[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3032
18. Wahlperiode 04.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2727 –
Wandel von Arbeit im Digitalen Zeitalter und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt,
die Sozialsysteme und das Arbeitsrecht
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Digitalisierung und digitale Automatisierung wird von vielen Experten als
revolutionärer Umbruch gewertet, die auch gänzlich neue Formen der
Arbeitsorganisation ermöglicht. So kann die Digitalisierung auch für die
selbstbestimmte Lebensgestaltung große Chancen bieten. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass einschneidende Veränderungen der Arbeitsorganisation ohne
vorausschauende politische Regulierungen fast immer zum Nachteil der Beschäftigten
gereichen.
Einige der Risiken, die der digitale Wandel ohne arbeitsrechtliche und
sozialpolitische Absicherung für die Beschäftigten birgt, zeichnen sich bereits ab.
Dem „Normalarbeitsverhältnis“, das noch immer die Grundlage unserer
arbeitsrechtlichen Regelungen bildet, stehen zunehmend flexiblere
Beschäftigungs- und Erwerbsformen gegenüber. Beim „Crowdsourcing“, einer Form
digitalen Outsourcings, werden Projekte von Unternehmen in einzelne
Arbeitsaufgaben („Mikro Tasks“) zerstückelt, über eine Onlineplattform
ausgeschrieben und von einer Vielzahl voneinander unabhängiger und quasi-anonym
arbeitender Beschäftigter („Crowd“) abgearbeitet. Diese „Clickworker“ oder
„Crowd Worker“ stellen eine neue Form prekärer Beschäftigung dar. „Share-
Economy“-Plattformen ermöglichen jeder Nutzerin und jedem Nutzer, selbst
zum Anbieter zu werden. Arbeitsverträge werden durch AGBs ersetzt,
unternehmerische Risiken und die Verantwortung für Arbeitsschutz und soziale
Sicherung immer mehr bis vollständig auf die Beschäftigten ausgelagert. Diese
Modelle wirken auf den Arbeitsmarkt in der Folge nicht nur supplementär,
sondern auch disruptiv: Traditionelle Geschäfts- und Arbeitsmodelle werden durch
prekäre Formen von Mikro-Unternehmertum und Solo-Selbständigkeit
verdrängt, die sich oft in einer „Grauzone zwischen privater Hilfe und
Schwarzarbeit“ (
www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-sharing-economy-
wie-bei-uber-ist-plattform-kapitalismus-a-989584.html) bewegen.
Für viele Beschäftigte bedeuten zunehmendes orts- und zeitflexibles Arbeiten,
die ständige Erreichbarkeit und die steigende Unsicherheit in Bezahlung und
Lebensplanung bereits heute eine Form permanenter Belastung, die sich als Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
3. November 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3032 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStress auf die Gesundheit niederschlägt. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage
durch psychische Verhaltensstörungen hat sich seit dem Jahr 2000 nahezu
verdreifacht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14270, Antwort auf die Schriftliche
Frage 36, und Bundestagsdrucksache 18/2291). Es ist zwingend notwendig, die
Risiken der Digitalisierung und Automatisierung rechtzeitig zu erkennen und
präventiv entgegenzusteuern, damit sich der digitale Wandel tatsächlich auch
zum Vorteil der Beschäftigten auswirkt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der digitale Wandel bietet große Chancen, unseren Wohlstand und die
Lebensqualität zu steigern und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Der digitale
Wandel kann auch wichtige Impulse für gutes Arbeiten geben. Die positive
Wirkung der Digitalisierung wird sich jedoch nur entfalten, wenn dieser Wandel in
der Mitte der Gesellschaft verankert ist und von allen gesellschaftlichen
Gruppen angenommen und aktiv mitgestaltet wird.
Die Bundesregierung stellt sich mit der Digitalen Agenda der Verantwortung,
diese Entwicklung zu fördern und aktiv zu begleiten. Sie will sicherstellen, dass
neue Entwicklungen nicht behindert werden, gleichzeitig will sie
Fehlentwicklungen entgegensteuern.
Gleichwohl hat die Bundesregierung auch im Blick, dass die Digitalisierung der
Arbeitswelt zu neuen Risiken, Belastungen und Schutzlücken für Erwerbstätige
führen kann. Bei Modellen wie dem „Crowdsourcing“ handelt es sich um junge
und sehr dynamische Entwicklungen. Es ist zu klären, inwieweit diese mit den
herkömmlichen Kategorien der Arbeitsmarktforschung zu erfassen sind. Die
Bundesregierung wird weiterhin die Entwicklung der Arbeitswelt empirisch
begleiten; dies gilt auch und in besonderer Weise für die Auswirkungen der
Digitalisierung.
1. Sind der Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der Digitalisierung
und Automatisierung auf die Beschäftigung und die Arbeitsnachfrage
bekannt, und wenn ja, wie stellen sich diese dar (bitte Beschäftigungsverlust
und Beschäftigungszuwachs jeweils auch nach Beschäftigungstypen und
Qualifikationsgruppen auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Nach Einschätzung der Bundesregierung zeigen sich die Auswirkungen der
Digitalisierung und Automatisierung insbesondere in Beschäftigungen, die durch
einen hohen Grad an Routinetätigkeiten geprägt sind. Gemäß der These des
routineverzerrten technologischen Wandels sind vor allem (kodifizierbare)
Routinetätigkeiten im mittleren Qualifikationssegment einer zunehmenden Konkurrenz
durch eine computergestützte Erbringung der Tätigkeiten ausgesetzt.
Für Deutschland gibt es nach Wissen der Bundesregierung bislang keine
fundierten empirischen Erkenntnisse über Beschäftigungsverluste und -zuwächse
nach Beschäftigungstypen und Qualifikationsgruppen.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Art und Weise und in welchem
Umfang Unternehmen in Deutschland „Crowdsourcing“ in ihren
Wertschöpfungsprozess einbinden (bitte Unternehmen auflisten, wenn bekannt)?
Wenn nein, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung hieraus
ab?
Unter Crowdsourcing versteht die Bundesregierung allgemein die Auslagerung
von Tätigkeiten an eine Menge unbekannter Akteure (die Crowd) in Form eines
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3032öffentlichen Aufrufs in einer digitalen Umgebung. Sofern dies bezahlte
Leistungen sind, die von Auftragnehmern für Unternehmen bzw. Online-Plattformen
digital erbracht werden, ist dies nach dem Verständnis der Bundesregierung als
„Crowdworking“ zu bezeichnen. Aus der Begriffsbestimmung, die der
vorliegenden Kleinen Anfrage vorgeschaltet ist, wird geschlossen, dass die
Anfragenden in diesem Sinne nach Crowdworking fragen.
In jüngster Zeit hat sich ein heterogenes Feld an kommerziellen Crowdworking-
Plattformen etabliert. Diese reichen von spezialisierten Anbietern bis zu
gänzlich unspezialisierten Anbietern. Die Vielfalt unter den Crowdworking-
Intermediären spiegelt sich auch in den Aufgaben wider, die über Crowdworking-
Plattformen vermittelt werden. Diese reichen von Kleinstaufgaben
(Mikrotasks), welche schnell zu erledigen sind und in großer Menge anfallen, bis hin
zu komplexen Projekten mit langer Laufdauer.
Crowdworking findet heute Anwendung bei Arbeitsprozessen unterschiedlicher
Komplexität und an den unterschiedlichsten Stellen des
Wertschöpfungsprozesses. Welche Unternehmen und Branchen die verschiedenen Crowdworking-
Dienste in Anspruch nehmen, erscheint bis heute jedoch empirisch kaum
erforscht.
Ivo Blohm et al. (Ivo Blohm, Jan Marco Leimeister und Shkodran Zogaj, 2014:
Crowdsourcing und Crowd Work – ein Zukunftsmodell der IT-gestützten
Arbeitsorganisation? Wirtschaftsinformatik in Wissenschaft und Praxis:
Festschrift für Hubert Österle, S. 51 bis 64) oder auch Alek Felstiner (Alek Felstiner,
2011: Working the crowd: employment and labor law in the crowdsourcing
industry. Berkeley Journal of Employment and Labor Law, 32/1) gehen für die
USA von einer Verbreitung des Crowdworking vornehmlich in den Branchen
für Informations- und Kommunikationstechnologien sowie im
Dienstleistungssektor aus.
Für Deutschland gibt es nach Wissen der Bundesregierung bislang keine
fundierten empirischen Erkenntnisse über die Verbreitung von Crowdworking und
die Nutzung durch Unternehmen. Erste Forschungsaufträge dazu werden derzeit
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) konzipiert.
3. Wie viele Dienstleister bieten, nach Informationen der Bundesregierung, im
Netz entsprechende „Crowdsourcing“-Plattformen an, und wie viele Nutzer
(im Sinne von Vertragsarbeitern) sind bei diesen Plattformen registriert?
Das Crowdworking ist ein junges, grenzüberschreitendes und dynamisches
Phänomen, das bislang wenig untersucht ist. Deswegen ist es nicht möglich, in
diesem Bereich genaue Zahlen anzugeben. Solche Zahlen für Deutschland
wären auch nur bedingt aussagekräftig. So, wie auf von Deutschland aus
betriebenen Plattformen auch ausländische Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer
aktiv sind, so ist davon auszugehen, dass auch deutsche bzw. in Deutschland
ansässige Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer auf ausländischen Plattformen
aktiv sind.
Als größtes deutsches Crowdworking-Portal gilt „Clickworker“. Die Firma
Clickworker gibt auf ihrer Webseite
www.clickworker.com an, dass ihr
internationales Online-Netzwerk gegenwärtig mehr als 500 000 Clickworker aus
136 Ländern umfasst (Seite aufgerufen am 22. Oktober 2014). Ein weiterer
größerer deutscher Anbieter ist „twago“, der auf seiner Webseite
www.twago.de
angibt, dass rund 230 000 Service-Anbieter die Plattform nutzen, um Aufträge
zu finden (Seite aufgerufen am 22. Oktober 2014).
Drucksache 18/3032 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Arbeitsstunden im Zeitraum von
2009 bis heute durch „Crowdsourcing“ geleistet worden sind (bitte nach
Jahren differenziert angeben)?
Wenn ja, wie vielen Vollzeitstellen entspricht das?
Für Deutschland gibt es nach Wissen der Bundesregierung bislang keine
fundierten empirischen Erkenntnisse über den Umfang von Crowdworking. Erste
Forschungsaufträge dazu werden derzeit vom BMAS konzipiert.
5. Welche Informationen bzw. Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
die Zunahme der Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten und deren
Erledigung durch „Crowdsourcing“ vor, und welche Schlussfolgerungen und
Konsequenzen zieht sie aus dieser Entwicklung?
Für Deutschland gibt es nach Wissen der Bundesregierung bislang keine
fundierten empirischen Erkenntnisse über den Umfang von Crowdworking und
eine etwaige damit verbundene Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten. Die
Bundesregierung nimmt die Befürchtungen, die sich mit dem Crowdworking
und einer etwaigen Ausbreitung dieser Arbeitsform in Deutschland verbinden,
ernst. Erste Forschungsaufträge dazu werden derzeit vom BMAS konzipiert.
6. Inwiefern stellt nach Ansicht der Bundesregierung „Crowd Working“ eine
Möglichkeit zur Umgehung von betrieblicher Mitbestimmung,
Arbeitnehmerrechten und Mindestlohn dar (vgl. dazu
www.gegenblende.de/
++co++8a7876ea-af70-11e3-a64a-52540066f352, bitte einzeln ausführen)?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Welche rechtliche Arbeitsform stellt nach Ansicht der Bundesregierung das
bezahlte „Crowdsourcing“ dar?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das bezahlte Crowdworking stellt sich nicht als eigene rechtliche Arbeitsform
dar. Vielmehr ist die Frage, um welche rechtliche Form der Beschäftigung oder
Beauftragung es sich handelt, im Einzelfall anhand der allgemeinen
arbeitsrechtlichen Kriterien (insbesondere Weisungsrecht des Auftraggebers, Eingliederung
in den Betrieb) zu beurteilen. Je nach Ausgestaltung kann ein Arbeitsverhältnis
vorliegen mit der Folge, dass für die Betroffenen die arbeitsrechtlichen (Schutz-)
Vorschriften (z. B. Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlung bei Krankheit,
Arbeitszeitrecht, betriebliche Mitbestimmung) gelten. Denkbar ist auch, dass eine
selbstständige Tätigkeit vorliegt (Werkvertrag oder freier Dienstvertrag). Ob es sich
bei den Betroffenen um arbeitnehmerähnliche (selbstständig tätige) Personen
handelt, auf die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit einige
arbeitsrechtliche Regelungen anwendbar sind (z. B. Urlaubsrecht), lässt sich nur anhand
einer Einzelfallprüfung feststellen. Ob und inwiefern Crowdworking potenziellen
Arbeitgebern die Umgehung von Arbeitnehmerrechten ermöglichen kann, hängt
ebenfalls von der konkreten Erscheinungsform des Crowdworking im Einzelfall
ab.
Belastbare Erkenntnisse über den tatsächlichen Umfang und die
Erscheinungsformen von Crowdsourcing liegen nicht vor. Ob und inwiefern Handlungsbedarf
besteht, kann erst nach einer sorgfältigen Analyse und Bestandsaufnahme
beurteilt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3032 8. Haben „Crowd Worker“ nach Ansicht der Bundesregierung einen
Anspruch auf Mindestlohn (bitte begründen)?
Wenn nein, leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab
(bitte begründen)?
Nach § 1 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes hat jede Arbeitnehmerin und jeder
Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts durch den
Arbeitgeber mindestens in Höhe des Mindestlohns. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
9. Welche Position hat die Bundesregierung zu der Einschätzung des
Monitoring-Reports Digitale Wirtschaft 2013 des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi), dass „die Flexibilisierung von Arbeit
durch neue (technikgestützte) Ansätze“ zum Beispiel durch „befristete
oder häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse […] die Lebensplanung von
Beschäftigten erschweren [können]“ und „darüber hinaus durch das
Verschwimmen von Privat- und Berufswelt Strukturen entstehen [können],
die eine höhere Arbeitsintensität erzeugen“?
Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?
Ein Verschwimmen von Privat- und Berufswelt kann dazu führen, dass die
Beschäftigten auch in ihrer Freizeit für den Arbeitgeber erreichbar sind und weder
gedanklich noch physisch abschalten können. Dann kann die nicht mehr
vorhandene physische Trennung in Arbeit im Büro bzw. in der Fabrik und Privatleben
zu einer höheren Arbeitsintensität führen.
Ob durch neue technikgestützte Ansätze Gestaltungsspielräume entstehen, die
zugunsten einer erweiterten Selbstbestimmung von Erwerbstätigen bei der Wahl
von Arbeitsort und Arbeitszeit genutzt werden können, z. B. um die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, hängt maßgeblich von den
Rahmenbedingungen im Einzelfall ab. Die Bundesregierung hat in ihrer „Digitalen
Agenda 2014–2017“ angekündigt, diese Fragen gemeinsam mit Sozialpartnern
und Wissenschaft zu diskutieren, um Chancen und Herausforderungen der
digitalen Arbeitswelt fundiert und umfassend beurteilen und erforderlichenfalls
angehen zu können.
Eine räumliche und zeitliche Entgrenzung von Arbeit kann unter verschiedenen
Rahmenbedingungen unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Frage, ob und
wenn ja, wie stark und unter welchen Umständen das Verschwimmen von
Privat- und Berufswelt mit Faktoren wie psychischer Erkrankung und mentaler
Gesundheit in Zusammenhang stehen, ist u. a. Gegenstand des aktuellen
Forschungsprojektes „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt –
wissenschaftliche Standortbestimmung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA).
10. Wie bewertet die Bundesregierung die in Punkt 7 genannte Einschätzung
des BMWI-Monitoring-Reports vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl
der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Verhaltensstörungen im
Zeitraum von 2000 bis 2010 nahezu verdreifacht hat (vgl. Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9478 – siehe Tabelle 1,
S. 5) und die Gründe für den Bedeutungszuwachs psychischer Belastung
sich nach Angaben der Bundesregierung unter anderem durch „eine
zunehmende Digitalisierung, Informationsflut, ständige Erreichbarkeit,
Drucksache 18/3032 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeörtlich und zeitlich flexibles Arbeiten mit verlängerten Arbeitszeiten
(Entgrenzung), Telekooperation und abnehmenden persönlichen Kontakt“
beschreiben lassen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2291)?
Die Zunahme psychischer Verhaltensstörungen kann mit Veränderungen im
Arbeitsleben und im Privatleben zu tun haben, die auch durch den Umgang mit den
Folgen der Digitalisierung bedingt sind. Immer mehr Medien und
Informationen, potenziert durch soziale Netzwerke und das ständige Gefühl, etwas zu
versäumen, können Gründe dafür sein.
Es kann als gesichert gelten, dass hohe psychische Belastungen – unabhängig
davon ob arbeitsbedingt oder nicht – zu psychischen Erkrankungen mit
beitragen können. Sie führen aber nicht zwangsläufig zu psychischen Erkrankungen
und sind auch nicht deren einzige Ursache. Es ist richtig, dass sich die Anzahl
der Arbeitsunfähigkeitstage durch die Diagnose „Psychische und
Verhaltensstörungen“ im angesprochenen Zeitraum stark erhöht hat. Für diese
Entwicklung werden verschiedene Ursachen diskutiert. Eine betrifft Veränderungen im
Arbeitsleben mit erhöhten psychischen Belastungen; diese können auch mit der
Digitalisierung einhergehen. Die Frage, ob und wenn ja, wie stark und unter
welchen Umständen häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie das
Verschwimmen von Privat- und Berufswelt mit Faktoren wie psychischer Erkrankung und
mentaler Gesundheit in Zusammenhang stehen, ist u. a. Gegenstand des
aktuellen Forschungsprojektes „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt –
wissenschaftliche Standortbestimmung“ der BAuA.
Da die Digitalisierung weiter zunimmt, ist es erforderlich, den Umgang mit den
digitalen Angeboten frühzeitig in die Schulbildung einzubinden. Die
Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden muss an die Anforderungen der
Digitalisierung, wie beispielsweise immer kürzere Entwicklungszyklen,
angepasst werden. Die Bundesregierung wird deshalb u. a. eine moderne Aus- und
Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung und den Aufbau digitaler
Kompetenzen als Schlüsselqualifikationen für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer weiter vorantreiben.
11. Welche Bundesministerien nutzen „Crowdsourcing“, zu welchem Zweck
und in welchem Umfang (bitte einzeln auflisten)?
Wie vielen Vollzeitstellen entspricht das?
Derzeit nutzt kein Bundesministerium die Möglichkeiten des Crowdworking.
12. Welche öffentlichen Unternehmen, staatliche Einrichtungen, Behörden
und Unternehmen mit einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland
nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung „Crowdsourcing“, zu welchem
Zweck und in welchem Umfang (bitte einzeln auflisten)?
Wie vielen Vollzeitstellen entspricht das jeweils?
Nach Kenntnis der Bundesregierung nutzt keine der genannten Stellen die
Möglichkeit des Crowdworking.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/303213. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen Stellen in
Bundesministerien in den kommenden fünf Jahren durch Digitalisierung,
Automatisierung und digitales Outsourcing abgebaut werden sollen?
Wenn ja, wie viele Vollzeitstellen in welchen Bereiche/Abteilungen sind
betroffen (bitte einzeln nach Bundesministerien auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?
In der Bundesregierung sind hierzu keine Pläne bekannt. In den Ministerien
werden Maßnahmen der Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen
dahingehend geprüft, ob eine Effizienzsteigerung erreicht werden kann. Maßnahmen,
die zu Stelleneinsparungen führen könnten, sind derzeit nicht geplant.
14. Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen Stellen in
öffentlichen Unternehmen, staatlichen Einrichtungen, Behörden und
Unternehmen mit einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland in den
kommenden fünf Jahren durch Digitalisierung, Automatisierung und digitales
Outsourcing („Crowdsourcing“) abgebaut werden sollen?
Wenn ja, wie viele Vollzeitstellen in welchen Bereichen/Branchen sind
betroffen (bitte nach Unternehmen/Behörden auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?
Mit dem E-Government-Gesetz und dem Programm „Digitale Verwaltung 2020“
ist das Ziel verbunden, durch den Einsatz moderner Informationstechnologien
eine digitalisierte, durchgängige, medienbruchfreie und einheitliche öffentliche
Leistungserbringung auf der Grundlage kollaborativer Geschäftsprozesse zu
etablieren. Der damit verbundene Umbau der öffentlichen Verwaltung ist nicht
auf einen weiteren Stellenabbau gerichtet, sondern soll Potenziale erschließen,
um die Qualität des Verwaltungshandelns zu sichern, Ressourcen zielgerichtet
einzusetzen und eine weitere Arbeitsverdichtung zu verhindern.
15. Welche statistischen bzw. wissenschaftlichen Grundlagen zur Erfassung
neuer Formen von Arbeitsorganisation, die durch die zunehmende
Digitalisierung und Automatisierung entstehen (wie beispielsweise
„Crowdsourcing“), und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die
Arbeitsbedingungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Daten werden
dabei erfasst?
Hält die Bundesregierung diese für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche konkreten Planungen gibt es in dieser Wahlperiode,
Erfassungen dieser Art durchzuführen?
Statistische Informationen zur Erfassung „neuer Formen von
Arbeitsorganisation“ mit weiteren Untergliederungsmöglichkeiten, beispielsweise nach
Crowdworking, liegen bei der Bundesagentur für Arbeit und im Bereich Arbeitsmarkt
des Statistischen Bundesamtes nicht vor.
Gleichwohl nimmt die Bundesregierung Berichte über eine angebliche Zunahme
entsprechender Erwerbsformen, soweit sie nicht mit ausreichender sozialer
Absicherung gegen Risiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie einer
ausreichenden Altersvorsorge einhergehen, ernst. Es wird daher angestrebt, noch in
dieser Legislaturperiode Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen, die
geeignet sind, die empirische Datenbasis über Crowdworking und ähnliche, mit
Drucksache 18/3032 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder Digitalisierung verbundene Phänomene auf dem Arbeitsmarkt zu
verbessern.
16. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Möglichkeit von „Crowdsourcing“-Plattformen, als Vermittler und
durch AGBs arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen (vgl. www.
gegenblende.de/26-2014/++co++8a7876ea-af70-11e3-a64a-52540066f352)?
Die Einschaltung eines Vermittlers führt nicht zur Umgehung arbeitsrechtlicher
Bestimmungen. Wird ein Arbeitsverhältnis vermittelt, gelten im Verhältnis
zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber die allgemeinen
arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Für selbstständige Tätigkeiten gelten diese
Bestimmungen nicht, unabhängig davon, ob der Vertrag über die selbstständige
Tätigkeit durch Einschaltung eines Vermittlers oder unmittelbar und direkt
zwischen den Vertragsparteien zustande gekommen ist.
Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Inhaltskontrolle
Allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) gelten grundsätzlich auch
im Arbeitsverhältnis. Benachteiligen Allgemeine Geschäftsbedingungen den
Vertragspartner des Verwenders (also die Arbeitnehmerin bzw. den
Arbeitnehmer) unangemessen, sind sie rechtsunwirksam.
17. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „Arbeits-
und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei neuen
Formen der Arbeitsorganisation wie „Crowd Working“ […] auf hohem
Niveau“ zu gewährleisten (vgl. Digitale Agenda 2014–2017 der
Bundesregierung, S. 16)?
Am 20. August 2014 hat die Bundesregierung die Digitale Agenda für
Deutschland vorgestellt. Um im Kontext von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
mit der zunehmenden Geschwindigkeit des technologischen Wandels Schritt zu
halten, hat die BAuA seit dem Jahr 2009 einen strategischen Schwerpunkt im
Bereich neuer Technologien etabliert, der die neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien fokussiert.
Die digitalen Prozesse sind wesentliche Ursache für eine grundsätzliche
Beschleunigung und Flexibilisierung von Geschäfts- und Produktionsprozessen.
Dies ist beispielsweise mit den Wirkungen „Zeit- und Leistungsdruck“ sowie
„Arbeitsintensivierung“ verbunden. Die besondere Herausforderung für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kontext neuer Arbeitsformen wie
Crowdworking, „Crowd Computing“ oder „Arbeiten in der Cloud“ ist das
Zusammenwirken von spezifischen, neuen Belastungen mit bekannten Belastungsfaktoren.
Crowdworking ist orts- und zeitunabhängig. Das Büro als traditioneller
Arbeitsort verliert weiter an Bedeutung. Bereits bekannte Themen wie Vertrauensarbeit,
Home Office oder Projektarbeit werden angesichts der fortschreitenden
Digitalisierung immer wichtiger werden. Durch diese Entwicklung wird auch die
Thematik der Work-Life-Balance noch bedeutsamer. Hier werden
beschäftigten- und betriebsnahe Konzepte notwendig.
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bei neuen Formen der Arbeitsorganisation zukünftig auf hohem Niveau
umsetzen zu können, hat das BMAS bei der BAuA das Projekt „Psychische
Gesundheit in der Arbeitswelt – wissenschaftliche Standortbestimmung“ in
Auftrag gegeben. Das Projekt erfasst einen Großteil der hier skizzierten
Fragestellungen, z. B. atypische Beschäftigung, flexible Arbeitszeiten oder Mobilität.
Ziel ist die Entwicklung von Erkenntnissen zum Zusammenhang von
Belastungsfaktoren und Erkrankungen. Darauf aufbauend sollen in einem nächsten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3032Schritt Gestaltungslösungen entwickelt und mit Experten im Arbeits- und
Gesundheitsschutz diskutiert werden.
18. Wie gedenkt die Bundesregierung, neue Arbeitsmodelle, wie zum Beispiel
„Crowdsourcing“, sozial und arbeitsrechtlich abzusichern?
Soweit es sich bei neuen Arbeitsmodellen um die Beschäftigung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern handelt, gelten die für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer anwendbaren arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. Werden
die Leistungen in einem neuen Arbeitsmodell durch Selbstständige erbracht,
finden, wenn die Betroffenen arbeitnehmerähnliche Personen sind – je nach
wirtschaftlicher Abhängigkeit des Selbstständigen von seinem Auftraggeber –
einige arbeitsrechtliche Regelungen Anwendung (vgl. Antwort zu den Fragen 6
und 7).
Der sozialversicherungsrechtliche Schutz knüpft nicht an bestimmte
Arbeitsmodelle an. Entscheidend ist regelmäßig die Frage, ob eine abhängige
Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Generell – und damit auch bei
Tätigkeiten, die unter dem Sammelbegriff Crowdworking firmieren – kann die
sozialversicherungsrechtliche Einstufung nicht pauschal vorgenommen werden.
Maßgebend ist nach der Rechtsprechung eine Gesamtbetrachtung der
tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall.
19. Was sind die konkreten Kriterien, die die Bundesregierung an
„zukunftsfeste soziale Systeme in einer digitalen Arbeitswelt“ (vgl. Digitale Agenda
2014–2017 der Bundesregierung, S. 16) stellt?
Welche konkreten Schritte zur Umsetzung dieser Kriterien sind nach
Ansicht der Bundesregierung hierfür notwendig?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf ab (bitte begründen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen generell
ein?
Ein zukunftsfähiges, faires und effizientes Sozialsystem zeichnet sich dadurch
aus, dass es angemessene, moderne, aktivierende, zielgerichtete und integrative
Leistungen für die Versicherten bzw. Berechtigten im Rahmen der
ökonomischen Tragfähigkeit erbringt. Dadurch trägt es insbesondere zum Schutz der
wirtschaftlich schwächeren Mitglieder der Gesellschaft sowie künftiger
Generationen bei, fördert soziale Eingliederung und sichert Haushaltseinkommen bzw.
zumindest das menschenwürdige physische und sozio-kulturelle
Existenzminimum. Dies muss auch unter den Bedingungen einer digitalen Arbeitswelt weiter
gelten.
Es ist im weiteren Verlauf des Prozesses, für den die Digitale Agenda steht, zu
prüfen, ob es diesbezüglich weiteren Handlungsbedarf für die Bundesregierung
gibt. Für die bisherige Entwicklung sieht die Bundesregierung die genannten
Kriterien als erfüllt an.
20. Von welchen konkreten Auswirkungen der Digitalisierung (speziell
Computeralgorithmen und künstliche Intelligenz) und Automatisierung
(Robotik) auf die zukünftigen Arbeitsverhältnisse und den zukünftigen
Arbeitsmarkt geht die Bundesregierung aus, wenn sie davon spricht, dass „digitale
Technologien die Wirtschafts- und Arbeitswelt [verändern]“ (
www.bmwi.de/
BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rolle-des-bmwi-im-rahmen-der-digitalen-agenda,
property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, bitte Einschät-
Drucksache 18/3032 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezungen des Beschäftigungsverlustes und Beschäftigungszuwachses nach
Beschäftigungstypen und Qualifikationsgruppen für die Zeiträume von
fünf, zehn und 15 Jahren ausdifferenzieren)?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf ab?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Abschätzung von Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung
auf die zukünftigen Arbeitsverhältnisse und den zukünftigen Arbeitsmarkt ist
sehr komplex und stark von Annahmen getrieben, die dabei zu treffen sind und
sehr unterschiedlich ausfallen können. Dies ist dadurch begründet, dass da
neben der Geschwindigkeit des technologischen Wandels u. a. auch die
Flexibilität der Tätigkeitsstrukturen auf der Ebene der Berufe und Individuen, die
Arbeitsmarkt- und Lohnsetzungsinstitutionen, die internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Landes, die Innovationskraft der Unternehmen sowie
die Stärke der Binnennachfrage entscheidend sind. Deshalb ist eine genaue
Abschätzung der Auswirkungen aus Sicht der Bundesregierung nicht möglich.
Wenn die Bundesregierung davon spricht, dass „digitale Technologien die
Wirtschafts- und Arbeitswelt [verändern]“, dann sind damit unter anderem
Veränderungen gemeint, die mit einer maßgeblichen Nutzung moderner Informations-
und Kommunikationstechnologien sowie Anwendersoftware in der Wirtschafts-
und Arbeitswelt verbunden sind, aber auch von berufsbezogenen Tätigkeiten
und Produktionsschritten, die mithilfe computerisierter, vernetzter Maschinen
(z. B. Fertigungsroboter) durchgeführt werden. Ein weiteres Phänomen ist, dass
Online-Plattformen Tätigkeiten und Aufträge vermitteln, z. B. im Falle des
Crowdworking.
21. Welche Branchen werden nach Einschätzung der Bundesregierung am
stärksten von den Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung
betroffen sein?
Von der Digitalisierung sind praktisch alle Branchen betroffen. Beispielhaft zu
nennen sind die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologie,
Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugbau und Handel.
22. Welche Qualifikations- und Einkommensgruppen werden nach
Einschätzung der Bundesregierung am stärksten von den Auswirkungen der
Digitalisierung und Automatisierung betroffen sein, welche am wenigsten?
Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung hieraus ab?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stellen mehrere Studien für Deutschland
zwar eine Beschäftigungspolarisierung (Nachfrageverschiebung zugunsten
hochqualifizierter und einfacher Tätigkeiten), aber keine Lohnpolarisierung fest
(s. Antonczyk, D., T. DeLeire und B. Fitzenberger (2010): Polarization and
Rising Wage Inequality: Comparing the U.S. and Germany, IZA Discussion
Paper No. 4842; Dustmann, C., J. Ludsteck und U. Schönberg (2009): Revisiting
the German Wage Structure, The Quarterly Journal of Economics, 124, 843-881;
Kampelmann, S. und F. Rycx (2011): Task-Biased Changes of Employment and
Remuneration: The Case of Occupations, IZA Discussion Paper No. 5470;
Senftleben, C. und H. Wielandt (2013): The Polarization of Employment in
German Local Labor Markets, Humboldt-Universität zu Berlin, Oktober 2013).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3032International vergleichende Studien geben Hinweise, dass vorrangig
Sozialpartner eine wichtige moderierende Rolle auf das Ausmaß der Auswirkungen haben.
Die Bundesregierung analysiert die vorliegenden Forschungsergebnisse und
konzipiert derzeit weitere Forschungsaufträge, um eine fundierte empirische
Basis für mögliche Handlungsoptionen zu haben.
23. Welche wissenschaftlichen Grundlagen zur kontinuierlichen Erfassung
der Digitalisierung und Automatisierung sowie zum Monitoring deren
Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen und
Beschäftigungsverhältnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und
welchen Inhalt haben sie?
Hält die Bundesregierung diese für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Es gibt eine Reihe quantitativer und qualitativer wissenschaftlicher Arbeiten,
z. B. zur räumlichen und zeitlichen Entgrenzung von Arbeit in der digitalen Welt
und den damit verbundenen Chancen und Risiken für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer. Ebenso gibt es wissenschaftliche Arbeiten, Umfragen,
Statistiken und Projektionen, die sich mit der gegenwärtigen und künftigen
arbeitsbezogenen Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationsmitteln
sowie den Auswirkungen von Automatisierung und Digitalisierung auf die
Arbeitswelt und die Gesamtbeschäftigung befassen.
Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle:
● Statistisches Bundesamt (2013): Unternehmen und Arbeitsstätten. Nutzung
von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen,
Wiesbaden.
● Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Arbeitsqualität und
wirtschaftlicher Erfolg: Längsschnittstudie in deutschen Betrieben – Erster
Zwischenbericht. In: Forschungsbericht Arbeitsmarkt (Vol. 442), Berlin.
● Michael Schwemmle, Peter Wedde (2012): Digitale Arbeit in Deutschland:
Potenziale und Problemlagen, hrsg. v. Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn.
● Jan Marco Leimeister, Shkodran Zogaj (2013): Neue Arbeitsorganisation
durch Crowdsourcing: Eine Literaturstudie, hrsg. v. Hans-Böckler-Stiftung,
Düsseldorf.
● Carl Benedikt Frey und Michael A. Osborne (2013): The Future of
Employment. How susceptible are jobs to computerization?, Oxford.
In den genannten Arbeiten finden sich viele Verweise auf weitere Arbeiten. Eine
abschließende Auflistung aller vorhandenen Studien, Statistiken, Umfragen und
weiteren Forschungsarbeiten zu Digitalisierung und Automatisierung liegt der
Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung ist bestrebt, einen engen
Dialog mit den Akteuren und Institutionen aus der Wissenschaft zu führen und
wissenschaftliche Methoden und Ergebnisse in ihr Handeln miteinzubeziehen. Dies
gilt auch für sehr dynamisch verlaufende technologische Entwicklungen und
ihre Folgen für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt.
Drucksache 18/3032 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Welche konkreten Forschungsvorhaben plant die Bundesregierung in
ihrem mit 1 Mrd. Euro ausgestatteten Programm zur Produktions-,
Dienstleistungs- und Arbeitsforschung im Bereich digitaler Arbeit zu
unterstützen, und welche Personen, Unternehmen, Organisationen und Institute
werden damit gefördert (bitte nach Fördersumme und Empfängerin und
Empfänger auflisten)?
Im Rahmen des Programms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung
und Arbeit von morgen“ ist zum Thema Digitale Arbeit für das Jahr 2015 die
Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung im Bundesanzeiger geplant.
Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft, Kammern, Verbände, staatliche und nichtstaatliche
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Eingehende
Projektideen werden von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus
Wirtschaft und Wissenschaft nach in der Förderbekanntmachung veröffentlichten
Kriterien bewertet. Diese Bewertungen sind die Grundlage für die Auswahl der
für eine Förderung geeigneten Projektideen.
Aufgrund dieses offenen Ausschreibungsverfahrens, welches die
Beihilferichtlinien der Europäischen Kommission erfüllt, ist es nicht möglich, bereits heute
die geförderten Einrichtungen und deren Fördersummen aufzulisten.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]