Wandel von Arbeit im Digitalen Zeitalter und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Sozialsysteme und das Arbeitsrecht
der Abgeordneten Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Jutta Krellmann, Richard Pitterle, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Sahra Wagenknecht, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Digitalisierung und digitale Automatisierung wird von vielen Experten als revolutionärer Umbruch gewertet, die auch gänzlich neue Formen der Arbeitsorganisation ermöglicht. So kann die Digitalisierung auch für die selbstbestimmte Lebensgestaltung große Chancen bieten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass einschneidende Veränderungen der Arbeitsorganisation ohne vorausschauende politische Regulierungen fast immer zum Nachteil der Beschäftigten gereichen.
Einige der Risiken, die der digitale Wandel ohne arbeitsrechtliche und sozialpolitische Absicherung für die Beschäftigten birgt, zeichnen sich bereits ab. Dem „Normalarbeitsverhältnis“, das noch immer die Grundlage unserer arbeitsrechtlichen Regelungen bildet, stehen zunehmend flexiblere Beschäftigungs- und Erwerbsformen gegenüber. Beim „Crowdsourcing“, einer Form digitalen Outsourcings, werden Projekte von Unternehmen in einzelne Arbeitsaufgaben („Mikro Tasks“) zerstückelt, über eine Onlineplattform ausgeschrieben und von einer Vielzahl voneinander unabhängiger und quasi-anonym arbeitender Beschäftigter („Crowd“) abgearbeitet. Diese „Clickworker“ oder „Crowd Worker“ stellen eine neue Form prekärer Beschäftigung dar. „Share-Economy“-Plattformen ermöglichen jeder Nutzerin und jedem Nutzer, selbst zum Anbieter zu werden. Arbeitsverträge werden durch AGBs ersetzt, unternehmerische Risiken und die Verantwortung für Arbeitsschutz und soziale Sicherung immer mehr bis vollständig auf die Beschäftigten ausgelagert. Diese Modelle wirken auf den Arbeitsmarkt in der Folge nicht nur supplementär, sondern auch disruptiv: Traditionelle Geschäfts- und Arbeitsmodelle werden durch prekäre Formen von Mikro-Unternehmertum und Solo-Selbständigkeit verdrängt, die sich oft in einer „Grauzone zwischen privater Hilfe und Schwarzarbeit“ (www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-sharing-economy-wie-bei-uber-ist-plattform-kapitalismus-a-989584.html) bewegen.
Für viele Beschäftigte bedeuten zunehmendes orts- und zeitflexibles Arbeiten, die ständige Erreichbarkeit und die steigende Unsicherheit in Bezahlung und Lebensplanung bereits heute eine Form permanenter Belastung, die sich als Stress auf die Gesundheit niederschlägt. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Verhaltensstörungen hat sich seit dem Jahr 2000 nahezu verdreifacht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14270, Antwort auf die Schriftliche Frage 36, und Bundestagsdrucksache 18/2291). Es ist zwingend notwendig, die Risiken der Digitalisierung und Automatisierung rechtzeitig zu erkennen und präventiv entgegenzusteuern, damit sich der digitale Wandel tatsächlich auch zum Vorteil der Beschäftigten auswirkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Sind der Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung auf die Beschäftigung und die Arbeitsnachfrage bekannt, und wenn ja, wie stellen sich diese dar (bitte Beschäftigungsverlust und Beschäftigungszuwachs jeweils auch nach Beschäftigungstypen und Qualifikationsgruppen auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang Unternehmen in Deutschland „Crowdsourcing“ in ihren Wertschöpfungsprozess einbinden (bitte Unternehmen auflisten, wenn bekannt)?
Wenn nein, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung hieraus ab?
Wie viele Dienstleister bieten, nach Informationen der Bundesregierung, im Netz entsprechende „Crowdsourcing“-Plattformen an, und wie viele Nutzer (im Sinne von Vertragsarbeitern) sind bei diesen Plattformen registriert?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Arbeitsstunden im Zeitraum von 2009 bis heute durch „Crowdsourcing“ geleistet worden sind (bitte nach Jahren differenziert angeben)?
Wenn ja, wie vielen Vollzeitstellen entspricht das?
Welche Informationen bzw. Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zunahme der Auslagerung von Unternehmenstätigkeiten und deren Erledigung durch „Crowdsourcing“ vor, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dieser Entwicklung?
Inwiefern stellt nach Ansicht der Bundesregierung „Crowd Working“ eine Möglichkeit zur Umgehung von betrieblicher Mitbestimmung, Arbeitnehmerrechten und Mindestlohn dar (vgl. dazu www.gegenblende.de/++co++8a7876ea-af70-11e3-a64a-52540066f352, bitte einzeln ausführen)?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche rechtliche Arbeitsform stellt nach Ansicht der Bundesregierung das bezahlte „Crowdsourcing“ dar?
Haben „Crowd Worker“ nach Ansicht der Bundesregierung einen Anspruch auf Mindestlohn (bitte begründen)?
Wenn nein, leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab (bitte begründen)?
Welche Position hat die Bundesregierung zu der Einschätzung des Monitoring-Reports Digitale Wirtschaft 2013 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dass „die Flexibilisierung von Arbeit durch neue (technikgestützte) Ansätze“ zum Beispiel durch „befristete oder häufig wechselnde Arbeitsverhältnisse […] die Lebensplanung von Beschäftigten erschweren [können]“ und „darüber hinaus durch das Verschwimmen von Privat- und Berufswelt Strukturen entstehen [können], die eine höhere Arbeitsintensität erzeugen“?
Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Punkt 7 genannte Einschätzung des BMWI-Monitoring-Reports vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Verhaltensstörungen im Zeitraum von 2000 bis 2010 nahezu verdreifacht hat (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9478 – siehe Tabelle 1, S. 5) und die Gründe für den Bedeutungszuwachs psychischer Belastung sich nach Angaben der Bundesregierung unter anderem durch „eine zunehmende Digitalisierung, Informationsflut, ständige Erreichbarkeit, örtlich und zeitlich flexibles Arbeiten mit verlängerten Arbeitszeiten (Entgrenzung), Telekooperation und abnehmenden persönlichen Kontakt“ beschreiben lassen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2291)?
Welche Bundesministerien nutzen „Crowdsourcing“, zu welchem Zweck und in welchem Umfang (bitte einzeln auflisten)?
Wie vielen Vollzeitstellen entspricht das?
Welche öffentlichen Unternehmen, staatliche Einrichtungen, Behörden und Unternehmen mit einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung „Crowdsourcing“, zu welchem Zweck und in welchem Umfang (bitte einzeln auflisten)?
Wie vielen Vollzeitstellen entspricht das jeweils?
Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen Stellen in Bundesministerien in den kommenden fünf Jahren durch Digitalisierung, Automatisierung und digitales Outsourcing abgebaut werden sollen?
Wenn ja, wie viele Vollzeitstellen in welchen Bereiche/Abteilungen sind betroffen (bitte einzeln nach Bundesministerien auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?
Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen Stellen in öffentlichen Unternehmen, staatlichen Einrichtungen, Behörden und Unternehmen mit einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden fünf Jahren durch Digitalisierung, Automatisierung und digitales Outsourcing („Crowdsourcing“) abgebaut werden sollen?
Wenn ja, wie viele Vollzeitstellen in welchen Bereichen/Branchen sind betroffen (bitte nach Unternehmen/Behörden auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab?
Welche statistischen bzw. wissenschaftlichen Grundlagen zur Erfassung neuer Formen von Arbeitsorganisation, die durch die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung entstehen (wie beispielsweise „Crowdsourcing“), und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Daten werden dabei erfasst?
Hält die Bundesregierung diese für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche konkreten Planungen gibt es in dieser Wahlperiode, Erfassungen dieser Art durchzuführen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Möglichkeit von „Crowdsourcing“-Plattformen, als Vermittler und durch AGBs arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen (vgl. www.gegenblende.de/26-2014/++co++8a7876ea-af70-11e3-a64a-52540066f352)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei neuen Formen der Arbeitsorganisation wie „Crowd Working“ […] auf hohem Niveau“ zu gewährleisten (vgl. Digitale Agenda 2014–2017 der Bundesregierung, S. 16)?
Wie gedenkt die Bundesregierung, neue Arbeitsmodelle, wie zum Beispiel „Crowdsourcing“, sozial und arbeitsrechtlich abzusichern?
Was sind die konkreten Kriterien, die die Bundesregierung an „zukunftsfeste soziale Systeme in einer digitalen Arbeitswelt“ (vgl. Digitale Agenda 2014–2017 der Bundesregierung, S. 16) stellt?
Welche konkreten Schritte zur Umsetzung dieser Kriterien sind nach Ansicht der Bundesregierung hierfür notwendig?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab (bitte begründen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen generell ein?
Von welchen konkreten Auswirkungen der Digitalisierung (speziell Computeralgorithmen und künstliche Intelligenz) und Automatisierung (Robotik) auf die zukünftigen Arbeitsverhältnisse und den zukünftigen Arbeitsmarkt geht die Bundesregierung aus, wenn sie davon spricht, dass „digitale Technologien die Wirtschafts- und Arbeitswelt [verändern]“ (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/rolle-des-bmwi-im-rahmen-der-digitalen-agenda,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, bitte Einschätzungen des Beschäftigungsverlustes und Beschäftigungszuwachses nach Beschäftigungstypen und Qualifikationsgruppen für die Zeiträume von fünf, zehn und 15 Jahren ausdifferenzieren)?
Leitet die Bundesregierung hieraus einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Branchen werden nach Einschätzung der Bundesregierung am stärksten von den Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung betroffen sein?
Welche Qualifikations- und Einkommensgruppen werden nach Einschätzung der Bundesregierung am stärksten von den Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung betroffen sein, welche am wenigsten?
Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung hieraus ab?
Welche wissenschaftlichen Grundlagen zur kontinuierlichen Erfassung der Digitalisierung und Automatisierung sowie zum Monitoring deren Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und welchen Inhalt haben sie?
Hält die Bundesregierung diese für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Forschungsvorhaben plant die Bundesregierung in ihrem mit 1 Mrd. Euro ausgestatteten Programm zur Produktions-, Dienstleistungs- und Arbeitsforschung im Bereich digitaler Arbeit zu unterstützen, und welche Personen, Unternehmen, Organisationen und Institute werden damit gefördert (bitte nach Fördersumme und Empfängerin und Empfänger auflisten)?