[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3024
18. Wahlperiode 31.10.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2771 –
Errichtung eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die italienische Regierung schlägt laut einem von der britischen
Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Dokument vor, in Libyen oder
Tunesien ein Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit anzusiedeln. Ein
Papier mit ersten Überlegungen wurde demnach an alle Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) verschickt und wird dort geprüft. Der Polizeiposten
soll dabei helfen, einen „Gürtel“ um den Mittelmeerraum und den Balkan zu
ziehen. Auch an der EU-Außengrenze zur Türkei soll ein solches Zentrum mit
Bulgarien und Griechenland entstehen. Soweit bekannt, ist hierfür der
Grenzübergang Kapitan Andreevo im Gespräch, eine erste Vereinbarung hierzu wurde
bereits unterzeichnet (
www.press.mvr.bg/en/News/news131022_01.htm). Der
Vorschlag zur Einrichtung eines weiteren Zentrums in der Maghreb-Region zielt
laut dem EU-Dokument auf eine „Bekämpfung krimineller Aktivitäten“ und die
Schaffung eines „effektiven Informationsnetzwerks“. Die Zentren könnten dann
als „Antenne“ dienen, um Nachrichten über bestimmte Kriminalitätsphänomene
auszutauschen. Genannt werden „Terrorismus, illegale Einwanderung,
Menschenhandel und organisiertes Verbrechen“. Auch der gegenseitige Austausch
von Erfahrungen und Praktiken soll darüber abgewickelt werden. Alle
teilnehmenden Länder sollten Verbindungsbeamte entsenden. Auch die Europäische
Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) und die kriminalpolizeiliche
Agentur Europol würden eingebunden.
Laut dem Papier seien die Länder des Maghreb besonders von kriminellen
Verkehrs- und Handelsströmen betroffen. Kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“
verbündeten sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter. Manche hätten
überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen. Auf diese Weise
gelange immer mehr Kriminalität auch nach Südeuropa. Italien sei davon
besonders betroffen. Das Zentrum in Libyen oder Tunesien soll nach dem Vorschlag
Italiens zeitgleich mit dem Zentrum in Kapitan Andreevo entstehen. Beide
Zentren sollen dann Informationen mit zwei italienischen Kommandozentralen
austauschen, die dafür in der Region Apulien und auf Sizilien errichtet werden. Das
Papier bleibt unpräzise, welche weiteren italienischen Lagezentren genutzt
werden sollen. Die Rede ist beispielsweise von einem „internationalen Kontroll-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Oktober 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3024 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezentrum zur Polizeikooperation“, was auch die Zusammenarbeit der
Kriminalpolizeien nahelegt. Italien würde dabei von seiner traditionell guten
Polizeizusammenarbeit auf dem Balkan profitieren. Die italienischen Carabinieri
waren beim Aufbau eines südosteuropäischen Polizeizentrums behilflich, das in
Bukarest nach Vorbild des Europäischen Polizeiamtes (Europol) entstand
(Bundestagsdrucksache 17/5133).
1. Was ist der Bundesregierung über das Zustandekommen eines Vorschlags
der italienischen Regierung bekannt, wonach in Libyen oder Tunesien ein
Zentrum für die Polizei- und Zollzusammenarbeit angesiedelt werden soll?
In der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 12. September 2014
stellte die italienische Präsidentschaft ihre Initiative zur Einrichtung von
Informationsaustausch-Zentren im Mittelmeerraum zur verbesserten Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Kriminalität vor. Weitere Hintergründe zum
Zustandekommen des Vorschlags sind der Bundesregierung nicht bekannt.
2. Wann haben welche Bundesbehörden erstmals von einem solchen Ansinnen
Kenntnis erlangt?
Das Bezugsdokument wurde am 9. September 2014 für die Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung, an der das Bundesministerium des Innern (BMI) teilnimmt,
vorgelegt.
3. Inwiefern und mit welchem Inhalt bzw. welchen Verabredungen wurde der
Vorschlag auch auf dem Treffen des deutschen und italienischen
Innenministers erörtert (Deutsche Welle, 2. September 2014)?
Der Vorschlag wurde im Rahmen des Treffens des deutschen und italienischen
Innenministers am 2. September 2014 in Berlin nicht erörtert.
4. Wann hat die Bundesregierung den Vorschlag offiziell erhalten, und wo
bzw. auf welche Weise wird dieser nun behandelt?
Das Bezugsdokument für die Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung am 12.
September 2014 wurde am 9. September 2014 vorgelegt. Aufgrund der sehr
kurzfristigen Vorlage des Papiers wurde die Sitzung am 12. September 2014 von den
Wort nehmenden Delegationen vor allem für Fragen im Hinblick auf die unklare
Abgrenzung zu den bestehenden Instrumenten der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit genutzt. Der italienische Vorsitz erklärte, dies aufgreifen zu
wollen und möglicherweise ein überarbeitetes Dokument vorzulegen.
5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die darin aufgestellte Behauptung, die
Länder des Maghreb seien besonders von kriminellen Verkehrs- und
Handelsströmen betroffen, kriminelle Gruppen „jeden Kalibers“ verbündeten
sich immer mehr, ihr Einfluss steige dadurch weiter und manche hätten
überdies Verbindungen zu religiösen, „subversiven“ Gruppen?
Einige Staaten des Maghreb befinden sich seit dem „Arabischen Frühling“ 2011
im Umbruch, was auch Auswirkungen auf die Struktur der Sicherheitsbehörden
hat.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3024Durch die Maghreb-Region verlaufen aufgrund der geografischen Lage
Schleusungsrouten von afrikanischen Staaten der Subsahara-Region nach Europa, aber
auch Drogenschmuggelrouten von Südamerika nach Europa.
Die räumliche, geschichtliche und auch sprachliche Nähe zu Europa
(insbesondere Frankreich, Spanien, Italien) sowie im Umbruch befindliche
Sicherheitsbehörden begünstigen den kriminellen Waren- und Handelsverkehr zwischen
Europa und dem Maghreb.
Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen unterschiedliche
(kriminelle) Gruppierungen zusammenarbeiten. So wurden Rauschgifthändler in
Algerien durch Terroristen bewaffnet, wodurch Strukturen des sogenannten
Narcoterrorismus entstanden sind. In diesem Zuge hat sich die Bewegung
MUJAO gegründet, deren Hauptaktivitäten einerseits Entführungen in
Nordmali und andererseits die Sicherung von Transportrouten für Kokaintransfers
aus Südamerika über Westafrika sind.
Ob sich grundsätzlich immer mehr kriminelle Gruppen verbünden, kann
aufgrund der vorliegenden Informationen allerdings nicht beurteilt werden.
6. Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Regierung in Rom
aufgestellte Behauptung, besonders „Terrorismus, illegale Einwanderung,
Menschenhandel und organisiertes Verbrechen“ seien ein Problem und sollten
über das neue Zentrum bekämpft werden?
Die Benennung der Problemfelder deckt sich mit den Erkenntnissen der
Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Die Bekämpfung welcher „krimineller Aktivitäten“ im Maghreb ist aus
Sicht der Bundesregierung besonders erforderlich?
Einfluss auf die Sicherheitslage Europas und auf die Sicherheit westlicher
Einrichtungen und Personen im Maghreb-Raum haben die Deliktsbereiche religiös
motivierter Terrorismus, Rauschgiftkriminalität sowie die Irreguläre Migration
und Schleusung (die Maghreb-Region ist insbesondere in diesem Jahr
Ausgangspunkt von bereits weit über 100 000 Schleusungen in Richtung
Europäische Union – EU). Sie sind darüber hinaus geeignet, die Sicherheitslage in den
Staaten des Maghreb negativ zu beeinflussen und Demokratiebestrebungen zu
gefährden.
8. Inwiefern hat sich die EU-Grenzagentur FRONTEX (auch der
Verwaltungsrat) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Vorschlag zur
Errichtung eines EU-Polizeipostens im Maghreb befasst?
Der FRONTEX-Verwaltungsrat hat sich mit dem genannten Vorschlag nicht
befasst. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Inwiefern war die Einrichtung eines EU-Polizeipostens im Maghreb nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der EU-Polizeioperation
EUBAM Libyen thematisiert worden?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Drucksache 18/3024 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode10. Welche Maßnahmen von EUBAM Libyen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vorübergehend oder endgültig unterbrochen, und wann
soll über die Art und Weise einer Fortführung entschieden werden?
Vor dem Hintergrund einer Verschlechterung der Sicherheitslage in Libyen
wurde das Personal von EUBAM Libyen am 30. Juli 2014 aus Tripolis verlegt.
Die Mitgliedstaaten der EU wollen in den kommenden Monaten über die weitere
Tätigkeit von EUBAM Libyen entscheiden.
11. Wie viele „Ex-Kombattanten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bis zum Abbruch von EUBAM Libyen in staatliche Sicherheitsbehörden
integriert worden, und um welche handelt es sich dabei?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13b der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1796 vom 20. Juni 2014
wird verwiesen. Weitergehende Informationen hierüber liegen der
Bundesregierung nicht vor.
12. Welchen Fortgang nahm das von der Bundesregierung geplante
Ausbildungsprogramm für 200 Angehörige der libyschen Diplomatenpolizei nach
den neuerlichen Kämpfen in Libyen?
Das Projekt ist zurzeit auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Eine Ausbildung hat
nicht stattgefunden.
13. Aus welchen Komponenten welcher Hersteller bestand der „Aufbau eines
Grenzkontrollsystems zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr
radioaktiver Stoffe“, für das die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 Gelder zur
Verfügung gestellt hat (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage
20d)?
Die Bundesregierung hat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
im Zeitraum 2012/2013 insgesamt 550 000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese
Mittel dienten dazu, durch Schulungen, Beratungen und Workshops die
verantwortlichen libyschen Behörden zu befähigen, die internationalen Regelwerke
und Standards für effektive Grenzkontrollen zur Prävention illegaler Ausfuhren
radioaktiver Materialien besser umsetzen zu können. Entsprechendes Gerät oder
Material zum Einsatz von Grenzkontrollen wurde im Rahmen des Projekts nicht
finanziert.
14. Auf welche Weise steht die Bundesregierung in Libyen weiterhin mit
„Unternehmen, die in der Ölindustrie im Einsatz sind“ in Kontakt
(Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 20d), und welche Verabredungen
zu einer möglichen Evakuierung oder aber Fortführung der Produktion
wurden im Zuge der jüngsten Krise getroffen?
Die Bundesregierung steht über die deutsche Botschaft in Tripolis – derzeit
vorübergehend von Tunis aus tätig – im Rahmen ihres konsularischen und
Außenwirtschaftsförderungsauftrags mit den in der Vergangenheit in Libyen
tätigen deutschen Unternehmen in Kontakt. Fragen nach einer Evakuierung bzw.
Fortführung der Produktion stellen sich derzeit nicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/302415. Über welche neueren Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich
von „Ausbildungsmaßnahmen“ oder einem sonstigem Austausch von
Angehörigen libyscher sowie US-Sicherheitsbehörden, die nach Angaben der
Bundesregierung im US-Generalkonsulat in Frankfurt stattfanden und sich
in mindestens einem Fall aus „Bediensteten des libyschen
Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums und der Zollbehörde“
zusammensetzte (Bundestagsdrucksache 18/1796, Antwort zu Frage 28)?
Der Bundesregierung liegen keine neueren Erkenntnisse vor.
16. Welche „Grundfertigkeiten und -kenntnisse des Grenzschutzes“ sowie
„Grundlagen in den Bereichen Organisation und Planung sowie der
Risikoanalyse“ wurden den libyschen Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Frankfurt vermittelt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden folgende Grundfertigkeiten und
-kenntnisse des Grenzschutzes sowie Grundlagen in den Bereichen Organisation
und Planung sowie der Risikoanalyse vermittelt:
– Befragung und Vernehmung,
– Durchführung von Grenzstreifen und -kontrollen,
– Kontrolle von Fahrzeugen,
– Verdeckte und offene Observation,
– Kontrolle von Grenzübertrittsdokumenten vor dem Hintergrund des
Erkennens, verschiedener Fälschungsmöglichkeiten.
17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob der bereits vom
Europäischen Auswärtigen Dienst im Rahmen von EUBAM Libyen besuchte
Grenzübergang Ra’s Ajdir als möglicher Standort eines EU-Polizeipostens
im Gespräch war oder ist (
www.youtube.com/watch?v=CVEGejxJcXU)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
18. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung auch die
Grenzagentur FRONTEX und das Europol in den Standort eines EU-
Polizeipostens eingebunden werden, und welche Erläuterungen der italienischen
Regierung sind ihr hierzu bekannt?
Der Bundesregierung liegen über eine Einbindung Europols und FRONTEX in
den Standort eines EU-Polizeipostens in Libyen oder Tunesien keine
Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/3024 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Welche zwei italienischen Kommandozentralen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gemeint, mit denen das Zentrum in Libyen oder Tunesien
sowie das Zentrum in Kapitan Andreevo Informationen austauschen soll?
20. Inwiefern sind diese in der Region Apulien und auf Sizilien anvisierten
Zentren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits existent?
21. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem weiteren
„internationalen Kontrollzentrum zur Polizeikooperation“ in Italien gemeint, an
das die Zentren angebunden werden könnten?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Welche italienischen Lagezentren zur internationalen Zusammenarbeit der
Kriminal- und Grenzpolizeien sowie des Zolls sind der Bundesregierung
bekannt, und von welchen Polizeien bzw. Gendarmerien werden diese
nach ihrer Kenntnis betrieben?
Nach hiesigem Kenntnisstand ist Italien an vier gemeinsamen Zentren (oder
vergleichbaren Einrichtungen) der Polizei- (und Zoll-)Zusammenarbeit beteiligt.
Drei von diesen sind bilaterale Einrichtungen mit Frankreich (in Modane und
Ventimiglia) und mit der Schweiz (in Chiasso). Eine Einrichtung wird trilateral
(Italien, Österreich, Slowenien) in Thörl-Maglern betrieben.
23. Von welchen existierenden Regelungen könnte ein EU-Polizeiposten unter
Mitarbeit von FRONTEX und Europol in Nordafrika rechtlich abgedeckt
werden?
Da die italienische Initiative zur Einrichtung von Informationsaustausch-
Zentren im Mittelmeerraum zur verbesserten Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität insbesondere im Hinblick auf ihr Verhältnis zu den
bestehenden Instrumenten der Zusammenarbeit überarbeitet werden soll, kann auch zu
möglichen rechtlichen Grundlagen des Vorschlags noch nicht Stellung
genommen werden.
24. Sofern nicht auf existierende Regelungen zurückgegriffen werden kann,
was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Art von „Ad-hoc-
Vereinbarungen“ laut dem Vorschlag Italiens mit den Ländern
abgeschlossen werden könnten, um ein solches Zentrum überhaupt einzurichten?
Aus Sicht der Bundesregierung kann diese Frage erst nach Vorlage eines
überarbeiteten Vorschlags beantwortet werden.
25. Was ist der Bundesregierung aus Diskussionen in Ratsarbeitsgruppen,
Berichten aus Brüssel oder ihrer Mitarbeit im FRONTEX-Verwaltungsrat über
den neueren Stand der Verhandlungen eines Arbeitsabkommens zwischen
FRONTEX und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt
(Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014
verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren
Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/302426. Was ist der Bundesregierung über weitere operative oder strategische
Abkommen von FRONTEX und Europol mit Tunesien oder Libyen bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Tunesien und Libyen sind nicht auf der Liste der Drittstaaten aufgeführt, mit
denen Europol Abkommen schließen kann (Artikel 23, 26 Absatz 1 Buchstabe a
des Ratsbeschlusses 2009/371/JI i. V. m. Ratsbeschluss 2009/935/JI).
27. Inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
verhandelt, bzw. welche Positionen sind hierzu von den Regierungen in Tunis
und Tripolis bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Inwiefern bzw. weshalb ist die Bundesregierung der Ansicht, dass solche
Abkommen überhaupt von Vorteil wären?
Grundsätzlich dienen solche Abkommen der Verbesserung der Zusammenarbeit
und sind geeignet, Vertrauen zu bilden bzw. zu vertiefen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
29. Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung die
Behandlung eines „Optionenpapiers zur EU-Unterstützung des
Grenzmanagements in der Sahelregion“ der Europäischen Union, das auf Anforderung
des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin der Europäischen
Union für Außen- und Sicherheitspolitik zustande kam und Vorschläge für
weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Grenzmanagements im Sahel-
Sahara-Raum enthält (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Das „Optionenpapier zur EU-Unterstützung des Grenzmanagements in der
Sahelregion“ wurde in den zuständigen europäischen Gremien beraten. Die in dem
Dokument enthaltenen Erkenntnisse sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
in einen Aktionsplan der EU eingehen.
30. Um welche Länder geht es dabei konkret?
Der Bericht befasst sich mit den Ländern der Sahel-Sahara-Region.
31. Welche „Optionen“ werden im Papier aufgeführt, und wie hat sich die
Bundesregierung hierzu positioniert, bzw. mit welchem Inhalt wird sie
sich in die Diskussionen einbringen?
Der Bericht enthält Anregungen, die in einem EU-Aktionsplan konkretisiert
werden sollen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag unterstützt.
32. Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung der Vorschlag
Italiens, wonach die EU und ihre Mitgliedstaaten militärische
Aufklärungskapazitäten im Mittelmeer zur Suche nach Migranten einsetzen sollten und
hierin auch NATO-Verbände eingebunden werden könnten (Ratsdok.
16394/13)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6d, 8, und 9 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/270
Drucksache 18/3024 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevom 7. Januar 2014 sowie zu den Fragen 8, 16 und 31 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2923 vom 14. Oktober
2014 verwiesen.
33. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erkenntnissen bzw. Mitteilungen
der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-Mitgliedstaaten darüber
bekannt, inwiefern Geflüchtete auch soziale Medien nutzen, um ihre
Überfahrten zu erleichtern bzw. Kontakt zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern
aufzunehmen, und um welche Plattformen handelt es sich dabei?
Aus Einreisebefragungen in Aufnahmeeinrichtungen ist bekannt, dass die
Nutzung sozialer Medien, insbesondere Facebook und Twitter, für die Organisation
von Einreisen und zur Kommunikation mit dem Herkunftsland eine immer
stärkere Rolle spielen. Weitere Einzelheiten liegen hierzu nicht vor.
34. Was wurde von der EU-Grenzagentur FRONTEX bzw. durch EU-
Mitgliedstaaten darüber mitgeteilt, inwiefern auch Anwendungen für
Mobilgeräte (sogenannte Apps) existieren, um Überfahrten zu erleichtern bzw.
Kontakt zu Fluchthelferinnen und Fluchthelfern aufzunehmen?
Durch EU-Mitgliedstaaten ist bekannt, dass sogenannte Apps von Schleusern
existieren, mit denen Angebote von Booten und Informationen über
Bedingungen in verschiedenen Zielländern abgerufen werden können. Weitergehende
Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
35. Wie bewertet die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt entsprechender
Aussagen?
Diese Aussagen können nicht überprüft werden. Hierzu liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
36. Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines
afrikanischen Polizeinetzwerks „Afripol“ bekannt, das Ermittlungskapazitäten
unter anderem für die Bekämpfung unerwünschter Migration bereitstellen
soll (www. thecitizen.co.tz, 20. Februar 2014)?
Über eine Unterstützung der EU von Afripol liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
37. Welche Polizeien welcher Länder nehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung an „Afripol“ teil, und auf welche Weise wird das Netzwerk auch
durch Bundesbehörden unterstützt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich alle Mitgliedstaaten der
Afrikanischen Union an Afripol, was bis auf Marokko den gesamten
afrikanischen Kontinent umfasst.
Durch welche jeweilige einzelstaatliche Polizeibehörde eine Teilnahme an
Afripol im Sinne der Fragestellung erfolgt, ist hier nicht bekannt.
Die Bundesregierung nutzte bei internationalen Konferenzen und bilateralen
Gesprächen mit hochrangigen afrikanischen Polizeivertretern die Gelegenheit,
auf die Bedeutung von regionalen polizeilichen Kooperationsbündnissen bei der
internationalen Kriminalitätsbekämpfung hinzuweisen. So könnte Afripol in
Zukunft als afrikanisches Pendant zu anderen Polizeiorganisationen wie Euro-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3024pol, Ameripol und Aseanapol im Zusammenspiel mit Interpol entscheidend für
die Weiterentwicklung und Harmonisierung der kriminalpolizeilichen
Infrastruktur in Afrika beitragen.
38. Was ist der Bundesregierung über die EU-Unterstützung eines polizeilichen
Informationssystems „WAPIS“ für Polizeien Westafrikas bekannt?
Partner des von der EU finanzierten Projekts „WAPIS“ sollen das West African
Police Chiefs Committee (WAPCCO), Interpol und CIVPOL sein.
Es soll vorgesehen sein, das Informationssystem in drei Schritten aufzubauen.
Zunächst sollen nationale Informationssysteme implementiert werden. In einem
zweiten Schritt ist geplant, eine regionale Zentralstelle bei ECOWAS (Economic
Community Of West African States) einzurichten, die die einzelnen Systeme
verbindet. Abschließend soll das Netzwerk über das bei Interpol eingerichtete
I-24/7-System mit den Interpol-Mitgliedsorganisationen verbunden werden.
Als Pilotländer sollen zunächst Benin, Ghana, Mali, Mauretanien und Niger
jeweils mit einem nationalen Polizeiinformationssystem ausgestattet werden,
bevor eine überregionale Vernetzung auf ECOWAS-Ebene und die
Einbeziehung weiterer westafrikanischer Staaten erfolgt. Diese aktuelle Pilotphase
dauert bis Dezember 2015 an. Der Projektstart für die übrigen Staaten ist im Jahr
2016 vorgesehen.
39. Auf welche Weise war oder ist die Bundesregierung an den FRONTEX-
Operationen „Hermes“, „Aenas“ und „Triton“ beteiligt?
Die Beteiligungen der Bundesregierung an den von FRONTEX koordinierten
Operationen gestalten sich wie folgt:
„Hermes“: Entsendung eines Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit
dem Fähigkeitsprofil „Debriefer“ sowie Angebot für die
Gestellung eines seeflugtauglichen Polizeihubschraubers.
„Aeneas“: Entsendung eines Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit
dem Fähigkeitsprofil „Debriefer“.
„Triton“: Entsendung eines Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit
Fähigkeitsprofil „Debriefer“ sowie Angebot für die Gestellung
eines seeflugtauglichen Polizeihubschraubers.
40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der „Task
Force Mittelmeer“ vorgeschlagene Priorität einer unverzüglichen
Rückführung von ausreisepflichtigen Migranten inzwischen umgesetzt worden
ist (
www.neues-deutschland.de vom 30. September 2014 „EU will
Flüchtlingsrettung einschränken“)?
Die Europäische Kommission hat bei dem JI-Rat am 9./10. Oktober 2014 keine
Angaben über den Umsetzungsstand der von der „Task Force Mittelmeer“
ausgearbeiteten Maßnahmen gemacht. Die vom JI-Rat am 9./10. Oktober 2014
beschlossenen Schlussfolgerungen „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der
Migrationsströme“ bauen auf die Ergebnisse der „Task Force Mittelmeer“ auf
und enthalten Initiativen für eine wirksame Rückführungspolitik. Benannt
werden unter anderem die verstärkte Nutzung gemeinsamer Rückkehrmaßnahmen
der EU und der Ausbau der Programme für unterstütze freiwillige Rückkehr, die
von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen (NRO)
geleitet werden.
Drucksache 18/3024 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode41. Durch welche Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung
umgesetzt, wie von der „Task Force Mittelmeer“ vorgeschlagen, zu verhindern,
„dass tunesische Boote libyschen Schleusern zur Verfügung gestellt
werden“ (Mitteilung der Europäischen Kommission COM/2013/0869 final)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
42. Mit welchen Regierungen afrikanischer Staaten arbeitet FRONTEX im
Rahmen seiner „Africa Frontex Intelligence Community“ (AFIC) nach
Kenntnis der Bundesregierung direkt zusammen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom
5. Mai 2014 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
43. Welche weiteren Informationen liegen der Bundesregierung mittlerweile
vor, auf welche Art und in welchem Umfang der EAD, die Organe der
GSVP sowie deren Missionen EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libyen
in die AFIC eingebunden sind (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor.
44. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über eine AFIC-Konferenz in
Warschau im Mai 2014 bekannt, wer bereitete diese vor, und welche Punkte
wurden dort behandelt (Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014
verwiesen. Der Bericht über die AFIC-Konferenz 2014 liegt der
Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung hat an dieser Konferenz nicht
teilgenommen.
45. Welche Anstrengungen kann die Bundesregierung unternehmen, um den
Fragestellern zu verdeutlichen, auf welche Weise und in welcher Qualität
in AFIC-Berichten auch „diverses Kartenmaterial, Statistiken, Grafiken
und Dokumentenmuster“ sowie „Schiffe und Boote, die für die illegale
Migration im Mittelmeer genutzt werden“, enthalten sind bzw. in welcher
Qualität diese abgebildet und/oder beschrieben sind
(Bundestagsdrucksache 18/1316)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom 5. Mai 2014
verwiesen.
46. Mit welcher Liste von „möglichen Prioritäten, die einer weiteren
Erörterung durch Entscheidungsträger in Europa und Afrika bedürfen“, schließt
der AFIC-Bericht 2013?
Die Prioritätenfelder lauten wie folgt:
– Lebensrettung auf See,
– Terrorismusbekämpfung an den Regionalgrenzen Afrikas,
– Verbesserung auf dem Gebiet der Erkennung von Urkundenfälschungen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3024– Nicht abschließende Liste der wesentlichen Probleme im Grenzmanagement
(unzureichende personelle und technische Ressourcen, verbreitete
Korruption, politische Instabilität, Durchlässigkeit der Grenzen, unzureichende
bilaterale und multilaterale Kooperation, unzureichende Rechtsmittel im Bereich
der Strafverfolgung).
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1316 vom
5. Mai 2014 verwiesen.
47. Auf welche Weise sollen diese Prioritäten darauf abzielen, „Maßnahmen
zur Verhinderung von Todesfällen bei Schleusungen über das Mittelmeer
zu optimieren, das Risiko von Terrorismus an den nationalen Grenzen in
Afrika zu reduzieren und die Voraussetzungen zur Erkennung und
Bekämpfung von Urkundendelikten zu verbessern“?
Der AFIC-Bericht sagt aus, dass diese Prioritätenfelder einer weiteren
Erörterung durch Entscheidungsträger in Europa und Afrika bedürfen. Weitere
Informationen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor.
48. Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung in einem AFIC-Bericht
bereits davon die Rede, dass die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten eigene
Polizeikapazitäten im Maghreb ansiedeln sollten oder könnten?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Kenntnis.
49. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „Task
Force Mittelmeer“ mit internationalen Organisationen, wie dem
kriminalpolizeilichen Institut bei den Vereinten Nationen (UNODC), der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) oder der Polizeiorganisation
Interpol, zusammenarbeitet?
Die Europäische Kommission hat als Ergebnis der „Task Force Mittelmeer“ am
4. Dezember 2013 eine Mitteilung vorgelegt (COM(2013) 869 final). Damit war
die Arbeit der „Task Force Mittelmeer“ beendet. Die vom JI-Rat am 9./10.
Oktober 2014 beschlossenen Schlussfolgerungen „Maßnahmen zur verbesserten
Steuerung der Migrationsströme“ bauen auf den Ergebnissen der „Task Force
Mittelmeer“ auf. Zur wirksamen Umsetzung der im Bereich Maßnahmen der
Zusammenarbeit mit Drittstaaten genannten Initiativen sind der Hohe
Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCR), das Büro für
Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC),
die Internationale Organisation für Migration (IOM) und andere internationale
Organisationen leitend oder koordinierend tätig.
50. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das Thema der
unerwünschten Migration auch auf der Tagung „Police Chief Convention“
vom 25. September 2014 bei dem Europäischen Polizeiamt Europol
behandelt wurde, und welche Verabredungen wurden getroffen?
Bei der European Police Chiefs Convention bei Europol wurde am 25.
September 2014 das Thema „Illegal Immigration“ behandelt. Hierzu wurde im Vorfeld
der Convention eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Schlussfolgerungen und
Empfehlungen ausgearbeitet hat. Die wesentlichen Empfehlungen lauteten:
● frühzeitiger und systematischer Austausch von lagerelevanten Informationen
zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit den involvierten EU-Agenturen, wie
Drucksache 18/3024 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEuropol und FRONTEX, sowie eine Verstärkung der Zusammenarbeit
zwischen den zuständigen EU-Institutionen und Gremien,
● verstärkte Koordinierung und Steigerung der operativen Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten untereinander, dies betrifft auch den Informationsaustausch
zwischen den konsularischen Diensten und den Strafverfolgungsbehörden,
● Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel,
● Abschluss von bi- und multilateralen Abkommen mit Herkunfts- und
Transitstaaten.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden bei der Convention in einem Vortrag
vorgestellt. In den anschließenden Statements aus dem Plenum wurde
insbesondere das Erfordernis einer engeren Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten sowie mit den involvierten EU-Agenturen betont. Darüber hinausgehende
Verabredungen wurden nicht getroffen.
51. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur von der Regierung
Österreichs eingebrachten „Safe lives“ (Kurier, 21. September 2014)
hinsichtlich einer Quotenregelung zur Verteilung Geflüchteter innerhalb der EU,
neuen Programmen zu Resettlement bzw. Neuansiedlung und der
Einrichtung von sicheren Fluchtkorridoren zur Vermeidung weiterer Toter?
Die EU-Innenminister haben sich auf dem JI-Rat am 9./10. Oktober 2014 mit
Ratsschlussfolgerungen auf eine gemeinsame Strategie im Umgang mit den
wachsenden Flüchtlingszahlen geeinigt. Zu der gemeinsamen Strategie gehören
unter anderem auch Initiativen zur Neuansiedlung auf freiwilliger Grundlage in
Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Die Bundesregierung hält auch die
humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen zum Beispiel aus der Krisenregion Syrien für
eine wichtige Maßnahme, um gefährliche Überfahrten möglichst zu verhindern.
52. Was spräche aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Vorschläge?
Resettlement kann eine wichtige Maßnahme sein, um den Flüchtlingen in der
EU eine dauerhafte Perspektive zu geben. Es bleibt abzuwarten, ob die Menge
der zur Verfügung stehenden Plätze ausreichend ist, um die Migrationsströme
hierdurch steuern zu können.
53. Wann und wo wird der Vorschlag Österreichs nach Kenntnis der
Bundesregierung weiter beraten?
„Save lifes“ enthält wichtige Überlegungen, die in die auf dem JI-Rat am
9./10. Oktober 2014 beschlossenen Schlussfolgerungen eingeflossen sind.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]