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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bilanz und Perspektiven der Konfliktvermittlung der OSZE Minsk-Gruppe

Bisherige Ergebnisse der OSZE-Minsk-Gruppe bezüglich des armenisch-aserbaidschanischen Konflikts um die Region Berg-Karabach, Ausstattung und Befugnisse der Gruppe, Einschätzung des Konflikts, Einhaltung des Waffenstillstands, Konfliktlösungsalternativen, Auslegungen der Madrider Basisprinzipien, Rückgabe besetzter Gebiete, Lage der Kriegsflüchtlinge, Gewalteskalation an der Line of Contact Anfang August 2014, Vermittlungsanstrengungen Russlands, Ausrüstung der armenischen und aserbaidschanischen Streitkräfte, Waffenlieferungen, armenisch-russisches Militärabkommen<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.10.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/272801.10.2014

Bilanz und Perspektiven der Konfliktvermittlung der OSZE-Minsk-Gruppe

der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Michael Leutert, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die OSZE-Minsk-Gruppe (OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) wurde im März 1992 gegründet. Ihr Anliegen war, den kriegerischen Konflikt der unabhängig gewordenen Südkaukasusrepubliken Armenien und Aserbaidschan um die mehrheitlich von armenischer Bevölkerung besiedelte, abtrünnige Region Berg-Karabach auf friedlichem Weg beizulegen. Die OSZE konnte im Jahr 1994 zwischen den Konfliktparteien einen Waffenstillstand vermitteln, der den zu diesem Zeitpunkt erreichten militärischen Frontverlauf festschrieb. Eine weitergehende politische Lösung des Konflikts wurde bislang nicht erreicht. Gemäß den Beschlüssen des UN-Sicherheitsrats Nr. 822, 853, 874, 884 (1993), der UN-Vollversammlung Nr. 62/243 (2008), des Europarats Res. 1416 (2005) sowie anderer internationaler Organisationen und Institutionen ist das umstrittene Gebiet in völkerrechtlicher Hinsicht weiterhin integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan, wird jedoch von armenischen Streitkräften kontrolliert. In den militärisch besetzten Gebieten wurde ein international nicht anerkanntes De-facto-Regime etabliert. Die Besonderheit des Konflikts besteht darin, dass neben dem ehemaligen Autonomiegebiet weitere sieben umliegende Bezirke besetzt sind, die vor dem Krieg von der aserbaidschanischen Bevölkerung besiedelt waren. Bei den Friedensbemühungen der OSZE muss folglich nicht nur über den endgültigen politischen Status von Berg-Karabach entschieden, sondern auch eine Regelung für die sieben umliegenden Bezirke gefunden werden. Hierbei steht den aserbaidschanischen Binnenvertriebenen ein Rückkehrrecht zu.

Russland, die USA und Frankreich sind gleichberechtigte Co-Vorsitzende in der OSZE-Minsk-Gruppe. In der Praxis ist die Russische Föderation der aktivste Mediator. Moskau unterhält gleichermaßen intensive Beziehungen zu beiden Konfliktparteien. Neben einem militärischen Bündnis mit Armenien hat Russland auch seine politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Aserbaidschan deutlich ausgebaut. Zudem kooperieren beide Länder in Grenzsicherungsfragen eng miteinander, um das Einsickern von bewaffneten Aufständischen aus dem Ausland in die russische Teilrepublik Dagestan zu unterbinden.

Aserbaidschan ist im Jahr 2011 der Bewegung blockfreier Staaten beigetreten und hat im Unterschied zu Georgien sein früheres Interesse an einer NATO-Mitgliedschaft aufgegeben. Vor diesem Hintergrund hat Russland in den letzten Jahren seine Bemühungen verstärkt, um einen Interessenausgleich zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln und einer völkerrechtskonformen Beilegung des Berg-Karabach-Konflikts den Weg zu ebnen.

So wurde zuletzt am 10. August 2014 als umgehende Reaktion auf die jüngste, bislang schwerste Verletzung des Waffenstillstands seit 1994 auf Initiative des russischen Co-Vorsitzenden ein trilateraler Gipfeltreffen der Staatspräsidenten Armeniens, Aserbaidschans und Russlands in Sotschi einberufen, um die Sicherheitslage entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Contact“) zu entspannen und die weitere Gewalteskalation abzuwenden.

Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der OSZE-Minsk-Gruppe die aktuellen Vermittlungsbemühungen der Russischen Föderation unterstützt. Des Weiteren besteht Klärungsbedarf, wie die aktuelle Situation zwischen den Konfliktparteien einzuschätzen ist, und welche eigenen Beiträge die Bundesregierung in der Vergangenheit zur Beilegung dieses ungelösten Konflikts im Südkaukasus geleistet hat.

In Anbetracht des möglichen Umfangs der Recherchearbeiten zur vorliegenden Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller vorab mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die konkrete Finanzausstattung der OSZE-Minsk-Gruppe seit ihrer Tätigkeitsaufnahme in den einzelnen Bereichen entwickelt (bitte möglichst nach Einzelbereichen und pro Jahr auflisten)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalausstattung der OSZE-Minsk-Gruppe seit ihrer Tätigkeitsaufnahme entwickelt (bitte möglichst nach Einzelbereichen und pro Jahr auflisten)?

3

Welche finanziellen und personellen Beiträge hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Mitgliedschaft für die OSZE-Minsk-Gruppe beigesteuert (bitte jeweils möglichst pro Jahr auflisten)?

4

Über welche grundsätzlichen Möglichkeiten verfügen die einfachen Gruppenmitglieder, eigene Vorschläge in die Tätigkeit der OSZE-Minsk-Gruppe einzubringen, und in welchen Fragen hat die Bundesregierung dies in der Vergangenheit ggf. bereits getan?

5

Mit welchem oder welchen Co-Vorsitzenden bzw. mit welchen anderen Mitgliedern hat die Bundesregierung innerhalb der OSZE-Minsk-Gruppe in der Praxis bislang am meisten kooperiert bzw. sich inhaltlich abgestimmt?

6

Wie sehen die Missionsbefugnisse der OSZE-Minsk-Gruppe hinsichtlich der Überprüfungsmöglichkeiten für die Einhaltung der Waffenstillstandsvereinbarung aus, und wie ist der Zugang von OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachtern zu den militärischen Sperrgebieten entlang der Line of Contact konkret geregelt?

7

Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den bisherigen Überprüfungs- und Feldmissionen im Auftrag der OSZE-Minsk-Gruppe bezüglich der Sicherheitslage entlang der Line of Contact und der Bereitschaft der Konfliktparteien, die Waffenstillstandsvereinbarung in der Praxis einzuhalten, gewonnen?

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Häufigkeit der Waffenstillstandsverletzungen in den zurückliegenden Jahren entwickelt?

b) Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, ob eine Konfliktpartei überwiegend für die Waffenstillstandsverletzungen verantwortlich ist, und falls ja, um welche Konfliktpartei handelt es sich?

c) Welche Waffen oder Waffensysteme kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Waffenstillstandsverletzungen üblicherweise zum Einsatz?

d) Wie viele Armeeangehörige bzw. Sicherheitskräfte der Konfliktparteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 entlang der Line of Contact getötet oder verletzt (bitte möglichst getrennt nach Konfliktpartei und pro Jahr auflisten)?

e) Wie viele Angehörige aus der Zivilbevölkerung beider Konfliktparteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 im Umfeld der Line of Contact getötet oder verletzt (bitte möglichst getrennt nach Konfliktpartei und pro Jahr auflisten)?

f) Welche abschließenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nach den Erhebungen von OSZE-Vertretern und Vertretern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zu den Umständen vor, die am 8. März 2011 nahe des Dorfes Orta Garvand im Aghdam-Distrikt zum Tod des neunjährigen Fariz Badalov geführt haben [vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/5638 (neu)]?

g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bewaffnete Spezialkommandos der Konfliktparteien, die die Line of Contact, aber auch die international anerkannte Staatsgrenze zwischen Armenien und Aserbaidschan illegal überqueren, um im Hinterland des jeweiligen Gegners Sabotageakte bzw. Anschläge zu verüben, und wie viele diesbezügliche Vorfälle hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2009 gegeben (bitte möglichst pro Jahr und Art des Vorfalls auflisten)?

h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bauliche Befestigungsmaßnahmen entlang der Line of Contact, um die ortsansässige Zivilbevölkerung vor Scharfschützenbeschuss besser zu schützen, und an welchen Abschnitten bzw. auf welcher Seite der Line of Contact wurden ggf. bislang solche Schutzvorkehrungen getroffen?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den bisherigen Überprüfungs- und Feldmissionen im Auftrag der OSZE-Minsk-Gruppe zum Zustand der Infrastruktur (Verkehrswege, Trink- und Abwasserversorgung, Wohngebäude, soziale und religiöse/kulturelle Einrichtungen etc.) in der Region Berg-Karabach sowie in den sieben umliegenden, besetzten Bezirken gewonnen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Tätigkeit der 2012 von den De-facto-Behörden Berg-Karabachs eingesetzten Kommission zur Untersuchung des sicherheitstechnischen Zustands des Sarsang-Staudamms in der Berg-Karabach-Region gewonnen, und wie sind die von diesem Bauwerk ausgehenden, aktuellen Risiken für die menschliche Sicherheit und Umweltsicherheit einzuschätzen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/14397)?

10

Welche Verabredungen wurden innerhalb der OSZE-Minsk-Gruppe zur Frage einer möglichen Inbetriebnahme des neu errichteten Flughafens in der Berg-Karabach-Region nahe der Ortschaft Khojaly getroffen, und konnte zwischen den Konfliktparteien in dieser Frage eine Übereinkunft oder zumindest eine Annäherung der Positionen erreicht werden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/12440)?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen ein, die sich aus der nicht einvernehmlichen Inbetriebnahme dieses Flughafens im Hinblick auf die Friedensbemühungen der OSZE-Minsk-Gruppe ergeben könnten, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Fall das Risiko, dass die Republik Aserbaidschan unter Berufung auf das Selbstverteidigungsrecht militärische Maßnahmen ergreift, um die militärische oder zivile Nutzung des Flughafens zu unterbinden?

12

Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanischen Streitkräfte, und wie ist ihre aktuelle Gesamtstärke einzuschätzen?

13

Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die armenischen Streitkräfte in Berg-Karabach und den umliegenden, besetzten Gebieten Aserbaidschans, und wie ist ihre aktuelle Gesamtstärke einzuschätzen?

14

Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die armenischen Streitkräfte in Berg-Karabach und den umliegenden, besetzten Gebieten Aserbaidschans zusammen, und wie viele Angehörige der regulären Streitkräfte der Republik Armenien befinden sich darunter (bitte auch Schätzungen, falls keine exakten Zahlenangaben möglich sind)?

15

Betrachtet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Berg-Karabach-Konflikt als einen zwischenstaatlichen oder als einen innerstaatlichen Konflikt, und wer sind aus Sicht der Bundesregierung die genauen Konfliktparteien?

16

Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang seit 2009 Waffen oder Waffensysteme an eine oder beide Konfliktparteien geliefert (bitte möglichst pro Jahr, nach Stückzahl, Waffenart/Waffensystem und Herkunftsland auflisten)?

a) Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang seit 2009 Waffen oder Waffensysteme an die Republik Aserbaidschan geliefert?

b) Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang seit 2009 Waffen oder Waffensysteme an die Republik Armenien bzw. ggf. an das De-facto-Regime in Berg-Karabach geliefert?

17

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen Verteidigungsausgaben Aserbaidschans und Armeniens seit 2009 entwickelt (bitte möglichst getrennt nach Land, pro Jahr, in absoluten Vergleichszahlen in Euro oder US-Dollar sowie in Prozent des Gesamtvolumens des jeweiligen Staatshaushalts ausweisen)?

18

Beinhaltet das 2010 verlängerte Militärabkommen zwischen Russland und Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung neben der Weiternutzung des 102. Militärstützpunkts der russischen Armee in Gjumri (Republik Armenien) und der Übernahme von Grenzsicherungsaufgaben an der armenischtürkischen Grenze auch eine militärische Beistandsgarantie Russlands für das De-facto-Regime in Berg-Karabach?

19

Seit wann und in welcher Höhe erhält nach Kenntnis der Bundesregierung das international nicht anerkannte De-facto-Regime in Berg-Karabach öffentliche Finanzmittel aus den USA, und wie beeinflusst dies die Wahrnehmung der USA als glaubwürdiger Konfliktmediator und wichtiger Co-Vorsitzender der OSZE-Minsk-Gruppe durch eine Konfliktpartei oder beide Konfliktparteien (bitte möglichst pro Jahr auflisten und näher erläutern)?

20

Welche Bedeutung haben nach Einschätzung der Bundesregierung unterschiedliche Auslegungen der Madrider Basisprinzipien durch die Konfliktparteien für ausbleibende Fortschritte bzw. die Stagnation des Friedensprozesses, und worin genau bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. diese Auffassungsunterschiede zwischen den Konfliktparteien?

21

Bei welchen Madrider Basisprinzipien konnten nach Einschätzung der Bundesregierung in den Verhandlungen der OSZE-Minsk-Gruppe seit der Gewaltverzichtserklärung der Staatspräsidenten Armeniens und Aserbaidschans auf dem Moskauer Gipfel vom 2. November 2008 unter Vermittlung des damaligen russischen Staatspräsidenten Dmitri Medwedjew am ehesten konkrete Fortschritte verbucht werden, und wie schlagen sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in der Praxis nieder?

22

Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanische Regierung zu einer möglichen direkten Beteiligung der Defacto-Regierung Berg-Karabachs am Verhandlungsformat der OSZE-Minsk-Gruppe, sofern auch Vertreter der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen aus der Region daran teilhaben dürfen?

23

Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die armenische Regierung zu einer möglichen direkten Beteiligung von Vertretern der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen am Verhandlungsformat der OSZE-Minsk-Gruppe, sofern auch die De-facto-Regierung Berg-Karabachs daran teilhaben darf?

24

Welche Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die De-facto-Regierung Berg-Karabachs zu einer möglichen direkten Beteiligung am Verhandlungsformat der OSZE-Minsk-Gruppe, und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Position der De-facto-Regierung Berg-Karabachs zu einer gleichberechtigten Einbeziehung von Vertretern der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen aus der Region in die Verhandlungen aus?

25

Wie sieht der aktuelle Verhandlungsstand innerhalb der OSZE-Minsk-Gruppe zu einer möglichen, ggf. auch schrittweisen, Rückgabe der sieben besetzten Gebiete außerhalb Berg-Karabachs an Aserbaidschan aus, und wie würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung eine Rückgabe dieser Gebiete auf die Bereitschaft der aserbaidschanischen Verhandlungsseite auswirken, der armenischen Bevölkerung Berg-Karabachs verbindliche Sicherheitsgarantien zu geben?

26

Welchen Standpunkt vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die armenische Verhandlungsseite innerhalb der OSZE-Minsk-Gruppe zur möglichen Rückkehr der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen in diese sieben Provinzen und nach Berg-Karabach, und sind in dieser Frage nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Positionsunterschiede zwischen der Republik Armenien und dem De-facto-Regime Berg-Karabachs vorhanden (bitte erläutern)?

27

Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung innerhalb der OSZE-Minsk-Gruppe in der Frage einer möglichen Rückkehr der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen in die sieben besetzten Provinzen und nach Berg-Karabach (bitte erläutern)?

28

Wurde über die Frage der Rückkehr der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen hinaus innerhalb der OSZE-Minsk-Gruppe auch darüber diskutiert, für die armenischen Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan und die aserbaidschanischen Kriegsflüchtlinge aus Armenien im Rahmen einer Friedenslösung ebenfalls Rückkehrmöglichkeiten zu schaffen, und welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage?

29

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle soziale und wirtschaftliche Lage der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen und Kriegsflüchtlinge aus Armenien in der Republik Aserbaidschan aus, und bestehen ggf. Unterschiede zwischen beiden Gruppen von Flüchtlingen?

30

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle soziale und wirtschaftliche Lage der armenischen Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan in der Republik Armenien aus?

31

Wie viele armenische Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan (die vor dem letzten Krieg außerhalb des Autonomiegebiets lebten) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung (über die Fluchtroute Armenien) zwischenzeitlich in der Region Berg-Karabach und den sieben besetzten Gebieten angesiedelt, und wie ist ihre aktuelle soziale und wirtschaftliche Lage dort einzuschätzen?

32

In welchem Umfang findet nach Kenntnis der Bundesregierung in den sieben besetzten Gebieten außerhalb Berg-Karabachs ein proaktiver Siedlungsneubau statt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus dieser Siedlungstätigkeit im Hinblick auf den OSZE-Minsk-Prozess und das Rückkehrrecht der aserbaidschanischen Binnenvertriebenen in diese betreffenden Gebiete?

33

Wie sieht der aktuelle Verhandlungsstand innerhalb der OSZE-Minsk-Gruppe bezüglich eines temporären Übergangsstatus für Berg-Karabach und der Schaffung eines sicheren Verbindungskorridors zwischen der Republik Armenien und der Enklave Berg-Karabach aus, und welche Standpunkte nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Konfliktparteien gegenwärtig dazu ein?

34

Welchen Stellenwert nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit der einvernehmlichen Neufestlegung der zwischenstaatlichen Grenzen Armeniens und Aserbaidschans mit gegenseitigen Gebietsaustauschen nach dem Muster des Goble-Plans als Alternative zur Statusfrage Berg-Karabachs in den laufenden Verhandlungen der OSZE-Minsk-Gruppe ein, und unterstützt die Bundesregierung diese Konfliktlösungsalternative?

35

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanische Regierung im Verhandlungsverlauf des OSZE-Minsk-Prozesses ihr mehrfach öffentlich geäußertes Angebot einer umfassenden Autonomie für die armenische Bevölkerung in der Region Berg-Karabach bereits konkretisiert, und falls ja, welche einzelnen Elemente sind demnach vorgesehen?

36

Welche gegenwärtigen Präferenzen zeigt nach Kenntnis der Bundesregierung die armenische Bevölkerung in der Region Berg-Karabach bezüglich der im Wesentlichen vorhandenen, finalen Kompromissszenarien (bitte erläutern)

a) Schaffung einer eigenen Autonomieeinheit mit umfassenden Selbstverwaltungsrechten innerhalb der wiederhergestellten territorialen Integrität der Republik Aserbaidschan, ggf. auch mit zusätzlichen Mitspracherechten im Rahmen einer stärkeren Föderalisierung des Landes,

b) Schaffung eines eigenen Staates Berg-Karabach (abzgl. des Großteils der besetzten Gebiete außerhalb) als Ergebnis eines positiven Unabhängigkeitsreferendums unter demokratischer Beteiligung beider Bevölkerungsgruppen aus der Region,

c) Angliederung Berg-Karabachs an die Republik Armenien (abzgl. des Großteils der besetzten Gebiete außerhalb), ggf. mit Gebietskompensationen für Aserbaidschan (Meghri-Korridor) aus der gegenwärtigen Staatsmasse der Republik Armenien?

37

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Vermittlungsanstrengungen der Russischen Föderation nach den schweren Waffenstillstandsverletzungen an der Line of Contact Anfang August 2014, und wie gedenkt die Bundesregierung als Mitglied der OSZE-Minsk-Gruppe, die Bemühungen des russischen Co-Vorsitzenden konkret zu unterstützen?

38

Wie viele Soldaten und Sicherheitskräfte beider Konfliktparteien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der jüngsten Gewalteskalation an der Line of Contact Anfang August 2014 getötet oder verletzt?

39

Kamen bei den mehrtägigen Gefechten an der Line of Contact Anfang August 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung auch großkalibrige Artilleriewaffen zum Einsatz, und hatten die Konfliktparteien bereits damit begonnen, ihre Streitkräfte an einzelnen Frontabschnitten zusammenzuziehen, was zu einer größeren militärischen Eskalation hätte führen können?

40

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich konkreter Ergebnisse des trilateralen Gipfeltreffens der Staatspräsidenten Armeniens und Aserbaidschans auf Einladung des Staatspräsidenten Russlands in Sotschi am 10. August 2014 bislang gewonnen, und inwieweit sind diese Ergebnisse für den weiteren Verlauf des OSZE-Minsk-Prozesses von Bedeutung?

41

Welche eigenen, ggf. auch nachrichtendienstlichen, Erkenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Bemühungen der Russischen Föderation, die Republik Aserbaidschan für einen Beitritt zur Zollunion bzw. Eurasischen Union zu gewinnen, und inwieweit sind diese Bemühungen nach Kenntnis der Bundesregierung mit möglichen Überlegungen verknüpft, im Zusammenhang mit dem Berg-Karabach-Konflikt, die territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan zumindest teilweise wiederherzustellen?

Berlin, den 1. Oktober 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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