Zivile Konflikttransformation in Mali
der Abgeordneten Jan van Aken, Kathrin Vogler, Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Putsch in Mali im März 2012 ist das Land tief gespalten. Diese Spaltung konnte auch durch die Bildung einer neuen zivilen Regierung im Sommer 2013 nicht überwunden werden. Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen gibt es seit vielen Jahren. Im Norden des Landes flammen immer wieder Kämpfe auf. Daran sind auch verschiedene dschihadistische Kräfte und Söldner aus Libyen beteiligt (www.tagesschau.de vom 19. März 2012 „Wo Gaddafi noch Fans hat“). Seit der Militärintervention zunächst Frankreichs, dann der ECOWAS (Economic Community Of West African States) und letztlich der UN (United Nations) sind bis heute internationale Truppen unter dem UN-Mandat MINUSMA (Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) in Mali präsent.
Um weitere und zukünftige gewalttätige Entwicklungen zu verhindern, ist es erforderlich, Aussöhnungsprozesse zu unterstützen, den Dialog zwischen den wichtigsten Konfliktpartnern und der Zivilgesellschaft zu etablieren und konkrete Konflikte gewaltfrei zu bearbeiten. In Mali gibt es eine Tradition zivilgesellschaftlicher Lösungen interner Konflikte. Zu erinnern ist hier u. a. an die berühmte Waffenverbrennung von Timbuktu, die „flamme de la paix“, in der im Jahr 1996 auf Initiative zivilgesellschaftlicher Akteure der damalige Bürgerkrieg zwischen malischer Armee und Tuareg-Rebellen beendet werden konnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung (das Auswärtige Amt – AA –, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ –, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi –, das Bundesministerium der Verteidigung – BMVg –) bzw. durch sie finanzierte Akteure in Mali vor Beginn der Krise 2012 ergriffen, um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeugen, um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern, um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeugen,
b) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern,
c) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. durch sie finanzierte Akteure in Mali nach Beginn der Krise im Jahr 2012 ergriffen, um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeugen, um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern, um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
a) um Gewalttaten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure vorzubeugen,
b) um den Dialog zwischen Konfliktparteien bzw. rivalisierenden Bevölkerungsteilen zu fördern,
c) um friedenserhaltende und deeskalierende Maßnahmen durch zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken?
Wie hoch waren die Ausgaben Deutschlands für die militärische Unterstützung der Militärmission MINUSMA seit Beginn der Mission (bitte nach Jahren und Verwendungsart aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die Ausgaben für die Entsendung deutscher Soldaten zur Unterstützung der European Training Mission in Mali (EUTM Mali) (bitte nach Jahren und Verwendungsart aufschlüsseln)?
Wie viele Friedensfachkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes in Mali im Einsatz, und wie viele waren es in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren, Projektanzahl und Projektlaufzeit und Personal aufschlüsseln)?
Wie viele Projektanträge für den Bereich Zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Mali mit welchem jeweiligen finanziellen und personellen Volumen sind in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014) jährlich in welchen Bundesministerien eingegangen?
a) Wie viele der jeweiligen Anträge wurden in welcher Höhe für welchen Zeitraum bewilligt, wie viele abgelehnt, und mit welcher Begründung?
b) Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Projekte finanziert?
Wie viele Projekte in den Bereichen interkultureller und interkonfessioneller Dialog, Trauma- und Versöhnungsarbeit hat die Bundesregierung in Mali in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, Projekte in den Bereichen Versöhnung, Traumaarbeit und Dialog in Mali auszubauen, und was unternimmt sie dafür konkret (bitte mit Begründung)?
Wie viele Projekte zur Stärkung der Rolle von Frauen in Friedensprozessen hat die Bundesregierung in Mali in den letzten fünf Jahren gefördert (bitte unter Angabe des Projektinhalts)?
a) Welche Laufzeit hatten die Projekte jeweils?
b) Welchen finanziellen und personellen Umfang hatten sie?
c) Wie wurden die Projekte evaluiert?
Welche Mechanismen der Früherkennung von Krisen sind in Mali seitens der Europäischen Union (EU) und Deutschlands installiert?
a) In welcher Weise funktioniert das EU-Pilotprojekt eines Early Warning Systems in Westafrika in Mali konkret?
b) Welche Hinweise für eine Krisenerkennung kamen in den Monaten vor Ausbruch der Krise im Frühjahr 2012 aus dem ressorteigenen Frühwarnsystem des BMZ? Welche aus den Institutionen des AA und der deutschen Botschaft in Bamako?
c) In welcher Weise wurde das Krisenreaktionszentrum des AA im Frühjahr 2012 und davor aktiv, bzw. wie wurde es informiert, und wie und an welche Stellen hat es die Informationen über eine bevorstehende gewaltförmige Eskalation der Krise weitergegeben? Welche Schlüsse wurden seitens der Bundesregierung daraus gezogen, und welche Aktivitäten dagegen begonnen?
d) Wie schätzte die Bundesregierung zum Jahreswechsel 2011/2012 die Gefahr von Massengewalt in Mali ein?
In welcher Form reagierten die EU und Deutschland auf die in Frage 10 aufgeführten Krisenerkennungen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Arbeit der „Groupe de suivi/International Support Group“, die die Unterstützung der internationalen Organisationen (Vereinte Nationen, ECOWAS, Afrikanische Union, EU) und der bilateralen Akteure mit der malischen Regierung koordiniert?
Ist die Bundesregierung weiterhin bei diesen Treffen vertreten? Falls ja, welches sind die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Bundesregierung in dieser Gruppe?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die auf Bundestagsdrucksache 17/14070 genannte „Kommission für Dialog und Versöhnung“ (Antwort zu Frage 27), die für zwei Jahre eingesetzt wurde, weiterhin aktiv ist? Wenn ja, welches sind deren Aktivitäten? Wie und mit welchen Mitteln arbeitet die Kommission? Gibt es einen Bericht über die Arbeit der Kommission (wenn ja, bitte der Antwort auf diese Kleine Anfrage beilegen)?
Hat die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 17/13015 beschriebenen geplanten Projekte zur Aussöhnung in Mali in konkrete Projekte umgesetzt?
a) In welcher Form und mit welcher finanziellen Ausstattung wurde und wird die Arbeit mit kommunalen Gebietskörperschaften fortgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a)?
b) Welche konkreten Projekte begleitete und begleitet die Bundesregierung „insbesondere auf Gemeindeebene in ausgewählten Projektregionen, um den lokalen Dialog zur Versöhnung durch die Unterstützung der sogenannten kommunalen Debatte“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a; bitte auflisten und finanziellen Beitrag Deutschlands je Projekt angeben)?
c) In welcher Form unterstützt „Deutschland die malische Regierung beim Aufbau eines langfristigen und stabilen Friedens durch ein Dialogprojekt“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1a)? Welches ist dieses Dialogprojekt? Welche Aufgaben kommen ihm zu?
d) Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 den Bürgerdialog in Mali (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1d)?
Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Förderung von effizientem und transparentem Verwaltungshandeln in Mali (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1d)?
Mit welchen konkreten Projekten und mit welcher finanziellen Ausstattung fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 die Vergrößerung der Finanzbasis der territorialen Gebietskörperschaften in Mali (vgl. Bundestagsdrucksache 17/13015, Antwort zu Frage 1d)?
Wie genau wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt des Deutschen Caritas Verbandes zur Durchführung von „Cash-for-Work-Maßnahmen“, das über einen Zeitraum von elf Monaten in zehn ländlichen Gemeinden in den Regionen Kayes, Koulikoro, Ségou und Mopti mit dem Ziel, besonders vulnerablen Haushalten Mittel zur Überlebenssicherung zur Verfügung zu stellen, geplant war, umgesetzt?
In welcher Höhe unterstützte die Bundesregierung dieses Projekt in den Jahren 2013 und 2014?
Ist das Projekt nach der Laufzeit von elf Monaten beendet worden, oder gibt es ein Nachfolgeprojekt?
Welche genauen Aufgaben verfolgt der Trust Fund „Peace and Security in Mali“, den die Bundesregierung gemäß eigener Angaben im Jahr 2013 mit 2 Mio. Euro unterstützte?
Sind diese Gelder zunächst an die DFS (UN Department of Field Support) oder direkt nach Mali gegangen?
Inwieweit hat die Bundesregierung auch im Jahr 2014 Gelder für diesen Posten bereitgestellt? Und inwieweit beabsichtigt sie, dies auch im Haushalt 2015 fortzuführen?
Mit welchen konkreten Projekten unterstützt die Bundesregierung mit staatlichen Geldern der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Schwerpunktes Dezentralisierung und gute Regierungsführung die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH genannte Unterstützung der Dezentralisierung durch „Beratung der Dezentralisierungsbehörden und durch Förderung der nationalen Kommunalverwaltungsschule bei Management und Ausbildungsbetrieb“ (www.giz.de/de/weltweit/334.html)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Aktivitäten, eine „Concertation nationale“ – eine Art Vollversammlung aller gesellschaftlichen Gruppen – einzuberufen, die auf einer breiten demokratischen Basis in Mali über die alten Eliten hinaus grundsätzliche politische Entschlüsse zur Verteilung der Ressourcen innerhalb der Gesellschaft, zu entwicklungspolitischen Weichenstellungen, wie auch zu zukünftigen Wahlen diskutieren und verabschieden soll (www.maliweb.net vom 12. April 2014)?
Unterstützt die Bundesregierung die Position, dass Dialoge in Mali traditionelle Formen der interethnischen zivilen Konfliktbearbeitung, wie u. a. die Notwendigkeit, auf Konsensbeschlüsse hinzuarbeiten, berücksichtigen sollten, wie in der Analyse der Friedenskooperative gefordert (www.friedenskooperative.de/gifs/dossier6.pdf)? Wenn ja, in welchen Projekten werden diese Kriterien angelegt?