[Deutscher Bundestag Drucksache 18/3132
18. Wahlperiode 11.11.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2869 –
Zivile Konflikttransformation in Mali
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Putsch in Mali im März 2012 ist das Land tief gespalten. Diese
Spaltung konnte auch durch die Bildung einer neuen zivilen Regierung im Sommer
2013 nicht überwunden werden. Konflikte zwischen verschiedenen
Bevölkerungsgruppen gibt es seit vielen Jahren. Im Norden des Landes flammen immer
wieder Kämpfe auf. Daran sind auch verschiedene dschihadistische Kräfte und
Söldner aus Libyen beteiligt (
www.tagesschau.de vom 19. März 2012 „Wo
Gaddafi noch Fans hat“). Seit der Militärintervention zunächst Frankreichs,
dann der ECOWAS (Economic Community Of West African States) und
letztlich der UN (United Nations) sind bis heute internationale Truppen unter dem
UN-Mandat MINUSMA (Multidimensional Integrated Stabilization Mission
in Mali) in Mali präsent.
Um weitere und zukünftige gewalttätige Entwicklungen zu verhindern, ist es
erforderlich, Aussöhnungsprozesse zu unterstützen, den Dialog zwischen den
wichtigsten Konfliktpartnern und der Zivilgesellschaft zu etablieren und
konkrete Konflikte gewaltfrei zu bearbeiten. In Mali gibt es eine Tradition
zivilgesellschaftlicher Lösungen interner Konflikte. Zu erinnern ist hier u. a. an die
berühmte Waffenverbrennung von Timbuktu, die „flamme de la paix“, in der
im Jahr 1996 auf Initiative zivilgesellschaftlicher Akteure der damalige
Bürgerkrieg zwischen malischer Armee und Tuareg-Rebellen beendet werden
konnte.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung (das Auswärtige
Amt – AA –, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung – BMZ –, das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie – BMWi –, das Bundesministerium der Verteidigung – BMVg –) bzw.
durch sie finanzierte Akteure in Mali vor Beginn der Krise 2012 ergriffen,
a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure
vorzubeugen,
Das Auswärtige Amt finanziert seit dem Jahr 2007 die Durchführung von
Trainingskursen zu einem breiten Spektrum des Bereichs Friedenserhaltung,
einschließlich Menschenrechtsthemen, am Ausbildungszentrum École de Maintien Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. November 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3132 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodede la Paix (EMP) der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS.
Diese dienen der Vorbereitung westafrikanischer Polizisten auf den Einsatz in VN-
und AU-Friedensmissionen, einschließlich der ECOWAS-Mission AFISMA und
der VN-Mission MINUSMA seit dem Jahr 2013.
Die Meuterei niedrigrangiger Armeeangehöriger, die sich zum Putsch gegen
Präsident Amadou Toumani Touré am 21. März 2012 entwickelte, war spontan
und wenige Wochen vor den für den 29. April 2012 geplanten
Präsidentschaftswahlen nicht vorherzusehen.
b) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden
Bevölkerungsteilen zu fördern,
Das AA hat die Kommission der Afrikanischen Union beim Aufbau von
Kapazitäten im Zusammenhang mit dem „African Union Border Programme“
(AUBP) unterstützt, u. a. hinsichtlich der malischen Grenzen zu Burkina Faso
und Senegal. Das Projekt umfasst auch die Förderung grenzübergreifender
Kooperationen, darunter gemeinsame vertrauensbildende Maßnahmen auf
kommunaler Ebene.
c) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch
zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
Die Bundesregierung hat sowohl die Durchführung von Wahlen in Mali
unterstützt als auch zivilgesellschaftliche Akteure, u. a. in Zusammenarbeit mit den
politischen Stiftungen.
Die Entwicklungszusammenarbeit in Mali trug vor der Krise und trägt auch
weiterhin mit den drei Schwerpunkten – Gute Regierungsführung/
Dezentralisierung, Landwirtschaft und Trinkwasser/Abwasser – zur Lösung von wichtigen
friedensrelevanten Fragen des Landes und zur Minderung von Konflikten in
Mali bei.
Die Unterstützung der Dezentralisierung, eine der wichtigsten Staatsreformen in
Mali, hat zum ausdrücklichen Ziel, eine bessere demokratische Teilhabe und
soziale wie wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Land zu fördern. Diese sind
wichtige Voraussetzungen für eine friedliche und stabile Entwicklung. Seit dem
Jahr 2003 unterstützt das „Programm Kommunalförderung“ (PACT) mit dem
Instrumentarium der „Lokalen Konventionen“ die friedliche Regelung teilweise
gewaltsamer Nutzungskonflikte zwischen konkurrierenden
Bevölkerungsgruppen, insbesondere Ackerbauern und Viehhaltern. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit fördert bereits seit dem Jahr 1994 das Programm IPRODI
(„Irrigation de proximité“, Bewässerungslandwirtschaft, vormals „Programm Mali
Nord“) im Binnendelta des Nigerflusses in der Region Timbuktu und dem
nördlichen Teil der Region Mopti. Das Programm wendet sich bewusst an
verschiedene Ethnien und schafft darüber einen Ausgleich zwischen den
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen.
Weitere friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen sind die Förderung
von mobilen Schulen für Nomaden und, im Rahmen von Bildungsvorhaben über
private Träger, die Förderung des Dialogs zivilgesellschaftlicher Akteure und
zwischen Angehörigen unterschiedlicher ethnischer Gruppen.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. durch sie
finanzierte Akteure in Mali nach Beginn der Krise im Jahr 2012 ergriffen,
a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure
vorzubeugen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/3132Das AA finanziert auch nach der Krise im Jahr 2012 weiterhin die Durchführung
von Trainingskursen zu einem breiten Spektrum der Friedenserhaltung,
einschließlich Menschenrechtsthemen, an der École de Maintien de la Paix (EMP)
zur Vorbereitung westafrikanischer Polizisten auf den Einsatz in VN- und
AU-Friedensmissionen, einschließlich der ECOWAS-Mission AFISMA und der
VN-Mission MINUSMA.
Die Bundesregierung hat in verschiedenen Gesprächen mit der malischen
Übergangsregierung die Gefahr von Gewalttaten und Racheakten thematisiert.
b) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden
Bevölkerungsteilen zu fördern,
In Mali unterstützt die Bundesregierung über die Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) die malische Kommission für Dialog, Wahrheit und
Versöhnung und das 2013 neu geschaffene Versöhnungsministerium.
c) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch
zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
Das AA finanziert Projekte im Mediensektor, u. a. zur Verbesserung des
gegenseitigen Verständnisses zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsteilen und zur
Erhöhung der Konfliktsensibilität. Dazu zählte im Jahr 2013 das Projekt „Radio
Studio Tamani“ zu den Parlamentswahlen und im Jahr 2014 ein Projekt, das die
Fernsehübertragung der Sendung „Le Grand Dialogue“ ermöglichte, die eine
Dialogplattform für Vertreter unterschiedlicher politischer und ethnischer
Herkunft darstellt.
Nach dem Putsch im März 2012 hat die Bundesregierung die staatliche
Entwicklungszusammenarbeit mit der malischen Regierung suspendiert.
Bevölkerungsnahe Maßnahmen, insbesondere Maßnahmen zur Ernährungssicherung, wurden
fortgesetzt. Die Wiederaufnahme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
mit Mali fand schrittweise gemäß den Fortschritten im Transitionsprozess statt.
Die Maßnahmen in den Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit
wurden fortgeführt und ausgebaut nachdem sich die demokratisch gewählte
malische Regierung nach einem Konsultationsprozess zwischen der
Bundesregierung und der malischen Seite im Jahr 2013 explizit für die Beibehaltung der drei
Schwerpunkte entschieden hatte.
Auf Programmebene wird mit dem Ansatz der „Kommunalen Debatte“ im
Schwerpunkt „Gute Regierungsführung und Dezentralisierung“ der Dialog
zwischen Konfliktparteien gefördert. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 15b
verwiesen.
Ab 2012 hat die Bundesregierung Vorhaben privater Träger zur Wiederbelebung
basisdemokratischer Prozesse und zur Stärkung junger Erwachsener für aktive
gesellschaftliche Beteiligung gefördert, um Gewalttaten vorzubeugen.
Hierdurch sollte auch das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende
Rechtsstaatlichkeit zurück gewonnen werden sowie Voraussetzungen für einen offenen
Dialog zwischen Institutionen, Basisorganisationen, politischen Parteien und
organisiertem Gemeinwesen geschaffen werden.
Das BMZ hat Anfang dieses Jahres eine Sonderinitiative zur Bekämpfung von
Fluchtursachen und zur Reintegration von Flüchtlingen eingeleitet. Die drei
Maßnahmen, die für Mali daraus finanziert werden, haben neben dem
Wiederaufbau der Infrastruktur und der Reintegration von Rückkehrern in die
nördlichen Regionen Malis auch die gesellschaftliche Aussöhnung und Vorbeugung
neuer gewaltsamer Konflikte zum Ziel.
Drucksache 18/3132 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Wie hoch waren die Ausgaben Deutschlands für die militärische
Unterstützung der Militärmission MINUSMA seit Beginn der Mission (bitte nach
Jahren und Verwendungsart aufschlüsseln)?
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an MINUSMA, finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03
Titelgruppe 08, betrugen seit Beginn der Mission bis zum Stichtag 30. September
2014 rund 9,4 Mio. Euro. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
4. Wie hoch waren die Ausgaben für die Entsendung deutscher Soldaten zur
Unterstützung der European Training Mission in Mali (EUTM Mali) (bitte
nach Jahren und Verwendungsart aufschlüsseln)?
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an EUTM Mali, finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03
Titelgruppe 08, betrugen seit Beginn der Mission bis zum Stichtag 30. September
2014 rund 20,2 Mio. Euro. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
5. Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zurzeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes in Mali im Einsatz, und wie
viele waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, Projektanzahl
und Projektlaufzeit und Personal aufschlüsseln)?
Derzeit sind in Mali keine Fachkräfte des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) im
Einsatz. In den Jahren 2006 bis 2011 war eine ZFD-Fachkraft in Mali im
Rahmen eines überregionalen Projekts für gewaltfreie Konfliktbearbeitung und
Friedensförderung mit einer Gesamtlaufzeit von 2005 bis 2014 im Einsatz. Seit
Anfang 2012 werden die Aktivitäten des ZFD in Mali von einer ZFD-Fachkraft
in Burkina Faso betreut.
6. Wie viele Projektanträge für den Bereich Zivile Krisenprävention und
Konfliktbearbeitung in Mali mit welchem jeweiligen finanziellen und
personellen Volumen sind in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) jährlich in
welchen Bundesministerien eingegangen?
2013 2014
(Stand: 30. September 2014)
Personalausgaben 0,8 1,3
Verwaltungsausgaben 2,8 4,1
Erhaltung Wehrmaterial - 0,4
(Angaben in Mio. €)
2013 2014
(Stand: 30. September 2014)
Personalausgaben 1,7 3,0
Verwaltungsausgaben 2,7 4,4
Erhaltung Wehrmaterial 0,4 0,5
Militärische Beschaffungen 0,6 0,9
Deutscher Beitrag zu den
gemeinsamen Kosten für EU-
geführte Militäreinsätze
4,3 1,7
(Angaben in Mio. €)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3132a) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen
Zeitraum bewilligt, wie viele abgelehnt, und mit welcher Begründung?
Im Jahr 2012 wurden vier Anträge im Bereich Zivile Krisenprävention und
Konfliktbearbeitung in Mali aus Mitteln des Auswärtigen Amts in Höhe von
insgesamt 873 500 Euro bewilligt.
Im Jahr 2013 wurden zehn Anträge in Höhe von insgesamt 8 297 141 Euro und
2014 sechs Anträge in Höhe von insgesamt 2 083 042 Euro bewilligt.
Im Zeitraum 2012 bis 2014 wurden insgesamt 31 Projekte mit Bezug zu ziviler
Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Mali aus Mitteln des BMZ in
Höhe von insgesamt 39,7 Mio. Euro umgesetzt.
Die abgelehnten Anträge werden von der Bundesregierung statistisch nicht
erfasst.
b) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?
Die durch das AA geförderten Maßnahmen wurden aus Kapitel 05 01 Titel 687 34
(bis 2014 Kapitel 05 02 Titel 687 74) „Unterstützung von Internationalen
Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Friedenserhaltung und
Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt“ und Kapitel 05 01 Titel 687 48 (bis
2014 Kapitel 05 02 Titel 687 88) „Afrika-Initiative im Rahmen der deutschen
G8-Präsidentschaft“ finanziert.
Die durch das BMZ geförderten Maßnahmen wurden aus Kapitel 23 01
Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“, Titel 866 01 „Bilaterale
Finanzielle Zusammenarbeit“, Kapitel 23 02 Titel 687 76 „Förderung
entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“, Titel 687 08
„Gesellschaftliche Krisenreaktions- und Stabilisierungshilfe“, Titel 896 04 „Förderung
entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen“ und Kapitel 23 10 Titel 896 32
„Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“
finanziert.
7. Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und
interkonfessioneller Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung in
Mali in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte unter Angabe des
Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
Das AA unterstützt die malische Regierung bei der Umsetzung des Dialog- und
Versöhnungsprozesses. Es wird auf die Antwort zu Frage 15c verwiesen.
Das AA finanziert zwei Projekte zur Unterstützung bei der Professionalisierung
und Entwicklung eines nachhaltigen Reformkonzeptes für den malischen
Staatssender ORTM (Laufzeiten: 2013; 2014 bis 2015).
Das AA unterstützte im Jahr 2013 den Radiosender Radio Studio Tamani (zum
Projektinhalt wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen).
Im Dezember 2012 fand im Rahmen einer Besucherreise für westafrikanische
Imame im Auswärtigen Amt ein Workshop zu innersunnitischen Konflikten
statt, der auch die Situation in Mali behandelte. Ein Teilnehmer kam aus Mali.
Im Bereich Traumaarbeit mit im Konflikt sexuell missbrauchten Frauen im
Norden Malis wurde durch das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) mit Mitteln
des Auswärtigen Amtes die Nichtregierungsorganisation Sini Sanuman mit
einer Laufzeit von 1. Juli bis 31. Dezember 2014 in Höhe von 58 859,83 Euro
gefördert.
Drucksache 18/3132 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Bereich des Kulturerhalt-Programmes des Auswärtigen Amts wurden in
Mali in den letzten fünf Jahren fünf Projekte gefördert, die den interkulturellen
Dialog berühren. Es handelt sich um folgende Projekte:
● Zweite Auflage der Dokumentation „Architektur der Dogon – Traditioneller
Lehmbau in Mali“, in deutscher und französischer Sprache, zur Bewahrung
des traditionellen Erbes der Dogon und der Förderung von Ethno-Tourismus
(22 417 Euro, Januar bis Dezember 2011),
● Erstellung einer CD mit traditioneller Musik der Wassulunke, Sarakolle und
Khassonke zur Verteilung an malische Radiostationen, öffentliche
Institutionen, Universitäten (4 700 Euro, November bis Dezember 2011),
● Filmdokumentation über die Inthronisierung des Neuen Hogon der Dogon,
dem Oberpriester der Dogon-Religion zur Bewahrung des alten malischen
Kulturerbes (10 000 Euro, Juli bis Dezember 2011),
● Publikation einer Broschüre über Märchen, Legenden, Sprichwörtern und
Rätseln der Bwa im Kreis Tominian/Mali in Französisch und Bomu, geeignet
für den Schulunterricht zur Alphabetisierung von Erwachsenen (6 828 Euro,
Februar bis Dezember 2013),
● Rettung der Handschriften aus Timbuktu, laufendes Projekt seit 2013,
derzeitige Höhe von 600 701 Euro.
Das BMZ hat Anfang dieses Jahres eine Sonderinitiative zur Bekämpfung von
Fluchtursachen und zur Reintegration von Flüchtlingen aufgesetzt. Im Rahmen
dieser Initiative werden auch drei Vorhaben von Nichtregierungsorganisationen
in Mali für die Jahre 2014 bis 2017 finanziert. Alle drei Maßnahmen haben
neben dem Wiederaufbau der sozialen, physischen und produktiven Infrastruktur
und der Reintegration von Rückkehrern in die nördlichen Regionen Malis auch
die gesellschaftliche Aussöhnung und Vorbeugung neuer gewaltsamer
Konflikte zum Ziel. Es sind für das Jahr 2014 drei Anträge für
entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe eingereicht und bewilligt worden
(Care Deutschland/Luxemburg, Laufzeit Oktober 2014 bis April 2018;
Deutscher Caritasverband Laufzeit September 2014 bis Juni 2017; Plan
International/Arche Nova, Laufzeit September 2014 bis Juli 2017).
Es wird des Weiteren auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie?
Die Unterstützung bei der Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses
hat ein Volumen von 2,2 Mio. Euro.
Die Förderung der Professionalisierung des malischen Staatssenders ORTM hat
ein Volumen von ca. 300 000 Euro.
Die Förderung von Radio Studio Tamani hat ein Volumen von ca. 87 000 Euro.
Die Förderung von Care Deutschland/Luxemburg umfasst ein Volumen von
5 Mio. Euro.
Der Deutsche Caritasverband wird mit einem Gesamtbetrag von 2 Mio. Euro
gefördert.
Plan International mit Arche Nova wird mit einem Gesamtbetrag von 2,03 Mio.
Euro gefördert.
Detaillierte Angaben zum personellen Umfang werden von der
Bundesregierung nicht erfasst.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/3132c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Es findet eine begleitende interne Erfolgskontrolle sowie nach Beendigung des
Projekts eine abschließende Erfolgskontrolle statt.
8. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen
Versöhnung, Traumaarbeit und Dialog in Mali auszubauen, und was
unternimmt sie dafür konkret (bitte mit Begründung)?
Der Bedarf an Projekten im Bereich Versöhnung, Traumaarbeit und Dialog wird
anhalten, da sie zur Umsetzung eines künftigen Friedensschlusses beitragen
können. Die Verlängerung der Unterstützung des malischen
Versöhnungsministeriums und der ihm jetzt nachgeordneten Wahrheitskommission bei der
Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses über die aktuelle Projektlaufzeit
hinaus ist in Planung. Dabei wird eine enge Abstimmung mit anderen in diesen
Bereichen tätigen Gebern und malischen Stellen angestrebt.
Die Bundesregierung setzt ihr Programm der Entwicklungszusammenarbeit mit
Mali weiterhin mit konfliktsensiblem Ansatz um.
Vordringlichstes Projekt im Rahmen des Kulturerhalt-Programmes des
Auswärtigen Amts ist der Erhalt und die wissenschaftliche Bereitstellung der vor der
Gefahr der Zerstörung durch islamistische Rebellen 2012/2013 nach Bamako
geretteten Handschriften aus Timbuktu. Damit wird auch ein Beitrag zur
Versöhnung und Überwindung der Folgen der Herrschaft terroristischer Gruppen im
Norden Malis geleistet. Kurz vor ihrer Flucht vor den französischen und
malischen Truppen setzten terroristische Kräfte die wichtigste Bibliothek von
Timbuktu (Ahmed Baba Institut) in Brand und zerstörten einen Teil der wertvollen
Handschriften. Dank malischer Eigeninitiative unter Leitung von Dr. Abdel
Kader Haidara (Träger Deutscher Afrika-Preis 2014) konnte ein Großteil der
Handschriften nach Bamako gebracht und damit gerettet werden. Die
Handschriften lagern derzeit unter suboptimalen Bedingungen in Bamako und sind
durch das im Vergleich zu Timbuktu feuchte Klima von Schimmel und
Schädlingen bedroht. Eine unmittelbare Rückführung der Schriften nach Timbuktu ist
jedoch aufgrund der weiterhin volatilen Sicherheitslage derzeit nicht angezeigt.
Die Handschriften sollen daher vorerst in Bamako verbleiben, wo sie
konserviert, restauriert, archiviert und digitalisiert werden. Da die Handschriften ein
wesentlicher Bestandteil der kulturellen Identität Malis sind, kann ihre
Erhaltung neben der wissenschaftlichen Bedeutung der Zugänglichkeit der Schriften
auch zur Stärkung einer gesamtmalischen Identität beitragen und somit den
Aussöhnungsprozess begleiten. Im Juni 2014 fand im Auswärtigen Amt eine
internationale Konferenz zur Rettung der Handschriften statt, bei der sich das
Auswärtige Amt verpflichtet hat, für das Jahr 2014 500 000 Euro für ihren Erhalt
bereitzustellen. Daneben beteiligen sich die deutsche Zivilgesellschaft (Gerda-
Henkel-Stiftung, Jutta-Vogel-Stiftung) und internationale Geber wie z. B. die
Ford-Foundation sowie die Regierungen Luxemburgs, der Niederlande und der
Schweiz an den Rettungsmaßnahmen. Weitere Förderungen sind aus heutiger
Sicht notwendig, um den Erhalt und die Konservierung der Handschriften
abzuschließen.
9. Wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen
hat die Bundesregierung in Mali in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte
unter Angabe des Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Drucksache 18/3132 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Fragen 9 und 9a bis 9c werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das vom AA geförderte Projekt zur Umsetzung des Dialog- und
Versöhnungsprozesses in Mali strebt an, der Beteiligung der malischen Frauen am Dialog-
und Versöhnungsprozess und allgemein bei der nationalen Konfliktbewältigung
besonderes Gewicht zu geben. Das dabei unterstützte Ministerium für
Versöhnung bezieht gezielt Frauen in die lokalen Versöhnungsgespräche ein. Zum
finanziellen Umfang des Projekts wird auf die Frage 7b verwiesen. Eine
Evaluierung hat noch nicht stattgefunden, da es sich um ein laufendes Projekt handelt.
Die Stärkung der Rolle von Frauen in der malischen Gesellschaft ist eine
Querschnittsaufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Mali. Aus den
Mitteln des Haushalts 2015 beabsichtigt das BMZ im Rahmen der
Sonderinitiative Flüchtlinge ein Vorhaben der Organisation der Vereinten Nationen UN
Women mit 3 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2019 zu unterstützen, das eine
stärkere Beteiligung von Frauen an Friedensverhandlungen und bei der
Konfliktbewältigung u. a. auch in Mali zum Ziel hat.
10. Welche Mechanismen der Früherkennung von Krisen sind in Mali seitens
der Europäischen Union (EU) und Deutschlands installiert?
a) In welcher Weise funktioniert das EU-Pilotprojekt eines Early Warning
Systems in Westafrika in Mali konkret?
Das EU-Pilotprojekt eines Early Warning Systems deckt den Sahelraum ab. Es
werden Datenbanken und Informationen, auf die die Europäische Union Zugriff
hat, ausgewertet. Da die Auswertung im Abstand von sechs Monaten erfolgt,
können kurzfristige krisenhafte Entwicklungen nicht aufgenommen werden.
b) Welche Hinweise für eine Krisenerkennung kamen in den Monaten vor
Ausbruch der Krise im Frühjahr 2012 aus dem ressorteigenen
Frühwarnsystem des BMZ?
Welche aus den Institutionen des AA und der deutschen Botschaft in
Bamako?
Auf Basis der jährlich erstellten Krisenfrühwarnung zählt Mali für das BMZ seit
Jahren zur Gruppe der fragilen, von Konflikt und Gewalt betroffenen Ländern,
für die es besondere Vorgaben auf Steuerungs- und Durchführungsebene zur
konfliktsensiblen Vorhabengestaltung gibt. Die Anfang 2012 erstellte
Krisenfrühwarnung enthielt Hinweise auf die zunehmende Konfliktsituation im
Norden des Landes. Die Botschaft Bamako berichtete regelmäßig über die politische
und sicherheitspolitische Lage in Mali. Der Putsch und seine Folgen im Norden
Malis waren in den Monaten vor Ausbruch der Krise jedoch nicht vorhersehbar.
c) In welcher Weise wurde das Krisenreaktionszentrum des AA im
Frühjahr 2012 und davor aktiv, bzw. wie wurde es informiert, und wie und
an welche Stellen hat es die Informationen über eine bevorstehende
gewaltförmige Eskalation der Krise weitergegeben?
Welche Schlüsse wurden seitens der Bundesregierung daraus gezogen,
und welche Aktivitäten dagegen begonnen?
Im Auswärtigen Amt wurde ein Krisenstab eingerichtet. Die mit der Lage in
Mali befassten Ressorts und Institutionen der Bundesregierung waren im
Krisenstab vertreten, wurden dadurch über die Lageentwicklung unterrichtet und
nahmen an den Beratungen teil. Der Krisenstab hat u. a. Entscheidungen über
die Anpassung der Reise- und Sicherheitshinweise getroffen und die Krisenstu-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/3132fen angepasst, die für den Aufenthalt des staatlichen entsandten Personals
einschlägig sind.
d) Wie schätzte die Bundesregierung zum Jahreswechsel 2011/2012 die
Gefahr von Massengewalt in Mali ein?
Zum Jahreswechsel 2011/2012 schätzte die Bundesregierung die Gefahr
ansteigender Gewalt als möglich, die Gefahr von schweren gewalttätigen
Auseinandersetzungen in Mali als eher gering ein.
11. In welcher Form reagierten die EU und Deutschland auf die in Frage 10
aufgeführten Krisenerkennungen?
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der malischen Regierung wurde
direkt nach dem Putsch am 22. März 2012 zunächst bis auf bevölkerungsnahe
Maßnahmen, die insbesondere der Ernährungssicherung dienen, suspendiert und
im Rahmen der Transition schrittweise wieder aufgenommen. Die Tätigkeit der
Bundeswehrberatergruppe des Bundesministeriums der Verteidigung und das
Ausstattungshilfeprogramm wurden unterbrochen. Humanitäre
Hilfsmaßnahmen wurden eingeleitet. Die EU-Sahel-Strategie von 2011 dient als Grundlage
des Handelns der Europäischen Union. Die Bundesregierung beteiligte sich an
den Maßnahmen der Europäischen Union. Der entwicklungspolitische Dialog
hat Themen der Konfliktprävention und -bearbeitung aufgenommen.
12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Arbeit der „Groupe de
suivi/International Support Group“, die die Unterstützung der
internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, ECOWAS, Afrikanische Union,
EU) und der bilateralen Akteure mit der malischen Regierung koordiniert?
Die „Groupe de suivi/International Support Group“ begleitete die
Transformation in Mali bis zu den Parlamentswahlen im Dezember 2013. Insgesamt fanden
sechs Treffen statt, das letzte am 2. November 2013.
13. Ist die Bundesregierung weiterhin bei diesen Treffen vertreten?
Falls ja, welches sind die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der
Bundesregierung in dieser Gruppe?
Die Bundesregierung war bei den Treffen vertreten. Die Treffen fanden im
Konferenzformat statt. Es gab keine Aufgabenverteilung. Deutschland hatte im Jahr
2013 die Rolle des Sprechers der Geberländer inne und gab in dieser Funktion
abgestimmte Erklärungen ab.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die auf
Bundestagsdrucksache 17/14070 genannte „Kommission für Dialog und Versöhnung“
(Antwort zu Frage 27), die für zwei Jahre eingesetzt wurde, weiterhin
aktiv ist?
Wenn ja, welches sind deren Aktivitäten?
Wie und mit welchen Mitteln arbeitet die Kommission?
Gibt es einen Bericht über die Arbeit der Kommission (wenn ja, bitte der
Antwort auf diese Kleine Anfrage beilegen)?
Die im März 2013 gegründete „Kommission für „Dialog und Versöhnung“
wurde mit dem Gesetz vom 20. März 2014 in „Kommission für Wahrheit, Ge-
Drucksache 18/3132 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderechtigkeit und Versöhnung“ umbenannt und erhielt damit einen neuen
Arbeitsschwerpunkt. Die neuen Mitglieder der Kommission sind noch nicht benannt
worden. Der Bundesregierung liegt kein Bericht über die Arbeit der
Kommission vor.
15. Hat die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 17/13015
beschriebenen geplanten Projekte zur Aussöhnung in Mali in konkrete
Projekte umgesetzt?
a) In welcher Form und mit welcher finanziellen Ausstattung wurde und
wird die Arbeit mit kommunalen Gebietskörperschaften fortgesetzt
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a)?
Die Zusammenarbeit mit kommunalen Gebietskörperschaften wurde mittels des
„Programms Kommunalförderung“ („Programme d’Appui aux Communautés
Territoriales“ – PACT) durch die GIZ umgesetzt und durch das „Programm
Kommunalentwicklung und Dezentralisierung“ (PACT III, Umfang: 15 Mio.
Euro) durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW – fortgesetzt.
b) Welche konkreten Projekte begleitete und begleitet die
Bundesregierung „insbesondere auf Gemeindeebene in ausgewählten
Projektregionen, um den lokalen Dialog zur Versöhnung durch die
Unterstützung der sogenannten kommunalen Debatte“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a; bitte auflisten und finanziellen
Beitrag Deutschlands je Projekt angeben)?
Mit dem Ansatz der „Kommunalen Debatte“ wird der Versöhnungsdialog in (bis
zu) 25 Kommunen in ehemals umkämpften Gebieten begleitet. Dabei werden
Konfliktursachen und dringende Bedarfe der Bevölkerung ermittelt und von den
verschiedenen Gruppen gemeinsam identifizierte Investitionsprojekte
finanziert. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät
und begleitet den lokalen Dialog (Umfang: 1,4 Mio. Euro, Laufzeit: 2013 bis
2014), über die KfW werden die im Prozess identifizierten kommunalen
Investitionsvorhaben finanziert (Umfang: bis zu 3,5 Mio. Euro – aus den Vorhaben
PACT III und PACT IV).
c) In welcher Form unterstützt „Deutschland die malische Regierung
beim Aufbau eines langfristigen und stabilen Friedens durch ein
Dialogprojekt“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage
1a)?
Welches ist dieses Dialogprojekt?
Welche Aufgaben kommen ihm zu?
Die Bundesregierung unterstützt die malische Regierung aus Mitteln der zivilen
Krisenprävention bei der Umsetzung des Dialog- und Versöhnungsprozesses.
Das Projekt „Unterstützung des Dialog- und Versöhnungsprozesses in Mali“
dient insbesondere der institutionellen Stärkung des malischen
Versöhnungsministeriums und der Professionalisierung der Kommission für Dialog, Wahrheit
und Versöhnung. Dadurch soll der Dialog zwischen unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen erleichtert und ein Beitrag zur Identifizierung von
vertrauensbildenden Maßnahmen mit Flüchtlingen und Binnenvertriebenen geleistet werden.
d) Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen
Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 den
Bürgerdialog in Mali (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu
Frage 1d)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3132Neben dem „Kommunalen Dialog“ in Postkonfliktgebieten wird im Rahmen der
technischen Zusammenarbeit landesweit das Instrument der „Öffentlichen
Rechenschaftslegung“ im Rahmen des „Programms Kommunalförderung und
Dezentralisierung“ unterstützt. Teile der Gesamtsumme von 17,9 Mio. Euro
werden für den Bürgerdialog verwendet.
Auf die Antworten zu den Fragen 15b und 16 verwiesen.
16. Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen
Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Förderung von
effizientem und transparentem Verwaltungshandeln in Mali (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1d)?
Mit dem „Programm Kommunalförderung und Dezentralisierung“ unterstützt
die Bundesregierung effizientes und transparentes Verwaltungshandeln in Mali
über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit
einer Gesamtsumme von 17 929 320 Euro (Laufzeit: 1. Juli 2010 bis 31.
Dezember 2014). Darüber hinaus setzt die GIZ eine Kofinanzierung der Europäischen
Union in Höhe von 6 Mio. Euro um. Ergänzend zur Beratung wird im Rahmen
der finanziellen Zusammenarbeit in den nationalen Transfermechanismus f��r
kommunale Investitionen eingezahlt. Dieser finanziert von den demokratisch
legitimierten Gebietskörperschaften priorisierte soziale und wirtschaftliche
Infrastruktur und liefert Impulse für die Entwicklung der kommunalen
Bauherrenschaft. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen.
17. Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen
Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Vergrößerung der
Finanzbasis der territorialen Gebietskörperschaften in Mali (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1d)?
Die Bundesregierung setzt seit 2013 ein Vorhaben der finanziellen
Zusammenarbeit zur Vergrößerung der Finanzbasis ausgewählter Gebietskörperschaften
um (Umfang 8 Mio. Euro). Weitere 25 Mio. Euro wurden der malischen
Regierung in den Jahren 2013 und 2014 für die Finanzierung kommunaler
Investitionen über einen nationalen Transfermechanismus zugesagt.
Komplementäre Beiträge zur Stärkung der Finanzkraft der
Gebietskörperschaften leisten Beratungsansätze der Vorhaben „Programm Kommunalförderung
und Dezentralisierung“ (Mobilisierung interner Fiskalressourcen) und
„Verbesserung der Rohstoffgovernance“ (Erhöhung kommunaler Einnahmen aus dem
Rohstoffabbau) im Rahmen der technischen Zusammenarbeit.
18. Wie genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt des
Deutschen Caritas Verbandes zur Durchführung von „Cash-for-Work-
Maßnahmen“, das über einen Zeitraum von elf Monaten in zehn
ländlichen Gemeinden in den Regionen Kayes, Koulikoro, Ségou und Mopti
mit dem Ziel, besonders vulnerablen Haushalten Mittel zur
Überlebenssicherung zur Verfügung zu stellen, geplant war, umgesetzt?
In welcher Höhe unterstützte die Bundesregierung dieses Projekt in den
Jahren 2013 und 2014?
Ist das Projekt nach der Laufzeit von elf Monaten beendet worden, oder
gibt es ein Nachfolgeprojekt?
Insgesamt wurde das Projekt mit 1,35 Mio. Euro gefördert. Hiervon entfällt die
Förderung komplett auf das Haushaltsjahr 2014. Da das Projekt noch nicht be-
Drucksache 18/3132 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeendet ist und somit auch noch kein Abschlussbericht vorliegt, kann zu einem
möglichen Nachfolgeprojekt aktuell keine Aussage getroffen werden.
19. Welche genauen Aufgaben verfolgt der Trust Fund „Peace and Security in
Mali“, den die Bundesregierung gemäß eigener Angaben im Jahr 2013 mit
2 Mio. Euro unterstützte?
Sind diese Gelder zunächst an die DFS (UN Department of Field Support)
oder direkt nach Mali gegangen?
Der „Trust Fund in Support of Peace and Security in Mali“, eingerichtet durch
VN-Sicherheitsratsresolution 2085 (2012), leistet Unterstützung für
Unternehmungen unter Federführung der malischen Seite im Bereich Frieden und
Sicherheit in Mali. Insbesondere soll der Trust Fund der Wiederherstellung der
verfassungsmäßigen Ordnung und nationalen Einheit Malis dienen, einschließlich des
Abhaltens friedlicher, glaubwürdiger und inklusiver Wahlen. Weiterhin soll der
Trust Fund den malischen Institutionen in kritischen Bereichen wie
Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte und Sicherheitssektorreform Hilfe leisten sowie die
Ausbildung, Unterstützung und Beratung der malischen „Defense and Security
Forces“ fördern, darunter auch in den Bereichen Menschenrechte und
Humanitäres Völkerrecht.
Die Bundesregierung unterstützte den Trust Fund durch eine Zahlung an das UN
Department of Field Support.
20. Inwieweit hat die Bundesregierung auch im Jahr 2014 Gelder für diesen
Posten bereitgestellt?
Und inwieweit beabsichtigt sie, dies auch im Haushalt 2015 fortzuführen?
Die Bundesregierung hat den „Trust Fund in Support of Peace and Security in
Mali“ 2013 einmalig mit einer Summe in Höhe von 2 Mio. Euro unterstützt und
verfolgt derzeit keine Pläne für eine weitere finanzielle Unterstützung.
21. Mit welchen konkreten Projekten unterstützt die Bundesregierung mit
staatlichen Geldern der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des
Schwerpunktes Dezentralisierung und gute Regierungsführung die von
der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH genannte Unterstützung der Dezentralisierung durch „Beratung der
Dezentralisierungsbehörden und durch Förderung der nationalen
Kommunalverwaltungsschule bei Management und Ausbildungsbetrieb“ (www.
giz.de/de/weltweit/334.html)?
Der Bau des neuen Gebäudes des Kommunalen Aus- und Fortbildungszentrums
in Bamako wurde durch finanzielle Zusammenarbeit im Umfang von 5 Mio. Euro
unterstützt. Die Unterstützung durch die technische Zusammenarbeit erfolgt
durch das „Programm Kommunalförderung und Dezentralisierung“. Es wird im
Übrigen auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
22. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Aktivitäten, eine
„Concertation nationale“ – eine Art Vollversammlung aller gesellschaftlichen
Gruppen – einzuberufen, die auf einer breiten demokratischen Basis in
Mali über die alten Eliten hinaus grundsätzliche politische Entschlüsse zur
Verteilung der Ressourcen innerhalb der Gesellschaft, zu
entwicklungspolitischen Weichenstellungen, wie auch zu zukünftigen Wahlen diskutieren
und verabschieden soll (
www.maliweb.net vom 12. April 2014)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3132In Mali haben in den vergangenen Jahren anstelle der ursprünglich geplanten
„Concertation nationale“ auf regionaler und nationaler Ebene verschiedene
Konferenzen der gesellschaftlichen Gruppen stattgefunden. Vom 21. bis 23.
Oktober 2013 fanden die „Generalstände zur Dezentralisierung“ („Etats généraux
de la décentralisation“) statt, gefolgt von einer Konferenzreihe zur Frage des
Nordens Malis (Assises du Nord). Bereits im Juni 2011 fand ein „Forum zur
Bilanzierung der Dezentralisierung“ und im November 2012 ein „Forum über die
Dezentralisierung als Ausweg aus der Krise“ statt.
23. Unterstützt die Bundesregierung die Position, dass Dialoge in Mali
traditionelle Formen der interethnischen zivilen Konfliktbearbeitung, wie u. a.
die Notwendigkeit, auf Konsensbeschlüsse hinzuarbeiten,
berücksichtigen sollten, wie in der Analyse der Friedenskooperative gefordert (www.
friedenskooperative.de/gifs/dossier6.pdf)?
Wenn ja, in welchen Projekten werden diese Kriterien angelegt?
Die Bundesregierung unterstützt die Position, dass Dialoge in Mali traditionelle
Formen der interethnischen zivilen Konfliktbearbeitung, wie u. a. der Wunsch
Konsensbeschlüsse zu erreichen, berücksichtigen sollten. Dieses Kriterium wird
zum Beispiel bei der Unterstützung des malischen Ministeriums für Versöhnung
angelegt. Auch die von der Entwicklungszusammenarbeit geförderte
„Kommunale Debatte“ berücksichtigt traditionelle Formen der interethnischen
Konfliktbearbeitung. Der Dialog verbindet die von lokalen Autoritäten und überlieferten
Rechtssystemen geprägten Dorfgemeinschaften und die demokratisch
legitimierte Institution der Gemeinde. Gemeinsam wird nach konkreten Lösungen
gesucht, denen sich auch langjährig verfeindete lokale Gruppen im Interesse eines
stabilen Friedens anschließen können. Es wird auf die Antwort zu Frage 15b
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]