Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4351
16. Wahlperiode 19. 02. 2007
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Februar 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/4206 –
Unterstützung der Demokratischen Republik Kongo nach der Wahl
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ziel des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der EU-geführten Operation
EUFOR RD CONGO war es, zur Schaffung eines sicheren Umfeldes zur
Durchführung der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo beizutragen
und damit die Internationale Gemeinschaft bei den politischen Bemühungen
zur Schaffung einer stabilen und friedlichen Demokratischen Republik (DR)
Kongo zu unterstützen. Laut Bundesregierung war EUFOR RD CONGO Teil
eines umfassenden EU-Engagements in der DR Kongo (Bundestagsdrucksache
16/1507).
Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung sagte laut einer ddp-
Meldung vom 2. Juni 2006 in der Leipziger Volkszeitung vom selben Tag: „Ein
Ende für das korrupte System im Land nutzt der Bevölkerung und ist auch im
Interesse einer besseren wirtschaftlichen Zukunft für uns und unserer Märkte.“
Die Europäische Union engagiert sich im Rahmen der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik auch auf Grundlage der gemeinsamen Aktion 2004/847/
GASP des Rates vom 9. Dezember 2004 mit einer Polizeimission in Kinshasa
(EUPOL „Kinshasa“) und aufgrund der gemeinsamen Aktion 2005/355/GASP
des Rates vom 2. Mai 2005 mit einer Beratungs- und Unterstützungsmission
im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo
(EUSEC RD).
Die EUPOL-Kinshasa-Mission hat das Ziel, die Einrichtung und die
Anlaufphase einer Integrierten Polizeieinheit in Kinshasa zu beobachten und beratend
zu begleiten. EUPOL „Kinshasa“ begann offiziell am 12. April 2005. Mit
Wirkung vom 22. November 2005 verlängerte der Rat die Mission bis zum
31. Dezember 2006. Am 8. Dezember 2006 wurde das Mandat von EUPOL
„Kinshasa“ durch den Rat bis zum 30. Juni 2007 verlängert.
Ziel von EUSEC RD ist die erfolgreiche Integration der Armee in der DR
Kongo. Die EUSEC-Mission war ursprünglich bis 2. Mai 2006 befristet und
wurde im April 2006 bis zum 30. Juni 2007 verlängert.
1. Wie viel hat der Einsatz EUFOR RD CONGO insgesamt gekostet?
Operative Ausgaben für Maßnahmen der EU mit militärischen oder
verteidigungspolitischen Bezügen werden in Übereinstimmung mit Artikel 28 Abs. 3
EU-Vertrag grundsätzlich von demjenigen Mitgliedstaat getragen, bei dem sie
entstehen (Prinzip des „costs lie where they fall“). Kosten, die nicht den
Mitgliedstaaten zuzuordnen sind, werden gemeinsam finanziert; für die Verwaltung
dieser Kosten wurde der ATHENA-Mechanismus eingerichtet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über diejenigen Kosten vor, die
den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und den truppenstellenden Drittstaaten
national entstanden sind.
Über den ATHENA-Mechanismus wurde ein gemeinsames Budget in Höhe von
23,225 Mio. Euro verwaltet, das nicht überschritten wurde. Die Erstellung der
Endabrechnung im Rahmen des ATHENA-Mechanismus dauert noch an.
2. Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Einsatz der Bundeswehr in
der DR Kongo im Rahmen von EUFOR RD CONGO vom 30. Juli 2006 bis
zum 30. November 2006?
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben, die durch die Beteiligung der
Bundeswehr an EUFOR RD Congo entstanden sind, betrugen mit Stand 31. Dezember
2006 rund 33,7 Mio. Euro. In diesem Betrag enthalten ist der deutsche Anteil an
den gemeinsamen Kosten der EU in Höhe von rund 4 Mio. Euro. Im
Haushaltsjahr 2007 werden noch weitere Ausgaben in Höhe von bis zu rund 7 Mio. Euro
erwartet, die durch den sog. logistischen Nachlauf entstehen. Hierzu gehören
unter anderem notwendige Maßnahmen zur Materialerhaltung, die das eingesetzte
Gerät nach dem Rücktransport aus der Demokratischen Republik Kongo
durchlaufen muss.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der Operation EUFOR RD
CONGO auf die Stabilisierung des Kongo?
EUFOR RD Congo hat einen entscheidenden Beitrag geleistet, den
demokratischen Prozess in der Demokratischen Republik Kongo zu sichern, und damit
die Stabilisierung des Landes erheblich gefördert. Entscheidend für den
Operationserfolg war eine klar umrissene Aufgabenbeschreibung, das konsequente
Zusammenspiel militärischer und politischer Mittel (u. a. gemeinsame Reisen
des EU-Sondergesandten Ajello und des Operationskommandeurs General
Viereck), die offene Informationspolitik von EUFOR im Kongo, durch die die
Operation die Unterstützung der kongolesischen Bevölkerung gefunden hat, und
eine enge Zusammenarbeit mit der Friedensmission der Vereinten Nationen
(MONUC).
Mit Resolution 1671 (2006) ermächtigte der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen den Einsatz von EUFOR RD Congo während des Wahlzeitraums zwischen
dem 30. Juli 2006 und dem 30. November 2006. Schwerpunkt der Operation
war die Stadt Kinshasa, das politische Gravitationszentrum des Wahlprozesses.
Diese Schwerpunktsetzung hat sich bewährt.
Wahlkampf und Stimmabgabe verliefen im Wesentlichen friedlich. Allein die
Präsenz der Kräfte von EUFOR hat auf potentielle Konfliktparteien
abschreckend gewirkt. Militärisch hat sich EUFOR vor allem im August bei den
Unruhen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der ersten Runde der
Präsidentenwahl bewährt. Einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität leistete EUFOR
während der kritischen Phase nach der Stichwahl im Oktober.
Der Hohe Repräsentant für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
Javier Solana, erstattete dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 9. Januar
2007 Bericht über den Verlauf der Operation. Der Sicherheitsrat dankte der EU
für die erfolgreiche Operation und den wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der
Demokratischen Republik Kongo. Zugleich hob er den Beitrag Deutschlands
besonders hervor. Die Bundesregierung teilt diese positive Bewertung.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährleistung der Sicherheit und
Stabilität in der DR Kongo nach Abzug der EUFOR-Soldaten?
Die Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität in der DR Kongo ist nach
Abzug der EUFOR-Soldaten wieder im Verantwortungsbereich der kongolesischen
Sicherheitskräfte sowie von MONUC. Die Sicherheitslage ist jedoch in Teilen
des Landes weiterhin nicht stabil, sodass eine Präsenz von MONUC in der DR
Kongo noch bis auf Weiteres erforderlich sein dürfte und eine Reduzierung der
Truppenstärke von MONUC an klare, nachvollziehbare Kriterien einer
zunehmenden Sicherheit und Stabilität im Land gekoppelt werden sollte. Die
langfristige Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität hängt auch von der
Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung ab. Mit der internationalen
Gemeinschaft unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die neue
kongolesische Regierung, um möglichst schnelle Fortschritte bei der
Versorgung der Grundbedürfnisse der Menschen zu erzielen.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg beim Aufbau der
Integrierten Polizeieinheit?
Die Integrierte Polizeieinheit (IPU) ist eine der am besten ausgerüsteten und
ausgebildeten Kräfte in der kongolesischen Polizei. Ihr Aufbau ist als Erfolg zu
bewerten. Während mehrerer Unruhephasen im Jahr 2006 hat die IPU eine zentrale
und positive Rolle gespielt. Sie hat deeskalierend, wo nötig aber auch mit dem
notwendigen Nachdruck gewirkt. Diese positive Rolle wurde in entsprechenden
Medienberichten gewürdigt.
7. Inwiefern beteiligt sich Deutschland an EUPOL „Kinshasa“?
Deutschland ist derzeit personell nicht an EUPOL Kinshasa beteiligt.
8. Wie hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die
Mandatsverlängerung von EUPOL „Kinshasa“ verhalten?
Deutschland hat sich in den relevanten EU-Gremien für eine
Mandatsverlängerung von EUPOL „Kinshasa“ ausgesprochen. Wie allgemein üblich, wurde nach
Abschluss der Beratungen in den Gremien die Verlängerung nach dem
Einstimmigkeitsprinzip beschlossen.
9. Was waren die Gründe für das Abstimmungsverhalten der
Bundesregierung?
Der Positionierung der Bundesregierung wie dargestellt lag die Absicht
zugrunde, mit der Verlängerung des Mandates für EUPOL Wiederaufbau und
Stabilisierung der DR Kongo auf einem wesentlichen Felde des Sicherheitssektors
weiter nachhaltig zu unterstützen.
10. Aus welchen Gründen wurde das Mandat von EUPOL „Kinshasa“
lediglich um ein halbes Jahr verlängert, und wie bewertet die Bundesregierung
dies?
Die Entscheidung über die Verlängerung des Mandats von EUPOL Kinshasa im
Dezember 2006 um ein halbes Jahr bis Juni 2007 wurde im Kreise der EU-
Mitgliedstaaten einvernehmlich gefällt. Unmittelbar vor der Übernahme der EU-
Ratspräsidentschaft war Deutschland in den Entscheidungsprozess Ende 2006
maßgeblich eingebunden. Als gemeinsames Verständnis lag und liegt dabei
zugrunde, dass die Unterstützung des kongolesischen Polizeisektors Ende Juni
2007 nicht enden, sondern über diesen Zeitpunkt hinaus im Rahmen der
Möglichkeiten fortgesetzt werden wird. Wesentliches Sachargument für das
gewählte Vorgehen ist insofern die Möglichkeit, zu Ende Juni/Anfang Juli 2007
eine Synchronisierung des Mandates EUPOL Kinshasa mit dem ebenfalls dann
endenden und nach übereinstimmender Meinung in der EU abermals zu
verlängernden Mandat EUSEC RDC herbeizuführen. Die entsprechende Vorarbeit
hierfür wird derzeit in den relevanten Brüsseler Gremien geleistet.
11. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft
dafür einsetzen, dass das Mandat von EUPOL „Kinshasa“ über den
30. Juni 2007 verlängert wird, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Inwiefern beteiligt sich Deutschland an EUSEC RD?
Deutschland beteiligt sich derzeit mit einem Stabsoffizier an EUSEC, der
maßgeblich in das dort integrierte Zahlungskettenprojekt eingebunden ist.
13. Wie hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die
Mandatsverlängerung von EUCEC RD verhalten?
Deutschland hat sich in den relevanten EU-Gremien für eine
Mandatsverlängerung von EUSEC RD ausgesprochen. Wie allgemein üblich, wurde nach
Abschluss der Beratungen in den Gremien die Verlängerung nach dem
Einstimmigkeitsprinzip beschlossen.
14. Was waren die Gründe für das Abstimmungsverhalten der
Bundesregierung?
Der Positionierung der Bundesregierung wie dargestellt lag die Absicht
zugrunde, mit der Verlängerung des Mandates für EUSEC RD Wiederaufbau und
Stabilisierung der DR Kongo auf einem wesentlichen Felde des
Sicherheitssektors weiter nachhaltig zu unterstützen.
15. Aus welchen Gründen wurde das Mandat von EUSEC RD lediglich um
ein Jahr verlängert, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Die im Mai 2005 begonnene und zunächst im Mai 2006 auslaufende Mission
EUSEC RDC wurde vor Ablauf bis Juni 2007 verlängert. Seit November 2005
beinhaltet sie zusätzlich das in der Antwort zu Frage 12 erwähnte
Zahlungskettenprojekt.
Mit der Verlängerung der Gesamtmission um ein Jahr bis Ende Juni 2007 hat die
EU verschiedene Belange ausbalanciert: einerseits gewährleistet sie damit
Kontinuität, andererseits hält sie die Option offen, nach Ablauf der Verlängerung im
Lichte des Übergangsprozesses in der DR Kongo eine situationsangepasste
Neuausrichtung und/oder Anpassung vorzunehmen. Auch hier lag und liegt als
gemeinsames Verständnis zugrunde, dass die Unterstützung des kongolesischen
Sicherheitssektors Ende Juni 2007 nicht enden und über diesen Zeitpunkt hinaus
im Rahmen der Möglichkeiten fortgesetzt werden wird.
16. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft
dafür einsetzen, dass das Mandat von EUSEC RD über den 30. Juni 2007
verlängert wird, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Sind die Mandate von EUPOL „Kinshasa“ sowie die EUSEC-Mission
nach Einschätzung der Bundesregierung in ein kohärentes politisches
Gesamtkonzept zur Schaffung von Sicherheit und Demokratisierung in der
DR Kongo eingebettet, und wenn ja, aus welchen Bausteinen besteht
dieses?
Die Bundesregierung ist bestrebt, zusammen mit den Partnern zu einem
kohärenten politischen Gesamtkonzept beizutragen. Maßgeblich hierfür ist jedoch
die Zusammenarbeit mit der Regierung der DR Kongo, die wegen der gerade
erst erfolgten Regierungsbildung noch am Anfang steht.
Die internationale Gemeinschaft wird der neuen Regierung in der DR Kongo
anbieten, in partnerschaftlichem Geist ein wirkungsvolles politisches,
sicherheitspolitisches und entwicklungspolitisches Beratungs- und Diskussionsforum zu
etablieren. Hieran wird sich Deutschland auch über die Zeit der EU-
Ratspräsidentschaft hinaus beteiligen. Dabei wird das Prinzip der afrikanischen
Eigenverantwortung (african ownership) genauso Berücksichtigung finden wie die
nationale Verpflichtung aller Partner der DR Kongo zu einem verantwortungsvollen
Umgang mit Steuergeldern. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Bereich der
Sicherheitssektorreform, in dem die EU bereits seit Jahren aktiv ist (EUSEC,
EUPOL). Dieses Engagement wird fortgesetzt und intensiviert werden. Zentrale
Elemente dabei werden die Bereiche Militär, Polizei und Justiz darstellen.
18. Wenn nein, warum nicht?
Entfällt.
19. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft für
die Erarbeitung bzw. Verbesserung eines solchen Konzepts einsetzen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Schaffung von
institutionellen Voraussetzungen auf nationaler und lokaler Ebene des Kongo zu
unterstützen, die für eine friedliche und rechtsstaatliche Entwicklung
notwendig sind?
Voraussetzung für eine friedliche und rechtsstaatliche Entwicklung sind eine
gewisse politische Stabilität, die Konsolidierung der kongolesischen Armee (auf
die Antworten zu den Fragen 15 bis 17 wird verwiesen) sowie eine demokratisch
legitimierte Regierung. Die erfolgreichen Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen sowie die Senats-, Gouverneurs- und Provinzwahlen waren daher
entscheidende Schritte hin zu einer solchen Entwicklung.
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit
gezielt Kapazitätsaufbau bei staatlichen Institutionen unterstützen, u. a. im Bereich
Naturschutz, Wasserver- und -entsorgung und Gesundheit. Die
Entwicklungszusammenarbeit der EU wird sich insbesondere der Reform der
Sicherheitssektoren annehmen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, dass es nur dann
dauerhaft Stabilität in der DR Kongo geben kann, wenn den Menschen eine
Perspektive gegeben wird und sie spüren, dass es ihnen in ihrem täglichen
Leben besser geht als früher?
Die Bundesregierung teilt diese Überlegungen.
22. Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Die Bundesregierung wirkt mit ihrer entwicklungspolitischen Arbeit in der DR
Kongo gezielt auf schnelle und sichtbare Ergebnisse hin. Durch Mikrokredite
kann die arme Bevölkerung schnell und direkt erreicht werden. Sie wird so in
die Lage versetzt, Einkommen durch den Aufbau eigener Unternehmen zu
generieren. Die Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und Ausbildung
werden durch Einbeziehung von Ex-Kombattanten sowie der Kriegsopfer
(vergewaltigte Frauen, Kinder) auch der besonderen Postkonfliktsituation gerecht.
Umfangreiche Rehabilitierungsmaßnahmen im Bereich der Wasserver- und
-entsorgung in fünf Sekundärstädten sind vorgesehen. Im Gesundheitssektor
(HIV/Aids Bekämpfung) werden in Kinshasa Blutbanken aufgebaut. Weitere
Maßnahmen umfassen den verbesserten Zugang zu Medikamenten, Aufklärung,
Präventionsmaßnahmen, Mutter-Kind-Betreuung.
23. Betrachtet die Bundesregierung die DR Kongo in der
Entwicklungszusammenarbeit nach wie vor als „potentielles Kooperationsland“, und
wenn ja, wieso wurde die DR Kongo bei der durch die Bundesregierung
postulierten enormen Bedeutung des Landes kein
„Schwerpunktpartnerland“ in der Entwicklungszusammenarbeit?
Aufgrund der zentralen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung des Landes
in der Region und des außerordentlich hohen Bedarfs an finanzieller und
technischer Unterstützung durch die Entwicklungszusammenarbeit soll die DR
Kongo im Rahmen der nächsten Regierungsverhandlungen den Status eines
„Partnerlandes“ mit drei Schwerpunkten (früher „Schwerpunktpartnerland“)
erhalten.
24. Wie haben sich der Personalbestand und die finanzielle Ausstattung der
deutschen Botschaft in Kinshasa in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Im Zeitraum 1997 bis 2006 hat sich der Gesamtpersonalbestand der Botschaft
Kinshasa, d. h. die Summe der Entsandten des Auswärtigen Amts sowie anderer
Behörden und der Ortskräfte von 40 Beschäftigten (1997) auf 35 Beschäftigte
(2006) verringert (Minderung um 12,5 Prozent). Dieses Ergebnis ist
hauptsächlich auf Entwicklungen im Bereich der Ortskräfte zurückzuführen.
Entsandte des Auswärtigen Amts
Im höheren Dienst ist die Besetzung der Botschaft mit 3 Personalstellen
(einschließlich Leiter) seit 1997 konstant geblieben, wenn man von der
überplanmäßigen Zuteilung eines zusätzlichen Mitarbeiters in den Jahren 1997 und 1998
absieht. Gleiches gilt für den gehobenen Dienst (4 Personalstellen), mit
Ausnahme in den Jahren 1998 und 1999, in denen ebenfalls eine überplanmäßige
Personalzuteilung stattgefunden hatte. Die Personalausstattung im mittleren und
einfachen Dienst ist im Vergleichszeitraum konstant geblieben (mittlerer Dienst: 2,
einfacher Dienst: 1). Im Vorzimmer-Schreib- und Telefon-Dienst (VST-Dienst)
verfügt die Botschaft seit 2003 über zwei Personalstellen, nachdem im Jahre
2002 eine von drei VST-Stellen aufgrund der Einsparungsvorgaben des BMF
abgezogen werden musste.
Entsandte anderer Behörden
Bei dem der Botschaft Kinshasa für spezifische Aufgaben zugeteilten Personal
anderer Behörden war im Zeitraum von 1997 bis 2006 ein Aufwuchs zu
verzeichnen. Da die Botschaft Kinshasa über keinen eigenen Militärattaché-Stab
verfügt, wurde ihr für die Dauer des EUFOR RD CONGO-Einsatzes, an dem ein
Kontingent der Bundeswehr beteiligt war, ein Militärpolitischer Berater
zugeteilt.
Ortskräfte
Im Jahr 2001 wurden von der Botschaft selbst angestellte Sicherheitskräfte
entlassen und aus finanziellen und organisatorischen Gründen durch Mitarbeiter
eines Bewachungsunternehmens ersetzt. Bei den übrigen Ortskräften sind
geringfügige aufgabenbezogene Schwankungen zu verzeichnen.
Perspektive
Die Botschaft Kinshasa wird zum einheitlichen Versetzungstermin 2007 (EVT
2007) um eine Beraterin des BMZ für den Aufgabenbereich
„Entwicklungspolitische Zusammenarbeit“ (sog. EZ-Beraterin) verstärkt, um den großen
Herausforderungen im entwicklungspolitischen Bereich nach der Wahl besser
gerecht werden zu können. Wegen der besonderen aktuellen politischen
Bedeutung ist die EZ-Beraterin derzeit über die GTZ vorab per Dienstreise an die
Botschaft abgeordnet.
Nach derzeitigem Stand wird das Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge
(BAMF) ab EVT 2007 keinen Mitarbeiter mehr für eine Tätigkeit bei der
Botschaft Kinshasa abstellen. Das Auswärtige Amt ist angesichts der fortdauernden
Ressourcenknappheit nicht in der Lage, diesen Dienstposten mit eigenem
Personal zu besetzen. Die Asylsachbearbeitung muss daher auf vorhandenes Perso-
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Entsandte Auswärtiges Amt 14 15 14 13 13 13 12 12 12 12
Entsandte anderer Behörden 2 3 8 6 5 3 2 3 3 5
Ortskräfte 24 27 27 27 27 18 18 18 18 18
Gesamtpersonalbestand 40 45 49 46 45 34 32 33 33 35
nal umgeschichtet werden. Es ist geplant, im 2. Halbjahr 2007 bei der Botschaft
Kinshasa eine Organisationsberatung durch eine Inspektion des Auswärtigen
Amtes durchzuführen, in deren Rahmen auch die Personalausstattung überprüft
werden soll.
Finanzielle Ausstattung
Die Botschaft Kinshasa verfügt über ein jährliches Budget von ca. 300 000 Euro
für die Bestreitung der mit dem Betrieb verbundenen laufenden Ausgaben (u. a.
Besoldung der Ortskräfte, Geschäftsbedarf, lokale Kommunikation, Reisen im
Gastland, Bewirtschaftungskosten für die Liegenschaften, Kfz-Betrieb).
Zusätzlich stehen der Botschaft jährlich 100 000 Euro für Kleinstmaßnahmen der
technischen Zusammenarbeit (sog. Kleinstprojekte) und ingesamt ca. 6 000 Euro für
Kulturprojekte und Maßnahmen zur Information über Deutschland zur
Verfügung.
Der „Compound“ mit Kanzleigebäude und Residenz befindet sich in
Bundeseigentum.
25. Wie haben sich die Wahlen in der DR Kongo auf die bestehenden
Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und der DR Kongo ausgewirkt, und
was hat die Bundesregierung unternommen, um diese auszubauen?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine zahlenmäßigen Aussagen
über Veränderungen der Handelsbeziehungen gemacht werden.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Potentiale der
DR Kongo und die Bedeutung der DR Kongo als Exportmarkt für
deutsche Unternehmen?
Die DR Kongo besitzt einige der weltweit größten Vorkommen an Gold,
Diamanten und wertvollen Erzen (Kupfer, Nickel, Zink, Coltan); die fehlende
Infrastruktur stellt jedoch das größte Hindernis zur Förderung der Rohstoffe und zur
Entwicklung des Landes dar. In den nächsten Jahren sollen daher von der
Regierung der DR Kongo große Infrastrukturprojekte realisiert werden, u. a. der
Ausbau des Straßen- und Schienennetzes, der Wasser- und Energieversorgung und
die Modernisierung des Containerhafens Matadi, wichtigster
Warenumschlagplatz des Landes. Von der internationalen Gebergemeinschaft werden hierfür
erhebliche Aufbaumittel zur Verfügung gestellt werden. Für die deutsche
Wirtschaft bieten sich hierdurch Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere bei der
Zulieferung von Maschinen und Ausrüstungen. Deutsches Know-how wird im
Land sehr geschätzt, das deutsche Ansehen ist durch die
Verantwortungsübernahme bei EUFOR RD Congo gestiegen. Problematisch sind die fehlende
Rechtssicherheit und die mangelnde Kontrolle des gesamten Landes durch die
Zentralregierung. Zudem müssen sich deutsche Unternehmen gegen die
alteingesessene Konkurrenz aus Belgien und Frankreich, aber auch gegen China
durchsetzen. Der Markt der DR Kongo bleibt somit ein schwieriger, den
deutsche Firmen nur zögernd erschließen.
27. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der DR Kongo zu stärken?
Im März 2007 ist eine Informations- und Kontaktreise von deutschen
Unternehmen in die DR Kongo geplant, an der sich auch Vertreter des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie beteiligen. Ziel dieser Reise ist die
Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten und Anbahnung von Kontakten mit
kongolesischen Unternehmen. Ebenso sind Gespräche mit Regierungsstellen
vorgesehen.
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Handelsverträge mit
deutschen Firmen im Rohstoffbereich, und wenn ja, welche bzw. in welchem
Umfang?
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen firmenbezogenen Angaben
vor.
Laut Handelsstatistik wurden im Jahr 2005 Kupfer- und Kupferlegierungen im
Wert von 8,6 Mio. Euro, Holz (Bau-, Nutz-, Rund- und Schnittholz) im Wert von
0,8 Mio. Euro und sonstige Rohstoffe für die chemische Industrie im Wert von
0,6 Mio. Euro importiert. In etwa gleichen Relationen dürfte sich die Einfuhr
2006 bewegen, für die noch keine Aufgliederung nach Warenpositionen
vorliegt.
29. Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen die Handelsbeziehungen im
Rohstoffbereich auszubauen, und wenn ja, welche?
Es gibt grundsätzliche Überlegungen, wie bestehende Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung, wie z. B. ungebundene Finanzkredite zur
Rohstoffsicherung, bei einigen in Frage kommenden Ländern eingesetzt werden können.
Konkrete Pläne bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
Die Bundesregierung hat über den Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI) im September 2006 eine Abfrage bei den im Rohstoffbereich (fördernd
und verarbeitend) tätigen deutschen Unternehmen durchführen lassen.
Gemeinsam soll ein geeignetes Modell zur Zertifizierung von Rohstoffgewinnung und
-vermarktung entwickelt und als Pilotmaßnahme umgesetzt werden.
30. Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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