Befristete Beschäftigung in Jobcentern
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Befristete Arbeitsverträge werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr zur Normalität. Nahezu jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist heutzutage befristet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1029). Auch Beschäftigte in Jobcentern sind oft nur befristet eingestellt. So berichtete das ZDF in seiner Sendung „Frontal21“ am 9. September 2014 von der Praxis mehrerer Jobcenter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet einzustellen. Diese werden unter anderem als Integrationsfachkraft in der Vermittlung von Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern eingesetzt. In dem Bericht ist die Rede von „Jobcenterhopping“. Es werden Beispiele dafür genannt, wie mehrere Betroffene jeweils mit Zeitverträgen nacheinander in verschiedenen Jobcentern tätig wurden. Andererseits machen sich Jobcenter die Praxis der befristeten Verträge zu Nutze, um in Stellenausschreibungen gezielt solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuwerben, um ihnen ein erneutes Arbeitsverhältnis in ihrem Erfahrungsbereich anzubieten, allerdings auch wieder befristet.
In dem genannten ZDF-Bericht zeigte sich der Leiter der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, erstaunt über die zur Sprache gebrachte Befristungsproblematik. Selbst wenn man davon ausgeht, dass nach dem Gesetz über die Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Entscheidungsverantwortung über die Organisation, Personalwirtschaft sowie die Art und Weise der Aufgabendurchführung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende grundsätzlich den Verantwortlichen vor Ort obliegt, werden durch das Gesetz und den Bundeshaushalt Vorgaben zu den Beschäftigungsverhältnissen gemacht. Die Zahl der befristeten Stellen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist nach diesen Vorgaben auf max. 10 Prozent begrenzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Umsetzung dieser Vorgaben sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Begrenzung von befristeten Stellen in den Jobcentern?
Inwieweit, wann und ggf. mit welchen Ergebnissen war das Thema Befristung von Arbeitsverhältnissen in den Jobcentern Gegenstand von Beratungen und Berichten der Arbeitsgruppe Personal im Bund-Länder-Ausschuss SGB II?
Auf welche Art und Weise kontrolliert das BMAS die Einhaltung der Vorgaben?
Wie viele befristet Beschäftigte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 in den einzelnen Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft (bitte aufschlüsseln – absolut und Befristungsanteil) nach
a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Arbeitgeber BA,
b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Arbeitgeber Kommune,
c) Befristungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und anderen Gründen sowie
d) Befristungen nach § 14 Absatz 2 TzBfG?
Wie viele befristet Beschäftigte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 in den einzelnen Jobcentern in kommunaler Trägerschaft (bitte aufschlüsseln – absolut und Befristungsanteil) nach
a) falls vorhanden: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Arbeitgeber BA,
b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Arbeitgeber Kommune,
c) Befristungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 TzBfG und anderen Gründen sowie
d) Befristungen nach § 14 Absatz 2 TzBfG?
In welchen zeitlichen Abschnitten erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die Befristungen nach § 14 Absatz 2 TzBfG (bitte hier und im Folgenden zwischen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern differenzieren)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Soll/Ist-Verhältnis der Beschäftigten in den einzelnen Jobcentern, unterschieden nach befristeten und unbefristeten Planstellen, in den einzelnen Jahren seit 2005 entwickelt?
Welche Gründe führen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einplanung von befristeten Planstellen, darunter insbesondere der sachgrundlos befristeten Planstellen, und wie haben sich die Gründe seit 2005 verändert (bitte entsprechende Zahlen nennen)?
Welche Dienstanweisungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die den Umgang mit befristeten Arbeitsverhältnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regeln, und wie stellt die Bundesagentur für Arbeit sicher, dass diese in den Jobcentern Berücksichtigung finden?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund befristeter Arbeitsverhältnisse sowohl bei der Arbeitsagentur als auch bei der Kommune befristet angestellt?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vormals in den Jobcentern beschäftigt waren, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit arbeitslos gemeldet?
In welchen Tätigkeitsfeldern erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz befristet Beschäftigter?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Einarbeitung erstmals im Jobcenter angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschätzt?
Welche Qualifizierungsmaßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchlaufen, bevor sie Kundenkontakt haben (bitte unterscheiden nach Leistungsabteilung und andere Abteilungen)?
Unterscheiden sich diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung nach den einzelnen Jobcentern, und wenn ja, warum?
Sind in den einzelnen Jobcentern nach Kenntnis der Bundesregierung Honorarverträge abgeschlossen worden, und wenn ja,
a) in welchen Aufgabenbereichen,
b) mit wie vielen Institutionen oder Einzelpersonen, und
c) über welche Dauer?
Für den Fall, dass Jobcenter nicht selbständig Honorarverträge abschließen dürfen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch wen welche Verträge abgeschlossen (bitte analog der Fragen 16a bis 16c beantworten)?
Welche Jobcenter lagern nach Kenntnis der Bundesregierung Aufgaben an andere Firmen aus (Outsourcing)?
a) Welche Aufgaben oder Aufgabenbereiche wurden ausgelagert?
b) Wie viele Personen kommen durch diese Firmen wo regelmäßig zum Einsatz?
c) Kann ausgeschlossen werden, dass in den beauftragten Firmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur für die Dauer des erteilten Auftrages angestellt werden?
Welche Betreuungsschlüssel sind für die Jobcenter gesetzlich vorgeschrieben?
Wie berechnen sich die Betreuungsschlüssel konkret?
Wie hat sich der Betreuungsschlüssel in den einzelnen Jobcentern in den einzelnen Jahren seit 2005 entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen einer hohen Fluktuation der Beschäftigten in Jobcentern in Bezug auf die Qualität der geleisteten Arbeit (rechtlich einwandfreie Bescheide und erfolgreiche Vermittlung und Betreuung der Leistungsberechtigten)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den unverändert hohen Anteil befristet Beschäftigter in den Jobcentern, und wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang von Qualität der Dienstleistungen, Fluktuation der Beschäftigten sowie den hohen Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ein?