Errichtung eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die italienische Regierung schlägt laut einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Dokument vor, in Libyen oder Tunesien ein Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit anzusiedeln. Ein Papier mit ersten Überlegungen wurde demnach an alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verschickt und wird dort geprüft. Der Polizeiposten soll dabei helfen, einen „Gürtel“ um den Mittelmeerraum und den Balkan zu ziehen. Auch an der EU-Außengrenze zur Türkei soll ein solches Zentrum mit Bulgarien und Griechenland entstehen. Soweit bekannt, ist hierfür der Grenzübergang Kapitan Andreevo im Gespräch, eine erste Vereinbarung hierzu wurde bereits unterzeichnet (www.press.mvr.bg/en/News/news131022_01.htm). Der Vorschlag zur Einrichtung eines weiteren Zentrums in der Maghreb-Region zielt laut dem EU-Dokument auf eine „Bekämpfung krimineller Aktivitäten“ und die Schaffung eines „effektiven Informationsnetzwerks“. Die Zentren könnten dann als „Antenne“ dienen, um Nachrichten über bestimmte Kriminalitätsphänomene auszutauschen. Genannt werden „Terrorismus, illegale Einwanderung, Menschenhandel und organisiertes Verbrechen“. Auch der gegenseitige Austausch von Erfahrungen und Praktiken soll darüber abgewickelt werden. Alle teilnehmenden Länder sollten Verbindungsbeamte entsenden. Auch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) und die kriminalpolizeiliche Agentur Europol würden eingebunden.
Laut dem Papier seien die Länder des Maghreb besonders von kriminellen Verkehrs- und Handelsströmen betroffen. Kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“ verbündeten sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter. Manche hätten überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen. Auf diese Weise gelange immer mehr Kriminalität auch nach Südeuropa. Italien sei davon besonders betroffen. Das Zentrum in Libyen oder Tunesien soll nach dem Vorschlag Italiens zeitgleich mit dem Zentrum in Kapitan Andreevo entstehen. Beide Zentren sollen dann Informationen mit zwei italienischen Kommandozentralen austauschen, die dafür in der Region Apulien und auf Sizilien errichtet werden. Das Papier bleibt unpräzise, welche weiteren italienischen Lagezentren genutzt werden sollen. Die Rede ist beispielsweise von einem „internationalen Kontrollzentrum zur Polizeikooperation“, was auch die Zusammenarbeit der Kriminalpolizeien nahelegt. Italien würde dabei von seiner traditionell guten Polizeizusammenarbeit auf dem Balkan profitieren. Die italienischen Carabinieri waren beim Aufbau eines südosteuropäischen Polizeizentrums behilflich, das in Bukarest nach Vorbild des Europäischen Polizeiamtes (Europol) entstand (Bundestagsdrucksache 17/5133).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen53
Was ist der Bundesregierung über das Zustandekommen eines Vorschlags der italienischen Regierung bekannt, wonach in Libyen oder Tunesien ein Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit angesiedelt werden soll?
Wann haben welche Bundesbehörden erstmals von einem solchen Ansinnen Kenntnis erlangt?
Inwiefern und mit welchem Inhalt bzw. welchen Verabredungen wurde der Vorschlag auch auf dem Treffen des deutschen und italienischen Innenministers erörtert (Deutsche Welle, 2. September 2014)?
Wann hat die Bundesregierung den Vorschlag offiziell erhalten, und wo bzw. auf welche Weise wird dieser nun behandelt?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die darin aufgestellte Behauptung, die Länder des Maghreb seien besonders von kriminellen Verkehrs- und Handelsströmen betroffen, kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“ verbündeten sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter und manche hätten überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Regierung in Rom aufgestellte Behauptung, besonders „Terrorismus, illegale Einwanderung, Menschenhandel und organisiertes Verbrechen“ seien ein Problem und sollten über das neue Zentrum bekämpft werden?
Die Bekämpfung welcher „krimineller Aktivitäten“ im Maghreb ist aus Sicht der Bundesregierung besonders erforderlich?
Inwiefern hat sich die EU-Grenzagentur FRONTEX (auch der Verwaltungsrat) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Vorschlag zur Errichtung eines EU-Polizeipostens im Maghreb befasst?
Inwiefern war die Einrichtung eines EU-Polizeipostens im Maghreb nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der EU-Polizeioperation EUBAM Libyen thematisiert worden?
Welche Maßnahmen von EUBAM Libyen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorübergehend oder endgültig unterbrochen, und wann soll über die Art und Weise einer Fortführung entschieden werden?
Wie viele „Ex-Kombattanten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Abbruch von EUBAM Libyen in staatliche Sicherheitsbehörden integriert worden, und um welche handelt es sich dabei?
Welchen Fortgang nahm das von der Bundesregierung geplante Ausbildungsprogramm für 200 Angehörige der libyschen Diplomatenpolizei nach den neuerlichen Kämpfen in Libyen?
Aus welchen Komponenten welcher Hersteller bestand der „Aufbau eines Grenzkontrollsystems zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr radioaktiver Stoffe“, für das die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 Gelder zur Verfügung gestellt hat (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 20d)?
Auf welche Weise steht die Bundesregierung in Libyen weiterhin mit „Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ in Kontakt (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 20d), und welche Verabredungen zu einer möglichen Evakuierung oder aber Fortführung der Produktion wurden im Zuge der jüngsten Krise getroffen?
Über welche neueren Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich von „Ausbildungsmaßnahmen“ oder einem sonstigem Austausch von Angehörigen libyscher sowie US-Sicherheitsbehörden, die nach Angaben der Bundesregierung im US-Generalkonsulat in Frankfurt stattfanden und sich aus „Bediensteten des libyschen Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums und der Zollbehörde“ zusammensetzte (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 28)?
Welche „Grundfertigkeiten und -kenntnisse des Grenzschutzes“ sowie „Grundlagen in den Bereichen Organisation und Planung sowie der Risikoanalyse“ wurden den libyschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in Frankfurt vermittelt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob der bereits vom Europäischen Auswärtigen Dienst im Rahmen von EUBAM Libyen besuchte Grenzübergang Ra’s Ajdir als möglicher Standort eines EU-Polizeipostens im Gespräch war oder ist (www.youtube.com/watch?v=CVEGejxJcXU)?
Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die Grenzagentur FRONTEX und das Europol in den Standort eines EU-Polizeipostens eingebunden werden, und welche Erläuterungen der italienischen Regierung sind ihr hierzu bekannt?
Welche zwei italienischen Kommandozentralen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, mit denen das Zentrum in Libyen oder Tunesien sowie das Zentrum in Kapitan Andreevo Informationen austauschen soll?
Inwiefern sind diese in der Region Apulien und auf Sizilien anvisierten Zentren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits existent?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem weiteren „internationalen Kontrollzentrum zur Polizeikooperation“ in Italien gemeint, an das die Zentren angebunden werden könnten?
Welche italienischen Lagezentren zur internationalen Zusammenarbeit der Kriminal- und Grenzpolizeien sowie des Zolls sind der Bundesregierung bekannt, und von welchen Polizeien bzw. Gendarmerien werden diese nach ihrer Kenntnis betrieben?
Von welchen existierenden Regelungen könnte ein EU-Polizeiposten unter Mitarbeit von FRONTEX und Europol in Nordafrika rechtlich abgedeckt werden?
Sofern nicht auf existierende Regelungen zurückgegriffen werden kann, was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Art von „Ad-hoc-Vereinbarungen“ laut dem Vorschlag Italiens mit den Ländern abgeschlossen werden könnten, um ein solches Zentrum überhaupt einzurichten?
Was ist der Bundesregierung aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen, Berichten aus Brüssel oder ihrer Mitarbeit im FRONTEX-Verwaltungsrat über den neueren Stand der Verhandlungen eines Arbeitsabkommens zwischen FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Was ist der Bundesregierung über weitere operative oder strategische Abkommen von FRONTEX und Europol mit Tunesien oder Libyen bekannt?
Inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits verhandelt, bzw. welche Positionen sind hierzu von den Regierungen in Tunis und Tripolis bekannt?
Inwiefern bzw. weshalb ist die Bundesregierung der Ansicht, dass solche Abkommen überhaupt von Vorteil wären?
Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung die Behandlung eines „Optionenpapiers zur EU-Unterstützung des Grenzmanagements in der Sahelregion“ der Europäischen Union, das auf Anforderung des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zustande kam und Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Grenzmanagements im Sahel-Sahara-Raum enthält (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Um welche Länder geht es dabei konkret?
Welche „Optionen“ werden im Papier aufgeführt, und wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert, bzw. mit welchem Inhalt wird sie sich in die Diskussionen einbringen?
Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag Italiens, wonach die EU und ihre Mitgliedstaaten militärische Aufklärungskapazitäten im Mittelmeer zur Suche nach Migranten einsetzen sollten und hierin auch NATO-Verbände eingebunden werden könnten (Ratsdok. 16394/13)?
Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen bzw. Mitteilungen der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-Mitgliedstaaten darüber bekannt, inwiefern Geflüchtete auch soziale Medien nutzen, um ihre Überfahrten zu erleichtern bzw. Kontakt zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern aufzunehmen, und um welche Plattformen handelt es sich dabei?
Was wurde von der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-Mitgliedstaaten darüber mitgeteilt, inwiefern auch Anwendungen für Mobilgeräte (sogenannte Apps) existieren, um Überfahrten zu erleichtern bzw. Kontakt zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern aufzunehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt entsprechender Aussagen?
Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines afrikanischen Polizeinetzwerks „Afripol“ bekannt, das Ermittlungskapazitäten unter anderem für die Bekämpfung unerwünschter Migration bereitstellen soll (www.thecitizen.co.tz, 20. Februar 2014)?
Welche Polizeien welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an „Afripol“ teil, und auf welche Weise wird das Netzwerk auch durch Bundesbehörden unterstützt?
Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines polizeilichen Informationssystems „WAPIS“ für Polizeien Westafrikas bekannt?
Auf welche Weise war oder ist die Bundesregierung an den FRONTEX-Operationen „Hermes“, „Aenas“ und „Triton“ beteiligt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der „Task Force Mittelmeer“ vorgeschlagene Priorität einer unverzüglichen Rückführung von ausreisepflichtigen Migranten inzwischen umgesetzt worden ist (www.neues-deutschland.de vom 30. September 2014 „EU will Flüchtlingsrettung einschränken“)?
Durch welche Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, wie von der „Task Force Mittelmeer“ vorgeschlagen, zu verhindern, „dass tunesische Boote libyschen Schleusern zur Verfügung gestellt werden“ (Mitteilung der Europäischen Kommission COM/2013/0869 final)?
Mit welchen Regierungen afrikanischer Staaten arbeitet FRONTEX im Rahmen seiner „Africa Frontex Intelligence Community“ (AFIC) nach Kenntnis der Bundesregierung direkt zusammen?
Welche weiteren Informationen liegen der Bundesregierung mittlerweile vor, auf welche Art und in welchem Umfang der EAD, die Organe der GSVP sowie deren Missionen EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libyen in die AFIC eingebunden sind (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über eine AFIC-Konferenz in Warschau im Mai 2014 bekannt, wer bereitete diese vor, und welche Punkte wurden dort behandelt (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Welche Anstrengungen kann die Bundesregierung unternehmen, um den Fragestellern zu verdeutlichen, auf welche Weise und in welcher Qualität in AFIC-Berichten auch „diverses Kartenmaterial, Statistiken, Grafiken und Dokumentenmuster“ sowie „Schiffe und Boote, die für die illegale Migration im Mittelmeer genutzt werden“, enthalten sind bzw. in welcher Qualität diese abgebildet und/oder beschrieben sind (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Mit welcher Liste von „möglichen Prioritäten, die einer weiteren Erörterung durch Entscheidungsträger in Europa und Afrika bedürfen“, schließt der AFIC-Bericht 2013?
Auf welche Weise sollen diese Prioritäten darauf abzielen, „Maßnahmen zur Verhinderung von Todesfällen bei Schleusungen über das Mittelmeer zu optimieren, das Risiko von Terrorismus an den nationalen Grenzen in Afrika zu reduzieren und die Voraussetzungen zur Erkennung und Bekämpfung von Urkundendelikten zu verbessern“?
Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung in einem AFIC-Bericht bereits davon die Rede, dass die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten eigene Polizeikapazitäten im Maghreb ansiedeln sollten oder könnten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „Task Force Mittelmeer“ mit internationalen Organisationen, wie dem kriminalpolizeilichen Institut bei den Vereinten Nationen (UNODC), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) oder der Polizeiorganisation Interpol, zusammenarbeitet?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Thema der unerwünschten Migration auch auf der Tagung „Police Chief Convention“ vom 25. September 2014 bei dem Europäischen Polizeiamt Europol behandelt wurde, und welche Verabredungen wurden getroffen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur von der Regierung Österreichs eingebrachten „Safe lives“ (Kurier, 21. September 2014) hinsichtlich einer Quotenregelung zur Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU, neuen Programmen zu Resettlement bzw. Neuansiedlung und der Einrichtung von sicheren Fluchtkorridoren zur Vermeidung weiterer Toter?
Was spräche aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Vorschläge?
Wann und wo wird der Vorschlag Österreichs nach Kenntnis der Bundesregierung weiter beraten?