[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3236
18. Wahlperiode 18.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2868 –
Maßnahmen der Polizeiorganisation Interpol gegen sogenannte ausländische
Kämpfer
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die internationale Polizeiorganisation Interpol hat ein eigenes Programm
gegen „ausländische Kämpfer“ begonnen (Pressemitteilung vom 25. September
2014). Die Maßnahmen orientieren sich demnach an der Resolution 2178
(2014), die von den Vereinten Nationen (VN) im September 2014
verabschiedet worden war. Die entsprechende Sitzung war unter dem Vorsitz des US-
Präsidenten durchgeführt worden. Die Resolution unterstreicht die Rolle von
Interpol hinsichtlich des „sicheren Kommunikationsnetzwerks“, der Nutzung
seiner Datenbanken, seiner elektronischen Sammlung von gestohlenen
Reisedokumenten „Stolen and Lost Travel Documents“ (SLTD) und weiterer
„Anstrengungen gegen Terrorismus“ („counter-terrorism efforts“). Laut Interpol
enthalte die Datensammlung schon jetzt 43 Millionen Einträge aus 167
Ländern. Gelobt wird in der Resolution auch eine Initiative von Interpol, unter dem
Namen „I-Checkit“ zukünftig „Firmen der Transport-, Banken- und
Tourismusindustrie“ Zugriff auf das SLTD-System zu ermöglichen. Das Register soll
immer dann abgefragt werden, wenn ein Bankkonto eröffnet, ein Auto gemietet
oder in ein Hotel eingecheckt wird. Vergangenes Jahr hatte Interpol bereits
angekündigt, dass die Abfragen seiner Datenbanken etwa bei jedem Boarding
von Flugzeugen verpflichtend werden sollen (Pressemitteilung vom 12.
November 2013). Hierfür solle die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation einen
entsprechenden Standard erstellen.
Laut der VN-Resolution soll Interpol seine Anstrengungen gegen
„ausländische terroristische Kämpfer“ („foreign terrorist fighters“) nun „intensivieren“.
Die Organisation soll „nationale, regionale und internationale Maßnahmen“
ergreifen, darunter die Ausweitung von Benachrichtigungssystemen und die
Verhinderung von Reisen bzw. Grenzübertritten. Laut der Pressemitteilung basiert
das neue Interpol-Programm gegen „ausländische Kämpfer“ auf einer engen
Zusammenarbeit mit dem US-Interpol-Zentralbüro in Washington. Hierfür sei
eine Partnerschaft mit dem Nationalen Sicherheitsrat der USA, dem US-
Justizministerium und dem US-Heimatschutzministerium begonnen worden. Worin
die Kooperation genau besteht, bleibt unklar. Allerdings solle die Angelegen-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3236 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeheit auf der Interpol-Generalversammlung Anfang November 2014 in Monaco
behandelt werden.
1. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind aus Sicht bzw.
nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von dem Phänomen
„ausländische Kämpfer” betroffen?
Eine Gewichtung der einzelnen europäischen Staaten im Hinblick auf deren
Betroffenheit kann seitens der Bundesregierung nicht erfolgen.
2. Auf welche Art und Weise ist die internationale Polizeiorganisation Interpol
nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt mit dem Phänomen
„ausländische Kämpfer” befasst?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bietet das Interpolgeneralsekretariat
(IPSG) den Mitgliedsländern verschiedene Möglichkeiten der
Fahndungsausschreibung über sog. Buntecken und Fahndungsdurchgaben. Stand 20. Oktober
2014 sollen 820 Fahndungsdurchgaben und Buntecken von 32 Mitgliedsländern
zu sog. ausländischen Kämpfern veröffentlicht worden sein.
Ferner hat Interpol allgemein zur Terrorismusbekämpfung eine „Fusion Task
Force“ mit sechs regionalen Projekten gegründet. Insoweit wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 25 und 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 vom 14. Mai 2014 verwiesen.
Darüber hinaus existieren in Bezug auf mögliche ausländische Kämpfer in
Afghanistan und Irak die Interpol-Projekte VENLIG und HAMAH. Insoweit
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 vom 14. Mai 2014 verwiesen,
insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 17, 24 und 31 bis 43.
Daneben bietet Interpol allgemein einen multilateralen Informationsaustausch
über den gesicherten Interpol-Kommunikationsweg und im Rahmen von
Tagungen und Arbeitstreffen.
3. Inwiefern sollen diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung
nach der VN-Resolution 2178 (2014) intensiviert werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt Interpol insbesondere die Zahl
der Arbeitsgruppentreffen ihrer „Fusion Task Force“ zu erhöhen und eine
verstärkte Teilnahme an internationalen Treffen zur Thematik sog. ausländischer
Kämpfer, etwa bei Europol, VN, OSZE, NATO und EU.
4. Welche konkreten Maßnahmen sollen hierzu nach Kenntnis der
Bundesregierung begonnen werden?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach
Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen
Behörden daran teil?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Arbeitsgruppen bzw.
Unterarbeitsgruppen in diesem Zusammenhang.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/32366. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen von Interpol bekannt, die
Nutzung seiner elektronischen Sammlung von gestohlenen
Reisedokumenten SLTD zu intensivieren?
Seit Einrichtung der Datenbank „Automated Search Facilities Stolen and Lost
Travel Documents“ (ASF-SLTD) ist Interpol fortlaufend bestrebt, sowohl die
Qualität des Datenbestandes als auch die Zugriffszahlen durch die
Mitgliedstaaten zu erhöhen. Hierzu wurden verschiedene Initiativen gestartet, beispielsweise
verstärkte Schulungen sowie die Ausweitung des I-24/7-
Kommunikationssystems, über das ein Zugriff auf die ASF-SLTD sichergestellt ist. Zusätzlich sucht
die IKPO-Interpol verstärkt den Dialog mit politischen Entscheidungsgremien,
um auf die sicherheits- und fahndungstechnische Bedeutung der Datenbank
hinzuweisen. Der Rat für Justiz und Inneres hat am 9. Oktober 2014
Schlussfolgerungen des Rates zur verstärkten Nutzung der Interpol-Datenbank für gestohlene
und verlorene Reisedokumente (SLTD-Datenbank) verabschiedet.
7. Was ist der Bundesregierung über Ziel und Zweck der Initiative „I-Checkit“
bekannt, und wie soll dies umgesetzt werden?
Im Rahmen des Projekts „I-Checkit“ von Interpol soll es ausgesuchten
Unternehmen aus der Privatwirtschaft (z. B. Flug- und Schifffahrtsgesellschaften,
Hotels und Banken) gestattet werden, die Ausweisnummer, Dokumentenart und
einen Ländercode aus dem für die Buchung genutzten Ausweisdokument über
eine gesicherte Schnittstelle mit der ASF-SLTD abzugleichen. Dadurch soll die
Fahndung nach gestohlenen und als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten
sowie nach Personen, die diese Dokumente für illegale Aktivitäten nutzen,
intensiviert werden.
Interpol hat nach der 82. Generalversammlung im Jahr 2013 eine Arbeitsgruppe
zur Ausgestaltung des Projekts gegründet, an der sich Deutschland nicht
beteiligt hat. Die Arbeitsgruppe hat in drei Treffen Probleme identifiziert, den
möglichen Fortgang des Projekts beschrieben und Empfehlungen erarbeitet, die auf
der 83. Generalversammlung 2014 in eine Resolution eingegangen sind.
Grundsätzlich sind zwei Verfahrensvarianten zur Umsetzung vorgesehen: Bei
der ersten Variante wird im Trefferfall eine Nachricht an die betroffenen
Nationalen Zentralbüros und das private Unternehmen generiert. Das Unternehmen
soll sofort ein „grünes“, „gelbes“ oder „rotes Licht“ als Rückmeldung erhalten,
je nachdem, ob die Ausweisnummer in der ASF-SLTD erfasst ist oder nicht. Das
gelbe Licht soll bedeuten, dass eine Überprüfung nicht möglich war, z. B.
aufgrund der Nichtteilnahme des Mitgliedslandes an dem Projekt. Bei der zweiten
Variante erhalten nur die betroffenen Nationalen Zentralbüros, nicht aber das
private Unternehmen, die Mitteilung, ob ein Treffer vorliegt oder nicht. Daneben
soll es auch Mischvarianten geben, die den teilnehmenden Mitgliedsländern die
Kontrolle über den Empfängerkreis und auch über den Datenbestand einräumen.
Im Jahr 2014 hat es einen Testbetrieb mit der Fluggesellschaft Air Asia, zwei
französischen Banken und Hotels in Montenegro und Monaco gegeben.
Voraussichtlich wird sich im Anschluss an die 83. Generalversammlung eine einjährige
Pilotphase anschließen. Auf der 84. Generalversammlung 2015 in Ruanda
sollen dann schließlich die Ergebnisse der Pilotphase vorgestellt und über den
Fortgang des Projekts entschieden werden. Der „Roll Out“ ist derzeit für das Jahr
2016 vorgesehen.
Drucksache 18/3236 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang
Interpol im Rahmen von „I-Checkit“ zukünftig privaten „Firmen der
Transport-, Banken- und Tourismusindustrie“ Zugriff auf das SLTD-System
ermöglichen will?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Vorschlag, die Datenbank auch dann abzufragen, wenn ein Bankkonto
eröffnet, ein Auto gemietet oder in ein Hotel eingecheckt wird?
Die Bundesregierung steht dem Vorschlag kritisch gegenüber und hat sich
infolgedessen zu keinem Zeitpunkt an dem Projekt „I-Checkit“ beteiligt. Der
deutsche Datenbestand in der ASF-SLTD steht dem Projekt deshalb auch nicht zur
Verfügung.
10. Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Maßnahme nach Kenntnis der
Bundesregierung erfolgen?
Die Datenverarbeitung durch das Generalsekretariat von Interpol und die
Nationalen Zentralbüros der Mitgliedsländer richtet sich nach den Interpol-Statuten
sowie Interpols „Rules on the Processing of Data“ (RPD), die auf der Webseite
von Interpol öffentlich zugänglich sind (
www.interpol.int/About-INTERPOL/
Legal-materials/Fundamental-texts). Daneben finden die jeweiligen nationalen
Datenverarbeitungsvorschriften Anwendung.
11. Wie hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag positioniert, und wie
wird sie ihn umsetzen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass Abfragen von
Interpol-Datenbanken, etwa bei jedem Boarding von Flugzeugen,
verpflichtend werden und die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation einen
entsprechenden Standard erstellen soll?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das „Facilitation Panel“ (FALP) der
Internationalen Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) sich bei seinem achten Treffen
vom 24. bis 28. November 2014 in Montréal mit zwei Ergänzungen von Annex 9
der „Standards and Recommended Practices“ befassen wird. Zum einen soll ein
neuer Standard verabschiedet werden, wonach die Vertragsstaaten der ICAO
zeitnah Informationen zu gestohlenen, verlorenen und für ungültig erklärten
Dokumenten ihres Staates an Interpol für die Aufnahme in die ASF-SLTD
übermitteln sollen. Zum anderen soll eine unverbindliche Empfehlung aufgenommen
werden, wonach die Vertragsstaaten der ICAO beim Grenzübertritt die
Reisedokumente gegen die ASF-SLTD prüfen sollen.
13. Inwiefern wurde diese Initiative mittlerweile begonnen, und wie wird die
Bundesregierung diese umsetzen?
Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 11 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/323614. Auf welche Art und Weise soll Interpol nach Kenntnis der
Bundesregierung wie in der VN-Resolution vorgesehen seine Anstrengungen gegen
„ausländische terroristische Kämpfer“ nun „intensivieren“?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
15. Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach
Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen
Behörden daran teil?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
16. Was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen, wenn
bei Interpol von einer Ausweitung von Benachrichtigungssystemen und
einer Verhinderung von Reisen bzw. Grenzübertritten die Rede ist?
Aus Sicht der Bundesregierung sind die verstärkte Nutzung der verschiedene
Möglichkeiten der Fahndungsausschreibung über sog. Buntecken und
Fahndungsdurchgaben, die Ausweitung des gesicherten I-24/7-
Kommunikationssystems und eine verstärkte Nutzung der ASF-SLTD im Grenzabfertigungsbetrieb
gemeint.
17. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung darunter zu verstehen, dass
Interpol weitere „nationale, regionale und internationale Maßnahmen“
ergreifen wird?
Grundsätzlich ist Interpol bestrebt, seine Dienstleistungen und Funktionen für
die Mitgliedsländer fortlaufend auszubauen und möglichst vielen
Polizeibehörden zur Verfügung zu stellen. Welche weitere „nationalen, regionalen und
internationale Maßnahmen“ im konkreten Fall geplant sind, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
18. Was ist der Bundesregierung über die Rolle des US-Interpol-Zentralbüros
in Washington, des Nationalen Sicherheitsrates der USA, des US-
Justizministeriums und des US-Heimatschutzministeriums hinsichtlich weiterer
„nationale[r], regionale[r] und internationale[r] Maßnahmen“ von Interpol
gegen „ausländische Kämpfer“ bekannt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Rolle der genannten Stellen
hinsichtlich weiterer „nationale[r], regionale[r] und internationale[r]
Maßnahmen” von Interpol gegen „ausländische Kämpfer“.
19. Auf welche Art und Weise kam diese Kooperation nach Kenntnis der
Bundesregierung zustande?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von der in der Fragestellung erwähnten
Kooperation.
Drucksache 18/3236 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach
Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen
Behörden daran teil?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Arbeitsgruppen bzw.
Unterarbeitsgruppen in diesem Zusammenhang.
21. Wie waren bzw. sind Bundesbehörden hieran beteiligt?
Bundesbehörden waren bzw. sind nicht beteiligt. Auf die Antwort zu Frage 20
wird verwiesen.
22. Was ist der Bundesregierung über die Praxis so genannter Last-Gate-
Checks von US-Behörden an deutschen Flughäfen bekannt, und auf
welcher Rechtsgrundlage finden diese aus ihrer Sicht statt (DER SPIEGEL,
29. September 2014)?
Die Tätigkeit der Bediensteten der US Customs and Border Protection (CBP)
bezieht sich nicht auf die Luftsicherheitskontrollen. Die CBP-Bediensteten
beraten am Flughafen Frankfurt/Main die in die USA verkehrenden
Luftfahrtunternehmen in grenzpolizeilicher Hinsicht. Sie nehmen dabei keine
hoheitlichen Befugnisse auf deutschem Hoheitsgebiet wahr. Diese stehen im Rahmen
der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle am Flughafen Frankfurt am
Main nur den Mitarbeitern der Bundespolizei zu und werden auch nur von dort
wahrgenommen.
23. Inwieweit bzw. auf welche Weise haben sich Bundesbehörden erneut mit
dem Vorschlag der US-Regierung befasst, US-Einreisekontrollen bereits
auf deutschem Hoheitsgebiet durchzuführen (Bundestagdrucksache 18/
2472)?
Vorgelagerte US-Einreisekontrollen hat die Luftfahrtbranche mittlerweile
kritisch hinterfragt. Im Hinblick auf den Sachstand und die Position der
Bundesregierung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2472 vom 3. September
2014 verwiesen.
24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche konkreten Punkte
hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ auf der Interpol-
Generalversammlung Anfang November 2014 in Monaco behandelt bzw. beschlossen
werden sollen?
Auf der 83. Interpol-Generalversammlung vom 3. bis 7. November 2014 in
Monaco werden keine Resolutionen zum Thema „ausländischer Kämpfer“
verabschiedet. Unter TOP 6.1 wird zu dem Thema „Foreign Fighters“ ein Vertreter
aus Mali einen Vortrag zu „Terrorist activity in the Sahel region and the regional
and international efforts to contain the threat“ halten und ein Vertreter von
Interpol einen Vortrag zu „Countering terrorist networks“.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/323625. Auf welche Art und Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die im
von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichen
Ratsdokument 13416/14 genannten Prioritätsbereiche „EU-PNR“ und
„Kontrollen an Außengrenzen“, wie gefordert, beschleunigt umgesetzt
werden?
Eine baldige Stellungnahme des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294
Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
zu dem Richtlinien-Entwurf der Europäischen Kommission „über die
Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung,
Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und
schwerer Kriminalität“ von Februar 2011 (EU-PNR-Richtlinienentwurf) würde
es ermöglichen, zeitnah den sog. Trilog zwischen dem Parlament, dem Rat und
der Europäischen Kommission über den Richtlinienentwurf zu beginnen.
Der Abgleich von Personen und Sachen mit Dateien bei Grenzkontrollen an den
Schengen-Außengrenzen richtet sich insbesondere nach Maßgabe von Artikel 7
der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15. März 2006 (Schengener
Grenzkodex). In diesem Rahmen kann die Kontrollintensität lageangepasst durch
einen Abgleich von Personen und Sachen mit Dateien erhöht werden. Vor dem
Hintergrund grenzkontrollfreier Binnengrenzen und im Einklang mit dem
geltenden Recht der Europäischen Union wird eine Harmonisierung des Abgleichs
von Personen und Sachen mit Dateien bei Grenzkontrollen an den
Außengrenzen der Schengenstaaten auf EU-Ebene erörtert.
26. Wie wird sich die Bundesregierung, wie in dem Dokument gefordert, dazu
positionieren?
Die Bundesregierung würde eine baldige Stellungnahme des Europäischen
Parlaments zu dem Richtlinien-Entwurf begrüßen. Aus Sicht der Bundesregierung
bestehen keine Bedenken dagegen, dass einzelne Mitgliedstaaten Abgeordnete
des Europäischen Parlaments über ihre Einschätzung zu einem EU-PNR-System
unterrichten. Speziell zu den Fragen unter I.1. des Ratsdokuments 13416/14 hat
sich die Bundesregierung nicht positioniert.
Die Bundesregierung setzt sich für eine harmonisierte Anwendung des
Schengener Grenzkodex im Hinblick auf den Abgleich von Personen und Sachen mit
Dateien im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen ein, um die Ausreise von
potenziellen radikalisierten Islamisten und deren Rückkehr – auch über andere
Schengenstaaten – zu verhindern.
27. Von welchen Schlussfolgerungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung
in dem Dokument hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ die Rede, die
demnach unter Beteiligung des Bundesministers des Innern in Mailand
zustande gekommen sind?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 24 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/2210 vom 25. Juli
2014 verwiesen.
Drucksache 18/3236 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. Welche Anstrengungen unternimmt die Europäische Kommission nach
Kenntnis der Bundesregierung, wie im Ratsdokument 13416/14
geschildert, um eine „terroristische Nutzung des Internet“ durch eine
Kooperation mit Internetkonzernen zu verhindern, und welche weiteren
„Empfehlungen“ sind ihr dazu bereits bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
29. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Konflikt mit der bestehenden Rechtsprechung, wonach an
den EU-Außengrenzen lediglich stichprobenartig kontrolliert werden darf,
die im Ratsdokument 13416/14 anvisierte Ausweitung von Kontrollen
dies aber unterlaufen könnte?
Die Durchführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Außengrenzen richtet
sich nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 vom 15. März 2006
(Schengener Grenzkodex). Danach ist bei allen Reisenden bei Grenzkontrollen
eine Mindestkontrolle vorzunehmen. Diese besteht aus der Feststellung der
Identität, Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Reisedokuments und
lässt einen Abgleich des Reisedokumentes mit Sachfahndungsdateien zu. Ein
Abgleich von Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr
genießen, mit Dateien ist auf nichtsystematische Weise zulässig. Insofern gilt es,
im Rahmen dieser rechtlichen Bestimmungen die Kontrollintensität
lageangepasst durch einen Abgleich von Personen und Sachen mit Dateien
schengenweit zu erhöhen. Etwaige Rechtsänderungen beim Recht der Europäischen
Union obliegen der Europäischen Kommission, die insoweit das Initiativrecht
hat.
30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die Zahl von
Ausschreibungen im Schengener Informationssystem zur verdeckten
Fahndung bzw. verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 auf die einzelnen Monate
des Jahres verteilt?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Gesamtzahl der im
bisherigen Verlauf des Jahres 2014 im SIS vorgenommenen Ausschreibungen nach
Artikel 36 SIS II – Ratsbeschluss vor. Den durch die Europäische Agentur für
IT-Großsysteme (eu-LISA) erstellten SIS-Statistiken lässt sich lediglich die
monatliche Bestandszahl der SIS-Ausschreibungen zu Personen und Sachen nach
Artikel 36 SIS II – Ratsbeschluss (zur verdeckten und gezielten Kontrolle)
entnehmen.
31. Inwiefern ist es möglich, Ausschreibungen von Bundesbehörden nach
Artikel 36 ebenfalls für die einzelnen Monate des Jahres 2014 darzustellen?
Auf Grundlage von statistischen Daten des Informationssystems der deutschen
Polizei (INPOL) lassen sich lediglich die monatlichen Bestandszahlen der SIS-
Ausschreibungen von Bundesbehörden nach Artikel 36 SIS II – Ratsbeschluss
zu Personen (analoge Daten zu Sachen liegen nicht vor) wie folgt darstellen:
01.01.2014 548
01.02.2014 557
01.03.2014 562
01.04.2014 554
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3236Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 sowie auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2070 verwiesen.
32. Welche eigenen Studien werden von Bundesbehörden hinsichtlich des
Phänomens „ausländischer Kämpfer“ angefertigt, und welche jeweiligen
Problemstellungen werden untersucht?
Jegliche Ausarbeitung zum Phänomen erfolgt zielgerichtet im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des
Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen,
ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem
parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124,
161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf die als Verschlusssache (VS) mit
dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – Geheim“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde
Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des
Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung
besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf
die Aufklärungsschwerpunkte zu. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß
mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – Geheim“ eingestuft und gesondert
übermittelt.*
33. Inwiefern hat die Regierung der Türkei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten verlautbart, mehr Informationen zu
„ausländischen Kämpfern“ („foreign fighters“) bzw. deren
Grenzübertritten austauschen zu wollen, und wie soll dies umgesetzt werden?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1411 wird verwiesen. Ein
neuer Sachstand hat sich hierzu nicht ergeben.
01.05.2014 557
01.06.2014 566
01.07.2014 570
01.08.2014 606
01.09.2014 634
01.10.2014 710
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/3236 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Welche neueren Anstrengungen der EU, der USA oder von Interpol sind
der Bundesregierung bekannt, um die Türkei zur Zusammenarbeit
hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ zu bewegen, und welche gemeinsamen
Maßnahmen wurden vereinbart?
35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten der
Europäischen Union für welche Maßnahmen Gelder von der
Europäischen Kommission für die „strategische Kommunikation“ hinsichtlich
„ausländischer Kämpfer“ erhalten (Ratsdokument 13416/14)?
Die Fragen 34 und 35 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „Drittstaaten“ auf
welche Weise bereits an dem Focal Point „Travellers“ bei Europol
teilnehmen bzw. bei welchen dies beabsichtigt ist (Ratsdokument 13416/14)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung nehmen aktuell Australien, Norwegen und
die Schweiz als assoziierter Drittstaat am Focal Point „Travellers“ teil. Serbien,
Mazedonien sowie die Behörde „US Customs and Border Protection“ (CBP)
beabsichtigen eine Teilnahme.
37. Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung vom Abschluss eines
Abkommens zwischen Europol und der EU-Grenzagentur FRONTEX
zum Tausch von Personendaten?
Der Abschluss eines Abkommens zur operativen Zusammenarbeit zwischen
Europol und FRONTEX würde durch zusätzliche Informationen aus
Gemeinsamen Operationen von FRONTEX, die in die Analysetätigkeit von Europol
einfließen, zu einer Stärkung der Strafverfolgung, etwa im Bereich des
Menschenschmuggels führen. Umgekehrt könnte FRONTEX von den einsatzbezogenen
Analysen von Europol mit Blick auf seine eigenen Risikoanalysen profitieren.
38. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die
Mitgliedstaaten bereits „multinationale ad hoc Teams“ zu „ausländischen Kämpfern“
eingerichtet haben (Ratsdokument 13416/14)?
39. Welche besonders spezialisierten Kontaktstellen („counter-terrorism
contact points specialised in the phenomenon of foreign fighters“) sind
hiervon aus Sicht der Bundesregierung gemeint, und welche deutsche
Behörde wäre hierunter zu verstehen?
Die Fragen 38 und 39 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
40. Auf welche Art und Weise könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung,
wie gefordert, ihre Kooperation mit Interpol intensivieren (Ratsdokument
13416/14)?
Zwischen Europol und Interpol besteht seit dem Jahr 2001 ein Abkommen zur
operativen Zusammenarbeit. Im Juli 2013 haben Europol und Interpol einen
„Joint Annual Action Plan“ für die Jahre 2013 und 2014 verabschiedet, um ihre
Zusammenarbeit zu intensivieren. In Betracht kommen etwa Maßnahmen zur
Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit der Daten, eine Ausdehnung der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3236Zusammenarbeit auf weitere Bereiche, etwa durch Assoziierung von Interpol zu
weiteren Focal Points bei Europol, und eine bessere Koordinierung bei der
einsatzbezogenen Unterstützung.
41. Auf welche Art und Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das EU-
Polizeinetzwerk AirPol hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ tätig
werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Europäische Kommission
eingeladen, während der Tagung des Rates der Europäischen Union im Dezember
2014 zu berichten, wie die Arbeit des EU-Netzwerks AirPol in diesem Kontext
eingebunden werden kann. Die Bundesregierung wird entsprechende
Vorschläge im Anschluss bewerten.
42. Mit welchen neueren Anstrengungen ist der Europäische Auswärtige
Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen
„ausländischer Kämpfer“ befasst?
Der Europäische Auswärtige Dienst hat mit den EU-Mitgliedstaaten ein
Strategiepapier zur Problematik der „ausländischen Kämpfer“ abgestimmt, das am
14. Oktober von der Anti-Terror-Rats-Arbeitsgruppe („COTER“) konsentiert
und am 20. Oktober vom Rat für Außenbeziehungen indossiert wurde. Es folgt
einem umfassenden Ansatz, der die zahlreichen internen wie externen Aspekte
zusammenfasst und konkrete Handlungsempfehlungen enthält. Die Strategie
berücksichtigt, dass der Kampf gegen die Terrororganisation ISIS langfristig nur
dann erfolgreich sein kann, wenn ihm eine umfassende politische Lösung des
Konflikts zugrunde liegt, an der alle regionalen Akteure beteiligt sind. Der Rat
für Außenbeziehungen hat am 20. Oktober entsprechende Schlussfolgerungen
angenommen.
43. Mit welchen neueren Anstrengungen ist der EU-Antiterrorkoordinator
nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer
Kämpfer“ befasst?
Die Bundesregierung hat hierzu keine detaillierten Erkenntnisse. Der EU-
Antiterrorkoordinator begleitet das Phänomen „ausländische Kämpfer“ jedoch sehr
eng und ist intensiv mit dem Thema befasst.
44. Mit welchen neueren Anstrengungen ist die europäische Polizeibehörde
Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen
„ausländischer Kämpfer“ befasst?
Am 29. April 2014 hat Europol den Auswerteschwerpunkt (Focal Point)
„Travellers“ als Teil der Arbeitsdatei zu Analysezwecken (AWF) „Counter
Terrorism“ eröffnet, um den Informationsaustausch zu Reisen von sog. ausländischen
Kämpfern in Jihadgebiete zu intensivieren.
45. Welche Firmen und welche Innenminister bzw. Staatssekretäre welcher
Staaten nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem von der
„British Broadcasting Corporation“ (7. Oktober 2014) als „anti-extremist
meeting“ bezeichneten Treffen in Luxemburg teil?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der vorliegenden Frage auf das
„Ministerial Dinner“ Bezug genommen wird, welches am 8. Oktober 2014 in
Drucksache 18/3236 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeLuxemburg auf Einladung der italienischen Ratspräsidentschaft und
Kommissarin Cecilia Malmström stattfand. Der Bundesregierung liegt als Gast dieses
Abendessens keine Teilnehmerliste zu diesem Treffen vor. Für die
Bundesregierung hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern,
Dr. Günter Krings, teilgenommen.
46. Wozu diente das Treffen?
Im Rahmen der Diskussion sollten folgende Themen angesprochen werden:
– Die Herausforderungen, die aus der Nutzung des Internets durch Terroristen
erwachsen, sowie mögliche Antworten/Gegenmaßnahmen: Werkzeuge und
Methoden, um auf terroristische Online-Aktivitäten zu reagieren,
insbesondere konkrete Initiativen zur Entwicklung von Gegenentwürfen
(counternarratives); freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierung (z. B.
Kennzeichnung und Berichtsverfahren, Strafverfolgungsmaßnahmen (z. B. Sonder-/
Schwerpunkt-Büros/Ansprechstellen, Ermittlungsverfahren).
– Internetbezogene Sicherheitsaufgaben im Kontext der Beziehungen zu
Großunternehmen der Internet-Branche, unter Berücksichtigung notwendiger
Verfahrensanforderungen und der Grundrechte.
– Maßnahmen zur Vertrauensbildung und Schaffung von Transparenz.
47. Welche Beschlüsse oder sonstigen Verabredungen haben die
Teilnehmenden getroffen, bzw., soweit es sich lediglich um einen Meinungsaustausch
handelte, was waren dessen besonderen Inhalte?
Es wurden keine Beschlüsse oder konkreten Verabredungen getroffen.
Gegenstand des Meinungsaustauschs waren die Möglichkeiten der Verhinderung der
Nutzung des Internets für Aktivitäten von Terrororganisationen. Angesprochen
wurde die Möglichkeiten der Verhinderung der Verbreitung von
Hinrichtungsbildern für Propagandazwecke und die Nutzung von Accounts in sozialen
Netzwerken durch Terrororganisationen.
48. Welche Beschlüsse oder sonstigen Verabredungen haben die EU-
Innenminister nach Kenntnis der Bundesregierung auf ihrem jüngsten Treffen
am 8. Oktober 2014 in Luxemburg hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“
gefasst, bzw. welche sonstigen Schritte wurden verabredet?
In der Diskussion um die Problematik der sog. Foreign Fighters im Rahmen des
JI-Rats, der am 9. Oktober 2014 stattfand, wurden die Bedeutung und
Dringlichkeit des Themas sowie die Erforderlichkeit schneller und effektiver Maßnahmen
betont. Der JI-Rat im Dezember soll sich erneut mit dem Thema befassen.
49. Wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung an dem „EU-US Justice
and Home Affairs Senior Officials Meeting“ am 17. und 18. September
2014 in Rom teil?
An den EU-US Senior Officials Meetings nehmen regelmäßig auf der einen Seite
hochrangige Beamte aus den Justiz- und Innenressorts der jeweiligen EU-
Ratspräsidentschaft, der Europäischen Kommission (GD Inneres und GD Justiz), des
Europäischen Auswärtigen Dienstes und auf der anderen Seite der US-
Administration teil.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/323650. Welche Themen standen auf der Tagesordnung?
Es standen die Themen Mobilität, Migration, Grenzen, Cyber-Kriminalität,
Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung organisierter Kriminalität und
Korruption, Sicherstellung von Korruptionserlösen, Datenschutz, justizielle
Kooperation, Opferschutzrechte, Drogen-Bekämpfung und die Vorstellung der Agenda
der kommenden EU-Ratspräsidentschaft auf der Tagesordnung.
51. Welche Beschlüsse oder Verabredungen haben die Teilnehmenden nach
Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ und
„Luftfahrtsicherheit“ getroffen, bzw. welche sonstigen Schritte wurden
verabredet?
Zum Thema „ausländische Kämpfer“ stellten beide Seiten ihre aktuellen
Bemühungen bei der Gefahrenabwehr durch ausländische Kämpfer vor, vor allem ihre
Strategien gegen Radikalisierung und Rekrutierung. Diese erfordert eine
intensive Kooperation zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Weitere
Bereiche der Bekämpfung sind die Beobachtung von Finanzflüssen,
Kapazitätsaufbau und Kommunikationsmaßnahmen gegen Strukturen der „Foreign Fighters“.
Beide Seiten haben sich ihrer weiteren Zusammenarbeit in den Bereichen des
Grenzschutzes und der Terrorismusbekämpfung versichert u. a. auch mit dem
Europäischen Auswärtigen Dienst und über Interpol. Beide Seiten wollen in
Zukunft ihre Erfahrungen in diesen Bereichen weiterhin austauschen und
aufeinander abstimmen.
Zum Thema „Luftfahrtsicherheit“ betonten beide Seiten ihre bisherige sehr gute
Zusammenarbeit im Bereich der Aufspürung von Sprengstoffen. Zum Thema
„EU-Passenger Name Record“ (EU-PNR) wurde von EU-Seite die Hoffnung
zum Ausdruck gebracht, mit dem neu gewählten Europäischen Parlament
eventuell eine baldige Einigung mit dem Rat voranbringen zu können.
Im Übrigen wurde der Sachstand in den einzelnen Themenbereichen referiert
und die gemeinsamen Herausforderungen herausgestellt (Migration,
Terrorismus, Bedrohungen im Cyber-Raum, etc.), vor denen beide Seiten stehen.
Konkrete Beschlüsse werden auf Ebene von Senior Officials Meetings nicht
getroffen, sie dienen in der Regel der Vorbereitung von EU-US Ministertreffen.
52. Mit welchen neueren Anstrengungen sind die Vereinten Nationen
(insbesondere das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung – UNODC) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem
Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst?
UNODC unterstützt Polizei und Sicherheitskräfte besonders in den arabischen
Ländern mit Trainingsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen. Der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 24. September 2014 VN-
Sicherheitsratsresolution 2178 (2014) einstimmig verabschiedet, die die internationalen
Bemühungen zur Auseinandersetzung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“
verstärken soll. Kernbereich der Resolution ist der verbesserte
Informationsaustausch zwischen den VN-Mitgliedstaaten, insbesondere zur Unterbindung von
Reisen von „ausländischen Kämpfern“ in Konfliktgebiete, sowie die bessere
Vernetzung der verschiedenen Organisationen mit dem und innerhalb des VN-
Systems.
Drucksache 18/3236 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode53. Welche konkreten Ergebnisse zeitigten nach Kenntnis der
Bundesregierung die Konferenzen zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „gewalttätigem
Extremismus“ im September 2014 in Abu Dhabi sowie in Paris, bzw.
welche Verabredungen wurden getroffen?
Durch die Fragestellung wird nicht deutlich, auf welche Konferenzen die
Fragesteller tatsächlich abzielen.
Sollte die am 15. September 2014 auf Einladung der Staatspräsidenten Iraks,
Fouad Massoum, und Frankreichs, François Hollande, einberufene Konferenz
zu „Frieden und Sicherheit im Irak“ gemeint sein, so hatte diese zum Ziel, die
neue Regierung, die Stabilität und die Einheit Iraks politisch zu unterstützen.
Das Konferenzergebnis ergibt sich aus den vom französischen
Außenministerium veröffentlichten Schlussfolgerungen, siehe dazu
www.diplomatie.gouv.fr/en/
country-files/iraq-304/events-2526/article/international-conference-on-peace.
Außerdem könnte das dritte Plenartreffen der Arbeitsgruppe „Countering Violent
Extremism“ des Global Counterterrorism Forums (GCTF) gemeint sein, das am
4. September 2014 in Abu Dhabi stattfand. Die Plenartreffen dienen in der Regel
dazu, laufende und geplante Aktivitäten der Arbeitsgruppe zu erörtern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]