstaaten sowie Portugal, Spanien, Frankreich,
Italien und Malta) neuere Maßnahmen zur „Bekämpfung des
transnationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität“ oder zur Verhinderung
unerwünschter Migration aus Tunesien oder Ägypten vereinbart haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
37. Was ist der Bundesregierung über Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen
des EU-Projektes „Euromed Police III“ bekannt, und welche
Veranstaltungen haben unter welcher Federführung und mit welchem Adressatenkreis
seit 2013 in Tunesien und Ägypten dazu stattgefunden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort zu der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13185
vom 2. April 2013 zum Thema „Ausbildung in Ländern des Arabischen
Frühlings zu neuen Ermittlungstechniken, zur Internetüberwachung und zum
Abhören von Telekommunikation“ verwiesen.
38. Was ist der Bundesregierung über eine Fortführung oder Neuauflage von
„Euromed Police“ bekannt, und welche Veranstaltungen haben unter
welcher Federführung und mit welchem Adressatenkreis dazu in Tunesien
und Ägypten stattgefunden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
39. Welche weiteren Vorhaben wurden bzw. werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Tunesien und Ägypten über das EU-Programm
„Instrument for Stability“ finanziert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit 2007 über das Instrument für
Stabilität der EU (IfS; seit 2014: „Instrument contributing to Stability and
Peace“ (IcSP)) zwei Maßnahmen in Tunesien und zwei Maßnahmen in Ägypten
finanziert.
Drucksache 18/3054 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTunesien
2011
IfS Außerordentliche Hilfsmaßnahme: „Support to Democratic Transition“ mit
zwei Komponenten: 1. Maßnahme zur Unterstützung und Stärkung des
Einbezugs der Zivilgesellschaft in den Übergangsprozess, 2. Technische
Unterstützung der staatlichen Übergangseinrichtungen und Begleitung der Wahlen zu
einer verfassungsgebenden Versammlung und zukünftiger Wahlprozesse sowie
Unterstützung des breiteren politischen Reformprozesses.
2012
IfS Außerordentliche Hilfsmaßnahme: „Support to Internal Political Dialogue“;
Aufbau eines Forums zur Ermöglichung eines inklusiven Dialogs über
Schlüsselbereiche und Herausforderungen des Demokratischen Übergangsprozesses.
Ägypten
2011
IfS Außerordentliche Hilfsmaßnahme: ‚Support to Democratic Transition‘; zwei
Komponenten: 1. Aufbau von Kapazitäten zivilgesellschaftlicher
Organisationen in Bezug auf Rechtsreformen und die Durchführung von
Sensibilisierungsmaßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit; 2. Bereitstellung von Kapazitäten zur
Analyse und Berichterstattung bezüglich geplanter und angenommener
Rechtsakte und deren Auswirkungen auf demokratische Regierungsführung.
Ferner wird derzeit eine Maßnahme des IcSP in Ägypten durchgeführt, die der
Beratung für einen demokratischen Übergang dient (IcSP – Außerordentliche
Hilfsmaßnahme „Policy Advice for Democratic Transition“). Das Projekt ist für
das gesamte Jahr 2014 angelegt und wird von der EU-Delegation in
Zusammenarbeit mit der Nichtregierungsorganisation „IDEA“ („International Institute for
Democracy and Electoral Assistance“, Hauptsitz in Schweden) durchgeführt. Es
umfasst folgende Elemente: Reform des Wahlgesetztes; Wahlen zum
Repräsentantenhaus; Reform der parlamentarischen Gesetzgebung), der Finanzbedarf
wird mit 500 000 Euro beziffert.
Mit Tunesien wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über das IcSP
kein Programm durchgeführt.
Außerdem bereitet die EU über die langfristige Komponente des IcSP nach
Kenntnis der Bundesregierung zwei längerfristige regionale Projekte vor, in die
auch Ägypten und Tunesien einbezogen werden sollen: Strafrechtsreform im
Bereich der Antiterror-Gesetzgebung in Zusammenarbeit mit dem Institut für
Justiz und Rechtsstaatlichkeit in Malta („Malta International Institute for Justice
and the Rule of Law“) und ein Projekt zur Luftverkehrssicherheit.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
40. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern nordafrikanische Regierungen
zur Mitarbeit oder Kooperation hinsichtlich der unter der Leitung der EU-
Grenzagentur FRONTEX stehenden EU-Operation „Triton“ im
Mittelmeer bewegt werden sollen (bitte sofern bekannt, ausführlich darstellen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2923 vom 14. Oktober
2014 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/305441. Wann haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende
Gespräche mit Ägypten, Tunesien und/oder Libyen stattgefunden?
42. Welche Behörden aller beteiligten Staaten bzw. der EU haben nach
Kenntnis der Bundesregierung an den Gesprächen teilgenommen?
43. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche, welche Vereinbarungen
wurden getroffen, bzw. welche Gegenvorschläge der nordafrikanischen
Länder wurden aufgestellt?
Die Fragen 41 bis 43 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]