Maßnahmen der Polizeiorganisation Interpol gegen sogenannte ausländische Kämpfer
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Ulla Jelpke, Inge Höger, Niema Movassat, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die internationale Polizeiorganisation Interpol hat ein eigenes Programm gegen „ausländische Kämpfer“ begonnen (Pressemitteilung vom 25. September 2014). Die Maßnahmen orientieren sich demnach an der Resolution 2178 (2014), die von den Vereinten Nationen (VN) im September 2014 verabschiedet worden war. Die entsprechende Sitzung war unter dem Vorsitz des US-Präsidenten durchgeführt worden. Die Resolution unterstreicht die Rolle von Interpol hinsichtlich des „sicheren Kommunikationsnetzwerks“, der Nutzung seiner Datenbanken, seiner elektronischen Sammlung von gestohlenen Reisedokumenten „Stolen and Lost Travel Documents“ (SLTD) und weiterer „Anstrengungen gegen Terrorismus“ („counter-terrorism efforts“). Laut Interpol enthalte die Datensammlung schon jetzt 43 Millionen Einträge aus 167 Ländern. Gelobt wird in der Resolution auch eine Initiative von Interpol, unter dem Namen „I-Checkit“ zukünftig „Firmen der Transport-, Banken- und Tourismusindustrie“ Zugriff auf das SLTD-System ermöglichen. Das Register soll immer dann abgefragt werden, wenn ein Bankkonto eröffnet, ein Auto gemietet oder in ein Hotel eingecheckt wird. Vergangenes Jahr hatte Interpol bereits angekündigt, dass die Abfragen seiner Datenbanken etwa bei jedem Boarding von Flugzeugen verpflichtend werden sollen (Pressemitteilung vom 12. November 2013). Hierfür solle die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation einen entsprechenden Standard erstellen.
Laut der VN-Resolution soll Interpol seine Anstrengungen gegen „ausländische terroristische Kämpfer“ („foreign terrorist fighters“) nun „intensivieren“. Die Organisation soll „nationale, regionale und internationale Maßnahmen“ ergreifen, darunter die Ausweitung von Benachrichtigungssystemen und die Verhinderung von Reisen bzw. Grenzübertritten. Laut der Pressemitteilung basiert das neue Interpol-Programm gegen „ausländische Kämpfer“ auf einer engen Zusammenarbeit mit dem US-Interpol-Zentralbüro in Washington. Hierfür sei eine Partnerschaft mit dem Nationalen Sicherheitsrat der USA, dem US-Justizministerium und dem US-Heimatschutzministerium begonnen worden. Worin die Kooperation genau besteht, bleibt unklar. Allerdings solle die Angelegenheit auf der Interpol-Generalversammlung Anfang November 2014 in Monaco behandelt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen53
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind aus Sicht bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von dem Phänomen „ausländische Kämpfer” betroffen?
Auf welche Art und Weise ist die internationale Polizeiorganisation Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung schon jetzt mit dem Phänomen „ausländische Kämpfer” befasst?
Inwiefern sollen diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung nach der VN-Resolution 2178 (2014) intensiviert werden?
Welche konkreten Maßnahmen sollen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung begonnen werden?
Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen Behörden daran teil?
Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen von Interpol bekannt, die Nutzung seiner elektronischen Sammlung von gestohlenen Reisedokumenten SLTD zu intensivieren?
Was ist der Bundesregierung über Ziel und Zweck der Initiative „I-Checkit“ bekannt, und wie soll dies umgesetzt werden?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang Interpol im Rahmen von „I-Checkit“ zukünftig privaten „Firmen der Transport-, Banken- und Tourismusindustrie“ Zugriff auf das SLTD-System ermöglichen will?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag, die Datenbank auch dann abzufragen, wenn ein Bankkonto eröffnet, ein Auto gemietet oder in ein Hotel eingecheckt wird?
Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Maßnahme nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen?
Wie hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag positioniert, und wie wird sie ihn umsetzen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass Abfragen von Interpol-Datenbanken, etwa bei jedem Boarding von Flugzeugen, verpflichtend werden und die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation einen entsprechenden Standard erstellen soll?
Inwiefern wurde diese Initiative mittlerweile begonnen, und wie wird die Bundesregierung diese umsetzen?
Auf welche Art und Weise soll Interpol nach Kenntnis der Bundesregierung wie in der VN-Resolution vorgesehen seine Anstrengungen gegen „ausländische terroristische Kämpfer“ nun „intensivieren“?
Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen Behörden daran teil?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung darunter zu verstehen, wenn bei Interpol von einer Ausweitung von Benachrichtigungssystemen und einer Verhinderung von Reisen bzw. Grenzübertritten die Rede ist?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung darunter zu verstehen, dass Interpol weitere „nationale, regionale und internationale Maßnahmen“ ergreifen wird?
Was ist der Bundesregierung über die Rolle des US-Interpol-Zentralbüros in Washington, des Nationalen Sicherheitsrates der USA, des US-Justizministeriums und des US-Heimatschutzministeriums hinsichtlich weiterer „nationale[r], regionale[r] und internationale[r] Maßnahmen“ von Interpol gegen „ausländische Kämpfer“ bekannt?
Auf welche Art und Weise kam diese Kooperation nach Kenntnis der Bundesregierung zustande?
Welche Arbeitsgruppen bzw. Unterarbeitsgruppen existieren hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Länder nehmen mit welchen Behörden daran teil?
Wie haben sich die Bundesbehörden hieran beteiligt?
Was ist der Bundesregierung über die Praxis so genannter Last-Gate-Checks von US-Behörden an deutschen Flughäfen bekannt, und auf welcher Rechtsgrundlage finden diese aus ihrer Sicht statt (DER SPIEGEL, 29. September 2014)?
Inwieweit bzw. auf welche Weise haben sich Bundesbehörden erneut mit dem Vorschlag der US-Regierung befasst, US-Einreisekontrollen bereits auf deutschem Hoheitsgebiet durchzuführen (Bundestagdrucksache 18/2472)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche konkreten Punkte hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ auf der Interpol-Generalversammlung Anfang November 2014 in Monaco behandelt bzw. beschlossen werden sollen?
Auf welche Art und Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die im von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Ratsdokument 13416/14 genannten Prioritätsbereiche „EU-PNR“ und „Kontrollen an Außengrenzen“, wie gefordert, beschleunigt umgesetzt werden?
Wie wird sich die Bundesregierung, wie in dem Dokument gefordert, dazu positionieren?
Von welchen Schlussfolgerungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Dokument hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ die Rede, die demnach unter Beteiligung des Bundesministers des Innern in Mailand zustande gekommen sind?
Welche Anstrengungen unternimmt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im Ratsdokument 13416/14 geschildert, um eine „terroristische Nutzung des Internet“ durch eine Kooperation mit Internetkonzernen zu verhindern, und welche weiteren „Empfehlungen“ sind ihr dazu bereits bekannt?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Konflikt mit der bestehenden Rechtsprechung, wonach an den EU-Außengrenzen lediglich stichprobenartig kontrolliert werden darf, die im Ratsdokument 13416/14 anvisierte Ausweitung von Kontrollen dies aber unterlaufen könnte?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie sich die Zahl von Ausschreibungen im Schengener Informationssystem zur verdeckten Fahndung bzw. verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 auf die einzelnen Monate des Jahres verteilt?
Inwiefern ist es möglich, Ausschreibungen von Bundesbehörden nach Artikel 36 ebenfalls für die einzelnen Monate des Jahres 2014 darzustellen?
Welche eigenen Studien werden von Bundesbehörden hinsichtlich des Phänomens „ausländischer Kämpfer“ angefertigt, und welche jeweiligen Problemstellungen werden untersucht?
Inwiefern hat die Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten verlautbart, mehr Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ („foreign fighters“) bzw. deren Grenzübertritten austauschen zu wollen, und wie soll dies umgesetzt werden?
Welche neueren Anstrengungen der EU, der USA oder von Interpol sind der Bundesregierung bekannt, um die Türkei zur Zusammenarbeit hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ zu bewegen, und welche gemeinsamen Maßnahmen wurden vereinbart?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union für welche Maßnahmen Gelder von der Europäischen Kommission für die „strategische Kommunikation“ hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ erhalten (Ratsdokument 13416/14)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche „Drittstaaten“ auf welche Weise bereits an dem Focal Point „Travellers“ bei Europol teilnehmen bzw. bei welchen dies beabsichtigt ist (Ratsdokument 13416/14)?
Welchen Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung vom Abschluss eines Abkommens zwischen Europol und der EU-Grenzagentur FRONTEX zum Tausch von Personendaten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Mitgliedstaaten bereits „multinationale ad hoc Teams“ zu „ausländischen Kämpfern“ eingerichtet haben (Ratsdokument 13416/14)?
Welche besonders spezialisierten Kontaktstellen („counter-terrorism contact points specialised in the phenomenon of foreign fighters“) sind hiervon aus Sicht der Bundesregierung gemeint, und welche deutsche Behörde wäre hierunter zu verstehen?
Auf welche Art und Weise könnte Europol aus Sicht der Bundesregierung, wie gefordert, ihre Kooperation mit Interpol intensivieren (Ratsdokument 13416/14)?
Auf welche Art und Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung das EU-Polizeinetzwerk AirPol hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ tätig werden?
Mit welchen neueren Anstrengungen ist der Europäische Auswärtige Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst?
Mit welchen neueren Anstrengungen ist der EU-Antiterrorkoordinator nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst?
Mit welchen neueren Anstrengungen ist die europäische Polizeibehörde Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst?
Welche Firmen und welche Innenminister bzw. Staatssekretäre welcher Staaten nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem von der „British Broadcasting Corporation“ (7. Oktober 2014) als „anti-extremist meeting“ bezeichneten Treffen in Luxemburg teil?
Wozu diente das Treffen?
Welche Beschlüsse oder sonstigen Verabredungen haben die Teilnehmenden getroffen, bzw., soweit es sich lediglich um einen Meinungsaustausch handelte, was waren dessen besonderen Inhalte?
Welche Beschlüsse oder sonstigen Verabredungen haben die EU-Innenminister nach Kenntnis der Bundesregierung auf ihrem jüngsten Treffen am 8. Oktober 2014 in Luxemburg hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ gefasst, bzw. welche sonstigen Schritte wurden verabredet?
Wer nahm nach Kenntnis der Bundesregierung an dem „EU-US Justice and Home Affairs Senior Officials Meeting“ am 17. und 18. September 2014 in Rom teil?
Welche Themen standen auf der Tagesordnung?
Welche Beschlüsse oder Verabredungen haben die Teilnehmenden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich „ausländischer Kämpfer“ und „Luftfahrtsicherheit“ getroffen, bzw. welche sonstigen Schritte wurden verabredet?
Mit welchen neueren Anstrengungen sind die Vereinten Nationen (insbesondere das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung – UNODC) nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Phänomen „ausländischer Kämpfer“ befasst?
Welche konkreten Ergebnisse zeitigten nach Kenntnis der Bundesregierung die Konferenzen zu „ausländischen Kämpfern“ bzw. „gewalttätigem Extremismus“ im September 2014 in Abu Dhabi sowie in Paris, bzw. welche Verabredungen wurden getroffen?